Deutsche Verjährungsvorschriften stammen aus römischen Recht
Der britische Kronanwalt Geoffrey Robertson ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte. Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Robertson ist Mitglied der angesehenen Anwaltsvereinigung Middle Temple. 2008 wurde er als herausragender Jurist zum Mitglied des Internal Justice Council der UNO ernannt.
In seinem Buch „Angeklagt: Der Papst“ (2011) nennt Robertson die deutschen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.
Auszug aus ‘Unten rum …’
Das ist der Waschlappen für oben – und der ist für unten rum!“ Aha, für ‚unten rum’. Ohne, dass ich meine Mutter fragen muss, weiß ich bereits mit vier Jahren: ‚Unten rum’ ist eine besondere Zone. Aber ab wo fängt das ‚Unten rum’ an? Ab dem Bauchnabel? Oder noch tiefer? Ich habe keine Ahnung, und fragen mag ich nicht. Normalerweise fängt bei mir ‚unten rum’ ab den Knien an, die sind immer dreckig und haben meist eine dicke Kruste zum Knibbeln. Auf jeden Fall ist ‚unten rum’ so schmutzig, dass es für oben rum gefährlich ist. Ich darf also die Waschlappen auf keinen Fall verwechseln. Das ist mir klar, auch ohne dass meine Mutter es sagt. Die Erwachsenen beschäftigt das Thema schwer: „Hast du dich auch ‚unten rum’ gewaschen?“ „Jaa-aa!“
netzwerkB hat Ende Januar 2012 alle Mitglieder des Rechtsausschusses der SPD, die den Gesetzentwurf SPD 17/3646 unterzeichnet hatten, um einen Gesprächstermin gebeten.
Durch persönliche Gespräche mit den verantwortlichen PolitikerInnen ist es uns möglich, den Beschluss auf dem Bundesparteitag der SPD am 6. Dezember 2011 in Berlin die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufzuheben, transparent zu begleiten – “damit das im Endeffekt auch erfolgreich ist” (Ralf Stegner, MdB).
Für diese Gespräche mit den PolitikerInnen entstehen für netzwerkB Reisekosten in Höhe von 3.000,- Euro.
Die Beschwerde wurde am 24.02.2009 im Namen von Herrn Denef beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Der Gerichtshof hat die Beschwerde Denef ./. Deutschland unter der Beschwerde Nr. 12805/09 registriert.
LINZ. Auf 1,1 Millionen Euro klagt ein 44-jähriger gebürtiger Ischler das Land. Als ehemaliger Zögling des Kinderheims Leonstein im im Bezirk Kirchdorf soll er von Erzieherinnen missbraucht und verprügelt worden sein. Außerdem habe er nicht genug zu essen bekommen.
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, will neu über den Umgang mit pädophilen Priestern nachdenken. Er forderte, die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch durch Pfarrer zu überarbeiten….
…Die Diskussion um Missbrauchsfälle durch Geistliche trete im Moment generell in eine neue Phase ein. Bislang sei der Fokus ganz auf den Umgang mit den Opfern gerichtet gewesen, jetzt gerate der Umgang mit den Tätern in den Fokus.
Zugleich warnte Ackermann vor einer pauschalen Vorverurteilung aller Pädophilen. „Die Öffentlichkeit sagt, das sind Kinderschänder. Da gibt es nur eine Kategorie, die sind alle krank. Und da muss ich sagen, als jemand, der die einzelnen Personen kennt: Das ist nicht der Fall. Da muss man – was die Gefährlichkeit angeht – nochmal unterscheiden.“
Frage 1:
Fünf Prozent mehr gemeldete Fälle von Kindesmissbrauch in 2011
Was bedeuten das?
Rörig:
Einmal ist es erschreckend wenn die Zahlen sexuellen Missbrauch in Deutschland ansteigen. Hier geht es um Anzeigen solcher Fälle. Zeigt aber auch, dass vielleicht in der Bevölkerung eine höhere Sensibilität entstanden ist und wenn es ein Ergebnis der Arbeit des Runden Tisches gewesen sein sollte, dann ist das ein kleiner positiver Aspekt.
Am 3. Mai 2012 hat Norman Schultz, Beirat bei netzwerkB, einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gehalten. Zentrales Anliegen war es, eines der Hauptargumente aus den Positionspapieren von netzwerkB weiterzuentwickeln.
Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit vielen wichtigen Leuten einen Verhaltenskodex aus, der unter anderem festlegt, dass Lehrer und Erzieher
bei gemeinsamen Übernachtungen die Räume der Minderjährigen erst nach Anklopfen betreten dürfen
die Kinder nicht im eigenen PKW nach Hause fahren dürfen
Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und Schülern verbietet.
und die Anwesenheit in Dusch- und Waschräumen generell untersagt [Link]
Sexueller Missbrauch ist ein ernstes Thema und ich kann nachvollziehen, dass das Erstellen von Verbotskatalogen nach einem richtigen Schritt klingt, mit dem man Kinder schützt. Ich behaupte jedoch, dass ein solcher Katalog den Kindern – zumindest in der Schule – eher schadet, als nützt und vielleicht kann der ein odere andere Lehrer meine Sichtweise bestätigen (oder widerlegen).
Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen
12.444 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das ist ein Anstieg von 4,9 Prozent. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle dürfte noch höher sein. Von Martin Lutz
Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2011, die “Welt Online” vorliegt, erneut zugenommen. Die Zahl erhöhte sich um 4,9 Prozent auf 12.444 von der Polizei erfasste Taten.
Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte
Betroffene von sexualisierter Gewalt beteiligen sich an einer Sammelklage gegen den deutschen Staat
Betroffene sexualisierter Gewalt stoßen häufig auf das Problem, dass sie ihre Ansprüche auf Entschädigungsleistungen und somit auf Anerkennung als Opfer von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht durchsetzen können. Verursacht wird dies durch die im deutschen Zivilrecht derzeit sowie in der Vergangenheit geltenden Verjährungsfristen. Gegen diese Regelung wollen wir gemeinsam vorgehen, bitte unterstützen sie uns, indem sie sich beteiligen.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.
Das Netzwerk Betroffener setzt sich für die Opfer von sexualisierter Gewalt ein. Wir zeigen wie zerstörerisch sexualisierte Gewalt auf das gesamte Leben eines Opfers wirkt und wie Umwelt und Familie auf die Offenbarung reagieren.