Parkeisenbahn: Sexueller Missbrauch doch seit Jahren bekannt?


rbb Nachrichten 23.05.2012

Der Geschäftsführer der Berliner Parkeisenbahn Ernst Heumann hatte offenbar seit mindestens zehn Jahren konkrete Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Das belegen interne Papiere, die dem rbb vorliegen.

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Sexueller Missbrauch: Ehemaliges Heimkind klagt Land Oberösterreich


nachrichten.at 18.05.2012

LINZ. Auf 1,1 Millionen Euro klagt ein 44-jähriger gebürtiger Ischler das Land. Als ehemaliger Zögling des Kinderheims Leonstein im im Bezirk Kirchdorf soll er von Erzieherinnen missbraucht und verprügelt worden sein. Außerdem habe er nicht genug zu essen bekommen.

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Verjährungsfristen ein „schwerwiegender Makel des deutschen Rechts“


netzwerkB 17.05.2012

Deutsche Verjährungsvorschriften stammen aus römischen Recht

Der britische Kronanwalt Geoffrey Robertson ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte. Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Robertson ist Mitglied der angesehenen Anwaltsvereinigung Middle Temple. 2008 wurde er als herausragender Jurist zum Mitglied des Internal Justice Council der UNO ernannt.

In seinem Buch „Angeklagt: Der Papst“ (2011) nennt Robertson die deutschen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.

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Vatikan und Mafia


SPIEGEL ONLINE 15.05.2012

Der rätselhafte Tod der Emanuela Orlandi

Von Annette Langer

Vor fast drei Jahrzehnten verschwand Emanuela Orlandi spurlos aus dem Vatikan. Jetzt hoben römische Ermittler das Grab eines verdächtigen Mafia-Bosses aus. Das Rätsel um korrupte Geistliche und die Machenschaften der Magliana-Bande bleibt jedoch ungelöst.

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Gericht prüft Auflösung von Pädophilen-Vereinigung


donaukurier.de 16.05.2010

Ein Zivilgericht im niederländischen Assen prüft heute die Auflösung der Pädophilen-Vereinigung Martijn. Deren rund 60 Mitglieder fordern Akzeptanz für Beziehungen zwischen Minderjährigen und Erwachsenen, wenn diese freiwillig sind.

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Strauss-Kahn verklagt Zimmermädchen


SPIEGEL ONLINE 15.05.2012

Dominique Strauss-Kahn geht in die Offensive: Er fordert eine Million Dollar Schadensersatz von dem Zimmermädchen, das ihm Vergewaltigung vorwirft. Mit ihren “infamen und mutwilligen falschen Vorwürfen” habe sie sein Ansehen und seine politische Karriere ruiniert.

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Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen – Merk fordert längere Verjährungsfrist


WELT ONLINE 14.05.2012

Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen

12.444 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das ist ein Anstieg von 4,9 Prozent. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle dürfte noch höher sein. Von Martin Lutz

Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2011, die “Welt Online” vorliegt, erneut zugenommen. Die Zahl erhöhte sich um 4,9 Prozent auf 12.444 von der Polizei erfasste Taten.

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Der Fall Strauss-Kahn


europeonline-magazine.eu 13.05.2012

Berlin (dpa) – Mehr als ein Jahr nach dem angeblichen Vergewaltigungsversuch in einem New Yorker Hotel ist der Fall für den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, noch nicht abgeschlossen. Ein Rückblick auf den sogenannten Fall DSK:

14. Mai: Dominique Strauss-Kahn wird in New York festgenommen….

…21./22. Februar 2012: In Lille wird Strauss-Kahn wegen der Teilnahme an illegalen Sex-Partys verhört. Bei der Affäre geht es um unterschlagene Firmengelder, mit denen ein Zuhälterring Prostituierte vermittelt haben soll.

26. März: Die französische Justiz leitet ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Der Vorwurf: Beteiligung an bandenmäßiger Zuhälterei. Strauss-Kahn kommt gegen Zahlung von 100 000 Euro unter Auflagen auf freien Fuß.

