Vatikan kann in den USA juristisch belangt werden


NZZ Online 28.06.2010

Oberstes Gericht weist Berufung im Missbrauchsskandal ab

Als souveräner Staat kann der Vatikan in den USA normalerweise nicht vor Gericht gezogen werden. Doch im Missbrauchsskandal um katholische Priester gilt dies nicht. Das Oberste Gericht bestätigte jetzt die Entscheidung eines Bundesgerichts.

(sda/afp) Der Vatikan kann in den USA im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Oberste Gerichtshof in Washington weigerte sich am Montag, eine Berufung des Vatikans anzuhören.

Damit bestätigte die oberste Instanz die Entscheidung eines Bundesgerichts, das die Immunität des Heiligen Stuhls in dem Missbrauchsverfahren aufgehoben hatte.

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Ein Kommentar

  1. Heinz Laumen schreibt am 30. Juni 2010 um 17:47 Uhr

    Was sind wir hier in Deutschland für arme Schweine. Wir die Sexuellen
    Missbrauchsopfer, der Missbrauch geht ja heute noch weiter. Es ist zum
    Heulen,in diesem Land. Man war ihnen damals als Kind ausgeliefert,und
    heute als kranker Rentner.Jetzt bald kommt das Altersheim,dann kommt
    der Pädophile schon wieder und will mich mit Öl einreiben. Soweit lasse ich es aber nicht kommen.Die müssen alle vor Gericht( Kath. Ev.usw ).
    Feuer und Schwert soll über Sie kommen. Schaut euch mal den Film
    Heimkinder in Not an. Google suchen. Da bin ich über 3 Jahre gewesen.
    Wer von euch ,schöne Bilder vom Papst , Kardinäle und Priester haben möchte kann sich bei mir melden.
    E-mail he-laumen@t-online.de

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