Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Folgende Übersicht zum Opferentschädigunsgesetz (OEG) kann/soll jederzeit ergänzt werden – Datenpflege und Erweiterung erfolgt durch Ihre Mitarbeit.
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Wikipedia
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein deutsches Bundesgesetz im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts. Es trat am 7. Januar 1985 in Kraft. Es löste das bisherige OEG vom 15. Mai 1976 ab.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz
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Bundesministerium der Justiz
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG)
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/BJNR011810976.html
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Opferperspektive
Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
Wer in Deutschland durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Finanzierungsanspruch für die gesundheitliche Versorgung geltend machen.
Die Leistungen umfassen Kosten für Heil- und Krankenbehandlung sowie Hinterbliebenen- oder Beschädigtenrenten. Schäden an Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz werden finanziert, weitere »Sachschäden« allerdings nicht. Bei Erwerbsunfähigkeit nach einem Angriff werden verschiedene Leistungen wie Versorgungskrankengeld und Beihilfen gezahlt. Im Falle einer verminderten oder ausgefallenen Erwerbstätigkeit über ein halbes Jahr wird eine Rente gezahlt.
Einen Antrag können alle stellen… den ganzen Beitrag lesen
Quelle:
http://www.opferperspektive.de/Beratung/Finanzielles/406.html




OEG = Opferentschädigungsgesetz
Ich habe meine Freundin (Missbrauchsopfer) geraten sich an den Weißen Ring zu wenden. Sie hat dieses nach langer Überlegung auch getan. Die Leute vom Weißen Ring kamen gleich mit einem Antrag des OEG.
Leider wurde der Antrag (Rheinland-Pfalz) abgelehnt, da keine Anzeige vorliegt! Ganz im Gegenteil, meine Freundin wurde förmlich dazu gedrängt, Anzeige zu erstatten obwohl es Atteste etc. gab, die das zu diesem Zeitpunkt dringend untersagten! Aber das interessiert diese Behörden einfach nicht. Aus dem Opfer macht man sich hier in Deutschalnd einfach nicht viel. Man kann von diesem Staat keine Hilfe erwarten! Missbrauchsopfer sind Opfer zweiter Klasse! Ohne Anzeige = keine Hilfe!!
Leider waren dadurch dem Weißen Ring auch die Hände gebunden, doch sie waren von der “Geschichte” meiner Freundin so bewegt, dass der Ring die Fahrtkosten zur ambulanten Therapie für ca. 1 Jahr übernommen haben!
Es war ein kleiner, kleiner Lichtblick auf einem schier endlosen Weg.
Trotz allem bitte versuchen. In Hessen z.B. haben die Behörden Hilfe auch ohne Anzeige bewilligt, es war eine Einzelfallentscheidung!!
Mit freundlichem Gruß
Sabine Diel
@Sabine Diel
Eine Frage hätte ich:
In wiefern untersagten diese Atteste eine Anzeige?
Aber es ist schon so, dass Opfern in unserem Land oft sehr viel (zu viel) abverlangt wird, wenn sie was dahingehend erreichen wollen.
Dabei weiß man allgemein sehr wohl, wie sehr das alles die Opfer zusätzlich belastet.
Und es kommt auch vor, dass einige Opfer diesem Druck nicht mehr standhalten können …
Eine 100%-ige Beweisführung im Falle einer Anzeige ist zudem oft unmöglich, vor allem dann, wenn es sehr lange zurückliegt.
Aber gut zu erfahren, dass einige Behörden darauf überhaupt noch Rücksicht nehmen.
Hubert
@Hubert
In den Attesten stand, dass es aus therapeutischer Sicht absolut kontraindiziiert ist und als zu belastend empfunden wird!
Ist ja auch klar, wie soll ein Häufchen Elend sich gegen seinen Täter wehren? Jahrzentelange Verdrängung und Psychoterror machen es möglich!
Ich weiß was es heißt mit einem Missbrauchsopfer zu leben, kenne sämtliche Ängste und Auswirkungen und weiß, dass die Opfer lieber ihrem Leben ein Ende setzen würden, als ihrem Peiniger gegenüber zu treten!
Sabine Diel
Schlimm ist, dass total und unwiderruflich zerstörte Opferleben in diesem Rechtsstaat in keiner Weise finanziell entschädigt werden.
Da hat ein Opfer eine vielversprechende Karriere mit einem gutdotierten Posten vor sich und landet nach jahrelanger Folter, körperlich ruiniert, in Hartz4, ohne auch nur einen Tag in seinem angestrebeten Beruf gearbeitet zu haben.
Dieser Rechtsstaat macht angehende Professoren zu Pennern, auch weil dem Opfer durch die Taten die Möglichkeit genommen wird, in seinem Beruf Fuss zu fassen, zu arbeiten und eine Karriere aufzubauen.
Jahrelange Gefangenschaft, bestialische Folter und brutalster Zerstörung gesunder Körper werden in diesem System nicht entschädigt. Das ist ein Skandal!
Pfui Deutschland!
Ich schäme mich Deutsch zu sein!
Dieses Land ist eine Schande für die ganze Welt!
OEG= Opferentschädigungsgesetz
Das ist eine lange und schwierige Prozedur. Vom Antrag bis zur ersten Zustimmung hat es 24 Monate und eine Anwältin im Zivilrecht gebraucht.
Derzeit läuft eine weitere Prozedur ab in der man von 50% Schädigung auf 100% geht. Wieder muss eine “Untätigkeitsklage” von der Anwältin eingereicht werden.
Es ist verständlich das die Angestellten dort versuchen müssen, so gut sie können das Geschehene zu rekonstruieren. Nachvollziehbar. Trotzdem sind Fragen nach Zeugen für mich ein Schlag ins Gesicht gewesen.
Wie Zeugen? Dachten Sie da stehen ein paar mit der Kamera dabei, filmen das und wenn ich in ein paar Jahren eine Aussage mache, dann sagen die Hallo wir sind Zeugen?”
Ehrlich gesagt kam ich mir in diesem Moment ziemlich vera…. vor.
Trotzdem hab ich die Prozedur der Glaubwürdigkeit über mich ergehen lassen.
Alles noch mal erzählen, mit allen Einzelheiten und zum Schluss bitte eine “Eidesstattliche Versicherung” abgeben und unterschreiben, dass ich nicht gelogen habe. Natürlich mit der entsprechenden Belehrung das auf Meineid 12 Monate Gefängnisstrafe stehen.
Erneut kam ich mir wie der Täter vor. Als hätte ich was unrechtes getan.
Warum muss das Opfer beweisen das die Tat geschehen ist? Warum muss der Täter nicht beweisen, dass er es nicht getan hat?
Warum reichen alle Arztberichte für die Glaubwürdigkeit nicht aus?
Warum muss man sich erneut traumatisieren lassen, durch solche Fragen?
Auch an dieser Stelle muss sich noch sehr viel ändern.
Man darf mit Betroffenen nicht so umgehen. Dies ist wieder eine Demütigung und Verletzung der Person.
Die Wunden werden immer und immer wieder aufgerissen.
Die Betroffenen sitzen da und bluten aus ihren Wunden und man reicht ihnen ein kleines Pflaster und schickt sie nach Hause- da können sie dann selber zusehen wie sie die Blutung stillen.
Glück dem, der eine gute Therapeutin oder Therapeuten hat und der ein stabiles unterstützendes familiäres und soziales Netz um sich hat.
Nicht das diese Betroffenen es dann weniger schmerzlich erfahren würden aber zumindest sind sie nicht ganz so alleine, wie die anderen.
Ich kann und will nicht verstehen dass man so mit Opfern umgeht.
Ja wir alle wissen das System muss sparen, doch warum bietet man die Opferentschädigung an, wenn man sie lieber doch nicht leisten möchte?
Auch hier denke ich ist es wichtig das Betroffene ihre Erfahrungen schildern, damit sich an dieser Front auch etwas tut.
Opferentschädigung klingt super und das noch gesetzlich verankert. Ist für das Weltbild nach außen fantastisch, doch wie das jede einzelne Person sieht und empfindet, die es betrifft, das bleibt wieder unter dem großen Mantel verdeckt.
Hallo Angela,
das klingt schrecklich. Ich bin ehrlich gesagt noch nie auf die Idee gekommen, mich für irgendwas entschädigen zu lassen. Ich bin einfach erstmal nur froh, wenn ich einen für mich guten Weg finde, mit all dem umzugehen. Was danach kommt, weiß ich noch nicht.
Aber zu deiner Glaubwürdigkeit. Ich habe mal mit meiner Therapeutin darüber gesprochen, ist schon länger her. Es ging da um die Verjährung und was mir blühen würde, wenn ich mich “outen” und Namen nennen würde. Ein Täter ist schon lange tot, da wären dann evtl. die Angehörigen betroffen, der andere lebt noch. Die Therapeutin sagte mir, dass sie jederzeit ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen könnte, sodass mir Aussagen bei Gericht weitgehend erspart blieben. Ist das falsch oder warum war das bei dir nicht so?
Interessierte Grüße,
Elke
Hallo Elke
Nein das ist nicht falsch. Ich musste dieses Gutachten nicht für das Gericht machen sondern für das Amt für soziale Angelegenheiten.
Die Personen sind verpflichtet sich ein eigenes Bild über die Glaubwürdigkeit der Antragsteller/in zu machen.
Wie gesagt es war nicht einfach und man kann auch eine Person seines Vertrauens mit zu der Befragung nehmen.
Ich würde es jederzeit wieder tun, nicht wegen der Entschädigung, sondern weil eine zweite öffentliche Instanz ermittelt hat.
Das hieß für mich, auf dem juristischen Weg konnte ich keine Verurteilung erreichen, aber auf diesem Wege schon.
Es ist natürlich kein Gerichtsurteil, aber es ist ein öffentlicher Beschluss darüber, dass man mir glaubt.
