Priester missbraucht Sohn der Haushälterin


Augsburger Allgemeine 1.02.2012

Er hielt sein schlechtes Gewissen nicht weiter aus und gestand: Ein Priester hat offenbar jahrelang den kleinen Sohn seiner Haushälterin missbraucht.

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Eliteschule Collegium Josephinum


SPIEGEL ONLINE 1.02.2012

Anzeige gegen Pater Pädo

Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab – und suspendiert einen Pater.

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Missbrauchsopfer klagt Mehrerau


VORARLBERG ONLINE 26.01.2012

Bregenz – Ehemaliger Internats­schüler zieht vors Zivilgericht und fordert 200.000 Euro.

Mehr als 40 Jahre ist es her, als Christian C.* im Internat des Zisterzienserklosters Mehrer­au von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Jetzt will er das Kloster zur Verantwortung ziehen und fordert 150.000 Euro Schmerzengeld sowie 50.000 Euro wegen Verdienstentgangs. Vergangene Woche brachte er seine Klage beim Landesgericht Feldkirch ein. Es ist die erste und bislang einzige Klage im Zusammenhang mit den 2010 publik gewordenen Missbrauchsfällen an der Bregenzer Klosterschule. Christian C.s Martyrium beginnt im Jahr 1968, er ist damals 14 Jahre alt. Es ist die Zeit, von der er heute sagt, sie habe seine Seele kaputt gemacht. „Der Pater ging mit unermesslich hoher pädokrimineller Energie vor. Unzählige Male hat er mich in seinem Zimmer vergewaltigt, drei Jahre lang“, schildert C. im Gespräch mit den VN.

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Schmerzengeld für Doktorspiele


Die Presse.com 22.01.2012

Privatsphäre. Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten.

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netzwerkB will sich abschaffen


netzwerkB – Positionspapier

Stand: 20.01.2012 (als PDF herunter laden)

Bundeskinderschutzgesetz

Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht

Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden.

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Gericht wehrt sich gegen Kritik an Lehrer-Freispruch


DIE RHEINPFALZ 18.01.2012

OLG: Kein “Obhutsverhältnis” zwischen 32-Jährigem und 14-Jähriger – Besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch gefordert

KOBLENZ (nob). Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) fordert von der Politik eine Überprüfung, wie der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte verbessert werden kann.

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Kampf der Opfer gegen die Verjährungsfristen


Sat 1 Wissenschaftsmagazin PLANETOPIA 16.01.2012

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Missbrauchsprozess: Ministerium hält OLG-Entscheidung für realitätsfern


Rhein-Zeitung 11.01.2012

Mainz/Koblenz – Scharf kritisiert hat das Bildungsministerium in Mainz den Freispruch des Lehrers aus dem Kreis Neuwied. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin angeklagt. Dass das OLG hier kein dauerhaftes Obhutsverhältnis sieht, “werde der schulischen Realität nicht gerecht”, so das Ministerium.

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Beichtgeheimnis hat Vorrang vor Kinderschutz


ksml.fi 10.01.2012

Seit Jahresbeginn müssen in Finnland Lehrer, Ärzte und kirchliche Mitarbeiter aufgrund eines in Kraft getreten Kinderschutzgesetzes jeden Verdacht des sexuellen Missbrauch von Kindern an die Polizei melden. Aus dieser Anzeigepflicht ist wiederum das Beichtgeheimnis ausgenommen worden, was die Tageszeitung Keskisiomalainen kritisiert.

Die Darstellung der Kirche, sei unangemessen, dass „ein reuiger Mensch in der Beichte auch über schwierige Dinge sprechen kann. So kann man sich mit Hilfe des Pfarrers von seiner Last befreien. Die strafrechtliche Verantwortung liegt dann beim Menschen selbst.“

Wenn es die Kirche als Aufgabe verstehe, sich um die Schwächsten zu kümmern, dann brauchten diese Kinder ihre Hilfe. Missbrauchte Kinder seien die Schwächsten unter den Schwachen.

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Nürnberg: Frauen protestieren gegen Inzest-Urteil


innsalzach24.de 28.12.2011

Nürnberg – Mit einer Mahnwache haben am Mittwoch in Nürnberg SPD-Frauen und Mitglieder einer Selbsthilfeinitiative gegen das Urteil im Nürnberger Inzest-Prozess protestiert.

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netzwerkB Positionspapier: Engagement


netzwerkB 28.12.2011

Positionspapier (als PDF herunter laden)

Engagement

Wofür setzen wir uns ein?

netzwerkB ist eine Vereinigung, die sich für die Rechte und Belange von Betroffenen von sexualisierter Gewalt einsetzt. Dazu zählen auch die Bereiche des jahrelangen systematischen Missbrauchs, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, durch Angehörige der Familie oder von Institutionen. Die Initiative ist aus den Reihen der Opfer und ihrer Angehörigen entstanden. netzwerkB informiert über die Ursachen und gravierenden Auswirkungen von sexualisierter Gewalt und den Hilfebedarf für die Opfer und macht sich für konkrete Änderungen stark. Wir setzen uns für mehr intensivere Hilfen für die Opfer sexualisierter Gewalt, für die gesellschaftliche Aufklärung und die Verhinderung sexualisierter Gewalt ein. Dazu koordinieren wir uns mit anderen Opfergruppen im Land und internationalen Opferorganisationen. Insbesondere stellt das Forum netzwerkb.org für Betroffene eine Möglichkeit dar, sich zu informieren, aktuelle Meldungen zu lesen und mit anderen besprechen zu können, die rege genutzt wird. Wir wollen den Opfern in der Gesellschaft ein Gehör verschaffen.

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“Opferschutz darf nicht an der Verjährung scheitern!”


Hessen Tageblatt  28.12.2011

München – Verjährung sexueller Missbrauch – Dr. Beate Merk fordert Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch: “Opferschutz darf nicht an der Verjährung scheitern!”…

…Merk: “Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Opfer ihr Leben lang leiden, während die Täter in vielen Fällen bereits nach zehn Jahren vor jeder Strafverfolgung sicher sind. Ein Täter, der ein Kind sexuell missbraucht, begeht ein abscheuliches Delikt. Das gehört konsequent verfolgt und hart bestraft. Scheitert die Strafverfolgung an dem Ablauf von Fristen, verhöhnen wir die Gerechtigkeit!”….

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Rekordentschädigung: 150 Milliarden Dollar für Familie von Verbrechensopfer


SPIEGEL ONLINE 21.12.2011

Es ist die höchste Geldstrafe, die in den USA je verhängt wurde: Geschworene eines Zivilprozesses in Texas haben den Hinterbliebenen eines Verbrechensopfers eine Entschädigung von 150 Milliarden Dollar zugesprochen. Doch die Summe wird vermutlich nie ausgezahlt werden.

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Haftstrafe für Inzest-Vater von Willmersbachnachrichten


nachrichten.t-online.de 19.12.2011

Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner eigenen Tochter geschlafen, aber nach Ansicht der Richter nicht gegen deren Willen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 69 Jahre alten Rentner aus Bayern wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Den Vergewaltigungsvorwurf ließ das Gericht dabei fallen. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte Adolf B. seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.

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