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	<title>netzwerkB &#187; – Thesen</title>
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	<description>netzwerkB ist eine unabhängige Interessenvertretung in der sich Betroffene von sexualisierter Gewalt für die Rechte Betroffener einsetzen.</description>
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		<title>Warum Verjährung für Straftaten sexualisierter Gewalt gegen Kinder substantiell ungerecht ist.</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jul 2011 08:52:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auswirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Thesen]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 9.07.2011 Kommentar von Norman Schultz Warum Verjährung für Straftaten sexualisierter Gewalt gegen Kinder substantiell ungerecht ist. Opfer frühkindlicher sexualisierter Gewalt können oftmals vor Gericht nicht klagen. Da sie die traumatischen Ereignisse in vielen Fällen über Jahrzehnte verdrängt haben, gelten die Taten in den meisten Fällen für die Strafverfolgung als verjährt. Natürlich spielen bei den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 9.07.2011</p>
<p>Kommentar von <a href="http://limits-of-human-nature.blogspot.com/" target="_blank">Norman Schultz</a></p>
<p><strong>Warum Verjährung für Straftaten sexualisierter Gewalt gegen Kinder substantiell ungerecht ist.</strong></p>
<p>Opfer frühkindlicher sexualisierter Gewalt können oftmals vor Gericht nicht klagen. Da sie die traumatischen Ereignisse in vielen Fällen über Jahrzehnte verdrängt haben, gelten die Taten in den meisten Fällen für die Strafverfolgung als verjährt.<span id="more-8406"></span> Natürlich spielen bei den Opfern auch Entschädigungen und Therapiekosten eine Rolle, worum es aber in einem weitaus größeren Rahmen geht, ist, ein erfahrenes Leid thematisieren zu dürfen und dieses vor der Gesellschaft. Genau diese Möglichkeit spricht ihnen aber unser Rechtsstaat ab, in der Art wie die Verjährungsfrist für solcherlei Fälle angesetzt ist. Auch wenn die Argumentation lautet, dass wir mit einer Flut von Klagen rechnen müssten oder dass die Beweisaufnahme nach 40 Jahren schwierig sei, muss jedoch unser Rechtsstaat dieses Recht prinzipiell einräumen, um überhaupt gerecht zu sein. Es geht hier also nicht um dieses oder jenes Opfer, sondern um die Frage, ob wir in einer gerechten Gesellschaft überhaupt leben wollen. Wenn wir dieses wollen, so führt kein Weg daran vorbei, den Opfern auch diese Gerechtigkeit im weitesten Rahmen zu gewähren. Um dieses aber genau zu klären, müssen wir auseinanderlegen, was Gerechtigkeit in den Fällen sexualisierter Gewalt eigentlich bedeutet.</p>
<p><strong>Gerechtigkeit als Moral </strong></p>
<p>Gerechtigkeit ist die Frage nach unserem sozialen Miteinander und so als das Moralische in unserer Gesellschaft zu verstehen. Die Frage nach Gerechtigkeit gibt es, so gefasst, nur zwischen Menschen, die miteinander leben wollen. Sie bezeichnet den moralischen Zustand, da alle unsere Interessen ihren Ausgleich finden und der Frieden in der Gesellschaft hergestellt worden ist. Es ist wichtig sich zu merken, dass ich diese Form der Gerechtigkeit als Ausgleichsgerechtigkeit bezeichnen werde, da es hier immer um den Ausgleich von Interessen geht. Es geht bei dieser Ausgleichsgerechtigkeit also nicht so sehr um die Frage, was überhaupt gerecht ist, sondern das vorrangige Ziel ist mit weitblickender Weisheit den Frieden im Staat zu sichern. Daher ist es auch möglich, dass wir einen Täter in seinen Freiheitsrechten einschränken, obwohl das Recht auf Freiheit als unveräußerliches Menschenrecht besteht.</p>
<p>Diese Argumentation wird meines Erachtens nun übertragen, um Verjährungsfristen zu rechtfertigen, da Verdächtige nicht auf alle Zeit verfolgt werden sollen und der Friede im gemeinschaftlichen Miteinander im Vordergrund stehe. Ich möchte allerdings argumentieren, dass dies keineswegs gerecht ist und den Frieden in unserer Gesellschaft nicht langfristig sichert, sondern hingegen ein Problem unausgesprochen lässt, womit viele Opfer ihr Leben lang zu kämpfen haben und die Freiheit des Opfers stärker angreifen als durch einen Prozess in die Freiheit eines Verdächtigen eingegriffen werden würde. Es geht hier in besonderer Weise um Über- und Eingriffe in das Werden einer Person, die erst ihre Freiheit gewinnen muss. Vergehen, die an Kindern begangen werden lassen aus diesem Grund keine Verjährungsfrist zu. Wir müssen uns daher für eine Abschaffung der Verjährungsfrist einsetzen, um langfristig die Rechte von Kindern zu sichern und nicht nur die Rechte der bereits Betroffenen. Dafür werde ich argumentieren.</p>
<p><strong>Gerechtigkeit als Bedingung für das eigene gute Leben (Ethik) </strong></p>
<p>Der Gerechtigkeitsbegriff ist nicht nur als Ausgleichsgerechtigkeit bestimmt, sondern auch in unserer ethischen Lebensweise angelegt. Das heißt: Wir werden kein lebenswertes Leben empfinden können, wenn wir nicht Gerechtigkeit in unserem Leben erfahren und gerecht handeln. Aber was heißt das? Ich gehe davon aus, dass wir uns nur als freie Person fühlen können, insofern wir uns in unserer Freiheit entfalten dürfen. Diese Entfaltungsfreiheit schließt das gegenseitige Verständnis mit ein, dieses auch einem anderen zu gewähren, so wie er es mir gewährt. Ausgleichsgerechtigkeit hat daher nicht ihre Legitimation im bloßen Ausgleich von angeblich objektiv materialen Interessen des Staates. Es geht nicht allein um den Frieden im Staat, sondern es geht mit dem Frieden im Staat um die Freiheit seiner Staatssubjekte überhaupt, die damit den Staat und die Ausgleichsgerechtigkeit erst legitimieren. Jedwede Form der Ausgleichsgerechtigkeit bezieht also ihre Legitimation erst daraus, dass Individuen sich gegenseitig als freie Personen anerkennen. Ein Staat ist daher nicht gerecht, weil er irgendeine Form der Ausgleichsgerechtigkeit praktiziert, sondern weil in diesem Staat durch die Anerkennung der Individuen untereinander die freie Ausgleichsgerechtigkeit als Ideal erst etabliert wird.</p>
<p>Diese Würde des Menschen, sich selbst als frei am anderen zu begreifen, ist Grundlage für jede Form von Gerechtigkeitsvorstellung überhaupt und ist damit die Grundgerechtigkeit. Gerechtigkeit heißt somit vor allem dies: Als freie Person anerkannt werden.</p>
<p>Wie aber wird man eine freie Person, die erst den Staat in seinem Auftrag zur Ausgleichsgerechtigkeit legitimiert? Durch Erziehung zur Freiheit. Kinder müssen daher in besonderer Weise geschützt sein, um später ihre Rolle als freie Person in der Gesellschaft wahren zu können. Werden sie in dieser Weise nicht geschützt, verspielt der Staat seine Legitimation selbst. Verbrechen, die sich also gegen die Freiheit der Kinder richten, sind zu gleich Verbrechen gegen die Grundfeste des Staates selbst und gegen alle Mitglieder seiner Gemeinschaft und verlangen daher besonderer Beachtung.</p>
<p><strong>Bestreitbarkeit von allgemeingültiger Gerechtigkeit</strong></p>
<p>Ausgleichsgerechtigkeitsbegriffe sind ihrer Natur nach umstritten, da diese Gerechtigkeitsbegriffe erst in Gesellschaften auf den Weg kommen. Zum Beispiel: Wie viele Jahre Freiheitsstrafe soll es für Steuerhinterziehung geben? Welche Strafen für Diebstahl? Wie hoch sollen Entschädigungen sein? Diese Fragen werden in verschiedenen Staaten moralisch verschiedentlich behandelt. Daher lautet die Behauptung Gerechtigkeit sei zurückgebunden an die jeweilige Gesellschaft und relativ. Eine pluralistische Moderne mag hier die Runde für den Debattierclub als eröffnet ansehen. Gerade im westlichen Staatsverständnis setzt sich die Forderung nach Ausgleich gleichberechtigter Interessen durch. Hierbei verliert unsere Gemeinschaft in vielen Fällen die Übersicht und vor allem den Blick auf das Individuum, das Ursprung dieser Ausgleichsgerechtigkeit ist. Dieses Individuum verliert im Theoriegebäude der Ausgleichsforderungen seinen Stellenwert. Erst dieses Individuum als freie Person aber fundiert doch mit allen anderen Individuen als freie Personen den Bezugsrahmen unter dem Ausgleichsgerechtigkeit erst möglich ist. Daher muss dieses Individuum bei jeder Ausgleichsgerechtigkeit besonders berücksichtigt werden und dieses gilt insbesondere bei Fällen sexualisierter Gewalt. Denn bei sexualisierter Gewalt steht weniger die Frage nach Ausgleich im Vordergrund, sondern die Frage nach Grundgerechtigkeit.</p>
<p><strong>Die Herausforderung sexualisierter Gewalt an unser Gerechtigkeitsverständnis</strong></p>
<p>Frühkindliche sexualisierte Gewalt fordert unser Verständnis von Ausgleichsgerechtigkeit aus vielerlei Gründen heraus, vor allem aber, da das Kind hier einer Grundfreiheit tiefgehend beraubt ist. Hier geht es nicht um zivilrechtlichen Ausgleich, denn die Waage der Justizia kann nicht mehr ins Lot gebracht werden.</p>
<p>Ich will das mal an Beispielen verdeutlichen:</p>
<p>Prämisse 1: Person A verprügelt Person B<br />
Prämisse 2: Person B verklagt Person A und erhält Recht. Person B erhält damit eine Entschädigungszahlung und Person A eine Haftstrafe.</p>
<p>Konklusion: Die Ausgleichsgerechtigkeit ist hergestellt.</p>