Ich hatte einen Beweis in der Hand und die Namen aller Täter wurden genannt.
Jeder wurde nochmals befragt und das hat mir und meiner Seele gut getan.
Ich wusste, sie würden sich nicht wohl fühlen dabei und das hat mir Kraft und Energie gegeben, weil ich Jahrelang die war, die sich nicht gut fühlte.
Des Weiteren sind solche Anträge auch immer gut wenn man später mal in Reha möchte oder die Krankenkasse keine Therapiestunden mehr übernimmt. Hier kann das Amt helfen. Natürlich wieder mit Anträgen usw. verbunden, aber besser als ohne Unterstützung da zu stehen.
Für Menschen die mehr als 50% geschädigt sind, laut OEG wird eine kleine Rente bezahlt, bis ans Lebensende. Es sind keine Millionen aber eine kleine Anerkennung der großen Schäden die verursacht wurden und für viele Menschen ein Hilfe im täglichen Leben.
Leider können ja viele Betroffene irgendwann einmal ihren Beruf nicht mehr ausüben, aus den verschiedensten Gründen, da ist diese kleine Unterstützung ebenfalls hilfreich.
lg Angela
Hallo,
ich habe auch einiges durch mit dem OEG Antrag. Ich habe ihn nach zweieinhalb Jahren Kampf durch bekommen. Ich war unheimlich froh, da es sehr belastend war. Mir ging es auch nicht wirklich um die Entschädigung, sonder wichtig war für mich, dass sie mir GLAUBEN!!!
Nun habe ich aber auf den Papieren vom Amt gesehen, dass ich 2011 noch mal zu einer Untersuchung muss. Ich verstehe das nicht wirklich, da mir damals gesagt wurde, wenn es einmal durch ist, dann ist es gut. Nun fühle ich mich ziemlich neben der Spur, weil die Angst wieder hoch kommt, das alles wieder durch zu machen.
Lieben Gruß ANNA
Liebe Anna,
ja, mir geht es auch um meine Glaubwürdigkeit, das ist mir das allerwichtigste!
Hättest du evtl. Lust, mir den Ablauf so eines Antrages zu schildern? Ich möchte gerne alle möglichen Informationen zu allen möglichen Hilfsmöglichkeiten für uns sammeln und zusammenstellen.
Du erreichst mich, wenn du meinen Namen anklickst.
Liebe Grüße,
Elke, die dir die Daumen drückt, dass 2011 nichts mehr auf dich zukommt
hallo anna ,
ja mich interesiert das auch .liebe grüsse sabine
Hallo, auch ich habe einiges durch mit dem OEG-Antrag.
Ich habe den Täter angeszeigt, obwohl von vorneherein klar war, dass der Fall verjährt war. Es ging aber mehr darum, den Täter bei der Polizei zumindestens Aktenkundig zu machen. Was ich damals nicht bedacht hatte war,das ich meine Mutter gleich automatisch mit angezeigt habe.
Erschwerent kam hinzu, dass der Täter heute nicht mehr in Deutschland lebt.
Nachdem der Fall dann von einem Staatsanwalt schriftlich geschlossen worden ist, habe ich einen Antrag auf OEG gestellt. Dies habe ich gleich durch einen Fachanwalt für Sozialrecht machen lassen.
Als der erste Brief vom Versorgungsmat kam, bin ich schon fast zusammengebrochen, Zeitzeugen sollten benannt werden, Geschwister wurden darufhin befragt.
Dann kam die erste Ablehnung, nicht glaubwürdig im fast allen Punkten. Meine Schwestern hatten mich dermaßen in den Dreck gezogen und die Behauptung aufgestellt, ich hätte das freiwillig und gegen Geld getan.
Da ich einen Anwalt hatte, konnte ich die Aussagen meiner Schwestern lesen und später dazu Stellung nehmen. Ich wünsche das nicht meinem ärgsten Feind.
Dann verlangte das Versorgungsamt ein Glaubwürdugkeitsgutachten, bei einer von ihnen besimmten Gutachterin.
Dies zog sich über 2 Monate in die Länge und brachte mich an den Rand des Suizids. Die letzte Befragung fand schon in einer psychiatrischen Klinik statt. Diese Gutachterin war auch dann noch nicht zufrieden. Ich lies dem Versorgungsamt dann mitteilen, dass ich nicht zu weiteren Aussagen bereit wäre und dachte” OK, jetzt haben sie dich so weit, jetzt gibst du auf!”
Wider erwartend viel das Gutachten aber dann doch zu meinen Gunsten aus.
Etwas über 5 Jahre hat dieser ganze Prozess gedauert und wenn ich vorher gewußt hätte was auf mich zukommt, dann hätte ich diesen Antrag nie gestellt.
Aiuch ich muss in 2 Jahren erneut zu einer Überprüfung, denn ich könnte ja eine Wunderheilung geschafft haben.
Liebe Grüße
Harriet
@Harriet
Es ist schon unglaublich, wie Ämter mit sowas umgehen.
Da müssen Opfer ihr Leben aufs Spiele setzen, um eine Entschädigung zu bekommen.
Wäre zu überlegen, ob es nicht opferschonendere Befragungsmethoden gibt.
Ganz klar gibt es auch diese Trittbrettfahrer, welche rausgefiltert werden müssen. Aber ein Gutachter sollte in der Lage sein, sowas zu erkennen, ohen große Befragungs-Orgien. Wenn ein Gutachter sowas nicht erkennt, ist er nicht geeignet dafür.
Vielleicht sollten bei derartigen Gutachten immer 2 ehemalige Betroffene dabei sein, sozusagen als Beisitzer, welche dann mitentscheiden können. Die erkennen doch sowas am ehesten, ob jemand betroffen ist oder nicht.
Hallo,
auch meine Tochter hat beim OEG ihren Antrag abgelehnt bekommen. Sie wurde im Alter von 8 Jahren von ihren
Cousin sex. missbraucht. Zuerst kam ein Schreiben von
der Staatsanwaltschaft, dass diese Tat verjährt ist, und
nun auch noch diese Ablehnung, die Begründung für die Ablehnung, obwohl eine Tagebuchaufzeichnung da ist
lautet” Das Tagebuch habe auch sie geschrieben und es gäbe keine Zeugen”, und sie könne sich an so wenig erinnern. Der Cousin leugnet es, er hat Angst,das ihn Frau u. Kind verlässen, der wird die Tat nie zugeben.
Heute bereut sie es schon ihr Schweigen gebrochen zu haben, denn man wird als Opfer nicht anerkannt.
Wer hat schon Zeugen bei einen Missbrauch??
Diese Aussage von OEG ist typisch an den Aussagen der 0pfer wird immer ein Zweifel sein.
Liebe Angelika, in welchem Bundesland war das? Ich überlege mir im Moment, ob es gut ist, mich dieser ganzen Prozedur auszusetzen oder ob die Gefahr einer erneuten Retraumatisierung nicht viel zu groß ist.
Es ist gut, wenn hier so viele Menschen wie möglich von ihren Erfahrungen mit dem OEG berichten, damit aus jedem Bundesland Erfahrungsberichte vorliegen.
Dass man für den sexuellen Missbrauch Zeugen benennen soll, ist ein Witz.
Hallo Wilma,
es war in Bayern, aber man kann es mal versuchen. Wir überlegen auch
ob wir uns nicht einen Rechtsanwalt nehmen, aber das hängt von meiner
Tochter ab. Ich wünsche Dir viel Glück, wenn Du Dich dafür entscheidest.
Ich hasse diese Anträge!!! Bin seit zwei Jahren in Behandlung wegen der Folgeschäden eines missbrauchs und komme mit dem OEG Antrag nicht einen zentimeter weíter, weil ich in der BEWEISPFLICHT!!! bin. Ich habe langasam keine Kraft mehr. Lieber wäre ich tot als das ich das noch weiter führen würde!!!!
@Steffi
wohl wahr!
Man muß sich dann nachher die Frage stellen, was mehr belastet hat.
Das eigentliche Ereignis, oder das spätere Antragsverfahren …
Geht leider Vielen so, und die Frage wäre, ob man die Opfer dahingehend nicht etwas mehr entlasten könnte. Aber es gibt leider diese Trittbrettfahrer, welche sagen “ich auch”, nur um irgendwelche Leistungen zu erschleichen.
Aber abgesehen davon, müßte es möglich sein, mit fachkundigen Gutachtern das sehr leicht rauszufinden. Und das ginge dann sehr schnell und benötigte nicht mehrere Jahre, wie schon vielfach so geschehen.
Auch dieser momentane Zustand ist gegenüber den Betroffenen mehr als entsetzlich.
Es besteht im Umgang mit Betroffenen auf GANZER Bandbreite dringender Nachbesserungs-Bedarf. Und das gerade in der schweren Krisenzeit, denn diese trifft Betroffene ganz besonders schwer.
OEG- Antragsverfahren ändern !
@ steffi
Hallo Steffi,
auch ich bin z. Z. in der gleichen Situation mit dem OEG Antrag für meine chronisch kranke Frau, so komme ich ebenfalls nicht weiter mit der Beweispflicht. Ein ärztliches Attest von einem Professor und drei weiteren Fachärzten für Psychiatrie reicht der OEG- Behörde nicht.
Hier muss sich unbedingt etwas ändern in Deutschland, wie die unbegrenzte Bearbeitungszeit in diesen Ämtern und die Praktiken wie Antragsverlagerungen nach dem Tatortprinzip, Wegfall der Zeitrenten für Opfer von smb, denn andere Opferrenten werden auch nicht zeitlich befristet gezahlt, u.a.m., was immer wieder eine zusätzliche Psychische Belastung darstellt.
Nun an Sowas habe ich noch nie gedacht, das sowas für mich in frage käme ?
Nun ich habe mehr als 50 %.
