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	<title>netzwerkB &#187; – Justiz</title>
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	<description>Norbert Denef berichtet von seinen Erfahrungen …</description>
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		<title>Kirchenrechtler: Zollitsch zuständig</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 06:58:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[SÜDWEST PRESSE 23.07.2010
Freiburg.  Der Freiburger Erzbischof Zollitsch steht nicht weiter unter dem Verdacht der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch. Trotzdem bleiben Fragen offen.
&#8230;Dem widersprechen nach Recherchen der &#8220;Badischen Zeitung&#8221; zwei Kirchenrechtler: Georg Bier, Professor an der Uni Freiburg, soll Belege haben, dass die Erzdiözese sehr wohl für das Kloster Birnau zuständig war. Dieser Meinung ist auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SÜDWEST PRESSE 23.07.2010</p>
<p>Freiburg.  Der Freiburger Erzbischof Zollitsch steht nicht weiter unter dem Verdacht der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch. Trotzdem bleiben Fragen offen.</p>
<p>&#8230;Dem widersprechen nach Recherchen der &#8220;Badischen Zeitung&#8221; zwei Kirchenrechtler: Georg Bier, Professor an der Uni Freiburg, soll Belege haben, dass die Erzdiözese sehr wohl für das Kloster Birnau zuständig war. Dieser Meinung ist auch der US-Kirchenrechtler und Missbrauchsexperte Thomas P. Doyle.</p>
<p><a href="http://www.swp.de/metzingen/nachrichten/suedwestumschau/art4319,569487" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Ermittlungen gegen Bischof Zollitsch eingestellt</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 18:10:49 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[WELT ONLINE 21.07.2010
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Chef der deutschen Bischofskonferenz nicht mehr, sexuellen Missbrauch gedeckt zu haben.
Weiter lesen&#8230;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>WELT ONLINE 21.07.2010</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Chef der deutschen Bischofskonferenz nicht mehr, sexuellen Missbrauch gedeckt zu haben.</p>
<p><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article8565747/Ermittlungen-gegen-Bischof-Zollitsch-eingestellt.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Verjährungsfrist vor Verlängerung</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/07/14/verjahrungsfrist-vor-verlangerung/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 18:36:33 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[n-tv.de 14.07.2010
Der Runde Tisch der Bundesregierung zum sexuellen Missbrauch schlägt vor, die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf 30 Jahre zu verlängern. Bisher liegt sie bei drei Jahren. Damit können Opfer länger auf Schadensersatzansprüche hoffen.
Opfer sexuellen Missbrauchs sollen künftig bis zu 30 Jahre nach der Tat Schadenersatz vor Gericht geltend machen können. Das hat die Justiz-Arbeitsgruppe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>n-tv.de 14.07.2010</p>
<p>Der Runde Tisch der Bundesregierung zum sexuellen Missbrauch schlägt vor, die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf 30 Jahre zu verlängern. Bisher liegt sie bei drei Jahren. Damit können Opfer länger auf Schadensersatzansprüche hoffen.</p>
<p>Opfer sexuellen Missbrauchs sollen künftig bis zu 30 Jahre nach der Tat Schadenersatz vor Gericht geltend machen können. Das hat die Justiz-Arbeitsgruppe des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch in Berlin vorgeschlagen. Die Opfer hätten bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.</p>
<p><a href="http://www.n-tv.de/politik/Verjaehrungsfrist-vor-Verlaengerung-article1059391.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fall Polanski noch lange nicht abgeschlossen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/07/14/fall-polanski-noch-lange-nicht-abgeschlossen/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 13:04:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[Schweizer Fernsehen 14. Juli 2010
Nach Roman Polanskis Freilassung in der Schweiz, überschlagen sich die Reaktionen. Und sogar das Opfer meldet sich zu Wort: Man solle den Starregisseur endlich in Ruhe lassen.
Weiter lesen&#8230;
Weitere Meldungen:
www.tagesschau.sf.tv
www.promicabana.de
www.zeit.de
www.star-nachrichten.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schweizer Fernsehen 14. Juli 2010</p>
<p>Nach Roman Polanskis Freilassung in der Schweiz, überschlagen sich die Reaktionen. Und sogar das Opfer meldet sich zu Wort: Man solle den Starregisseur endlich in Ruhe lassen.</p>
<p><a href="http://www.glanzundgloria.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/07/14/Schweiz/Fall-Polanski-noch-lange-nicht-abgeschlossen?WT.zugang=gg_topartikel" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p>Weitere Meldungen:</p>
<p><a href="http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/07/12/International/Polanskis-Freilassung-verhinderte-einen-Skandalprozess" target="_blank">www.tagesschau.sf.tv</a></p>
<p><a href="http://www.promicabana.de/roman-polanski-freiem-fu/" target="_blank">www.promicabana.de</a></p>
<p><a href="http://www.zeit.de/2010/29/Freilassung-Polanski" target="_blank">www.zeit.de</a></p>
<p><a href="http://www.star-nachrichten.de/roman-polanski-opfer-fordert-ende-des-verfahrens-36968" target="_blank">www.star-nachrichten.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Streit um Arzt zieht weitere Kreise</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/07/14/streit-um-arzt-zieht-weitere-kreise/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 05:27:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Südkurier 14.07.2010
Der rechtliche Streit um einen Arzt aus Singen, der im Verdacht stand, Auszubildende sexuell missbraucht zu haben, zieht weitere Kreise.
Das Landgericht Konstanz untersagt jetzt einem Singener Wirtschaftsprüfer, Details des Falles und Behauptungen über den Arzt in großem Stil weiter zu verbreiten. Dem Mann droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Südkurier 14.07.2010</p>
<p>Der rechtliche Streit um einen Arzt aus Singen, der im Verdacht stand, Auszubildende sexuell missbraucht zu haben, zieht weitere Kreise.</p>
<p>Das Landgericht Konstanz untersagt jetzt einem Singener Wirtschaftsprüfer, Details des Falles und Behauptungen über den Arzt in großem Stil weiter zu verbreiten. Dem Mann droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder gar eine mehrmonatige Haftstrafe.</p>
<p><a href="http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/Streit-um-Arzt-zieht-weitere-Kreise;art372458,4379892" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Belgien: Fotos von Dutroux-Opfern bei Bischöfen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/07/07/belgien-fotos-von-dutroux-opfern-bei-bischofen/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 05:55:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[RP ONLINE 7.07.2010
VON ANJA INGENRIETH
Er war beliebt, galt als Repräsentant einer modernen Kirche: Jetzt holt den belgischen Kardinal Godfried Danneels (77) die Vergangenheit ein. Der ehemalige Erzbischof von Mechelen-Brüssel steht im Verdacht, Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche vertuscht zu haben.
Weiter lesen&#8230;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>RP ONLINE 7.07.2010</p>
<p>VON ANJA INGENRIETH</p>
<p>Er war beliebt, galt als Repräsentant einer modernen Kirche: Jetzt holt den belgischen Kardinal Godfried Danneels (77) die Vergangenheit ein. Der ehemalige Erzbischof von Mechelen-Brüssel steht im Verdacht, Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche vertuscht zu haben.</p>
<p><a href="http://nachrichten.rp-online.de/panorama/belgien-fotos-von-dutroux-opfern-bei-bischoefen-1.81134" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Missbrauchsprozess gegen Bistum Würzburg Klägerin erhält kein Schmerzensgeld</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/07/06/gericht-weist-schmerzensgeldklage-wegen-sexueller-ubergriffe-ab/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 14:55:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bayerischer Rundfunk 6.07.2010
Eine angeblich als Kind in einem Würzburger Kinderheim sexuell missbrauchte Frau bekommt kein Schmerzensgeld. Die Zivilkammer des Landgerichts Würzburg entschied, dass die Ansprüche der Klägerin verjährt sind. Die Frau hatte vom Bistum Würzburg 250.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.
Weiter lesen&#8230;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bayerischer Rundfunk 6.07.2010</p>
<p>Eine angeblich als Kind in einem Würzburger Kinderheim sexuell missbrauchte Frau bekommt kein Schmerzensgeld. Die Zivilkammer des Landgerichts Würzburg entschied, dass die Ansprüche der Klägerin verjährt sind. Die Frau hatte vom Bistum Würzburg 250.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.</p>
<p><a href="http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/landgericht-wuerzburg-missbrauchsfall-in-kinderheim-urteil-ID1278395460665.xml?_requestid=26323" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Belgien kämpft mit seinen Bischöfen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/07/02/belgien-kampft-mit-seinen-bischofen/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 18:53:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[DER TAGESSPIEGEL 2.07.2010
Hausdurchsuchungen, Drohbriefe: Der Streit um vertuschte Missbrauchsfälle spaltet das Land – und die Katholiken selbst
Die katholische Kirche Belgiens steht Kopf. Schon seit Monaten schwelt in der belgischen Gesellschaft der Verdacht, dass die Kirche Missbrauchsfällen in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß nachgegangen ist und versucht hat, sie unter den Teppich zu kehren. Bisher waren aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DER TAGESSPIEGEL 2.07.2010</p>
<p>Hausdurchsuchungen, Drohbriefe: Der Streit um vertuschte Missbrauchsfälle spaltet das Land – und die Katholiken selbst<br />
Die katholische Kirche Belgiens steht Kopf. Schon seit Monaten schwelt in der belgischen Gesellschaft der Verdacht, dass die Kirche Missbrauchsfällen in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß nachgegangen ist und versucht hat, sie unter den Teppich zu kehren. Bisher waren aber nur verhaltene Stimmen zu hören, und die Kirche hat immer wieder bestritten, Straftaten vertuschen zu wollen.</p>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/belgien-kaempft-mit-seinen-bischoefen/1874108.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>20 Millionen Dollar für Entführungsopfer Dugard</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/07/02/20-millionen-dollar-fur-entfuhrungsopfer-dugard/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 15:57:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Focus 2.07.2010
Die Kalifornierin Jaycee Lee Dugard, die 18 Jahre lang von einem Ehepaar gefangen gehalten und sexuell missbraucht wurde, soll mit 20 Millionen Dollar (16 Millionen Euro) entschädigt werden. Diese Summe wurde am Donnerstag vom kalifornischen Parlament bewilligt.
Weiter lesen&#8230;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Focus 2.07.2010</p>
<p>Die Kalifornierin Jaycee Lee Dugard, die 18 Jahre lang von einem Ehepaar gefangen gehalten und sexuell missbraucht wurde, soll mit 20 Millionen Dollar (16 Millionen Euro) entschädigt werden. Diese Summe wurde am Donnerstag vom kalifornischen Parlament bewilligt.</p>
<p><a href="http://www.focus.de/panorama/welt/kriminalitaet-20-millionen-dollar-fuer-entfuehrungsopfer-dugard_aid_526205.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<item>
		<title>Ex-Ministrant: Missbrauch hinter Altar</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/07/02/ex-ministrant-missbrauch-hinter-altar/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 05:32:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[SÜDKURIER 2.07.2010
Weiteres mutmaßliches Opfer meldet sich zu Wort &#8211; Pater G. soll Tat auch in Nußdorf begangen haben &#8211; Bistumssprecher: Kapelle wurde „nicht entweiht“
Hintergrund: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Zollitsch
Der Missbrauch an einem ehemaligen Ministranten im Umfeld der Klosterkirche Birnau war möglicherweise kein Einzelfall. Beim SÜDKURIER meldete sich nun ein 51-jähriger Mann zu Wort, der mitteilt, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SÜDKURIER 2.07.2010</p>
<p>Weiteres mutmaßliches Opfer meldet sich zu Wort &#8211; Pater G. soll Tat auch in Nußdorf begangen haben &#8211; Bistumssprecher: Kapelle wurde „nicht entweiht“</p>
<p><a href="http://www.suedkurier.de/4317982" target="_blank">Hintergrund: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Zollitsch</a></p>
<p>Der Missbrauch an einem ehemaligen Ministranten im Umfeld der Klosterkirche Birnau war möglicherweise kein Einzelfall. Beim SÜDKURIER meldete sich nun ein 51-jähriger Mann zu Wort, der mitteilt, in der zur Birnau gehörenden Kapelle in Überlingen-Nußdorf Ende der 60er Jahre missbraucht worden zu sein.Täter sei auch hier Pater G. gewesen, der seit mehreren Wochen in den Schlagzeilen steht.</p>
<p><a href="http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ueberlingen/Ex-Ministrant-Missbrauch-hinter-Altar;art372495,4359085" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vatikan kann in den USA juristisch belangt werden</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/30/vatikan-kann-in-den-usa-juristisch-belangt-werden/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2010/06/30/vatikan-kann-in-den-usa-juristisch-belangt-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 22:24:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[NZZ Online 28.06.2010
Oberstes Gericht weist Berufung im Missbrauchsskandal ab
Als souveräner Staat kann der Vatikan in den USA normalerweise nicht vor Gericht gezogen werden. Doch im Missbrauchsskandal um katholische Priester gilt dies nicht. Das Oberste Gericht bestätigte jetzt die Entscheidung eines Bundesgerichts.
(sda/afp) Der Vatikan kann in den USA im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester zivilrechtlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>NZZ Online 28.06.2010</p>
<p>Oberstes Gericht weist Berufung im Missbrauchsskandal ab</p>
<p>Als souveräner Staat kann der Vatikan in den USA normalerweise nicht vor Gericht gezogen werden. Doch im Missbrauchsskandal um katholische Priester gilt dies nicht. Das Oberste Gericht bestätigte jetzt die Entscheidung eines Bundesgerichts.<span id="more-3470"></span></p>
<p>(sda/afp) Der Vatikan kann in den USA im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Oberste Gerichtshof in Washington weigerte sich am Montag, eine Berufung des Vatikans anzuhören.</p>
<p>Damit bestätigte die oberste Instanz die Entscheidung eines Bundesgerichts, das die Immunität des Heiligen Stuhls in dem Missbrauchsverfahren aufgehoben hatte.</p>
<p><a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/international/vatikan_kann_in_den_usa_juristisch_belangt_werden_1.6295654.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Missbrauchs-Ermittler geben auf &#8220;Weitermachen ist sinnlos&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/28/missbrauchs-ermittler-geben-auf-weitermachen-ist-sinnlos/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2010/06/28/missbrauchs-ermittler-geben-auf-weitermachen-ist-sinnlos/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 19:36:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[Frankfurter Rundschau 28.06.2010
Brüssel. Nach der Beschlagnahme von fast 500 Opferakten durch die Justizbehörde haben die Mitglieder einer Kommission für Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Belgiens die Arbeit eingestellt. &#8220;Weitermachen ist sinnlos&#8221;, sagte der Vorsitzende der Kommission, Kinderpsychiater Peter Adriaenssens, am Montag in Brüssel. Offensichtlich halte sich die belgische Staatsanwaltschaft nicht an Absprachen mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurter Rundschau 28.06.2010</p>
<p>Brüssel. Nach der Beschlagnahme von fast 500 Opferakten durch die Justizbehörde haben die Mitglieder einer Kommission für Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Belgiens die Arbeit eingestellt. &#8220;Weitermachen ist sinnlos&#8221;, sagte der Vorsitzende der Kommission, Kinderpsychiater Peter Adriaenssens, am Montag in Brüssel. Offensichtlich halte sich die belgische Staatsanwaltschaft nicht an Absprachen mit der Kommission.</p>
<p><a href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2795797_Weitermachen-ist-sinnlos.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Sexualtäter wird erneut rückfällig</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/24/sexualtater-wird-erneut-ruckfallig/</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 15:19:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[NORDSEE-ZEITUNG 24.06.2010
Osnabrück. Ein Sexualstraftäter, der 2007 für Schlagzeilen gesorgt hatte, weil er für Sozialstunden in eine Kita geschickt worden war, ist erneut rückfällig geworden. Der heute 44 Jahre alte Mann habe gestanden, sich auch während seiner Bewährungszeit an Kindern sexuell vergangen zu haben, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Osnabrück gestern. Von Franz-Josef Raders
Schon im November [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>NORDSEE-ZEITUNG 24.06.2010</p>
<p>Osnabrück. Ein Sexualstraftäter, der 2007 für Schlagzeilen gesorgt hatte, weil er für Sozialstunden in eine Kita geschickt worden war, ist erneut rückfällig geworden. Der heute 44 Jahre alte Mann habe gestanden, sich auch während seiner Bewährungszeit an Kindern sexuell vergangen zu haben, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Osnabrück gestern. Von Franz-Josef Raders</p>
<p>Schon im November 2007 hatte der Mann vor dem Amtsgericht Osnabrück ebenfalls ein Geständnis abgelegt und unter Tränen den sexuellen Missbrauch von Kindern in einem Meller Kindergarten gestanden. Der damals 41-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und musste 500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen. Der Mann hatte eingeräumt, sich in zwei Fällen Kindern unsittlich genähert zu haben.</p>
<p><a href="http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Sexualtaeter-wird-erneut-rueckfaellig-_arid,384249_puid,1_pageid,52.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Bewährungsstrafe für Missbrauch von Psychiatriepatienten</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/24/bewahrungsstrafe-fur-missbrauch-von-psychiatriepatienten/</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 09:46:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[AD HOC NEWS 2.06.2010
Wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten ist am Mittwoch ein Berliner Krankenpfleger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 34-jährige Mann wurde schuldig gesprochen, sich Anfang 2006 in einer psychiatrischen Klinik in Westend an zwei Frauen mit Borderline-Erkrankung sexuell vergangen zu haben.
Strafverschärfend sah das Gericht, dass sich der Angeklagte «unter Ausnutzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>AD HOC NEWS 2.06.2010</p>
<p>Wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten ist am Mittwoch ein Berliner Krankenpfleger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 34-jährige Mann wurde schuldig gesprochen, sich Anfang 2006 in einer psychiatrischen Klinik in Westend an zwei Frauen mit Borderline-Erkrankung sexuell vergangen zu haben.</p>
<p>Strafverschärfend sah das Gericht, dass sich der Angeklagte «unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses» an Frauen verging, die wegen selbst erlittenen Missbrauchs in der Kindheit zur Therapie waren. Durch den erneuten Missbrauch habe der Krankenpfleger einen «Schaden angerichtet, der über das hinausgeht, was sie schon erlitten haben».</p>
<p><a href="http://www.ad-hoc-news.de/bew-hrungsstrafe-f-r-missbrauch-von-psychiatriepatienten--/de/News/21364726" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Eine Panne der Justiz</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 07:22:46 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[SÜDWEST PRESSE 23.06.2010
Der Besitz und die Weiterverbreitung von Kinderpornografie ist eines der widerwärtigsten Verbrechen. Eine schnelle Ahndung ist notwendig, damit die Täter nicht nach der Hausdurchsuchung und Konfiszierung ihrer Festplatten weiter machen wie bisher.
