Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen
netzwerkB 6. Dezember 2011
netzwerkB 6. Dezember 2011
VORARLBERG ONLINE 26.01.2012
Bregenz – Ehemaliger Internatsschüler zieht vors Zivilgericht und fordert 200.000 Euro.
Mehr als 40 Jahre ist es her, als Christian C.* im Internat des Zisterzienserklosters Mehrerau von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Jetzt will er das Kloster zur Verantwortung ziehen und fordert 150.000 Euro Schmerzengeld sowie 50.000 Euro wegen Verdienstentgangs. Vergangene Woche brachte er seine Klage beim Landesgericht Feldkirch ein. Es ist die erste und bislang einzige Klage im Zusammenhang mit den 2010 publik gewordenen Missbrauchsfällen an der Bregenzer Klosterschule. Christian C.s Martyrium beginnt im Jahr 1968, er ist damals 14 Jahre alt. Es ist die Zeit, von der er heute sagt, sie habe seine Seele kaputt gemacht. „Der Pater ging mit unermesslich hoher pädokrimineller Energie vor. Unzählige Male hat er mich in seinem Zimmer vergewaltigt, drei Jahre lang“, schildert C. im Gespräch mit den VN.
netzwerkB – Positionspapier
Stand: 24. Januar 2012 (als PDF herunter laden)
Mythos der Vergebung
Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und Heilung von traumatischen Kindheitserlebnissen das Stichwort „dem Täter vergeben“ auf. … den ganzen Beitrag lesen »
Es ist Zeit, mit verschiedenen Mythen aufzuräumen, die sich darum ranken.
netzwerkB – Positionspapier
Stand: 20.01.2012 (als PDF herunter laden)
Bundeskinderschutzgesetz
Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht
Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden.
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Schlagt keine Kinder mehr
Wenn der Papst heute öffentlich sagen würde: ‚Schlagt keine Kinder mehr, tut ihnen keine Gewalt mehr an!‘, dann würde eine Kraft entstehen, nicht nur in der katholischen Kirche, sondern vielleicht in der ganzen Welt, dass ein Umdenken stattfinden könnte, Kindern keine Gewalt mehr anzutun. Und wenn der Papst öffentlich sagen würde, dass eine Schweigeklausel für ein Opfer ein Verbrechen sei, dann würde es sie zukünftig nicht mehr geben. Warum sagt er das nicht?
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Sat 1 Wissenschaftsmagazin PLANETOPIA 16.01.2012 … den ganzen Beitrag lesen »
Verein ehemaliger Heimkinder e.V. 4.01.2011
aus Rundbrief 4/2011
Keine Entschädigungszahlungen
Egal wie oft von Bund, Ländern und Kirchen betont wird, egal wie oft es in den Medien wiederholt wird, dass es Entschädigungszahlungen gäbe – es gibt sie nicht.
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netzwerkB 17.12.2011
Positionspapier Rückwirkungsverbot Stand 17.12.2011 (als PDF herunter laden)
netzwerkB ist die Problematik des einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen grundsätzlich entgegenstehenden Rückwirkungsverbotes bekannt und bewusst.
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Einer unserer Spender hat uns einen Gutschein für eine Ferienwohnung für maximal 4 Personen in Petersdorf auf der Insel Fehmarn im Zeitraum vom 15.04. bis 22.04.2012 zur Verfügung gestellt.
Wir verlosen diesen Gutschein – jedes Los kostet 50,- Euro.
Mit dem Kauf der Lose unterstützen Sie die Arbeit von netzwerkB!
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netzwerkB 7. Dezember 2011
Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen den Deutschen Staat
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netzwerkB 22.11.2011
netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen als PDF herunter laden…
Gesetzentwurf
der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Liza Stein, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
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Beschwerde als PDF herunter laden…
Die Beschwerde wurde am 24.02.2009 im Namen von Herrn Denef beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Der Gerichtshof hat die Beschwerde Denef ./. Deutschland unter der Beschwerde Nr. 12805/09 registriert.
Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen “sexuellen Missbrauchs” aufgehoben wird. Die bestehende Rechtslage verstößt gegen Art. 3, 8 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach Art. 3 darf niemand unmenschlicher Behandlung unterworfen werden. “Sexueller Missbrauch” ist eine Form unmenschlicher Behandlung.
Herr Denef hatte zuvor eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um den Gesetzgeber zu einer Gesetzesänderung zu veranlassen. Die Petition hatte aber keinen Erfolg. Der Petitionsausschuss hat mit Schreiben vom 10.12.2008 mitgeteilt, dass das Petitionsverfahren abgeschlossen wird.
Worum geht es?
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