<p>Dieses Argument verkennt einen wichtigen Aspekt. Zwar ist Person B von Person A entschädigt worden, das heißt aber nicht, dass die etwaige Demütigung und die Folgen für die Psyche von Person B beseitigt worden sind. Im Falle des Kindermissbrauchs wird das deutlicher:</p>
<p>Prämisse 1: Person A missbraucht Person B sexuell.</p>
<p>Prämisse 2: Person B verklagt Person A und erhält Recht. Person B erhält damit eine Entschädigungszahlung und Person A eine Haftstrafe.</p>
<p>Konklusion: ?</p>
<p>Warum zögern wir hier davon zu sprechen, dass Gerechtigkeit wiederhergestellt worden ist? Weil wir davon ausgehen, dass hier nicht nur irgendeine Form des gerechten Zusammenlebens verletzt worden ist, sondern die Gerechtigkeit überhaupt. Wir glauben, dass hier die Gerechtigkeit, die die Grundlage für uns als freie Personen ausmacht, verletzt worden ist. Was in Beispiel I nur diffus sichtbar war, erscheint uns in Fällen sexualisierter Gewalt als offensichtlich.</p>
<p>Im Falle der frühkindlichen, sexualisierten Gewalt nimmt der Täter das Opfer nicht mehr im Rahmen der persönlichen Freiheitsrechte wahr und schädigt dieses Opfer dabei so nachhaltig, dass in den meisten Fällen Wiedergutmachung einfach nicht zu leisten ist. In diesem Sinne ist die Frage nach Gerechtigkeit keine Frage mehr, die sich auf materiale Entschädigung bezieht, die vielleicht nach einem Verständnis von Ausgleichsgerechtigkeit verhandelbar wäre. Ausgleichsgerechtigkeit kann hier nicht mehr walten, da das Opfers selbst so massiv in seiner Integrität beschädigt worden ist, so dass anscheinend nichts dieses mehr zurücknehmen kann.</p>
<p><strong>Die Verunmöglichung der Freiheit bei sexualisierter Gewalt</strong></p>
<p>Um es klarer zu sagen: Der Täter schädigt das Opfer nicht nur in dem Moment der Tat mit vielleicht physischen Verletzungen, sondern greift tief in die Entwicklung zu einer freien Persönlichkeit ein. Freie Persönlichkeitsentfaltung ist aber Voraussetzung dafür, dass Ausgleichsgerechtigkeit überhaupt ihre Grundlage findet.</p>
<p>Was wir als physischen Vorgang beobachten, bedeutet den Schrecken erst auf der psychischen Ebene, deren Dimension wir nur in Gesprächen erfahren, aber niemals vollends erfassen können und nicht nach Fragen der Ausgleichsgerechtigkeit abhandeln können. Der Täter zerstört den Bezugsrahmen für eine gesunde Psyche womöglich unwiderruflich, da er das Opfer zwar &#8220;nur&#8221; in seiner Physis attakiert, darüberhinaus aber viel stärker in seiner freiheitlichen Selbstbestimmung zum Objekt degradiert. Diese Demütigung ist so einschneidend, da das, was uns als Menschen ausmacht, nämlich unsere persönliche Freiheit, in einem Stadium übergangen wird, da diese sich erst entwickelt. Unser Körper, den wir immer selbst besitzen, aber dem wir zugleich auch ausgeliefert sind, wird bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder nur auf das reine Körpersein reduziert und das, was wir vielleicht als Seele in Form unserer freien Selbstbestimmung bezeichnen können, wird somit so stark mit den erzwungenen sexuellen Handlungen verdinglicht, dass ein Entfremdungseffekt beim Opfer zu sich selbst seinen Ursprung nehmen muss. Das heißt das Opfer kann sich nicht mehr so leicht in seiner Freiheit begreifen und wird biographisch immer auf seine Geschichte als Opfer zurückbezogen sein.</p>
<p>Das ist natürlich keine Psychologie, die ich hier beschreibe, sondern nur die Analyse unseres Verständnisses von freien Personen. Was sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass ein Mensch sich als vollwertige Persönlichkeit unserer Gesellschaft mit aller Selbstgewissheit erfahren kann? Hierzu gehört unweigerlich, die Anerkennung und Einbeziehung als freie Person in diese Gemeinschaft. Dieses aber wird der sich entwickelten Persönlichkeit verwehrt.</p>
<p>Unser Selbstverständnis müssen wir in Auseinandersetzung mit der Welt gewinnen, wenn wir im Falle der sexualisierten Gewalt aber als Gegenstand in der Welt zur Welt nur noch in dieser Weise dazugenommen werden, so ist der Zugang zur Welt als solcher durch allerlei Hindernisse verstellt. Erschwerend kommt hinzu, dass der Täter sein Opfer nicht nur als Gegenstand behandelt, sondern noch als Person mit Freiheit, die er zum Gegenstand degradieren kann. Warum muss er denn einen Menschen wählen? Es geht also nicht rein um Befriedigung der Sexualität, sondern dem Täter geht es selbst immer schon um den Angriff auf die Freiheit des Menschen überhaupt. Es muss doch klar sein, dass die Schuld nicht beim Opfer liegt, daher kann nur ein hemmungsloser Sexualdrang, der in Bezug auf die Degradierung der Freiheit eines anderen ausgeübt wird, das Motiv sein. Dieses Motiv aber ist damit nicht nur ein Angriff auf eine andere Person, das Tätermotiv ist bestimmt durch eine tiefgreifende Ablehnung gegenüber eines Prinzips, das unseren Staat erst ausmacht. Die Dimensionen sind hier also begrifflich noch in vielfältiger Weise zu erweitern und zu durchdenken, wichtig aber ist, dass der Täter das Opfer so schädigt, dass keine Ausgleichsgerechtigkeit mehr geschehen kann, da niemand dem Opfer seine freie Persönlichkeitsentfaltung zurückgeben kann und das Opfer sich immer nur unter dem Eindruck seiner psychischen Reduzierung auf Gegenständlichkeit nachhaltig bewegen kann. Da er dieses aber auch will handelt es sich nicht nur um einen Angriff auf eine Person, sondern um eine nachhaltige Störung der gesellschaftlichen Gerechtigkeit und nicht nur ihres momentanen Friedens. Dieses hat damit der Täter zu verantworten.</p>
<p>Die Waage der Justizia kann in diesen Fällen nie wieder zum Ausgleich gebracht werden. Kein weltliches Verfahren kann Wiedergutmachung für die Opfer leisten. Auch wenn der Täter lebenslang hinter Gittern verbringt, er seine Einsicht zeigen mag, um Wiedergutmachung ringt, wo erst ein Mensch sich so tiefgreifend als Nichts erfahren musste und so stark in seiner Entwicklung entwertet wurde, dort kann sich das Opfer nicht mehr ohne Weiteres in der Welt die Freiheit zurückgewinnen. Das Ringen um das Selbst, wird zur existentialen Frage, die erschüttert ist, von dem Erlebnis nur das niedrigste Ding unter den Dingen sein zu müssen und nicht, wie es dem Wesen des Menschen gemäß ist, sein eigener und letzter Wert (Zweck) wahrgenommen zu werden.</p>
<p>Wie könnte eine Entschädigungszahlung diesen Wert des Selbst-Seins zurückgeben? Wie könnte ein Wert aufwerten, was überhaupt erst Werte spontan erzeugen kann. Der Mensch in seiner Freiheit ist durch kein Geld der Welt wieder herstellbar. Hier sind Kinder von einem Täter in ein Schicksal ohne Schuld eingefügt worden und das ohne Recht auf das, was jedem zusteht: Ein ungestörtes Selbst sein zu dürfen. Ein anderer Mensch hat sie mit klarer Absicht in ihrer Freiheit entwertet und dies ist die tiefste Ungerechtigkeit, die empfunden werden kann. Dieses ist die Ungerechtigkeit man selbst sein zu müssen, zugleich die Ungerechtigkeit nicht ein anderer sein zu dürfen und zuletzt nicht man selbst sein zu können. Das Selbstverhältnis gerät hier in die stärkste Störung, die Welt überhaupt auslösen kann.</p>
<p>Natürlich Entschädigungszahlungen helfen, die Opfer bekommen notwendige Therapien, die vage Möglichkeit sich selbst zurückzuerlangen. Doch darin liegt keine Garantie. Für viele Opfer verbleiben Selbstzweifel ein Leben lang in Form einer zerrissenen Psyche, die auch nur frei sein will. Die Vergangenheit holt sie immer wieder in ihre Dunkelheit des ungewissen Selbst zurück. Das Vergessen kann die Geworfenheit in das eigene Schicksal nicht verbergen. Hier ist die Ungerechtigkeit Opfer sein zu müssen, obwohl er oder sie doch Person ist. Doch wäre die Alternative ein Leben ohne Vergangenheit zu führen? Wir können uns nur in Auseinandersetzung mit unserem Werden gewinnen, ein Verdrängen ist kein Glück, aber Erinnern auch nicht mehr. Das Verhältnis des Menschen in sich selbst, zu dem seine gesamte Vergangenheit dazu gehört, ist gestört. Vergessen ist oftmals die einzige Alternative, um nicht die Schmerzen noch mal zu erleben, doch zu einem Menschen gehört doch seine gesamte Existenz.</p>
<p><strong>Was bedeutet dies für unsere Gesellschaft? </strong></p>
<p>Da wir Schaden schnell in Verbindung mit verrechenbaren Zahlen bringen, so erweckt es den Anschein als könnte eine Geldsumme überhaupt so etwas wie Entschädigung leisten und die Waage der Justizia wieder ins Lot bringen. Natürlich sind die Opfer zumeist finanziell ruiniert, da sie nicht mehr arbeiten können und ein aufwändiges Therapieprogramm verfolgen müssen, wenn sie denn überhaupt eines zur Verfügung gestellt bekommen. Viel schlimmer aber ist, dass dem Opfer eine Entfaltung der freien Persönlichkeit genommen worden ist. Was hätte aus ihm werden können, wenn seine Freiheit nicht schon so früh und so nachhaltig eingeschränkt worden wäre? Ein hartgesottener Liberaler mag hier nun auf die prinzipielle Freiheit des Individuums pochen, sein Leben immer wieder neu beginnen zu können, wo aber das Selbstvertrauen in einer so gravierenden Weise und die ganze Persönlichkeitswahrnehmung im Rahmen der eigenen Körperlichkeit so tief zerstört worden ist, da wird die persönliche Geschichte zu einer Frage, die jedes Ereignis im Alltag bestimmt. Die Freiheit eines Menschen muss sich in einem gesunden Verhältnis zur Welt erst ausprägen, geschieht dies in dieser Weise nicht, so nützen alle Floskeln nichts mehr: &#8220;Reiß dich zusammen!&#8221;, &#8220;Vergiss, was nicht zu ändern ist!&#8221; oder &#8220;Denke positiv!&#8221; Jeder Motivationskünstler kommt hier an seine Grenze. Das Opfer hat einen Raub erlitten, das ihm kein anderes Gut der Welt ersetzen kann, die eigene Möglichkeit zur Freiheit in einer unbeschwerten Persönlichkeit ist ihm genommen. Die Person als Opfer, die Person, die erst allen Werten Wert gibt, hat es unermesslich schwer, die Festigkeit zu gewinnen, die es braucht, um überhaupt noch die Welt würdigen zu können. Mit dem verlorenen Selbstbewusstsein steht auch immer das Weltbewusstsein in Frage und mit dem Weltbewusstsein immer auch das Selbstbewusstsein. Wer sollte dieses jemals wieder ins Lot bringen können, wenn nicht das Opfer überhaupt selbst?</p>