1. Mai: In New York wird die Zivilklage des Zimmermädchens wegen versuchter Vergewaltigung zugelassen.

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“Von Heilung kann selten die Rede sein”


EMMA Sommer 2011

Frank Urbaniok ist Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Diensts für Justizvollzug des Kantons Zürich. Experten wie er wissen: Das Maximum, das Therapeuten bei Sexualverbrechern erreichen können, ist Bereitschaft zur Selbstkontrolle.

EMMA Herr Urbaniok, was erhoffen Sie sich bei einem Gewaltverbrecher von einer Therapie? 

Frank Urbaniok Risikosenkung: also Opferschutz. Dabei handelt es sich meist um ein Risikomanagement auf Dauer. Von Heilung kann man in den meisten Fällen nicht sprechen, von der Bereitschaft und den entwickelten Fähigkeiten zur Selbstkontrolle. Dem muss natürlich ein Problembewusstsein vorausgehen.

Wie der Fall Nicole Dill zeigt, weiß man nicht immer, ob die Therapie wirkungsvoll war oder nicht, weil dies bei der Haftentlassung nicht überall obligatorisch geprüft wird. Somit gelangen unter Umständen jedes Jahr hunderte von erfolglos therapierten Gewalt-, und Sexualstraftäter in Freiheit. Wiegt sich die Öffentlichkeit in einer falschen Sicherheit?

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Angrapschen ist jetzt legal


taz.de 12.05.2012

Die französischen Verfassungshüter haben den Straftatbestand der sexuellen Belästigung abgeschafft. Der Begriff sei zu unpräzise. Ein Schock für Betroffene.

PARIS taz | Vor drei Jahren reichte die klein gewachsene blonde 37-jährige Sekretärin A. D. gegen ihre Vorgesetzten Klage wegen sexueller Belästigung ein. Unterstützt wurde sie von der Vereinigung Association européenne contre les violences faites aux femmes au travail (AVFT) als Nebenklägerin.
A. D. beschuldigte ihren heute 72-jährigen Vorgesetzten in der Rentnervereinigung der Banque de France, sie sexuell belästigt und an Brüsten und Beinen angefasst zu haben. Der Prozess fand vor wenigen Wochen statt. Am Mittwoch sollte das Pariser Strafgericht sein Urteil verkünden. A. D. zweifelte keine Sekunde an der Verurteilung ihres Peinigers.

Doch zu ihrer Überraschung und Empörung erklärte ihr der Gerichtspräsident, es werde kein Urteil geben, da für die Klage gar keine gesetzliche Grundlage existiere. Der Angeklagte war fein raus, sie aber fühlte sich als Opfer verachtet. In ihrer Wut stürzte sie sich auf ihn und bezichtigte ihn, er sei ein widerlicher Kerl.

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Kardinal deckte pädophilen Priester


taz.de 10.05.2012

Katholische Kirche in Irland

Hunderte sexuelle Übergriffe eines katholischen Priesters wurden von Kardinal Brady vertuscht. Dafür soll Brady angeklagt werden, fordern die Opfer. von Ralf Sotscheck

DUBLIN taz | Wenn er im Fernsehen auftritt, wirkt er unsympathisch und arrogant. Das ist Seán Brady auch. Er ist Kardinal und höchster Würdenträger der katholischen Kirche Irlands. Forderungen nach seinem Rücktritt wischt er lässig vom Tisch. Dabei hätte er allen Grund, sein Amt zur Verfügung zu stellen.

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Pater L. und die Zäpfchen


SPIEGEL ONLINE 07.05.2012

Eliteschule Collegium Josephinum

Von Julia Jüttner

Eine katholische Jungenschule in Bonn verabreichte kranken Schülern jahrelang Zäpfchen. Die umstrittene Praxis wurde zwar eingestellt, ein Konzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt erarbeitet. Doch die steht ausgerechnet unter der Leitung des Paters, der die Zäpfchen-Medikation befürwortete.

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Der lange Weg zur Gerechtigkeit


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Mehr auf netzwerkB:

Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland

Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen

 


Kastriert im Namen des Herrn


SPIEGEL ONLINE 04.05.2012

Von Benjamin Schulz

Die katholische Kirche in den Niederlanden ließ 1956 einen Jungen kastrieren – angeblich, um ihn von seiner Homosexualität zu heilen. Diesen und mögliche weitere Fälle erwähnt ein Bericht über Missbrauch in der Kirche nicht, obwohl die Verfasser davon wussten. Der Skandal wird politisch.