Denn ein neuer Computer ist schnell besorgt. Sich auf eine einschüchternde Wirkung einer Hausdurchsuchung zu verlassen, ist bei einer krankhaften Pädophilie, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SÜDWEST PRESSE 23.06.2010</p>
<p>Der Besitz und die Weiterverbreitung von Kinderpornografie ist eines der widerwärtigsten Verbrechen. Eine schnelle Ahndung ist notwendig, damit die Täter nicht nach der Hausdurchsuchung und Konfiszierung ihrer Festplatten weiter machen wie bisher.</p>
<p>Denn ein neuer Computer ist schnell besorgt. Sich auf eine einschüchternde Wirkung einer Hausdurchsuchung zu verlassen, ist bei einer krankhaften Pädophilie, die auch Suchtcharakter hat, fahrlässig. Und dass ein geständiger Pädophiler, wie in der gestrigen Gerichtsverhandlung mit einem geringeren Strafmaß davonkam, weil die Justiz in Zeitverzug war, ist ein Skandal. Der Horber Amtsrichter Heuer sagte: „Das ist ein Verfahrensfehler, der von der Justiz zu verantworten ist.“ Begründet ist der Verfahrensfehler in einer personellen Unterbesetzung der Polizeidirektion Freudenstadt.</p>
<p><a href="http://www.neckar-chronik.de/Home/nachrichten/nachrichten-horb_artikel,-Eine-Panne-der-Justiz-_arid,104345.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer unterrichtet weiter</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 06:28:18 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Hamburger Abendblatt 23.06.2010
Hannover. Ein Gymnasiallehrer in Niedersachsen  ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-jährigen Schülerin  rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden, darf aber weiter  unterrichten. Das Kultusministerium in Hannover bestätigte dies gestern.
Weiter lesen&#8230;
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Hamburger Abendblatt 23.06.2010</p>
<p><em>Hannover. </em>Ein Gymnasiallehrer in Niedersachsen  ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-jährigen Schülerin  rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden, darf aber weiter  unterrichten. Das Kultusministerium in Hannover bestätigte dies gestern.</p>
<p><a href="http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1543647/Wegen-Missbrauchs-verurteilter-Lehrer-unterrichtet-weiter.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Großer Rückschlag beim Schutz vor gefährlichen Wiederholungstätern</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/23/groser-ruckschlag-beim-schutz-vor-gefahrlichen-wiederholungstatern/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 17:30:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[23.06.2010 16:08, Deutsche Kinderhilfe e.V.
Der heute bekannt gewordene Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der eine Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vorsieht, stößt auf deutliche Kritik und Unverständnis bei der Deutschen Kinderhilfe. Populäre Fälle wie der des einschlägig vorbestraften Karl D. in Heinsberg oder der des erst gestern aufgrund einer Entscheidung des LG Münster freizulassenden gefährlichen Sexualstraftäters haben die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>23.06.2010 16:08, Deutsche Kinderhilfe e.V.</p>
<p>Der heute bekannt gewordene Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der eine Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vorsieht, stößt auf deutliche Kritik und Unverständnis bei der Deutschen Kinderhilfe. Populäre Fälle wie der des einschlägig vorbestraften Karl D. in Heinsberg oder der des erst gestern aufgrund einer Entscheidung des LG Münster freizulassenden gefährlichen Sexualstraftäters haben die Lücken der Regelung über die Sicherungsverwahrung deutlich gezeigt.<span id="more-3361"></span></p>
<p>Immer wieder müssen Straftäter, denen von mehreren unabhängigen Gutachtern eine erhebliche Rückfallgefahr attestiert wird, auf freien Fuß gesetzt werden, weil es seinerzeit verabsäumt wurde, die Sicherungsverwahrung im Urteil anzuordnen. Daher wurde das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung &#8211; bestätigt vom Bundesverfassungsgericht &#8211; eingeführt.</p>
<p>Die Deutsche Kinderhilfe forderte aufgrund der Lücken bei dieser Regelung eine Reform der Sicherungsverwahrung mit dem Ziel, im Sinne des Opferschutzes auf die objektive Gefährlichkeit des Täters abzustellen. Im Koalitionsvertrag wurde eine Reform der Sicherungsverwahrung in Aussicht gestellt. Nun hat sich die Regierung jedoch nicht für eine Reform, sondern für die generelle Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung entschieden. Dies hat zur Konsequenz, dass ca. 70 bis 100 hoch gefährliche Risikotäter auf freien Fuß kommen. Diese müssten nach dem Heinsberger Modell 24 Stunden am Tag überwacht werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sie weitere Straftaten begehen. Die elektronische Fußfessel ist ein Instrument der Führungsaufsicht, aber nicht dazu geeignet, Leib und Leben eines Opfers zu schützen. Problematisch ist zudem, dass Pädokriminelle häufig ein Vertrauensverhältnis aufbauen und ihre Opfer an &#8220;unverfänglichen&#8221; Orten missbrauchen.</p>
<p>Der EuGH hat zu Recht die seinerzeitig rückwirkend beschlossene Verlängerung der Sicherungsverwahrung von 10 Jahren auf unbegrenzt aufgehoben, da darin ein Verstoß gegen das sog. Rückwirkungsverbot gesehen wurde. Die derzeitig geltende Regelung wurde vom EuGH nicht beanstandet. Anlässlich des Urteils hat der EuGH ferner moniert, dass die Sicherungsverwahrung nicht wie im Gesetz angegeben, eine Maßnahme zur Sicherung und Besserung ist, sondern eine Verlängerung der Haftstrafe. In der Tat sitzen die meisten Sicherungsverwahrten in speziellen Trakten der Justizvollzugsanstalten. Insofern könnte eine Überprüfung der geltenden Rechtslage zu Problemen führen.</p>
<p>Ein Reformansatz, um die geltende Rechtslage &#8220;europarechtssicher&#8221; zu machen wäre der Umbau der Sicherungsverwahrung hin zu einer solchen, die den Namen verdient. Nach holländischem Vorbild gehören Sicherungsverwahrte in sog. &#8220;longstay &#8211; Einrichtungen&#8221; mit therapeutischer Betreuung. Eine solche Reform wäre aber kostenintensiv und setzt den Aufbau entsprechender Einrichtungen voraus. Dazu fehlen der Mut und der Wille.</p>
<p>&#8220;Die heute beschlossene Abschaffung verschärft die ohnehin schon bestehende lückenhafte Sicherheitssituation insbesondere vor Wiederholungstätern. Es ist zu hoffen, dass die Bundesländer hier ihr Veto einlegen und endlich eine europarechtskonforme und die Belange der potentiellen Opfer berücksichtigende Regelung verabschiedet wird. Der vermeintlich juristisch einfachste Weg der Abschaffung mag rechtspolitisch gewollt sein. Unter dem Aspekt der inneren Sicherheit und dem Schutz von Kindern vor Wiederholungstätern ist diese Entscheidung fatal&#8221;, so Rechtsanwalt Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.</p>
<p>Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: <a href="http://kinderhilfe.de" target="_blank">Deutsche Kinderhilfe e.V..</a></p>
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		<title>Missbrauch im Hafturlaub</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/23/missbrauch-im-hafturlaub/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 07:56:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[RP ONLINE 23.06.2010
VON ULRICH SCHWENK
Dinslaken (RP) Ein 46 Jahre alter Dinslakener hat 2005 Hafturlaub – verurteilt war er wegen Missbrauchs – genutzt, um erneut ein Mädchen zu missbrauchen. Vor dem Landgericht Kleve wurde der Mann dafür zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Info
Therapie-Angebot
Ob für den Verurteilten, weil er den Missbrauch 2005 im Hafturlaub beging, diesmal schärfere Haftbedingungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>RP ONLINE 23.06.2010</p>
<p>VON ULRICH SCHWENK</p>
<p>Dinslaken (RP) Ein 46 Jahre alter Dinslakener hat 2005 Hafturlaub – verurteilt war er wegen Missbrauchs – genutzt, um erneut ein Mädchen zu missbrauchen. Vor dem Landgericht Kleve wurde der Mann dafür zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.</p>
<p>Info<br />
Therapie-Angebot<br />
Ob für den Verurteilten, weil er den Missbrauch 2005 im Hafturlaub beging, diesmal schärfere Haftbedingungen gelten werden, konnte Landgerichts-Sprecher Jürgen Ruby gestern nicht sagen. Das sei Sache der Justizvollzugsanstalt (JVA).<br />
Sicher ist sich Ruby allerdings, dass der Dinslakener in der JVA angeboten bekommt, sich wegen seiner sexuellen Missbrauchsdelikte in Behandlung zu begeben.</p>
<p>Das Opfer, zur Tatzeit ein Mädchen von zwölf Jahren, verbarg die grauenvollen Geschehnisse zwei Jahre lang in sich. Dann fasste sie wieder Vertrauen zu einem Menschen, offenbarte sich ihrem Boxtrainer, und der verständigte mit ihrem Einverständnis die Polizei. Der Täter, ein 46 Jahre alter Dinslakener, ist gestern vor dem Landgericht Kleve schuldig gesprochen worden. Weil er das Mädchen im Jahr 2005 sieben Mal missbrauchte und zwei Mal sexuell nötigte, schickte der Vorsitzende Richter Christian Henckel den geständigen Angeklagten für vier Jahre hinter Gitter.</p>
<p><a href="http://www.rp-online.de/niederrheinnord/dinslaken/nachrichten/dinslaken/Missbrauch-im-Hafturlaub_aid_872725.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Ansprüche von bis zu 130.000 Euro pro Person</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/22/anspruche-von-bis-zu-130-000-euro-pro-person/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jun 2010 05:27:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[derStandart.at 22.06.2010
Aufforderungsschreiben an Diözesen ergangen &#8211; Kirche wird Unterlassung zur Last gelegt
Wien &#8211; Die Rechtsvertretung Betroffener von sexuellem Missbrauch in der Kirche hat nun Aufforderungsschreiben an die Diözesen verschickt. Darin werden für die 131 Kläger Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 130.000 Euro pro Person verlangt. Den jeweiligen Diözesen sowie Erzdiözesen wird Unterlassung zur Last [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>derStandart.at 22.06.2010</p>
<p>Aufforderungsschreiben an Diözesen ergangen &#8211; Kirche wird Unterlassung zur Last gelegt</p>
<p>Wien &#8211; Die Rechtsvertretung Betroffener von sexuellem Missbrauch in der Kirche hat nun Aufforderungsschreiben an die Diözesen verschickt. Darin werden für die 131 Kläger Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 130.000 Euro pro Person verlangt. Den jeweiligen Diözesen sowie Erzdiözesen wird Unterlassung zur Last gelegt. Weiters wirft Rechtsanwalt Werner Schostal der Kirche vor, als Erfüllungsgehilfe bei den verschiedenen Fällen von Missbrauch mitgewirkt und Geistliche bewusst weiter eingesetzt zu haben.</p>
<p><a href="http://derstandard.at/1276413692405/Sexueller-Missbrauch-Ansprueche-von-bis-zu-130000-Euro-pro-Person" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		</item>
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		<title>Einsitzender Sexualstraftäter soll Zehnjährige missbraucht haben</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/22/einsitzender-sexualstraftater-soll-zehnjahrige-missbraucht-haben/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jun 2010 03:54:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[AD HOC NEWS 22.06.2010
Nach dem versuchten sexuellen Missbrauch eines zehnjährigen Mädchens Mitte Juni in Hameln hat die Polizei einen 22 Jahre alten Tatverdächtigen ermittelt. Es handelt sich bei ihm um einen derzeit in der Jugendanstalt Hameln wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern einsitzenden Mann, der die Tat während eines Ausgangs beging, wie die Polizei am [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>AD HOC NEWS 22.06.2010</p>
<p>Nach dem versuchten sexuellen Missbrauch eines zehnjährigen Mädchens Mitte Juni in Hameln hat die Polizei einen 22 Jahre alten Tatverdächtigen ermittelt. Es handelt sich bei ihm um einen derzeit in der Jugendanstalt Hameln wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern einsitzenden Mann, der die Tat während eines Ausgangs beging, wie die Polizei am Montag mitteilte.</p>
<p><a href="http://www.ad-hoc-news.de/einsitzender-sexualstraftaeter-soll-zehnjaehrige-missbraucht--/de/News/21416277" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<item>
		<title>Ein Kopf wird rollen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/06/19/ein-kopf-wird-rollen/</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Jun 2010 14:48:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Frankfurter Allgemeine 19.06.2010
Die Täter, die an der Odenwaldschule Schüler sexuell missbrauchten, sollten sich nicht in Sicherheit wiegen. Bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt sind noch vier Verfahren offen &#8211; darunter mindestens ein Fall, der nicht verjährt ist.
Weiter lesen&#8230;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurter Allgemeine 19.06.2010</p>
<p>Die Täter, die an der Odenwaldschule Schüler sexuell missbrauchten, sollten sich nicht in Sicherheit wiegen. Bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt sind noch vier Verfahren offen &#8211; darunter mindestens ein Fall, der nicht verjährt ist.</p>
<p><a href="http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E14A6F3694EEF48EB98105211BE39EAC1~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Anzeigepflicht für Dritte bei sexuellem Missbrauch</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/05/20/keine-anzeigepflicht-fur-dritte-bei-sexuellem-missbrauch/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 May 2010 13:53:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Focus Online 20.05.2010
Auch weiterhin ist man in Deutschland nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn man von einem sexuellen Missbrauch erfährt. Dies scheint Konsens unter den 70 Mitgliedern des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch zu sein, wie FDP-Politikerin und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mitteilte. Dies soll Opfer von sexuellem Missbrauch vor der Konfrontation durch eine Anzeige schützen.
Weiter lesen&#8230;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Focus Online 20.05.2010</p>
<p>Auch weiterhin ist man in Deutschland nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn man von einem sexuellen Missbrauch erfährt. Dies scheint Konsens unter den 70 Mitgliedern des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch zu sein, wie FDP-Politikerin und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mitteilte. Dies soll Opfer von sexuellem Missbrauch vor der Konfrontation durch eine Anzeige schützen.</p>
<p><a href="http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/fdp-keine-anzeigepflicht-fuer-dritte-bei-sexuellem-missbrauch_aid_510313.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<item>
		<title>Missbrauch: Ministerin dringt auf Entschädigung</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/05/19/missbrauch-ministerin-dringt-auf-entschadigung/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 08:39:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[WELT ONLINE 19. Mai 2010
Berlin &#8211; Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dringt weiter auf die Anzeige jeden Verdachts auf sexuellen Missbrauch bei der Staatsanwaltschaft. &#8220;Keine Institution hat das Recht, sich an die Stelle der Judikative zu setzen&#8221;, sagte sie am Dienstag in Berlin. Zugleich mahnte sie Institutionen, bei denen auch lange zurückliegende Missbrauchsfälle jetzt bekannt werden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>WELT ONLINE 19. Mai 2010</p>
<p>Berlin &#8211; Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dringt weiter auf die Anzeige jeden Verdachts auf sexuellen Missbrauch bei der Staatsanwaltschaft. &#8220;Keine Institution hat das Recht, sich an die Stelle der Judikative zu setzen&#8221;, sagte sie am Dienstag in Berlin. Zugleich mahnte sie Institutionen, bei denen auch lange zurückliegende Missbrauchsfälle jetzt bekannt werden, auch konkret finanziell &#8220;etwas zu leisten&#8221;.<br />
Ende April startete der Runde Tisch der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch. An diesem Donnerstag tritt erstmals dessen für Rechtsfragen zuständige Arbeitsgruppe zusammen, die beim Justizministerium angesiedelt ist. Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte, auch Entschädigungen seien Thema des Runden Tisches. Dabei gehe es um jene Opfer, die sich nach vielen Jahren offenbaren. &#8220;Am Ende muss auch die Frage einer gewissen finanziellen Anerkennung stehen&#8221;, so die Ministerin. Diese müsse zuallererst von den beteiligten Institutionen kommen, dann aber auch vom Staat. KNA</p>
<p><a href="http://www.welt.de/die-welt/politik/article7693113/Missbrauch-Ministerin-dringt-auf-Entschaedigung.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>Holy Watergate</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Apr 2010 05:52:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Da geht es lang, auch in Deutschland! In den USA ging das nur, weil sich die Betroffenen herauswagten und solidarisierten:

In Deutschland sind wir erst am Anfang, in den USA hat es zehn Jahre gedauert, bis Gewaltopfer von Klerikern endlich entschädigt wurden. Dieser Film zeigt die Etappen auf dem Weg dorthin: Wie Betroffene Bischöfen das Versprechen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da geht es lang, auch in Deutschland! In den USA ging das nur, weil sich die Betroffenen herauswagten und solidarisierten:</p>
<p><a href="http://www.snagfilms.com/films/title/holy_watergate/" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-2642" title="Bildschirmfoto 2010-04-29 um 07.45.46" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2010/04/Bildschirmfoto-2010-04-29-um-07.45.46-300x192.png" alt="" width="348" height="222" /></a></p>
<p>In Deutschland sind wir erst am Anfang, in den USA hat es zehn Jahre gedauert, bis Gewaltopfer von Klerikern endlich entschädigt wurden. Dieser Film zeigt die Etappen auf dem Weg dorthin: <span id="more-2643"></span>Wie Betroffene Bischöfen das Versprechen abnehmen, dass Menschen, die ihre Peiniger anzeigen, nicht auch noch schikaniert und wieder zum Schweigen gebracht werden. Wie ein Gericht in Wisconsin beschließt, dass die Kirche ihre Archive öffnen muss, um das Ausmaß der Gewalt offenbar werden zu lassen. Und wie dieses Gericht auch beschließt, dass Verjährung rückwirkend aufgehoben wird, wenn Vertuschung nachgewiesen werden kann.<br />
Da geht es lang, auch in Deutschland! In den USA ging das nur, weil sich die Betroffenen herauswagten und solidarisierten.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Pfadfinderorganisation zu Rekordstrafe verurteilt</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/04/25/pfadfinderorganisation-zu-rekordstrafe-verurteilt/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 08:06:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=2541</guid>
		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 24.04.2010
Rund 14 Millionen Euro Schmerzensgeld bekommt ein ehemaliger Pfadfinder, weil er als Kind von seinem damaligen Betreuer mehrfach missbraucht wurde. Das Gericht entschied auf eine hohe Summe, um die Pfadfinderorganisation für ihr &#8220;Wegschauen und Vertuschen&#8221; zu strafen.
