Fünfeinhalb Jahre Haft für weinenden Kinderschänder


TT.com 10.08.2010

Unter Tränen gestand ein 28-jähriger Oberländer, seit Jahren Volksschüler sexuell missbraucht zu haben.

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Leiterin der Odenwaldschule “Wir stehen vor einem Abgrund”


SPIEGEL ONLINE 2.07.2010

Von Matthias Bartsch und Markus Verbeet

Die Odenwaldschule blickt zurück auf ihre 100-jährige Geschichte – große Pädagogik und jahrzehntelanger Missbrauch eingeschlossen. In einer Jubiläumsschrift offenbart die Schulleiterin: Sie selbst hat die Vorfälle zunächst unterschätzt.

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Sexualtäter wird erneut rückfällig


NORDSEE-ZEITUNG 24.06.2010

Osnabrück. Ein Sexualstraftäter, der 2007 für Schlagzeilen gesorgt hatte, weil er für Sozialstunden in eine Kita geschickt worden war, ist erneut rückfällig geworden. Der heute 44 Jahre alte Mann habe gestanden, sich auch während seiner Bewährungszeit an Kindern sexuell vergangen zu haben, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Osnabrück gestern. Von Franz-Josef Raders

Schon im November 2007 hatte der Mann vor dem Amtsgericht Osnabrück ebenfalls ein Geständnis abgelegt und unter Tränen den sexuellen Missbrauch von Kindern in einem Meller Kindergarten gestanden. Der damals 41-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und musste 500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen. Der Mann hatte eingeräumt, sich in zwei Fällen Kindern unsittlich genähert zu haben.

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Bewährungsstrafe für Missbrauch von Psychiatriepatienten


AD HOC NEWS 2.06.2010

Wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten ist am Mittwoch ein Berliner Krankenpfleger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 34-jährige Mann wurde schuldig gesprochen, sich Anfang 2006 in einer psychiatrischen Klinik in Westend an zwei Frauen mit Borderline-Erkrankung sexuell vergangen zu haben.

Strafverschärfend sah das Gericht, dass sich der Angeklagte «unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses» an Frauen verging, die wegen selbst erlittenen Missbrauchs in der Kindheit zur Therapie waren. Durch den erneuten Missbrauch habe der Krankenpfleger einen «Schaden angerichtet, der über das hinausgeht, was sie schon erlitten haben».

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Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer unterrichtet weiter


Hamburger Abendblatt 23.06.2010

Hannover. Ein Gymnasiallehrer in Niedersachsen ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-jährigen Schülerin rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden, darf aber weiter unterrichten. Das Kultusministerium in Hannover bestätigte dies gestern.

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“Beitrag zu einer oft eingeforderten ,Kultur des Verzeihens’”


KLEINE ZEITUNG 10.06.2010

Suspendierung von zwei Pfarrern wieder aufgehoben

Expertenkommission der Diözese gab Gutachten in Auftrag. Gerichtsgutachter: “Rückfall nicht zu erwarten.” Beide Fälle hatten nicht mit Pädophilie zu tun. Die Pfarrgemeinderäte wurden benachrichtigt.

Donnerstagabend wurden die Pfarrgemeinderäte von Deutschlandsberg und Gußwerk offiziell von der Rückkehr ihrer Pfarrer in Kenntnis gesetzt. Beide waren im Zug der Enthüllungen über Missbrauch Jugendlicher durch Priester suspendiert worden. Generalvikar Helmut Burkard betont in seinem Schreiben an die Pfarrgemeinderäte, dass es sich “in beiden Fällen nicht um pädophile Neigung” gehandelt habe.

Gutachten

Eine Expertenkommission der Diözese hat “ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das von einem für Gerichte tätigen Sachverständigen erstellt wurde”, schreibt Burkart. Die Fälle liegen zehn bzw. 20 Jahren zurück. Die Aufhebung der Suspendierung eines dritten Priesters wird noch geprüft.

“Die beiden Seelsorger kehren mit 13. Juni in ihre bisherige Pfarren zurück”, schreibt der Generalvikar den Pfarrgemeinderäten, “werden aber bei ihrer Tätigkeit durch den Diözesanvisitator gemeinsam mit dem zuständigen Dechant begleitet”. Nach einem Jahr “besonders achtsamer Erprobung” wird entschieden, ob “eine neue Regelung” getroffen werden muss oder nicht.

Die Suspendierung war in beiden Pfarren zum Teil heftig kritisiert worden, da die Priester bereits vor Jahren gerichtlich verurteilt worden waren und das der Gemeinde bekannt war. Dennoch rechnet Burkard damit, dass “der offenkundigen Zustimmung von Pfarrangehörigen die Ablehnung anderer gegenüberstehen wird”.

Die Diözese betont, dass die Entscheidung zur Wiedereinsetzung der beiden Priester “auf strengen Regeln für den Schutz von Menschen vor Übergriffen seitens kirchlicher Verantwortlicher” beruhe. Zugleich sei sie auch ein “Beitrag zu einer oft eingeforderten ,Kultur des Verzeihens’”.

