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	<title>netzwerkB &#187; – Justiz</title>
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	<description>netzwerkB ist eine unabhängige Interessenvertretung in der sich Betroffene von sexualisierter Gewalt für die Rechte Betroffener einsetzen.</description>
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		<title>Priester missbraucht Sohn der Haushälterin</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 14:30:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[Augsburger Allgemeine 1.02.2012 Er hielt sein schlechtes Gewissen nicht weiter aus und gestand: Ein Priester hat offenbar jahrelang den kleinen Sohn seiner Haushälterin missbraucht. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Augsburger Allgemeine 1.02.2012</p>
<p>Er hielt sein schlechtes Gewissen nicht weiter aus und gestand: Ein Priester hat offenbar jahrelang den kleinen Sohn seiner Haushälterin missbraucht.</p>
<p><a href="http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Priester-missbraucht-Sohn-der-Haushaelterin-id18557631.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Eliteschule Collegium Josephinum</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 14:03:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 1.02.2012 Anzeige gegen Pater Pädo Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab &#8211; und suspendiert einen Pater. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 1.02.2012</p>
<p>Anzeige gegen Pater Pädo</p>
<p>Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab &#8211; und suspendiert einen Pater.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,812392,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Missbrauchsopfer klagt Mehrerau</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/01/26/missbrauchsopfer-klagt-mehrerau/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 06:11:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
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		<description><![CDATA[VORARLBERG ONLINE 26.01.2012 Bregenz – Ehemaliger Internats­schüler zieht vors Zivilgericht und fordert 200.000 Euro. Mehr als 40 Jahre ist es her, als Christian C.* im Internat des Zisterzienserklosters Mehrer­au von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Jetzt will er das Kloster zur Verantwortung ziehen und fordert 150.000 Euro Schmerzengeld sowie 50.000 Euro wegen Verdienstentgangs. Vergangene Woche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VORARLBERG ONLINE 26.01.2012</p>
<p>Bregenz – Ehemaliger Internats­schüler zieht vors Zivilgericht und fordert 200.000 Euro.</p>
<p>Mehr als 40 Jahre ist es her, als Christian C.* im Internat des Zisterzienserklosters Mehrer­au von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Jetzt will er das Kloster zur Verantwortung ziehen und fordert 150.000 Euro Schmerzengeld sowie 50.000 Euro wegen Verdienstentgangs. Vergangene Woche brachte er seine Klage beim Landesgericht Feldkirch ein. Es ist die erste und bislang einzige Klage im Zusammenhang mit den 2010 publik gewordenen Missbrauchsfällen an der Bregenzer Klosterschule. Christian C.s Martyrium beginnt im Jahr 1968, er ist damals 14 Jahre alt. Es ist die Zeit, von der er heute sagt, sie habe seine Seele kaputt gemacht. „Der Pater ging mit unermesslich hoher pädokrimineller Energie vor. Unzählige Male hat er mich in seinem Zimmer vergewaltigt, drei Jahre lang“, schildert C. im Gespräch mit den VN.</p>
<p><a href="http://www.vol.at/missbrauchsopfer-klagt-mehrerau/3152081" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Schmerzengeld für Doktorspiele</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/01/22/schmerzengeld-fur-doktorspiele/</link>
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		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 18:24:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Presse.com 22.01.2012 Privatsphäre. Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Presse.com 22.01.2012</p>
<p>Privatsphäre. Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten.</p>
<p><a href="http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/725918/Schmerzengeld-fuer-Doktorspiele?_vl_backlink=/home/recht/rechtwirtschaft/index.do" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>netzwerkB will sich abschaffen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/01/20/netzwerkb-will-sich-abschaffen/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 15:41:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Positionspapiere]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB &#8211; Positionspapier Stand: 20.01.2012 (als PDF herunter laden) Bundeskinderschutzgesetz Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB &#8211; Positionspapier</p>
<p>Stand: 20.01.2012 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/01/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p><strong>Bundeskinderschutzgesetz</strong></p>
<p><strong>Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht</strong></p>
<p>Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden. <span id="more-11924"></span>Grundsätzliche Probleme beim Kinderschutz geht der Gesetzgeber mit dem pompös klingenden Bundeskinderschutzgesetz nicht an. Vielmehr bleibt die notwendige Verantwortungsübernahme des Staates, seiner Institutionen und Mitarbeiter aus. Jeder, der daher von Straftaten in Institutionen weiß, ist nicht gleichzeitig verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Dies begünstigt By-Stander-Effekte, dem tatenlosen Zusehen, da jeder hofft, ein anderer greift ein. Das neue Gesetz entpuppt sich somit nicht nur als zahnloser Tiger, sondern erweist sich als Täterschutz, welches Sozialstrukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, weiterhin begünstigt.</p>
<p><strong>Opferverbände sprechen sich am Runden Tisch gegen eine Meldepflicht aus</strong></p>
<p>Unserer Ansicht sind diese untragbare Nachlässigkeiten auch auf ungünstige, soziale Prozesse zurückzuführen. Auffällig ist so zum Beispiel, dass vor allem Opferverbände sich gegen eine Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt aussprechen. Nach ihrer Argumentation würde das abzusehende Chaos einer Meldepflicht das Vertrauen in viele Institutionen beschädigen und letztlich für Kinder die Situation zunächst verschlimmern. Wie hingegen glauben: Das bevorstehende Chaos ist ein notwendiges Chaos, um eingewachsene und falsche Strukturen zu beseitigen. Dieses betrifft auch die Restrukturierung gegenwärtiger Opferverbände. Hierin aber zeigt sich sogleich das soziale Dilemma: Opferschutzorganisation können ab einem gewissen Punkt ihrer Integration in politische Prozesse nicht mehr das Richtige fordern, da sie so gezwungen wären gegen sich selbst zu arbeiten. So wäre beispielsweise eine zentrale Organisation von Nöten (dies könnte ein reformiertes Jugendamt sein), das bevorstehende Chaos in den Griff zu bekommen. Damit jedoch müssten regionale Strukturen aufgebrochen werden und es würden schließlich Aufgabenbereiche regionaler Opfervereine in Frage gestellt werden. Unglücklicherweise geht es auch hier um Geld. Zusammenarbeit zwischen den Behörden, wie es bei anderen Vergehen und Verbrechen Gang und Gäbe ist, wird hier also verhindert, obwohl diese unumgänglich ist, so darf beispielsweise ein Betroffener nicht vom Glück einer guten Institutionenstruktur in seiner Stadt oder seinem Bundesland abhängig sein. Dies bedeutet aber schmerzhafte Umstrukturierungen für Opferschutzverbände.</p>
<p><strong>Gefährdung der Betroffenenvereine</strong></p>
<p>Ein radikales Umdenken gefährdet also die sozialen Vereine in ihrem Bestand und ihrer Legitimation. Zusammenarbeit müsste vereinbart werden, Menschen müssten sich in erster Linie verstehen wollen und auch bereit sein, aufgrund der Neuaufteilung von Arbeitsbereichen ihren Arbeitsplatz für die Sache aufzugeben. Dieses soziale Dilemma ist sicher ein Grund, warum wirtschaftlich abhängige Vereine für radikales Denken nicht eintreten können. Die Gründe dafür, dass eine Meldepflicht nicht in Angriff genommen wird, sind daher auch immer in ungünstigen Sozialstrukturen zu suchen.</p>
<p><strong>netzwerkB will mehr als nur eine Meldepflicht</strong></p>
<p>Kann das zu erwartende Chaos also zentrales Argument sein, warum eine Meldepflicht in Deutschland nicht existieren darf? Wenn klar ist, dass zehntausende Kinder in Deutschland unter unhaltbaren Bedingungen groß werden, dann muss sich etwas ändern. Bei netzwerkB als wirtschaftlich ungebunden Verein ist die Position daher eindeutig: Wenn nicht heute radikale Korrekturen stattfinden, so werden wir die Situation noch in 100 Jahren vor uns herschieben. Nicht das Chaos einer Restrukturierung der Verantwortungsbereiche ist das Problem, sondern die gegenwärtigen nebulösen Verantwortungsbereiche und das Fortbestehen der Katastrophe. Um diese Strukturen zu beseitigen und Kriminalität zu verhindern, brauchen wir daher nicht nur eine Meldepflicht, sondern müssen mit der bisherigen Politik der Verschlimmbesserung noch radikaler brechen. Das heißt: <strong>Wir brauchen eine Anzeigenpflicht.</strong> Institutionen und Arbeitgeber würden folglich in die Pflicht genommen werden und müssten sich eindeutige Strategien für ihr Handeln überlegen, denn andernfalls machen sie sich strafbar. Weil sexualisierte Gewalt nicht allein im Verborgenen stattfindet, sondern oftmals viele Mitwisser hat, besteht die berechtigte Hoffnung, dass sich mit einer Anzeigenpflicht grundsätzlich Änderung einstellt. Anstatt also das Problem noch Jahrhunderte vor uns herzuschieben, müssen wir das entstehende Chaos zunächst in Kauf nehmen, um klar einzusehen, was in Deutschland tatsächlich der Fall ist. Unsere Kinder sind vielfach sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Die entstehenden Mehrkosten für die Umwälzung muss ein Sozialstaat, der für das Gerechte eintritt, in Kauf nehmen, denn allein so bekommen gerade die Mitglieder unserer Gesellschaft, die sich selbst nicht wehren können, eine  Chance auf freie Entwicklung der Persönlichkeit. Alternativen zu diesem Anspruch gibt es nicht.</p>
<ul>
<li><strong>Versicherungspflicht der Institutionen</strong><br />
An dieser Stelle denken wir bei netzwerkB darüber hinaus auch eine Versicherungspflicht derartiger Institutionen an, um die Sicherheit der Kinder auch monetär verpflichtend und messbar zu machen. Diese Versicherungspflicht besteht bereits in den USA, hat es aber wegen der vielen Versäumnisse im Umgang mit sexualisierter Gewalt in Deutschland noch nicht gegeben.</li>
</ul>
<p><strong>Konsequenzen der Anzeigenpflicht</strong></p>
<p>Mit der Einführung einer Anzeigenpflicht sind verschiedene Konsequenzen verbunden. Viele Formen der Vertuschung, wie wir es über viele Jahrzehnte erlebt haben, werden der Vergangenheit angehören. Letztlich aber würde eine derart grundlegende und fortwährende Restrukturierung auch bedeuten, dass mittelfristig Opferschutzorganisationen ihre Aufgabenbereiche verlieren, was zugleich ihre Legitimation gefährdet. Wenn Betroffene sogleich von den Tätern befreit werden und somit Therapien schnell greifen können, wird es auch nach und nach weniger Tätigkeitsfelder für diese Vereine geben.</p>
<p><strong>netzwerkB will sich abschaffen</strong></p>
