Nach den von einer Salzburgerin erhobenen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs wird kein kanonisches Strafverfahren gegen den ehemaligen Salzburger Domprediger Peter Hofer eingeleitet.
Zu diesem Ergebnis ist jetzt die Glaubenskongregation im Vatikan in Rom gekommen. Die Vorwürfe seien nach geltendem kirchlichen Recht ausführlich untersucht worden, informierte am Donnerstag die Erzdiözese Salzburg.
Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab – und suspendiert einen Pater.
Privatsphäre. Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten.
OLG: Kein “Obhutsverhältnis” zwischen 32-Jährigem und 14-Jähriger – Besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch gefordert
KOBLENZ (nob). Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) fordert von der Politik eine Überprüfung, wie der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte verbessert werden kann.
Mainz/Koblenz – Scharf kritisiert hat das Bildungsministerium in Mainz den Freispruch des Lehrers aus dem Kreis Neuwied. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin angeklagt. Dass das OLG hier kein dauerhaftes Obhutsverhältnis sieht, “werde der schulischen Realität nicht gerecht”, so das Ministerium.
Griechische Behinderten-Vereine laufen gegen die Entscheidung der Regierung Sturm, Pädophilie als Behinderung anzuerkennen.
Große Aufregung herrscht in Griechenland über den Umgang mit Pädophilen. Laut der Nachrichtenagentur AP soll Pädophilie demnach als staatlich anerkannte Behinderung aufscheinen. Die Regierung hat in diesem Sinne eine erweiterte Liste mit allen staatlich anerkannten Behinderungen beschlossen. Die neue Liste umfasst neben Pädophilen auch Exhibitionisten und Kleptomanen.
Die Odenwaldschule gefährdet die Aussöhnung mit den Opfern
In der Vorweihnachtszeit ging die Nachricht weitgehend unter: 1.000 Euro pauschal sollen ehemalige Schüler der Odenwaldschule erhalten, die dort Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Im Einzelfall kann sich der Betrag auf bis zu 10.000 Euro erhöhen. Mehr aber soll es nicht geben, ganz gleich, wie viel der Einzelne über die Jahre und Jahrzehnte bereits in Therapien investiert hat. Wer Geld haben möchte, muss einen Antrag bei der schuleigenen Stiftung »Brücken bauen« stellen.
Nürnberg – Mit einer Mahnwache haben am Mittwoch in Nürnberg SPD-Frauen und Mitglieder einer Selbsthilfeinitiative gegen das Urteil im Nürnberger Inzest-Prozess protestiert.
Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner eigenen Tochter geschlafen, aber nach Ansicht der Richter nicht gegen deren Willen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 69 Jahre alten Rentner aus Bayern wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Den Vergewaltigungsvorwurf ließ das Gericht dabei fallen. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte Adolf B. seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
In der katholischen Pfarrgemeinde Sankt Mariä Himmelfahrt in Eudenbach hat es einen Fall von sexuellem Missbrauch durch einen Pfarrer gegeben. Bei dem Geistlichen, der zum Täter wurde, handelt es sich um Joseph Weyler, der von Juni 1981 bis Mai 1993 im Oberhau tätig war.
Kinder missbraucht: Kantor wegen 15 Fällen angeklagt
Geesthacht/Schwarzenbek – Erst neun Jahre alt war Lisa S. aus Geesthacht, als Andreas F. (46), der Kantor der Kirchengemeinde Geesthacht, das Mädchen mit den blonden Haaren sexuell missbraucht hat. Das ist jetzt zehn Jahre her. Und es ist kein Einzelfall geblieben.
Nach einem vergleichsweise milden Urteil gegen einen Sextäter aus Peine ist nun eine Diskussion über den Opferschutz entbrannt. Der Mann war gestern vom Landgericht in Braunschweig zu einer Geldstrafe und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte seine Stieftochter 340 Mal sexuell missbraucht.
Der Verband netzwerkB zeigt sich darüber entsetzt und spricht von einer Verhöhnung der Opfer. Für netzwerkB-Sprecher Norbert Denef ist dieses Urteil ein Beweis dafür, dass die Täter und nicht die Opfer von sexueller Gewalt im Mittelpunkt stehen.
Der 41 jährige Angeklagte aus Peine hatte als Auslöser der Übergriffe seine Alkoholsucht genannt. Eine entsprechende Therapie werteten die Richter als strafmildernd. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, Christian Pfeiffer, hält die Bewährungsstrafe deshalb für angemessen.
Zu einer Strafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wurde ein 41-jähriger aus dem Kreis Peine vor dem Landgericht Braunschweig verurteilt. Er gestand, seine Stieftochter in rund 340 Fällen sexuell missbraucht zu haben.
Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Manfred Teiwes verurteilte den Angeklagten darüber hinaus wegen des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu einer Zahlung von 10.000 Euro an das Opfer. Damit folgte das Gericht weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich auch die Nebenklage angeschlossen hatte.
16-Jähriger, der einvernehmlich Sex mit 12-Jähriger hatte, wurde als Sexualstraftäter verurteilt. Er ist somit in “Sexualstraftäter-Datei” geführt – wie Kinderschänder. Experten kritisieren Justiz.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.