Aber die Betreuerin hatte mich dazu auch nicht geraten ,bzw.Hingewiesen.
Anzeige bei der Polizei hatte ich ja damals gemacht ,weil ich das unbedingt machen wollte ,die Betreuerin war nicht dafür .
Grüße
Larissa
Hallo,
Ich möchte Mut Machen Antrag nach dem OEG zu stellen. Je mehr das machen desto mehr kann sich ändern.
Aber
es ist nicht einfach und ich empfehle das man in Therapie ist und es dort begleitet wird.
Ich hab die Diagnosen komplexe PTBS und DIS/DDNOS
Ich habe die Täter nicht angezeigt. (wäre aber auch verjährt jetzt.)
Ich habe den Antrag vor gut 6 Jahren gestellt.
Glaubwürdigkeitsgutachten wurde gemacht und ich bin “nicht glaubwürdig”. Es folgten Ablehnungen und Widersprüche, bis dann im Letzten Jahr vors Gericht ging.
Jetzt ist das urteil da und ich werde vom Gericht anerkannt.
Bleibt die Widerspruchszeit abzuwarten, aber meine Anwältin meinte das das eher nicht geschehen wird.
Dann geht es noch um den GDS. Ich hoffe weniger langwierig.
Die lehnen meistens erst ab! Es lohnt sich im jeden Fall dann eine Anwältin hinzu zu ziehen. Und auch vor Gericht zu gehen.
Es waren schwere zeiten dabei. Besonders wenn Post kam oder bei der Verhandlung (wo ich nicht mal anwesend sein musste). Aber die meiste Zeit zog sich einfach alles unendlich hin.
Es ist aber auch so, dadurch das immer mehr diesen Weg gehen bis vor das gericht, ist es auch immer mehr so, dass alleine die Diagnosen PTBS und dissoziative Störungen schon eine Ausagekraft haben. Es wird Anerkannt und die Anwälte können sich auf solche Urteile beziehen.
Man muss nicht Angezeigt haben. Und zeugen…. ja, wer hat die schon?
Aber es geht aber auch nicht um eine vollendete Beweisführung, sondern darum das es eine hohe Wahrscheinlichkeit hat.
Allen alles Gute
anja
Hallo anja
Hm 6 jahre Therapien , gibt es doch gar nicht am Stück .
Und wer hat schon Geld für die Anwaltskosten ?
Ich denke wegen unseren Schicksal , sind wir alle nicht mit fiel Geld besegnet.
Wenn man selber nicht dabei sein Muß , wer dann ?
Der Anwalt ?
6 jahre lang ist ja heftig .
Nun wo ich ja immer noch keinen zu bereden (Therapeutin) habe könnte ich das hier dann ja auch gar nicht anstreben .
Ich hatte letze Nacht einen totalen vergangenheits Traum gehabt .
verschleierte Bilder die ganz schnell vorüber zogen .
Vorher aber deutliche Bilder wo die Ärzte mit mir Sprachen und ich dann auch antwort gab .
Und noch was komisches , aber im nachinein habe ich wol die komische Botschaft erkannt , die ganz zu anfang sich zeigte .
Ob da nun noch mehr solcher Sachen nachts hoch kommen ?
Dann muß ich dann unn immer was zum Schreiben bereit halten .
Ich hatte auf der Arbeit wiederholungen erfahren die auch der Täter immer sagte , ob das den Traum ausgelöst hat ?
Also PTBS werde ich wol auch haben .
Mal sehen ob der Therapeut das mit mir machen wollte sowas zuzustimmen , mir bei einen OEG Antrag bei sSite zu stehen ?
Hm einen Rechsanwaltsversicherung, wenn ich eine anleiern würde währen die Kosten damit abgedeckt ?
Aber sicher ist das zu kurzfristig , da man meist länger in der Versirerung drinn sein muß , damit die dann zahlen ?
Und welche Art von Rechtsanwaltskosten , Versicherung müßte das sein ?
Immer wider Kosten für uns !?
Ob sich das alles rechnet ?
Nicht das die Kosten so hoch sind und das Geld was man dann bekommt fiel weniger ist ?
MFG
Larissa
Hallo Larissa,
auf Deine Anfrage in Deinem o.g. Kommentar kann ich Deine Bedenken zur Nichtübernahme der Rechtsanwaltskosten aus beruflicher Erfahrung
bestätigen.
Generell gilt in der Versicherungsbranche : wenn ein “Haus” bereits brennt, ist es nicht mehr versicherbar…
Ich kann auch jedes Opfer eines sexuellen Missbrauches dringend empfehlen bei jeder Art von privaten Personenversicherungen
( Renten/Leben/Kranken/Unfallvers.) diese Erkrankung/ Tat im Versicherungsantrag dokumentieren lassen.
Im Schadensfall muss das Opfer dieser Versicherung dann eine Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben, dann wird zuerst die Krankenkasse um eine komplette Patientenauskunft gebeten.
Sollte von dieser Krankenkasse je eine Rechnung wegen Behandlung einer PTBS / Depression bezahlt( vor Vertragsabschluss) worden sein, wäre die private Versicherung leistungsfrei, da die vorvertragliche Obliegenheitspflicht verletzt wurde.
Eine Rechtsschutzversicherung trägt auch keine Kosten eines Widerspruches in einem Verfahren , anders sieht es aus, wenn gegen den ablehnenden Bescheid eines OEG-Verfahren vor dem Sozialgericht Klage eingereicht wird, diese Kosten übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung nach Begründung. Die Kostenübernahme sollte man sich aber immer vorher, von deren Schadensabteilung schriftlich bestätigen lassen.
Sollten Sie ein geringes Einkommen haben, dann stellen Sie vor einer Rechtsberatung bei einem Anwalt, beim zuständigen Amtsgericht, Antrag auf Prozesskosshilfe / Beratungshilfe .
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben und bitte verlieren Sie nicht den Mut, wenn der Weg auch steinig ist…
Herzlichst
Ihr
hans-peter
@ Larissa
am 26.3.2010 haben Sie hier im Kommentar geschrieben ,dass Sie eine
” Betreuerin” haben. Ist es eine gerichtlich bestellte Betreuerin ?
Wurde dies durch das Vormundschaftsgericht mit dem Aufgabenbereich : Vermögenssorge beschlossen dann ist diese Betreuerin verpflichtet auch einen OEG-Rentenantrag auf Ihrem Wunsch hin zu stellen.
Bitte weisen Sie Ihre Betreuerin höflich darauf hin. Wird dennoch kein OEG-Antrag beim örtlichen Versorgungsamt gestellt werden, sollten Sie direkt das Vormundschaftsgericht dies bitten, zu tun.
Sie müssen wissen, dass bei einer OEG-Rentenzahlung der Täter noch zur Kasse ( Regressnahme) gebeten werden kann. Dies ist die z.Z. gültige Rechtslage nach den kurzen Verjährungszeiten dieser Straftaten und deren Spätfolgen.
Nicht einmal die Renten -und Krankenkassen können die vorsätzlich verursachten Kosten der Pädokriminellen in Deutschland wieder zurückholen und dies bei den “klammen” Sozialkassen…
HAllo,ich war lange nicht mehr hier und haben eben mal die ganzen Komentare gelesen.Ich versteh das alles net …ich habe keine Anzeige gemacht,hatte keine Zeugen und konnte auch nichts beweisen.Es hat zwar sehr lange gedauert aber ich habe in nach über 2 jahren den erstantrag durchbekommen.Ich hatte beim lesen irgendwie das Gefühl das das wirklich Bundesland abhängig ist.Aber wie man bei mir sieht geht sowas auch ohne Anzeige und so weiter.
Eine Freundin von mir hatte da nicht so ein glück,ihre Anträge wurde sogar sofort abgelehnt ohne das sie Arztbericht oder andere sachen angefordert hat.Daraufhin Wiederspruch der abgelehnt wurde und nun wurde der Anwalt eingeschlaltet und sie kämpft weiter.
Also bitte nicht aufgeben sonder weitermachen auch wenn es erst abgelehnt wird.Ich weiß slber das das einlanger schwerer weg ist aber man kann es schaffen….ich wünsche allen viel Glück und ich drück die Daumen…lieben Gruß Anna
Hallo Anna,
eine Freundin von mir hatte da nicht so ein Glück, ihre Anträge wurden sogar sofort abgelehnt, ohne das sie Arztbericht oder andere Sachen angefordert haben.
Das ist mir dieser Tage genau so ergangen, die ärztlichen Befunde wurden weder angefordert noch gelesen. Abgelehnt wurde nach 12 Monaten.
lg
Pia
@ hans peter
ich hatte keine Antwort gesehen . Sorry
Nein Ich habe keine Betreuerin ich hatte mal eine für 5 Jahre .( Sie hatte Gesundheit und Finanzielles unter kontrolle )
Die aber keine OEG gemacht hat .
Hm wenn das Haus brennt ! nun das brennt doch schon als Kind und als Kind hat man doch keine Rechstschutzversicheruung .
Ich habe eine Lebensversicherung die wurde von der Betreuerin beitragsfrei gestellt .
Die rechtsschutzversicherung hatte Sie gekümdigt , weil ich immer einen rechsberatung bekäme .Wegen dem Wenigen Geld .
Aber das Ändert sich ja bald , da mein Kredit bald weg ist , ich habe nur noch den Kredit bei dem Erzeuger noch abzubezahlen , noch 8 Monate lang .
Ich habe eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit , der Gard der Behinderung war zuerst minderwertig , bei 20 % , das hatte ichzuerst selber ausgefüllt .
Da hatte die Betreuerin für Einspruch erhoben und ich bekam dann 70 %
Ich denke die Rentenversicherung müßte doch bescheid wissen ?
Bei der Normalen Krankenkasse was schreiben ?
Die haben mich letztens soo was von Vertig gemacht !