<p>Es ist ein soziales Dilemma, dass sobald Opferschutzorgansiationen entstehen, diese im Kampf um Gelder ihre Positionen oftmals kontraproduktiv verteidigen müssen. So bedingen soziale Strukturen, dass grundlegende Strukturreformen ausbleiben. Der eigentliche Skandal aber ist nicht, dass eine fortwährende Debatte um die Opferschutzorganisationen besteht, sondern dass es Opferschutzorganisationen überhaupt geben muss. Ziel einer Opferschutzorganisation kann daher nicht ihr Bestand sein, sondern ursprüngliches Ziel einer Opferschutzorganisation muss sein, dass es sie irgendwann nicht mehr gibt. Die Probleme müssen nicht symptomatisch behandelt werden, wie es nach gegenwärtiger Gesetzeslage geschehen soll, sondern müssen ihrem Grund nach gelöst werden. Jene Herangehensweise verlangt aber auch radikal nicht allein den eigenen Posten zu verteidigen. Aus diesem Grund bewahrt sich netzwerkB seine finanzielle Unabhängigkeit und tritt vor allem dafür ein, dass es uns in 50 Jahren nicht mehr gibt. Die Abschaffung der Verjährungsfristen und die Einführung einer Anzeigenpflicht sind die ersten Schritte dorthin.</p>
<p>Helfen Sie mit bei der Abschaffung von netzwerkB, treten Sie unserem Verein bei oder bewerben Sie sich bei uns als ehrenamtlicher Mitarbeiter. E-Mail hierzu bitte an info@netzwerkB.org</p>
<p>-<br />
Wenn sie uns unterstützen wollen, so teilen Sie bitte den Artikel auf Facebook und twittern Sie ihn weiter.</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/netzwerkb%e2%80%93positionspapiere/" target="_blank"><em>Weitere Positionspapiere von netzwerkB&#8230;</em></a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Gericht wehrt sich gegen Kritik an Lehrer-Freispruch</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/01/18/gericht-wehrt-sich-gegen-kritik-an-lehrer-freispruch/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 07:14:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[DIE RHEINPFALZ 18.01.2012 OLG: Kein &#8220;Obhutsverhältnis&#8221; zwischen 32-Jährigem und 14-Jähriger &#8211; Besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch gefordert KOBLENZ (nob). Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) fordert von der Politik eine Überprüfung, wie der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte verbessert werden kann. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DIE RHEINPFALZ 18.01.2012</p>
<p>OLG: Kein &#8220;Obhutsverhältnis&#8221; zwischen 32-Jährigem und 14-Jähriger &#8211; Besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch gefordert</p>
<p>KOBLENZ (nob). Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) fordert von der Politik eine Überprüfung, wie der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte verbessert werden kann.</p>
<p><a href="http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&amp;tpl=rhpMsg_thickbox.html&amp;path=/rhp/lokal&amp;id=8569431" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kampf der Opfer gegen die Verjährungsfristen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/01/17/kampf-der-opfer-gegen-die-verja%cc%88hrungsfristen/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/01/17/kampf-der-opfer-gegen-die-verja%cc%88hrungsfristen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 23:35:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bündnis gegen Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– TV]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=11892</guid>
		<description><![CDATA[Sat 1 Wissenschaftsmagazin PLANETOPIA 16.01.2012 Die Sendung beschäftigt sich mit einem der dringendsten Anliegen Norbert Denefs: der Aufhebung der Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Norbert Denef ist der Sprecher von netzwerkB, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. (www.netzwerkb.org) Mehr auf netzwerkB: Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen netzwerkb Gesetzentwurf Verjährungsfristen Sammelklage gegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sat 1 Wissenschaftsmagazin PLANETOPIA 16.01.2012<br />
<iframe src="http://www.youtube.com/embed/VGJcgXkIaag" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe><span id="more-11892"></span></p>
<p>Die Sendung beschäftigt sich mit einem der dringendsten Anliegen Norbert Denefs: der Aufhebung der Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Norbert Denef ist der Sprecher von netzwerkB, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. (www.netzwerkb.org)</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen</a></p>
<p><a href="../2011/12/06/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen/" target="_blank">netzwerkb Gesetzentwurf Verjährungsfristen</a></p>
<p><a href="../2011/12/06/2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%e2%80%a8/" target="_blank">Sammelklage gegen den deutschen Staat</a></p>
<p><a href="http://norbert.denef.com/Beschwerde_12805_09.pdf" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>
<p><a href="../2011/12/17/netzwerkb-positionspapier-ruckwirkungsverbot/" target="_blank">Rückwirkungsverbot</a></p>
<p><a href="../2011/12/23/der-verein-dunkelziffer-e-v-unterstutzt-die-forderung-nach-aufhebung-der-straf-und-zivilrechtlichen-verjahrungsfristen/" target="_blank">Dunkelziffer e.V. unterstützt Aufhebung der Verjahrungsfristen</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Missbrauchsprozess: Ministerium hält OLG-Entscheidung für realitätsfern</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/01/11/missbrauchsprozess-ministerium-halt-olg-entscheidung-fur-realitatsfern/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 19:18:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Rhein-Zeitung 11.01.2012 Mainz/Koblenz &#8211; Scharf kritisiert hat das Bildungsministerium in Mainz den Freispruch des Lehrers aus dem Kreis Neuwied. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin angeklagt. Dass das OLG hier kein dauerhaftes Obhutsverhältnis sieht, &#8220;werde der schulischen Realität nicht gerecht&#8221;, so das Ministerium. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rhein-Zeitung 11.01.2012</p>
<p>Mainz/Koblenz &#8211; Scharf kritisiert hat das Bildungsministerium in Mainz den Freispruch des Lehrers aus dem Kreis Neuwied. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin angeklagt. Dass das OLG hier kein dauerhaftes Obhutsverhältnis sieht, &#8220;werde der schulischen Realität nicht gerecht&#8221;, so das Ministerium.</p>
<p><a href="http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Kritik-an-Freispruch-fuer-Neuwieder-Lehrer-_arid,364049.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Beichtgeheimnis hat Vorrang vor Kinderschutz</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/01/10/beichtgeheimnis-hat-vorrang-vor-kinderschutz/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 14:51:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[ksml.fi 10.01.2012 Seit Jahresbeginn müssen in Finnland Lehrer, Ärzte und kirchliche Mitarbeiter aufgrund eines in Kraft getreten Kinderschutzgesetzes jeden Verdacht des sexuellen Missbrauch von Kindern an die Polizei melden. Aus dieser Anzeigepflicht ist wiederum das Beichtgeheimnis ausgenommen worden, was die Tageszeitung Keskisiomalainen kritisiert. Die Darstellung der Kirche, sei unangemessen, dass „ein reuiger Mensch in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ksml.fi 10.01.2012</p>
<p>Seit Jahresbeginn müssen in Finnland Lehrer, Ärzte und kirchliche Mitarbeiter aufgrund eines in Kraft getreten Kinderschutzgesetzes jeden Verdacht des sexuellen Missbrauch von Kindern an die Polizei melden. Aus dieser Anzeigepflicht ist wiederum das Beichtgeheimnis ausgenommen worden, was die Tageszeitung <em>Keskisiomalainen</em> kritisiert.</p>
<p>Die Darstellung der Kirche, sei unangemessen, dass „ein reuiger Mensch in der Beichte auch über schwierige Dinge sprechen kann. So kann man sich mit Hilfe des Pfarrers von seiner Last befreien. Die strafrechtliche Verantwortung liegt dann beim Menschen selbst.“</p>
<p>Wenn es die Kirche als Aufgabe verstehe, sich um die Schwächsten zu kümmern, dann brauchten diese Kinder ihre Hilfe. Missbrauchte Kinder seien die Schwächsten unter den Schwachen.</p>
<p><a href="http://www.ksml.fi/mielipide/paakirjoitukset/lapsen-hyvaksikaytosta-ei-saa-vaieta/985802" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Nürnberg: Frauen protestieren gegen Inzest-Urteil</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/28/nurnberg-frauen-protestieren-gegen-inzest-urteil/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/12/28/nurnberg-frauen-protestieren-gegen-inzest-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 17:40:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Demo]]></category>
		<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[innsalzach24.de 28.12.2011 Nürnberg &#8211; Mit einer Mahnwache haben am Mittwoch in Nürnberg SPD-Frauen und Mitglieder einer Selbsthilfeinitiative gegen das Urteil im Nürnberger Inzest-Prozess protestiert. Mit der Aktion wollten die zwei Dutzend Teilnehmer zugleich “allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung“ gedenken, wie es auf einem Flugblatt hieß. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mitte Dezember einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>innsalzach24.de 28.12.2011</p>
<p>Nürnberg &#8211; Mit einer Mahnwache haben am Mittwoch in Nürnberg SPD-Frauen und Mitglieder einer Selbsthilfeinitiative gegen das Urteil im Nürnberger Inzest-Prozess protestiert.<span id="more-11778"></span></p>
<p>Mit der Aktion wollten die zwei Dutzend Teilnehmer zugleich “allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung“ gedenken, wie es auf einem Flugblatt hieß. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mitte Dezember einen 69 Jahre alten Rentner wegen Beischlafs mit seiner Tochter zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, obwohl die Frau ihrem Vater fast 500-fache Vergewaltigung vorgeworfen hatte. Das Urteil wurde vielfach als zu milde kritisiert.<br />
Die Vorsitzende der Selbsthilfeinitiative Lela, Rosemarie Gebhardt, forderte eine Ende der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch. “Das wäre ein Zeichen für die Opfer, dass man sie ernst nimmt.“ Zugleich sollten damit potenzielle Täter stärker abgeschreckt werden. “Das Opfer leidet lebenslang unter der Tat, die Taten sind dagegen verjährt. Das Gleichgewicht stimmt nicht“, kritisierte Gebhardt.</p>
<p><a href="http://www.innsalzach24.de/nachrichten/bayern-lby/nuernberg-frauen-protestieren-gegen-inzest-urteil-1544995.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>netzwerkB Positionspapier: Engagement</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/28/netzwerkb-positionspapier-engagement/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/12/28/netzwerkb-positionspapier-engagement/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 17:34:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Positionspapiere]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 28.12.2011 Positionspapier (als PDF herunter laden) Engagement Wofür setzen wir uns ein? netzwerkB ist eine Vereinigung, die sich für die Rechte und Belange von Betroffenen von sexualisierter Gewalt einsetzt. Dazu zählen auch die Bereiche des jahrelangen systematischen Missbrauchs, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, durch Angehörige der Familie oder von Institutionen. Die Initiative ist aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 28.12.2011</p>