Weiter lesen&#8230;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 24.04.2010</p>
<p>Rund 14 Millionen Euro Schmerzensgeld bekommt ein ehemaliger Pfadfinder, weil er als Kind von seinem damaligen Betreuer mehrfach missbraucht wurde. Das Gericht entschied auf eine hohe Summe, um die Pfadfinderorganisation für ihr &#8220;Wegschauen und Vertuschen&#8221; zu strafen.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,691040,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		<title>&#8220;Sexuelle Identität&#8221; darf kein Feigenblatt für Pädophile sein</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/04/22/sexuelle-identitat-darf-kein-feigenblatt-fur-padophile-sein/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 09:02:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[WELT ONLINE 22.04.2010
Von Miriam Hollstein
Berlin &#8211; Um eine heikle Angelegenheit ging es gestern bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke haben unabhängig voneinander einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes gestellt. Dort soll aufgenommen werden, dass niemand wegen &#8220;seiner sexuellen Identität&#8221; benachteiligt werden darf. Um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>WELT ONLINE 22.04.2010</p>
<p>Von Miriam Hollstein</p>
<p>Berlin &#8211; Um eine heikle Angelegenheit ging es gestern bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke haben unabhängig voneinander einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes gestellt. Dort soll aufgenommen werden, dass niemand wegen &#8220;seiner sexuellen Identität&#8221; benachteiligt werden darf. Um wen es dabei geht, ist in den Anträgen formuliert: &#8220;Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen&#8221;.</p>
<p>Doch während Homosexuellenverbände erwartungsgemäß den Verstoß begrüßten, warnen Juristen und Kinderschutzverbände vor der Änderung. &#8220;Vage&#8221; nennt Klaus Gärditz, Professor für öffentliches Recht an der Bonner Friedrich-Wilhelms-Universität, den Begriff der &#8220;sexuellen Identität&#8221; und verweist darauf, dass auch Pädophile diesen für sich in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sei die individuelle sexuelle Veranlagung bereits ausreichend verfassungsrechtlich geschützt. &#8220;Es ist kein gutes Signal, wenn die Verfassung mit einer Formulierung geändert wird, die es Pädokriminellen ermöglichen könnte, eigene Rechte einzufordern&#8221;, sagte auch Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe der WELT. &#8220;Hier sollte auch im Interesse der Homosexuellenverbände jeder falsche Eindruck vermieden werden.&#8221;</p>
<p><a href="http://www.welt.de/die-welt/politik/article7283073/Sexuelle-Identitaet-darf-kein-Feigenblatt-fuer-Paedophile-sein.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schutzmaßnahme &#8211; Jesuitenorden beantragt Insolvenz in den USA</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/21/schutzmasnahme-jesuitenorden-beantragt-insolvenz-in-den-usa/</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 18:29:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[focus.de 21.02.2010
Der Jesuitenorden hat nach FOCUS-Informationen in den USA Insolvenz beantragt. Damit beugt er einer möglichen Sammelklage von Missbrauchsopfern auf finanzielle Entschädigung vor.
Der Skandal nahm am Canisius-Kolleg seinen Ausgang
Der Berliner Rechtsanwalt Lukas Kawka hatte in den vergangenen Tagen geprüft, ob unter den ehemaligen Schülern, die am Canisius-Kolleg in Berlin und an anderen katholischen Schulen sexuell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>focus.de 21.02.2010</p>
<p><strong>Der Jesuitenorden hat nach FOCUS-Informationen in den USA Insolvenz beantragt. Damit beugt er einer möglichen Sammelklage von Missbrauchsopfern auf finanzielle Entschädigung vor.</strong><span id="more-1531"></span></p>
<p>Der Skandal nahm am Canisius-Kolleg seinen Ausgang</p>
<p>Der Berliner Rechtsanwalt Lukas Kawka hatte in den vergangenen Tagen geprüft, ob unter den ehemaligen Schülern, die am Canisius-Kolleg in Berlin und an anderen katholischen Schulen sexuell missbraucht wurden, auch amerikanische Staatsbürger sind. „Dies hätte eventuell eine Klage in den USA ermöglicht, wo wesentlich höhere Schmerzensgelder zugesprochen werden“, sagte Kawka zu FOCUS. Da der Orden nun „Chapter 11“ beantragt habe, eine nach angelsächsischem Recht mögliche Form des Insolvenzantrags, sei eine Klage in den USA „aussichtslos“. Während „Chapter 11“ sollen die Finanzen eines Unternehmens neu strukturiert werden. Gläubiger können in dieser Phase keine Forderungen stellen.</p>
<p>Amerikanische Gerichte gestehen Missbrauchsopfern hohe Schmerzensgelder zu. Mehr als zwei Milliarden Euro hat die katholische Kirche dort bereits an Opfer überweisen müssen. So musste auch der Jesuitenorden in Alaska 34 Millionen Euro an 110 Menschen bezahlen, die von Geistlichen missbraucht worden waren. Eine noch höhere Entschädigung erhielten die mehr als 500 Betroffenen von Kindesmissbrauch in Kalifornien. Die Richter verurteilten die katholische Erzdiözese Los Angeles auf Zahlung von etwa 480 Millionen Euro: Jeder Kläger bekam also fast eine Million Euro Schmerzensgeld.</p>
<p>Weiter lesen&#8230;</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.focus.de/panorama/welt/schutzmassnahme-jesuitenorden-beantragt-insolvenz-in-den-usa_aid_482642.html" target="_blank">http://www.focus.de/panorama/welt/schutzmassnahme-jesuitenorden-beantragt-insolvenz-in-den-usa_aid_482642.html</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesjustizministerin gegen Verlängerung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/16/bundesjustizministerin-gegen-verlangerung-der-verjahrung-bei-sexuellem-missbrauch/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2010/02/16/bundesjustizministerin-gegen-verlangerung-der-verjahrung-bei-sexuellem-missbrauch/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 08:24:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Kölner Stadt-Anzeiger 15.02.2010
Vorabmeldung Kölner Stadt-Anzeiger
Bundesjustizministerin gegen Verlängerung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch
Köln (ots) &#8211; Köln &#8211; Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt angesichts der von der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) geforderten Gesetzesverschärfungen bei Fällen sexuellen Missbrauchs vor Schnellschüssen. &#8220;Bei schweren Sexualstraftaten beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers&#8221;, sagte sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kölner Stadt-Anzeiger 15.02.2010</p>
<p>Vorabmeldung Kölner Stadt-Anzeiger</p>
<p><strong>Bundesjustizministerin gegen Verlängerung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch</strong><span id="more-1335"></span></p>
<p>Köln (ots) &#8211; Köln &#8211; Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt angesichts der von der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) geforderten Gesetzesverschärfungen bei Fällen sexuellen Missbrauchs vor Schnellschüssen. &#8220;Bei schweren Sexualstraftaten beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers&#8221;, sagte sie dem &#8220;Kölner Stadt-Anzeiger&#8221; (Dienstag-Ausgabe). &#8220;Betroffene können also bis zu ihrem 38. Lebensjahr Anzeige erstatten. Ich warne vor vorschnellen Schlüssen, da die aktuelle Debatte nicht mit der umfassenden Aufarbeitung der jetzt zutage tretenden Missbrauchsfälle verknüpft werden sollte. Wer in die Zukunft schaut, muss die Vergangenheit kennen.&#8221; Die Ministerin zeigte sich mit Blick auf die Missbrauchsfälle an katholischen Schulen allerdings &#8220;erschüttert&#8221; und betonte: &#8220;Eine umfassende Aufarbeitung, in welchem Ausmaß sexueller Missbrauch in Institutionen der katholischen Kirche in der Vergangenheit stattgefunden hat, wird nicht nur von den Opfern erwartet.&#8221;</p>
<p>Pressekontakt: Kölner Stadt-Anzeiger Politik-Redaktion Telefon: +49 (0221)224 2444 ksta-produktion@mds.de</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.presseportal.de/pm/66749/1562075/koelner_stadt_anzeiger" target="_blank">http://www.presseportal.de/pm/66749/1562075/koelner_stadt_anzeiger</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ein juristisches Dilemma, mit dem nun das angebliche Opfer leben muss</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/10/1196/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2010/02/10/1196/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 05:16:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[DERWESTEN
Freispruch nach Vorwurf des sexuellen Missbrauchs : Aussagen des angeblichen Opfers nicht ausreichend
Iserlohn, 09.02.2010, Jennifer Katz
Iserlohn. Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht der Prozess gegen einen 29-Jährigen, dem vorgeworfen wurde, seine Cousine in den 90er-Jahren mehrfach brutal vergewaltigt zu haben. Die Aussagen der heute 26-Jährigen erschienen Staatsanwaltschaft und Gutachterin „wie auswendig gelernt&#8221;.
„Wir stehen hier vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DERWESTEN</p>
<p><strong>Freispruch nach Vorwurf des sexuellen Missbrauchs : Aussagen des angeblichen Opfers nicht ausreichend</strong></p>
<p>Iserlohn, 09.02.2010, Jennifer Katz</p>
<p>Iserlohn. Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht der Prozess gegen einen 29-Jährigen, dem vorgeworfen wurde, seine Cousine in den 90er-Jahren mehrfach brutal vergewaltigt zu haben. Die Aussagen der heute 26-Jährigen erschienen Staatsanwaltschaft und Gutachterin „wie auswendig gelernt&#8221;.</p>
<p>„Wir stehen hier vor einem Dilemma für die Justiz, mit dem vor allem die Opfer leben müssen”, erklärte Richter Heinz-Wilhelm Vaupel, nachdem er das Urteil gesprochen hatte. Freispruch lautete es für den Iserlohner, der bereits wegen anderer Delikte vor Gericht stand und sich nun wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Cousine verantworten musste (wir berichteten).</p>
<p>Das angebliche Opfer war erst zehn Jahre alt, als die erste Vergewaltigung stattgefunden haben soll. Weitere Fälle wurden für die Zeit zwischen 1995 und &#8216;98 angegeben. Erst 2002 offenbarte sich die junge Frau. Sie hatte sich auf Anraten ihrer Lehrerin dann in eine Therapie begeben und ihre Missbrauchserfahrungen in einer Art Buch niedergeschrieben. Die Texte, die Aussagen bei der Polizei und bei einer Gutachterin glichen sich bis aufs Wort. „Wie auswendig gelernt. In meiner langen Karriere habe ich noch nie so eine konstante Aussage gehört”, so die Gutachterin in ihrer abschließenden Beurteilung.</p>
<p>Weil keinerlei Beweise &#8211; ärztliche Gutachten unmittelbar nach den angeblichen Vergewaltigungen oder Spuren an der Kleidung, die die Eltern des Mädchen hätten entdecken können &#8211; vorhanden gewesen sind, stand im Verfahren Aussage gegen Aussage. Der Bundesgerichtshof legt für derartige Fälle strenge Kriterien fest. Dazu zählt unter anderem die Konstanz in der Aussage &#8211; jedoch erschien diese den Beteiligten zu stringent, eben „wie auswendig gelernt”. Ein weiteres Kriterium ist das Detailwissen, worüber die Zeugin durchaus verfügt. Die Gutachterin sprach es ihr aber durch die lange Zeit zwischen Taten und Anklage sowie ihres geringen Lebensalters zum Tatzeitpunkt ab. „Sie weiß genau, worauf es ankommt, hat Bücher zum Thema gelesen. Sie manipuliert und sie taktiert”, so die Gutachterin.</p>
<p>Dass die 26-Jährige unter posttraumatischen Belastungsstörungen leidet, stand für Gutachterin, Staatsanwaltschaft und Richter außer Frage. Neben den angeblich sieben Fällen von Vergewaltigungen brutalster Art durch ihren Cousin, der in seiner Jugend als entwicklungsverzögert und aggressiv galt, gab sie an, bereits im Alter von fünf Jahren über mehrere Monate von einem Nachbarn missbraucht worden zu sein. Dieser Täter wurde in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt. Ihre Mutter habe damals eine Ausbildung absolviert, der Vater habe entweder vor dem PC gesessen oder getrunken. Ihren Cousin will sie gemocht haben, bis zu jenem Tag, als er mit seiner Mutter zu Besuch gekommen war.</p>
<p>In der Vernehmung am Dienstag schilderte die Studentin der sozialen Arbeit die einzelnen Missbrauchsfälle, die sie vor ihrer Familie verheimlicht haben will, weil sie sich „geschämt und schuldig gefühlt habe”. Viele Jahre, so die Zeugin, hätte sie die Übergriffe aus ihrem Gedächtnis verbannt. „Ich wusste nur: Da war was.” Dagegen sei der Missbrauch durch den Nachbarn immer präsent gewesen. Erst eine Art De´jà-vu-Erlebnis habe sie auf ihren Cousin als Täter gebracht. Zur Anzeige kamen die Fälle erst vor drei Jahren, als sich die junge Frau das Leben nehmen wollte. „Hätte meine Mutter sich bei der Polizei nicht verplappert, wäre es bis heute nicht so weit gekommen”, erklärte sie.</p>
<p>Im Rahmen ihrer Therapie beschäftigte sich die Zeugin intensiv mit der Missbrauchs-Thematik, sodass ihr die Gutachterin eine „Fülle deliktspezifischen Wissens” attestierte. Das, die Konstanz der Aussage sowie der lange Zeitraum veranlassten Staatsanwaltschaft und Richter dazu, den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten” gelten zu lassen. Ob der Freigesprochene unschuldig ist oder nicht &#8211; ein juristisches Dilemma, mit dem nun das angebliche Opfer leben muss.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/Aussagen-des-angeblichen-Opfers-nicht-ausreichend-id2525821.html" target="_blank">http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/Aussagen-des-angeblichen-Opfers-nicht-ausreichend-id2525821.html</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Erziehung ist strafbar</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/08/erziehung-ist-strafbar/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2010/02/08/erziehung-ist-strafbar/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 17:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[sueddeutsche.de 8.02.2010
Italienisches Gericht verurteilt Eltern minderjähriger Vergewaltiger
Von Andrea Bachstein
Rom &#8211; Zu insgesamt 450 000 Euro Schadenersatz hat in Mailand ein Gericht die Eltern mehrerer minderjähriger Vergewaltiger verurteilt. Die Jugendlichen hatten über zwei Jahre hinweg ein Mädchen missbraucht, das zu Beginn der Misshandlungen zwölf war. Die Jungen waren zwei bis drei Jahre älter. Die Zivilkammer begründete [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>sueddeutsche.de 8.02.2010</p>
<p><strong>Italienisches Gericht verurteilt Eltern minderjähriger Vergewaltiger</strong></p>
<p>Von Andrea Bachstein</p>
<p>Rom &#8211; Zu insgesamt 450 000 Euro Schadenersatz hat in Mailand ein Gericht die Eltern mehrerer minderjähriger Vergewaltiger verurteilt. Die Jugendlichen hatten über zwei Jahre hinweg ein Mädchen missbraucht, das zu Beginn der Misshandlungen zwölf war. Die Jungen waren zwei bis drei Jahre älter. Die Zivilkammer begründete das Urteil der Tageszeitung Corriere della Sera zufolge mit Erziehungsversäumnissen. Die Eltern hätten nicht dafür gesorgt, dass ihre Söhne Achtung vor den Gefühlen, den Wünschen und dem Körper anderer Menschen entwickeln.</p>
<p>Weiter lesen&#8230;</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/P5E38w/3212412/Erziehung-ist-strafbar.html" target="_blank">http://www.sueddeutsche.de/P5E38w/3212412/Erziehung-ist-strafbar.html</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Möglichkeit einer Sammelklage</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/06/moglichkeit-einer-sammelklage/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2010/02/06/moglichkeit-einer-sammelklage/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 13:28:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://norbert.denef.com/?p=1105</guid>
		<description><![CDATA[Geschrieben von »pethens«
Freitag, 5. Februar 2010
Berlin: Mit Bezug auf die jüngst bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen des Jesuitenordens drohte vor wenigen Tagen ein Berliner Rechtsanwalt mit einer Sammelklage vor einem US-Gericht. Angesichts des Ausmaßes der Fälle von Kindesmissbrauch in der Vergangenheit scheint diese eine notwendige Konsequenz zu sein, die Einsichtige schon längst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geschrieben von »pethens«</p>
<p>Freitag, 5. Februar 2010</p>
<p>Berlin: Mit Bezug auf die jüngst bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen des Jesuitenordens drohte vor wenigen Tagen ein Berliner Rechtsanwalt mit einer Sammelklage vor einem US-Gericht. Angesichts des Ausmaßes der Fälle von Kindesmissbrauch in der Vergangenheit scheint diese eine notwendige Konsequenz zu sein, die Einsichtige schon längst gezogen haben. Denn es zeigt sich, dass der deutsche Staat die Kinder nicht schützen kann, manchmal, so der Eindruck, auch nicht schützen will. Täter und Mitwisser verstecken sich hinter der Verjährung. Sie ist in Deutschland aber nur ein verfahrenstechnisches Instrument.<span id="more-1105"></span></p>
<p>Den Tätern und Mitwissern zu sagen, dass nur deutsche, nicht aber ausländische Gerichte daran gebunden sind, scheint ein Weg zu sein, auch die Politiker in diesem Lande aufzurütteln. Auch ihre moralische Verantwortung ist gefordert.</p>
<p>Zu der Möglichkeit einer Sammelklage vor einem US-Gericht hat sich nun die Deutsche Kinderhilfe zu Wort gemeldet (<a href="http://www.domradio.de/aktuell/61027/berliner-anwalt-aktiv+.html" target="_blank">http://www.domradio.de/aktuell/61027/berliner-anwalt-aktiv+.html</a>) und davor gewarnt, weil sich daraus eine bedenkliche und für viele Betroffene negative Entwicklung ergäbe. Welcher Art diese seien, diese Frage ließ Georg Ehrmann, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe offen. Nach den Ausführungen entsteht der Eindruck, dass die Deutsche Kinderhilfe sich eher als Anwalt der Kirche, weniger der Kinder versteht. Der Vorschlag, die Fragen des sexuellen Missbrauchs an Kindern in einem ähnlichen Gremium wie dem Runden Tisch zur Aufarbeitung der Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren zu beraten und hier zu einem Ausgleich mit den Betroffenen zu kommen, zeugt von erheblicher Unkenntnis dessen, was im &#8220;Runden Tisch&#8221; [ d.h. an dem in Berlin hinter verschlossenen Türen tagenden »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« ] geschieht, denn hier ist die Bereitschaft zu einem Ausgleich mit den Betroffenen zu kommen, gleich null. Daher ist eine Klage vor einem amerikanischen Gericht zu begrüßen, denn nur auf diesem Wege gibt es die Möglichkeit, dass in unserem Lande und in unserem Rechtssystem sich zu Gunsten der Kinder etwas ändert.</p>