Als ich dann bei der Caritas ging ,da wollte ich einen Verschlimmerungsantrag stellen , doch die meinten , das ich das nicht machen sollte , da ich mir nur schaden würde , und eher wieder weniger Prozente bekäme .
Ich hatte es dann gelassen .
Als ich da ein Betreutes wohnen haben wollte ( von der Caritas ), währe meine Wohnung drauf gegangen .
Habe ich dann auch gelassen .
Nun ja zurück zum Thema .
Ich wollte es villeicht in Angriff nehmen ,wenn ich eine Psychologin mal an der Hand habe .
Ich stehe zur Zeit gaaamz alleine da wenn was ist .
Und wenn das Länger als die zu bewilligen bekommnde Stunden dauert , dann stehe ich wieder alleine da !
Ich war öfter in Krankenhäusern und Tagesklinik .(oder beim 2 ten Aufenthalt )
Was für Diagnosen , weswegen ich da behandelt wurde weiß ich nicht .
Borderlineerkrankung kenne ich ,oder letztens eine Psychose .
In der Tagesklinik weiß ich nicht was da war .Oder in der Anderen Psychiatrie wo ich 11 Monate war , wo ich 2 Wochen danach noch die Klinik dann selber bezahlen mußte …….
Ich denke das wegen Depressionen schon behandelt wurde , also müßte ich alles selber bezahlen .
Das währe mir dann zu teuer !
Mfg
larissa
Bin als Kind 10 Jahre Missbrauch worden .
Seid 5 Jahren bin ich nun in Therapie und versuche das geschehene aufzuarbeiten .Rückschläge mit inbegriffen .
Seid Dezember 09 bekomme ich Leistung nach dem OEG .
Dafür mußte ich aber 4 Jahre Kämpfen und immer wieder Gutachten erstellen lassen .Und mich erniedriegen lassen ,Glaubwürdigkeitsgutachten bei Gericht erstellen lassen und vor allem Reden .
Aufgeben ? Oh ja ! Sehr oft habe ich mich gefragt ,ob es das wert ist .
Warum ich mir das antuh , ob ich das durchstehen will und vor allem kann .
Ich habe den Täter nie Angezeigt ,was heute auch keinen Sinn mehr machen würde .
Eigendlich ging es mir noch garnicht mal um das Finanzielle ,sondern um die Anerkennung . Leider ist es ja noch immer so ,das uns nur in den wenigsten Fällen Geglaubt wird .
An meiner seite standen immer mein Therapeut , die Opferhilfe und der Weiße Ring . Ja ich habe mir einen Kreis von Hilfe aufgebaut .Dafür mußte ich aber erst mal über meinen eigenen Schatten Springen und mich outen .Was mir weiß Gott sehr viel Seelischen Schmerz brachte und immer noch bringt .
Ja es hat mir eine gewisse Absicherung gebracht . Neben meiner EU Rente eine OEG Rente und die übernahme der Therapie Kosten .
Aber ich nehme bei weitem nicht alles ,was mir eigendlich zustehen würde ,weil da eine riesen Portion Scham hinter steht . Scham ,nach Hilfe zu fragen,die uns eigendlich nach den ganzen Qualen zu stehen würde .
Trotzdem möchte ich jedem Opfer raten,diesen Schritt zu gehen .
Wenn der eine Weg nicht weiter führt , einen neuen zu suchen .
@Marion
es ist schon sehr erschreckend, welche zusätzlichen Schädigungen eine Betroffene Person auf sich nehmen muß, um sein Recht auf Entschädigungsleistungen durchzusetzen.
Die lange Bearbeitungszeit und die vielen geforderten zusätzlichen Untersuchungen bzw. Gutachten, welche du beschreibst, sind nahezu paradox im Hinblick auf die vorhandenen Schädigungen.
Entschädigung soll doch der Entlastung dienen und keine weiteren Belastungen hervorrufen.
Ein echter Miss-Stand.
Hallo Marion
Ja es hat mir eine gewisse Absicherung gebracht . Neben meiner EU Rente eine OEG Rente und die übernahme der Therapie Kosten .
——
Zitat
Auch die Therapiekosten werden dann von der OEG bezahlt ?
Wuste ich noch gar nicht .
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Zitat
Scham ,nach Hilfe zu fragen,die uns eigendlich nach den ganzen Qualen zu stehen würde .
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Ich denke immer , ach dir geht es doch gut , stell dich nicht so an , so schlimm ist es ja nicht .
Das ist es bei auch mir oft , das ich keine Hilfe suche , ja auch Scham beim Hausarzt alles Beichten zu müssen .
Man leidet im Stillen , da ich zumindest , ja auch oft keine richtigen Hilfen bekommen hatte .
Immer wieder meine Schmerzen nicht verstanden wurden , oder wieder fallen gelassen .
Die Ärzte in den Krankenhäusern wechseln sehr oft , immer wieder sich von neuem erklären müssen , um mich verstehen zu können .
Ich mag deswegen nicht mehr so richtig !
Mfg
Larissa
Hallo Pia,
das tut mir sehr leid und macht mich auch wündent das viele solche Probleme haben.Hast du Widerspruch eingelegt???
Ich wünsche dir und auch den anderen das ihr es schafft denn die Anerkennung ist wichtig für jeden.So einen Ablehnung stellt uns als Lügner hin was einen echt umwerfen kann.
LG anna
Hallo
Habe grade eure Kommentare gelesen und muss sagen, dass ich jetzt total frustriert bin.
Habe vor 13 Monaten einen Antrag gestellt aber bis jetzt noch nichts vom Versorgungsamt gehört, ausser, dass die sämtliche Kinderärzte und Hausärzte von mir wissen wollten, wo ich seit meinem dritten Lebensjahr bis heute war.
Eigentlich hätte ich bereits schon vor 13 Jahren diesen Antrag stellen können, nachdem ich jahrelange Gerichtsverhandlungen und Glaubwürdigkeitsgutachten wg. Inzest und Missbrauchs endlich hinter mir hatte.
Jetzt konnte ich mich endlich dazu aufraffen diesen Antrag zu stellen…
….und will damit einen Neuanfang machen….
Frustriert bin ich deshalb, weil ich hier sehe, dass der Kampf noch lange nicht beendet ist und ich weiß nicht, ob ich das durchstehe….Ich könnte grade echt kotzen ( sorry aber mir gehts jetzt schlecht)—
Nundenn…
Wenn das alles den Sinn hatte mich stark zu machen ( auch gegen sämtliche Represalien unseres Staates) dann werde ich auch diesen Kampf gewinnen.
Liebe Jasmina,
Sie sind eine sehr starke Frau,also stark genug um auch schwach zu sein.
Sie werden den Kampf gewinnen,da bin ich sicher ! Medi
hallo Jasmina
Ich hätte da ne frage , wie Alt du bist , oder aber wie lang her die Akten sind die du da Einreichen mußt .
Gibt es die Unterlagen denn überhaubt noch alle ?
Bei den Ärzten … Bei den Kliniken das Soll die Krankenkasse ja haben .
Aber sonst nichts .
Ich frage mich , wie ich ein OEG beantragen kann , wenn meine Hausärztin
Mich gar nicht versteht oder verstehen will ?
Ich wollte mich mit ihr aussprechen , wegen der vergangenen OP und Terapiewartezeiten .
Das war sehr hart für mich .
Da wo es eine Empfelung zu hinn gibt , die Hausärztin hat Aufnahme Stopp , seit Ewigkeiten schon .
Es hies da, haben Sie einen den Sie kennen ( ich denke Familie oder so ) Oder waren Sie schon mal hier .
Die nehmen keinen auf .
Die Krankenkassen konnten mir da keine Emfehlungen geben , halt nur Hausärztinnen nennen .
Da müßte ich dann jedes Quartal eine neue ausprobieren , bis man eine findet die einen Verstehen kann ?
Nun wie soll ich ein OEG beantragen , wenn die Hausärztin mir jetzt sagte :
Das ich das mit dem OP das Thema abhaken soll . aber ich wollte mich klar auten , damit Sie mich in Zukunft mehr versteht , da ich ja fiel krank werde an Belasteten Stellen .
Wie will die mich in Zukunft dann weiter verstehen ?
Es tut soo weh .
Sie meinte Ich habe ja schon soo fiele Therapiestunden gehabt , das ich deswegen keine Thrapien mehr bekäme und soo lange Wartzeit hätte .
Und auch das ich mit den fielen Thearapiestunden , dann mal genug hätte und nun ohne auskommen müsse .
Aber nach der OP ist es , für mich eine andere Welt .
Ich dachte immer das die Hausärztin einen Helfen sollte , Sich stark macht mit mir um rechte zu kämpfen , weil die ja einen Gut kennen sollte , deshalb gab es ja denke ich auch mal das Hausarztmodell ?
Auch die Körperlichen Unfälle die sich so ergeben , das die durch den Mißbrauch hervorgerufen werden , aber die Behandelt alles nur nach Körperlichkeit nur .
Psyche Außenvor .
Nun ja das Bydjee der Hausärzte und all den aderen , aber wenn die einen so schon nicht versteht , hat das auch keinen Sinn .
Traurige Grüße
Larissa
@Medi: Danke
Hallo Larissa,
ich bin jetzt 36 Jahre alt und habe damals, nach den Gerichtsverhandlungen alle Zeugenaussagen, Gutachten und Urteile von meiner Anwältin erhalten. Für den OEG-Antrag hätten aber auch die Aktenzeichen ausgereicht.
Zu Infos bezüglich aller Kinderärzte ect. konnte die Krankenkasse mir nicht weiterhelfen, deshalb habe ich nach und nach mich erinnert, bei welchen Ärzten ich seit meinem 3. LJ. war und habe die ( damaligen ) Adressen rausgefunden. Ich denk mir, dass das Verwaltungsgericht sich da die Mühe machen muss, mehr rauszufinden.