Als Henk Heithuis 1958 mit Anfang zwanzig starb, hatte er so viel gelitten, dass es für mehrere Leben reicht. Über Jahre von katholischen Geistlichen gequält und sexuell missbraucht, entließ die Kirche ihn erst in die Freiheit, nachdem sie ihn durch Kastration für den kurzen Rest seines Lebens gezeichnet hatte.

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Ein Brief an Karlheinz Deschner


netzwerkB 03.05.2012

Gastbeitrag von Ingo Bading

Sehr geehrter Herr Deschner,

in einem Interview vom 23.3.2010 mit der Deutschen Presseagentur, veröffentlicht vom Humanistischen Pressedienst (http://hpd.de/node/9114) werden Sie gleich zu Anfang gefragt, ob es ähnliche Razzien wie im März 2010 im Kloster Ettal schon einmal in der Kirchengeschichte gegeben hätte. Und Sie verneinen diese Frage:

“Etwas wirklich Vergleichbares kaum, zumindest schweigt meine ‘Kriminalgeschichte des Christentums’ hierzu ebenso wie meine Sexualgeschichte ‘Das Kreuz mit der Kirche’.”

Und das scheint mir doch, wie ich denke – Entschuldigen Sie bitte! – ein Irrtum zu sein.

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Gerechtigkeit und Freiheit – Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt


netzwerkB 02.05.2012

Norman Schultz hält Vortrag an der Uni Köln

Gerechtigkeit und Freiheit – Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt

Ort: Uni Köln, Albertus Magnus Platz, Hauptgebäude 4.016

Zeit: Donnerstag, 3. Mai 2012 um 19:30 Uhr

Norman Schultz aus dem Beirat von netzwerkB hält am 3. Mai 2012 einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt. Zentrales Anliegen ist es, eines der Hauptargumente aus den Positionspapieren von netzwerkB weiterzuentwickeln.

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“Die Opfer können nicht warten!”


Bayerisches Staatsministerium der Justiz 02. Mai 2012 – Pressemitteilung Nr. 92/12

Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs:

“Die Opfer können nicht warten!”

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch erinnert. “Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs wird nun seit 9 Monaten im Deutschen Bundestag beraten. Im Interesse der Opfer des Kindesmissbrauchs würde ich mir wünschen, dass sich bei der Frage der Verjährung etwas bewegt”, mahnte Merk.

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Geistlicher muss in den Ruhestand


Studio Franken 30.04.2012

Ein Kirchengericht hat einen ehemaligen Bamberger Domkapitular wegen sexuellen Missbrauchs dauerhaft in den Ruhestand versetzt. Zudem ist ihm in Zukunft jede seelsorgerische Tätigkeit untersagt, teilte das Erzbistum Bamberg mit.

Das Gericht des Erzbistums München hat außerdem beschlossen, dass der Geistliche den Titel “Domkapitular” ab sofort nicht mehr führen darf. Der 67 Jahre alte Priester war wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch bereits im Jahr 2008 vorläufig in den Ruhestand versetzt worden. Er war von 1978 bis 1984 im Bamberger Ottonianum tätig.

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr

Der Geistliche soll nach Ansicht des Kirchengerichts während seiner Zeit in dem Bamberger Kircheninternat Schüler sexuell missbraucht haben. Das kirchliche Gericht spricht von sechs “minderschweren Fällen”. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen bereits 2009 eingestellt. Strafrechtlich konnte der mutmaßliche sexuelle Missbrauch nicht mehr verfolgt werden, da die Taten bereits verjährt waren. Das Erzbistum Bamberg veranlasste dennoch die Klärung der Vorwürfe durch ein kirchliches Gericht.

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“Man hat Taten verjähren lassen”


Frankfurter Rundschau 30.04.2012

Vor zwei Jahren versprachen alle, die sexuellen Übergriffe an der Odenwaldschule aufzuklären, den Opfern zu helfen und neue Taten zu verhindern. Doch dieses Versprechen sei gebrochen worden, sagt der Grünen-Sozialpolitiker Marcus Bocklet.

