München – Verjährung sexueller Missbrauch – Dr. Beate Merk fordert Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch: “Opferschutz darf nicht an der Verjährung scheitern!”…
…Merk: “Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Opfer ihr Leben lang leiden, während die Täter in vielen Fällen bereits nach zehn Jahren vor jeder Strafverfolgung sicher sind. Ein Täter, der ein Kind sexuell missbraucht, begeht ein abscheuliches Delikt. Das gehört konsequent verfolgt und hart bestraft. Scheitert die Strafverfolgung an dem Ablauf von Fristen, verhöhnen wir die Gerechtigkeit!”….
Es ist die höchste Geldstrafe, die in den USA je verhängt wurde: Geschworene eines Zivilprozesses in Texas haben den Hinterbliebenen eines Verbrechensopfers eine Entschädigung von 150 Milliarden Dollar zugesprochen. Doch die Summe wird vermutlich nie ausgezahlt werden.
Adventsempfang der Bischöfin – „Im Kleinen wird die Vision Gottes sichtbar“
10.12.2011
(Hamburg/mb) – Die neue Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck, Kirsten Fehrs, hat auf dem heutigen (08. Dez.) traditionellen Adventsempfang der Nordelbischen Kirche in der Hansestadt dazu aufgerufen, der zunehmenden Gott- und damit Heilsvergessenheit in der Gesellschaft entgegenzutreten. In der Hauptkirche St. Jacobi in Hamburg sagte sie, es gelte, von der weihnachtlichen Vision des kleinen Kindes, das die Welt verändere, zu erzählen. Daraus sei auch ein Umkehrschluss
zu ziehen. „Achtet nicht die Würde derer gering, die verletzt sind und beiseite geschwiegen, die erniedrigt wurden und klein gemacht. Achtet nicht eines der Kleinen gering, denn in ihnen ist Gottes Achtung für jedes Geschöpf präsent“, so Fehrs vor mehreren hundert Gästen aus Politik, Kultur, Gesellschaft und Kirche, unter ihnen auch der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz.
Selbst mit Anfang 20 konnte sich Monika Gerlach ihrem Peiniger immer noch nicht entziehen. Sie dachte ja, sie selbst sei schuld.
SAARBRÜCKEN
Jahrelang wurde eine Ministrantin von ihrem Pfarrer sexuell missbraucht. Der Täter leugnet – und die katholische Kirche zeigt, was ihre vollmundigen Versprechen wert sind….
Berlin. Die Arbeit beginnt jetzt erst, sagen die Verantwortlichen des Runden Tisches zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch. Sie legten gestern ihren Abschlussbericht vor. Es gab deutliche Kritik.
Norbert Denef lässt kaum ein gutes Haar an dem Runden Tisch zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. “Ich sehe wenig Positives”, wettert der Vorsitzende des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt. Seine Vermutung: Mit dem Runden Tisch, der gestern seinen Abschlussbericht vorlegte, habe die Politik nur Zeit schinden wollen nach dem Bekanntwerden vieler Missbrauchsfälle in der Kirche und anderen Institutionen Anfang 2010. Nun ist das Thema aus den Schlagzeilen verschwunden – und auf der Politik laste weniger Druck, Ergebnisse präsentieren zu müssen.
Der Runde Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch” hat seinen Abschlussbericht vorgestellt. Er empfiehlt längere Verjährungsfristen und Therapiehilfen….
…Enttäuschung bei den Opfern
Die Missbrauchsbeauftragten der beiden großen Kirchen und Fachpolitiker der verschiedenen Parteien haben die Ergebnisse des Runden Tisches begrüßt. “Jetzt muss sich bewähren, was auf den Weg gebracht wurde”, sagte der evangelische Bevollmächtigte Bernhard Felmberg. Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, sagte, die Arbeit in dem Gremium sei stets sehr konstruktiv gewesen. Die Vertreter der katholischen Kirche seien respektvoll behandelt worden.