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Bagatellsierung: “dass den Kindern kein schwerer Schaden zugefügt worden sei”


FR-online.de

Landgericht Fulda

Milde Strafe für Missbrauch an Stieftöchtern

Fulda.­ Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 70 Fällen ist ein 29-jähriger Mann aus dem osthessischen Künzell vom Landgericht Fulda zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin Revision eingelegt, sagte Richterin Michaela Kilian-Bock am Freitag. Die Staatsanwältin hatte wegen der Vielzahl der Fälle auf drei Jahre Haft plädiert. Der Angeklagte hatte seine neun und zwölf Jahre alten Stieftöchter im Jahr 2002 über mehrere Monate sexuell missbraucht.

Ihr mildes Urteil vom Donnerstagabend begründete die Richterin mit ihrer Einschätzung, dass den Kindern kein schwerer Schaden zugefügt worden sei. Statt den Mann sofort rauszuwerfen, habe die Mutter der Kinder den Angeklagten geheiratet, obwohl sie von dem Missbrauch wusste. Das Familienleben sei ganz normal weitergegangen.

In den Augen eines Arztes und eines psychiatrischen Gutachters war der Angeklagte noch sehr unreif. Ihn habe die Beziehung zu der elf Jahre älteren, erfahrenen Frau fasziniert. Für die Frau aber sei er wie ein drittes Kind gewesen. Der Mann hatte seine erste feste Beziehung überhaupt mit der Frau. Für sie ist es bereits die dritte Ehe gewesen.

Vor Gericht hatte der Angeklagte die Taten weitgehend gestanden. Als Motiv für seine Taten nannte der Mann Rache an der Mutter der Kinder. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er 3000 Euro an die Opfer zahlen und seine Psychotherapie fortsetzen. (dpa)

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Adolf Muschg: Nähe ist ein Lebensmittel, kein Missbrauch


DER TAGESSPIEGEL 15.03.2010

Die Reformpädagogik hat keine Doppelmoral zu rechtfertigen – ganz anders als der Klerus. Der Schriftsteller Adolf Muschg über den Leiter der Odenwaldschule und die Missbrauchsdebatte in Deutschland.

Angesichts der Kampagne gegen Gerold Becker, den Leiter der Odenwaldschule von 1971 bis 1995, kommt mir die Bemerkung eines chinesischen Freundes in den Sinn: er begreife nicht mehr, wie die Kulturrevolution – an der er mitgewirkt hatte – menschenmöglich war. In den 60er Jahren gab es in Deutschland viele, welche diese Frage in Bezug auf das Dritte Reich stellten, und eine Pädagogik, die sie nicht nur mit moralischer Selbstzensur, sondern mit einer freien Praxis der Erziehung zu beantworten suchten. Auch die Odenwaldschule, damals schon 50 Jahre alt, wurde unter der Leitung Gerold Beckers Teil dieser praktischen Reform. Damals brauchte er seine Neigungen, die jetzt am Pranger stehen, nicht zu verleugnen. Die Grundlegung des „pädagogischen Eros“ findet sich in den Schriften Platons, die vom Körperlichen der Lehrer-Schüler-Beziehung durchaus nicht absehen.

War Sokrates ein Päderast? Eine solche Frage ist wie ein roher Griff, der jeden delikaten Stoff unkenntlich macht. Jedenfalls war Sokrates’ Eros der „Missbrauch“ nicht, für den er den Schierlingsbecher trinken musste. In den Augen der Politik verführte er junge Menschen zu gottlosen Fragen – und eröffnete damit einen zweitausendjährigen Diskurs der Aufklärung, der mit allem, was am Eros peinlicher Erdenrest bleibt, nicht aufgeräumt hat, und es, wenn er klug war, auch gar nicht versuchte. Das hat seine Gründe, die nicht im Missbrauch eines Einzelnen liegen, sondern im zwangsläufig Normwidrigen, das mit Sexualität verbunden ist. Erotik ist immer Grenzüberschreitung – es ist nur die Frage, ob sie uns willkommen ist oder nicht.

Dass die Reformpädagogik sie nicht tabuisierte, hat man ihr lange als Leistung gutgeschrieben. Sie hat versucht – ganz anders als die klerikalen Fälle von Missbrauch – keine doppelte Moral zu rechtfertigen, weil sie diese als Hindernis zu einer offenen Gesellschaft betrachtet, die mit ungelösten Fragen umgehen kann. Der Eros ist eine, die Menschen nicht theoretisch, sondern immer leibhaft begegnet, und restlos lässt er sich nicht zum „pädagogischen Eros“ sublimieren. Das gilt wahrlich nicht nur für Beckers Odenwaldschule, aber da er zu den Pädagogen gehört, die das Thema nicht verleugnet haben, ist er zum Boten geworden, den man heute für seine Botschaft hinrichtet, nachdem sie jahrzehntelang als befreiend gefeiert wurde. Das ist, angesichts der Realitäten, eine monumentale Heuchelei. Jugendschutz ist so etwas wie das Kerngeschäft der Korrektheit geworden in einer Gesellschaft, die darüber erschrocken ist, dass sie Sex ohne Grenzen zur Vermarktung freigegeben hat. Inzwischen werden überall wieder moralische Barrikaden aufgerichtet, auf die sich in sittenrichterlicher Heiligkeit steigen lässt. Leider haben sie mit der Sache, um die es geht, etwa so viel zu tun, wie die kolonialen Grenzen mit denjenigen indigener Kulturen oder mit dem Verlauf realer Topografie.

