Ulmer Wissenschaftler stellen auf internationalem Kongress der katholischen Kirche E-Learning-Konzept für kirchliche Mitarbeiter vor
Ulmer Wissenschaftler der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie stellen auf einem internationalen Kongress der katholischen Kirche zum Thema des sexuellen Missbrauchs in Rom (6. – 9. Februar 2012) die Arbeit des kürzlich gemeinsam gegründeten „Zentrums für Kinderschutz“ vor. Das von der Päpstlichen Universität Gregoriana an der Erzdiözese München-Freising zusammen mit der Ulmer Arbeitsgruppe geführte Zentrum erarbeitet ein multimediales E-Learning-Konzept, das kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen soll, in ihren Einrichtungen sexuellem Missbrauch vorzubeugen.
Die Forschung verkündet sexueller Missbrauch geht zurück und die Politik lässt sich feiern. Betroffenenverbände üben scharfe Kritik und werden mit Schulbuchplagiaten abgespeist.
“…Psychologen der Uni Leipzig haben jetzt nachgewiesen wie stark die Nachkommen bis heute unter der Haft und der Stasiüberwachung ihrer Eltern leiden. Überraschend viele sind psychisch krank, selbst wenn Sie erst später geboren wurden….”
In den Niederlanden sind nach Erkenntnissen einer Untersuchungskommission seit 1945 Zehntausende Kinder sexuell missbraucht worden. Viele der Täter sollen noch leben.
In den Niederlanden sind nach Angaben einer Untersuchungskommission in Einrichtungen der katholischen Kirche zwischen 1945 und 2010 “mehrere zehntausend Minderjährige” sexuell missbraucht worden. Die Kinder seien “leichtem, schwerem und sehr schwerem” Missbrauch ausgesetzt gewesen, teilte die Kommission in ihrem Abschlussbericht mit.
Wer als Kind misshandelt wurde, hat nicht nur psychische Narben. Forscher der Universität Münster haben in einer Studie jetzt auch biologische Veränderungen im Gehirn belegt. Noch Jahrzehnte nach dem Missbrauch zeigten die Opfer eine erhöhte Aktivität des Angstzentrums und mehrere verkleinerte Gehirnareale, berichten die Forscher im Journal „Biological Psychiatry”.
Wissenschaftler werfen Schröder das Schüren antimuslimischer Ressentiments vor
Wissenschaftler der Zwangsheirat-Studie fühlen sich „hinters Licht geführt“. Familienministerin Schröder habe Befunde der Studie verzerrt und anti-muslimische Ressentiments geschürt. MiGAZIN veröffentlicht die Stellungnahme im Wortlaut:
Eine neue Studie offenbart Schreckliches. Fast jede zweite Frau mit Behinderung wird Opfer sexuellen Missbrauchs – vor allem in Betreuungseinrichtungen.
Empfehlungen zum Thema „Verjährungsfristen“ (S. 122-123)
Vielen Anrufenden und Schreibenden liegt die Aufhebung bzw. Verlängerung der Verjährungsfristen am Herzen. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Missbrauch ein Leben lang anhalten können und daher auch eine strafrechtliche Verfolgung mit Geltendmachung von Entschädigung lebenslang möglich sein sollte.
Berlin, Ulm, 17. November 2011. Mit dem Ende der Amtszeit der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a.D., am 31.10.2011 endete auch der Auftrag an die wissenschaftliche Begleitforschung der Anlaufstelle, die durch ein Team um den Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten Prof. Dr. Jörg M. Fegert vom Universitätsklinikum Ulm durchgeführt und von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet wurde.
Friedrichshafen – Immer mehr Kinder leiden an psychischen Problemen, gleichzeitig steigt die Verschreibung von Psychopharmaka drastisch an. Dem gilt es entgegenzuwirken.
Vom 10. bis 12. November findet in Friedrichshafen der bundesweite Jahreskongress der Kinder und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten Deutschlands statt. Gemäß dem Thema „Kooperationen – über Grenzen hinweg“ werden gesetzliche, strukturelle Grenzen, aber auch Grenzen des Denkens thematisiert.
„Es ist wichtig, dass wir kranken Kindern und Jugendlichen eine ganzheitliche, aufeinander abgestimmte Hilfe anbieten können. Dies bedarf einer neue Form der Vernetzung und ein Umdenken der Finanzpolitik“, sagte Prof. Jörg Fegert von der Uniklinik Ulm in seinem Eröffnungsvortrag.
Gastkommentar. Auch heute noch wird „Verhaltensauffälligkeit“ nicht als Traumafolge erkannt und das eigene Verhalten dementsprechend angepasst.
Kann man nach 40Jahren noch objektiv die Wahrheit feststellen?“, wurde ich gefragt und antwortete: Wahrheit sei wohl immer nur das, worauf man sich aufgrund subjektiver Wahrnehmungen geeinigt hätte; jeder Mensch hat ja seine höchstpersönliche Wahrnehmung, und die hänge von vielerlei Variablen ab. Etwa davon, ob man es schafft, das eigene Erleben gegenüber „Besserwissern“ zu verteidigen. Das ist oft erst möglich, wenn man weit genug von diesen Übermächtigen entfernt ist – räumlich, aber auch zeitlich.
„Die Wahrheit ist das Kind der Zeit, nicht der Autorität“, formulierte Bert Brecht im „Leben des Galilei“. Autorität dient oft dazu, Wahrheit zu verdrehen. Der zugehörige Rechtsgrundsatz lautet, „Beschuldigte dürfen alles ihrer Verteidigung Dienliche vorbringen“ – wahr muss es nicht sein. Unter Wahrheitspflicht stehen nur die, die Zeugnis ablegen sollen.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.