“Mager” nannte dagegen die Leiterin der Kölner Beratungsstelle “Zartbitter” die Ergebnisse. Sie vermisst eine Aufstockung der Mittel für die Prävention. Auch Opferverbände zeigten sich enttäuscht. “Ich sehe wenig Positives”, sagte Norbert Denef, der Vorsitzende des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt. Und Christian Bahls von der Initiative MOGiS kritisierte insbesondere, dass die zusätzlichen Hilfen für Betroffene aus dem Fonds auf 10.000 Euro pro Person begrenzt sind. “Das Leid der Betroffenen ist ungedeckelt”, erklärte er.
Der Runde Tisch Kindesmissbrauch tagte über ein Jahr, jetzt gibt es Ergebnisse. Den Opfern sexuellen Missbrauchs geht die Hilfestellung nicht weit genug.
Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte.
Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden. Der Opferverband NetzwerkB kritisierte indessen die Beschlüsse.
Berlin (dapd). Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte. Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden.
Der Opferverband netzwerkB kritisierte indessen die Beschlüsse.
Der Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexuellem Missbrauch, Norbert Denef, will durch eine Klage die Verjährungsfristen für Missbrauchstaten aufheben.
Lübeck (dts Nachrichtenagentur) – “Deshalb werden wir beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?”, sagte der Denef der “Zeit”. Denef wurde als Kind jahrelang von einem katholischen Priester und einem Kantor missbraucht.
Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen
Dazu erklärt Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB:
„Unsere Regierung ist nicht bereit, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen. Der Runde Tisch hat das entscheidende Aufarbeitungs-Problem nicht angepackt: die dringend notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen. Deshalb halte ich ihn für gescheitert, und so geht es vielen Opfern. Am 30. November wird das Gremium zum letzten Mal tagen, die abschließenden Vorschläge aller Parteien liegen auf dem Tisch, aber keine unterstützt uns Betroffene bei unserem wichtigsten Anliegen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?“
Missbrauchsopfer wollen endlich die Verjährungsfristen kippen. Sie planen jetzt, die Bundesrepublik zu verklagen. Ein Gespräch mit Norbert Denef vom Netzwerk Betroffener
Gesetzentwurf der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Liza Stein, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
(ddp) Die katholische Kirche in Grossbritannien kann für das Fehlverhalten ihrer Priester zur Verantwortung gezogen werden. Das entschied ein britisches Gericht am Dienstag. Eine 47-jährige Frau will auf Schadenersatz klagen, weil sie als Kind von einem Priester sexuell belästigt worden sei. Die Verteidigung, die Portsmouth Roman Catholic Diocesan Trust, darf gegen das Urteil in Berufung gehen. Richterin Alistair MacDuff sagte, der Fall werfe ein Schlaglicht auf ein Thema von allgemeiner Bedeutung bezüglich möglicher Forderungen gegen die katholische Kirche.
Nach einem vergleichsweise milden Urteil gegen einen Sextäter aus Peine ist nun eine Diskussion über den Opferschutz entbrannt. Der Mann war gestern vom Landgericht in Braunschweig zu einer Geldstrafe und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte seine Stieftochter 340 Mal sexuell missbraucht.
Der Verband netzwerkB zeigt sich darüber entsetzt und spricht von einer Verhöhnung der Opfer. Für netzwerkB-Sprecher Norbert Denef ist dieses Urteil ein Beweis dafür, dass die Täter und nicht die Opfer von sexueller Gewalt im Mittelpunkt stehen.
Der 41 jährige Angeklagte aus Peine hatte als Auslöser der Übergriffe seine Alkoholsucht genannt. Eine entsprechende Therapie werteten die Richter als strafmildernd. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, Christian Pfeiffer, hält die Bewährungsstrafe deshalb für angemessen.