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Altschüler und Eltern drücken Verbundenheit zum Aloisiuskolleg aus


Diskussion um Vorwürfe sexuellen Missbrauchs am Aloisiuskolleg: Altschüler und Eltern befürworten offene Auseinandersetzung und drücken Verbundenheit zum Aloisiuskolleg aus

Bonn (ots) – Anlässlich der aktuellen öffentlichen Diskussion um Vorwürfe sexuellen Missbrauchs am Aloisiuskolleg in Bonn wenden sich mehr als 500 ehemalige Schüler und Schülereltern in einem offenen Brief an die Leitung, das Kollegium und die Schülerschaft des Aloisiuskollegs sowie an den Provinzial des Jesuitenordens.

Sie befürworten die rückhaltlose Aufklärung aller Vorwürfe und möchten mit der Veröffentlichung des Briefes, in dem sie gleichzeitig ihre Verbundenheit zum Kolleg ausdrücken, zu einer offenen Auseinandersetzung, aber auch zu einer ebenso differenzierten wie fairen Berichterstattung in den Medien beitragen.

Hinweis an Journalisten: Anfragen werden über den Pressekontakt an die Unterzeichner des offenen Briefes weitergeleitet.

Offener Brief von ehemaligen Schülern (“Altschüler”) sowie Schülereltern des Aloisiuskollegs Bonn-Bad Godesberg an:

den Provinzial der deutschen Provinz der Jesuiten, Pater Stefan Dartmann SJ die Kollegsleitung des Aloisiuskollegs Oberstudiendirektor Bernhard Wißmann Internatsleiter Dr. Christopher Haep die Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aloisiuskollegs die Schülerinnen und Schüler des Aloisiuskollegs

Mit Fassungslosigkeit und Bestürzung verfolgen wir die Entwicklungen am Aloisiuskolleg in Bonn und die in den vergangenen Tagen vorgebrachten Vorwürfe sexuellen Missbrauchs.

Wir sind daher dankbar für die Initiative der Kollegsleitung und des Jesuiten-Ordens, hier eine rückhaltlose Aufarbeitung aller Vorwürfe zu betreiben und möglichen Opfern umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Wir begrüßen es, dass eine offene Auseinandersetzung zu dem Thema sexueller Übergriffe am Aloisiuskolleg auf unterschiedlichsten Ebenen stattfindet und weitergeführt werden soll.

Mit großer Betroffenheit haben wir den Rücktritt des Rektors des Aloisiuskollegs, Pater Theo Schneider SJ, am 08. Februar 2010 zur Kenntnis genommen. Wir respektieren den Schritt von Pater Schneider und doch bedauern wir diesen Entschluss zutiefst. Sein als Jesuit, Seelsorger, Mentor und Erzieher unerschütterlicher Glaube an das Gute und an das ganz persönliche Potential eines jeden Menschen beeindruckt uns als ehemalige Schüler und als Eltern gleichermaßen und hat Generationen von Schülern nachhaltig geprägt. Wir alle verdanken Pater Schneider sehr viel.

Die Werte und Erziehungsideale des Aloisiuskollegs als katholische Schule und Internat, geführt durch den Jesuitenorden, sind und bleiben für uns durch die Ereignisse unberührt. Das Kolleg war stets geprägt von einer Atmosphäre der Offenheit, mit der Anleitung zu selbstverantwortlichem und verantwortungsbewusstem Handeln. Diejenigen der Unterzeichner dieses offenen Briefes, die selbst Schüler am Aloisiuskolleg waren, blicken auf eine unbeschwerte, prägende und motivierende Schulzeit zurück, für die sie dem Aloisiuskolleg, dem Jesuitenorden und den dort tätigen Lehrern und Erziehern besonders dankbar sind. Viele von ihnen geben dem dadurch nachhaltig Ausdruck, dass sie ihre eigenen Kinder in die Obhut des Kollegs gegeben haben und geben.

Gleichzeitig möchten die ehemaligen Schüler, die diesen Brief unterzeichnen, ausdrücklich mitteilen, dass sie während und nach ihrer Zeit als Schüler weder sexuelle Gewalt noch Missbrauch am Aloisiuskolleg erlebt haben.

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Quelle:

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-02/16161867-diskussion-um-vorwuerfe-sexuellen-missbrauchs-am-aloisiuskolleg-altschueler-und-eltern-befuerworten-offene-auseinandersetzung-und-druecken-verbundenh-007.htm


Bagatellisierung: Schmerzensgeld von je 1000 Euro


Urteil im Sinne der Staatsanwaltschaft

Sexueller Missbrauch – sieben Monate auf Bewährung für Arzt

Von Evelin Hartmann 21. Januar 2010

“Ich bin froh, dass er endlich verurteilt ist. Trotzdem wäre ein Berufsverbot dringend nötig gewesen”, sagte gestern Stefanie H. im Anschluss an die Urteilsverkündung im Prozess um den Arzt Dieter M. am Amtsgericht Tostedt.

