Dürfen Sexualdelikte verjähren?


Radio BAYERN 2
Tagesgespräch am 04.02.2010

“Das Fatale an der Verjährungsfrist zeigt sich hier in seiner ganzen Tragik”, sagt Georg Ehrmann von Deutschen Kinderhilfe zu den Fällen von sexuellem Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg und anderen Einrichtungen der Jesuiten. Was ehemaligen Patern vorgeworfen wird, liegt weit zurück. Zu weit für eine Strafe?

Noch muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Vorwürfe verjährt sind: Mehrere Jesuiten-Pater werden verdächtigt, Minderjährige an mehreren kirchlichen Schulen und Einrichtungen in Deutschland sexuell missbraucht zu haben. Normalerweise verjähren solche Taten nach zehn, nur in schweren Fällen 20 Jahre nachdem ein Kind volljährig geworden ist.

Wie lange muss Strafverfolgung möglich sein?

Was passiert, wenn sich ein Opfer erst als Erwachsener traut, über die Erlebnisse zu sprechen? Das fragt sich auch der Jurist Georg Ehrmann, der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe.

Dürfen Sexualdelikte verjähren?

Podcast: Missbrauch – 03.02.2010 (br-online.de)

Quelle:

http://www.br-online.de/bayern2/tagesgespraech/index.xml


2 Kommentare

  1. Willi Schewski schreibt am 4. Februar 2010 um 02:17 Uhr

    Danke für den Tipp: Die beste Sendung die ich bisher im Radio – bzw. allgemein in den Medien – über das Thema gehört habe! Klasse!

  2. Schmidt schreibt am 5. Februar 2010 um 07:04 Uhr

    Hallo,
    ich habe an Silvester ´09 mit meinen Halbschwestern das erste Mal Kontakt aufgenommen. Nach 2 Tagen Mailverkehr habe ich meiner einen Schwester geschrieben, das unser gemeinsamer Erzeuger mich damals sexuell genötigt hat. Ich habe mich all die Jahre nicht getraut, etwas zu sagen. Nun stellte sich raus, das er meine beiden Halbschwestern auch angefasst hat. Es wäre ein Traum, ihn jetzt für all das bestrafen zu können. Aber ich kann mich nicht mehr zur Wehr setzen. Und meine Schwestern auch nicht.

    MfG Y. Schmidt

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