<p>Damit ist die Ausgleichsgerechtigkeit im Prinzip nicht mehr zu bearbeiten, da ein Interessensausgleich unmöglich ist. Daher auch die strengen Forderungen der Bevölkerung für Täter solcher Vergehen wieder die Todesstrafe einzuführen, denn bei solchen Verbrechen kommt der Verstand an seine Grenze, den Schaden im Rahmen der Welt überhaupt zu verstehen. Was hier aber zerstört worden ist, ist das Transzendente selbst, nämlich der Mensch, der sich als Freiheit zum Grunde erfahren muss. Daher sind die Zahlungen der Kirchen an Geschädigte immer nur ein lächerlicher Handel. Symbolisch zwar, aber keineswegs reizen sie damit ihre noch zu gehenden Wege aus.<br />
<strong><br />
Warum also überhaupt Ausgleichsgerechtigkeit für die Opfer? </strong></p>
<p>Die Opfer dieser Taten bedürfen Gerechtigkeit, um sich selbst zum Teil als Teil der Gesellschaft fühlen zu können. Dieses haben gerade Opfer der frühkindlichen sexualisierten Gewalt nötig, da sie in ihrer Reifung zur vollwertigen Person so nachhaltig gestört worden sind, dass sie sich nicht mehr selbst als freie Personen erleben können, die sie vom Rechtsanspruch her aber darstellen. Es ist somit eine Überwindung für das Opfer überhaupt einen Prozess anzustrengen und bereits ein Teil der Rückgewinnung der eigenen Freiheit über die grausame Vergangenheit.</p>
<p>Die Verjährungsfristen daher schon ab dem 18. Lebensjahr oder dem 21. Lebensjahr beginnen zu lassen, da in diesem Jahr eventuelle Abhängigkeitsverhältnisse zum Täter (zum Beispiel zum Vater) gelöst sein sollen, geht von einer physischen Persönlichkeitsentfaltung im Rahmen der Gehirnentwicklung aus. Die Persönlichkeitsentfaltung aber gelangt erst zu ihrer Entstehung, wenn der Ursprung, das freie Selbstverhältnis zu sich selbst wieder gesetzt worden ist. Dieses ist nur bedingt von den gesellschaftlichen Mittelwerten abhängig, sondern müssen wir immer auch hinsichtlich psychologisch-biographischer Konstellationen berücksichtigen. So besteht zum Beispiel die Abhängigkeit zum Täter über die Jahre der rechtlichen Volljährigkeit hinaus und entäußert sich in allerlei psychischen Problemen. Dieses reicht von der absoluten Verdrängung der Ereignisse bis hin zur Unfähigkeit sich geordnet mit der eigenen Lebensgeschichte auseinandersetzen zu können. Die Verjährung also pauschal ab dem 18. oder 21. Lebensjahr beginnen zu lassen, ist keinesfalls angemessen im Verhältnis zur Tat.</p>
<p>Genau genommen konnten Opfer sich nie als Teil einer gerechten Ordnung empfinden, denn erst das Erlebnis der Gerechtigkeit kann ihnen die freie Persönlichkeit geben, die sie sind. Da sie aber das Schicksal als tiefste Ungerechtigkeit erleben mussten, sich nur als Objekt in einer degradierenden Beziehung zu einem Menschen verstehen durften, muss in ihnen erst das Grundfest unseres Staates gesetzt sein und das heißt sich als freie Person vollständig zu begreifen, so dass überhaupt die Frage nach der Gerechtigkeit gestellt wird. Damit aber ist nicht die Frage nach der Volljährigkeit entscheidend, sondern die Frage nach der ersten Anerkennung ihrer Person, die durch den Täter auf Jahre hinaus verstellt worden ist.</p>
<p><strong>Zur Verjährung</strong></p>
<p>Der Rechtsanspruch an Opfer nach dem 18. oder 21. Lebensjahr als eine freie Person mit einem biologisch abhängigen Gehirnpotenzial ist verfehlt. Diese Opfer können oft über Jahre hinaus diese moralische Gerechtigkeit des gesellschaftlichen Miteinanders nicht nutzen. Woran liegt das aber, dass sie diese moralische Gerechtigkeit nicht rechtzeitig nutzen können? Nun der Grund, dass diese Personen als Opfer, das nicht können, liegt beim Täter. Damit ist meines Erachtens der Verjährungsgrundsatz auch abzulehnen, denn der Täter ist Grund dafür, dass es zur Verjährung kommt. Zwar hat er dieses nicht durch Arglist erwirkt, doch aber durch eine Missachtung der grundsätzlichen Freiheitsrechte eines Menschen bewirkt.</p>
<p>Hinzu kommt verschärfend, dass gemäß der ethischen Auffassung von Gerechtigkeit, eine Person sich nicht eher als Person in einer Gesellschaft erfahren kann, als dass sie Grundgerechtigkeit erfährt. Das bedeutet, dass sie in allen Belangen als uneingeschränkt freie Person wahrgenommen wird. Diese Freiheit ist ihr aber mit der ersten Ablehnung als Person in ihrer frühen Kindheit genommen wird. Die Person als Opfer konnte sich nicht früher zurückgewinnen und womöglich kann sie sich auch erst nach einem gerechten Verfahren zurückgewinnen, wo sie zum Beispiel erfährt, dass die Ereignisse nicht eigenes Verschulden waren, sondern einem fremden Menschen, der sie selbst nicht sind, zuzuschreiben sind und das auch, wenn das Verfahren in seiner Anlage naturgemäß schwierig ist, da die Beweislage alles andere als einfach ist.</p>
<p>Natürlich sind die Opfer freie Personen, diese Freiheit wird aber immer wieder durch die Erlebnisse so stark eingeschränkt, so dass sie selbst immer wieder gezwungen sind, an ihrer Freiheit zu zweifeln. Daher ist es ein Verbrechen des Staates gegen sich selbst, dass diese massive Beschädigung teilweise nicht mal mehr im Rahmen der Ausgleichsgerechtigkeit zur Anzeige gebracht werden kann, weil eine angebliche Verjährung eingesetzt hat. Dort hat ein Täter einem Menschen seine Freiheit der unbeschwerten Vergangenheit in der Weise genommen, dass er sich erst viele Jahre danach als Person in Bezug auf diese Vergangenheit zurückgewinnen kann. Dieser sich zurückgewinnenden Person diesen Rechtsanspruch zu verweigern, heißt dass der Staat das Verbrechen des Täters fortsetzt. Der Staat erkennt im Weiteren wie der Täter nicht die sich gewinnende Persönlichkeit des Opfers an. Damit wird das Verbrechen des Täters aber auch zu einem Verbrechen des Staates gegen sich selbst.</p>
<p>Diese Grundgerechtigkeit gegenüber dem Opfer, sich selbst gewinnen zu dürfen, ist erst die Grundlage für Ausgleichsgerechtigkeit, daher muss der Staat auch ein Interesse daran haben, diese Chancen einzuräumen. Tut er dieses nicht aufgrund der Tatsache, dass er irgendwelche Ausgleichsgerechtigkeiten in Form von Verjährung gewähren will, so nimmt er dabei Gerechtigkeit in Anspruch, die er dem Opfer in diesem Moment nicht zugesteht. Dieses ist ein performativer Selbstwiderspruch, das heißt er sagt Ausgleichsgerechtigkeit performativ dem Täter zu, obwohl er dem Opfer keine Gerechtigkeit gewährt und sich als Staat damit selbst die Grundlage für mögliche Ausgleichsgerechtigkeit entzieht. Die Grundgerechtigkeit für das Opfer ist aber in jedem Fall höher zu werten als die Ausgleichsgerechtigkeit für den Täter.</p>
<p><strong>Ein Argument, warum Verjährung ungerecht ist </strong></p>
<p>Ich spreche also von objektiven Gründen aus der Anlage unseres Rechtsstaates, die die Aufhebung der Verjährungsfrist fordern. Mein Argument besteht darin, dass das Opfer sich erst unter der Perspektive der Gerechtigkeit aus dem Abhänigkeitsverhältnis des Täters beginnen kann zu lösen. Zu Deutsch: Es gehört Mut in Form von Selbstbewusstsein dazu, sich einer Öffentlichkeit zu stellen und darüber hinaus über ein Verbrechen an der eigenen Intimität des Selbstseins im Rahmen eines Gerichtsprozesses zu berichten. Erst nach einem Prozess könnte daher eine Verjährungsfrist beginnen, was mit dem Prozess dann aber hinfällig ist. Zum Anderen zeigt sich klar, dass die Verjährung selbst Teil des Verbrechens ist, auch wenn der Täter diese Verjährung nicht intentional erzwingen wollte, so war die Verdrängung des Opfers aufgrund der schweren Schädigung doch Teil seiner Tat. Zu Deutsch: Er wusste bei der Straftat, dass er das Opfer in seiner prinzipiellen Freiheit beschädigt.</p>
<p>Wir können es auch in einem Gedankenexperiment verdeutlichen: Wenn ein Opfer von einem Mann für 45 Jahre ins Koma geprügelt wird. Warum hätte das Opfer nach 45 Jahren, wenn es erwacht, nicht mehr das Recht, diese Tatsache zur Anzeige zu bringen?</p>
<p>Prozesskosten können hier zwar zynische Gründe eines überforderten Rechtssystems sein, aber diese sind keineswegs gerecht. Auch die Schwierigkeit, einen Prozess aufgrund der komplizierten Beweislage führen zu können, halte ich für unangemessen, da die Beweise erst mit dem Erstarken des Bewusstseins des Opfers zu Tage kommen. Zudem müssen die Beweise auch erst in einem gerechten Verfahren geprüft werden.</p>