Die sexuelle Gewalt an der Odenwaldschule ist noch immer nicht aufgearbeitet, beklagt Markus Bocklet.

Vor zwei Jahren sorgten die Enthüllungen über systematische sexuelle Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche an der Odenwaldschule für Aufregung. Was ist seither geschehen?

Die Odenwaldschule hat damals gesagt, sie werde eine rückhaltlose Aufklärung in Auftrag geben und alles dafür tun, dass die Umstände der Taten schnell aufgeklärt werden. Nach zwei Jahren muss ich feststellen, dass die Schule die wissenschaftliche Aufklärung noch immer nicht in Auftrag gegeben hat. Das ist der Bruch eines Versprechens. Das empört mich zutiefst. Zwei Jahre sind genug!

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„Geschwisterliebe“ oder schwerer sexueller Missbrauch?


netzwerkB 27.04.2012

„Geschwisterliebe“ oder schwerer sexueller Missbrauch?

von Doro

Susann K. und Patrick S. kennt mittlerweile jeder. Sie sind das Geschwisterpaar, das von einigen Anwälten, Politikern sowie Vertretern der Medien dazu auserkoren wurde, in Deutschland als Präzedenzfall einer breiten medialen und juristischen Debatte über das so genannte Inzestverbot (§ 173 StGB) missbraucht zu werden. Aber eignet sich das Geschwisterpaar tatsächlich als Pfand für die Forderung nach Abschaffung des so genannten „Inzest-Paragraphen“?

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Das „Inzestverbot“


netzwerkB 24.04.2012

Zur aktuellen Debatte um das „Inzestverbot“

von Doro

Bei der aktuellen Inzest-Debatte wird ja – von denen, die den Inzest-Paragraphen abschaffen wollen – öffentlich hauptsächlich auf den so genannten „Geschwister-Inzest“ fokussiert. Dazu werden zwei, drei rührselig aufgemachte „Schicksale“ von angeblich einvernehmlich sexuell verkehrenden Geschwistern (die sich im Übrigen zumeist als Kinder nicht gekannt haben sollen) durch die Medien gejagt.

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Der Preis der Sicherungsverwahrung


SPIEGEL ONLINE 24.04.2012

Von Simone Utler

Steht rechtswidrig in Sicherungsverwahrung gehaltenen Straftätern Schmerzensgeld zu? Und wenn ja, wie viel? Vier Männer fordern vom Land Baden-Württemberg insgesamt mehr als 400.000 Euro Entschädigung. Nun entscheidet das Landgericht Karlsruhe.

Karlsruhe – Sie haben Frauen vergewaltigt, sexuell genötigt und in einem Fall zu töten versucht. Dafür wurden sie zu fünf bis 15 Jahren Haft und weiteren zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt. Die vier Männer saßen seit ihren Verurteilungen in den achtziger Jahren in der Justizvollzugsanstalt Freiburg – erst in Haft, dann in Sicherungsverwahrung.

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Hinschauen müssen auch wir …


netzwerkB 21.04.2012

ein Kommentar von Hildegard Verhees zum Artikel:
Im Zweifel gegen die Opfer

Hinschauen müssen auch wir …

“Riegel” – die hat irgendwie, irgendwann, irgendwer, irgendwo vorgeschoben vor die Herzen von TäterInnen, MittäterInnen, MitwisserInnen.
Diese Riegel sind sehr wohl zu erklären – zwar nicht genetisch – genetisch geworden ist allein die Angst, die Tag für Tag die Gewalt produziert, heimlich und unheimlich – rechts wie links …
Aber – der “freie Wille” zum Bösen …?

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Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte


netzwerkB Pressemitteilung 19.04.2012 (als PDF herunter laden)

Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte

Betroffene von sexualisierter Gewalt beteiligen sich an einer Sammelklage gegen den deutschen Staat

Betroffene sexualisierter Gewalt stoßen häufig auf das Problem, dass sie ihre Ansprüche auf Entschädigungsleistungen und somit auf Anerkennung als Opfer von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht durchsetzen können. Verursacht wird dies durch die im deutschen Zivilrecht derzeit sowie in der Vergangenheit geltenden Verjährungsfristen. Gegen diese Regelung wollen wir gemeinsam vorgehen, bitte unterstützen sie uns, indem sie sich beteiligen.