<p>Positionspapier (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/12/netzwerkB_Positionspapier_Engagement_28.12.2011.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p><strong>Engagement</strong></p>
<p><em>Wofür setzen wir uns ein?</em></p>
<p>netzwerkB ist eine Vereinigung, die sich für die Rechte und Belange von Betroffenen von sexualisierter Gewalt einsetzt. Dazu zählen auch die Bereiche des jahrelangen systematischen Missbrauchs, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, durch Angehörige der Familie oder von Institutionen. Die Initiative ist aus den Reihen der Opfer und ihrer Angehörigen entstanden. netzwerkB informiert über die Ursachen und gravierenden Auswirkungen von sexualisierter Gewalt und den Hilfebedarf für die Opfer und macht sich für konkrete Änderungen stark. Wir setzen uns für mehr intensivere Hilfen für die Opfer sexualisierter Gewalt, für die gesellschaftliche Aufklärung und die Verhinderung sexualisierter Gewalt ein. Dazu koordinieren wir uns mit anderen Opfergruppen im Land und internationalen Opferorganisationen. Insbesondere stellt das Forum netzwerkb.org für Betroffene eine Möglichkeit dar, sich zu informieren, aktuelle Meldungen zu lesen und mit anderen besprechen zu können, die rege genutzt wird. Wir wollen den Opfern in der Gesellschaft ein Gehör verschaffen.<span id="more-11746"></span></p>
<p><em>Was ist die größte Herausforderung/Schwachstelle in unserem Projekt?</em></p>
<p>In den Medien und der Politik finden wir zwar endlich für ein lange verdrängtes gesellschaftliches Problem Aufmerksamkeit, aber für die Betroffenen hat sich bislang noch nichts getan. Die meisten von ihnen stehen weiter allein. Hundertausende bleiben wehrlos, sprachlos und hilflos. Sie leiden oft psychisch, gesundheitlich, sozial und materiell lebenslang unter den Folgen.<br />
Das öffentliche Bewusstsein und die Gesetzgebung müssen sich weiterentwickeln. Fristen, die Rahmenbedingungen für Opfer in Gerichtsverfahren, Opferhilfen und Präventionsmaßnahmen müssen überdacht werden. In den gestaltenden Gremien fehlen den Opfern Sitz und Stimme.<br />
Wir brauchen mehr Mitglieder und Mittel, um unsere Arbeit sicherzustellen. Auch wir selbst geraten wegen unserer Öffentlichkeitsarbeit ständig unter massiven Druck durch Drohungen und Abmahnungen durch einzelne Täter und dahinterstehende Institutionen.</p>
<p><em>Welche Ziele verfolgen wir mit unserem Engagement?</em></p>
<p>Unsere Ziele sind:</p>
<ol>
<li>die Beratung und Unterstützung von Opfern sexualisierte Gewalt.</li>
<li>die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Aufklärung und</li>
<li>Opferhilfe, um die psychische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern.</li>
<li>die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Prävention für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, für physische als auch psychische Gesundheit eines Menschen, und zur Beendigung sexualisierter Gewalt in jeder Form.</li>
<li>die Förderung der Information und Aufklärung von Berufsgruppen, die mit sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen regelmäßig konfrontiert sind</li>
<li>der Einsatz für die Verbesserung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Bestimmungen und Gesetze insbesondere im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sinne des Opferschutzes und der Opferrehabilitation.</li>
</ol>
<p><em>Seit wann besteht unser Projekt und was haben wir bisher erreicht?</em></p>
<p>Unser Netzwerk Betroffener war über mehr als 15 Jahre hinweg entstanden. Das &#8220;Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt&#8221; wurde im April 2010 rechtsfähig und ist eine unabhängige bundesweite Interessenvertretung von Betroffenen für Betroffene. Wir gehen nach innen und nach außen mit den Menschen offen und verantwortlich um.</p>
<p>netzwerkB war für die Betroffenen in folgendem Umfang da:</p>
<ul>
<li>6.569 Kommentare für netzwerkb.org redaktionell gesichtet</li>
<li>4.410 Telefonanrufe von Betroffenen entgegengenommen</li>
<li>2.798 Leserbriefe von Betroffenen bearbeitet</li>
<li>2.349 Anfragen von Mitgliedern bearbeitet</li>
<li>Gründung von landesweiten Gruppen</li>
</ul>
<p>Unser Informationsforum im Internet wurde gut besucht:</p>
<ul>
<li>264.857 Besucher von 136 Ländern nahmen unsere Internetplattform bisher in Anspruch, im Durchschnitt waren es 425 Besucher/Tag.</li>
<li>16.126 Betroffene haben uns insgesamt per e-Mail, bzw. telefonisch kontaktiert und dadurch wesentlich unser Engagement bestätigt und nachhaltig verstärkt.</li>
</ul>
<p>Folgende Zusammenarbeit mit der Presse und der Öffentlichkeit wurde bisher erreicht:</p>
<ul>
<li>28 Radiointerviews, siehe unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit/radio/" target="_blank"> http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit/radio</a></li>
<li>64 Interviews in Fernsehsendungen, s. unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit/tv" target="_blank">http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit/tv</a></li>
<li>256 Presseartikel in Printmedien und/oder als Fassung im Internet, s. unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit/presse" target="_blank">http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit/presse</a></li>
<li>Teilnahme an Podiumsdiskussionen, s. unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit/%E2%80%93%C2%A0podiumsdiskussion/" target="_blank">http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit/%E2%80%93%C2%A0podiumsdiskussion/</a></li>
<li>Durchführung von Theaterstücken („Alles muss raus“), s. unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/aktuell/%E2%80%9Calles-muss-raus%E2%80%9D/" target="_blank">http://netzwerkb.org/aktuell/%E2%80%9Calles-muss-raus%E2%80%9D/</a></li>
</ul>
<p><em>Wie kommunizieren wir unsere Erfolge?</em></p>
<p>netzwerkB kommuniziert die Ergebnisse der Arbeit nach innen und nach außen:</p>
<ul>
<li>netzwerkB informiert die Vereinsbasis mit etwa 50 Rundbriefen pro Jahr</li>
<li>nach außen hin haben wir einen Verteiler mit mehreren tausend Mailadressen</li>
<li>netzwerkB hat 64 Pressemitteilungen herausgegeben, s. unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/category/meldungen/pressemitteilung/" target="_blank">http://netzwerkb.org/category/meldungen/pressemitteilung/</a></li>
<li>Einen Einblick in die Ergebnisse unserer eigenen Öffentlichkeitsarbeit finden Sie unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit" target="_blank">http://netzwerkb.org/category/offentlichkeitsarbeit</a></li>
</ul>
<p><em>Welche Zukunftspläne haben wir für das Engagement?</em></p>
<p>Wir möchten die Beratungsmöglichkeiten und die Öffentlichkeitsarbeit weiter intensivieren. Dazu brauchen wir langfristig auch die Möglichkeit, Teilzeitstellen zu schaffen.</p>
<p>Insbesondere haben wir angefangen, eine Stiftung aufzubauen. Die Stiftung soll einen Preis ausschreiben, der an Personen vergeben wird, die Außergewöhnliches leisten, um Opfern von sexualisierter Gewalt zu helfen, die Schweigemauer zu durchbrechen, um Gehör und Hilfe zu finden. Das erfordert Mut, den die Stiftung unterstützen soll. Die Stiftung möchte Transparenz fördern und fordern, insbesondere bei Berufsgruppen, die viel mit Kindern und Schutzbefohlenen zu tun haben (Erzieher, Lehrer, Geistliche, Ärzte und Psychotherapeuten, Anwälte und Richter) und in deren Umfeld die Gefahr des Wegsehens, Verharmlosung oder Vertuschung besteht. Letzteres führt derzeit dazu, dass Opfer in akuter Situation keine Hilfe finden und bei der Aufarbeitung ihrer Verletzungen massiv behindert werden.</p>
<p>Wir halten es für sinnvoll, die Belange von Opfern von Missbrauch und Misshandlung im familiären und im institutionellen Bereich unter ein Dach zu bringen. Physische, psychische und sexualisierte Gewalt treten oft gemeinsam auf, sie haben ähnliche Ursachen, ähnlich schwere Folgen, und für die Opfer entsteht ähnlicher Hilfebedarf. Wir arbeiten seit Jahresbeginn an einem offenen Bündnis gegen Gewalt, in dem alle Betroffenen der verschiedenen Formen von Gewalt zusammenkommen können.</p>
<p><em>Gesellschaftlicher Bedarf des Engagements</em></p>
<p>Wenn Sie die Statistik des Bundeskriminalamtes hochrechnen, sprechen wir von Millionen von Opfern, allein in Deutschland. Wir sprechen über ein Massenverbrechen.</p>
<p><em>Vorbildwirkung / Übertragbarkeit</em></p>
<p>Auf dem ökumenischen Kirchentag am 14. Mai 2010 und anderen Veranstaltungen konnte netzwerkB in aller Offenheit deutlich machen, dass Opfer nicht nur Gesprächsthema sind, sondern Menschen sind, die beteiligt werden müssen, s. unter: <a href=" http://netzwerkb.org/2010/05/16/ard-brisant-14-05-2010" target="_blank"> http://netzwerkb.org/2010/05/16/ard-brisant-14-05-2010</a></p>
<p><em>Nachhaltigkeit des Engagements (Wirkung/Kontinuität)</em></p>
<p>Weil wir gegen ein verschwiegenes Verbrechen kämpfen, ist die Nachhaltigkeit unserer Arbeit besonders notwendig. Es ist wichtig, kontiniuerlich auf die Problematik hinzuweisen, damit Hilfe für Menschen mit Traumata oder in aktueller Notlage geschaffen werden kann. Wir wollen den Betroffenen auch Mut machen.</p>
<p>Aus den vielen Rückmeldungen die uns täglich erreichen, per e-Mail, telefonisch oder per Kommentar, schließen wir, dass unsere Arbeit kontinuierlich Wirkung bei den Betroffenen hinterlässt. Nachfolgend dazu eine Reaktion in netzwerkb.org:</p>
<p>„Ich kann es gar nicht in Worte fassen, wie sehr mich Herr Denef mit seiner Plattform und mit seinem öffentlichen Brechen des Tabu-Thema „sexualisierte Gewalt” gerettet hat. Ich weiss nicht, wo ich heute wäre, wenn ich nicht einen Hinweis zu dieser Plattform gelesen hätte. Auf dieser Plattform wurden mir die Augen geöffnet und ich wußte, dass ich nicht die einzige Person bin, der so großes Unrecht angetan wurde&#8230;“</p>
<p><em>Innovativer Problemlösungsansatz</em></p>
<p>Wir Betroffene sind selbst aktiv. Wir gehen offen mit dem Erlebten und dessen Folgen an die Öffentlichkeit (Presse, Politik, Internet und Veranstaltungen) – trotz aller inneren Ängste und äußeren Widerstände – um eine gesellschaftliche Veränderung zu erreichen. Wir kämpfen mit dem Mittel der Offenheit gegen die Mauer des Schweigens.</p>
<p><em>Aufhebung der Verjährungsfristen</em></p>
<p>Als Netzwerk Betroffener sexualisierter Gewalt (netzwerkB) ist eines unserer vordergründigen Ziele die Aufhebung der Verjährungsfristen. Wir glauben, dass im besonderen Falle der sexualisierten Gewalt eine Zurückstellung der formalen Anwendung von Verjährungsfristen geboten ist, da es sich hier vor allem um berechtigte Klageinteressen bei Betroffenen handelt. Wir sind daher sehr froh, dass nach und nach die Politik ein Einsehen in die Vielzahl unserer Argumente zeigt. So möchte ich beispielsweise auf den Bundesparteitag der SPD verweisen, wo ein Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen erfolgreich war. Da ich, Norbert Denef, als Vorsitzender netzwerkB’s dort die Argumente Betroffener aufzeigen konnte, stimmte der Parteitag zu 100 Prozent der Aufhebung der Verjährungsfristen zu. Einen Mitschnitt der Abstimmung können Sie unter folgendem Link aufrufen:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/</a></p>