<p>Ungeachtet dieser Gründe möchte ich nochmals mein Argument schärfen: Erst mit der Eröffnung eines gerechten Verfahrens wird dem Opfer in einem Staat die Möglichkeit gegeben sich als Person in diesem Staat zu gewinnen. Daher kann eine Verjährung nicht an Gehirnpotenzialen (vollständige Entwicklung des Gehirns mit 18 soll Garant für Persönlichkeit sein?) gemessen werden, sondern es darf für solcherlei Fälle überhaupt keine Verjährung geben.</p>
<p>Ich will es noch mal sagen, der Prozess ist eine wichtige Möglichkeit für das Opfer sich als Mitglied in einer gerechten Gesellschaft zu verstehen, daher ist es nicht nur Aufgabe des Opfers dieses für sich einzufordern, sondern der Rechtsstaat muss dieses unterstützen, um sich selbst als gerechter Staat konsistent verhalten zu können. Konsistent verhält der Staat sich nämlich nur, wenn er von den Mitgliedern fordert Gerechtigkeit selbst zu verlangen um umgekehrt wieder legitimiert zu sein.</p>
<p>Erschwerend hinzu kommt, dass die Form der Gerechtigkeit, die erst im Individuum ihren Ausgang nimmt, höher zu bewerten ist als die Form der Ausgleichsgerechtigkeit, die nur unser Zusammenleben regelt. Es gibt keine anwendbare Ausgleichsgerechtigkeit, solange das Opfer nicht als Mitgleid einer gerechten Gesellschaft rehabilitiert worden ist. Darüber hinaus kann es aber für das Opfer ohnehin so gut wie keine Ausgleichsgerechtigkeit mehr geben, da das erfahrene Leid nicht mehr zum Ausgleich zu bringen ist. Das Opfer hat zwar dennoch Recht auf Entschädigung (Erstattung der möglichen Verdienstausfälle, Therapiekosten, Schmerzensgeld), das Eigentliche kann aber nicht mehr zum Ausgleich gebracht werden, nämlich die bis an die äußerste Grenze geschwundene Möglichkeit sich selbst zu gewinnen. Das Verfahren selbst aber ist ein erster möglicher Schritt zur Rehabilitierung des Opfers vor sich selbst als Person, die sich selbst gewinnen will. Dieses muss im Rechtsstaat Vorrang vor jeder Ausgleichsgerechtigkeit haben.</p>
<p><strong>Schlussfolgerungen</strong><br />
Die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt ist eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen unserer Gesellschaft. Es geht nicht nur um das gestörte friedliche Zusammenleben, sondern um die Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft überhaupt. Es geht um das, was erst Gerechtigkeit stiftet, die Gewähr sich als Kind frei entfalten zu dürfen und sich als freie Person ergreifen zu können. Wenn wir diese Rechte nicht uneingeschränkt zugestehen, so negiert der Staat, freie Person sein zu dürfen und setzt die Tat des Täters fort. Dieses sollte jedem Richter oder Staatsanwalt bewusst sein, der für Verjährung argumentiert. Und noch eine viel drastischere Konsequenz ergibt sich daraus: Strafverfolgung auch über den Tod der Täter hinaus. Denn es geht hier nicht (nur) um Ausgleichsgerechtigkeit zwischen Täter und Opfer, sondern der Rechtsstaat übernimmt hier die Rolle dem Opfer seine Reifung zur Person zu bestätigen und hat damit eine therapeutische Funktion für das Opfer und für sich selbst. Es geht also um eine erste Form der Anerkennung der Opfer. Der Staat kann sich hier nicht nur prozedural verhalten, sondern muss substantiell tätig werden. <strong>Er stellt nicht nur Interessensausgleich her, sondern kämpft für die Gerechtigkeit, die ihn selbst erst legitimiert.</strong></p>
<p>Und  so kämpfen die Opfer auch nicht nur für sich, sondern für das, was unseren Staat von seinem Grunde her bestimmt: Endlich eine freie Person sein zu dürfen. Verjährung im Falle von frühkindlicher sexualisierter Gewalt muss aufgehoben werden.</p>

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		<item>
		<title>Analysen – Grund, Mittel und Zweck</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Oct 2010 06:30:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[netzwerkB 9.10.2010 von Amos Ruth Es sind eine Reihe von Kommentaren zu meinem Text „Der Runde Tisch und die Wut“ veröffentlicht worden, genau so wie zum Artikel „Netzwerk Opfer von Gewalt in Kirchen“. Inwieweit das NetzwerkB mit der Einschränkung auf die Opfer von Gewalt in Kirchen´ seinem Anspruch nachkommt, sei ganz bewusst hier nicht zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 9.10.2010</p>
<p>von Amos Ruth</p>
<p>Es sind eine Reihe von Kommentaren zu meinem Text „Der Runde Tisch und die Wut“ veröffentlicht worden, genau so wie zum Artikel „Netzwerk Opfer von Gewalt in Kirchen“. <span id="more-4809"></span></p>
<p>Inwieweit das NetzwerkB mit der Einschränkung auf die Opfer von Gewalt in Kirchen´ seinem Anspruch nachkommt, sei ganz bewusst hier nicht zum Thema gemacht. Sehr wohl aber ist Thema die darin zum Ausdruck kommende Einschränkung auf die Kirche – genauer – auf Kleriker als Täter von Missbrauch. Ich habe in meinem Text „Der Runde Tisch und die Wut“ die Wirkzusammenhänge zu analysieren versucht, nach denen sich säkulare Träger einschließlich des Staates Handlungsvorgaben und deren Legitimation von der Kirche entleihen, sich somit der eigenverantwortlichen Handlung einerseits entziehen, andererseits auch des eigenständigen Legitimationserfordernisses ihrer Handlungen entledigen. Somit liegt es nahe, den Leihgeber in den Blick zu nehmen, nicht aber das Geliehene selbst noch den Leihenden. Dabei ist mir durchaus bewusst, das die Beschränkung einer Gruppe auf Mitglieder mit dem Merkmal `Opfer von Gewalt in Kirche´ ein anderes ist als die bewusste Fokussierung des Handelns dieser Gruppe auf Kirche.</p>
<p>Die von mir vorgelegte Analyse stellt wie alle anderen vorher mögliche Wirkungszusammenhänge dar. Die Darstellung mag falsch sein. Sie wird aber nicht dadurch falsch, dass sie als falsch behauptet wird (noch übrigens dadurch, dass sie nicht verstanden wird). Sie wird noch weniger falsch durch das Totschlagargument des `Nicht in der Materie steckens´, das so wenig inhaltsvoll und wertig ist wie eine leere Menge. Von keinem chemischen Analytiker wird verlangt, dass er Teil der Lösung ist, die er analysiert. Im Gegenteil, wäre er Teil der Lösung, so wäre er nicht in der Lage, sie zu analysieren, ein Phänomen übrigens, das der Physik vor bisher ungelöste Herausforderungen stellt; Stichwort Quantenmechanik. Das Beispiel des Chemikers führt aber weiter, bedeutet doch das Finden eines Stoffes X in der Lösung nicht, dass dieser Chemiker oder ein anderer in dieser Lösung nicht einen oder mehrere weitere Stoffe finden kann. Noch weniger bedeutet es, dass die Lösung nicht Stoffe enthalten kann, die kein Chemiker findet. Auf unser Problem übertragen: Eine Analyse mag falsch sein, sie wird aber weder falsch durch die Behauptung ihrer Falschheit noch durch eine anders geartete Analyse derselben Situation. Eine Analyse kann nur durch Beweis ihrer Unwahrheit als falsch gezeigt werden.</p>
<p>Analyse ersetzt weder die Definition des Ziels eines Handelns noch den Zweck des Zieles noch die Mittel zum Zweck. Allerdings ist Analyse unabdingbar, die geeigneten Mittel zum Zweck zu finden, setzt doch jedes Mittel zum Zweck an der gegebenen Ausgangslage an. Ziel der Analyse ist es daher, diese Ausgangslage zu bestimmen, von der entscheidende Teile die soziologischen und argumentativen Strukturen des Gegenübers sind. Ich bin überhaupt nicht in der Lage, diese Strukturen vollständig und mit Anspruch auf Richtigkeit zu bestimmen, ich will es nicht und erhebe auch nicht den Anspruch. Sehr wohl aber möchte ich klarmachen, dass Handlungen des Gegenübers bedacht und verstanden werden können mit der Konsequenz, dieses Verständnis zur Basis eigenen Handelns machen zu können, aber nicht zu müssen. Das Verständnis als solches ist aus meiner Sicht ein Ziel an sich, nämlich des Zieles des Erhaltes des Selbstwertes. (Wer hat nicht das Wort vom lieben Gott gehört, der wolle, was geschieht. Wer hat sich nicht schuldig gefühlt, wenn er das Wollen Gottes mit seinem Empfinden nicht in Einklang zu bringen vermochte). Es ermöglicht aber auch die Formulierung eigenständigen Wollens und Handelns, dass sich eventuelle Schwächen des Gegenübers gezielt zu Nutze macht – sowohl des eigenen Handelns auch dessen, der für eine Gruppe handelt.</p>
<p>Eine stellvertretend handelnde Person bedarf ihrerseits der Legitimation gleich in zweifacher Hinsicht. Sie bedarf der rationalen, auch logischen Fundamentierung ihres Handelns. Es bedarf jedoch auch einer emotionalen Fundamentierung ihres Handelns, die ich durch die vielen Berichte des Geschehen gelegt sehe, einerlei, ob mit wütendem, frustriertem, aggressivem, resigniertem, traurigem oder trauerndem Einschlag. Ich habe diese Berichte als irrational bezeichnet. Das allein deshalb, weil sie eben nicht eine kalt-rationalem Kalkül folgen und auch nicht folgen können. Wären sie es, hätten sie ihre Glaubwürdigkeit verloren. Aber: so notwendig die Berichte für die Fundamentierung von Handeln sind, sie ersetzen nicht die Handlung selbst – sei es die eigene oder die stellvertretende. Das Handeln aber bedarf der Erkenntnis möglichst vieler Facetten dessen, woran Handlung ansetzt. Solche Facetten aufzuzeigen, ist mein Anliegen. Ich kann nicht alle Facetten erkennen. Ich kann weder garantieren, die entscheidenden Facetten zu erkennen noch weiß ich um die Richtigkeit des Beschriebenen. Liege ich falsch, weisen Sie es (mir) auf. Erkennen Sie anderes, so berichten Sie: Wir profitieren alle, und sei es nur durch ein (besseres) Verstehen dessen, was geschieht.</p>

