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	<title>Kommentare zu: Bagatellisierung: So sei der Junge ohne Folgeschäden davongekommen</title>
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	<description>netzwerkB ist eine unabhängige Interessenvertretung in der sich Betroffene von sexualisierter Gewalt für die Rechte Betroffener einsetzen.</description>
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		<title>Von: Caroline Kaiser</title>
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		<dc:creator>Caroline Kaiser</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Dec 2009 11:59:59 +0000</pubDate>
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		<description>Ich würde diesen Fall nicht als Beispiel einer Bagatellisierung bezeichnen, sondern (juristisch) sogar als überzogenes Urteil. 

Moralisch vertrete ich die Auffassung, dass Prostitution unter 18jähriger nicht legal sein sollte.
(Nur um meine persönliche Meinung geht’s ja vor Gericht nicht)

Nur ist dies erst seit November 08 in Deutschland der Fall! ( Der einzig positive Punkt der verkorksten Sexualstrafrechtsreform )

Davor war Prostitution in D ab 16 legal, nicht erst ab 18, wie viele glauben (sexuelle Handlungen gegen Entgelt: § 182)

Andere § standen der Mitwirkung in Pornofilmen, sowie Prostitution in Clubs und derartige Angebote in Annoncen und Telemedien entgegen, so dass faktisch ausgerechnet die Straßenprostitution ab 16 legal blieb, sowie die Prostitution im privaten &quot;Bekanntenkreis&quot;.

Schon 1993 hat Leutheusser-Schnarrenberger auf diese Absurdität hingewiesen, dass ausgerechnet die gefährlichste Form der Prostitution, die Straßenprostitution, ab 16 legal ist. Es hat &quot;nur&quot; 15 Jahre gedauert, bis der deutsche Gesetzgeber dies änderte.

Ich würde diesen Fall aber nicht unbedingt als sex. Missbrauch bezeichnen. Auch nicht als Fall einer zu milden Justiz. 

Lege ich das damals gültige Strafrecht zugrunde, dann ist es eher erstaunlich, dass es überhaupt zu einem solchen Urteil kam. Ich bin absolut sicher, dass es in einer Revision niedriger ausgefallen wäre, wenn nicht sogar zu einem Freispruch gekommen wäre ( wenn er nicht gestanden hätte ). 

Warum?

&quot;In einem Forum für homosexuelle Männer trat der Junge als “Boynk06″ auf und gab sich als 17-jähriger aus.&quot;

Der junge Mann gab sich als 17jähriger aus. Damit lag er 3 Jahre über der Schutzaltersgrenze von 14. Mit seinen realen 15 war er immer noch 1 Jahr darüber.

&quot;Für Fotos und weitere “Dienste” zahlte der Angeklagte zuerst 180 und dann 200 Euro.&quot;

Hier wird’s knifflig. Sind die Fotos unentgeltlich für den privaten Bereich gewesen, dann wäre dies - ohne Entgelt - sogar ab 14 legal gewesen. 

Nun war hier aber Geld im Spiel.
Da er aber 17 als Alter angab, war dies damals völlig legal, er lag damit 1 Jahr über der Schutzaltersgrenze 16, außer dies wäre für den Abdruck in einem Pornomagazin bestimmt gewesen. 

Vorwerfen könnte man dem Angeklagten nur, dass er keinen Personalausweis verlangt hat. Dazu gab’s aber keine gesetzliche Verpflichtung bei Privataufnahmen. Hat der junge Mann glaubhaft versichert, dass er 17 war, und er sah auch etwa wie ein durchschnittlich 17jähriger aus, dann hätte der Angeklagte sich auf eine arglistige Täuschung berufen können, denn der junge Mann gab ja ein falsches Alter an. 

&quot;Er soll sich auch als Zuhälter angeboten haben. Gegen Geld wollte er Kontakte zu weiteren interessierten Männern herstellen.&quot;

Dies wären die einzigen strafbaren Handlungen gewesen.
Schwer nachzuweisen, nur bei vollzogener Tat damals strafbar. Mittlerweile ist auch der Versuch einer Kontaktverschaffung gegen Entgelt strafbar.

&quot;Doch die rechtzeitige Aufdeckung hat das verhindert. So sei der Junge ohne Folgeschäden davongekommen.&quot;

Da muss ich der Presse ausnahmsweise mal zustimmen. Er ist ja gerade nicht ins Stricher Milieu abgerutscht. 
Schäden wird er schon haben, sonst hätte er sich auf einen solchen Kontakt gar nicht eingelassen, hier geht’s aber um die Folgeschäden. 

Er selbst hat ja sein wahres Alter verschwiegen. 15 ist immerhin ein Alter, welches sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen und Erwachsenen nicht verbietet. 
(Noch immer ab 14 legal)

Strafbar wurde es erst dadurch, dass hier Geld im Spiel war UND der Jugendliche nicht 17, sondern erst 15 war.
Dies konnte der Angeklagte aber nicht wissen. Wäre er jetzt 16 gewesen, wäre das Strafverfahren wieder eingestellt worden.

&quot;Für den Fall eines Geständnisses wurde dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe zugesagt.&quot;

Dies war ein reiner Bluff des Gerichts. Da sich dieser Vorfall noch vor der Sexualstrafrechtsreform zugetragen hat, muss er natürlich nach den damals geltenden § verhandelt und verurteilt werden. Eine Haftstrafe wäre da völlig unmöglich gewesen. 