<p>Die vehemente Verteidigung von Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt durch alle Fraktionen hinweg (was in den Vorschlägen zur Gesetzestextänderung dokumentiert ist) hat uns gezeigt, dass beim politischen Diskurs zu wenige Informationen über Betroffene und deren Anliegen vorlagen. Für Betroffene bestehen beispielsweise Ungerechtigkeiten in der formalen Anwendung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt. Eine Koppelung der Verjährungsfristen an die jeweilige Hafthöchststrafe ergibt zwar Sinn bei Taten, wo der Gesetzgeber davon ausgehen kann, dass nach hinreichend vergangener Zeit kein Bedarf zur Klage mehr besteht. In diesem Falle stellt der Gesetzgeber mit Verjährungsfristen den Rechtsfrieden wieder her. Bei Betroffenen sexualisierter Gewalt aber verhält es sich grundlegend anders. Der gegenwärtige Ansatz, Verjährungsfristen zu verlängern, bedeutet hierbei für Betroffene noch immer den Druck, im geforderten Zeitrahmen zu klagen und vernachlässigt Betroffene, die erst spät die Komplexität ihrer Traumata durchdrungen haben und dann erst zu einer Klage bereit sind. Meint der Gesetzgeber hier den Rechtsfrieden wieder herzustellen, so doch zu Ungunsten berechtigter Klageinteressen.</p>
<p>Das überwältigende Ergebnis von 500 Abgeordneten des SPD-Parteitags kann nun jedoch nicht allein durch Ideologie begründet sein, sondern ist im Gegenzug vor allem den gewichtigen Gründen geschuldet, die netzwerkB in einem umfassenden Diskurs bisher hervorbringen konnte. Es sind vor allem die Argumente, die unserer Ansicht überparteiliche Anerkennung einer Aufhebung der Verjährungsfristen bewirken können. Wir hoffen daher, dass in Zukunft eine stärkere Einbindung unserer Argumente stattfindet, denn solange über die Verjährungsfristen nur nach Gesichtspunkten eines formalen Rechtssystems und deren Aufhebung als unmöglich diskutiert wird, so wird dabei das berechtigte Klageinteresse Betroffener übergangen. Gerade hier kann nur durch die Einbindung der Teilnehmerperspektive Menschlichkeit ihren Platz im politischen Diskurs finden.</p>
<p>Dieses Schreiben gilt daher einerseits dazu unseren herzlichen Dank auszusprechen an diejenigen, die unsere Belange als erstes erkannt haben und damit zeigten, dass Menschlichkeit neben allen formalen Bestimmungen immer noch einen hohen Wert im politischen Diskurs besitzt. Andererseits möchten wir auch mit Nachdruck darum bitten, dass netzwerkB bei dem weiteren Diskurs zu dem Thema der Verjährungsfristen im Bundestag Stellung beziehen kann, um aus genannten Gründen einen vollständigen Diskurs der auch die Teilnehmerperspektive berücksichtigt zu gewährleisten.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>An dieser Stelle möchten wir uns nicht nur bei unseren Mitgliedern für ihr Vertrauen ganz herzlich bedanken, sondern im Besonderen auch bei denen, die uns in unserer Arbeit mit viel Zeitaufwand eherenamtlich unterstützen.</p>
<p>Ohne unsere SpenderInnen könnten wir nicht so viele Aktivitäten starten wie das in der Vergangenheit möglich war &#8211; Danke!</p>
<p>Mit Ihrer Hilfe wird es möglich sein, dass wir auch weiterhin aktiv bleiben:</p>
<p><strong><a href="http://netzwerkb.org/mitmachen-mitglied-werden/" target="_blank">Jetzt unterstützen …</a></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p>Norbert Denef<br />
(Vorsitzender)</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/netzwerkb%e2%80%93positionspapiere/" target="_blank"><em>Weitere Positionspapiere von netzwerkB&#8230;</em></a></p>
<div id="header"><strong><br />
</strong></div>

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		<title>“Opferschutz darf nicht an der Verjährung scheitern!”</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 09:54:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Hessen Tageblatt  28.12.2011 München – Verjährung sexueller Missbrauch – Dr. Beate Merk fordert Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch: “Opferschutz darf nicht an der Verjährung scheitern!”&#8230; &#8230;Merk: “Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Opfer ihr Leben lang leiden, während die Täter in vielen Fällen bereits nach zehn Jahren vor jeder Strafverfolgung sicher sind. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hessen Tageblatt  28.12.2011</p>
<p>München – Verjährung sexueller Missbrauch – Dr. Beate Merk fordert Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch: “Opferschutz darf nicht an der Verjährung scheitern!”&#8230;</p>
<p>&#8230;Merk: “Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Opfer ihr Leben lang leiden, während die Täter in vielen Fällen bereits nach zehn Jahren vor jeder Strafverfolgung sicher sind. Ein Täter, der ein Kind sexuell missbraucht, begeht ein abscheuliches Delikt. Das gehört konsequent verfolgt und hart bestraft. Scheitert die Strafverfolgung an dem Ablauf von Fristen, verhöhnen wir die Gerechtigkeit!”&#8230;.</p>
<p><a href="http://www.hessen-tageblatt.com/muenchen-verjaehrung-sexueller-missbrauch-dr-beate-merk-fordert-verlaengerung-der-verjaehrungsfristen-bei-sexuellem-missbrauch-opferschutz-darf-nicht-an-der-verjaehrung-scheitern-64548" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Rekordentschädigung: 150 Milliarden Dollar für Familie von Verbrechensopfer</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/21/rekordentschadigung-150-milliarden-dollar-fur-familie-von-verbrechensopfer/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 18:38:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 21.12.2011 Es ist die höchste Geldstrafe, die in den USA je verhängt wurde: Geschworene eines Zivilprozesses in Texas haben den Hinterbliebenen eines Verbrechensopfers eine Entschädigung von 150 Milliarden Dollar zugesprochen. Doch die Summe wird vermutlich nie ausgezahlt werden. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 21.12.2011</p>
<p>Es ist die höchste Geldstrafe, die in den USA je verhängt wurde: Geschworene eines Zivilprozesses in Texas haben den Hinterbliebenen eines Verbrechensopfers eine Entschädigung von 150 Milliarden Dollar zugesprochen. Doch die Summe wird vermutlich nie ausgezahlt werden.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,805025,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Haftstrafe für Inzest-Vater von Willmersbachnachrichten</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/19/haftstrafe-fur-inzest-vater-von-willmersbachnachrichten/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 13:49:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[nachrichten.t-online.de 19.12.2011 Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner eigenen Tochter geschlafen, aber nach Ansicht der Richter nicht gegen deren Willen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 69 Jahre alten Rentner aus Bayern wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Den Vergewaltigungsvorwurf ließ das Gericht dabei fallen. Es sei nicht nachweisbar, dass der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>nachrichten.t-online.de 19.12.2011</p>
<p>Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner eigenen Tochter geschlafen, aber nach Ansicht der Richter nicht gegen deren Willen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 69 Jahre alten Rentner aus Bayern wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Den Vergewaltigungsvorwurf ließ das Gericht dabei fallen. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte Adolf B. seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.</p>
<p><a href="http://nachrichten.t-online.de/inzest-prozess-von-willmersbach-haftstrafe-fuer-vater/id_52500564/index" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<item>
		<title>netzwerkB Positionspapier: Rückwirkungsverbot</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/17/netzwerkb-positionspapier-ruckwirkungsverbot/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 13:02:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=11638</guid>
		<description><![CDATA[netzwerkB 17.12.2011 Positionspapier Rückwirkungsverbot Stand 17.12.2011 (als PDF herunter laden) netzwerkB ist die Problematik des einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen grundsätzlich entgegenstehenden Rückwirkungsverbotes bekannt und bewusst. Das Rückwirkungsverbot ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie aus § 2 des Strafgesetzbuches. Das Rückwirkungsverbot bewirkt, dass ein Täter ausschließlich für Taten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 17.12.2011</p>
<p>Positionspapier Rückwirkungsverbot Stand 17.12.2011 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/01/netzwerkB_Positionspapier_Rückwirkungsverbot_17.12.2011.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p>netzwerkB ist die Problematik des einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen grundsätzlich entgegenstehenden Rückwirkungsverbotes bekannt und bewusst.<span id="more-11638"></span></p>
<p>Das Rückwirkungsverbot ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie aus § 2 des Strafgesetzbuches.</p>
<p>Das Rückwirkungsverbot bewirkt, dass ein Täter ausschließlich für Taten bestraft werden kann, welche zum Zeitpunkt der Begehung der Tat bereits den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt haben.</p>
<p>Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot bezieht sich allerdings nur auf eine materielle Straftat, das heißt, die Straftatbestände (z.B. Körperverletzung gem. § 223 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB) an sich.</p>
<p>Formelle Vorschriften, mithin das strafrechtliche Verfahrensrecht, unterliegen dem Rückwirkungsverbot nicht.</p>
<p>Hinsichtlich der Verjährungsvorschriften war in der juristischen Literatur und Rechtsprechung lange Zeit die Frage umstritten, ob diese dem materiellen oder dem formellen Straf(verfahrens)recht zuzuordnen sind.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner in der Entscheidungssammlung als BVerfGE 25, 269 ff. veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die Verjährungsfristen formeller Natur sind und eine rückwirkende Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen jedenfalls hinsichtlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohter Straftaten für zulässig erachtet.</p>
<p>Hier liegt der oder zumindest ein Ansatzpunkt von netzwerkB bezüglich der Forderung nach einer vollständigen Aufhebung der Verjährungsfristen.</p>
<p>Das von den Gegnern der Aufhebung der Verjährungsfristen vorwiegend angebrachte Argument, das verfassungsrechtlich verankerte Rückwirkungsverbot ließe eine vollständige Aufhebung generell nicht zu, ist in dieser abschließenden Konsequenz nicht zutreffend.</p>
<p>Eine Durchbrechung ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts vielmehr, wenn auch unter engen Voraussetzungen, durchaus zulässig.</p>
<p>Die Forderung von netzwerkB, die Verjährungsfristen für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufzuheben, liegt hierbei in der Natur der Sache.</p>
<p>netzwerkB ist das Netzwerk Betroffener sexualisierter Gewalt und kann demnach nicht Anlaufstelle und gegebenenfalls Interessenvertreter für Betroffene sonstiger Gewalttaten sein.</p>
<p>Damit ist in keiner Weise die Ansicht verbunden, Betroffene anderweitiger Gewalttaten würden weniger Leid erfahren oder diesen würde die Durchsetzung ihrer Ansprüche wesentlich erleichtert.</p>