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		<title>Der `Runde Tisch´ und die Wut</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/10/05/der-runde-tisch%c2%b4-und-die-wut/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 16:42:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auswirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Thesen]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 5.10.2010 von Amos Ruth Immer wieder wird von Betroffenen mehr oder weniger emotional, mit mehr oder weniger versteckter Wut die Struktur des `Runden Tisches´ beklagt. Immer wieder wird auch eine Veränderung dieser Struktur verlangt dadurch, das Betroffene unmittelbar am `Runden Tisch´ Platz finden wollen. Immer wieder wird auch beklagt, dass über Missbrauchte, aber nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 5.10.2010</p>
<p>von Amos Ruth</p>
<p>Immer wieder wird von Betroffenen mehr oder weniger emotional, mit mehr oder weniger versteckter Wut die Struktur des <a href="http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/index.htm" target="_blank">`Runden Tisches´</a> beklagt. Immer wieder wird auch eine Veränderung dieser Struktur verlangt dadurch, das Betroffene unmittelbar am `Runden Tisch´ Platz finden wollen. Immer wieder wird auch beklagt, dass über Missbrauchte, aber nicht mit Ihnen gesprochen wird. <span id="more-4774"></span>Ich möchte im Folgenden versuchen – mehr kann und will ich nicht, und das auch nur als Anstoß zum Bedenken, nicht mir Anspruch auf Wahrheit – die Grundlagen des Denkens und des Handelns der Teilnehmer am Runden Tisch zu finden und darzulegen. Der Übersichtlichkeit und der notwendigen Kürze wegen teile ich die Teilnehmer im Folgenden ein in eine kirchliche, ecclesiale und in eine säkular-profane Gruppe, wohl wissend um die damit verbundene, im Detail sicher ungerechtfertigte Vereinfachung der Dinge.</p>
<p>Betroffene fordern so intensiv die Beteiligung am Runden Tisch wie sie die verschiedenen Vorschläge, Gedanken und Impulse für das notwendige Handeln, hier insbesondere die Beiträge zur Entschädigungsfrage durchweg ablehnen. Durchweg allen Beiträgen und Äußerungen von Betroffenen ist ein Kennzeichen gemeinsam: Sie sind emotional, damit auch irrational. Die in den Beiträgen gestellten Forderungen und Vorstellungen entsprechen der Gefühlslage des einzelnen Betroffenen und sind nur in ihr fundiert. Da eine Gefühlslage jedoch eine einer Person originäre, für keine andere Person identisch geltende und mögliche ist, entsteht ein Chor, der so groß wie dissonant ist. Daran ist weder etwas schlechtes, noch weniger ist daran etwas falsch; im Gegenteil entspricht es genau der Situation der Betroffenen selbst und bildet es damit authentisch ab. Dennoch ist die Situation in fataler Weise folgenreich.</p>
<p>Am Runden Tisch sitzen Menschen, die als Vertreter einer Institution, die jede einer der beiden oben definierten Gruppen zugeordnet ist, den in der jeweiligen Institution geltenden bürokratisch-technokratischen Denkstruktur unterworfen ist und ihr zu entsprechen hat. Die Denkstruktur einer Institution ist notwendig eine rationale. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Emotionen der handelnden Personen so weit wie möglich, im Idealfall vollständig unterdrückt werden müssen, um so überhaupt eine Handlung der Institution, d.h. aller Personen innerhalb dieser Institution zu ermöglichen. Das Einbringen von Emotionen durch welche Person auch immer und damit einer nur dieser Person eigentümlichen Denkweise stellt diese Person notwendig als Individualität dar – und disqualifiziert sie so als handelnden Teil einer Institution.</p>
<p>Die Betroffenen / Missbrauchten selbst sind aber eben nicht rational, sondern als Individuen irrational-emotional sprechend und handelnd. Das hat einerseits zur Folge, dass sie als Teilnehmer am Runden Tisch – eben durch ihre Emotionalität – disqualifiziert sind. Dennoch können die Missbrauchten nicht aus einem Runden Tisch ausgeblendet werden, der sich mit dem Geschehen von Missbrauch und dessen Folgen befasst. Das bedeutet, dass die irrationalen Aussagen der Betroffenen in eine Form gebracht werden müssen, die den Anforderungen der Verhandlungen der Teilnehmer des Runden Tisches entspricht: Die irrational-emotionalen Aussagen müssen rationalisiert werden. An dieser Stelle tritt die <a href="http://beauftragte-missbrauch.de/" target="_blank">`Unabhängige Beauftragte´</a> auf. Sie bildet das Relais zwischen dem irrational-emotionalen missbrauchten Individuum und der (zumindest sich selbst als so betrachtenden) rationalen Ebene der über Missbrauch Handelnden. Die Transformation irrational-emotionaler Aussagen zu rational-empirischen Daten erfolgt durch begleitende Forschung, die ihrerseits auf die Datenerhebung des Relais basiert. Der <a href="http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/ProtokollderSitzung14Spetember2010.pdf" target="_blank">Zwischenbericht vom 14.09.2010</a> zeigt den Vorgang der Transformation sehr schön auf. Hier ist auch der Grund zu finden für die Bereitstellung von Mitteln zur Forschung an den Missbrauchten, wenn auch nicht für ihre Höhe, die in keinem Verhältnis steht zur für die Missbrauchten selbst zur Verfügung gestellten oder auch nur in den Raum gestellten Beträge. Von hier aus ist es auch möglich, das für den <a href="http://www.bmbf.de/press/2957.php" target="_blank">10.11.2010 angesetzte Gespräche</a> zwischen `Unabhängiger Beauftragten´ und Missbrauchten einzuordnen. Die Unabhängige Beauftragte hat irrationale, aber rationalisierbare Aussagen einzuholen, die dann als Daten in die Verhandlungen am Runden Tisch eingebracht werden können und müssen. Das Einbringen kann allerdings nur durch die Unabhängige Beauftragte erfolgen, kann sie doch rational-empirisch sprechen, eine Eigenschaft, die jedem Missbrauchten, eben weil er missbraucht ist, notwendig abgeht.</p>
<p>Die Transformation Aussagen in Daten durch die `Unabhängige Beauftragte´ hat die Konsequenz, dass diese als einzige Institution in der Lage ist, rational über die irrationalen Aussagen der Missbrauchten zu sprechen und zu handeln. Sie ist damit in logischer Konsequenz aus Sicht beteiligter Institutionen die einzig legitimierte, weil einzig vorhandene Institution, die Missbrauchte überhaupt auf geforderter, d.h. rationaler Ebene zu vertreten in der Lage ist. Daraus ergeben sich rational drei Konklusionen:</p>
<ol>
<li>Die Missbrauchten sind am Runden Tisch vertreten.</li>
<li>Die Missbrauchten sind am Runden Tisch vertreten auf die einzig mögliche Art und Weise deshalb, weil nur diese eine überhaupt vorhanden ist.</li>
<li>Die Missbrauchten sind vertreten ausschließlich aufgrund des Handelns der Rationalen selbst, denn sie sind es, die die Transformation von emotionaler Aussagen in rational-empirische Daten ermöglicht haben.</li>
</ol>
<p>Die Missbrauchten sind folglich zu Dank verpflichtet, ihr ständiges Murren ist Undankbarkeit in Reinform. Damit aber auch: Die Forderungen nach Beteiligung der Missbrauchten am Runden Tisch gehen aus Sicht der Rationalen ins Leere. Einerseits, weil diese doch vertreten sind. Andererseits, weil sie den an Teilnehmer des Runden Tisches gestellten Anforderungen, eben der Rationalität, nicht entsprechen. Eine Tatsache, die sie gerade durch ihre immer wiederholten Forderungen und das damit offenkundig gemacht Unverständnis für den Charakter des Runden Tisches in schönster Weise dokumentieren.</p>
<p>Werfen wir einen Blick auf die Merkmale der Gruppen am Runden Tisch und ihre Beziehungen zueinander. Es nehmen, so die Sprachregelung, alle interessierten gesellschaftlichen Gruppen teil. Diese Aussage ist in sich natürlich falsch, nehmen doch nicht Gruppen teil, sondern Personen, die als Vertreter von Gruppen von allen Anderen Teilnehmern akzeptiert werden. (Sie ist auch falsch, weil nicht alle gesellschaftlichen Gruppen teilnehmen). Alle Personen sind somit durch die von Ihnen vertretenen Gruppen legitimiert und nur durch sie. Andererseits sind sie dem Statut der Gruppe verpflichtet und an dieses gebunden, wollen sie Aussagen / Zusagen machen, die die Mitglieder der vertretenen Gruppe binden. Alle Statuten der profanen Gruppe sind notwendig basiert auf der profanen Verfassung des säkularen Staates. Dagegen ist die ecclesiale Gruppe basiert auf dem Kirchenrecht, dass die Nutzung der Strukturen profanen Rechts zulässt, soweit es nicht dem kirchlichen Recht widerspricht oder den Interessen von Kirche entgegentritt, die Nutzung aber auch dann keineswegs erzwingt, soweit profanes Recht mit dem Kirchenrecht kompatibel ist. Die ecclesiale Gruppe hat damit einen wesentlich größeren Spielraum als die profan basierte Gruppe, insofern sie in einen Argumentationsbereich ausweichen kann, der der profanen Gruppe nicht zugänglich ist, während der Argumentationsbereich der profanen Gruppe der ecclesialen Gruppe ebenfalls in voller Ausdehnung ebenfalls zur Verfügung steht. Beiden gemeinsam ist hingegen ihre Stellung zu den Missbrauchten: Sie sehen sich emotional als über diese stehend einerseits, sie sprechen folgerichtig – im Sinne des Wortes – über die Missbrauchten.</p>