<p>Mit freundlichen Gruß<br />
Peter Henselder<br />
Top-Medien-Berlin<br />
Webseite: <a href="http://www.top-medien-berlin.de " target="_blank">http://www.top-medien-berlin.de </a><br />
WebTV-Server: <a href="http://de.sevenload.com/mitglieder/toptv-okb" target="_blank">http://de.sevenload.com/mitglieder/toptv-okb</a></p>
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		<title>Bayern fordert längere Verjährungsfristen</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 06:03:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[WELT ONLINE 6. Februar 2010
Missbrauch: Bayern fordert längere Verjährungsfristen
Von Peter Issig
München &#8211; Es ist ein Dammbruch. Nachdem in der vergangenen Woche zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch an der katholischen Eliteschule Canisius-Kolleg in Berlin aus den 70er- und 80er-Jahren bekannt wurden, melden sich täglich neue Opfer aus anderen Schulen und Internaten. Anwälte sind eingeschaltet, erste Zivilklagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>WELT ONLINE 6. Februar 2010</p>
<p><strong>Missbrauch: Bayern fordert längere Verjährungsfristen</strong></p>
<p>Von Peter Issig</p>
<p>München &#8211; Es ist ein Dammbruch. Nachdem in der vergangenen Woche zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch an der katholischen Eliteschule Canisius-Kolleg in Berlin aus den 70er- und 80er-Jahren bekannt wurden, melden sich täglich neue Opfer aus anderen Schulen und Internaten. Anwälte sind eingeschaltet, erste Zivilklagen werden bereits geprüft. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erwartet hier aber Probleme. &#8220;Es ist zu befürchten, dass das deutsche Recht den Opfern keine Hilfe ist.&#8221; Oft würden Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs erst nach vielen Jahren aufgedeckt.<span id="more-1098"></span></p>
<p>München &#8211; Es ist ein Dammbruch. Nachdem in der vergangenen Woche zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch an der katholischen Eliteschule Canisius-Kolleg in Berlin aus den 70er- und 80er-Jahren bekannt wurden, melden sich täglich neue Opfer aus anderen Schulen und Internaten. Anwälte sind eingeschaltet, erste Zivilklagen werden bereits geprüft.</p>
<p>Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erwartet hier aber Probleme. &#8220;Es ist zu befürchten, dass das deutsche Recht den Opfern keine Hilfe ist.&#8221; Oft würden Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs erst nach vielen Jahren aufgedeckt. &#8220;Die Täter müssen von unserem Staat auch in diesen Fällen noch zur Rechenschaft gezogen werden können. Deshalb gehören die Verjährungsregelungen auf den Prüfstand&#8221;, sagte Merk der WELT.</p>
<p>Die CSU-Politikerin fordert, dass die Verjährungsfristen deutlich angehoben werden: auf 30 Jahre sowohl im Zivilrecht wie im Strafrecht. &#8220;Die Verfolgung der Täter darf nicht an Fristen und Formalien scheitern.&#8221; Nach geltender Rechtslage liegen die Verjährungsfristen im Strafrecht bei Kindesmissbrauch gestaffelt bei zehn bis 20 Jahren. Deutlich kürzer ist dagegen die Frist im Zivilrecht. Sie beträgt nur drei Jahre. Ein Missbrauchsopfer muss sich also beeilen, Schadenersatzansprüche oder finanzielle Hilfe, beispielsweise für Therapien, geltend zu machen. Bei minderjährigen Opfern beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem 21. Lebensjahr. Die aktuellen Fälle zeigen aber, dass aus Scham oft über Jahrzehnte hinweg geschwiegen wird.</p>
<p>&#8220;Drei Jahre Verjährungsfrist &#8211; aus der Sicht der Opfer klingt das wie Hohn&#8221;, sagte Merk, die auch stellvertretende CSU-Vorsitzende ist. 36 Monate dürften nicht entscheidend sein, ob ein Opfer Hilfe erhält. Um die Verjährungsfristen im Strafrecht zu verlängern, hat Bayern bereits 2008 einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht. Demnach soll jeder sexuelle Missbrauch als Verbrechen eingestuft werden. Bislang gelten &#8220;einfache Fälle&#8221; von sexuellem Missbrauch aber nur als Vergehen.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.welt.de/die-welt/politik/article6275936/Missbrauch-Bayern-fordert-laengere-Verjaehrungsfristen.html" target="_blank">http://www.welt.de/die-welt/politik/article6275936/Missbrauch-Bayern-fordert-laengere-Verjaehrungsfristen.html</a></p>
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		<title>Ursula Raue: &#8220;Da hat sich meine Meinung etwas geändert.&#8221;</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 05:03:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
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		<description><![CDATA[Berliner Morgenpost 5.02.2010
Canisius-Kolleg
Ermittlerin Raue spricht von einer &#8220;Lawine&#8221;
Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ursula Raue war lange Vorsitzende der Hilfsorganisation &#8220;Innocence in Danger&#8221; und ist seit 2007 Ansprechpartnerin des Jesuitenordens für Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie soll zwischen Opfern und Tätern im Fall Canisius vermitteln. Was sie bislang herausgefunden hat.
&#8230;.
Morgenpost Online: Sexueller Missbrauch verjährt zehn Jahre, nachdem das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berliner Morgenpost 5.02.2010</p>
<p>Canisius-Kolleg</p>
<p><strong>Ermittlerin Raue spricht von einer &#8220;Lawine&#8221;</strong></p>
<p>Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ursula Raue war lange Vorsitzende der Hilfsorganisation &#8220;Innocence in Danger&#8221; und ist seit 2007 Ansprechpartnerin des Jesuitenordens für Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie soll zwischen Opfern und Tätern im Fall Canisius vermitteln. Was sie bislang herausgefunden hat.<strong><span id="more-1090"></span></strong></p>
<p>&#8230;.</p>
<p><strong>Morgenpost Online:</strong> Sexueller Missbrauch verjährt zehn Jahre, nachdem das Opfer sein 18. Lebensjahr vollendet hat, schwerer sexueller Missbrauch 20 Jahre danach. Sie hatten angeregt, dass diese Fristen ausgeweitet werden sollten und wollten mit der Justizministerin über dieses Thema sprechen. Was ist daraus geworden?</p>
<p><strong>Ursula Raue:</strong> Da hat sich meine Meinung etwas geändert. In einem Prozess, in dem über sexuellen Missbrauch verhandelt wird, muss das Opfer ganz genaue Angaben zu Tag, Zeit und Ort machen. Wer kann das schon Jahre und Jahrzehnte später? Wenn diese Daten aber nicht genannt werden können, reicht es in der Gerichtsverhandlung nicht für eine Verurteilung. Wenn dann am Ende die Täter freigesprochen werden, weil die Erinnerungen der Opfer nicht präzise genug sind oder nicht sein können, ist den Opfern nicht geholfen.</p>
<p><strong>Morgenpost Online:</strong> Dann wäre es vielleicht sogar noch schlimmer, als wenn man es gar nicht erst versucht hätte?</p>
<p><strong>Ursula Raue:</strong> Ja. Wenn ein solch emotional aufwühlender Prozess mit einem Freispruch enden würde, wäre es mit Sicherheit schlimmer für die Opfer.</p>
<p><strong>Morgenpost Online:</strong> Das heißt, die Fristen der Verjährung sind, so, wie sie jetzt festgelegt sind, doch vernünftig?</p>
<p><strong>Ursula Raue:</strong> Es gibt gute Gründe dafür.</p>
<p>&#8230;</p>
<p>Das gesamte Interview lesen&#8230;</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.morgenpost.de/berlin/article1252259/Ermittlerin-Raue-spricht-von-einer-Lawine.html" target="_blank">http://www.morgenpost.de/berlin/article1252259/Ermittlerin-Raue-spricht-von-einer-Lawine.html</a></p>
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		<title>Anwalt prüft Sammelklage gegen Jesuiten in USA</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/04/anwalt-pruft-sammelklage-gegen-jesuiten-in-usa/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 17:42:20 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[sueddeutsche.de
erschienen am 04.02.2010
Berlin (dpa) &#8211; Ein Anwalt von Opfern des sexuellen Missbrauchs am Berliner Canisius-Gymnasium will eine Sammelklage gegen den Jesuiten- Orden in den USA prüfen. «Sollte sich bestätigen, dass ehemalige Schüler die amerikanische Staatsbürgerschaft haben, wäre eine Sammelklage in den USA, anders als in Deutschland, möglich». Das sagte Rechtsanwalt Lukas Kawka der dpa. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>sueddeutsche.de</p>
<p>erschienen am 04.02.2010</p>
<p>Berlin (dpa) &#8211; Ein Anwalt von Opfern des sexuellen Missbrauchs am Berliner Canisius-Gymnasium will eine Sammelklage gegen den Jesuiten- Orden in den USA prüfen. «Sollte sich bestätigen, dass ehemalige Schüler die amerikanische Staatsbürgerschaft haben, wäre eine Sammelklage in den USA, anders als in Deutschland, möglich». Das sagte Rechtsanwalt Lukas Kawka der dpa. Die finanziellen Konsequenzen würden dann für den Jesuitenorden desaströs sein. Kawka vertritt nach eigenen Angaben Opfer des Missbrauchs.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/926124" target="_blank">http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/926124</a></p>
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		<title>Klage gegen Canisius-Gymnasium</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/04/klage-gegen-canisius-gymnasium/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 12:52:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[bild.de/BILD/Newsticker
Donnerstag, 04. Februar 2010
Im Skandal um sexuellen Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg bereitet die Opferanwältin Manuela Groll eine Zivilklage gegen die Schule vor. „Ich halte die Aussichten für sehr erfolgreich“, sagte die Familienrechtsanwältin im RBB-Sender Radio Eins. „Die strafrechtliche Verjährung dürfte eingetreten sein, aber die zivilrechtliche Verjährung, die dürfte noch nicht eingetreten sein“, sagte Groll. Am [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>bild.de/BILD/Newsticker</p>
<p>Donnerstag, 04. Februar 2010</p>
<p><strong>Im Skandal um sexuellen Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg bereitet die Opferanwältin Manuela Groll eine Zivilklage gegen die Schule vor.</strong> „Ich halte die Aussichten für sehr erfolgreich“, sagte die Familienrechtsanwältin im RBB-Sender Radio Eins. „Die strafrechtliche Verjährung dürfte eingetreten sein, aber die zivilrechtliche Verjährung, die dürfte noch nicht eingetreten sein“, sagte Groll. Am Berliner Canisius-Kolleg sollen zwei Jesuitenpater zwischen 1975 und 1983 mindestens 20 Schüler missbraucht haben. Die damalige Schulleitung habe trotz Anzeichen und Hinweisen die Schädigung weiterer Opfer nicht verhindert. „Und da befinden wir uns in einem Rahmen, wo Ansprüche durchsetzbar sind und wo wir auch klar erkennen können, dass da Erfolgsaussichten sind“, sagte Groll.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.bild.de/BILD/Newsticker/news-ticker/2010/02/04/12-zivilklage-canisius.html" target="_blank">http://www.bild.de/BILD/Newsticker/news-ticker/2010/02/04/12-zivilklage-canisius.html</a></p>
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		<title>Zivilklage als letztes Mittel</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/03/zivilklage-als-letztes-mittel/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 05:26:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum Missbrauch oft ohne juristische Folgen bleibt und Mitwisserschaft nur schwer zu beweisen ist
Werner van Bebber
3.2.2010
Am Tiergartener Canisius-Kolleg sollen zwei dort unterrichtende Patres Schüler missbraucht haben. Die Vorfälle, die erst vor kurzem öffentlich bekannt geworden sind, sollen sich in den Jahren 1975 bis 1983 zugetragen haben. Von mehr als zwanzig Fällen ist inzwischen die Rede.
DIE [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Warum Missbrauch oft ohne juristische Folgen bleibt und Mitwisserschaft nur schwer zu beweisen ist</p>
<p>Werner van Bebber<br />
3.2.2010</p>
<p>Am Tiergartener Canisius-Kolleg sollen zwei dort unterrichtende Patres Schüler missbraucht haben. Die Vorfälle, die erst vor kurzem öffentlich bekannt geworden sind, sollen sich in den Jahren 1975 bis 1983 zugetragen haben. Von mehr als zwanzig Fällen ist inzwischen die Rede.</p>
<p>DIE BESCHULDIGTEN</p>
<p>Im Mittelpunkt des Skandals stehen zwei Patres: Wolfgang S. unterrichtete von 1975 bis 1979 Deutsch, Religion und Sport am Kolleg; danach wechselte er an die Sankt-Ansgar-Schule in Hamburg. Auch dort haben ehemalige Schüler jetzt Missbrauchsvorwürfe erhoben. Pater S. wechselte 1982 an das Kolleg in Sankt Blasien. Dort hat er sich angeblich dem Schulleiter offenbart und die Schule verlassen. 1985 zog er nach Chile. 1992 trat er aus dem Jesuiten-Orden aus.</p>
<p>Auch der zweite Beschuldigte, Peter R., hatte nach seiner Zeit als Lehrer am Canisius-Kolleg weiter mit Jugendlichen zu tun: In Göttingen sollte er sich um die Jugendarbeit an Pfarreien kümmern. Als ihm vorgeworfen wurde, ein Mädchen belästigt zu haben, zog er vorübergehend nach Mexiko. Nach seiner Rückkehr beurlaubte ihn die Ordensleitung und legte ihm den Austritt nahe. 1995 verließ R. den Orden – und wurde vom Bischof in Hildesheim weiterbeschäftigt, obwohl ihm auch dort vorgeworfen wurde, sich an einem 14 Jahre alten Mädchen vergriffen zu haben.</p>
<p>DIE VORWÜRFE</p>
<p>Völlig unklar ist derzeit, welche rechtlichen Folgen die Missbrauchsvorwürfe haben – für die beiden beschuldigten Männer, aber auch für diejenigen, die von den Vorwürfen gegen die beiden wussten, sie aber gewähren ließen. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob sich Wolfgang S. und Peter R. des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, von Kindern und von Jugendlichen schuldig gemacht haben können. Außerdem werden die Ermittler prüfen, ob einer der beiden Patres Schüler sexuell genötigt hat.</p>
<p>DIE STRAFVERFOLGUNG</p>
<p>Bislang haben der Jesuitenchef Stefan Dartmann und der Rektor des Kollegs, Klaus Mertes, über die Art und Weise des Missbrauchs nichts gesagt. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, weil die Vorwürfe durch einen Brief von Mertes bekannt geworden sind. Einer Anzeige bedurfte es nicht. Es gibt allerdings auch keine Anzeigepflicht bei diesen Delikten,wie die Kieler Professorin für Strafrecht, Monika Frommel, sagt. Am Anfang der Ermittlungen stehe die „Kenntnis der Strafverfolgungsorgane“. Woher die kommt, ist nicht wichtig.</p>
<p>Die beiden Beschuldigten können aber nach allem, was bislang bekannt geworden ist, davon ausgehen, dass die Taten aus den Jahren bis 1982 verjährt sind. Die Verjährung bei diesen Delikten ruht zwar, bis die Betroffenen 18 Jahre alt sind. Danach aber richtete sie sich nach den möglichen Höchststrafen. Sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen kann mit fünf Jahren Haft bestraft werden – die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Ein Missbrauch zum Beispiel an einem Zehnjährigen, verübt 1982, war also 1995 verjährt.</p>
<p>MITVERANTWORTUNG</p>
<p>Vieles deutet darauf, dass die beschuldigten Patres Wolfgang S. und Peter R. jahrelang gedeckt worden sind. So hatte Wolfgang S. offenbar schriftlich gestanden, Jugendliche missbraucht zu haben. Peter R. war nahegelegt worden, den Orden zu verlassen – und doch fand er eine neue Anstellung bei der Kirche. Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht an der Humboldt-Universität, sagt dazu: „Strafbar machen sich Schulleiter, Eltern und Vertrauenslehrer – wenn sie ihre Garantenpflicht verletzten.“ Das bedeutet in der Praxis: Rektoren, Eltern oder Vertrauenslehrer müssen einschreiten und etwas unternehmen, doch dafür müssen sie auch wissen, dass zum Beispiel ein Lehrer einen Schüler missbraucht oder misshandelt. „Dass man einen Verdacht hat, reicht nicht aus“, sagt Tatjana Hörnle. Und strafbar macht sich generell auch nur derjenige, „der vorsätzlich handelt“, sagt die Professorin. Anders gesagt: Die reine Ahnung von Verstößen gegen das Strafgesetzbuch ist moralisch problematisch, strafrechtlich aber nicht. Das erklärt jedenfalls ansatzweise, warum Wolfgang S. und Peter R. allen angedeuteten Vorwürfen zum Trotz jahrelang im Schuldienst bleiben konnten.</p>
<p>WEITERE RECHTLICHE FOLGEN</p>
<p>Missbrauchsopfer haben in den nun bekannt gewordenen Fällen nicht viele Möglichkeiten, Strafen und Sanktionen zu erwirken. Zwar können die Gerichte Auflagen gegen Sexualstraftäter verhängen – aber das setzt deren Verurteilung voraus. Nur gegen verurteilte Straftäter können zum Beispiel Berufsverbote ausgesprochen werden.</p>
<p>Die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel sieht außerdem für Missbrauchsopfer die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen diejenigen vorzugehen, die sie missbraucht haben. Diese Möglichkeit haben Verbrechensopfer generell, doch führt sie in Deutschland selten zu hohen Schadenersatzzahlungen.</p>
<p>Frommel hält solche Klagen in den jetzt bekannt gewordenen Fällen dennoch für sinnvoll – auch wenn erfolgreiche Klagen in solchen Fällen „nicht bekannt“ geworden sind. Institutionell gedeckter Missbrauch werde seit dreißig Jahren diskutiert, sagt Frommel. Nach ihrer Ansicht hat sich am einschlägigen Muster Verdacht, Verschweigen, Versetzen nichts geändert. Das gelte im Übrigen nicht nur für Patres, denen Missbrauch vorgeworfen werde, sondern auch für Lehrer, die sich an Schülern vergreifen.</p>
<p>Zumal im Umgang mit Missbrauchsfällen in Einrichtungen der Kirche „liegt auf der Hand, dass man hohe Schadenersatzansprüche stellen muss“, sagt die Kieler Professorin. Sie sieht im Umgang der Kirchen mit den gerüchteweise bekannten Missbrauchsfällen einen „ganz klaren Verstoß des Trägers“.</p>
<p>Nicht weniger wichtig erscheint es der Strafrechtlerin allerdings auch, „Fachleute besser zu schulen“, die mit Opfern von Missbrauch zu tun haben, Lehrer ebenso wie zum Beispiel Polizisten und Staatsanwälte. Werner van Bebber</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,3019635" target="_blank">http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,3019635</a></p>
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		<item>
		<title>Justizpanne – Polizei muss freigelassenen Sextäter überwachen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/02/01/justizpanne-%e2%80%93-polizei-muss-freigelassenen-sextater-uberwachen/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 15:18:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Weil die Essener Staatsanwaltschaft eine Frist verschlief, kam ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß. Die Polizei muss den 62-Jährigen nun beobachten &#8211; und die Anklagebehörde will eine &#8220;Schwachstellenanalyse&#8221; betreiben.