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Im Zweifel gegen die Opfer?


Bayerisches Fernsehen 18.04.2012

Im Zweifel gegen die Opfer?

Das Bistum Regensburg und die Missbrauchsfälle

Als Symbol der Anerkennung soll Opfern sexuellen Missbrauchs eine Entschädigung gezahlt werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz vor einem Jahr versprochen. Mehrere Diözesen haben bereits offengelegt, wie viele Anträge positiv beschieden wurden. Nicht so Regensburg. Das Bistum schweigt. Zu Wort melden sich Opfer, die sich von der Kirche verraten fühlen. Zum zweiten Mal.

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Dass sie mich wieder zu packen kriegen


Frankfurter Allgemeine 14.04.2012

Missbrauchsskandal in den Niederlanden

Späte Enthüllung: Das düstere Bild katholischer Missbrauchsfälle in den Niederlanden wird nun um Fälle von Zwangskastrationen erweitert. Sogar ein ehemaliger Ministerpräsident gerät dabei ins Visier.

Von Dirk Schümer

Zehntausende Opfer, so eine unabhängige Untersuchungskommission, habe der Missbrauch von Kindern in den Niederlanden gefordert; Tausende Kinder seien vergewaltigt worden, und die kirchliche Hierarchie habe Täter systematisch geschützt und die Reputation der Kirche über das Leid der Opfer gestellt. Als wären die Folgerungen der „Deetman-Kommission“, geleitet von einem protestantischen Politiker, für Hollands Katholizismus noch nicht vernichtend genug, gerät nun ein weiterer furchtbarer Aspekt katholischer Sexualpolitik ins Gesichtsfeld: Zeitzeugen melden den Fall eines jungen Mannes, der in den fünfziger Jahren seine sexuelle Ausbeutung in einem katholischen Heim bei der Polizei anzeigte, danach in eine katholische Klinik eingewiesen und schließlich als Minderjähriger kastriert wurde. Die Begründung damals: Der Junge habe als perverser Homosexueller die Patres verführt.

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Mann muss fast 600 Jahre ins Gefängnis


nachrichten.t-online.de 14.04.2012

Wegen mehrfacher sexuelle Übergriffe auf ein Mädchen ist in den USA ein Mann zu fast 600 Jahren Haft verurteilt worden. Richard Heeringa muss für 576 Jahre ins Gefängnis, weil er sein Opfer in 17 Fällen sexuell missbraucht hatte.

Während der Verkündung des Strafmaßes im Bezirksgericht von Douglas County im US-Staat Colorado habe der 57-Jährige dem Richter ins Gesicht gelacht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

“Sie verdienen jedes Jahrhundert, das ich Ihnen gebe”

“Wenn Sie jetzt lachen, machen Sie nur so weiter. Sie verdienen jedes Jahrhundert, das ich Ihnen gebe”, zitierte die Online-Zeitung “Huffington Post” den Richter Paul King. Heeringa soll ein Mädchen über drei Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Die Übergriffe begannen, als sein Opfer zwölf Jahre alt war.

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Piratenpartei lehnt Inzestverbot ab


ARTIKEL-PRESSE.de 13.04. 2012

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag eine Klage auf Aufhebung des Inzestverbotes abgewiesen hat [1], bekräftigt die Piratenpartei ihre bereits 2010 auf einem Parteitag mehrheitlich unterstützte Forderung nach Streichung des Inzestparagraphen 173 StGB [2].

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Indianer bekommen Milliarde von US-Regierung


SPIEGEL ONLINE 12.04.2012

Die US-Regierung entschädigt 41 Indianerstämme mit einer Summe von insgesamt einer Milliarde Dollar. Die Ureinwohner hatten der Regierung Misswirtschaft vorgeworfen.

Washington – In einem als historisch eingestuften Schritt entschädigt die US-Regierung die Ureinwohner des Landes mit rund einer Milliarde Dollar (knapp 780 Millionen Euro). Das Geld kommt insgesamt 41 Indianerstämmen zugute, wie das Justiz- und das Innenministerium ankündigten. Vorausgegangen war ein fast zwei Jahre dauernder Rechtsstreit.