Dass Deine Hausärztin so wenig Verständnis für Dich hat, finde ich total beschissen. Vielleicht solltest Du Dir doch eine/n HA suchen, der Dich versteht und Dir zuhört. Auch wenn Du schon einige Therapiestunden gehabt hast, und grade dann, sollte doch klar sein, dass Du noch mehr bekommen solltest. Manchmal frag ich mich echt, was das für ein verkorkstes Land ist, wo wir Jahrzehnte lang Monat für Monat in die Krankenkasse einzahlen und wenn wir dann aber was brauchen, müssen wir uns quasi entschuldigen und rechtfertigen dafür, dass wir es brauchen.
Wie dem auch sei, Larissa, lass den Kopf nicht hängen, es gibt gottseidank auch Menschen in D., die Dich verstehen und Dir weiterhelfen ( auch wenn sie vielleicht nicht selber Opfer waren).
LG Jasmina
Danke Jasmina ;O),ich schließe mich Deiner Worte an.Lg. Peggy
Hallo Jasmina
Ich binn schon sehr frustiert , danke für dein Mut machen .
Ich hoffe , das es noch irgentwie weitergeht .
Ich noch irgentwie Unterstützung , bekomme ?
Wo ich in auch Beratung binn , meinte man das meine Prozente runterfallen könnten ( Schwerbehinderten Ausweis )
Weil ich subjektief wol sehr gesund seihe .
also auf 50 % nur noch .Nicht mehr die 70 %.
Oder gar unter 50 % ,meinte Sie .
Aber was bringen mir die Prozente ?
Was ich erreichen will , das ich Therapiestunden weiter bezahlt bekomme , wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlen will .
Ich keine Zwangspause mehr einhalten muß , was ich ja damals gar nicht verkraftet hatte und deswegen Psychotisch wurde .
Und eben die Benachteiligung die man so hat , das man eigentlich immer Hilfen braucht , Beistand .
Wenn man mal nen richtigen Arzt findet , wo man dann auch mit den Sorgen ankommen würde .
Wo man dann jedes Qaurtal zum Arzt gehen kann , und man sich das nicht vom Essen absparen muß , damit man die Praxisgebüren bezahlen kann ……
Mfg
Larissa
hallo Jasmina
Ich hatte leider keine Verhandlungen , Zeugenaussagen .
Auch kann ich mich nicht an Kinderärzte erinnern .
Ich weiß gar nicht wie ich das raus bekommen soll .
Ob meine Mutter , der einen Tante das mal erzählt hat ?
Aber von meiner Seite , habe ich da gar keine Hoffnung , das mir das je einfallen könnte .
Nur eine Vernehmung bei der Polizei , zu dem Erzeuger wurde aufgenommen .
Mfg
Larissa
Liebe Larissa, liebe Mitleser,
ich habe mir gerade Deine Beiträge durchgelesen und hoffe, dass ich Dir mit den folgenden Informationen weiterhelfen kann:
Ich weiß nicht, ob ich hier irgendwelche Links veröffentlichen darf, schreibe zum ersten Mal so einen Kommentar.
Wichtig ist, dass Du kurzfristig Hilfe erhälst. Mach einen Termin bei einem Psychiater. Meistens machen die Psychiater selbst keine Therapien, dafür ist aber die Wartezeit nicht so lang und er kann Dir ggfls. einRezept für geeignete Medikamente schreiben. Außerdem kann er Deinen momentanen Zustand einschätzen und Dir andere Unterstützung leisten.
Dann rufst Du bei der Ärztekammer an und lässt Dir eine Liste mit Psychotherapeuten in Deiner Umgebung zuschicken. Diese Liste telefonierst du ab und lässt Dich eben notfalls bei mehreren Ärzten auf die Warteliste setzen. Mag sein, dass es mehrere Wochen dauert, bis Dir ein Arzt dann einen Platz anbieten kann aber bis dahin kannst Du auch Termine bei Deinem Psychiater machen.
Ruf bei Deiner Krakenkasse an und erkundige Dich, wie lange es dauern wird, bis Dir überhaupt wieder eine Therapie bezahlt wird. Soweit ich das weiß, werden 100 Stunden übernommen und dann muss man erstmal zwei Jahre Pause machen, bevor man eine neue Therapie bewilligt bekommt. Der Sinn der Sache soll sein, dass eine Therapie ja auch was bewirken soll und wenn sie das nicht tut, bringt eine Therapie ja eben auch nichts und man muss sich nach anderen Möglichkeiten umsehen. Aber wenn Du Dich jetzt schon mal auf die Wartelisten setzen lässt und es vielleicht sowieso noch dauert, bis die Frist von der Krankenkasse vorbei ist, kannst Du die Zeit bei einem Psychiater überbrücken.
Ich selbst habe das auch so getan, ich musste sehr lange warten, bis ich einen Therapieplatz bekam. In dieser Zeit hatte ich alle paar Wochen einen Termin beim Psychiater. Natürlich bringt das nicht viel aber man hat wenigstens eine Anlaufstelle, wo man hin kann, wenn es einem besonders schlecht geht. Man hat wenigstens etwas Unterstützung und eine kleine Basis. Mein Psychiater hat sich dann einfach angehört, was los ist, hat mir den ein oder anderen Tipp gegeben und mir natürlich meine Tabletten verschrieben.
Stelle so schnell wie möglich einen Antrag auf Opferentschädigung. Ich weiß, dass es ein langer Prozess ist, mein Antrag ist nach mittlerweile 28 Monaten immer noch nicht durch und das liegt garantiert an vielen, vielen Bürokraten, die selbst nicht wissen, wie ernst so eine Thematik eigentlich ist. Natürlich sollten solche Leute dann auch nicht auf so einem Posten sitzen aber ich denke, das ist ein anderes Thema. Leider sind wir nach wie vor auf diese Stellen angewiesen. Wichtig ist aber, dass Du diesen Antrag so schnell wie möglich stellst, denn Leistungen gibt es meiner Meinung nach nur ab Antragsdatum. Füge diesem Antrag gleich eine Schweigepflichtsentbindung bei und mache Angaben zu allen Ärzten, an die Du dich erinnern kannst und bei denen du in Behandlung warst.
Was mich wundert – Du schreibst, dass Du 70 % hast. Worum geht es da? Ist es ein Schwerbehindertenausweiß? Ist das der Grad der Behinderung oder der Grad der Beschädigung? Hast du einen Bescheid über diese Einstufung? Dann tu mir den Gefallen und schreib mir doch mal, was in der Überschrift dieses Bescheides steht.
Informieren kannst Du dich auf den Seiten der Landschaftsverbände. Das ist entweder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder der Landschaftsverband Rheinland. Da ich nicht weiß, ob ich hier Links veröffentlichen darf, google einfach mal diese Namen. Der Landschaftsverband ist für Dich zuständig, in dessen Gebiet Du wohnst. Auf der Seite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gibt es eine Info-Broschüre, die wirklich viel Auskunft gibt.
Vielleicht gibt es bei Dir in der Nähe eine geeignete Selbsthilfegruppe. Ruf dazu bei deiner Stadtverwaltung an und lass Dir Telefonnummern geben. Vielleicht kannst Du Dich so einer Gruppe anschließen. Auch wenn ich persönlich von Gruppentherapien gar nichts halte (hatte da so meine Erlebnisse….), vielleich tut es gut, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen!
Warum hast Du den Täter nicht angezeigt? Darf ich fragen, wie alt Du bist?
Vielleicht kann ich ja der/dem einen oder anderen Mut mit meiner Geschichte machen:
Ich wurde im Alter zwischen elf und neunzehn Jahren von meinem Erzeuger missbraucht und vergewaltigt. Als ich neunzehn war, starb meine Mutter. Dieses Ereignis war so schockierend für mich, dass ich alle anderen Probleme erstmal komplett unterdrückt habe. Der Tod war im Prinzip noch viel schlimmer als alles, was ich bisher durchmachen musste. Nun denn, sieben Jahre habe ich durchgehalten, dann kam der Zusammenbruch. Ich lernte damals meinen jetzigen Freund kennen und irgendwie hat er es geschafft, meine dicke, fette Mauer niederzureißen und mich zum Reden zu bringen. Niemals hätte ich gedacht, dass ich auch nur ein Wort darüber verliere. Für mich persönlich war es mein eigenes Schicksal, mit dem ich zurechtkommen musste. Irgendwann habe ich mich meinen Geschwistern anvertraut und bin auf deren Rat zum Weißen Ring gegangen. Es wurde unverzüglich ein Termin vereinbart. Kurz vor meinem 28. Geburtstag (und somit kurz vor Ablauf der erjährung) habe ich ihn angezeigt. Es folgte eine grausame Zeit. Ich hatte Selbstmordgedanken, schwere Depressionen, Alpträume, Schlafstörungen, Wutanfälle (ich habe meine eigenen Möbel durch meine Wohnung geschmissen…) und alles was dazu gehört – das volle Programm. Ich habe viele “Freunde” verloren, die meisten können einfach nicht begreifen, dass es einen auf lange Sicht nicht gut geht. Ich war schlecht bei der Arbeit, konnte mich nicht mehr konzentrieren, hatte viel Streit mit meinem Freund, habe Ängste und Zwänge entwickelt…ich bin zum Schluss nur noch zur Arbeit gegangen und habe mich danach zu Hause eingeschlossen. Ich habe mir die Arme ausgeritzt, mir den Finger in den Hals gesteckt und mir alle paar Minuten die Hände gewaschen weil ich mich so sehr geekelt habe.
Nun ja, es dauert und man geht durch die Hölle. Das wird jeder von Euch nachempfinden können. Die Therapie brachte erstmal gar nichts, ich habe mich nicht drauf einlassen können und habe mehr dagegen angekämpft, statt mitzuarbeiten.