Tostedt. Richterin Astrid Hillebrenner hatte den Angeklagten in zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses schuldig gesprochen. Das Urteil: Sieben Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf Bewährung. Außerdem soll der Tostedter Arzt den beiden Geschädigten Stefanie H. (41) und Beatrice H. (24) ein Schmerzensgeld von je 1000 Euro zahlen.

Die beiden Nebenklägerinnen hatten im Jahr 2008 und 2009 die Praxis des Tostedter Arztes aufgrund von Rückenproblemen aufgesucht. Während der Behandlung soll es zu Berührungen der Schamlippen und Brüsten gekommen sein. Die dritte Nebenklägerin Angela Heike J. (45) hatte dem Gericht ebenfalls von solch intimen Berührungen berichtet.

Der Verteidiger des Angeklagten, Johann Schwenn, hatte zu Beginn des Prozesses im November einen unabhängigen Gutachter gefordert, der die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen beurteilen sollte. Die Einschätzung von Prof. Dr. Günter Köhnken von der Uni Kiel: Bei Frau J. habe er keine Beurteilung abgeben können, da sie sich in psychiatrischer Behandlung befunden habe. Grundsätzlich seien die Aussagen der Frauen unabhängig voneinander zu beurteilen, außerdem sei kein Motiv erkennbar, aus dem heraus die Frauen dem Arzt hätten schaden wollen. (Die Harburger Rundschau berichtete)

Auf dieses Gutachten stützte sich Richterin Astrid Hillebrenner in ihrer Urteilsbegründung. Mit dem Urteil kam sie den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach.

Die Verteidigung hatte auf “nicht schuldig” plädiert. Dieter M. sei Opfer einer Rufmordkampagne geworden – initiiert durch missgünstige Konkurrenten.

Der Forderung der Verteidigerin der Nebenklage, Gülsen Kurt, ein Berufsverbot zu verhängen, kam die Richterin nicht nach. “Dem Angeklagten ist zu Gute zu halten, dass er nicht vorbestraft ist”, so Astrid Hillebrenner. “Trotzdem bin ich zufrieden mit dem Prozess-Ausgang im Fall von Stefanie H. und Beatrice H.”, so Gülsen Kurt. Ob sie in Revision gehen wollen, werden beide Parteien nun prüfen.

Quelle:

http://www.abendblatt.de/region/harburg/article1350249/Sexueller-Missbrauch-sieben-Monate-auf-Bewaehrung-fuer-Arzt.html


Bagatellisierung: Die Spätfolgen seien nicht abzusehen


Bewährungsstrafe für sexuellen Missbrauch

Wesel, 19.01.2010, Michael Turek

Wesel. Warum der 54-Jährige es getan hat, dafür hat er keine Erklärung. Es sei ein Alptraum für ihn, sasgt er. Kurz nach der Tat, die sich an einem Tag im Juni 2008 ereignete, hat Dirk M. (Name geändert) ein Geständnis abgelegt.

Auch gestern, als er sich wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte, räumte er die Vorwürfe ohne Umschweife ein. Das hatte er bereits im Vorfeld angedeutet. Somit war der Junge erst gar nicht vorgeladen worden, war seine Aussage nicht notwendig.

Bei dem Opfer handelt es sich um den Sohn einer Bekannten des Angeklagten, mit der er seit 2006 ein Verhältnis hatte. Sie lebten zusammen, trennten sich aber ein Jahr später. Der Kontakt riss nicht ab. Und so kam der Junge, damals zwölf Jahre alt, im Juni 2008 nach der Schule in die Wohnung des Angeklagten. Per SMS hatte ihn Dirk M. dazu aufgefordert. Warum er dem Jungen die Hose und die Unterhose auszog, ihn am Penis berührte und sich selbst befriedigte, konnte er dem Gericht nicht erklären. Nein, zu Jungen fühle er sich nicht hingezogen. Er selbst sei als Kind vergewaltigt worden.

Der Staatsanwalt und das Schöffengericht hielten ihm das Geständnis zugute. Vorbestraft ist der 54-Jährige nicht. Aus diesem Grund ging der Staatsanwalt davon aus, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte. Die Spätfolgen für den Jungen, mit dem der Angeklagte noch heute Kontakt hat, seien nicht abzusehen. Der Täter habe mit der Schuld, die er durch seine Handlungen auf sich geladen hat, zu leben, meinte der Vertreter der Anklage.

Wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes unter 14 Jahren verhängte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Bleibt er in den nächsten vier Jahren straffrei, muss er sie nicht absitzen. Zudem hat er 500 Euro an den Kinderschutzbund zu überweisen.

Quelle:

http://www.derwesten.de/staedte/wesel/Bewaehrungsstrafe-fuer-sexuellen-Missbrauch-id2409467.html


Bagatellisierung: Opfer warten auf Anklage


VON KLAUS D. SCHUMILAS

Seit fast zwei Jahren liegen Anzeigen gegen einen Turntrainer der TG Neuss vor. Vorwurf: sexueller Missbrauch von kleinen Mädchen. Bis heute ist keine Anklage erhoben worden. Doch jetzt besteht Hoffnung.