<p>Feststellbar ist jedoch, dass Strafanzeigen wegen Straftaten, welche sich gegen Leib und Leben richten – wie etwa wegen Körperverletzung – weitaus häufiger und vor allem mit weit weniger Abstand zum Tatzeitpunkt erfolgen als dies bezüglich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Fall ist.</p>
<p>Hinsichtlich Letzterer überwiegt in der überwiegenden Zahl der Fälle das Schamgefühl, das Gefühl, den Betroffenen werde nicht geglaubt oder das Ohnmachtsgefühl, die Betroffenen könnten gegen die Täter aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses nichts unternehmen.</p>
<p>Dies führt nicht selten zu Verdrängung über viele Jahre oder gar Jahrzehnte, so dass die Taten die Betroffenen ein ganzes Leben lang in ihrer Lebensgestaltung beeinflussen.</p>
<p>Aufgrund der Existenz der Verjährungsfristen ist es den Betroffenen jedoch häufig nicht (mehr) möglich, die Täter einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und somit einer Bestrafung zuzuführen.</p>
<p>Auf diese Weise wird regelmäßig auch die Durchsetzung zivil- und/oder sozialrechtlicher Entschädigungsansprüche verhindert, da im Regelfall für die Geltendmachung dieser Ansprüche strafrechtliche Ermittlungsergebnisse als erforderliche Beweismittel herangezogen werden (müssen).</p>
<p>Konsequenz dieser durch die geltende Gesetzeslage herbeigeführten Situation ist nicht selten, dass die Betroffenen sexualisierter Gewalt angesichts des Scheiterns der Geltendmachung ihrer Ansprüche und des damit verbundenen Gefühls, nicht gehört und nicht als „Opfer“ anerkannt zu werden während die Täter straflos ausgehen und sich keinen Entschädigungsansprüchen ausgesetzt sehen, weiter traumatisiert oder retraumatisiert werden.</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/23/der-verein-dunkelziffer-e-v-unterstutzt-die-forderung-nach-aufhebung-der-straf-und-zivilrechtlichen-verjahrungsfristen/">Dunkelziffer e.V. unterstützt Aufhebung der Verjährungsfristen</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen</a></p>
<p><a href="../2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen/" target="_blank">netzwerkb Gesetzentwurf Verjährungsfristen</a></p>
<p><a href="../2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%e2%80%a8/" target="_blank">Sammelklage gegen den deutschen Staat</a></p>
<p><a href="http://norbert.denef.com/Beschwerde_12805_09.pdf" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Trostlose Wahrheiten &#8211; In Deutschland fragt man lieber nicht so genau nach</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/17/trostlose-wahrheiten/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 10:17:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Süddeutsche Zeitung 17.12.2011 Ein Kommentar von Matthias Drobinski In der katholischen Kirche, so scheint es, wurden überall auf der Welt Männer zu Priestern geweiht, die zwar fromm schienen, aber ungeeignet waren für das Amt. Eine Studie in den Niederlanden deckt nun erschreckende Zahlen auf. In Deutschland fragt man lieber nicht so genau nach. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Süddeutsche Zeitung 17.12.2011</p>
<p>Ein Kommentar von Matthias Drobinski</p>
<p>In der katholischen Kirche, so scheint es, wurden überall auf der Welt Männer zu Priestern geweiht, die zwar fromm schienen, aber ungeeignet waren für das Amt. Eine Studie in den Niederlanden deckt nun erschreckende Zahlen auf. In Deutschland fragt man lieber nicht so genau nach.</p>
<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/missbrauch-in-der-niederlaendischen-kirche-trostlose-wahrheiten-1.1237407" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Zehntausende Missbrauchsfälle in der niederländischen Kirche</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/16/zehntausende-missbrauchsfalle-in-der-niederlandischen-kirche/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/12/16/zehntausende-missbrauchsfalle-in-der-niederlandischen-kirche/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 13:47:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>

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		<description><![CDATA[ZEIT ONLINE 16.12.2011 In den Niederlanden sind nach Erkenntnissen einer Untersuchungskommission seit 1945 Zehntausende Kinder sexuell missbraucht worden. Viele der Täter sollen noch leben. In den Niederlanden sind nach Angaben einer Untersuchungskommission in Einrichtungen der katholischen Kirche zwischen 1945 und 2010 &#8220;mehrere zehntausend Minderjährige&#8221; sexuell missbraucht worden. Die Kinder seien &#8220;leichtem, schwerem und sehr schwerem&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ZEIT ONLINE 16.12.2011</p>
<p>In den Niederlanden sind nach Erkenntnissen einer Untersuchungskommission seit 1945 Zehntausende Kinder sexuell missbraucht worden. Viele der Täter sollen noch leben.</p>
<p>In den Niederlanden sind nach Angaben einer Untersuchungskommission in Einrichtungen der katholischen Kirche zwischen 1945 und 2010 &#8220;mehrere zehntausend Minderjährige&#8221; sexuell missbraucht worden. Die Kinder seien &#8220;leichtem, schwerem und sehr schwerem&#8221; Missbrauch ausgesetzt gewesen, teilte die Kommission in ihrem Abschlussbericht mit.</p>
<p><a href="http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-12/kirche-missbrauch-niederlande" target="_blank">Weiter lesen&#8230;<br />
</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Jahrzehnte der Sünde</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/16/jahrzehnte-der-sunde/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 13:33:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 16.12.2011 Von Gregor Peter Schmitz, Washington Zwei Millionen Amerikaner sind aus der katholischen Kirche ausgetreten, weil immer neue Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt werden. In Geheimarchiven fanden Online-Aktivisten nun Beweise, dass auch Bischöfe die Vorfälle systematisch vertuschten &#8211; und die Täter so schützten. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 16.12.2011</p>
<p>Von Gregor Peter Schmitz, Washington</p>
<p>Zwei Millionen Amerikaner sind aus der katholischen Kirche ausgetreten, weil immer neue Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt werden. In Geheimarchiven fanden Online-Aktivisten nun Beweise, dass auch Bischöfe die Vorfälle systematisch vertuschten &#8211; und die Täter so schützten.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,803687,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Ein Jurist gegen sexualisierte Gewalt</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/15/ein-jurist-gegen-sexualisierte-gewalt/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 14:09:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[DEUTSCHE WELLE 15.12.2011 Der neue Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich viel vorgenommen: In den nächsten zwei Jahren soll sich die Lage von Opfern sexualisierter Gewalt in Deutschland konkret verbessern&#8230;. &#8230;Andere Betroffenen-Organisationen wie das netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) setzen wenig Hoffnung auf Johannes-Wilhelm Rörig. Schon der Runde Tisch sei von den Täterorganisationen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DEUTSCHE WELLE 15.12.2011</p>
<p>Der neue Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich viel vorgenommen: In den nächsten zwei Jahren soll sich die Lage von Opfern sexualisierter Gewalt in Deutschland konkret verbessern&#8230;.</p>
<p>&#8230;Andere Betroffenen-Organisationen wie das netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) setzen wenig Hoffnung auf Johannes-Wilhelm Rörig. Schon der Runde Tisch sei von den Täterorganisationen wie den Kirchen dominiert worden, sagt der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef. Denef setzt sich vor allem für eine rückwirkende Aufhebung der Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt ein: &#8220;Wir brauchen Symbole, dass man dem Täter sagt, &#8216;ein Leben lang musst Du damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden&#8217;. Das ist das Umdenken, das wir brauchen, in der Gesellschaft&#8221;. Anfang Dezember erreichte Norbert Denef auf dem Bundesparteitag der SPD die einstimmige Unterstützung der Genossen für dieses Ziel&#8230;.</p>
<p><a href="http://www.dw-world.de/dw/article/0,,15601963,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/12/netzwerkB_SPD_6.12.11.jpg" target="_blank"><img title="netzwerkB_SPD_6.12.11" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/12/netzwerkB_SPD_6.12.11-480x259.jpg" alt="" width="480" height="259" /></a></p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen/" target="_blank">netzwerkb Gesetzentwurf Verjährungsfristen</a></p>
<p><a href="http://norbert.denef.com/Beschwerde_12805_09.pdf" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%e2%80%a8/" target="_blank">Sammelklage gegen den deutschen Staat</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung: Rörig gegen Aufhebung der Verjährungsfristen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/13/pressemitteilung-rohrig-gegen-aufhebung-der-verjahrungsfristen/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/12/13/pressemitteilung-rohrig-gegen-aufhebung-der-verjahrungsfristen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 07:08:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 13. Dezember 2011 Pressemitteilung: Rörig gegen Aufhebung der Verjährungsfristen Der Nachfolger der Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann, Ministerialdirigent im Bundesfamilienministerium Johannes-Wilhelm Rörig, spricht sich ebenfalls wie seine Vorgängerin dafür aus, dass die Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt nicht aufgehoben werden sollen. Er vertritt somit nicht die Interessen der Betroffenen, sondern die der Täter und Täterorganisationen. Diese haben verständlicherweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 13. Dezember 2011</p>
<p>Pressemitteilung: Rörig gegen Aufhebung der Verjährungsfristen</p>
<p>Der Nachfolger der Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann, Ministerialdirigent im Bundesfamilienministerium Johannes-Wilhelm Rörig, spricht sich ebenfalls wie seine Vorgängerin dafür aus, dass die Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt nicht aufgehoben werden sollen.<span id="more-11593"></span></p>
<p>Er vertritt somit nicht die Interessen der Betroffenen, sondern die der Täter und Täterorganisationen. Diese haben verständlicherweise kein Interesse daran, dass sie lebenslänglich zur Rechenschaft gezogen werden können, sondern wollen weiter wie bisher von den bestehenden Verjährungsfristen geschützt werden.</p>
<p>Auf dem Ordentlichen Bundesparteitag der SPD, am 6. Dezember 2011, wurde nach der Rede des Vorstandsvorsitzenden von netzwerkB, Norbert Denef, der Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt einstimmig angenommen:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/</a></p>
<p>Dieses eindeutige Votum ist aus Sicht von netzwerkB parteiübergreifend zu werten.</p>
<p>Durch die Aufhebung der Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt wird das lebenslange Leiden der Betroffenen in der Gesellschaft Anerkennung finden.</p>