Selbst mein Therapeut sagte mir mal, dass er teilweise schon nicht mehr wusste, was er machen sollte.
Irgendwann Anfang diesen Jahres hat es “Klick” gemacht…
Ich habe begriffen, dass ich es nun bin, die sich gerade das Leben zerstört. Nur ich habe jetzt die Möglichkeit, mein Leben zu leben und niemand kann darüber entscheiden. Niemand kann es mir heute mehr zerstören – nicht meine Vergangenheit, nicht mein Erzeuger…ich fand es in diesem Moment so unglaublich erschreckend und traurig, dass ich mir immernoch indirekt mein Leben zerstören lasse….
Nun, ohne darauf näher einzugehen, es war natürlich keine Wunderheilung über Nacht, auch heute habe ich noch schlechte Phasen aber ich habe endlich wieder den Mut, mein Leben so zu sortieren und zu ordnen wie ICH es will. Es wird wohl noch lange dauern und einige Therapiestunden kosten…
Das war damals der Grund, weshalb ich den OEG-Antrag gestellt habe. Ich wollte sichergehen, dass wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt, ich weiterhin Stunden bezahlt bekomme. Noch habe ich ein paar Stunden aber viele sind es nicht mehr. Stand der Dinge ist, ich warte nun zurzeit (schon seit zwei Monaten) auf die Meldung eines Neurologen, der mich untersuchen soll um meinen aktuellen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Da ich berufstätig bin und ein eigenständiges Leben führe, habe ich die Befürchtung, dass mir genau das zum Verhängnis wird… Wie es mir abends geht, wenn ich an meinem Küchentisch sitze und mal wieder nicht aufstehen kann, das kriegt ja niemand mit… Aber wir werden sehen, ich werde nicht aufgeben.
Um auf die Anzeige zurückzukommen. Zeugenaussagen (Geschwister, Freunde…) Das hat sich natürlich auch hingezogen. Nach etwa einem Jahr wurde ich für ca. 4 Stunden begutachtet. Die Psychiaterin war bei mir zuhause, hat viele Fragen gestellt, ich hab sie beantwortet und dann wieder ein Jahr nichts gehört. Nach vielen Nachfragen war es dann endlich soweit…Mitte diesen Jahres war die Verhandlung. Aus drei angesetzen Verhandlungen vor der ersten großen Strafkammer wurden sechs Tage und somit unendlich viele Stunden, die mich r-i-c-h-t-i-g fertig gemacht haben. Es mussten immer mehr Zeugen anrücken, Freunde, die ich aus einer Erzählung in dem Gutachten genannt habe, und die ich 15 Jahre nicht gesehen habe…mein Psychiater, mein Psychologe, meine Tante…usw. Ich hatte Glück, denn es meldete sich aufgrund von Zeitungsartikeln (groooße Artikel in der Presse nach jedem Verhandlungstag, ich habe mich noch viel, viel mieser gefühlt…) eine Zeugin, die vor Jahren von meinem Erzeuger selbst angegriffen und fast vergewaltigt wurde, es kam raus, dass er bereits wegen Veregwaltigung verurteilt wurde…er hat bis zum Schluss alles abgestritten, sein Anwalt hat natürlich auch versucht, mich als Lügnerin hinzustellen.
Mich hat das sehr irritiert und unsicher gemacht, da kommen Gedanken auf wie “Glaubt Dir überhaupt noch Dein eigener Anwalt???” aber es wurde alles gut. Das Gutachten bestätigte meine Glaubwürdigkeit, alle meine Zeugenaussagen stimmten mit dem Gutachten überein, mein Erzeuger stritt weiterhin ab und wurde verurteilt zu 5 Jahren Gefängnis.
Sicher klingt das wenig (“Wie, nur füüünf Jaaahre???) – für mich ist das ein Stück zurückgewonnene Freiheit. Er wird nun einegsperrt, er kann nicht selbst entscheiden, was er tut, er muss Angst haben um sein Seelenheil, seine Gesundheit – all das, was ich durchmachen musste, das muss er nun erleben.
Natürlich ist er in Revision gegangen, das bedeutet, er läuft frei rum und wieder einmal heißt es “warten”.
Aber was wichtig ist, hört auf, Euch zu verkriechen! REDET! Niemand muss sich schämen als Opfer. Die Täter müssen sich schämen, auf sie zeigt man mit dem Finger, nicht auf Euch! Jeder einzelne Opfer ist doch stark!! Ich meine, wir leben alle noch, wie viel Stärke sollen wir denn noch zeigen? Und dieses Leben zu bewältigen mit all diesen schlimmen Erinnerungen, das ist noch viel schwieriger, als die Täter anzuzeigen und sich durch die Behördendschungel zu schlagen! Wir schaffen hier Tag für Tag! Und wir sollten stolz drauf sein und uns nicht verkriechen! Wir haben das Recht zu leben und Hilfe und Gerechtigkeit einzufordern, wir haben das Recht, dass man uns anhört aber dafür müssen wir alle aufstehen und reden!!!
Ich werde nun anfangen zu reden und wenn ich Euch irgendwie helfen kann, dann meldet Euch!!!
Eure Mari!!!
Hallo Mari
Hier in direckter Umgebung nimmt keiner einen auf die Warteliste , ich meine Psychologinnen .
Auch die Psychiater haben hier schon Wartelisten . als ich im september da anrief , da war die wartezeit da auch lange .
Also erst nächstes Jahr .
Aber ich habe ja unterstützung bekommen , und ich darf mich der Hausärztin vorstellen die Aufnahme Stopp hat .
Die will aber erst schauen , ob wir miteinander klar kommen .
Nun Tabletten brauche ich keine ,von einem Psychiater , hatte die frühere auch ohne hinbekommen , das ich da so zu ihr konnte .
Die Wartezeit ist schon lange Vorbei , also die 2 Jahre Wartezeit .
was ich nicht verstehe ist : wenn du deinen erst mit 28 jahren fast angezeigt hast , dann gild nur das vergangene bis zum knapp vor dem 18 Lebensjahres ?
So wurde mir das damals erzählt .
Nun ich hatte den Erzeuger angezeigt , war zu der Zeit aber schon verjährt .
Ich binn 43 Jahre alt .
Das mit dem Schwerbehindertenausweis die Gründe , muß ich noch nachschauen .
Nun Thema waren da mehr Körperliche beschwerden , so weit ich weiß .
Nichts von Posttraumatisch . aber für genaue Angabe muß ich da noch richtig nachgucken .
Habe im Moment einiges zu regeln .
Nun zu dem , wenn man es etwas geschaft hat im Leben, mehr mit sich klar zu kommen , dann wird es gerne abgetann das die Auswirkungen für das weitere Leben ja doch nicht so schlimm ist .
Also welche Behinderung ist denn da , braucht es da ein OEG oder schwerbehindeten Ausweiß ?
Und wenn es schlimm sein sollte , hat man da gefälligst drann zu arbeiten , damit es einem richtig toll gehen soll ?Ironie ? !!!!!!!
Und ja wegen der Thearapiekosten , wegen der Zwangspausen , wollte ich das ja auch unter anderem das , mal angehen , das mit dem OEG .
Nun da hier in der Nähe nur Männliche Psychiater nur sind ,muß ich mich nun wol oder übel einer weiter entfernten Psychiaterin
anvertrauen .
Das wird aber sicher auch nicht leicht sein da unter zu kommen , sagte
die Frau die mich da unterstützt oder etwas begleitet . Sie , sagte das ich mich da dann auf die Warteliste setzen sollte , auch wenn die Psychiaterin erst nächtes Jahr erst mich annehmen könnte .
Ich hätte nur eine Tante die filleicht was sagen könnte , die gegen dem Erzeuger ist , Ihr Mann , der Bruder meines Vaters, ist nicht gegen dem Erzeuger .
Nun dann filleicht noch ne Tante die mal zu hause war , als meine Mutter mal Alarm geschlagen hat .((Nun da wurde ich von Erzeuger unter druck gestetzt was ich da sagen sollte ,das alles nur mit meinem eingeständnis alles nur an mir gemacht hätte .)
Nun so geschah das ja auch sonst immer …….))
Wonach Verwandten dann wieder gegangen sind .
Aber ob die das nicht begatellisiert ?( Der Mann von ihr ist ja schon tot )
Ihr Kind was ich mal anrief ( eine Cousine dann meiner seits ) die bagatellieserte das ja nur .
Dann ne Kindergartenfreundin …….. .Ob die da mitmachen wollte ??
Bei mir währe es die LVR
Die Psychologin wo ich bei binn , die hält nichts von Selbsthilfegruppen , schon gar nicht ohne Begleitung .
Haben die früher gemacht , und haben es als nicht gut empfunden .
Mfg
Larissa
Hallo Mari
Ps .eine Psychologin hatte mich ja in Warteliste aufgenommen , aber auch diese eine Stelle nur .
Da warte ich nun schon wieder 9 Monate .
Nach dem ich von der alten Psychologin, wo ich mal war , nach 6 Monaten Wartezeit schon , doch nicht angenommen worden binn .
Also warte ich jetzt schon 1 Jahr und 5 Monate .
Larissa
Hallo Mari
So ich habe die Unterlagen von dem Schwerbehindertenausweis.
Also ich sollte den zuerst selber beantragen. Die Betreuerin wollte das ich es alleine machen sollte ,
Darauf hinn bekam ich eine Behinderung für 20 % angerechnet , war also ohne Belang
1 .Seelische Beeinträchtigung .
dann unter
3 .Gleichgewichtsstörungen , Wirbelsäulenbeschwerden .
sind keine Behinderung , weil sie einen GdB um wenigstens 10 nicht verursachen .
das war 19 94 gewesen
da steht noch :
uner 4 .1.Eine dauernde Einbuße der Körperlichen Beweglichkeit liegt nicht vor .
