Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen den Deutschen Staat



netzwerkB 7. Dezember 2011

Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen den Deutschen Staat


Wenn Sie selbst Betroffene(r) sexualisierter Gewalt sind, können Sie sich der “Sammelklage” (Beschwerde) netzwerkB’s am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anschließen.

Beteiligen
 Sie sich, denn wir sind auf Beteiligung der Betroffenen angewiesen und Sie können hiermit an einer positiven Veränderung unserer Gesellschaft teilhaben und auch damit eine Aufhebung der Verjährungsfristen bewirken.

Genauere Begründungen zur Sammelklage finden Sie unter:
http://netzwerkb.org/2011/11/23/betroffene-sexualisierter-gewalt-wollen-deutschen-staat-verklagen/#more-11106


Wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontak mit uns auf unter:

info@netzwerkb.org

Wenn möglich, würden wir gerne folgende Fragen klären:

  1. Sind bereits strafrechtliche und / oder zivilrechtliche Schritte eingeleitet worden?
  2. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wie lange liegt/ liegen die Tat(en) zurück?
  4. Wurden gegebenenfalls gerichtliche Schritte eingeleitet?
  5. Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Dass bereits eine Klage eingereicht oder Strafanzeige erstattet wurde, ist für die Beteiligung nicht zwingend erforderlich, vor allem dann nicht, wenn einer Klage oder der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen die Verjährungsfristen im Wege stehen, eine Klage vor deutschen Zivil-oder Sozialgerichten also ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hätte. Erforderlich ist es allerdings, dass jede(r) Betroffene, welcher sich an der Beschwerde beteiligen möchte, ihren bzw. seinen persönlichen“Fall” einbringt, das heißt, das persönlich Erlebte sowie gegebenenfalls die Versuche schildert, den Täter anzuzeigen und/oder Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetzbzw. Schadensersatzleistungen vor einem deutschen Zivilgericht zu erlangen.

Die vertrauliche Behandlung der Fallschilderungen versteht sich dabei von selbst, dennoch ist uns bewusst, dass die Schilderung des Falles ein mögliches Problem darstellt. Sollten Sie Probleme haben, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam und wir werden nach einer Lösung suchen (gegebenenfalls telefonisch unter: 04503 892782).

Für die Beteiligten der Sammelklage enstehen keine finanziellen Risiken. Die Kosten für die Sammelklage sollen über Spenden gedeckt werden.

Herzliche Grüße

Norbert Denef


2 Kommentare

  1. hildegard schreibt am 16. Dezember 2011 um 17:21 Uhr

    ES LANGT!!! – es muss JETZT gehandelt werde. Für Sexual-Verbrechen an Kindern, Jugendlichen, Abhängigen muss WELTWEIT jede Verjährung fallen!!

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-12/kirche-missbrauch-niederlande

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-10/missbrauchsfaelle-abhaengigkeit

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-11/kindesmissbrauch-kirche-irland

    Und EUROPOL darf mit http://www.sueddeutsche.de/panorama/sexualverbrechen-an-kindern-europol-hebt-kinderpornoring-aus-1.1236979 – nicht ‘zufrieden sein’!

    Sammelklagen grenzenlos – Sumpf und Sünde an den Pranger des EMRG!

  2. hildegard schreibt am 16. Dezember 2011 um 17:58 Uhr

    … ein Grund mehr für die zahlreiche (?) Beteiligung an unserer Sammelklage: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bessere-koordination-abwehrzentrum-rechtsextremismus-eroeffnet-11566346.html
    Denn die URSACHE für Terrorismus gründet in der Kindheit der Täter.
    Gewalt in der Kindheit produziert den Terror in Kinderzimmern, Kirchen-, Vereins- und Schul- u.a. “Dunkel”-räumen.
    Geschlossene Systeme werden weltweit von Staat und Kirche geschützt.

    Was also ist als “Hauptbedrohung” – eigentlich! – zu bezeichnen, Herr Innenminister???

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