Düsseldorf &#8211; Wegen einer Justizpanne befindet sich ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher in Nordrhein-Westfalen wieder auf freiem Fuß &#8211; und muss nun von der Polizei beobachtet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Weil die Essener Staatsanwaltschaft eine Frist verschlief, kam ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß. Die Polizei muss den 62-Jährigen nun beobachten &#8211; und die Anklagebehörde will eine &#8220;Schwachstellenanalyse&#8221; betreiben.</strong></p>
<p>Düsseldorf &#8211; Wegen einer Justizpanne befindet sich ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher in Nordrhein-Westfalen wieder auf freiem Fuß &#8211; und muss nun von der Polizei beobachtet werden. Der Mann wurde Anfang Januar aus dem Gefängnis entlassen, weil die Staatsanwaltschaft Essen es versäumt hatte, rechtzeitig Sicherungsverwahrung für den 62-Jährigen zu beantragen.</p>
<p>Der Wiederholungstäter war vom Landgericht Essen im Jahr 2003 wegen schweren Raubes, gefährlicher Köperverletzung und sexuellen Missbrauchs zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Lebensgefährtin mit einer Machete verletzt und sich mehrfach an deren elfjähriger Enkelin vergangen. In seinem Urteil behielt sich die Kammer ausdrücklich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.</p>
<p>Diese hätte die Staatsanwaltschaft jedoch spätestens im Frühjahr 2007 &#8211; sechs Monate vor der Verbüßung von zwei Drittel der Haftstrafe &#8211; beantragen müssen. &#8220;Diesen Zeitpunkt haben wir leider verpasst&#8221;, sagte ein Sprecher der Behörde. Stattdessen versuchte man, die Haftdauer des Mannes, der laut Gutachter weiterhin als gefährlich einzustufen ist, über eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung zu verlängern. Das Landgericht Essen folgte dem Antrag im Dezember, doch das Oberlandesgericht Hamm kippte den Beschluss schließlich&#8230;</p>
<p>Den gesamten Artikel lesen:</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,675270,00.html" target="_blank">http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,675270,00.html</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sexueller Missbrauch ist wie Mord</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/01/31/sexueller-missbrauch-ist-wie-mord/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2010/01/31/sexueller-missbrauch-ist-wie-mord/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 09:19:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://norbert.denef.com/?p=947</guid>
		<description><![CDATA[„Kinderschänder Uwe K. – Streit um Verantwortung für mutmaßliche Rückfalltat“
vom 24. Januar
Nachweisbar ist, dass gutachterlich als wiederholungsgefährdete Sexualstraftäter eingestufte Menschen erneut Kinder missbrauchen. Schockierend, unfassbar und unverantwortlich ist aber, dass unsere Politiker dazu keine Lösungen bieten. Im Gegenteil: Unsere Kinder müssen akzeptieren, Opfer werden zu können – ein Skandal.
Die sexuelle Nötigung und der sexuelle Missbrauch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Kinderschänder Uwe K. – Streit um Verantwortung für mutmaßliche Rückfalltat“</p>
<p>vom 24. Januar</p>
<p>Nachweisbar ist, dass gutachterlich als wiederholungsgefährdete Sexualstraftäter eingestufte Menschen erneut Kinder missbrauchen. Schockierend, unfassbar und unverantwortlich ist aber, dass unsere Politiker dazu keine Lösungen bieten. Im Gegenteil: Unsere Kinder müssen akzeptieren, Opfer werden zu können – ein Skandal.</p>
<p>Die sexuelle Nötigung und der sexuelle Missbrauch ist faktisch mit Mord oder Totschlag gleichzusetzen. Das Opfer, seine Persönlichkeit, seine Seele werden faktisch ausgelöscht. Nur wenigen gelingt es, nach einem solchen Missbrauch dem Leben wieder einen Sinn abzugewinnen. Ist es also verantwortbar, solche Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, gleichzeitig aber die Eltern im Umfeld zu warnen und eine erneute Tat abzuwarten? Definitiv nicht, und wenn die Rechtslage kein Mittel kennt, dann muss es eine neue Einordnung solcher vernichtenden Taten geben.</p>
<p>Dr. Hans-Peter Schlaudt,</p>
<p>Berlin-Wilmersdorf</p>
<p>(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 31.01.2010)</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/meinung/leserbriefe/Leserbriefe;art144,3016631" target="_blank">http://www.tagesspiegel.de/meinung/leserbriefe/Leserbriefe;art144,3016631</a></p>
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		<title>Akute Defizite im Umgang der Justiz mit Uwe K.: Deutsche Kinderhilfe fordert schonungslose Aufklärung</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 15:58:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Akute Defizite im Umgang der Justiz mit Uwe K.: Deutsche Kinderhilfe fordert schonungslose Aufklärung
(Verbandspresse, 22.01.2010 11:55)
(Berlin) &#8211; Die Deutsche Kinderhilfe fordert die schonungslose Aufklärung des Falles von Uwe K. durch eine Expertenkommission. In der behördlichen Praxis müssen derartige Missstände zukünftig im Interesse eines wirksamen Opferschutzes vermieden und etwaige Strukturdefizite durch Gesetzesänderungen behoben werden. Dieser Fall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Akute Defizite im Umgang der Justiz mit Uwe K.: Deutsche Kinderhilfe fordert schonungslose Aufklärung</strong></p>
<p>(Verbandspresse, 22.01.2010 11:55)</p>
<p>(Berlin) &#8211; Die Deutsche Kinderhilfe fordert die schonungslose Aufklärung des Falles von Uwe K. durch eine Expertenkommission. In der behördlichen Praxis müssen derartige Missstände zukünftig im Interesse eines wirksamen Opferschutzes vermieden und etwaige Strukturdefizite durch Gesetzesänderungen behoben werden. Dieser Fall hat Bedeutung über die Grenzen Berlins hinaus. Der sadistisch veranlagte Karl D., der derzeit in NRW von den Behörden rund um die Uhr überwacht wird, hat Klage gegen seine Überwachung eingereicht. Die bisherigen Instrumentarien für den Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern reichen nicht aus, um einen wirksamen Schutz sicher zu stellen.</p>
<p>Die nach und nach ans Tageslicht tretenden Umstände des Umgangs der Berliner Justizbehörden mit Uwe K. offenbaren akute Defizite, Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen, die kaum noch in Worte zu fassen sind. Das ist mehr als ein Skandal. Es grenzt an einen Offenbarungseid des Rechtsstaates, wie die Berliner Justiz es zugelassen hat, dass Kinder erneut Opfer des hochgradig gefährlichen Sexualstraftäters Uwe K. wurden.</p>
<p>Bereits kurz nach seiner Haftentlassung suchte sich Uwe K. zielgerichtet seine Opfer. In typischer Verhaltensweise eines Pädokriminellen erschlich er sich das Vertrauen der Erziehungsberechtigten seiner Opfer. Gerade das für diesen Tätertypus übliche Verhalten, gekoppelt an die Feststellung der Experten, dass von Uwe K. eine erhebliche Wiederholungsgefahr ausgeht, macht die gewählte Vorgehensweise der Behörden so wenig nachvollziehbar. Trotz eines nackten Mädchens in seiner Wohnung verweigerte ein Richter den Haftbefehl!</p>
<p>Uwe K. hatte mehrfach gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verstoßen. So wohnte er beispielsweise in unmittelbarer Nähe eines Kinderspielplatzes. Dies hätte mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden können und müssen. Trotz dieser unmissverständlichen Alarmsignale und der eindeutigen erhöhten Gefahrenlage, wurde eine Rundumüberwachung nicht angeordnet, die Verantwortlichen blieben untätig.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist die gestrige (21. Januar 2010) Aussage der Berliner Justizverwaltung gegenüber der dpa, den Fall als &#8220;mustergültiges Beispiel für Zusammenarbeit von Polizei, Bewährungshelfer, Psychologin und sozialen Diensten&#8221; zu bezeichnen reiner Zynismus.</p>
<p>&#8220;Für Sexualstraftäter, von denen lebenslang eine Wiederholungsgefahr ausgeht, müssen andere Maßstäbe gelten als für gewöhnliche Straftäter. Sexualstraftäter haben einen Anspruch auf einen rechtsstaatlichen Umgang, abzuwägen ist dabei jedoch das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben der Opfer, die lebenslang unter den Taten leiden. In Deutschland wird die Priorität auf den Täter- und nicht auf den Opferschutz gelegt. Der Fall von Uwe K. belegt dies&#8221;, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. &#8220;Es bedarf dringend einer fundierten Debatte auf Bundes- und Länderebene über eine grundlegende Reform der bisherigen gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Sexualstraftätern. Gerade die Länder haben im Justizbereich systematisch Personal abgebaut, so dass es schon bei geltender Rechtslage der Führungsaufsicht an einer geeigneten Personaldecke und einem flächendeckenden Therapieangebot fehlt. Es wird auf Kosten des Opferschutzes unverantwortlich gespart&#8221;, so Ehrmann weiterhin.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Quelle/Kontaktadresse:</span><br />
Deutsche Kinderhilfe e.V.<br />
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes<br />
Schiffbauer Damm 40,  10117 Berlin<br />
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949</p>
<p>eMail:   <a href="mailto:presse@kinderhilfe.de">presse@kinderhilfe.de</a><br />
Internet: <a href="http://www.kinderhilfe.de" target="_blank">http://www.kinderhilfe.de</a></p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.verbaende.com/News.php4?m=66731" target="_blank">http://www.verbaende.com/News.php4?m=66731</a></p>
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		<title>Bagatellisierung: Er hoffe nur, dass die 14-Jährige den Übergriff schnell verarbeiten könne</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 09:02:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Schülerin im Praktikum sexuell bedrängt
Artikel aus der vom 22.01.2010
Böblingen Ein Arbeiter ist deshalb zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. 
Von Oliver im Masche
Das erste Mal Berufsluft schnuppern wollte eine 14 Jahre alte Schülerin, als sie im vergangenen Sommer eine Woche lang in einer Firma ein Berufspraktikum gemacht hat. Das machen alle Achtklässler der Hauptschulen im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schülerin im Praktikum sexuell bedrängt</strong></p>
<p>Artikel aus der vom 22.01.2010</p>
<p><strong>Böblingen Ein Arbeiter ist deshalb zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. </strong></p>
<p>Von Oliver im Masche</p>
<p>Das erste Mal Berufsluft schnuppern wollte eine 14 Jahre alte Schülerin, als sie im vergangenen Sommer eine Woche lang in einer Firma ein Berufspraktikum gemacht hat. Das machen alle Achtklässler der Hauptschulen im Land. Vier Tage lang lernte das Mädchen die Arbeitsabläufe in dem Betrieb im Gewerbegebiet Hulb kennen. Doch am letzten Tag ihres Praktikums verging sich ein 34 Jahre alter Mitarbeiter an der Schülerin. &#8220;Ich habe davon bis heute immer wieder Albträume&#8221;, sagte die Schülerin.</p>
<p>Der Mitarbeiter der Firma ist gestern am Amtsgericht in Böblingen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Mann 2000 Euro Geldbuße an die Beratungsstelle Thamar in Böblingen zahlen, deren Mitarbeiter Opfer sexueller Gewalt unterstützen.</p>
<p>Der 34-Jährige hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft strikt von sich gewiesen. &#8220;Ich habe nichts gemacht&#8221;, erklärte der Familienvater, der drei Kinder im Alter von einem bis neun Jahre hat, von seinem Chef als vorbildlicher Mitarbeiter beschrieben wird und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Er wisse auch nicht, warum die Schülerin ihn beschuldigte, sich an ihr vergangen zu haben. &#8220;Vielleicht aus Rache, weil ich ihr einmal gesagt habe, dass sie so langsam arbeitet und ein bisschen schneller sein sollte&#8221;, sagte der Mann.</p>
<p>Die Richter des Jugendschöffengerichts schlossen sich hingegen der Version des Mädchens an. Demnach traf sich die 14-Jährige mittags mit dem 34-Jährigen und einem 17 Jahre alten Lehrling zur Mittagspause im Gemeinschaftsraum der Firma. Als der Auszubildende zum Rauchen das Zimmer verließ, ging das Mädchen in den Umkleideraum, um dort ein Getränk aus ihrer Tasche zu holen. Der 34-Jährige folgte ihr. Mit den Worten &#8220;Du willst es doch auch&#8221;, bedrängte der Mann das Mädchen, drückte es gegen die Wand, hielt es fest, begrapschte die 14-Jährige und versuchte sie zu küssen.</p>
<p>&#8220;Ich habe erst geglaubt, dass es sich um einen Spaß handelt&#8221;, sagte das Mädchen. Sie habe sich gewehrt, sei dem Mann aber körperlich absolut unterlegen gewesen. Ein Geistesblitz bewahrte die 14-Jährige offenbar vor weiteren Übergriffen. Sie erklärte, dass die Mittagspause zu Ende sei und man zur Arbeit zurückkehren müsse. Als der Mann daraufhin kurz auf die große Wanduhr blickte, nutzte das Mädchen den kurzen Moment der Ablenkung, schlüpfte unter den Armen des 34-Jährigen hindurch und lief an ihren Arbeitsplatz.</p>
<p>Zunächst behielt die Schülerin das Erlebte für sich. Erst nach dem Feierabend schilderte das Mädchen den Übergriff einer Freundin und am Abend der Jugendsozialarbeiterin eines Jugendtreffs, das die 14-Jährige regelmäßig besucht. Schließlich wurde von dort die Polizei verständigt.</p>
<p>Das Mädchen leidet bis heute unter dem sexuellen Übergriff. &#8220;Die Erinnerungen kommen wieder hoch&#8221;, sagte die Schülerin. Mittlerweile besuche sie eine Therapeutin, um das Erlebte besser verarbeiten zu können. In den nächsten Monaten sind weitere 25 Beratungsstunden anberaumt.</p>
<p>Der vorsitzende Richter Günter Scheible erklärte, dass die Aussagen der 14-Jährigen &#8220;absolut glaubhaft&#8221; seien. &#8220;Sie hat den Übergriff sehr detailreich geschildert. Dabei hat es auch bei Nachfragen keine Widersprüche gegeben&#8221;, so der Richter. Zudem habe das Mädchen keinen Eifer gezeigt, den Mann zu belasten. &#8220;Wenn sie Ihnen etwas Böses wollte, hätte sie das Erlebte drastischer formulieren können&#8221;, betonte Scheible. Er habe keinen Zweifel daran, dass das Mädchen die Wahrheit sage. &#8220;Ich weiß auch nicht, warum die Schülerin Sie aus heiterem Himmel belasten sollte&#8221;, so der Richter. <strong>Er hoffe nur, dass die 14-Jährige den Übergriff schnell verarbeiten könne</strong>, um später unbefangen eine eigene Beziehung zu einem Partner einzugehen.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2358378_sz_hier_artikel_1354_-schuelerin-im-praktikum-sexuell-bedraengt.html?_suchtag=2010-01-22" target="_blank">http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2358378_sz_hier_artikel_1354_-schuelerin-im-praktikum-sexuell-bedraengt.html?_suchtag=2010-01-22</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bagatellisierung: Schmerzensgeld von je 1000 Euro</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/01/21/bagatellisierung-schmerzensgeld-von-je-1000-euro/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 10:45:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Urteil im Sinne der Staatsanwaltschaft
Sexueller Missbrauch &#8211; sieben Monate auf Bewährung für Arzt
Von Evelin Hartmann 21. Januar 2010
&#8220;Ich bin froh, dass er endlich verurteilt ist. Trotzdem wäre ein Berufsverbot dringend nötig gewesen&#8221;, sagte gestern Stefanie H. im Anschluss an die Urteilsverkündung im Prozess um den Arzt Dieter M. am Amtsgericht Tostedt.