Die Ureinwohner hatten der Regierung Misswirtschaft bei der Verwaltung von Stammesgeldern und der Einnahmen aus der Nutzung ihrer Gebiete vorgeworfen, etwa aus dem Öl- und Gasgeschäft oder den Weiderechten. Die Klagen reichen zum Teil mehr als 100 Jahre zurück. In anderen Fällen wird noch verhandelt.


Geheuchelte Fürsorge


Gastbeitrag von Alexa Whiteman 11.04.2012

BONN/OBERWESEL (hpd/gbs) Die katholische Kirche will auf die Einrede der Verjährung bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Dies lässt sich aus einem Brief der Deutschen Bischofskonferenz schließen, der der Giordano-Bruno-Stiftung vorliegt.

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10 Millionen Menschen sind betroffen – Beschwerde jetzt unterschreiben …


netzwerkB 06.04.2012

10 Millionen Menschen sind in Deutschland von sexualisierter Gewalt betroffen

Laut einer Studie sind 12,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, also mehr als 10 Millionen Menschen, von sexualisierter Gewalt betroffen.


(Der kleine Junge auf dem Foto ist einer von 10 Millionen)

Strassbourg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird die Beschwerde von Norbert Denef an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag voraussichtlich binnen diesen Jahres prüfen. Das teilte der Europäische Gerichtshof in einem Schreiben vom 26. März 2012 mit.

Die meisten Betroffenen von sexualisierter Gewalt können viele Jahrzehnte nicht darüber sprechen, aus Angst, Scham und Schuldgefühlen.

Auch Norbert Denef hat geschwiegen. Erst nach 35 Jahren war er dazu in der Lage diesen Satz auszusprechen:

“Ich wurde sexuell missbraucht”

Für eine Anzeige war es zu spät. Weil alles verjährt sei, sagte man ihm.

“Verjährt? Alles verjährt? Und ich soll wieder schweigen? Der Gesetzgeber sagt, ich soll Ruhe geben und wieder schweigen?

Er möchte eine gerechte Aufarbeitung dieser Verbrechen.

Wir bitten Sie herzlich darum, die vielen Millionen Menschen die nicht darüber sprechen können zu unterstützen, dass die Verjährungsfristen aufgehoben werden – jetzt und nicht erst irgendwann später.

10 Millionen Menschen sind betroffen!

Geben Sie Ihnen eine Stimme!

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Ihr netzwerkB Team

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Ex-Heimkind scheitert mit Verfassunsgbeschwerde


SPIEGEL ONLINE  04.04.2012

Der Weg durch die Instanzen gilt auch für Heimkinder: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein inzwischen 60-jähriger Kläger Ausgleich zunächst vor den Fachgerichten suchen muss. Der Mann hatte seine Klage mit der Einrichtung des nationalen Heimkinderfonds begründet.

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Mordfall Lena in Emden


Radio DIE NEUE 107.7 04.04.2012

Osnabrück – Im Mordfall Lena hat die Polizeidirektion Osnabrück ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen mehrere Beamte der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund. Dabei geht es um den Verdacht von Pflichtverletzungen bei den Ermittlungen gegen den 18 jährigen Tatverdächtigen. Der junge Mann hatte sich wegen pädophiler Neigungen im November 2011 selbst angezeigt. Eine angeordnete Hausdurchsuchung kam nie zustande.

Norbert Denef, vom Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt fordert ohnehin ein Umdenken bei Kinderpornografie:

“Genau da liegt das Problem, dass wir, bzw. die Politik, diesen Straftatbestand nicht ganz ernst nimmt oder viel, viel leichter nimmt als wenn jemand ein Auto anzündet. Wenn jemand Autos anzündet, was ja jetzt ganz aktuell ist, der bekommt sieben Jahre Haft und wenn jemand einem Kind sexualisierte Gewalt antut der bekommt in der Regel eine Bewährungsstrafe.”

Inzwischen ist bekannt geworden, dass der Emder Tatverdächtige bereits 2010 eine siebenjährige genötigt hat.

