Die Presse.com 10.03.2010
Eine Serie von Missbrauchsfällen erschüttert die heimische Kirche. Die meisten der Fälle sind bereits verjährt. Derzeit gilt bei schwerem Missbrauch eine Frist bis zum 38. Lebensjahr des Opfers. Soll die Verjährungfrist für sexuellen Missbrauch fallen?
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