Verjährungsfrist vor Verlängerung


n-tv.de 14.07.2010

Der Runde Tisch der Bundesregierung zum sexuellen Missbrauch schlägt vor, die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf 30 Jahre zu verlängern. Bisher liegt sie bei drei Jahren. Damit können Opfer länger auf Schadensersatzansprüche hoffen.

Opfer sexuellen Missbrauchs sollen künftig bis zu 30 Jahre nach der Tat Schadenersatz vor Gericht geltend machen können. Das hat die Justiz-Arbeitsgruppe des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch in Berlin vorgeschlagen. Die Opfer hätten bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

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8 Kommentare

  1. Hubert schreibt am 15. Juli 2010 um 12:55 Uhr

    was soll immer dieses Tauziehen seitens der Politiker gegen die Forderungen der Opfer? Ich fass es nicht …
    Verjährungsfrist gehört komplett aufgehoben, und zwar auch rückwirkend!

  2. Larissa schreibt am 15. Juli 2010 um 21:28 Uhr

    Die längere Verjährungsfrist soll für alle Ansprüche gelten, die zum Zeitpunkt, zu dem die neue Frist eingeführt wird, noch nicht verjährt sind.

    Das aus dem Bericht kann ich nicht richtig verstehen , oder will es nicht verstehen ?

    Also meine Sache war ja beider Anzeige schon verjährt , also war meine schon verjährt und fällt dann micht mehr darunter ,das meine Sache dann wieder nicht angezeigt werden kann ???
    obwol ich mit 30 Jahren ja schon was mit anfangen könnte , aber gillt ja nicht weiles damalsschon verjährt war .
    Dann könnte ich das , ab dem 13 ten Lebensjahr angehen .
    Aber ich frage mich , was soll das denn dann , die Verjährungsfrist erhöhung ,wenn die ältern Betroffenen , wieder unbeachtet werden ??
    Und weiter schweigen müssen ……

    Nun ja wie Hubert auch schreibt , haben wir ja auch gefordert , das die Verjährungsfrist ganz abgeschaft werden soll .

    Mfg
    Larissa

  3. Wilma schreibt am 16. Juli 2010 um 12:45 Uhr

    Auch diese Regelung trifft nicht die Realität von in der Kindheit schwer misshandelten und missbrauchten Menschen. Mein erster Täter starb als ich 13 Jahre alt war. Die zweite Tat (Alter 8 Jahre) habe ich im Schockzustand ausgelöscht. Sie kam erst 45! Jahre später zum Vorschein.
    Bei der dritten Tat (15 Jahre) wurde ich mit Medikamenten betäubt. Was soll ich da mit einer solchen Regelung anfangen? Die Verjährungsfristen müssen vollständig aufgehoben werden, und zwar rückwirkend.

  4. Heike Graf schreibt am 16. Juli 2010 um 16:19 Uhr

    Was soll das? Die Verjährungsfrist von zivilrechtl. Ansprüchen auf 30 Jahren zu erhöhen?? Wieder einer dieser “faulen Komromisse”, die den Opfern wenig bis kaum nutzen.
    Wenn der gesamte Umgang mit allem was “sexueller Mißbrauch” beinhaltet, egal ob Politiker, Gerichte/Anwälte, Organisationen wie Kinderschutzbund und andere,Kirchen, Freikirchen usw. von Ehrlichkeit und Offenheit geprägt wäre, würden alle Verantwortlichen sich für die komplette Abschaffung der VERJÄHRUNGSFRISTEN einsetzen und das mit Erfolg.
    Heike

  5. Hubert schreibt am 18. Juli 2010 um 08:25 Uhr

    @Heike Graf
    völlig richtig, was du sagst.
    Wenn jetzt schon eine Änderung umgesetzt werden wird, dann auch richtig.
    Und nicht wieder so scheibchenweise in 10 oder 20 Jahresabständen.
    Die Politiker sollten bedenken, daß jede Durchsetzungsprozedur den Betroffenen unglaublich stark an die Energiereserven geht.

  6. Richard Till schreibt am 18. Juli 2010 um 11:25 Uhr

    Ein Aspekt an der Verjährung der mir persönlich zu schaffen macht, ist die notwendige Täterermittlung im therapeutischen Kontext. Zum Abschluss meiner Therapie wäre eine Konfrontation mit dem Zweit-Täter notwendig. Dessen Spur des Arztes hat sich nach 50 Jahren verloren. Für die Polizei wäre es ein leichtes dies mit ihren Mitteln zu machen. Die darf aber nicht ermitteln, wenn die Straftat verjährt ist. Bei der Ärztekammer ist man(n) da auch nicht sonderlich erpicht, im Dreck zu wühlen. Beim Ersttäter-Paar ist das nach 64 Jahren noch viel mühsamer oder gar aussichtslos. Wie soll ich raus kriegen welches Personal in diesem süddeutschen Auffanglager beschäftigt war? Der Ort und den genauen Zeitpunkt kenne ich. Jetzt bin ich doppelt gestraft! Geld für private Ermittlungen hab ich keines. Hat jemand von Euch eine Idee, wen ich da einschalten könnte? Der “Weiße Ring”war nicht sehr kooperativ.

  7. Richard Till schreibt am 19. Juli 2010 um 06:45 Uhr

    Eine naive Frage, ist es eigentlich sinnvoll an den runden Tisch zuschreiben. Papier ist geduldig. Oder hab ich da was übersehen? Help!

  8. hildegard schreibt am 19. Juli 2010 um 09:30 Uhr

    @ Richard Till
    Süddeutsches Auffanglager? zur damaligen Zeit war doch immer und überall das DRK im Spiel – Suchmeldungen waren oft erfolgreich. Da aber nirgends niemand auf gar keinen Fall zum Nestbeschmutzer abgestempelt werden will – könnten das höchstens sehr sensible Sender-Detektive seriöser TV-Magazine leisten …

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