<p>netzwerkB bittet alle Parteien, sich dem eindeutigen Votum der SPD, die Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt aufzuheben, anzuschließen.<!--more--></p>
<p>&#8211;<br />
netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.</p>
<p>netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.<br />
&#8211;<br />
Für Journalisten-Rückfragen:<br />
netzwerkB &#8211; Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.<br />
Norbert Denef, Vorsitzender<br />
Mobil: +49 (0)163 1625091</p>

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		</item>
		<item>
		<title>netzwerkB fordert Aufhebung der Verjährungsfristen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/08/netzwerkb-fordert-aufhebung-der-verjahrungsfristen/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 21:45:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– TV]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[NDR nordmagazin 08. Dez. 2011 Der Bundesweite Verein netzwerkB fordert die Abschaffung aller Verjährungsfristen für Opfer sexuellen Missbrauchs. Nach dem gestrigen nordmagazin-Beitrag über Missbrauchsfälle in Mecklenburg Vorpommern betonte die Regionalsprecherin, dass besonders viele Betroffene erst nach Jahren in der Lage sind Missbrauchsfälle anzuzeigen. Weiter heißt es aus Verbandskreisen, dass die Folgen sexueller Gewalt häufig ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>NDR nordmagazin 08. Dez. 2011<br />
<iframe src="http://www.youtube.com/embed/lp9TWSILqqI" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe><span id="more-11520"></span></p>
<p>Der Bundesweite Verein netzwerkB fordert die Abschaffung aller Verjährungsfristen für Opfer sexuellen Missbrauchs. Nach dem <a href="http://netzwerkb.org/2011/12/08/liza-stein-auf-dem-weg-in-ihre-vergangenheit/" target="_blank">gestrigen nordmagazin-Beitrag</a> über Missbrauchsfälle in Mecklenburg Vorpommern betonte die Regionalsprecherin, dass besonders viele Betroffene erst nach Jahren in der Lage sind Missbrauchsfälle anzuzeigen. Weiter heißt es aus Verbandskreisen, dass die Folgen sexueller Gewalt häufig ein Leben lang nachwirkten. Somit müsste die Strafverfolgung auch unbegrenzt möglich sein.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Liza Stein auf dem Weg in ihre Vergangenheit</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/08/liza-stein-auf-dem-weg-in-ihre-vergangenheit/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/12/08/liza-stein-auf-dem-weg-in-ihre-vergangenheit/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 11:17:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– TV]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Das NDR-Fernsehen hat Liza Stein auf dem Weg in ihre Vergangenheit begleitet und hat über das netzwerkB-Regionaltreffen der Landesgruppe Mecklenburg Vorpommern, am 11. November 2011 in Neubrandenburg im Boulevard-Café, berichtet. Bei diesem Treffen wurde gemeinsam mit einem Anwalt vom netzwerkB, Stephan Schulze, Fragen zum Opferentschäntschädigungsgesetz und zu den Verjährungsfristen besprochen, so wie das Projekt &#8220;Sammelklage&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/WTKMNmSB4rg" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe><span id="more-11471"></span></p>
<p>Das NDR-Fernsehen hat Liza Stein auf dem Weg in ihre Vergangenheit begleitet und hat über das netzwerkB-Regionaltreffen der Landesgruppe Mecklenburg Vorpommern, am 11. November 2011 in Neubrandenburg im Boulevard-Café, berichtet.</p>
<p>Bei diesem Treffen wurde gemeinsam mit einem Anwalt vom netzwerkB, Stephan Schulze, Fragen zum Opferentschäntschädigungsgesetz und zu den Verjährungsfristen besprochen, so wie das Projekt <a href="http://netzwerkb.org/2011/11/23/betroffene-sexualisierter-gewalt-wollen-deutschen-staat-verklagen/#more-11106%E2%80%A8" target="_blank">&#8220;Sammelklage&#8221;</a> vorgestellt.</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p>http://netzwerkb.org/2011/12/08/netzwerkb-fordert-aufhebung-der-verjahrungsfristen/</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen den Deutschen Staat </title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%e2%80%a8/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%e2%80%a8/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 22:35:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 7. Dezember 2011 Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen den Deutschen Staat  Wenn Sie selbst Betroffene(r) sexualisierter Gewalt sind, können Sie sich der “Sammelklage” (Beschwerde) netzwerkB’s am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anschließen. Beteiligen  Sie sich, denn wir sind auf Beteiligung der Betroffenen angewiesen und Sie können hiermit an einer positiven Veränderung unserer Gesellschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 7. Dezember 2011</p>
<p><strong>Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen den Deutschen Staat <span id="more-11449"></span></strong></p>
<p>Wenn Sie selbst Betroffene(r) sexualisierter Gewalt sind, können Sie sich der “Sammelklage” (Beschwerde) netzwerkB’s am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anschließen.</p>
<p>Beteiligen  Sie sich, denn wir sind auf Beteiligung der Betroffenen angewiesen und Sie können hiermit an einer positiven Veränderung unserer Gesellschaft teilhaben und auch damit eine Aufhebung der Verjährungsfristen bewirken.</p>
<p>Genauere Begründungen zur Sammelklage finden Sie unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/2011/11/23/betroffene-sexualisierter-gewalt-wollen-deutschen-staat-verklagen/#more-11106%E2%80%A8" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/11/23/betroffene-sexualisierter-gewalt-wollen-deutschen-staat-verklagen/#more-11106 </a></p>
<p>Wenn Sie sich an der <strong>Sammelklage</strong> beteiligen möchten, dann nehmen Sie bitte <strong>Kontak</strong> mit uns auf unter:<em></em></p>
<p><strong><em>info@netzwerkb.org</em></strong></p>
<p>Wenn möglich, würden wir gerne folgende Fragen klären:</p>
<ol>
<li>Sind bereits strafrechtliche und / oder zivilrechtliche Schritte eingeleitet worden?</li>
<li>Falls ja, mit welchem Ergebnis?</li>
<li>Wie lange liegt/ liegen die Tat(en) zurück?</li>
<li>Wurden gegebenenfalls gerichtliche Schritte eingeleitet?</li>
<li>Falls ja, mit welchem Ergebnis?</li>
</ol>
<p><!--more-->Dass bereits eine Klage eingereicht oder Strafanzeige erstattet wurde, ist für die Beteiligung nicht zwingend erforderlich, vor allem dann nicht, wenn einer Klage oder der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen die Verjährungsfristen im Wege stehen, eine Klage vor deutschen Zivil-oder Sozialgerichten also ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hätte. Erforderlich ist es allerdings, dass jede(r) Betroffene, welcher sich an der Beschwerde beteiligen möchte, ihren bzw. seinen persönlichen“Fall” einbringt, das heißt, das persönlich Erlebte sowie gegebenenfalls die Versuche schildert, den Täter anzuzeigen und/oder Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetzbzw. Schadensersatzleistungen vor einem deutschen Zivilgericht zu erlangen.</p>
<p>Die <strong>vertrauliche Behandlung</strong> der Fallschilderungen <strong>versteht sich</strong> dabei <strong>von selbst</strong>, dennoch ist uns bewusst, dass die Schilderung des Falles ein mögliches Problem darstellt. <strong>Sollten Sie Probleme haben</strong>, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam und <strong>wir werden nach einer Lösung suchen</strong> (gegebenenfalls telefonisch unter: 04503 892782).</p>
<p>Für die Beteiligten der Sammelklage enstehen keine finanziellen Risiken. Die Kosten für die Sammelklage sollen über Spenden gedeckt werden.</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p>Norbert Denef</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Er mag es, wenn man um Hilfe schreit</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/05/er-mag-es-wenn-man-um-hilfe-schreit/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/12/05/er-mag-es-wenn-man-um-hilfe-schreit/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 12:56:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=11404</guid>
		<description><![CDATA[Berliner Zeitung 4.12.2011 Von Jörg Schindler Selbst mit Anfang 20 konnte sich Monika Gerlach ihrem Peiniger immer noch nicht entziehen. Sie dachte ja, sie selbst sei schuld. SAARBRÜCKEN Jahrelang wurde eine Ministrantin von ihrem Pfarrer sexuell missbraucht. Der Täter leugnet – und die katholische Kirche zeigt, was ihre vollmundigen Versprechen wert sind&#8230;. &#8230;Am 27. Juli 2011 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berliner Zeitung 4.12.2011</p>
<p>Von Jörg Schindler</p>
<p>Selbst mit Anfang 20 konnte sich Monika Gerlach ihrem Peiniger immer noch nicht entziehen. Sie dachte ja, sie selbst sei schuld.</p>
<p>SAARBRÜCKEN</p>
<p>Jahrelang wurde eine Ministrantin von ihrem Pfarrer sexuell missbraucht. Der Täter leugnet – und die katholische Kirche zeigt, was ihre vollmundigen Versprechen wert sind&#8230;.<span id="more-11404"></span></p>
<p>&#8230;Am 27. Juli 2011 schreibt Monika Gerlachs Anwältin einen vierseitigen Brief an den Bischof von Trier, Stephan Ackermann. Ackermann ist nicht nur der oberste Dienstherr von Pfarrer Klaus K. Er wurde außerdem im Krisenjahr 2010 von der Deutschen Bischofskonferenz zum obersten Aufklärer sexueller Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche ernannt. Ackermann kennt sich bestens aus in dem Thema, er hat etliche Interviews gegeben und ungewohnt offen auch Selbstkritik geübt. Einer seiner Glaubenssätze lautet: „Wir haben falsche Rücksichten genommen. Falsche Rücksichten auf den Ruf der Kirche, auf bestimmte Institutionen, auf den Ansehensverlust.“ Als Ackermann Ende Juli den Brief der Anwältin Claudia Burgsmüller erhält, ist sein Bistum über den Fall Klaus K. längst im Bilde. Nach eigenen Angaben wissen die Hirten in Trier seit Januar von den Vorwürfen. Burgsmüller macht sich dennoch die Mühe, dem Bischof die wichtigsten Eckpunkte des Falles noch einmal zu skizzieren. Dann bittet sie um Auskunft, ob kirchenintern gegen K. vorgegangen werde und ob Monika Gerlach mit einer Wiedergutmachung durch die Kirche rechnen kann. Als Antwort erhält sie – nichts&#8230;.</p>
<p><a href="http://www.berliner-zeitung.de/gesellschaft/sexueller-missbrauch-er-mag-es--wenn-man-um-hilfe-schreit,10808022,11262264,item,0.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/22/pressemitteilung-netzwerkb-fordert-rucktritt-von-bischof-ackermann/" target="_blank">Pressemitteilung: netzwerkb fordert Rücktritt von Bischof Ackermann</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Hilfe für die Opfer: Runder Tisch legt Abschlussbericht vor</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/01/hilfe-fur-die-opfer-runder-tisch-legt-abschlussbericht-vor-3/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/12/01/hilfe-fur-die-opfer-runder-tisch-legt-abschlussbericht-vor-3/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 13:13:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Demo]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Radio]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=11367</guid>
		<description><![CDATA[münchens hit-radio 30.11.2011 Bundesregierung will Betroffene stärker unterstützen &#8211; Opferverband kritisiert Beschlüsse Berlin (dapd). Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>münchens hit-radio 30.11.2011</p>