<p>Ziel des Runden Tisches ist es, eine Regelung zum Umgang mit dem Geschehen des Missbrauchs, eingeschlossen die Missbrauchten, zu finden: das Ziel ist die Setzung von Recht. Eine solche Rechtssetzung ist am Runden Tisch ohne Probleme möglich, solange das gesetzte Recht nur für die gültig sein soll, die es setzen, einschließlich derjenigen, die von Ihnen gemäß den jeweils geltenden Statuten vertreten werden. Die `Unabhängige Beauftragte´ ist hierin durchaus mit einzubeziehen, erhebt sie doch den – von den Teilnehmern am Runden Tisch anerkannten &#8211; Anspruch, für die Gruppe der Missbrauchten zu sprechen. Ihre Zustimmung zur Rechtssetzung sollte daher die Missbrauchten binden in gleicher Form, wie es die Mitglieder vertretener Gruppen am Runden Tisch bindet. Die Bindung wird jedoch erst durch das Vorhandensein von beidem erreicht: der Zustimmung des Vertreters zum gesetzten Recht und der Satzung der Gruppe. Letzteres fehlt jedoch der Unabhängigen Beauftragten, deren Votum somit keinerlei Bindungswirkung erzielen kann.</p>
<p>Die Rechtssetzung ist somit auf andere Weise zu legitimieren, soll die Bindung an die erfolgte Setzung als gegeben behauptet werden können. Zwei Wege sind möglich. Der erste ist der demokratische Weg, in dem die Zustimmung der von der beabsichtigten Rechtssetzung Betroffenen eingeholt wird. Damit kommen die Missbrauchten wiederum ins Spiel mit der konkreten Folge, dass die rationale Rechtssetzung dem irrationalen Urteil des Missbrauchten ausgesetzt wird: Der ganze Aufwand zum Ausschluss der Irrationalität wäre für die Katz. Bleibt der zweite Weg: die Legitimierung von `oben´, die Legitimierung durch die Berufung auf ein Höchstes, Unfehlbares: die Berufung auf Gott. Diese Legitimierung ist allerdings nur möglich durch die dieser Anrufung Mächtigen, die nach Lehre und Selbstverständnis von Kirche notwendig Priester sind und damit Teil eben dieser klerikalen Kirche. Die ecclesiale Gruppe handelt somit auf zweifacher Ebene, wenn sie einerseits Vertragspartner für profane Rechtssetzung ist, andererseits diese Rechtssetzung selbst durch Anrufung Gottes und die nur ihnen verständliche Art und Weise der Erkenntnis der Zustimmung dieses Gottes zum Vertrag legitimieren. Da die Legitimation der Rechtssetzung des Runden Tisches und damit der Runde Tisch selbst damit vollständig abhängig ist von der Kirche, kommt dieser eine absolute Vorrangstellung zu. Diese ist keineswegs nur theoretischer Natur, findet sich doch in der <a href="http://www.dbk.de/presse/aktuelle-meldungen/details/?tx_ttnews[tt_news]=1679&amp;tx_ttnews[backPid]=233&amp;cHash=83cb6812b616c7dcb90dc9a2d00f8c26" target="_blank">Pressemitteilung der DBK vom 30.09.2010</a> dazu eine Formulierung, die praktischer Ausfluss dieser Machtposition ist. Dort wird ausgeführt, dass die Festlegung eines Betrages zur Anerkennung des Leides der Missbrauchten am Runden Tisch erfolgen solle &#8211; `wenn möglich in Übereinstimmung mit den anderen Runden Tisch vertretenen Organisationen´. Im Klartext: Kirche hätte schon gern die Übereinstimmung mit anderen Organisationen, benötigt sie aber nicht. Sie allein vermag Recht zu setzen, weil sie allein über die Legitimierungsmittel verfügt, wenn nicht der Weg der Befragung der Irrationalen beschritten werden soll oder kann. Dabei wird geflissentlich die Irrationalität der eigenen Legitimationsform übersehen, die sogar noch weiter geht wie die Irrationalität der Missbrauchten. Diese ist immerhin noch als in der Person begründete weltimmanent, währen die Irrationalität der Kirche ihre Basis in der Transzendenz findet.</p>
<p>Die Legitimation durch `von oben´, durch ein transzendentes Wesen – Gott – setzt die Unterwerfung der Verpflichteten unter diese Art von Legitimation voraus. Die christlichen Laien sind per Kirchenrecht zur Unterwerfung verpflichtet, nichtchristliche Laien haben als Person der Macht von Kirche nichts entgegenzusetzen und werden so zur Unterwerfung mangels Optionen gezwungen. Bleibt die Frage, warum die profanen Organisationen die Unterwerfung unter Machtstellung der Kirche offenbar klaglos vollziehen. Die mögliche Antwort: sie profitieren, schließen sie sich doch dem von Kirche gesetztem Recht an, setzen es für ihren eigenen Bereich in Kraft. Das von Kirche bestimmte Recht ist notwendig durch Kirchenrecht bestimmt. Weil Kirche gemäß Kirchenrecht keine Verantwortung für eigene Handlungen gegenüber dem Laien übernehmen kann, ist folglich keinerlei Verantwortungsübernahme darin enthalten. Übernimmt eine säkulare Organisation dieses Recht, übernimmt sie Verantwortung in gleichem Maße wie Kirche: nämlich keine. Zudem hat diese Konstruktion für jede säkulare Organisation den unschätzbaren Vorteil, von ihr selbst nicht verantwortet werden zu müssen, stammt es doch von einem anderen, noch dazu in göttlicher Vollmacht Handelnden. Die so in das profane übernommene Rechtsbestimmung erhält somit faktisch die Qualität des Unantastbaren, das ihm als originär profanes Recht unmöglich zukommen und vermittelt werden könnte.</p>
<p>In der Summe erweist die Strukturanalyse des Runden Tisches die bewusste und gezielte Disqualifikation der Missbrauchten. Das Nichtverstehen der Disqualifikationsmechanismus wird zum Beweis der Berechtigung der Disqualifikation selbst. Weiter erweist sich der Runde Tisch als für die Kirche letztlich unnötig; sie handelt ohnehin in eigener, irrational begründeter und damit nach eigener Logik disqualifizierter Vollmacht so, wie sie handeln will. Vor diesem Hintergrund erweist sich der Runde Tisch als Übertragung von Machtmitteln der Kirche auf säkulare Organisationen, die diesen originär nicht zugänglich sind und die ihnen auch nicht zukommen. Letztlich leiht Kirche ihre Machtmittel aus zum Schaden der Missbrauchten. Gleichzeitig schafft sie damit Schuldverpflichtungen säkularer Organisationen einschließlich des Staates ihr gegenüber, die sie nicht zögern wird, bei Gelegenheit zu ihrem eigenen Vorteil auszuspielen, zum Beispiel bei der Sicherung der ihr zufließenden Finanzmittel des Staates. Letztlich wird nicht nur über die Missbrauchten verhandelt, sondern diese werden Mittel zum Zweck eigener Machterhaltung und Ausweitung degradiert.</p>
<p>Mein Anliegen ist es, mögliche Denk- und Handlungsstrukturen der Beteiligten am Runden Tisch sichtbar zu machen. Die mehr oder weniger wütend geforderten Antworten auf die Forderungen der Missbrauchten bleiben aus. Diese Antworten müssen aber ausbleiben dann, wenn gerade die Nichtantwort Teil des strategischen Denkens des Gegenübers ist. Dieses als möglich aufzuzeigen habe ich oben versucht. Dieses zu erkennen, so hoffe ich, ermöglicht den Erhalt der Selbstachtung dadurch, die Schuld an der Situation nicht bei sich selbst zu suchen, sondern stattdessen die eigene Emotion als gerechtfertigt auch und gerade dann zu erkennen, wenn sie vom Gegenüber als disqualifizierendes Moment genutzt wird.</p>

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		<title>Zitat einer Ordensfrau, meiner Freundin</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Apr 2010 20:21:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auswirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Thesen]]></category>

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		<description><![CDATA[„Ihr musstet das alles erleben, da werden wir – die nicht davon betroffen sind es wohl aushalten, uns das Leid wenigstens anzuhören.“ Mit dieser Aussage hat sie den Nagel auf den Kopf getroffen. Denn genau da liegt meist das Problem, dass die Gesellschaft kaum bereit ist, mit uns Betroffenen das Leid zu teilen, uns zuzuhören, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Ihr musstet das alles erleben, da werden wir – die nicht davon betroffen sind es wohl aushalten, uns das Leid wenigstens anzuhören.“</p>
<p>Mit dieser Aussage hat sie den Nagel auf den Kopf getroffen.<br />
Denn genau da liegt meist das Problem, dass die Gesellschaft kaum bereit ist, mit uns Betroffenen das Leid zu teilen, uns zuzuhören, sich ein Bild davon zu machen, was es eigentlich heißt sex. missbraucht zu werden.<br />
Der Begriff ist ein Abstrakt, und wird es auch bleiben, wenn sich diesbezüglich nichts ändert. Das ist eine der Ursachen, warum so viele Betroffene, obwohl sie dank einer Therapie ihre Horrorgeschichten vor Jahren schon hochgeholt haben, immer noch schweigen… um nicht erneut das Gefühl haben zu müssen, dass sie mit ihrer Geschichte unerwünscht sind. Sie sollen weiter schweigen, Niemandem zur Last fallen, um die heile Welt nicht zu stören.<br />
Dieses Verhalten züchtet eine Wegschaugesellschaft.<br />
Obwohl genug Verdachtsmomente auch heute noch sichtbar und spürbar sind, wollen die meisten diese unangenehme Realität nicht sehen! Es könnte ja anstrengend werden und Konsequenzen nach sich ziehen, womöglich noch Arbeit und Umstände machen.<br />