Im Gegensatz zu anderen Fallbeispielen auf dieser Seite, sehe ich in dem Fall keine Bagatellisierung.
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		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich würde diesen Fall nicht als Beispiel einer Bagatellisierung bezeichnen, sondern (juristisch) sogar als überzogenes Urteil. </p>
<p>Moralisch vertrete ich die Auffassung, dass Prostitution unter 18jähriger nicht legal sein sollte.<br />
(Nur um meine persönliche Meinung geht’s ja vor Gericht nicht)</p>
<p>Nur ist dies erst seit November 08 in Deutschland der Fall! ( Der einzig positive Punkt der verkorksten Sexualstrafrechtsreform )</p>
<p>Davor war Prostitution in D ab 16 legal, nicht erst ab 18, wie viele glauben (sexuelle Handlungen gegen Entgelt: § 182)</p>
<p>Andere § standen der Mitwirkung in Pornofilmen, sowie Prostitution in Clubs und derartige Angebote in Annoncen und Telemedien entgegen, so dass faktisch ausgerechnet die Straßenprostitution ab 16 legal blieb, sowie die Prostitution im privaten &#8220;Bekanntenkreis&#8221;.</p>
<p>Schon 1993 hat Leutheusser-Schnarrenberger auf diese Absurdität hingewiesen, dass ausgerechnet die gefährlichste Form der Prostitution, die Straßenprostitution, ab 16 legal ist. Es hat &#8220;nur&#8221; 15 Jahre gedauert, bis der deutsche Gesetzgeber dies änderte.</p>
<p>Ich würde diesen Fall aber nicht unbedingt als sex. Missbrauch bezeichnen. Auch nicht als Fall einer zu milden Justiz. </p>
<p>Lege ich das damals gültige Strafrecht zugrunde, dann ist es eher erstaunlich, dass es überhaupt zu einem solchen Urteil kam. Ich bin absolut sicher, dass es in einer Revision niedriger ausgefallen wäre, wenn nicht sogar zu einem Freispruch gekommen wäre ( wenn er nicht gestanden hätte ). </p>
<p>Warum?</p>
<p>&#8220;In einem Forum für homosexuelle Männer trat der Junge als “Boynk06″ auf und gab sich als 17-jähriger aus.&#8221;</p>
<p>Der junge Mann gab sich als 17jähriger aus. Damit lag er 3 Jahre über der Schutzaltersgrenze von 14. Mit seinen realen 15 war er immer noch 1 Jahr darüber.</p>
<p>&#8220;Für Fotos und weitere “Dienste” zahlte der Angeklagte zuerst 180 und dann 200 Euro.&#8221;</p>
<p>Hier wird’s knifflig. Sind die Fotos unentgeltlich für den privaten Bereich gewesen, dann wäre dies &#8211; ohne Entgelt &#8211; sogar ab 14 legal gewesen. </p>
<p>Nun war hier aber Geld im Spiel.<br />
Da er aber 17 als Alter angab, war dies damals völlig legal, er lag damit 1 Jahr über der Schutzaltersgrenze 16, außer dies wäre für den Abdruck in einem Pornomagazin bestimmt gewesen. </p>
<p>Vorwerfen könnte man dem Angeklagten nur, dass er keinen Personalausweis verlangt hat. Dazu gab’s aber keine gesetzliche Verpflichtung bei Privataufnahmen. Hat der junge Mann glaubhaft versichert, dass er 17 war, und er sah auch etwa wie ein durchschnittlich 17jähriger aus, dann hätte der Angeklagte sich auf eine arglistige Täuschung berufen können, denn der junge Mann gab ja ein falsches Alter an. </p>
<p>&#8220;Er soll sich auch als Zuhälter angeboten haben. Gegen Geld wollte er Kontakte zu weiteren interessierten Männern herstellen.&#8221;</p>
<p>Dies wären die einzigen strafbaren Handlungen gewesen.<br />
Schwer nachzuweisen, nur bei vollzogener Tat damals strafbar. Mittlerweile ist auch der Versuch einer Kontaktverschaffung gegen Entgelt strafbar.</p>
<p>&#8220;Doch die rechtzeitige Aufdeckung hat das verhindert. So sei der Junge ohne Folgeschäden davongekommen.&#8221;</p>
<p>Da muss ich der Presse ausnahmsweise mal zustimmen. Er ist ja gerade nicht ins Stricher Milieu abgerutscht.<br />
Schäden wird er schon haben, sonst hätte er sich auf einen solchen Kontakt gar nicht eingelassen, hier geht’s aber um die Folgeschäden. </p>
<p>Er selbst hat ja sein wahres Alter verschwiegen. 15 ist immerhin ein Alter, welches sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen und Erwachsenen nicht verbietet.<br />
(Noch immer ab 14 legal)</p>
<p>Strafbar wurde es erst dadurch, dass hier Geld im Spiel war UND der Jugendliche nicht 17, sondern erst 15 war.<br />
Dies konnte der Angeklagte aber nicht wissen. Wäre er jetzt 16 gewesen, wäre das Strafverfahren wieder eingestellt worden.</p>
<p>&#8220;Für den Fall eines Geständnisses wurde dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe zugesagt.&#8221;</p>
<p>Dies war ein reiner Bluff des Gerichts. Da sich dieser Vorfall noch vor der Sexualstrafrechtsreform zugetragen hat, muss er natürlich nach den damals geltenden § verhandelt und verurteilt werden. Eine Haftstrafe wäre da völlig unmöglich gewesen. </p>
<p>Im Gegensatz zu anderen Fallbeispielen auf dieser Seite, sehe ich in dem Fall keine Bagatellisierung.</p>
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