Ein Turntrainer der TG Neuss soll über einen längeren Zeitraum Kinder sexuell missbraucht haben. Ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist unklar.

Über einen längeren Zeitraum soll ein Trainer der TG Neuss junge Mädchen während des Turntrainings sexuell missbraucht haben. Diesen Vorwurf haben Eltern im Herbst 2007 erhoben und Anzeige erstattet. Der 55 Jahre alte Trainer ist seitdem nicht mehr für den Verein tätig. Bis heute ist der Fall nicht vor Gericht gelandet. Olaf K. Das (Name von der Redaktion geändert), Vater eines betroffenen, heute zehn Jahre alten Mädchens, sagt: “Das ist ein Gefühl von Ohnmacht – wir können nicht verstehen, warum die Staatsanwaltschaft nichts unternimmt.” Doch jetzt besteht möglicherweise Hoffnung. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die Glaubwürdigkeit der Kinder eventuell durch eine andere Gutachterin untersuchen zu lassen.

Info
Aussage auf Video

Ist-Zustand Betroffene müssen die Gespräche allein mit der Gutachterin führen.

Forderung Koenemann setzt sich für eine richterliche Vernehmung ein, die per Video aufgenommen wird. “Der Richter soll entscheiden, ob die Aussage glaubwürdig ist.”

Das käme Helga Koenemann sehr gelegen. Die Neusser Rechtsanwältin vertritt acht der zehn Opfer, die sich an die Polizei gewandt haben. “Anfang 2009 ist das Verfahren von der Staatsanwalt eingestellt worden. Obwohl, so hieß es, Zweifel an der Unschuld blieben, die aber nicht ausreichend seien.” Gegen die Einstellung legte die Juristin Beschwerde ein, der der General-Staatsanwalt im Juli stattgab. Seitdem warten Anwalt und Eltern auf ein erneutes Handeln der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Sprecher Johannes Mocken sagte auf Anfrage der NGZ: “Der Anwalt des Beschuldigten hat die Gelegenheit, sich zu äußern. Einem Antrag auf Fristverlängerung wurde stattgegeben.” Sie endet am 15. Januar. Klar scheint, dass die Staatsanwaltschaft wieder tätig werden muss. Sie überlegt offenbar, die betroffenen Kinder erneut gutachterlich untersuchen zu lassen. Dann aber nicht von der bisherigen Psychologin aus Düsseldorf. Sie soll, so Mocken, möglicherweise “nicht unvoreingenommen” gewesen sein, weil sie zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal mit dem Beschuldigten zu tun gehabt haben soll.

Knackpunkt des Verfahrens ist nämlich, so sagt Koenemann, die Stellungnahme der von der Staatsanwaltschaft bestellten Sachverständigen. In allen psychologischen Gutachten zu diesem Fall kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Aussagen der Zeuginnen nicht glaubhaft seien. Wie so etwas abläuft, erzählt Elena M. (Name geändert). Die heute 19-Jährige hatte bis 2001 unter dem Beschuldigten Übungsleiter trainiert und sich vor zwei Jahren an die Polizei gewandt, als sie von dem Fall in der NGZ gelesen hatte. Elena berichtete der Sachverständigen, was sie in den Jahren mit ihrem Trainer erlebte – intime Berührungen bei Hilfestellungen oder im Geräteraum. Am Ende befand die Gutachterin, dass sich Elena in einer “pubertären Phase” befände und “Aufmerksamkeit” suche. “Das war die schlimmste Verletzung, die mir je passiert ist.”

Ähnliche Erfahrungen mit der Düsseldorfer Gerichtspsychologin machte auch Andrea H. (Name geändert). Die heute 23-Jährige, die sich jetzt als Zeugin zur Verfügung gestellt hat, hörte 1998 mit dem Training in der Leistungsgruppe auf. Sie sieht in der Anzeigenserie gegen ihren Ex-Trainer eine “Bestätigung. Ich war die Einzige, die was gesagt hat. Ich habe schon an mir gezweifelt.” Die gleiche Sachverständige habe damals wissen wollten, ob die Zwölfjährige ihren Vater schon einmal nackt gesehen habe und ob sie einen Freund haben wolle. “Ich habe das nicht verstanden”, sagt Andrea H. Auch in ihrem Fall wurde keine Anklage erhoben.

Koenemann kritisierte, dass “die Gutachten allein ausschlaggebend dafür sind, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder ob die Sache eingestellt wird. Wir müssen es in den Gerichtssaal schaffen, dann ist der Opferschutz gut.”

Quelle:

http://www.ngz-online.de/neuss/nachrichten/Opfer-warten-auf-Anklage_aid_806087.html


Bagatellisierung: Mutter hofft jetzt, dass keine dunklen Stellen in Siegfrieds Seele bleiben


Ein Judo-Trainer aus Bayern hat Buben und Mädchen jahrelang sexuell missbraucht. Gestern schickte ihn das Passauer Landgericht hinter Gitter. Dass es überhaupt zu dem Urteil kam, ist vor allem einem 13-jährigen Buben zu verdanken, der sich der Polizei anvertraute.