Dank der zumeist geäußerten Reaktionen Nichtbetroffener haben wir, die Betroffenen das Gefühl, dass uns &#8211; sobald wir Details erzählen, erneut subtil vermittelt wird, wie ekelig und widerlich das sei,  und wir somit eine Zumutung für andere mit unserer Geschichte darstellen. So wird das Abstrakt &#8221;sex. Missbrauch&#8221; immer ein nicht vorstellbares Konstrukt bleiben,!<br />
Wie praktisch für viele Nichtbetroffene! So können sie das Thema getrost wieder von sich schieben.<br />
Ein Nichtbetroffener kann sich gar nicht vorstellen, was der Begriff „sex. Missbrauch“ in der Realität für die betroffenen Kinder bedeutet, und wozu Menschen (ich würde sie eher Bestien nennen) fähig sind.<br />
Vielleicht sind wir Betroffene gegenüber den Nichtbetroffenen zu behutsam und fahren unbewusst die selbe Schiene  - um Außenstehende zu schonen. Aber dadurch wird der Begriff &#8220;sex. Missbrauch&#8221; weiterhin realitätsfern bleiben und für den &#8220;Rest der Welt&#8221; nicht nachvollziehbar.<br />
Vielleicht sollten wir Betroffene zukünftig keine Rücksicht mehr nehmen auf die Befindlichkeit Nichtbetroffener zu Gunsten der schonungslosen Begriffsrealisierung, damit auch der Letzte in unserem Lande kapiert, das sex. Missbrauch nicht einfach nur ein Wort ist, sondern grauenhafte Taten beinhaltet und immer noch heute mitten unter uns, in einer zivilisierten Gesellschaft stattfindet!<br />
Nur so kann sich die Bevölkerung  ein Bild machen von einer Welt machen, die ihnen bisher immer noch unvorstellbar erscheint. Aber diese Welt ist eben nun mal Realität, für die es gilt, sich nicht mehr blind zu verschließen.<br />
Wir, die Betroffenen haben das Recht, unserem Umfeld zumuten, dass sie ihre eigene Befindlichkeit (wie Ekel, Nichtwahrhaben wollen, dass so etwas möglich ist) zurück stellen um unserer, der Betroffenen Willen.<br />
Tja, was soll ich sagen? Willkommen in der Welt der Betroffenen, für uns ist es nicht nur eine „Befindlichkeit“, sondern am eigenen Leib erlittener Horror.<br />
Es ist nun mal ein Teil von uns, den man nicht permanent verleugnen kann. Es ist ein prägender und sehr lange dominierender Teil (während der Trauma &#8211; Aufarbeitung) unserer Person, unserer Biographie!<br />
Möge es uns gelingen, allen die Augen zu öffnen, damit sie sehen, dass nicht jeder das Glück einer unbescholtenen Kindheit angedeiht wurde und ist, und das dies mitten in einem zivilisierten Land auch noch heute Alltag ist. Jeder 7. Junge und jedes 3. Mädchen wird sex. misshandelt.<br />
Sex. Missbrauch ist nicht nur ein abstrakter Begriff, sondern heißt übersetzt: extreme Gewalt, Perversität, Demütigung, schwerste Verletzungen und Seelenmord.<br />
20 % der missbrauchten Kinder begehen im Erwachsenenalter Selbstmord, weil sie diese Realität, die ihr ganzes Leben bestimmt, und ihre Seele zerstörte, nicht mehr ertragen und die Täterbotschaften bis ins hohe Alter in sich tragen, die da heißen, du bist ein Stück Scheiße, du bist zu nichts anderem wert, du hast es verdient, dass man dich tretet, schlägt und benützt, dass man an dir Wut und Gewalt ausübt. Du bist lediglich ein Benützungsgegenstand, den wir wegschmeißen, wenn du nicht mehr zu gebrauchen bist!<br />
Diese eingebrannten Täterbotschaften wieder loszuwerden, ist Schwerstarbeit für jeden Betroffenen. Deshalb ist es umso wichtiger, Menschen im Umfeld zu haben, die dir das Gegenteil zeigen, die dich tragen, ertragen in einer Zeit, wo es dem Betroffenen schwer fällt, sich selbst zu ertragen, zu überleben.<br />
Darum wird auch oft der Begriff &#8220;Überlebende&#8221; verwendet, da es höchstens 80 % &#8220;überleben&#8221;, und sich nicht das Leben nehmen.</p>
<p>Es wird Zeit, dass wir den all jene Nichtbetroffenen unser Leid zumuten, die sich immer noch unter einer Schutzglocke des Nicht &#8211; Wahr &#8211; Haben &#8211; Wollens befinden, um alles Üble von sich fern zu halten. Sie wissen nichts, weil sie die andere Seite des Ständig &#8211; Hab &#8211; Acht &#8211; Leben eines Betroffenen nicht kennen!</p>
<p>Vielen, vielen Dank allen Betroffenen und Nichtbetroffenen, die den Mut haben, diesen Kreislauf zu durchbrechen.<br />
Sarah M.</p>

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		<title>Die Humanistische Union</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 14:19:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auswirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Thesen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Humanistische Union (HU) ist laut Wikipedia eine deutsche Bürgerrechtsvereinigung. Ihre Ziele sind unter anderem die Verwirklichung einer umfassenden Informationsfreiheit und mehr direkte Demokratie sowie die Abschaffung des geheimdienstlichen Verfassungsschutzes. Die strikte Trennung von Religion und Staat ist Teil ihres Programms, sie vertritt eine entsprechend kritische Haltung zu kirchlichen Privilegien. Ein erklärtes Gründungsziel war die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) ist laut Wikipedia eine deutsche  Bürgerrechtsvereinigung. Ihre Ziele sind unter anderem die  Verwirklichung einer umfassenden Informationsfreiheit und mehr direkte  Demokratie sowie die Abschaffung des geheimdienstlichen  Verfassungsschutzes. Die strikte Trennung von Religion und Staat ist  Teil ihres Programms, sie vertritt eine entsprechend kritische Haltung  zu kirchlichen Privilegien.<span id="more-2239"></span></p>
<p>Ein erklärtes Gründungsziel war die „Befreiung des Menschen aus den  Fesseln obrigkeitsstaatlicher und klerikaler Bindungen“. Das Prinzip der  „geistigen Bevormundung“ durch Staat und Kirche sollte dem Grundsatz  der Selbstverantwortung und Selbstverwirklichung des Einzelnen weichen.</p>
<p>Im Fokus stand zunächst die Liberalisierung des Strafrechts. Hier  wandte sich die HU gegen die Strafbarkeit rein „sittenwidriger“  Verhaltensweisen, beispielsweise der Verbreitung unzüchtiger Schriften,  der Homosexualität (§ 175 STGB) oder auch der Gotteslästerung.</p>
<p>Diese unmittelbare Einwirkung auf die öffentliche Meinung durch  Vorträge, Podiumsdiskussionen, öffentliche Erklärungen etc. wich im  Laufe der Zeit zunehmend einer Lobbyarbeit, die sich beispielsweise in  Stellungnahmen und Gutachten zu Gesetzgebungsvorhaben niederschlug.</p>
<p>Kritisiert wird die Humanistische Union laut Wikipedia wegen einer –  vom Verband abgelehnten – „Erklärung des Bundesvorstandes der  Humanistischen Union zum Sexualstrafrecht“ vom 24. Juni 2000. Darin  wandte sich der Bundesvorstand gegen eine seiner Ansicht nach seit Mitte  der 1990er Jahre zu beobachtende „Verpolizeilichung der Gesellschaft im  Bereich der Sexualstraftaten“ sowie eine mediale und öffentliche  „Erzeugung moralischer Panik“.</p>
<p>Der gesellschaftliche und staatliche Umgang mit der Gruppe der  Pädophilen wurde darin als „Lehrstück aus dem ebenso alten wie offenbar  aufklärungsresistenten Kapitel der Erzeugung von gesellschaftlichen  Sündenböcken und der moralischen Verschiebung und Entäußerung sozialer  Probleme“ charakterisiert. Angesichts der „ABSOLUT UND RELATIV  AUSSERORDENTLICH RAREN FÄLLEN SEXUELLER GEWALTHANDLUNGEN“ (Hervorhebung  durch mich) wurde auch gegen eine „kreuzzugartige Kampagne gegen  Pädophile“ Position bezogen.</p>
<p>Die Erklärung des Bundesvorstandes wurde auf dem Verbandstag der HU  im Dezember 2000 abgelehnt. Begründet wurde dies insbesondere mit dem  Fehlen der Betroffenensicht der Opfer. Der Bundesvorstand wurde  aufgefordert, die Erklärung nicht als Position der HU zu verbreiten und  in geeigneter Weise klarzustellen, dass die Humanistische Union sexuelle  Kontakte von Erwachsenen mit Kindern weder billigt noch in irgendeiner  Weise unterstützt.</p>
<p>Betont wurde, dass hinsichtlich sexueller Handlungen zwischen  Erwachsenen und Kindern wegen des vorhandenen Machtgefälles generell  keine Freiwilligkeit vorliegen könne. Dem Eindruck, die Erklärung äußere  sich wertend zur Pädophilie selbst, entgegnete der Bundesvorsitzende,  dass sich keine Stellungnahme der HU jemals positiv zu dieser Form  abweichenden Verhaltens geäußert habe. Gegen Vorwürfe einer  Instrumentalisierung durch eine strafrechtsreformorientierte Lobbygruppe  grenzte sich die HU 2004 in einer Klarstellung erneut ab.</p>
<p>Im März 2010 wies die Bürgerrechtsorganisation Medienberichte, in  denen ihr eine Förderung oder Begünstigung pädophiler Handlungen  unterstellt wurde, aufs schärfste zurück und bekannte sich eindeutig zu  dem Schutz Minderjähriger vor sexuellen Übergriffen und zu einer  strafrechtlichen Verfolgung der Täter. Sie habe sich mit den Argumenten  der Befürworter pädophiler Beziehungen auseinandergesetzt, diese aber  verworfen und klar Position bezogen, wo die Grenze für legitime sexuelle  Handlungen von Erwachsenen liege. Die Humanistische Union betonte, dass  es eine „einvernehmliche Sexualität“ zwischen Erwachsenen und Kindern  nicht geben könne. Gleichwohl wandte sie sich gegen eine Dämonisierung  von Straftätern und eine Kriminalpolitik der Angst. (Quelle: Wikipedia)</p>
<p>Im Beirat der „Humanistischen Union“ sind u.a.:</p>
<p>Prof. Dr. Monika Frommel, Professorin für Strafrecht und  Kriminologie, Mitherausgeberin bzw. Redaktionsmitglied der Zeitschriften  „Neue Kriminalpolitik“ und „Kritische Justiz“, 1989-1991 Mitglied der  Niedersächsischen Kommission zur Reform des Straf- und  Strafverfahrensrechts;</p>