Zu einer Strafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wurde ein 41-jähriger aus dem Kreis Peine vor dem Landgericht Braunschweig verurteilt. Er gestand, seine Stieftochter in rund 340 Fällen sexuell missbraucht zu haben.
Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Manfred Teiwes verurteilte den Angeklagten darüber hinaus wegen des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu einer Zahlung von 10.000 Euro an das Opfer. Damit folgte das Gericht weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich auch die Nebenklage angeschlossen hatte.
Verleihung des Hans-Ehrenberg-Preises an Antje Vollmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 22.11.2011 soll Frau Antje Vollmer den mit 5.000 Euro dotierten “Hans-Ehrenberg-Preis” verliehen bekommen. Bei dieser Verleihung wird sich auf Frau Vollmers Einsatz am „Runden Tisch Heimerziehung der 50er und 60er Jahre“ (RTH) bezogen, an dem sie als Vorsitzende entscheidend zum Konsens beigetragen habe.
Sicher ist Ihnen bekannt, dass es am RTH um einen nur sehr scheinbaren Konsens ging – keinen jedenfalls, bei dem die früheren Heimkinder ernstgenommene Verhandlungspartner waren. Im Gegenteil:
zu Hd. Herrn Abg. Siegfried Kauder
Frau Abg. Ansgar Heveling
Frau Abg. Sonja Steffen
Herrn Abg. Christian Ahrendt
Herrn Abg. Jörn Wunderlich
Frau Abg. Ingrid Hönlinger
Platz der Republik
1 11011 Berlin
Per Telefax: 030/22736081
EILT!
Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses vom 26.10.2011
BT-Drucksache 17/6261
Opfer sexuellen Missbrauchs sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung haben, fordert die scheidende Bundesbeauftragte Christine Bergmann. Das Fazit ihrer Amtszeit: Viele Menschen fühlen sich endlich ermutigt, ihr Schweigen zu brechen – doch es gibt weiterhin große Probleme.
Schockierende Vorwürfe gegen das ehemalige Wiener Kinderheim Schloss Wilhelminenberg: Jahrelang sollen Kinder vergewaltigt worden sein. Ein Kind sei sogar gestorben.
Wer schlimm ist, kommt ins Heim. So wurden in der Nachkriegszeit die Insassen der städtischen Kinderheime abgestempelt, die diese nicht einmal dann verlassen durften, wenn sie in die Schule mussten oder krank waren. Es waren geschlossene Systeme, vergleichbar mit einer Kaserne oder einem Gefängnis, in dem die Erzieher Menschen von der Straße ohne besondere Ausbildung waren. Erst nach der Heimreform 1971 wurden die Heime geöffnet, kleinere Gruppen und Wohngemeinschaften gebildet und Supervisionen eingeführt.
Im Wiener Kinderheim Schloss Wilhelminenberg sollen junge Mädchen jahrelang von Erziehern missbraucht worden sein. Obwohl die Fälle schon lange zurückliegen, wagen sich die Opfer erst jetzt an die Öffentlichkeit. Die Scham und die Schmerzen seien zu groß gewesen.
Odenwaldschule und Schloss Salem sind aus dem wichtigsten deutschen Internateverbund ausgetreten – eine Konsequenz aus der unzureichenden Aufarbeitung der Missbrauchsfälle.
Die Arbeitsgruppe “Justiz” des “Runden Tisches zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs” stellte auf seiner Sitzung vom 4. Oktober 2011 den Betroffenen sexualisierter Gewalt “finanzielle Hilfe” von “grundsätzlich maximal 10.000 Euro”, unter anderem für Therapien, in Aussicht. So berichtete die ZEIT am gleichen Tage. Die Bedingung sei, dass “nicht bereits andere Stellen wie beispielsweise Krankenkassen oder die Täter selbst für Leistungen aufkommen”. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-10/missbrauch-opfer-entschaedigung
Viele Missbrauchsfälle etwa in kirchlichen Einrichtungen sind strafrechtlich schon lange verjährt. Opfer sollen nun Anspruch auf bis zu 10.000 Euro Entschädigung haben.