PASSAU  -  Unter der Dusche seifte er sie ein und fasste ihnen zwischen die Beine. Er schlief mit ihnen in einem Bett, er begrapschte sie. Über mehr als 15 Jahren verging sich Judo-Lehrer Wolfgang D. an acht Buben und einem Mädchen zwischen neun und 15 Jahren. Kinder aus seinem familiären Umfeld, vor allem aber Buben, die zu seinem Judotraining kamen. Am Donnerstag räumte der Pädophile das Verbrechen ein. Alles sei wahr, „leider Gottes.“

Das Landgericht Passau verurteilte Wolfgang D. zu sechs Jahren und neun Monaten Haft. Außerdem muss er zu einer Therapie in einer psychiatrischen Einrichtung. Wegen 221 Fällen von sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Nur die „Spitze eines Eisberges“ sei zur Anklage gekommen, sagte der Richter und sprach von „Mord an Kinderseelen“.

Seine Opfer fand Wolfgang D. beim 1. Judoclub Passau, dessen Vorstand war er zehn Jahre lang. Bei Wettkämpfen, Zeltlagern und Trainingseinheiten begrapschte er Kinder, häufig unter der Dusche – unter dem Vorwand, ihnen Hygiene lehren zu wollen. Bereits im Sommer 2008 wurde D. wegen sexuellen Missbrauchs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damals war der 140-Kilo-Mann noch so dreist, Berufung einzulegen.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte der Passauer Judoclubs Fehler eingeräumt. „Wir müssen uns vielleicht vorwerfen lassen, dass wir zu gutgläubig waren und bis zuletzt immer an seine Unschuld geglaubt haben”, sagte die Zweite Vorsitzende Steffi Dallmeier im August 2009.

Es war am Ende vor allem dem Mut des 13-jährigen Siegfried (Name geändert) zu verdanken, dass der Kinderschänder überführt werden konnte. Dass der Judo-Lehrer die Zuneigung des Kindes und acht anderer ausgenutzt hatte, kam jedoch erst spät heraus. Während des Berufungsprozess drängte der Kinderschänder sogar noch Siegfrieds Mutter Barbara Zeilinger (39, Name geändert) ihn zu entlasten. Man versuche ihn zu verleumden.

„Er wollte den Ersatzvater für meinen Buben spielen“, erzählt Barbara Zeilinger über das Verhältnis ihres Jungen zu Wolfgang D. Vor anderthalb Jahren lernte sie den Informatiker kennen, schnell waren sie per Du. Siegfried empfand große Zuneigung zu dem wuchtigen Mann. „Er half meinem Sohn bei den Hausaufgaben“, berichtet die Mutter, „er trainierte ihn gut in Judo.“ Der Bub wurde in seiner Altersklasse Dritter bei den Süddeutschen Meisterschaften.

Doch im April 2009 klagt Siegfried nach dem Judo-Training immer häufiger über Kopf- und Bauchschmerzen. Die Mutter erzählt beiläufig ihrem Scheidungsanwalt Sebastian Kahlert davon. Kahlert drängt die Mutter, zur Polizei zu gehen. Wenige Stunden später sitzt sie mit Siegfried bei der Kripo. Vier Tage später verhaften die Beamten Wolfgang D. Der zieht daraufhin seine Berufung zurück.

Heute weiß die Mutter, dass Wolfgang D. vieles inszenierte, um Siegfried ungestört nahe zu sein. Vor Judo-Wettkämpfen sollte der Bub bei ihm zuhause schlafen, damit er ihn nicht abholen müsse. In der gebuchten Pension hatte er plötzlich „vergessen“, für die Mutter und ihre beiden Kinder ein Dreibettzimmer zu bestellen – „Der Junge kann doch bei mir schlafen.“

Auch in einem anderen Fall erschlich sich der Informatiker das Vertrauen einer alleinerziehenden Mutter. Er befummelte deren Sohn und Tochter, beide jünger als 14 Jahre, in ihren Betten. „Es war mir klar, dass sie sich nur schlafend stellten. Es war ein Versteckspiel vor mir selbst“, erklärte Wolfgang D. vor Gericht. Er selbst sei sexuell nicht erregt gewesen: „Für mich war es ein klinischer Vorgang.“ Zuvor hatte er der Kripo erzählt, er habe den Kindern „schöne Gefühle schenken und „Gutes tun“ wollen. Einige seiner Opfer verließen vor den gemeinsamen Duschen das Training, „damit mich der Wolfgang nicht erwischt.“ Nicht alle Jungen konnten so entwischen. Eine Nebenklägerin berichtete von einem Opfer, dass in 100 Fällen missbraucht wurde und nun psychologisch behandelt werden muss.

Der 13-Jährige Siegfried, der mit seiner Aussage Wolfgang D. überführte, war beim Prozess dabei. „Es hilft ihm bei der Aufarbeitung”, glaubt der Anwalt Sebastian Kahlert. Siegfrieds Mutter hofft jetzt, „dass keine dunklen Stellen in Siegfrieds Seele bleiben“.