<p>Prof. Dr. Hartmut von Hentig, Professor für Pädagogik an der  Reformuniversität Bielefeld; von Hentig ist langjähriger Freund des  Pädagogen und langjährigen Leiter der reformpädagogisch orientierten  Odenwaldschule in Heppenheim, Gerold Becker. Er gibt an, von dessen  angeblichem sexuellem Missbrauch minderjähriger Schutzbefohlener an der  Odenwaldschule nichts gewusst zu haben, und beruft sich auf seine  „Überzeugung (…), dass Becker nichts (…) gegen den Willen eines Schülers  ausgeübt habe“.</p>
<p>Renate Künast, Juristin, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis  90/Die Grünen</p>
<p>Claudia Roth, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen</p>
<p>Prof. Dr. Rüdiger Lautmann, Professor für Allgemeine Soziologie und  Rechtssoziologie in Bremen, Redaktions-, Herausgeber-,  Beiratstätigkeiten für folgende Medien: Soziologie. Mitteilung der  Deutschen Gesellschaft für Soziologie (1995-1999); Zeitschrift für  Rechtssoziologie (seit 1980); Kriminologisches Journal (seit 1972);  Zeitschrift für Sexualforschung (seit 1988); Journal of Homosexuality  (seit 1985); Invertito- Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten  (seit 1999);</p>
<p>Lautmann gilt auf Grund seiner Veröffentlichungen (u. a. Die Funktion  des Rechts in der modernen Gesellschaft; wie auch Der Zwang zur Tugend –  Die gesellschaftliche Kontrolle der Sexualitäten) auch als Experte für  die gesamte Sexualstrafrechtspraxis nicht nur in Sachen Homosexualität.</p>
<p>Laut „Boywiki“ (laut Selbstauskunft eine „Möglichkeit für Pädophile  und Knabenliebende, ihre Geschichte und Kultur zu beschreiben und zu  bewahren“) fasste Lautmann u.a. die Pädophilie in einen Katalog von  „Straftaten ohne Opfer“ und führte ein so genanntes  Feldforschungsprojekt „Phänomenologie sexueller Kontakte zwischen  Erwachsenen und Kindern“ durch, das er 1994 mit der Publikation seines  Buches „Die Lust am Kind. Portrait des Pädophilen“ abschloss. Seitdem  gelte er als gefragter Experte für Pädophilie. Die Reformen und  Änderungen des Sexualstrafrechts seit 1998 betrachtet Lautmann laut  „Boywiki“ als direkt auf Pädophile zielend.</p>
<p>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, Bundesjustizministerin; in  ihrer Rede bei der 2./3.-Lesung des Bundeshaushalts 2010 im Deutschen  Bundestag am 18. März 2010 befürwortete Frau Leutheusser-Schnarrenberger  den Ausbau der Finanzierung des Präventionsprojekts „Dunkelfeld“ an der  Charité Berlin:</p>
<p>„Als dritte Bemerkung möchte ich das Präventionsprojekt Dunkelfeld  der Charité Berlin erwähnen, das seit dem Jahr 2008 durch den Haushalt  des Bundesjustizministeriums mit jährlich 250 000 Euro gefördert wird.  Meine Vorgängerin hat es zusammen mit den Haushaltsberichterstattern in  den Haushalt eingestellt bekommen. Ich bin froh, dass die Förderung  dieses Jahr fortgesetzt wird. Für das nächste Jahr ist die Finanzierung  aber überhaupt nicht gesichert. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen  Debatte um Missbrauch in Institutionen von katholischen, evangelischen  und anderen Trägern ist es in meinen Augen ganz entscheidend, dieses  Projekt weiterzuführen. Am besten wäre es, es nicht nur weiterzuführen,  sondern sogar auszubauen. Denn es handelt sich um ein Projekt, das  Männern, die die Gefahr ihrer pädophilen Neigung erkennen, die  Möglichkeit gibt, sich an fachkundige Berater zu wenden und  entsprechende Therapien zu machen, bevor etwas passiert. Ich werbe daher  schon jetzt dafür. Es wäre in unserem gemeinsamen Interesse, wenn eine  Fortsetzung des Projekts gesichert werden könnte. Wenn das nicht  möglichst bald in Aussicht gestellt wird, dann werden viele Therapien  nicht mehr angewandt werden können, weil sie über einen längeren  Zeitraum und somit über den Jahreswechsel hinaus andauern würden.“</p>
<p>Zum Beirat der HU gehören oder gehörten außerdem die ehemalige  Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), der ehemalige  Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der Bundestagsabgeordnete  Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen), ehemalige  Oberlandesgerichtspräsident Rudolf Wassermann, der Datenschutzexperte  Hansjürgen Garstka, der ehemalige Bundestagsabgeordneten und ehemalige  Europaabgeordnete Harri Bading, der ehemalige Bundestagsabgeordnete und  ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP Oswald Adolph  Kohut, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Blachstein, die  ehemalige Bundestagsabgeordnete Ingrid Matthäus-Maier, der  Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der ehemalige Hamburger  Innensenator Hartmuth Wrocklage, u.v.m. Auch der Rechtsanwalt und  ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily war HU-Vorstandsmitglied; er  trat jedoch später aus der Humanistischen Union aus.</p>
<p>Persönliche Anmerkung:</p>
<p>Es sollte sich einfach kein/e Betroffen/e (und auch niemand sonst)  mehr wundern, dass es in unserem Land (scheinbar) strafrechtlich nicht  möglich ist, die Verjährungsfrist aufzuheben, Kinder endlich wirksam und  nachhaltig vor sexualisierter Gewalt zu schützen, Tätern endlich das  Handwerk zu legen und sie zur Rechenschaft zu ziehen, die Öffentlichkeit  endlich über das wahre Ausmaß von sexualisierter Gewalt an Kindern und  ihrer Folgen umfassend zu informieren und Betroffene endlich  anzuerkennen und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.</p>
<p>Die HU quillt über vor einflussreichen Rechtsexpert/innen, Lobbyisten  auf höchster Ebene und HÖCHSTWAHRSCHEINLICH auch Tätern und  Täter-Lobbyisten (verkleidet als „ordentliche“ und „normale“  Politiker/innen, Bürger/innen, Menschenrechtler/innen, etc). Und es ist  anzunehmen, dass diese einflussreichen Personen ihre Einflüsse auch  geltend machen.</p>
<p>Petra Forberger</p>

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		<title>Trauma-Opfer wollen verdrängen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/01/11/trauma-opfer-wollen-verdrangen-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 14:00:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Thesen]]></category>

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		<description><![CDATA[Zitat Luise Reddemann (SWR Nachtcafé 17.02.2006): “Also es gibt Forschung die sagt, ungefähr 50 % der TraumaOpfer wollen verdrängen und tun’s auch und fahr’n damit gut und die andere Hälfte will eben nicht verdrängen, will sich auseinandersetzen und dann ist es auch gut.” zum Video]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.youtube.com/watch?v=W-ZnUDQv-3Y" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-675 alignleft" style="margin-right: 10px;" title="Bild 1" src="http://norbert.denef.com/wp-content/uploads/2010/01/Bild-1-300x267.png" alt="" width="104" height="92" /></a>Zitat Luise Reddemann (SWR Nachtcafé 17.02.2006):</p>
<p>“Also es gibt Forschung die sagt, ungefähr 50 % der TraumaOpfer wollen verdrängen und tun’s auch und fahr’n damit gut und die andere Hälfte will eben nicht verdrängen, will sich auseinandersetzen und dann ist es auch gut.”</p>
<p><a href="http://www.youtube.com/watch?v=W-ZnUDQv-3Y" target="_blank">zum Video</a></p>

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		<title>ich sag’s mal etwas banal&#8230;</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Nov 2007 21:29:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Thesen]]></category>
		<category><![CDATA[– TV]]></category>

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		<description><![CDATA[NDR Fernsehen &#8211; Kulturjournal &#8211; Sendungsinformation Zitat Karl Kardinal Lehmann (15.11.2007): &#8220;Es gibt ja von der medizinischen, &#8211; psychiatrischen Seite her auch die Situation, dass es, eh, eh, Täter gibt die, ich sag’s mal etwas banal, einmal ausrutschen. Die man aber nicht auf ein Leben lang einfach, eh, jetzt aus der beruflichen Aktivität ausschließen kann.&#8221;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,,OID4392912,00.html" target="_blank">NDR Fernsehen &#8211; Kulturjournal &#8211; Sendungsinformation</a></p>
<p><object width="480" height="385"  ><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/ewplhMMu5rs?fs=1&amp;hl=de_DE&amp;color1=0x5d1719&amp;color2=0xcd311b"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/ewplhMMu5rs?fs=1&amp;hl=de_DE&amp;color1=0x5d1719&amp;color2=0xcd311b" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="480" height="385"  ></embed></object></p>
<p>Zitat Karl Kardinal Lehmann (15.11.2007):</p>
<p>&#8220;Es gibt ja von der medizinischen, &#8211; psychiatrischen Seite her auch die Situation, dass es, eh, eh, Täter gibt die, ich sag’s mal etwas banal, einmal ausrutschen. Die man aber nicht auf ein Leben lang einfach, eh, jetzt aus der beruflichen Aktivität ausschließen kann.&#8221;<br />
<a title="westart 15.11.07 Ausschnitt" href="http://www.youtube.com/watch?v=ewplhMMu5rs" target="_blank"><br />
</a><a title="Das Kardinal Lehmann Video" href="http://www.youtube.com/watch?v=ewplhMMu5rs" target="_blank"> </a></p>

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