Ulmer Wissenschaftler stellen auf internationalem Kongress der katholischen Kirche E-Learning-Konzept für kirchliche Mitarbeiter vor
Ulmer Wissenschaftler der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie stellen auf einem internationalen Kongress der katholischen Kirche zum Thema des sexuellen Missbrauchs in Rom (6. – 9. Februar 2012) die Arbeit des kürzlich gemeinsam gegründeten „Zentrums für Kinderschutz“ vor. Das von der Päpstlichen Universität Gregoriana an der Erzdiözese München-Freising zusammen mit der Ulmer Arbeitsgruppe geführte Zentrum erarbeitet ein multimediales E-Learning-Konzept, das kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen soll, in ihren Einrichtungen sexuellem Missbrauch vorzubeugen.
Einer unserer Spender hat uns einen Gutschein für eine Ferienwohnung für 4 Personen in Petersdorf auf der Insel Fehmarn im Zeitraum vom 15.04. bis 22.04.2012 zur Verfügung gestellt.
WIEN. (hpd) Die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt berichtet über “Rituelle Vergewaltigungen von Buben“ – Kardinal Schönborn, Bischof Kapellari und Missbrauchsbeauftragte Klasnic als Mitwisser durch Sachverhaltsdarstellung schwer belastet.
Hätte eine Terrorzelle drei Kinder pro Woche auf dem Gewissen, stünde der Staat Kopf. Familien aber, die für Kinder Orte des Terrors sind, lässt man weitermachen. Das System der Jugendhilfen muss reformiert werden.
Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab – und suspendiert einen Pater.
Again and again, the keyword “forgive the perpetrator” appears in connection with the processing and healing of traumatic childhood experiences. It is time to put away with different myths, which are entwined around it.
Gesetzentwurf der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Liza Stein, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Die Beschwerde wurde am 24.02.2009 im Namen von Herrn Denef beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Der Gerichtshof hat die Beschwerde Denef ./. Deutschland unter der Beschwerde Nr. 12805/09 registriert.
Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen “sexuellen Missbrauchs” aufgehoben wird. Die bestehende Rechtslage verstößt gegen Art. 3, 8 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach Art. 3 darf niemand unmenschlicher Behandlung unterworfen werden. “Sexueller Missbrauch” ist eine Form unmenschlicher Behandlung.
Herr Denef hatte zuvor eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um den Gesetzgeber zu einer Gesetzesänderung zu veranlassen. Die Petition hatte aber keinen Erfolg. Der Petitionsausschuss hat mit Schreiben vom 10.12.2008 mitgeteilt, dass das Petitionsverfahren abgeschlossen wird.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.