Der Ratzinger-Test


ZEIT ONLINE 1.09.2010

Im Umgang mit Missbrauchsopfern zählen Papiere wenig.

© Harald Tittel dpa

Um zu sehen, was die neuen Leitlinien der katholischen Kirche gegen sexuellen Missbrauch taugen, wendet man sie am besten auf den heikelsten derartigen Fall an: In die Causa Peter H. aus Essen war einst der spätere Papst Benedikt XVI. persönlich verwickelt. Hätten die überarbeiteten Richtlinien schon am 1. Februar 1980 gegolten, dann hätte sich Joseph Ratzinger in seiner Eigenschaft als Erzbischof von München und Freising der Vertuschung eines Falls von sexuellem Missbrauch schuldig gemacht. In der Verantwortung des späteren Papstes wurde damals der sexuell gewalttätig gewordene Priester Peter H., der zu Therapiezwecken nach München geschickt worden war, wieder als Seelsorger eingesetzt – obwohl ihm der Kontakt mit Kindern eigentlich untersagt worden war. Kurz darauf missbrauchte er erneut einen Jungen.

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