<p>Bundesregierung will Betroffene stärker unterstützen &#8211; Opferverband kritisiert Beschlüsse</p>
<p>Berlin (dapd). Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte. Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden.</p>
<p>Der Opferverband NetzwerkB kritisierte indessen die Beschlüsse.</p>
<p>Der Runde Tisch Kindesmissbrauch wurde im März 2010 von der Bundesregierung beschlossen. Anlass waren die vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen.</p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Beschlüsse des Runden Tisches seien einstimmig gefallen. Der Abschlussbericht enthalte eine Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber und die Institutionen. Deutlich geworden sei, dass ein &#8220;Lernprozess für die gesamte Gesellschaft notwendig&#8221; sei.   Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kündigte eine Präventionskampagne an, mit deren Hilfe für das Thema Sexueller Missbrauch sensibilisiert werden soll.</p>
<p>Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will 30 Millionen Euro für Forschungsprojekte, beispielsweise über die Traumatisierung von Opfern oder die Gewaltvorbeugung, zur Verfügung stellen.</p>
<p>Der Opferverband NetzwerkB kritisierte die Beschlüsse. Der Vorsitzende Norbert Denef sagte dapd: &#8220;Der Runde Tisch ist gescheitert: Dies war vorauszusehen und überrascht uns nicht.&#8221; Der Bericht enthalte vor allem Empfehlungen und keine konkreten Ergebnisse. Denef kündigte an, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche zu erheben. Dass diese nun auf 30 Jahre erhöht worden seien, sei &#8220;nicht ausreichend &#8211; die Verjährungsfristen müssen weg&#8221;.</p>
<p><a href="http://www.charivari.de/nachrichten/hilfe-fuer-die-opfer-runder-tisch-legt-abschlussbericht-vor,4ed6a364b4b49.php" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Es ist eine Veranstaltung mit Zaungästen</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 06:53:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[tagesschau.de 30.11.2011]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>tagesschau.de 30.11.2011</p>
<p><a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/politikimradio/audio79288.html" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-11352" title="tagesschau_30.11.2011" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/12/tagesschau_30.11.2011-480x379.png" alt="" width="480" height="379" /></a></p>

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		<title>Hilfe für Missbrauchsopfer</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 05:56:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[SÜDWEST PRESSE 30.11.2011 Berlin.  Die Arbeit beginnt jetzt erst, sagen die Verantwortlichen des Runden Tisches zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch. Sie legten gestern ihren Abschlussbericht vor. Es gab deutliche Kritik. Norbert Denef lässt kaum ein gutes Haar an dem Runden Tisch zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. &#8220;Ich sehe wenig Positives&#8221;, wettert der Vorsitzende des Netzwerks Betroffener von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SÜDWEST PRESSE 30.11.2011</p>
<p>Berlin.  Die Arbeit beginnt jetzt erst, sagen die Verantwortlichen des Runden Tisches zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch. Sie legten gestern ihren Abschlussbericht vor. Es gab deutliche Kritik.</p>
<p>Norbert Denef lässt kaum ein gutes Haar an dem Runden Tisch zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. &#8220;Ich sehe wenig Positives&#8221;, wettert der Vorsitzende des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt. Seine Vermutung: Mit dem Runden Tisch, der gestern seinen Abschlussbericht vorlegte, habe die Politik nur Zeit schinden wollen nach dem Bekanntwerden vieler Missbrauchsfälle in der Kirche und anderen Institutionen Anfang 2010. Nun ist das Thema aus den Schlagzeilen verschwunden &#8211; und auf der Politik laste weniger Druck, Ergebnisse präsentieren zu müssen.</p>
<p><a href="http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Hilfe-fuer-Missbrauchsopfer;art4306,1238292" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Missbrauch soll später verjähren</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/01/missbrauch-soll-spater-verjahren/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 05:48:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Deutsche Welle 30.11.2011 Der Runde Tisch &#8220;Sexueller Kindesmissbrauch&#8221; hat seinen Abschlussbericht vorgestellt. Er empfiehlt längere Verjährungsfristen und Therapiehilfen&#8230;. &#8230;Enttäuschung bei den Opfern Die Missbrauchsbeauftragten der beiden großen Kirchen und Fachpolitiker der verschiedenen Parteien haben die Ergebnisse des Runden Tisches begrüßt. &#8220;Jetzt muss sich bewähren, was auf den Weg gebracht wurde&#8221;, sagte der evangelische Bevollmächtigte Bernhard [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deutsche Welle 30.11.2011</p>
<p>Der Runde Tisch &#8220;Sexueller Kindesmissbrauch&#8221; hat seinen Abschlussbericht vorgestellt. Er empfiehlt längere Verjährungsfristen und Therapiehilfen&#8230;.</p>
<p><strong>&#8230;Enttäuschung bei den Opfern</strong></p>
<p>Die Missbrauchsbeauftragten der beiden großen Kirchen und Fachpolitiker der verschiedenen Parteien haben die Ergebnisse des Runden Tisches begrüßt. &#8220;Jetzt muss sich bewähren, was auf den Weg gebracht wurde&#8221;, sagte der evangelische Bevollmächtigte Bernhard Felmberg. Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, sagte, die Arbeit in dem Gremium sei stets sehr konstruktiv gewesen. Die Vertreter der katholischen Kirche seien respektvoll behandelt worden.</p>
<p>&#8220;Mager&#8221; nannte dagegen die Leiterin der Kölner Beratungsstelle &#8220;Zartbitter&#8221; die Ergebnisse. Sie vermisst eine Aufstockung der Mittel für die Prävention. Auch Opferverbände zeigten sich enttäuscht. &#8220;Ich sehe wenig Positives&#8221;, sagte Norbert Denef, der Vorsitzende des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt. Und Christian Bahls von der Initiative MOGiS kritisierte insbesondere, dass die zusätzlichen Hilfen für Betroffene aus dem Fonds auf 10.000 Euro pro Person begrenzt sind. &#8220;Das Leid der Betroffenen ist ungedeckelt&#8221;, erklärte er.</p>
<p><a href="http://www.dw-world.de/dw/article/0,,15568539,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>100 Millionen Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/12/01/100-millionen-euro-fur-opfer-sexuellen-missbrauchs/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 05:42:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[WELT ONLINE 30.11.2011 Der Runde Tisch Kindesmissbrauch tagte über ein Jahr, jetzt gibt es Ergebnisse. Den Opfern sexuellen Missbrauchs geht die Hilfestellung nicht weit genug. Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>WELT ONLINE 30.11.2011</p>
<p>Der Runde Tisch Kindesmissbrauch tagte über ein Jahr, jetzt gibt es Ergebnisse. Den Opfern sexuellen Missbrauchs geht die Hilfestellung nicht weit genug.</p>
<p>Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte.</p>
<p>Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden. Der Opferverband NetzwerkB kritisierte indessen die Beschlüsse.<span id="more-11340"></span></p>
<p>Der Runde Tisch Kindesmissbrauch wurde im März 2010 von der Bundesregierung beschlossen. Anlass waren die vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen.</p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Beschlüsse des Runden Tisches seien einstimmig gefallen. Der Abschlussbericht enthalte eine Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber und die Institutionen. Deutlich geworden sei, dass ein „Lernprozess für die gesamte Gesellschaft notwendig“ sei.</p>
<p>Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kündigte eine Präventionskampagne an, mit deren Hilfe für das Thema Sexueller Missbrauch sensibilisiert werden soll. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will 30 Millionen Euro für Forschungsprojekte, beispielsweise über die Traumatisierung von Opfern oder die Gewaltvorbeugung, zur Verfügung stellen.</p>
<p><strong>Kritik der Opfer</strong></p>
<p>Der Opferverband NetzwerkB kritisierte die Beschlüsse. Der Vorsitzende Norbert Denef sagte: „Der Runde Tisch ist gescheitert: Dies war vorauszusehen und überrascht uns nicht.“ Der Bericht enthalte vor allem Empfehlungen und keine konkreten Ergebnisse.</p>
<p>Denef kündigte an, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche zu erheben. Dass diese nun auf 30 Jahre erhöht worden seien, sei „nicht ausreichend – die Verjährungsfristen müssen weg“.</p>
<p><a href="http://www.welt.de/politik/article13744273/100-Millionen-Euro-fuer-Opfer-sexuellen-Missbrauchs.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Hilfe für die Opfer: Runder Tisch legt Abschlussbericht vor</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/30/hilfe-fur-die-opfer-runder-tisch-legt-abschlussbericht-vor-2/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2011/11/30/hilfe-fur-die-opfer-runder-tisch-legt-abschlussbericht-vor-2/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 22:21:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BOULEVARD Baden 30.11.2011 Berlin (dapd). Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte. Eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BOULEVARD Baden 30.11.2011</p>
<p>Berlin (dapd). Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte. Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden.</p>
<p>Der Opferverband netzwerkB kritisierte indessen die Beschlüsse.<span id="more-11334"></span></p>
<p>Der Runde Tisch Kindesmissbrauch wurde im März 2010 von der Bundesregierung beschlossen. Anlass waren die vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen.</p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Beschlüsse des Runden Tisches seien einstimmig gefallen. Der Abschlussbericht enthalte eine Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber und die Institutionen. Deutlich geworden sei, dass ein &#8220;Lernprozess für die gesamte Gesellschaft notwendig&#8221; sei.</p>
<p>Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kündigte eine Präventionskampagne an, mit deren Hilfe für das Thema Sexueller Missbrauch sensibilisiert werden soll. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will 30 Millionen Euro für Forschungsprojekte, beispielsweise über die Traumatisierung von Opfern oder die Gewaltvorbeugung, zur Verfügung stellen.</p>
<p>Der Opferverband NetzwerkB kritisierte die Beschlüsse. Der Vorsitzende Norbert Denef sagte dapd: &#8220;Der Runde Tisch ist gescheitert: Dies war vorauszusehen und überrascht uns nicht.&#8221; Der Bericht enthalte vor allem Empfehlungen und keine konkreten Ergebnisse. Denef kündigte an, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche zu erheben. Dass diese nun auf 30 Jahre erhöht worden seien, sei &#8220;nicht ausreichend &#8211; die Verjährungsfristen müssen weg&#8221;.</p>