Die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs hat Opfer finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt. Pro Antragsteller sollen grundsätzlich maximal 10.000 Euro, unter anderem für Therapien, gewährt werden können. Voraussetzung soll sein, dass nicht bereits andere Stellen wie beispielsweise Krankenkassen oder die Täter selbst für Leistungen aufkommen.
Der Runde Tisch gegen sexuellen Missbrauch tagt ohne die Betroffenen. Er setzt dem Täterschutz kein Ende, und die Entschädigungen fallen lächerlich niedrig aus.
Es gibt noch viele offene Fragen, aber immerhin eine Zahl: Mit bis zu 10.000 Euro sollen Missbrauchsopfer entschädigt werden. Die Kosten müssen die beschuldigten Institutionen zahlen.
BERLIN epd | Rund zwei Monate vor der abschließenden Sitzung des Runden Tisches Missbrauch zeichnen sich Details der geplanten Entschädigung für die Opfer ab. Eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium einigte sich vorläufig darauf, Missbrauchsopfern Hilfen in einer Höhe von maximal 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden. Dessen Abschlusssitzung soll am 30. November stattfinden.
Papst Benedikt XVI. hat sich am Freitagabend in Erfurt mit fünf Opfern sexuellen Missbrauchs durch Priester und kirchliche Mitarbeiter getroffen.
Das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt kritisierte das Treffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit als «scheinheilig» und unzureichend. Die Begegnung diene dem Verschweigen, Vertuschen und Verleugnen, sagte der Vorsitzende der Opfervereinigung netzwerkB, Norbert Denef.
LINZ/WIEN/TRIER. (hpd) Der ehemalige Heimzögling Jenö Alpar Molnar hat das Land Oberösterreich wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte und wegen institutionalisierten Unrechts auf 1,6 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Sein österreichischer Rechtsvertreter ist Staranwalt Dr. Gabriel Lansky, der ein Präzedenzurteil zu erwirken gedenkt. Die Klage wurde vom Landesgericht Linz nun angenommen, der hpd sprach mit Jenö Molnar.
Evangelische Kirche bittet Heimkinder um Verzeihung
Viele Heimkinder in der Bundesrepublik und der DDR waren bis in die 80er Jahre Demütigungen und sexuellem Missbrauch ausgesetzt. Die Evangelische Kirche hat sich nun bei den Kindern entschuldigt, die damals in evangelischen Einrichtungen lebten….
Der sexuelle Missbrauch in den Kirchen gerät aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit. Mit der Verjährung der Straftaten hat das Opfer zu schweigen. Die Wunden des Missbrauchs heilen nur langsam. Der Papst könnte einfach die Verjährung für die kirchlichen Fälle aufheben und damit Licht ins Dunkle bringen. Wird der Papst jedoch kaum, da er dann selbst aus dem Schatten treten müsste. Norbert Denef (netzwerkB) zur Lage der Untersuchung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche. netzwerkB.org
Offener Brief des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.
an Bundeskanzlerin Angela Merkel
anlässlich des geplanten Treffens mit Papst Benedikt XVI.
08.09.2011
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
der 22. September 2011 ist ein wichtiges Datum im Kalender ehemaliger Heimkinder ebenso wie ehemaliger Schüler und Schülerinnen katholischer Internate und zahlloser anderen Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in die Hände von katholischen Priestern und Nonnen, Ordensleuten, Sozialarbeitern fielen:
netzwerkB Pressemitteilung: Eine menschenwürdige Entschädigung und eine Abschaffung der Verjährungsfristen wäre ein wirksamer Beitrag zur Prävention (als PDF herunter laden)
70 Betroffene von sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt an der Klosterschule Ettal erhalten auf Beschluss von Kreisen aus der Organisation, die die Täter beschäftigte, durchschnittlich 10.000 Euro.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.