Bagatellisierung: „Persönlichkeitsbesonderheiten“ des Angeklagten


Weil er seinen jüngeren Bruder wiederholt sexuell traktierte, verurteilte das Schöffengericht am Montag einen 27-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der arbeitslose Handwerker war wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Waldshuter Schöffengericht und legte erst kurz vor Schluss ein Geständnis ab.

Staatsanwältin Stefanie Hauser warf dem Angeklagten zunächst 20 Fälle vor, in denen der ältere den jüngeren Bruder im Elternhaus bei laufendem Fernseher sexuell traktiert haben soll – jeweils mit einem Stift oder Kugelschreiber im Intimbereich, mit nachhaltigen Folgen für die Psyche des heute 15-Jährigen. Das Kind ist Bettnässer und war zur Video-Aussage, die am Montag im Gerichtssaal vorgeführt wurde, nur unter Tränen und in behutsamer Begleitung durch eine Richterin in der Lage.
Der Angeklagte aus dem nördlichen Kreisgebiet erklärte sich erst am Ende der Beweisaufnahme in zwei Fällen für schuldig. Der jüngere Bruder hatte die Vorfälle auf das Alter von elf bis 14 Jahren bezogen, konnte aber weder zur Zahl noch zum Zeitpunkt besonders konkret werden. Auch die Anklägerin und Verteidiger Carsten Baetjer gingen in den Plädoyers von zwei Fällen aus. Amtsgerichtsdirektor Heinz Jockers ließ keinen Zweifel daran, dass das Gericht an mehr als zwei Fälle glaubt, aber das späte Geständnis und die „Persönlichkeitsbesonderheiten“ des Angeklagten würdigte.


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