Dann wiederspruch
Abhilfebescheid , was die Betreuerin dann machte .
Wo ich dann dachte , das ich schlecht geschrieben haben muß ,das sie so fiele Prozente nun errreichte .
Dann wurde unter 1 geschrieben , Infekte der oberen Atemwege bei Allergischer Veranlagung , Bewegungsstörung der Wirbelsäule .
dann umter
2. dann Der Grad der Behinderung beträgt 70 %
unter
5. steht dann
1.Seelische Beeinträchtigung .
2.Infekte der oberen Atemwege bei Allergischer Veranlagung .
3. Bewegungsstörungen der Wirbelsäule .
Der Bescheid ist dann von 1995 .
Was dann so verblieben ist .
Buchstaben gab es keine .( Merkzeichen )
Dann steht da noch
Ihrem Wiederspruch ist damit abgeholfen worden , so das das Verfahren beendet ist .
2001 wollte ich einen Verschlimmerungsantrag stellen , der mir abgeredet wurde .
Ich konnte da kaum noch gehen vor schmerzen beim , gehen Treppensteigen und in den Kniehen . schmerzen die bis unter dem Fuß zogen .
Da sagte man mir , das ich nur in den Prozenten runterfallen würde .
Auch der Arzt sagte , da für bekäme ich nichts , das ginge wieder weg .
Nun ist auch irgentwann ,wieder weg gegangen .
Also den Verschlimmerungsantrag hatte ich dann , nicht gestellt .
Aber es entwickeln sich immer wieder andere Krankheiten .
Bei Belastung merke ich , das alles wieder da sein kann .
Mfg
Larissa
Hallo Mari
Verständnishalber noch mal erklären will .
dann gild nur das vergangene bis zum knapp vor dem 18 Lebensjahres ?
Also wenn die 27 1/2 Jahre alt warst , dann gilt , dann nur das Letzte halbe Jahr , dann nur als Anzeige weil , was davor liegt ja schon in der 10 Jahres frist liegt , und nicht mehr angezeigt werden kann .
Mfg
Larissa
Hallo,
ich habe gerade diese Seite hier gefunden und habe eine Frage. Ich bekomme auch Opferentschädigung, habe letzte Woche meinen Bescheid bekommen. Jetzt habe ich eine Frage. Wann wird es ausgezahlt, am Anfang oder am Ende des Monats? In meinem Schreiben stand nichts drin. Eine schnelle Antwort wäre echt schön. Danke.
LG Ellen
Guten Tag zusammen,
ich bin der Meinung, dass es die Pflicht eines jeden Missbrauchsopfers sein sollte, einen Antrag nach dem OEG zu stellen. Zum einen dient dieser Antrag der persönlichen Aufarbeitung, denn wie einige KommentatorenInnen hier schon erwähnten, kann nichts verjähren, denn es bleibt für alle Ewigkeit im Kopf. Desweiteren gab es ja auch staatliche Einrichtungen, in dem Missbrauch stattgefunden hat. Weiterhin haben seinerzeit viele Landesjugendämter ihre Heimaufsichtspflicht verletzt und durch Untätigkeit uns Opfer der Willkür “geiler” ErzieherInnen ausgesetzt.
Die Opfer-Anerkennungs-Prozedur aber sollte uns erspart bleiben, damit wir >Opfer< nicht doppelt und dreifach dem Missbrauch ausgesetzt werden.
In einigen Bundesländern, wie in Bayern, liegt das OEG-Verfahren beim Versorgungsamt und z.B. in NRW, wie bei mir, fällt es in die Zuständigkeit des jeweiligen Landschaftsverbandes Köln oder Westfalen-Lippe.
In meinem Verfahren wird mir Glaubwürdigkeit unterstellt, dennoch muss ich mich der Tortur stellen und viele Schritte und Eingaben machen.
Das Problem für uns ist, das wir die 50%-Marke und mehr erreichen müssen, was an Schäden bei uns hinterlassen wurde und diese Schäden müssen auch noch nachweisbar und belegbar sein.
Hinzukommt, bzgl. der Glaubwürdigkeit, dass es nicht reicht, wenn wir das Erlebte "mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" schildern können, sondern "mit einer sehr HOHEN an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit glaubhaft machen können", sodass, wenn man das Erlebte Jemandem erzählt, er dies dir unvoreingenommen und uneingeschränkt abnimmt (Zitat aus einem Schreibem des LVR Köln).
Ich musste sogar einen Zahnarzt ausfindig machen, welcher mir vor ca. 40 Jahren einen Zahnersatz für 3 Zähne, welcher mir ein damaliger Erzieher raus geschlagen hatte, ausfindig machen. Trotz Internet habe ich ihn nicht mehr gefunden, vielleicht verstorben, oder…
Bei all dieser schwierigen Beweislast, bin auch ich dennoch der Meinung, dass sich der Behörden-K(r)ampf lohnt, wegen meiner Selbstwillen!!!
Allen viel Glück dabei und ganz liebe aufmunternde Grüsse.
Wenn man mal lacht oder auch einen gesunden Witz erzählt leidet man nicht mehr wurde mir gesagt…dabei hole ich mir doch gerade daraus die Kraft,die Kraft zum WEITERLEBEN.Mir sollte gründlich auch das letzte Lachen vergehen…ich habe einen nächsten Gutachtertermin im September….bis dahin besser die Schweigeklausel beherrschen ? Ich fragte jeden meiner Freunde “wenn ich mich so öffne kann mir das schaden “? Schon fühlte ich mich unterdrückt und war doch selbst Schuld,denn ich wollte mich nach anderen richten,nach deren Erwartungen.Es geht nicht ich bin wie ich bin.Die Verjährungsfrist muss aufgehoben werden !!!
DAS IST SO ! Liza
Oje Liza
So wie es in der Kindeit dann auch war , das man nicht lachen darf .
Man muß doch Kraft wo herholen , um überhaubt noch weiter existieren zu können .
Ich habe nächsten Monat einen Vernehmungstermin .
Die von der Frauenberatungstelle hört das nicht gerne .
Sie findet Anhörung besser .
Eine neue Hausärztin habe ich nun .
Ne frage noch , wie oben geschrieben wurde kann man eventuell das OEG mit ner Rechtschutsversicherung , angehen die auch später , abgeschlossen wurde .
Nun ja ob die , die ich nun frisch abgeschlossen habe , das mit aufnimmt ?
Muß ja noch die 3 Monate auf jeden Fall abwarten .
Und ja den OEG Antrag habe ich ja schon eher angeworfen .
Liza , bist du die, die mir die mail Adresse angegeben hat .
Wo du dich ja auf anderer seite angagierst , mit dem OEG .
sich zusammenreißende
Larissa
Bibber schon für die Vernehmung
Liebe Larissa,die Rechtschutzversicherung greift in einen schon bestehenden Fall nicht ein und wenn Du die Versicherung mittendrin abschließt kommt sie nicht zum tragen.Larissa,ich rede mit einigen Menschen auf anderen Seiten.Die wenigsten schreiben mit Namen und eine liebe Larissa war nicht dabei.Sehr gerne kannst Du aber schreiben,wenn Du magst.Meine Mailadresse findest Du auch unter dem Artikel Stammtisch.
Liebe Grüße Liza
Larissa,
ich wünsche dir viel Kraft für die Vernehmung! Ich hatte auch schon Vernehmungen und Anhörungen, eine Mitarbeiterin einer Frauenberatungsstelle hat mich vor den Terminen unterstützt.
hallo Simone und Liza
Ich danke für das viele Kraft wünschen .
Liza ich hatte dir ne mail geschrieben .
Also ich hatte die Vernehmung , sagt man, gut gemeistert , ich war in den Büchern immer abgetaucht .
Man sagte mir wol , das ich mir keine hoffnungen machen sollte , das ich den Antrag durch bekäme .
Weil ein anderer Fall , der richtig gut nachzuvollziehen war , nicht bewilligt worden währe , die letzten Monate .
Das hat mich nach der Vernehmung richtig runter gezogen .
Der der mich vernommen hatte , sagte mir , das er mir glauben würde .
Das aufgenommene wird schriftlich Verfaßt , und dann mir zugeschickt das ich es korriegieren kann , oder auch noch was hinzuschreiben kann .
Ich wollte nun im nachhinein noch weitere Vorschung bereiben , doch komme ich nicht weiter .
Eine hatte sich bei mir mal vor ca 6 Jahren gemeldet (wohl verblümt gesprochen ?), was ich damals nicht Verstand , ich da heute anders darüber denke .
Nun ist die kurze Zeit später verstorben , ich habe den Verdacht , das der Erzeuger da villeicht auch unterwegs war ?
Villeicht noch mehr in dem Familiezweig ?
Das würde ich gerne raus finden , einen Nahmen hat man mir gesagt .Nur damit könnte ich weiter kommen , um an die anderen Geschwister herann zu kommen .
Ich glaube was gefunden zu haben in gemeinsame Schulzeit , nur binn ich ein ganz anderer Jahrgang , als der , ob ich den dann da trotdem kontaktieren könnte ?
Es geht ja da eigentlich , nur um gemeinsahme Klassenkameradenzeiten .
Anders binn ich an den Nahmen nicht gekommen , der villeicht filleicht der Mann sein könnte , den ich suche .
Mfg
Larissa
Hallo Larissa,
mit Deiner Mailadresse stimmt was nicht,denn ich habe mehr als einmal geschrieben.Es kam immer die Antwort,dass es diese Adresse nicht gibt.Bitte versuche es noch einmal….danke,Liza
Habe erst seit gestern vom Opferentschädigungsgesetz im Internet gelesen. Bin 2 Monate im KH gewesen, ca 60 h Psychotherapie (abgebrochen) und in diesem Jahr 6 Wochen Reha. GdB beträgt bei mir nur 30%. Bin mit 5 Jahren von einem Fremden mißbraucht worden. Jetzt 45 Jahre alt. Täter wurde damals gefaßt. Habe leider kein Aktenzeichen. Nur die Straße+Nr.,keinen Namen vom Täter. Bin berufstätig aber oft wegen Depressionen und Infekten Krank. Kein Arzt oder Therapeut hat von diesem Gesetz gesprochen. Könnte ich auch diesen Antrag stellen? Möchte noch keine Rente. Gehe lieber arbeiten um mich von diesem Mißbrauch abzulenken. jette
@jette,
klar kannst du diesen Antrag stellen.