Tostedt. Richterin Astrid Hillebrenner hatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Urteil im Sinne der Staatsanwaltschaft</p>
<p><strong>Sexueller Missbrauch &#8211; sieben Monate auf Bewährung für Arzt</strong></p>
<p>Von Evelin Hartmann 21. Januar 2010</p>
<p><strong>&#8220;Ich bin froh, dass er endlich verurteilt ist. Trotzdem wäre ein Berufsverbot dringend nötig gewesen&#8221;, sagte gestern Stefanie H. im Anschluss an die Urteilsverkündung im Prozess um den Arzt Dieter M. am Amtsgericht Tostedt.</strong></p>
<p>Tostedt. Richterin Astrid Hillebrenner hatte den Angeklagten in zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses schuldig gesprochen. Das Urteil: Sieben Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf Bewährung. Außerdem soll der Tostedter Arzt den beiden Geschädigten Stefanie H. (41) und Beatrice H. (24) ein <strong>Schmerzensgeld von je 1000 Euro </strong>zahlen.</p>
<p>Die beiden Nebenklägerinnen hatten im Jahr 2008 und 2009 die Praxis des Tostedter Arztes aufgrund von Rückenproblemen aufgesucht. Während der Behandlung soll es zu Berührungen der Schamlippen und Brüsten gekommen sein. Die dritte Nebenklägerin Angela Heike J. (45) hatte dem Gericht ebenfalls von solch intimen Berührungen berichtet.</p>
<p>Der Verteidiger des Angeklagten, Johann Schwenn, hatte zu Beginn des Prozesses im November einen unabhängigen Gutachter gefordert, der die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen beurteilen sollte. Die Einschätzung von Prof. Dr. Günter Köhnken von der Uni Kiel: Bei Frau J. habe er keine Beurteilung abgeben können, da sie sich in psychiatrischer Behandlung befunden habe. Grundsätzlich seien die Aussagen der Frauen unabhängig voneinander zu beurteilen, außerdem sei kein Motiv erkennbar, aus dem heraus die Frauen dem Arzt hätten schaden wollen. (Die Harburger Rundschau berichtete)</p>
<p>Auf dieses Gutachten stützte sich Richterin Astrid Hillebrenner in ihrer Urteilsbegründung. Mit dem Urteil kam sie den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach.</p>
<p>Die Verteidigung hatte auf &#8220;nicht schuldig&#8221; plädiert. Dieter M. sei Opfer einer Rufmordkampagne geworden &#8211; initiiert durch missgünstige Konkurrenten.</p>
<p>Der Forderung der Verteidigerin der Nebenklage, Gülsen Kurt, ein Berufsverbot zu verhängen, kam die Richterin nicht nach. &#8220;Dem Angeklagten ist zu Gute zu halten, dass er nicht vorbestraft ist&#8221;, so Astrid Hillebrenner. &#8220;Trotzdem bin ich zufrieden mit dem Prozess-Ausgang im Fall von Stefanie H. und Beatrice H.&#8221;, so Gülsen Kurt. Ob sie in Revision gehen wollen, werden beide Parteien nun prüfen.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.abendblatt.de/region/harburg/article1350249/Sexueller-Missbrauch-sieben-Monate-auf-Bewaehrung-fuer-Arzt.html" target="_blank">http://www.abendblatt.de/region/harburg/article1350249/Sexueller-Missbrauch-sieben-Monate-auf-Bewaehrung-fuer-Arzt.html</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Pädophile Priester «Es gibt keine Anzeigepflicht»</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/01/19/padophile-priester-%c2%abes-gibt-keine-anzeigepflicht%c2%bb/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 18:12:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[Muss die katholische Kirche nicht zwingend die Polizei einschalten, wenn sich einer ihrer Priester an Minderjährigen vergeht? Nein, sagt Franz Riklin, Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg.
Beobachter:
Ein Priester vergreift sich an einem Kind und ist geständig. Die Diözese, bei der er angestellt ist, sieht von einer Anzeige ab und schickt ihn ins Ausland. Solche und ähnliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Muss die katholische Kirche nicht zwingend die Polizei einschalten, wenn sich einer ihrer Priester an Minderjährigen vergeht? Nein, sagt Franz Riklin, Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg.</strong></p>
<p>Beobachter:<br />
Ein Priester vergreift sich an einem Kind und ist geständig. Die Diözese, bei der er angestellt ist, sieht von einer Anzeige ab und schickt ihn ins Ausland. Solche und ähnliche Fälle machten in letzter Zeit Schlagzeilen &#8211; und die Öffentlichkeit war irritiert, dass die Kirche nicht sofort die Polizei einschaltete. Macht sie sich damit nicht strafbar?</p>
<p>Franz Riklin:<br />
Nein. Es besteht keine Pflicht, Strafanzeige zu erstatten. Auch nicht für die katholische Kirche.</p>
<p>Beobachter:<br />
Ist das nicht strafbare Begünstigung?</p>
<p>Riklin:<br />
Nein, die könnte erst vorliegen, wenn ein Priester von den Strafbehörden verfolgt wird und Kirchenvertreter ihn verstecken.</p>
<p>Beobachter:<br />
Anderes Beispiel: Ein Priester missbraucht ein Kind und ist geständig. Das Opfer und dessen Eltern wollen Anzeige erstatten. Die Diözese bietet ihnen eine Entschädigungssumme an. Dafür sollen die Eltern auf eine Anzeige verzichten. Ist das strafbar?</p>
<p>Riklin:<br />
Nein. Wie gesagt, es gibt keine Anzeigepflicht.</p>
<p>Beobachter:<br />
Sich mit Geld das Schweigen der Opfer zu erkaufen ist strafrechtlich kein Problem?</p>
<p>Riklin:<br />
Bei Vermögensdelikten etwa kommt es immer wieder vor, dass ein Beschuldigter dem Geschädigten eine Genugtuungssumme anbietet. Das ist nicht verboten.</p>
<p>Beobachter:<br />
Aber?</p>
<p>Riklin:<br />
Die Kirche hat eine moralische Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass sich die sexuellen Übergriffe nicht wiederholen. Wichtig ist, dass auf eine solche Tat reagiert und sie nicht einfach vertuscht wird. Dass man den Täter damit konfrontiert, ihn zur Auseinandersetzung zwingt und prüft, ob Rückfallrisiken bestehen. Eine Strafanzeige ist nicht die einzig mögliche Lösung.</p>
<p>Beobachter:<br />
Nennen Sie mir einen guten Grund, bei sexuellen Übergriffen auf Kinder durch Priester auf eine Anzeige zu verzichten.</p>
<p>Riklin:<br />
Ein Grund ist, wenn das Opfer keine Anzeige will. Oder wenn das Delikt sehr lange zurückliegt, ohne dass weitere Verfehlungen bekannt sind. Aus meiner Sicht ist auch wichtig, ob der Täter pädophil veranlagt ist. Nicht jede sexuelle Handlung mit Kindern und Jugendlichen lässt auf eine Krankheit schliessen, die dringend behandelt werden muss.</p>
<p>Beobachter:<br />
Und wenn der Täter pädophil veranlagt ist?</p>
<p>Riklin:<br />
Dann kann sich eine Anzeige aufdrängen. Pädophilie ist eine Krankheit mit grosser Rückfallgefahr, die man nur mit einer intensiven Therapie bekämpfen kann. Leider garantiert unser Straf- und Massnahmenvollzug in weiten Teilen nicht, dass solche Täter adäquat behandelt werden.</p>
<p>Beobachter:<br />
Begeht die Kirche nicht Täterschutz, wenn sie den Opfern von sexuellen Übergriffen hohe Entschädigungssummen zahlt und sich so ihr Schweigen erkauft?</p>
<p>Riklin:<br />
Natürlich schützt sie den Täter vor einem Strafverfahren. Im Zentrum steht für mich die Prävention und insofern auch der Opferschutz. Deshalb soll man in schweren Fällen auch auf das Strafrecht zurückgreifen. Ich bin aber kein Anhänger jener Glaubensrichtung, die meint, das beste Mittel zur Lösung unserer gesellschaftlichen Probleme sei stets und primär das Strafrecht.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/artikel/paedophile-priester_es-gibt-keine-anzeigepflicht/" target="_blank">http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/artikel/paedophile-priester_es-gibt-keine-anzeigepflicht/</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schadenersatz: Missbraucht, vergewaltigt, vernachlässigt</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/01/18/schadenersatz-missbraucht-vergewaltigt-vernachlassigt/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2010/01/18/schadenersatz-missbraucht-vergewaltigt-vernachlassigt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 09:40:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[17.01.2010 &#124; PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Ein Mädchen wurde vergewaltigt. Gutachter und Erstgericht wollten dem Kind wegen seines unglücklichen Vorlebens nur die Hälfte der psychischen Schmerzen zugestehen. Das Höchstgericht widersprach.
WIEN. Zu behaupten, die junge Kärntnerin hätte eine schwierige Kindheit hinter sich, wäre noch eine Untertreibung. Mit sieben Jahren wurde sie von zwei zehnjährigen Nachbarskindern in einen Keller [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>17.01.2010 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse)</p>
<p><strong>Ein Mädchen wurde vergewaltigt. Gutachter und Erstgericht wollten dem Kind wegen seines unglücklichen Vorlebens nur die Hälfte der psychischen Schmerzen zugestehen. Das Höchstgericht widersprach.</strong></p>
<p>WIEN. Zu behaupten, die junge Kärntnerin hätte eine schwierige Kindheit hinter sich, wäre noch eine Untertreibung. Mit sieben Jahren wurde sie von zwei zehnjährigen Nachbarskindern in einen Keller gelockt. Eines der Kinder nahm geschlechtliche Handlungen an dem Mädchen vor. Das Mädchen erzählte den Vorfall dem Freund ihrer Mutter. Statt ihr zu helfen, missbrauchte nun aber auch der Mann das Mädchen. Zwei Jahre später sollte sich dieser Vorfall wiederholen.</p>
<p>Der Mann wurde deswegen strafrechtlich verurteilt. Das Mädchen bekam als Privatbeteiligte symbolische 100 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Bezüglich weiterer Ansprüche wurde das Kind auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Strittig war dabei die Bemessung des Schmerzengelds. Denn der Gutachter erklärte, dass das Mädchen schon vor dem Übergriff durch den Mann eine Grundstörung aufgewiesen hatte. Sie war immer schon ein ängstliches Kind und verbrachte die ersten drei Lebensjahre in einem sehr schwierigen Umfeld. Weil das Mädchen auffallend klein gewachsen war, wurde es schon in jungen Jahren oft von anderen gehänselt. Der Vorfall im Keller mit gleichaltrigen Kindern führte aber noch zu keiner nachhaltigen Persönlichkeitsbeeinträchtigung, meinte der Gutachter. Auch die sexuellen Übergriffe des Mannes hatten keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wesen des Mädchens. Sehr wohl erheblich gestalteten sich aber die mittelbaren Folgen.</p>
<p><strong>Familie lehnte Kind ab</strong></p>
<p>Den Aufenthalt in der Abteilung für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie erlebte das Kind als „unendlich“. Dazu kamen familiäre Probleme: Sowohl die eigene Mutter als auch die Großeltern glaubten dem Mädchen seine Beschreibung der Tat nicht. Sie besuchten daher das Kind im Krankenhaus kaum bis gar nicht. Das Mädchen litt unter einer Depression und einer massiven Traumatisierung. Besondere Angst machten dem Kind auch Aussagen des Täters: Er sagte schlimme Folgen bei einem weiteren Zusammentreffen nach seiner Haftentlassung voraus.<br />
Angesichts der Vorgeschichte des Mädchens schlug der Gutachter vor, „bei der Beurteilung der vorfallskausalen Schmerzperioden mit einem 50-prozentigen Abzug vorzugehen“. Denn die Lebenssituation des Mädchens sei bereits vor der Vergewaltigung durch den Mann schwierig gewesen. Tatsächlich übernahm das Landesgericht Klagenfurt die Feststellungen des Gutachters, wonach das Mädchen sich einen 50-prozentigen Abzug beim Schmerzengeld gefallen lassen müsse. Als angemessen betrachtete das Gericht ein Schmerzengeld von 28.000 Euro. Der Täter wurde überdies zur Haftung für weitere Schäden verpflichtet.</p>
<p>Das Berufungsgericht hielt zwar fest, dass sich das Mädchen wegen des Vorlebens keinen Abzug beim Schmerzengeld gefallen lassen müsse, kurioserweise bemaß die zweite Instanz aber die Summe für das Schmerzengeld trotzdem geringer. Es verglich den Fall mit anderen Urteilen nach Vergewaltigungen und hielt einen Betrag von 10.000Euro für angemessen. Das Mädchen erhob Revision an den Obersten Gerichtshof (7Ob 160/09v). Und dieser hielt fest: „Im vorliegenden Fall wurde das Schmerzengeld so knapp bemessen, dass dies im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifen ist.“ Eine klare Absage erteilte der OGH der Ansicht, wonach sich das Mädchen wegen „vorhandener Vorschäden“ einen 50-prozentigen Abzug gefallen lassen müsse. Selbst wenn zwei Umstände (in diesem Fall ein schwieriges Vorleben und eine Vergewaltigung) nur zusammen einen Schaden bedingen, bleibe der Täter voll haftbar. Daran ändere auch nichts, dass der psychische Schaden erst nach der Vergewaltigung durch die Folgewirkungen (fehlende soziale Kontakte) eingetreten sei. Dass Beeinträchtigungen nach einem sexuellen Missbrauch noch durch das familiäre Umfeld verstärkt werden, sei nicht außergewöhnlich, so das Höchstgericht. In der Sache hielt es aber – wieder etwas kurios – die von der ersten Instanz festgelegte Summe für grundsätzlich richtig. Es sprach dem Mädchen 28.100 Euro Schmerzengeld zu. Die Rechenoperation in Gestalt der Halbierung war für den OGH zwar offenbar falsch, das Ergebnis aber doch richtig.</p>
<p><strong>Kein begrenztes Glücksreservoir</strong></p>
<p>Andreas Klete?ka, Zivilrechtsprofessor in Salzburg, hält die Erwägungen des OGH für richtig. „Man hat nicht nur ein begrenztes Glücksreservoir“, erklärt er. Wenn ein Mensch ein unglückliches Leben hatte, könne man nicht deswegen sein Schmerzengeld geringer bemessen. Es handle sich in diesem Fall auch nicht um einen Vorschaden. Dieser würde nur vorliegen, wenn das Kind dieselben psychischen Probleme etwa wegen einer genetischen Veranlagung auch ohne Vergewaltigung bekommen hätte, nur später. Nur dann hätte man das Schmerzengeld verringern können. In diesem Fall aber wären die Probleme ohne die Vergewaltigung gar nicht aufgetreten.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/533461/index.do?from=gl.home_rechtspanorama" target="_blank">http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/533461/index.do?from=gl.home_rechtspanorama</a></p>
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		<title>Angeklagte muss auch in Zukunft für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden der Tat finanziell gerade stehen</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 07:07:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Vier Jahre und zwei Monate für sexuellen Missbrauch
SÜDLICHE ORTENAU/FREIBURG. Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten hat das Landgericht Freiburg gestern den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung eines zehnjährigen Kindes aus der südlichen Ortenau geahndet. In dieser Strafe enthalten ist auch der unerlaubte Besitz von über 5500 gelöschten kinderpornografischen Bilddateien, die Fahnder auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vier Jahre und zwei Monate für sexuellen Missbrauch</strong></p>
<p>SÜDLICHE ORTENAU/FREIBURG. Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten hat das Landgericht Freiburg gestern den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung eines zehnjährigen Kindes aus der südlichen Ortenau geahndet. In dieser Strafe enthalten ist auch der unerlaubte Besitz von über 5500 gelöschten kinderpornografischen Bilddateien, die Fahnder auf dem Rechner des Angeklagten sichtbar gemacht hatten.</p>
<p>Mit der Tat des 33-jährigen Arbeiters ist für das Kind und seine Eltern im vergangenen Sommer ein Alptraum wahrgeworden. Das Kind war auf dem Heimweg vom Sport auf einem Feldweg von dem Angeklagten angesprochen und unter dem Vorwand, dass er dringend Hilfe für ein paar Hundewelpen brauche, in ein Maisfeld gelockt worden. Dort verging er sich an dem Kind. Das fürchtete unterdessen um sein Leben. Nach der Tat brachte es der 33-Jährige zum Feldweg zurück. Das Kind offenbarte sich sofort seiner Mutter, die ohne Zögern die Polizei informierte.</p>
<p>Auf Grund der guten Beobachtungsgabe des Kindes geriet insbesondere ein Mann rasch in das Visier der Fahnder. Zum einen passte die Beschreibung auf ihn, zum anderen war er schon von Verantwortlichen eines Jugendzentrums gebeten worden, sich nicht mehr in dessen Nähe aufzuhalten. Der 33-Jährige war aufgefallen, weil er immer wieder Anschluss an Jugendliche gesucht hatte.</p>
<p>Vier Tage nach der Tat reichten die Indizien für eine Festnahme des 33- Jährigen, der noch am selben Tag den sexuellen Missbrauch zugab. Vor Gericht schilderte er die Tat als eine Art Wiederholung eines selbsterfahrenen Missbrauchs in seiner Kindheit. &#8220;Hier ist ein Opfer zu einem Täter geworden&#8221;, meinte deshalb sein Verteidiger Claus-Peter Hildbrand und plädierte für eine Bewährungsstrafe.</p>
<p>Pädophile Neigungen konnte oder wollte der Angeklagte vor Gericht nicht eingestehen. Dabei spricht die riesige Menge der auf seinem Rechner von Computerfachleuten der Polizei wieder sichtbar gemachten kinderpornographischen Bilddateien eine deutliche Sprache. Der Angeklagte behauptete, dass er diese Dateien ohne sein Wissen von einem Tauschpartner übermittelt bekommen und nach dem Entdecken sofort gelöscht habe. Das haben ihm am Ende weder das Gericht noch die Staatsanwältin Novak abgenommen. Sie hatte zur Ahndung der Taten fünf Jahre und acht Monate Haft gefordert.</p>
<p>Erfolg hatte die für das Kind als Nebenklägerin auftretende Anwältin Simone Hogenmüller. Auf ihre Anträge hin verurteilte die von Wolfgang Schmidt-Weihrich geleitete Zweite Große Strafkammer den Angeklagten zu einer Schmerzengeldzahlung von 6000 Euro zugunsten des Kindes.</p>
<p>Des weiteren stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte auch in Zukunft für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden der Tat finanziell gerade stehen muss. Er muss auch die Kosten der Nebenklage bezahlen. Sein Computer, auf dem die Kinderpornographie gefunden wurde, ist vom Gericht als Tatmittel eingezogen worden.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.badische-zeitung.de/ettenheim/vier-jahre-und-zwei-monate-fuer-sexuellen-missbrauch--25286681.html" target="_blank">http://www.badische-zeitung.de/ettenheim/vier-jahre-und-zwei-monate-fuer-sexuellen-missbrauch&#8211;25286681.html</a></p>
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		<title>Jugendamt-Skandal kommt zu den Akten</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/01/07/jugendamt-skandal-kommt-zu-den-akten/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 19:33:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Christoph Scharf
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen eine Amts-Mitarbeiterin wegen Verjährung ein. Sie soll in einem Missbrauchs-Fall nicht reagiert haben.
Ein Jahr nach Ermittlungsbeginn hat die Bautzener Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren gegen eine Mitarbeiterin des Kreis-Jugendamts eingestellt. Auslöser waren Vorwürfe, das Amt sei in den Neunzigern von Fällen sexuellen Missbrauchs unterrichtet gewesen, habe aber nichts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von Christoph Scharf</p>
<p><strong>Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen eine Amts-Mitarbeiterin wegen Verjährung ein. Sie soll in einem Missbrauchs-Fall nicht reagiert haben.</strong></p>
<p>Ein Jahr nach Ermittlungsbeginn hat die Bautzener Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren gegen eine Mitarbeiterin des Kreis-Jugendamts eingestellt. Auslöser waren Vorwürfe, das Amt sei in den Neunzigern von Fällen sexuellen Missbrauchs unterrichtet gewesen, habe aber nichts unternommen (siehe Beitrag unten). Bei einem Prozess gegen den Bautzener Dieter K. Ende 2008 hatte die jahrelang missbrauchte Tochter angegeben, das Amt rechtzeitig von den Vorfällen informiert zu haben. Das Landgericht warf daraufhin dem Jugendamt „krasses Versagen“ vor.</p>
<p>„Wir halten die Aussage des Mädchens nach wie vor für glaubhaft“, sagt Oberstaatsanwalt Christopher Gerhardi jetzt der SZ. „Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin des Jugendamts mussten wir allerdings wegen Verjährung einstellen.“</p>
<p>Konkret ging es um eine Verletzung der Fürsorgepflicht und eine so genannte Urkundenunterdrückung. Das Mädchen hatte angegeben, Mitte der Neunziger mit einer Tante beim Jugendamt gewesen zu sein und dort darüber berichtet zu haben, dass der Vater nachts zu ihr ins Bett steige. Detailliertere Auskünfte habe sie dabei wohl aus Scham nicht gegeben. Statt dessen soll sie nach Absprache einen Brief mit den Vorwürfe ans Jugendamt geschickt haben. Das reagierte jedoch nicht, als das Mädchen Jahre später Einsicht in ihre Akte nehmen wollte, war weder diese noch ihr Brief von damals zu finden.</p>
<p><strong>Details nicht mehr zu klären</strong></p>
<p>Juristisch bleibt das Verschwinden jedoch folgenlos. „Es ließ sich jetzt nicht mehr aufklären, wann und wie der Brief des Mädchens verschwunden ist“, sagt Christopher Gerhardi. Da bei den vorgeworfenen Delikten fünf Jahre Verjährungsfrist gelte, sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden.</p>
<p>Anders verhält es sich im Jugendamt selber, wo diese Fristen nicht gelten. Auch die Behörde selbst habe zu dem Fall recherchiert, sagt Pressesprecherin Sabine Rötschke. „Wir konnten aus der jetzigen Sicht allerdings keinerlei Anhaltspunkte für ein unkorrektes Vorgehen der Mitarbeiter finden.“ Gleichwohl arbeite man stets daran, die Arbeitsweise des Jugendamts zu „optimieren“.</p>
<p>Ob es bei dem Fall dienstrechtliche Konsequenzen gab, sagt Sabine Rötschke nicht. „Hierbei handelt es sich um interne Abläufe, die auch aus persönlichen Gründen nicht nach außen gegeben werden.“</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.sz-online.de/Nachrichten/Bautzen/Jugendamt-Skandal_kommt_zu_den_Akten/articleid-2356141" target="_blank">http://www.sz-online.de/Nachrichten/Bautzen/Jugendamt-Skandal_kommt_zu_den_Akten/articleid-2356141</a></p>
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		<title>Sachsensumpf: Kritiker Jürgen Roth droht Gefängnis</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/01/02/sachsensumpf-kritiker-jurgen-roth-droht-gefangnis/</link>
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		<pubDate>Sat, 02 Jan 2010 08:19:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem Enthüllungsjournalisten Jürgen Roth (64) aus Frankfurt (Main) droht eine zweimonatige Gefängnisstrafe, wenn er nicht 60 Tagessätze an die sächsische Justizkasse zahlt. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte Roth (Mafialand Deutschland, Eichborn Verlag) am 25. November 2009 zu dieser Strafe, weil er es gewagt hatte, in einem Blogbeitrag auf seiner Internetseite eine Staatsanwältin zu kritisieren, die 13 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Dem Enthüllungsjournalisten Jürgen Roth (64) aus Frankfurt (Main) droht eine zweimonatige Gefängnisstrafe, wenn er nicht 60 Tagessätze an die sächsische Justizkasse zahlt. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte Roth (Mafialand Deutschland, Eichborn Verlag) am 25. November 2009 zu dieser Strafe, weil er es gewagt hatte, in einem Blogbeitrag auf seiner Internetseite eine Staatsanwältin zu kritisieren, die 13 Jahre lang am laufenden Band Ermittlungsverfahren gegen den Leiter einer Leipziger Kampfsportschule wegen Kindesmissbrauchs eingestellt haben soll. </strong></p>
<p><strong>27 Anzeigen niedergeschlagen</strong></p>
<p>27 Mal hätten, laut Roths Anwalt, Armin Golzem aus Frankfurt am Main, Eltern von Sportschülerinnen vergeblich den türkischstämmigen Taekwondo-Trainer Etem Sarac (48) aus Leipzig wegen Missbrauchs, Nötigung und Vergewaltigung Schutzbefohlener sowie Verbreitung pornografischer Schriften angezeigt, bevor der pädophile Selbstvereidigungs-Lehrer dann endlich am 24. August 2006 in einem 28. Fall vom Amtsgericht Leipzig zu zwei Jahren und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde (AZ 435JS56738/05), weil er eine 13-Jährige sexuell missbraucht haben soll, indem er sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.</p>
<p>Und selbst in diesem Fall blieb die Tat ungesühnt. Denn Sarac ging in Revision. Und kam auf freien Fuß, weil das Gericht keine Fluchtgefahr erkannte. Sarac setzte sich daraufhin am 1. Januar 2007 ins sonnige Alanya ab und schickte zu den Revisionsverhandlungs-Terminen aus der Türkei regelmäßig (insgesamt vier) Atteste, er sei krank: mal Thrombose, mal ein Rückenleiden (Hexenschuß), mal schwere Depressionen.</p>
<p>Die Revisionsverhandlungen mutierten zu einem Gerichts-Ping-Pong-Spiel. Das Landgericht verwarf im Jahre 2007 die Berufung, weil es die Atteste als gefälscht einstufte. Das Oberlandesgericht kassierte diese Entscheidung. Das Landgericht begann von vorn und verwarf mitte 2009 erneut die Berufung. Der Trainer ging dagegen wiederum aufs Neue in Revision. Das Ende ist offen.</p>
<p><strong>Oberstaatsanwalt beantragte gar keinen neuen Haftbefehl </strong></p>
<p>Die Mutter des Mädchens, Annett S. (36), aus Leipzig erstattete laut BILD-Zeitung im Januar 2009 gegen Oberstaatsanwalt Hans Strobl (53) Anzeige, weil dieser es 2006 versäumt hatte, gegen den Täter einen neuen Haftbefehl zu beantragen, so dass der Verurteilte in die Türkei flüchten konnte.</p>
<p>Für das Opfer ist der Fall doppelt tragisch. Die Familie des Mädchens war mit Etem Sarac befreundet. Die damals 13-jährige hatte sich an den Kampflehrer gewandt, weil sie von ihm lernen wollte, wie man sich gegenüber aufdringlichen Männern wehren könne. Denn das Mädchen wurde schon einmal im Alter von 12 Jahren von einem Immobilienmakler missbraucht. Der beging nach der Tat in der Untersuchungshaft Selbstmord. Das Mädchen wollte nie wieder einem Mann hilflos ausgeliefert sein. Aber ausgerechnet ihr Taekwondo-Trainer Etem Sarac sei nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig ihr nächster Peiniger geworden und habe das Kind im Jahre 2005 vergewaltigt.</p>
<p>Die Opferfamilie zog aus Leipzig fort, das Mädchen ist in Therapie. Die Kampfsportschule SARAC e.V. in der Weinbergstraße 8 in Leipzig, die nach der Flucht Saracs von seinem Bruder weitergeführt wurde und in denen auch Saracs Söhne als Trainer arbeiteten, wird noch immer auf der Internetseite Selbstschutz-Fibel.de als Anlaufstelle beworben, bei der Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern Hilfe finden würden. Die Seite wird von der Firma Genu-Vertrieb für Alarm- und Sicherheitstechnik aus Eiterfeld in Hessen betrieben.</p>
<p><strong>Die Vergewaltigung einer 13-jährigen hätte vermieden werden können </strong></p>
<p>Der ganze Fall hätte laut Jürgen Roth vermieden werden können, wenn die sächsische Staatsanwaltschaft nicht so lasch mit den vorangegangenen Anzeigen gegen Etem Sarac umgegangen wäre. Deshalb hatte Roth im Dezember 2007 auf seiner Internetseite folgendes Zitat aus seinem Buchmanuskript Mafialand Deutschland veröffentlicht:</p>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Diese grenzenlose Ohnmacht trifft auch die Bürger, insbesondere wenn es um sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Seit 1992 liegen gegen Etem S., den Leiter einer Leipziger Kampfsportschule, Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, wegen Vergewaltigung, Nötigung und Erpressung. Die immer gleiche Leipziger Staatsanwältin stellte grundsätzlich die Verfahren ein und zwar ohne jede Beweismittelsicherung und Anhörung von Zeugen.</em></p>
<p>Die Staatsanwältin erwirkte einen Strafbefehl über 2.000 Euro gegen Roth wegen übler Nachrede. Als dieser sich weigerte, die Passage von seiner Seite zu nehmen, erhöhte die Staatsanwaltschaft auf 3.000 Euro nunmehr wegen Verleumdung. Roth wehrte sich, legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Leipzig gab der Staatsanwältin jedoch Recht und verurteilte Roth zu 60 Tagessätzen.</p>
<p>Richterin Gudrun Engelhardt schloss nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung nicht aus, dass Roth mit seinen Aussagen zu Etem Sarac im Allgemeinen recht haben könnte, jedoch sei die eine Faktenbehauptung gegen die Staatsanwältin nicht richtig gewesen. Es seien Zeugen gehört worden.</p>
<p><strong>Roths Fazit nach dem Urteil: </strong></p>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Die Richterin war nicht zu überzeugen. Auch eine Zeugin, die über die Nachlässigkeit der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte, fand überhaupt kein Gehör. Es interessierte nicht.</p>
<p>Zusammenhänge zu sehen war anscheinend nicht die Sache der Richterin. Selbst als mein Anwalt ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Leipzig vorgelesen hatte, wonach bei den betreffenen Stellen auf meinem Blog keine üble Nachrede und keine Verleumdung der bedauernswerten Staatsanwältin vorliegen würde, wurde das von anderer, höherer Stelle der Staatsanwaltschaft gekippt. Deshalb fand das auch bei der Richterin wenig Zustimmung.</p>
<p>Natürlich haben wir gegen das Urteil Revision eingelegt, und der Gang durch die juristischen Instanzen kann jetzt beginnen. Mal sehen, wie es ausgehen wird &#8211; im schönen Sachsenland.</em></p>
<p><strong>Justitias Blindheit bei Kindesmissbrauch hat System: den Sachsensumpf</strong></p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=384&amp;meldung=Sachsensumpf-Kritiker-Juergen-Roth-droht-Gefaengnis" target="_blank">http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=384&amp;meldung=Sachsensumpf-Kritiker-Juergen-Roth-droht-Gefaengnis</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bagatellisierung: die zum Tatbestand gehörende, auf Sex zielende körperliche Gewalt</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2009/12/22/bagatellisierung-die-zum-tatbestand-gehorende-auf-sex-zielende-korperliche-gewalt/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 08:05:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ehefrau vergewaltigt? – Freispruch des Angeklagten mangels Beweises
REGENSBURG/WALDMÜNCHEN. Das Landgericht Regensburg sprach gestern einen 69-jährigen Waldmünchener vom Vorwurf mehrerer Vergewaltigungen samt Körperverletzung frei. Die 28 Jahre jüngere Ehefrau hatte den Rentner angezeigt, sie sechsmal mit brutalen Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Der Angeklagte bestritt die Gewaltanwendung bis zum Schlusswort. Die 41-Jährige hatte als Kronzeugin die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ehefrau vergewaltigt? – Freispruch des Angeklagten mangels Beweises</strong></p>
<p>REGENSBURG/WALDMÜNCHEN. Das Landgericht Regensburg sprach gestern einen 69-jährigen Waldmünchener vom Vorwurf mehrerer Vergewaltigungen samt Körperverletzung frei. Die 28 Jahre jüngere Ehefrau hatte den Rentner angezeigt, sie sechsmal mit brutalen Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.</p>
<p>Der Angeklagte bestritt die Gewaltanwendung bis zum Schlusswort. Die 41-Jährige hatte als Kronzeugin die Beschuldigungen wiederholt, der Staatsanwalt ihr geglaubt. Er forderte vier Jahre und sechs Monate Haft. Das Gericht folgte dem Verteidiger Thomas Merkler, der Freispruch auf Kosten der Staatskasse beantragt hatte.</p>
<p><strong>Schläge aus „übergroßer Liebe“</strong></p>
<p>„Das Gericht hält den Angeklagten keinesfalls für den liebevollen Partner, den er hier vorzugeben sucht“, leitete der Vorsitzende Richter Johann Piendl die Urteilsgründe ein. Er halte die Schilderungen der Zeugin nicht für erlogen. Sie könnten dem Wesen des Angeklagten entsprechen. Der habe auch einmal in Anwesenheit seiner Schwiegermutter Schläge und sexuelle Gewalt eingestanden: Es sei aus „übergroßer Liebe“ geschehen. „Es liegt also geradezu nahe, dass es in der Ehe zu Gewalttaten gekommen ist“, so Piendl.</p>
<p>Andererseits vermisse das Gericht in vier Fällen <strong>die zum Tatbestand gehörende,</strong> <strong>auf Sex zielende körperliche Gewalt.</strong> Eine in die Zukunft gerichtete Drohung reiche nicht aus, so der Richter. Weiter stelle sich die Frage, „ob die Angaben der Zeugin in allen Einzelheiten glaubhaft sind“, fuhr Piendl fort. „Eine Überzeichnung“ Richtung Übertreibung sei in mehreren Punkten zu erkennen gewesen. Einzelheiten seien nicht zuverlässig genug geschildert worden oder im Widerspruch zu glaubhaften Bekundungen anderer Zeugen gestanden. „Weil die Zeugin unbewusst verschiedene Abläufe verknüpft haben kann, verbleiben bei der Strafkammer nicht ausräumbare Zweifel an den einzelnen Tatschilderungen“ fasste der Richter zusammen.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.mittelbayerische.de/region/cham/cham/artikel/ehefrau_vergewaltigt_freispruc/502509/ehefrau_vergewaltigt_freispruc.html" target="_blank">http://www.mittelbayerische.de/region/cham/cham/artikel/ehefrau_vergewaltigt_freispruc/502509/ehefrau_vergewaltigt_freispruc.html</a></p>
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		<title>Deutsche Kinderhilfe zur Forderung der Bundesjustizministerin nach Fortschritten im Kampf gegen sog. &#8220;Kinderpornographie&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2009/12/10/deutsche-kinderhilfe-zur-forderung-der-bundesjustizministerin-nach-fortschritten-im-kampf-gegen-sog-kinderpornographie/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 09:09:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Deutsche Kinderhilfe e.V.
(Verbandspresse, 09.12.2009 15:25)
(Berlin) &#8211; Mit großer Skepsis nimmt die Deutsche Kinderhilfe die Ankündigung der Bundesjustizministerin zur Kenntnis, mehr gegen die so genannte &#8220;Kinderpornographie&#8221; im Internet tun zu wollen.