Quelle:

http://www.abendzeitung.de/bayern/157349


Bagatellisierung: Freispruch für Hochschulprofessor


Liebesbeziehung mit Studentin kein sexueller Missbrauch

COBURG – Ein Professor der Hochschule Coburg, der wegen einer Liaison mit einer Studentin zunächst wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, ist in zweiter Instanz freigesprochen worden.

Der 47-Jährige war 2006 mit der jungen Frau, die sich wegen psychischer Probleme an ihn gewandt hatte, eine Liebesbeziehung eingegangen. Statt der erbetenen Therapie hatte er ihr persönliche Gespräche angeboten. Dann kam es zu regem sexuellen Kontakten – auch in den Räumen der Hochschule.

Medikament nach Suizidversuch

Immer wieder sprach der Facharzt mit der labilen Studentin auch über ihre seelische Krankheit. Nach einem Suizidversuch gab ihr der 47-Jährige ein Medikament. Als die junge Frau schwanger von ihm wurde, trieb sie gegen seinen Willen – so seine Aussage – ab.

Nicht über Moral zu entscheiden

«Wir haben nicht über die Moral, über hochschul- oder standesrechtliche Konsequenzen zu befinden«, stellte Richter Gerhard Amend in seiner Urteilsbegründung klar. Der 47-Jährige habe seine Rolle als Facharzt nicht ausgenutzt.

Für die Strafkammer des Landgerichts Coburg sei deutlich geworden, dass zwischen dem Professor und der Studentin «keine Behandlung nach dem Therapeutengesetz« vorgelegen habe. Für einen sexuellen Missbrauch müsse ein Abhängigkeitsverhältnis vorhanden sein. Es habe sich aber um eine Liebesbeziehung gehandelt.

Quelle:

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1147798&kat=27&man=3


Bagatellisierung: die zum Tatbestand gehörende, auf Sex zielende körperliche Gewalt


Ehefrau vergewaltigt? – Freispruch des Angeklagten mangels Beweises

REGENSBURG/WALDMÜNCHEN. Das Landgericht Regensburg sprach gestern einen 69-jährigen Waldmünchener vom Vorwurf mehrerer Vergewaltigungen samt Körperverletzung frei. Die 28 Jahre jüngere Ehefrau hatte den Rentner angezeigt, sie sechsmal mit brutalen Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Der Angeklagte bestritt die Gewaltanwendung bis zum Schlusswort. Die 41-Jährige hatte als Kronzeugin die Beschuldigungen wiederholt, der Staatsanwalt ihr geglaubt. Er forderte vier Jahre und sechs Monate Haft. Das Gericht folgte dem Verteidiger Thomas Merkler, der Freispruch auf Kosten der Staatskasse beantragt hatte.

Schläge aus „übergroßer Liebe“

„Das Gericht hält den Angeklagten keinesfalls für den liebevollen Partner, den er hier vorzugeben sucht“, leitete der Vorsitzende Richter Johann Piendl die Urteilsgründe ein. Er halte die Schilderungen der Zeugin nicht für erlogen. Sie könnten dem Wesen des Angeklagten entsprechen. Der habe auch einmal in Anwesenheit seiner Schwiegermutter Schläge und sexuelle Gewalt eingestanden: Es sei aus „übergroßer Liebe“ geschehen. „Es liegt also geradezu nahe, dass es in der Ehe zu Gewalttaten gekommen ist“, so Piendl.

Andererseits vermisse das Gericht in vier Fällen die zum Tatbestand gehörende, auf Sex zielende körperliche Gewalt. Eine in die Zukunft gerichtete Drohung reiche nicht aus, so der Richter. Weiter stelle sich die Frage, „ob die Angaben der Zeugin in allen Einzelheiten glaubhaft sind“, fuhr Piendl fort. „Eine Überzeichnung“ Richtung Übertreibung sei in mehreren Punkten zu erkennen gewesen. Einzelheiten seien nicht zuverlässig genug geschildert worden oder im Widerspruch zu glaubhaften Bekundungen anderer Zeugen gestanden. „Weil die Zeugin unbewusst verschiedene Abläufe verknüpft haben kann, verbleiben bei der Strafkammer nicht ausräumbare Zweifel an den einzelnen Tatschilderungen“ fasste der Richter zusammen.

Quelle:

http://www.mittelbayerische.de/region/cham/cham/artikel/ehefrau_vergewaltigt_freispruc/502509/ehefrau_vergewaltigt_freispruc.html


Bagatellisierung: „Persönlichkeitsbesonderheiten“ des Angeklagten


Weil er seinen jüngeren Bruder wiederholt sexuell traktierte, verurteilte das Schöffengericht am Montag einen 27-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der arbeitslose Handwerker war wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Waldshuter Schöffengericht und legte erst kurz vor Schluss ein Geständnis ab.