Hast du die Vergewaltung angezeigt?
Generell kann jeder Bürger, der Opfer von Gewalt wurde, einen Antrag auf Opferrente, Entschädigung stellen.
Leider ist es immer noch nicht bei Ärzten und Psychotherapeuten angekommen, dass solche eine Entschädigung und öffentliche Anerkennung des durchlittenen Leides auch einen großen Anteil zur “Heilung” ausmacht. Denn dadurch wird dem Opfer eine öffentlich, amtliche Gerechtigkeit zugesprochen.
Lieben Gruß von Sarah
PS: Tipp! Sammle jetzt schon alle psychologischen Befunde, Diagnosen und ärztliche Befunde, Rehamaßnahmebelege, usw., damit sich der Antragsverlauf nicht unnötig in die Länge zieht. Durchschnittlich – so die Erfahrung vieler Betroffenen, dauert es bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Bescheid über 5 Jahre.
@ jette: Dran bleiben! – unbedingt dran bleiben und nach Möglichkeit einen guten Opferanwalt einschalten.
Wir werden jetzt Präzedenzfälle schaffen müssen, bevor wieder neue Nebelwerfer den Blick auf die Menschenrechte verschleiern, irgendwelche Betonköpfe in betonierten Kanälen diesen Fluss wieder begradigen, ihn wieder mit ihren Scheinlösungen in den Sand ableiten und die Folgen absehbarer, verheerender Überschwemmungen wieder einmal späteren Generationen überlassen …
Es reicht! – die bisherige Logik von Recht und Gesetzgebung und die Psychologie dieser Untaten waren nie zu vereinbaren.
Es handelt sich in jedem einzelnen unserer Fälle um ein Verbrechen gegen das Menschsein, das niemals hätte verjähren dürfen.
Es wird niemand behaupten, 2010 und ’11 hätten wir nicht alle Hebel bewegt, auch auf die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Problematik hinzuweisen – trotz enttäuschter Hoffnungen, unbeantworteter Briefe, halbherziger Zugeständnisse …
Und wenn die Einsicht in der Politik nicht ankommt, dann werden wir nachhelfen und die Ethikkommission einfordern müssen …
Ja, dran bleiben, aber sich im klaren sein, was da für eine Tsunami-welle auf einen zukommt…z.B. sehr detailierte, ausführliche Angaben machen zu müssen, die oft die Kräfte übersteigen können, sich auf Antworten und Fragen gefasst machen, dass einem wieder mal nicht geglaubt wird…
Ankündigung die Mutter zu fragen, die einem sowieso nicht glaubt, wieso sie nichts davon gemerkt hat (der Jahrhundertwitz).
Seitenweise Papierkrieg führen zu müssen und keine Beweise zu haben, von der Verjährung ganz abgesehen, und dann noch ca 5 Jahre auf ein Ergebnis warten und damit rechnen, abgelehnt zu werden.
Also meine Empfehlung, unbedingt Hilfe und Begleitung suchen!!!!
hallo,
ich hab mal eine frage an euch..
ich lebe im betreuten wohnen, der träger ist der bezirk.
nun hat der träger vor einiger zeit mal etwas von meiner vergangenheit mitbekommen und hat darauf bestanden ein oeg antrag zu stellen. er hat ziemlich viel druck gemacht und meinte er stellt die zahlung ein, wenn wir nicht mitwirken und den antrag stellen.. hm.
man hat uns dann empfohlen einen antrag zu stellen, ihn aber ebend nicht richtig auszufüllen, dann würde er ebend abgelehnt werden und dann hätte der bezirk ja seinen w ill gehabt = die antragstellung.
der antrag wurde abgelehnt, aber irgendwie hat der bezirk nun einspruch dagegen eingelegt!!! wieso er das kann versteh ich gar nicht??
jetzt ist der fall an ein anderes bundesland übergeben worden, weil ich dort früher wohnte. die schreiben mir nun, dass ich eine schriftliche aussage -zunächst- machen muss und wenn das nicht möglich ist, würde es zu einer vornehmung kommen. es hört sich überhaupt nicht mehr freiwillig an alles.
ich wollte das ganze nie.. es nimmt einen lauf, den ich überhaupt nicht verkrafte.. ich und meine betreuerin hatten schon 3 mal geschrieben gehabt, dass ich keine aussage machen kann, dass ich das ganze nicht möchte. aber des geht weiter und nimmt kein ende.
was soll ich nur tun?
unsichtbar
@ “unsichtbar”
Hier wurde in bisher 5 Foren immer wieder auf das am 23.03.11 verabschiedete Gesetz http://www.juraforum.de/recht-gesetz/staerkung-der-rechte-fuer-opfer-sexuellen-missbrauchs-352973 hingewiesen – es heißt dort u.a.:
“Opfer sollen besser über ihre Rechte informiert und beraten werden. Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche Opfer von Sexualdelikten geworden sind, sollen in weiterem Umfang als bisher unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen für sie kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen können.”
Sehr interessant wäre:
Wie reagiert das BMJ auf diesbzgl. Anfragen???
SAGT’S WEITER!!
Ich bin vor fast genau 15 Jahren überfallen worden. Es hat 6 Jahre gedauert die Erwerbsunfähigkeitsrente durch zu bekommen. Das Versorgungsamt machte noch länger Probleme um die Höhe der OEG-Rente. Und während die Rentenversicherung nicht mehr prüft, versucht der LWL-Westfalen Lippe mir alle zwei Jahre die Rente zu kürzen. Jetzt ist es wieder so weit. Im Februar liegt die 5te oder 6te Begutachtung des Versorgungsamtes an. Insgesamt sind mittlerweile 4 Aktenordner voll mit Gutachten. Von der Krankenkasse bestellte Gutachter, von der deutschen Rentenversicherung, vom LWL und vom Gericht bestellte. An den körperlichen Folgen kann man nicht mehr rütteln, 40%. Die stehen fest. Aber das LWL versucht es alle Jahre wieder mich unter 50% zu bekommen. Der letzte Gutachter(privat arbeitender Doktor med.) des LWL bescheinigte mir zwar eine schwere Depression, aber die komme nicht von meinen Dauerschmerzen, sondern hätte jetzt andere Ursachen. Private Probleme, die schon vor dem Überfall bestanden hätten, sind jetzt ursächlich. Er kam damit nicht durch, da ein gerichtlich bestellter Professor in seinem vorherigen Gutachten schrieb, das die psychischen Beschwerden solange bestehen bleiben bis körperlchen weg sind. Das aber schrieb sogar eine Prüfärztin des LWL wird es nicht geben. Es wäre körperlich ein Dauerzustand. In diesem Fall kam es zu keiner erneuten Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht, da das Gericht dem Versorgungsamt keine Aussicht auf Erfolg bescheinigte. Also musste das Versorgungsamt das eigene, erstellte Gutachten als gescheitert akzeptieren. Nun frage ich mich, was will das LWL mit einer erneuten psychischen Begutachtung erreichen? Sie kamen schon das letzte mal nicht an dem Gutachten des Professors vorbei. Nun noch etwas zu der letzten Begutachtung des Dr. med des Versorgungsamtes. Mit Dauerschmerzen erträgt man kein grelles Licht, keine lauten Geräusche und man hat immer eine andere Tagesform. Der Gutachter ließ mich fast eine Stunde lang in seinem Flur sitzen. Der war hell erleuchtet und da die Angestellten überlastet waren, liessen diese das Telefon fast durchgehend klingeln. Nachdem ich dem Gutachter sagte, das es für mich eine Tortur war dort zu warten und das so etwas noch kein anderer Arzt mir zugemutet hat, bezeichnete er mich als Kriegszitterer. Wörtlich,”wissen sie was ein Kriegszitterer ist? Das waren die Männer, die 1914 nicht an die Front wollten und aus Angst fingen die dann an zu zittern.” Für mich war das eine Verhöhnung meiner ganzen Lebenssituation. Auch dass das LWL das Gutachten dieses Arztes zuließ war für mich eine Verhöhnung. Ich beschwerte mich bei der Ärztekammer und beim Ministerium fürArbeit Intergration und Soziales des Landes NRW und beim LWL. Der Arzt wurde kurz gerügt, aber da das Gericht eh sein Gutachten als nicht logisch nachvollziehbar befand und der LWL dann auch die Kürzung zurückzog, war auch die Beschwerde hinfällig, überflüssig oder was auch immer.
Was jetzt folgt ist schon sehr kurios. Ich sollte im Januar diesen Jahres genau zu dem selben Gutachter. Der offensichtlich ein nicht haltbares Gutachten schrieb, der mich leiden ließ und anschliessend verspottete und über den ich mich beschwerte, was ihn meiner Meinung nach befangen gegenüber mich macht. Nach einem Schreiben mit der Schilderung des Sachverhaltes, wieder an das Ministerium, wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht zu diesem Gutachter muss und die Sachlage erneut geprüft werden soll. Das Versorgungsamt aber hat darauf hin nur den Termin um einen Monat verschoben und mir eine andere Gutachterin vorgeschrieben.
Mein Fazit ist, selbst nach 15 Jahren wird man immer wieder erneut vom LWL mit dem Tatgeschehen gequält. Besonders schön finde ich deren Briefkopf. Unter dem fettgedruckten LWL auf der rechten Seite steht: Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe.