Jour Fixe mit Betroffeneninitiativen – Verjährungsfristen machen Staat zum Mittäter


netzwerkB Pressemitteilung 25.01.2012 (als PDF herunter laden)

netzwerkB fordert die Bundesregierung auf, den Verrat der Betroffenen von sexualisierter Gewalt nicht weiter fortzusetzen.

Herr Rörig, als ehemaliger Unterabteilungsleiter in der Abteilung Kinder und Jugend und neuer Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, ist von der Bundesregierung dazu beauftragt, den Verrat der Betroffenen durch den Runden Tisch zu verwalten.

Einen der schwerwiegenden Gründe, warum die Beteiligung sich für netzwerkB als schwierig gestaltet, stellt die Handhabe der Verjährungsfristen dar. Auch wenn hier eine Verlängerung durch den Runden Tisch erwirkt worden ist, halten wir das Ergebnis insgesamt für verfehlt, da viele Betroffene immer noch nicht klagen können und mit ihrem Leid allein gelassen werden. Betroffene fühlen sich durch die Bundesregierung verraten.

netzwerkB fordert alle Politiker auf, den Täterschutz zu beenden und sich dem einstimmigem Votum der Delegierten des Bundesparteitages der SPD, vom 6. Dezember 2011, anzuschließen, die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufzuheben, s. unter:
http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/

In der Hoffnung, dass Herr Rörig wider Erwarten sich mit uns verbünden will und ebenfalls die Aufhebung der Verjährungsfristen fordert, haben wir ihn zu einem Treffen eingeladen.

Nachfolgend entnehmen Sie bitte diesbezüglich unsere Aktivitäten:

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Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen


netzwerkB 6. Dezember 2011

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Missbrauchsopfer klagt Mehrerau


VORARLBERG ONLINE 26.01.2012

Bregenz – Ehemaliger Internats­schüler zieht vors Zivilgericht und fordert 200.000 Euro.

Mehr als 40 Jahre ist es her, als Christian C.* im Internat des Zisterzienserklosters Mehrer­au von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Jetzt will er das Kloster zur Verantwortung ziehen und fordert 150.000 Euro Schmerzengeld sowie 50.000 Euro wegen Verdienstentgangs. Vergangene Woche brachte er seine Klage beim Landesgericht Feldkirch ein. Es ist die erste und bislang einzige Klage im Zusammenhang mit den 2010 publik gewordenen Missbrauchsfällen an der Bregenzer Klosterschule. Christian C.s Martyrium beginnt im Jahr 1968, er ist damals 14 Jahre alt. Es ist die Zeit, von der er heute sagt, sie habe seine Seele kaputt gemacht. „Der Pater ging mit unermesslich hoher pädokrimineller Energie vor. Unzählige Male hat er mich in seinem Zimmer vergewaltigt, drei Jahre lang“, schildert C. im Gespräch mit den VN.

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Mythos der Vergebung


netzwerkB – Positionspapier

Stand: 24. Januar 2012 (als PDF herunter laden)

Mythos der Vergebung

Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und Heilung von traumatischen Kindheitserlebnissen das Stichwort „dem Täter vergeben“ auf.
Es ist Zeit, mit verschiedenen Mythen aufzuräumen, die sich darum ranken.

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netzwerkB will sich abschaffen


netzwerkB – Positionspapier

Stand: 20.01.2012 (als PDF herunter laden)

Bundeskinderschutzgesetz

Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht

Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden.

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Schlagt keine Kinder mehr


Schlagt keine Kinder mehr

Wenn der Papst heute öffentlich sagen würde: ‚Schlagt keine Kinder mehr, tut ihnen keine Gewalt mehr an!‘, dann würde eine Kraft entstehen, nicht nur in der katholischen Kirche, sondern vielleicht in der ganzen Welt, dass ein Umdenken stattfinden könnte, Kindern keine Gewalt mehr anzutun. Und wenn der Papst öffentlich sagen würde, dass eine Schweigeklausel für ein Opfer ein Verbrechen sei, dann würde es sie zukünftig nicht mehr geben. Warum sagt er das nicht?

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Kampf der Opfer gegen die Verjährungsfristen


Sat 1 Wissenschaftsmagazin PLANETOPIA 16.01.2012

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Keine Entschädigungszahlungen


Verein ehemaliger Heimkinder e.V. 4.01.2011

aus Rundbrief 4/2011

Keine Entschädigungszahlungen

Egal wie oft von Bund, Ländern und Kirchen betont wird, egal wie oft es in den Medien wiederholt wird, dass es Entschädigungszahlungen gäbe – es gibt sie nicht.

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netzwerkB Positionspapier: Rückwirkungsverbot


netzwerkB 17.12.2011

Positionspapier Rückwirkungsverbot Stand 17.12.2011 (als PDF herunter laden)

netzwerkB ist die Problematik des einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen grundsätzlich entgegenstehenden Rückwirkungsverbotes bekannt und bewusst.

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netzwerkB-Gutschein für Ferienwohnung auf der Ostseeinsel Fehmarn


Einer unserer Spender hat uns einen Gutschein für eine Ferienwohnung für maximal 4 Personen in Petersdorf auf der Insel Fehmarn im Zeitraum vom 15.04. bis 22.04.2012 zur Verfügung gestellt.

Wir verlosen diesen Gutschein – jedes Los kostet 50,- Euro.

Mit dem Kauf der Lose unterstützen Sie die Arbeit von netzwerkB!

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Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen den Deutschen Staat



netzwerkB 7. Dezember 2011

Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen den Deutschen Staat


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netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen


netzwerkB 22.11.2011

netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen als PDF herunter laden…

Gesetzentwurf

der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Liza Stein, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

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Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland


Beschwerde als PDF herunter laden…

Die Beschwerde wurde am 24.02.2009 im Namen von Herrn Denef beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Der Gerichtshof hat die Beschwerde Denef ./. Deutschland unter der Beschwerde Nr. 12805/09 registriert.

Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen “sexuellen Missbrauchs” aufgehoben wird. Die bestehende Rechtslage verstößt gegen Art. 3, 8 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach Art. 3 darf niemand unmenschlicher Behandlung unterworfen werden. “Sexueller Missbrauch” ist eine Form unmenschlicher Behandlung.

Herr Denef hatte zuvor eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um den Gesetzgeber zu einer Gesetzesänderung zu veranlassen. Die Petition hatte aber keinen Erfolg. Der Petitionsausschuss hat mit Schreiben vom 10.12.2008 mitgeteilt, dass das Petitionsverfahren abgeschlossen wird.

Worum geht es?

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