Staatsanwältin Stefanie Hauser warf dem Angeklagten zunächst 20 Fälle vor, in denen der ältere den jüngeren Bruder im Elternhaus bei laufendem Fernseher sexuell traktiert haben soll – jeweils mit einem Stift oder Kugelschreiber im Intimbereich, mit nachhaltigen Folgen für die Psyche des heute 15-Jährigen. Das Kind ist Bettnässer und war zur Video-Aussage, die am Montag im Gerichtssaal vorgeführt wurde, nur unter Tränen und in behutsamer Begleitung durch eine Richterin in der Lage.
Der Angeklagte aus dem nördlichen Kreisgebiet erklärte sich erst am Ende der Beweisaufnahme in zwei Fällen für schuldig. Der jüngere Bruder hatte die Vorfälle auf das Alter von elf bis 14 Jahren bezogen, konnte aber weder zur Zahl noch zum Zeitpunkt besonders konkret werden. Auch die Anklägerin und Verteidiger Carsten Baetjer gingen in den Plädoyers von zwei Fällen aus. Amtsgerichtsdirektor Heinz Jockers ließ keinen Zweifel daran, dass das Gericht an mehr als zwei Fälle glaubt, aber das späte Geständnis und die „Persönlichkeitsbesonderheiten“ des Angeklagten würdigte.


Bagatellisierung: So sei der Junge ohne Folgeschäden davongekommen


Wegen sexuellen Missbrauchs eines 15-jährigen Frisörlehrlings hat das Landgericht Saarbrücken jetzt einen Angeklagten (28) aus der Nähe von Heidelberg verurteilt. Der gebürtige Thailänder erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Zusätzlich muss er 1000 Euro an Phönix zahlen, eine Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt gegen die sexuelle Ausbeutung von Jungs.

Der Angeklagte und der junge Saarländer lernten sich 2008 über das Internet kennen. In einem Forum für homosexuelle Männer trat der Junge als “Boynk06″ auf und gab sich als 17-jähriger aus. Nach den virtuellen Kontakten im Netz kam es zu Telefonaten und Verabredungen. Im März und Juni 2008 kam es zu persönlichen Treffen in der elterlichen Wohnung des Jungen. Für Fotos und weitere “Dienste” zahlte der Angeklagte zuerst 180 und dann 200 Euro. Er soll sich auch als Zuhälter angeboten haben. Gegen Geld wollte er Kontakte zu weiteren interessierten Männern herstellen.

In der Gerichtsverhandlung legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich mehrfach bei dem jungen Mann. Er sei als Kind mit seiner Mutter nach Deutschland gekommen. Sie habe einen Deutschen geheiratet. Nach dem Abitur habe er Zivildienst geleistet, dann ein Jurastudium aufgenommen, wegen schlechter Noten aber abgebrochen. Jetzt mache er eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und stehe kurz vor dem Abschluss.

Der Missbrauch kam ans Tageslicht, weil der Junge unter Freunden davon erzählte. Das Jugendamt erfuhr davon und informierte die Polizei. Die Mutter kannte zwar die sexuelle Orientierung ihres Sohnes. Doch es war ein schwerer Schlag für sie, dass er es für Geld tat und in das Strichermilieu abzugleiten drohte. Doch die rechtzeitige Aufdeckung hat das verhindert. So sei der Junge ohne Folgeschäden davongekommen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht einer Verständigung der Verfahrensbeteiligten. Für den Fall eines Geständnisses wurde dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe zugesagt. jht

Quelle:

http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Gericht-Prozess-Vergewaltigung-Misshandlung-Missbrauch;art27857,3139493


Bagatellisierung: Das Mädchen stehe unter Schock, sei aber nicht verletzt.


Cottbuser – Junges Mädchen in Cottbus sexuell missbraucht

Ein junges Mädchen ist im Cottbuser Vorort Saspow sexuell missbraucht worden. Wie ein Polizeisprecher am Freitag mitteilte, hatte der Täter das von Schmellwitz nach Saspow gehende Mädchen am frühen Donnerstagabend überfallen. Er bedrohte sein Opfer und missbrauchte es. Das Mädchen stehe unter Schock, sei aber nicht verletzt.

Quelle:

http://www.ad-hoc-news.de/cottbuser-junges-maedchen-in-cottbus-sexuell-missbraucht–/de/Polizeimeldungen/20811571


Bagatelisierung: Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden


Unser Bundesverfassungsgericht meint:

„Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.“

Dazu die Pressemeldung der Deutschen Kinderhilfe:

„Im Fall eines Sexualstraftäters, der ein Kind vergewaltigt und sexuell missbraucht hat
und bei dem in der Psychiatrie eine besondere Gefährlichkeit gutachterlich bestätigt
wurde, hat das Bundesverfassungsgericht die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgehoben.
Der wirkliche Skandal ist die an Zynismus, Abgehobenheit und furchtbarster juristischer Rhetorik nicht mehr zu überbietende Begründung, warum der Täter nicht in die Sicherungsverwahrung muss. Dazu führen die Richterinnen und Richter des höchsten deutschen Gerichtes das Folgende aus:

Es sei nachvollziehbar, dass der Täter wieder sexuelle Übergriffe begehen werde. „Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.“

Hier die ganze Pressemeldung der Deutschen Kinderhilfe

Hier der ganze Text des Bundesverfassungsgerichtes

Angesichts solcher Begründungen fragt man sich, wie viele Täter und Mittäter im BVerfG sitzen?