Norbert Denef will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen


(openPR) – Norbert Denef, bundesweit in den Medien bekannt gewordener Autor des Buches ” Ich wurde sexuell missbraucht* “, hatte 2006 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. In dieser wollte er erzielen, dass im Zivilrecht die Verjährungsfristen bei “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” abgeschafft werden.

Denefs Petition fand unter den Volksvertretern keine Zustimmung. Sein Antrag wurde am 04.12.2008 vom Ausschuss (BT-Drucksache 16/11092) abgelehnt.

Norbert Denef will die Ablehnung nicht akzeptieren und beabsichtigt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen.

Den ganzen Beitrag lesen:

http://www.openpr.de/news/274011/Norbert-Denef-will-vor-dem-Europaeischen-Gerichtshof-fuer-Menschenrechte-klagen.html


5 Kommentare

  1. Pia Survivor schreibt am 31. Januar 2009 um 17:18 Uhr

    Der Weg ist das Ziel.

  2. Wilhelm Johann Treimer alias Don Giovanni schreibt am 24. Juni 2009 um 23:52 Uhr

    Wenn du im Recht bist, kannst Du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren.

    Weiter so… Norbert Denef

  3. Pia Survivor schreibt am 27. Juni 2009 um 07:55 Uhr

    Hallo,

    im Moment geht es mir das so: Ich kann gar nicht soviel Fressen wie ich kotzen möchte, wenn ich sehe, wie mit uns Opfern umgegangen wird. Es ist an der Zeit, dass endlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt wird. Es ist schon sehr, sehr lange an der Zeit, dass etwas geschieht.

    Pia

  4. Johanna schreibt am 22. Juli 2009 um 18:36 Uhr

    Wichtig ist die Aufarbeitung, deshalb ist Deine Arbeit wichtig!

    Doch statt auf Strafe zu setzen und auf Opfer und Täter Positionen zu beharren, wäre es doch sinnvoller auf emotionale Aufklärung zu setzen: Einführung des therapeutischen Faches “Psychologie” in dem Schulunterricht.

    Mit freundlichen und wissenden Grüßen
    J.

  5. Torsten schreibt am 23. Oktober 2009 um 14:11 Uhr

    Solange der Mensch die Sexualtat nicht vergessen kann, darf auch deren Verfolgung und Bestrafung nicht vergessen werden.
    Der Einsatz lohnt sich, wenn das Ergebnis oft auch zeh ist.
    Sicher hat Johanna recht mit ihrem Aufruf nach Aufklärung, doch auch die Bestrafung muss heute mehr als damals “Hand und Fuß” haben.
    Es gibt auch krankhafte Beeinträchtigungen die mit Strafen erreicht werden müssen.

    Mit freundlichen Gruß T.V.

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