Eine der ersten Amtshandlungen der Bundesjustizministerin war es, in den Koalitionsverhandlungen darauf zu drängen, das bereits verabschiedete Gesetz zum Access Blocking &#8220;kinderpornographischer&#8221; Seiten zum Scheitern zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deutsche Kinderhilfe e.V.<br />
(Verbandspresse, 09.12.2009 15:25)</p>
<p>(Berlin) &#8211; Mit großer Skepsis nimmt die Deutsche Kinderhilfe die Ankündigung der Bundesjustizministerin zur Kenntnis, mehr gegen die so genannte &#8220;Kinderpornographie&#8221; im Internet tun zu wollen.<span id="more-612"></span></p>
<p>Eine der ersten Amtshandlungen der Bundesjustizministerin war es, in den Koalitionsverhandlungen darauf zu drängen, das bereits verabschiedete Gesetz zum Access Blocking &#8220;kinderpornographischer&#8221; Seiten zum Scheitern zu bringen. Die Kommunikationslinie &#8220;Löschen statt Sperren&#8221; ist in diesem Kontext reine politische Rhetorik. Es geht nicht um Sperren oder Löschen, es muss um beides gehen. In der Praxis dauern Rechtshilfeersuchen, die über die Justizbürokratien beantragt und bewilligt werden müssen nicht wenige Stunden, sondern Wochen und Monate. Und bei Staaten wir Usbekistan, Weißrussland oder bei Karibikstaaten, in denen vermehrt Server stehen, ist dieser Weg von vornherein aussichtslos.</p>
<p>Das Gesetz zur Sperrung &#8220;kinderpornographischer&#8221; Inhalte im Internet, welches derzeit beim Bundespräsidenten zur Unterzeichnung liegt, war sicher nicht der große Wurf und nur ein Baustein von vielen. Das Gesetz wäre seit Jahren der erste Schritt der Politik gewesen, etwas gegen die Krake der Pädokriminalität im Internet zu tun. Nach dem Vorbild sieben europäischer Länder sollten Stoppschilder vor &#8220;kinderpornographische&#8221; Seiten gestellt werden &#8211; ein klares Symbol gegen diese Bilder und Filme, hinter denen tatsächlicher sexueller Missbrauch von Kindern steht.</p>
<p>Dass daneben Server aufgespürt und abgestellt werden müssen, der Kampf durch eine Verschärfung des Strafrechts und durch den flächendeckenden Aufbau von Schwerpunktabteilungen weitergehen muss, war stets eine Forderung der Deutschen Kinderhilfe. Nun diesen kleinen ersten Schritt aus wahltaktischen Gründen und Angst vor Stimmenverlusten zurückzuziehen, ist ein fatales Signal. Zitat der Ministerin: &#8220;Wenn das Gesetz nicht in Kraft träte, würde das vieles erleichtern.&#8221; Insgesamt brächten Web-Blockaden nicht den erwarteten Nutzen. Zudem habe der Vorstoß zu einer großen Verunsicherung geführt und so der Piratenpartei Aufschwung gegeben.</p>
<p>Mit guten Argumenten hat gestern (8. Dezember 2009) auch der Geschäftsführer von Microsoft Deutschland Achim Berg im Deutschlandfunk darauf hingewiesen, dass auch wenn die Sperren von Spezialisten umgangen werden könnten, das Sperrgesetz ein wichtiges Signal der Politik sei.</p>
<p>Eines der Hauptprobleme beim Kampf gegen pädokriminelle Aktivitäten im Internet ist die Tatsache, dass es sich um einen Bereich so genannter &#8220;niederer Kriminalität&#8221; handelt. Da das Strafmaß nur maximal zwei Jahre beträgt, werden die meisten Verfahren im Vorfeld eingestellt. Dringend notwendiges Personal, das zur Auswertung von Datenträgern erforderlich ist, wird nicht eingesetzt und bewilligt, da allgemeine Computerkriminalität (in der Regel Betrugsverfahren) eine höhere Priorität besitzen, da sie größeren Unrechtscharakter haben. Dass das Herunterladen eines Hollywoodfilms in Deutschland mit drei Jahren bestraft wird, das von pädokriminellen Dateien aber nur mit zwei Jahren, ist ein klares Signal des Rechtssystems, wie dieses Delikt an Kindern bewertet wird. Pädokriminelle User sind keine harmlosen Voyeure. Dadurch, dass sie für diese Bilder und Filme zahlen, ermöglichen sie erst den &#8220;Markt&#8221; und sind damit die Täter hinter den Tätern.</p>
<p>Die Bundesjustizministerin ist aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zur Verschärfung des Strafmaßes auf fünf Jahre einzubringen. Damit wäre der Unrechtsgehalt des einfachen Diebstahls erreicht und ein deutliches Signal der Politik gegeben, dass sie ernsthaft gegen so genannte &#8220;Kinderpornographie&#8221; vorgehen will.</p>
<p>Der Fall des zurückgetretenen Oberstaatsanwaltes Vogt aus Sachsen Anhalt verdeutlicht, wie desaströs die Personallage bei der Bekämpfung dieser Delikte tatsächlich ist. Auch hier kann die Ministerin in Abstimmung mit dem Innenminister eine außerordentliche Justiz- und Innenministerkonferenz einberufen, Vorbild könnten hier diverse Konferenzen zum Thema Terrorismusbekämpfung sein.</p>
<p>Meint es die Ministerin mit der Ankündigung ernst, dann wird sie die nachfolgenden Forderungen der Deutschen Kinderhilfe zeitnah umsetzen:</p>
<p>Der Forderungskatalog der Deutschen Kinderhilfe im Kampf gegen &#8220;Kinderpornographie&#8221; lautet:</p>
<p>I. Inkrafttreten des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.</p>
<p>II. Einrichtung eines Runden Tisches mit Vertretern der Internetindustrie, Experten, Opferschutzverbänden, Polizeibehörden und den Initiatoren der Online-Petition gegen das o.g. Gesetz, um die besten, effektivsten und aktuellsten technischen Sperrmöglichkeiten zu erarbeiten. Ein Runder Tisch ist sinnvoll, da das Gesetz auf zwei Jahre befristet ist und eine Evaluationspflicht vorsieht. Neue wirksamere Sperrmöglichkeiten könnten daher rechtlich verankert werden. Ferner sind den Providern bei der Umsetzung keine technischen Vorgaben gemacht worden, damit ist im technischen Bereich das Gesetz &#8220;offen&#8221;. Alle Beteiligte eint das Bemühen, &#8220;Kinderpornographie&#8221; im Netz zu bekämpfen.</p>
<p>III. Einrichtung weiterer hoch qualifizierter Sonderermittlungsstellen in den Ländern.</p>
<p>IV. Deutliche Personalaufstockung der Schwerpunktabteilungen &#8220;Sexueller Missbrauch von Kindern&#8221;.</p>
<p>V. Konsequentes Vorgehen gegen Betreiber einschlägiger Server und unverzügliche Sperrung bekannter Server.  VI. Konsequentes Vorgehen gegen die Nutzer pädokrimineller Angebote im Netz.</p>
<p>VII. Enge internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung europaweiter einheitlicher Standards.</p>
<p>VIII. Schaffung einer internationalen schwarzen Liste, auf der Länder vermerkt werden, die sich weigern, gegen Server mit pädokriminellen Inhalten vorzugehen und/oder die Zusammenarbeit mit deutschen Strafverfolgungsbehörden ablehnen. Ächtung und Isolierung dieser Länder bis hin zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen oder, falls vorhanden, Streichung der Entwicklungshilfe.</p>
<p>IX. Reform des Strafrechts: das Strafmaß für das Herunterladen dieser widerwärtigen Gewaltvideos muss endlich erhöht werden. Immer noch wird das Herunterladen von Software und Hollywood-Filmen härter bestraft als das von pädokriminellen Dateien. Eine Erhöhung auf fünf Jahre (das gleiche Strafmaß gilt für Diebstahl) für die zahlenden Täter hinter den Tätern ist angemessen.</p>
<p>X. Sexualdelikte an Kindern in Deutschland werden im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel nur als Vergehen geahndet. Diese Delikte, die Opfer ihr Leben lang traumatisieren, müssen als Verbrechen geächtet werden.</p>
<p><strong>XI. Verbesserung des Opferschutzes: Die Möglichkeiten der Opfer, von den Tätern Schadensersatz zu verlangen, werden nicht durch das Straf- sondern durch das Zivilrecht geregelt. Dort gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des Zivilrechts. Dies schützt die Täter, denn häufig finden gerade kindliche Opfer erst viele Jahre nach der Tat den Mut, gegen ihre Peiniger auszusagen. Schadensersatzansprüche für ihr zerstörtes Leben sind dann nicht mehr möglich. Das Zivilrecht muss diesem Umstand im Interesse der Opfer Rechnung tragen.</strong></p>
<p>Quelle/Kontaktadresse:<br />
Deutsche Kinderhilfe e.V.<br />
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes<br />
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin<br />
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949</p>
<p>eMail:   presse@kinderhilfe.de<br />
Internet: <a href="http://www.kinderhilfe.de" target="_blank">http://www.kinderhilfe.de</a></p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.verbaende.com/News.php4?m=65986" target="_blank">http://www.verbaende.com/News.php4?m=65986</a></p>
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		<title>Video erspart Aussage vor Gericht</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2009/11/20/video-erspart-aussage-vor-gericht/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 22:32:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Fachtagung der Justiz und Polizei zu Opferschutz im Strafprozess um sexuellem Missbrauch
Von Bettina Thoenes
Mit dem verstärkten Einsatz von Videovernehmungen will die Braunschweiger Staatsanwaltschaft Opfer sexuellen Missbrauchs im Strafprozess besser schützen.
Für Sexualstrafopfer unter 18 Jahren kann eine solch richterliche Vernehmung eine spätere Zeugenaussage vor Gericht ersetzen. Robert Grain hat schon Großväter zusammenbrechen sehen, die ihre Enkel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fachtagung der Justiz und Polizei zu Opferschutz im Strafprozess um sexuellem Missbrauch</strong></p>
<p>Von Bettina Thoenes</p>
<p>Mit dem verstärkten Einsatz von Videovernehmungen will die Braunschweiger Staatsanwaltschaft Opfer sexuellen Missbrauchs im Strafprozess besser schützen.</p>
<p>Für Sexualstrafopfer unter 18 Jahren kann eine solch richterliche Vernehmung eine spätere Zeugenaussage vor Gericht ersetzen. Robert Grain hat schon Großväter zusammenbrechen sehen, die ihre Enkel missbraucht hatten. Väter. Stiefväter. Wenn sie im Nebenzimmer sitzen, in das die Videovernehmung ihrer kindlichen Opfer übertragen wird, bringt es kaum mehr einer fertig, die Tat weiter abzustreiten.</p>
<p>Als Sonderermittlungsrichter hat Grain im Münchner Amtsgericht bisher an die tausend Kinder und Jugendlichen nach sexuellen Übergriffen mit Unterstützung von Videoaufzeichnungen vernommen. Die übrigen Prozessbeteiligten – Beschuldigter, Verteidiger, Staatsanwalt – können die Vernehmung von Nachbarraum aus verfolgen und Fragen stellen. Grains Erfahrung: Ist an dem Vorwurf was dran, &#8220;enden fast alle mit einem Geständnis&#8221;.</p>
<p>&#8220;Es ist eine vorweg gezogene kleine Hauptverhandlung&#8221;, erläutert der bayerische Richter in der Braunschweiger Brunsviga vor mehr als 60 niedersächsischen Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten, die zur effektiveren Verfolgung von Sexualstraftaten erstmals zu einer interdisziplinären Fachtagung zusammengekommen sind.</p>
<p>Wird die Möglichkeit der richterlichen Videovernehmung im Ermittlungsverfahren in Braunschweig bisher kaum genutzt, hat Bayern eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Spezialisierte Ermittlungsrichter vernehmen jedes minderjährige Opfer eines Sexualdeliktes via Video und ersparen ihm so Mehrfachvernehmungen wie auch den Gang vor Gericht.</p>
<p>Ute Lindemann, in einem Anfang des Jahres gegründeten Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft für die Verfolgung sexuellen Missbrauchs zuständig, sieht darin eine gute Möglichkeit des Opferschutzes. Ihr Anliegen: dass dieser vom Gesetzgeber Anfang Oktober für alle Minderjährigen geebnete Weg künftig häufiger beschritten wird.</p>
<p>Im Dezember ist die Staatsanwältin vor dem Landgericht erstmals an einem Verfahren beteiligt, in dem eine Videoaufzeichnung die Zeugenaussage des Kindes ersetzen soll. Neben dem Opferschutz verbindet Lindemann damit auch den Vorteil einer frühzeitigen Beweissicherung &#8211; bevor die Erinnerung verblasst.</p>
<p>Doch nicht nur die Videovernehmung war gestern Thema der Tagung, zu der die Generalstaatsanwaltschaft eingeladen hatte. Im Hintergrund stand auch der Erfahrungsaustausch. Denn die Strafverfolgung in diesem sensiblen Bereich, so die Erkenntnis, erfordere ein abgestimmtes und reibungsloses Zusammenwirken aller Beteiligten.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/11294971" target="_blank">http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/11294971</a></p>
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		<title>30 Jahre Verjährungsfrist – Wie ist das zu verstehen?</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2009/11/19/30-jahre-verjahrungsfrist-%e2%80%93-wie-ist-das-zu-verstehen/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 13:17:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Können Sie mir sagen, ob die Verjährungsfrist von 30 Jahren (BGB Bürgerliches Gesetzbuch § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen) generell zutrifft?
Denn aus folgender Definition geht das nicht eindeutig hervor:
&#8220;Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen&#8230;&#8221;
Hier wird von &#8220;Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit&#8221; gesprochen. Wenn der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Können Sie mir sagen, ob die Verjährungsfrist von 30 Jahren (BGB Bürgerliches Gesetzbuch § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen) generell zutrifft?<br />
Denn aus folgender Definition geht das nicht eindeutig hervor:<br />
&#8220;Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen&#8230;&#8221;<br />
Hier wird von &#8220;Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit&#8221; gesprochen. Wenn der Körper verletzt wird, ist doch automatisch die Gesundheit betroffen. Wie ist das zu verstehen? In welche Kategorie sind die seelischen Verletzungen einzuordnen? Warum hat man sie hier nicht benannt?</p>
<p><em>Antwort von Alexandra Ehlert</em></p>
<p>Für die Definition von Gesundheit aus §825 BGB wird analog der strafrechtliche Gesundheitsbegriff aus § 223 StGB herangezogen. &#8220;Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines zumindest &#8211; vorübergehenden pathologischen &#8211; Zustandes&#8221;  vgl. Sch-Sch-Eser, § 223 Rn. 5; Tröndle/Fischer, § 223 Rn. 6<br />
Nun ist es mittlerweile anerkannt (spätestens seit Robert Enke, siehe auch<br />
<a href="http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,660966,00.html" target="_blank">http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,660966,00.html</a>),<br />
dass Depression keine seelische Erkrankung, sondern eine pathalogische Erkrankung ist:<br />
&#8220;Viele Menschen in unserer westlichen Welt leben eine “normale Depression”, nämlich die Übung das Leben auszuhalten, anstatt es radikal, mit Hingabe und leidenschaftlich zu leben. Zur eigentlichen “pathologischen Depression” kommt es, wenn eine vielfältige emotionale (Traurigkeit…), kognitive (Grübeln, Konzentrationsmangel…), motorische (Antriebslosigkeit, Unruhe…) und vegetative (Schlaf- oder Appetitlosigkeit, Libidoverlust…) Symptomatik zusammenkommt. Die Ursache ist unbekannt und man geht von einer multikausalen Entstehung aus.&#8221;<br />
<a href="http://www.jameda.de/blog/psychische-erkrankungen/depression-volkskrankheit-des-21-jahrhunderts/" target="_blank">http://www.jameda.de/blog/psychische-erkrankungen/depression-volkskrankheit-des-21-jahrhunderts/</a><br />
oder&#8230;<br />
&#8220;Bei der pathologischen depressiven Reaktion aber kommen zusätzliche Merkmale hinzu. Die Stimmungslage ist nicht mit Traurigkeit gleichzusetzen, sondern sie entspricht vielmehr einem &#8220;leeren Gefühl&#8221;, Missmut oder Dysphorie. Hinzu kommt u. a. die Tendenz zu Selbstvorwürfen und Insuffizienzgefühle, ängstliches Anklammerungsverhalten sowie Schlafstörungen, Appetitlosigkeit und andere vegetative Erscheinungen sowie eine latente oder manifeste Suizidalität.<br />
<a href="http://www.btonline.de/index.html?/krankheiten/depressionen/depressionen02.html" target="_blank">http://www.btonline.de/index.html?/krankheiten/depressionen/depressionen02.html</a><br />
Damit ist die Depression eine pathologische Erkrankung und stellt eine Gesundheitsverletzung dar. Aber jetzt wird es schwierig: Nun muss die Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Gesundheitsverletzung einwandfrei bewiesen werden.<br />
In der Wissenschaft wird auf vielfältige Ursachen für Depression verwiesen, natürlich auch auf traumatische Erfahrungen. Aber genauso werden Vererbung und aktuell die Epigenetik als Ursache für Depressionen herangezogen. Es gibt auch Studien, die aufzeigen, dass nicht alle von sexuellem Missbrauch Betroffenen an einer Depression erkranken. Solche beispielhaften Fälle würden vor Gericht herangezogen werden, um die Täter zu schützen. Damit wäre die Kausalität zwischen sexuellem Missbrauch und einer daraus entstandenen Depression nicht zweifelsfrei bewiesen.<br />
Ich denke jetzt bewusst wie ein Richter, denn welcher Richter hätte den Mut, solch einen Präzedenzfall in Deutschland zu entscheiden, wie 2008 in England<br />
<a href="http://www.welt.de/vermischtes/article1621379/Opfer_darf_Lottogewinn_von_Sextaeter_einklagen.html" target="_blank">http://www.welt.de/vermischtes/article1621379/Opfer_darf_Lottogewinn_von_Sextaeter_einklagen.html</a><br />
Für uns ist natürlich die Kausalität gegeben und ich will nicht sagen, dass wir vor Gericht keinen Erfolg haben könnten. Aber wir bräuchten viel Geld für Gutachten und einen langen Atem durch die Instanzen.<br />
Möglicherweise haben in den nächsten Jahren auch die Krankenkassen und sogar die Regierung ein Interesse an der Abschaffung der Verjährungsfrist bzw. der Bejahung der Kausalität. Ganz einfach weil dann die Verursacher für die Therapiekosten und Erwerbsunfähigkeit zahlen müssten.</p>
<p>Alexandra Ehlert</p>
<p>Systemische Beraterin &amp; Volljuristin<br />
&#8220;Beratung für manipulierte und missbrauchte Menschen!&#8221;</p>
<p><a href="http://www.alexandra-ehlert.de" target="_blank">www.alexandra-ehlert.de</a><br />
<!--EndFragment--></p>
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