Mehr auf netzwerkB:

Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage

 


Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage


Deutsche Kinderhilfe e.V. 04.04.2012

Zu den Ermittlungspannen im Fall des mutmaßlichen Mörders von Lena: Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage

(Berlin) – Die Polizei in Wittmund sieht sich derzeit schweren Vorwürfen ausgesetzt. Es ist die Rede von schweren Ermittlungspannen bis hin zur Frage, ob der Tod von Lena hätte verhindert werden können. Es ist wenig nachvollziehbar, dass der Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts nicht umgesetzt wurde und nach der Anzeige des Stiefvaters wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien sowie der Selbstanzeige des Täters keine weiteren Ermittlungen erfolgten. Es bedarf der gründlichen und schonungslosen Aufklärung aller Umstände.

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Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen


netzwerkB Positionspapier “Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen”

Stand: 30. März 2012 (als PDF herunter laden)


Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen


Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

I.  Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen

a)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können

b)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen für das Sozialgefüge in der Bundesrepublik positive Auswirkungen hat

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Angeklagt: Der Papst


Angeklagt: Der Papst
Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen
von Geoffrey Robertson


Wie naiv sind Sie denn?


netzwerkB 15.03.2012

nachfolgend nimmt netzwerkB Stellung zu offenen Fragen zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen, die im Zusammenhang mit dem Artikel “Die Frage der Verjährungsfristen”  gestellt wurden:

Gesetz den Fall, die Verjährung kippt: Was sagen Sie Opfern, die gegen mutmaßliche Täter prozessieren und an Mangel an Beweisen scheitern? “Du hast Pech gehabt”, oder sagen Sie solchen Menschen? Wie hilft NetzwerkB in solchen Fällen? Wie kommen Sie damit klar, dass einige Leute erfolgreich gegen die Täter vorgehen können und andere nicht? Wie helfen Sie gescheiterten Klägern, die retraumatisiert sind, weil sie wieder nicht gegen die Täter – auf Prozesswegen – vorgehen konnten? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich was mit der Abschafftung der Verjährung für die Opfer verbessert? Wie naiv sind Sie denn?

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“Das Kind leidet ein Leben lang, der Angeklagte nur auf Bewährung.”


rbb-online.de 13.03.2012

Missbrauchsprozess gegen Parkeisenbahn-Mitarbeiter

Im Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Parkeisenbahn in der Berliner Wuhlheide hat das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag das Urteil gesprochen. Ein früherer Mitarbeiter erhielt eine 18-monatige Bewährungsstrafe.

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Warnschuss-Arrest für jugendliche Straftäter: Einübung einer kriminellen Karriere


Psychologie-Aktuell.com 12.03.2012

Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat sich auf den “Warnschuss-Arrest” geeinigt: Jugendliche Gewalttäter sollen auch bei einer Bewährungsstrafe maximal vier Wochen inhaftiert werden können. Dieser Warnschuss kann zügig nach hinten losgehen, warnen Professor Dr. Jörg M. Fegert und Kollegen. Der Kurz-Arrest eignet sich zur Motivation und Ausbildung für eine langfristige kriminelle Karriere; das Knast-Milieu bietet dazu die optimalen Voraussetzungen.

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Zur Notwendigkeit der Verjährungsfristen


netzwerkB 09.03.2012

Offener Brief an Justizministerin Dr. Beate Merk – Zur Notwendigkeit der Verjährungsfristen

(als PDF herunter laden)

Sehr geehrte Frau Dr. Merk

Es freut uns, dass Sie unser Schreiben vom 02.01.2012 (http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/Merk_02.01.2012.pdf)
 zu einer Aufhebung der Verjährungsfristen so positiv aufgenommen haben. Dennoch machen Sie uns in ihrem Antwortschreiben vor allem auf die politischen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten aufmerksam, die unser Vorhaben, die Verjährungsfristen aufzuheben, hat. Sie versuchen, aus einer ihrer Auffassung realistischen Perspektive zu argumentieren und setzen demnach vor allem auf Verlängerung der Verjährungsfristen. Damit setzen Sie sich zwar politisch für das ihrer Einschätzung nach Mögliche ein, dennoch aber schreiben Sie:

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