Bagatelisierung: Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden


Unser Bundesverfassungsgericht meint:

„Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.“

Dazu die Pressemeldung der Deutschen Kinderhilfe:

„Im Fall eines Sexualstraftäters, der ein Kind vergewaltigt und sexuell missbraucht hat
und bei dem in der Psychiatrie eine besondere Gefährlichkeit gutachterlich bestätigt
wurde, hat das Bundesverfassungsgericht die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgehoben.
Der wirkliche Skandal ist die an Zynismus, Abgehobenheit und furchtbarster juristischer Rhetorik nicht mehr zu überbietende Begründung, warum der Täter nicht in die Sicherungsverwahrung muss. Dazu führen die Richterinnen und Richter des höchsten deutschen Gerichtes das Folgende aus:

Es sei nachvollziehbar, dass der Täter wieder sexuelle Übergriffe begehen werde. „Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.“

Hier die ganze Pressemeldung der Deutschen Kinderhilfe

Hier der ganze Text des Bundesverfassungsgerichtes

Angesichts solcher Begründungen fragt man sich, wie viele Täter und Mittäter im BVerfG sitzen?


3 Kommentare

  1. Bettina Hemmersbach schreibt am 1. Dezember 2008 um 10:19 Uhr

    Hallo

    ich bin sprachlos und fassungslos über diese Entscheidung.
    Was heisst denn hier ein Missbrauchsopfer ist nicht schwer geschädigt? Ich bin 38 Jahre und leide immer noch unter der Vergangenheit.
    Was ist das denn für eine Aussage?
    Ich hoffe, dass das Deutsche Volk auch weiterhin dagegen kämpft und sich als “Wir sind das Volk” nicht weiterhin so behandeln lässt.
    Das ist der Gipfel und eine Bodenlose Frechheit.

  2. Anette Hoge schreibt am 17. Januar 2009 um 19:34 Uhr

    Ich bin entsetzt. Die Politiker spielen damit den Tätern in die Hände. Da muss man ja Angst haben, dass sexueller Missbrauch bald gar nicht mehr unter Strafe gestellt wird.
    Es heißt im Namen des Volkes. Ich denke aber, dass es nicht in Volkes Sinne liegt.

  3. Mardas schreibt am 2. Februar 2009 um 11:32 Uhr

    Jede Überlebende solch eines Missbrauchs wird wohl entsetzt sein, allein schon über diese zynische Begründung. Das ist ja wieder mal klar, Richter kennen das Problem nicht und urteilen über so ein wichtiges Thema. Ich werde ja wohl auch nicht als Schüler über die Gepflogenheiten der Universitäten bestimmen, auch wenn es indirekt miteinander zu tun hat.
    Letztendlich ist doch klar, dass Missbrauchsopfer durch eben dieses Problem daran gehindert werden, Richter zu werden. Wie sollen die das Problem kennen? Es ist nicht nur menschlich unglaublich, es ist eine Krise im politischen System, in dem Richter sowie Abgeordnete keine Repräsentanten der Missbrauchsopfer sein können.

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