<p><a href="Hilfe für die Opfer: Runder Tisch legt Abschlussbericht vor" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Ist uns, der Gesellschaft, ein Menschenleben so wenig wehrt?</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/30/ist-uns-der-gesellschaft-ein-menschenleben-so-wenig-wehrt/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 22:14:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
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		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[nordwestradio 30.11.2011 nwr: Hat denn der Runde Tisch seine Aufgabe erfüllt bislang? Norbert Denef: Nein aus unserer Sicht nicht. Aus unserer Sicht ist er gescheitert. nwr: Weshalb ist er gescheitert? Norbert Denef: Weil unsere Regierung nicht bereit ist, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen. nwr: Und wie sehe die Fürsorgepflicht dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>nordwestradio 30.11.2011<br />
<iframe src="http://www.youtube.com/embed/k1kG6balHgE?hl=de&amp;fs=1" frameborder="0" width="480" height="100"></iframe><br />
<span id="more-11330"></span><br />
nwr: Hat denn der Runde Tisch seine Aufgabe erfüllt bislang?</p>
<p>Norbert Denef: Nein aus unserer Sicht nicht. Aus unserer Sicht ist er gescheitert.</p>
<p>nwr: Weshalb ist er gescheitert?</p>
<p>Norbert Denef: Weil unsere Regierung nicht bereit ist, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen.</p>
<p>nwr: Und wie sehe die Fürsorgepflicht dann aus ihrer Einschätzung nach aus?</p>
<p>Norbert Denef: Es wäre ein ganz klares Signal nötig, nämlich die Verjährungsfristen generell aufzuheben, um auch für das Umdenken zu sorgen, dass es wirklich ein Verbrechen, anerkannt als Verbrechen wird und die Betroffenen von sexualisierter Gewalt endlich mal ein Zeichen bekämen, dass sie in der Gesellschaft anders dastehen als bisher.</p>
<p>nwr: Bislang wird sexuelle Gewalt doch aber auch als Verbrechen angesehen oder etwa nicht?</p>
<p>Norbert Denef: In sofern bei Kindern zählt das immer noch als Vergehen und nicht als Verbrechen. Daran sehen Sie schon, welche Einstufungen da bisher auch waren. Da gibt es viel, viel nachzuholen.</p>
<p>nwr: Bleiben wir bei diesen Verjährungsregeln. Christine Bergmann, die Chefin des Runden Tisches, die hat bei uns im Nordwestradio gerade folgendes gesagt:</p>
<p>Chrisitine Bergmann: &#8220;Die Betroffenen sagen, eigentlich dürfte es gar keine Verjährungsfrist geben. Ich kann das verstehen das sie so reagieren, weil sie ihre Schäden ihr Leben lang haben. Es ist für mich sehr nachvollziehbar. Aber auf der anderen Seite muss man natürlich unser Rechtssystem sehen und sagen, wie fügt sich das in das normal Rechtssystem ein.&#8221;</p>
<p>nwr: Herr Denef möchten sie unser Rechtssystem sehen bei solchen Fällen?</p>
<p>Norbert Denef: Na sorry, aber diese Begründung ist doch nicht wirklich eine Begründung. Man kann doch nicht sagen, ja weil unser Rechtssystem so ist, weil wir da Fehler im Rechtssystem haben, deshalb bleibt alles so wie es ist. Das kann doch wohl nicht war sein. Wir müssen die Verjährungsfristen aufheben. Die müssen einfach weg. Und die Frau Bergmann hat in ihre Anfangszeit auch das genau gefordert und hat sich erst jetzt in der letzten Zeit wahrscheinlich irgendwo einholen lassen von der Politik, die da sagt, nein das geht nicht, unser Rechtssystem gibt das nicht her und ist umgeschwenkt und hat sich gegen die Opfer, gegen die Betroffenen von sexualisierter Gewalt, ausgesprochen und hat gesagt, ätschi-pätschi, das geht nicht.</p>
<p>nwr: Gehts ihnen um Geld, wenn sie von Entschädigung sprechen?</p>
<p>Norbert Denef: Was heißt, es wird immer gesagt, naja gehts ums Geld, der ist geldgierig. Natürlich braucht man Geld um eine Therapie zu bezahlen. Natürlich hat man ein Recht auf einen Schaden. Wenn man Ihnen ein Auto kaputtfährt, dann sagen Sie ja auch nicht, naja mir gehts ja gar nicht ums Geld. Dann wollen Sie das neue Auto haben. Ganz so einfach ist das. Da ist ein Schaden entstanden der riesengroß ist. Teilweise sind da Lebensschicksale kaputtgegangen. Das sind Leute, die haben kein Beruf. Die Leben von Harz 4. Ja soll denn das alle so bleiben? Und jetzt werden die abgespeist nach den neuen Regeln, nach den Vorschlägen des Runden Tisches, mit maximal 10.000 Euro, für Therapiekosten. Ist uns, der Gesellschaft, ein Menschenleben so wenig wehrt?</p>
<p>nwr: Hatte der Runde Tisch ihrer Einschätzung nach überhaupt ein ehrliches Interesse an der Aufarbeitung? So wie ich Sie bisher gehört habe ja nicht, oder?</p>
<p>Norbert Denef: Wissen Sie, ich hab gleich am Anfang, da wurde ich auch schon gefragt, als der Runde Tisch losging, ich hab vorausgesagt, wie es läuft, wie es ablaufen wird und genauso ist es jetzt auch. Da ist anderthalb Jahr geredet worden und geredet worden und noch mal geredet worden. Da ist die Frau Bergmann eingestellt worden. Da stand von vornherein fest, die bleibt nur ein Jahr. Die ist jetzt, kurz bevor das jetzt nun halt weiter gehen sollte, ist die auch gegangen. Das heißt also, jetzt ist der Dampf raus. Jetzt arbeitet man das noch ab und das läuft jetzt aus und im Grunde genommen ist nichts wesentliches passiert. Das einzige was die Frau Schavan gemacht hat, sind halt Forschungsgelder locker gemacht, das man jetzt darüber nachdenkt oder jetzt darüber forschen kann, was denn das alles Schlimmes ist. Seit 20, 30 Jahren kennt man die Verbrechen, weiss genau was ist. Die Opferverbände haben Jahrzehnte lang hervorragende Arbeit geleistet an der Basis und man weiss das alles schon. Jetzt tut man so als wäre das völlig neu. Das stell aus meiner Sicht wieder eine Verhöhnung dar. Das ist richtig, dass die Forschungsgelder jetzt fliesen. Das finde ich auch sehr gut, dass unterstützen wir auch. Aber es müssen wesentliche Dinge passieren. Es muss die Anerkennung stattfinden, so dass die Betroffenen auch Mut finden, ihr Schweigen zu brechen, die jetzt immer noch schweigen.</p>
<p>nwr: Andererseits hat ja die Vorsitzende, also Frau Bergmann, sie zum Runden Tisch eingeladen. Warum haben sie die Einladung nicht angenommen?</p>
<p>Norbert Denef: Wir haben lange geredet und diskutiert. Und ich hab mir das auch angeschaut, wie sie das dann ablaufen lassen hat. Man hat eine Hand voll Opfer vor den Runden Tisch gestellt, die dann ihre leidvollen Geschichten vorheulen konnten. Ja und man tut jetzt so, als wären das die Opfervertreter. Die haben keinerlei Legitimation. Da ist keinerlei demokratische Abstimmung abgelaufen. Das heißt also, das ist nur ein Schein, was die Politik hier sagt, die Betroffenen sind ja mit am Runden Tisch. Das ist gelogen. Das stimmt einfach nicht.</p>
<p>nwr: Und nun, wie wollen Sie und die Betroffenen in Ihren Netzwerk auf das ganze reagieren, auf dieses Scheitern wie Sie sagen?</p>
<p>Norbert Denef: Wir werden dran bleiben. Wir werden auch dran bleiben, dass die Verjährungsfristen aufgehoben werden. Und wir haben auch schon Verbündete. Und wir werden jetzt einen weiteren Weg einschreiten. Wir werden gegen den Deutschen Staat klagen, weil man die Betroffenen nicht schützt, weil man eben die Verjährungsfristen nicht aufhebt. Das ist unser weiterer Schritt. So das meine Petition, meine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof, damit auch unterstützt wird. Das heißt, wir haben kein Vertrauen mehr zu der Politik. Die hilft uns nicht, also müssen wir andere Wege gehen und die werden wir jetzt gehen.</p>
<p>nwr: Heute tagt also der Runde Tisch gegen Kindesmissbrauch zum letzen Mal. Dazu im Nordwestradio Norbert Denef, er ist Vorsitzender des Netzwerkes Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Die Bundesregierung hat uns Betroffene verraten</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 19:12:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Demo]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– TV]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[ARD Tagesschau 30.11.2011 Für Norbert Denef ist es ein harter Kampf. Seit Jahren setzt er sich für die Rechte derer ein die sexuell missbraucht worden. Der Tisch hat aus seiner Sicht versagt, weil die Taten immer noch verjähren können. Jetzt will er die Bundesregierung verklagen. Norbert Denef: &#8220;Der Hintergrund ist, dass die Bundesregierung uns Betroffene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ARD Tagesschau 30.11.2011<br />
<iframe src="http://www.youtube.com/embed/gqtbEgEVpzo" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe><span id="more-11324"></span></p>
<p>Für Norbert Denef ist es ein harter Kampf. Seit Jahren setzt er sich für die Rechte derer ein die sexuell missbraucht worden. Der Tisch hat aus seiner Sicht versagt, weil die Taten immer noch verjähren können. Jetzt will er die Bundesregierung verklagen.<br />
Norbert Denef:<br />
&#8220;Der Hintergrund ist, dass die Bundesregierung uns Betroffene aus unserer Sicht verraten hat, weil sie sich nicht für die Rechte der Betroffenen einsetzt. Weil sie sich nicht dafür einsetzt, dass die Verjährungsfristen aufgehoben werden.&#8221;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/30/ist-uns-der-gesellschaft-ein-menschenleben-so-wenig-wehrt/" target="_blank">nordwestradio 30.11.2011 Ist uns, der Gesellschaft, ein Menschenleben so wenig wehrt?</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/30/hilfe-fur-die-opfer-runder-tisch-legt-abschlussbericht-vor/" target="_blank">NIBELUNGEN KURIER 30.11.2011 Hilfe für die Opfer Runder Tisch legt Abschlussbericht vor</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/30/hilfe-fur-die-opfer-runder-tisch-legt-abschlussbericht-vor-2/" target="_blank">BOULEVARD Baden 30.11.2011 Hilfe für die Opfer Runder Tisch legt Abschlussbericht vor</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/01/100-millionen-euro-fur-opfer-sexuellen-missbrauchs/" target="_blank">WELT ONLINE 30.11.2011 100 Millionen Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/01/missbrauch-soll-spater-verjahren/" target="_blank">Deutsche Welle 30.11.2011 Missbrauch soll später verjahren</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/01/hilfe-fur-missbrauchsopfer/" target="_blank">SÜDWEST PRESSE 30.11.2011 Hilfe für Missbrauchsopfer</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/01/es-ist-eine-veranstaltung-mit-zaungasten/" target="_blank">tagesschau.de 30.11.2011 Es ist eine Veranstaltung mit Zaungästen</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/01/hilfe-fur-die-opfer-runder-tisch-legt-abschlussbericht-vor-3/" target="_blank">münchens hit-radio 30.11.2011 Hilfe für die Opfer Runder Tisch legt Abschlussbericht vor</a></p>

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		<title>Gesellschaftliches Umdenken</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/30/gesellschaftliches-umdenken/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 09:15:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wahrheitskommission]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 30.11.2011 Offener Brief an die Abgeordneten BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Sehr geehrte Abgeordnete der GRÜNEN, als Verein für Betroffene sexualisierter Gewalt waren wir sehr erfreut, dass es in Ihrer Partei vermehrt Stimmen gibt, die sich für die Aufhebung der Verjährungsfristen einsetzen. Vor allem dass diese Frage auf ihrem Parteitag eine Rolle spielte, hat uns [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 30.11.2011</p>
<p>Offener Brief an die Abgeordneten BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN</p>
<p>Sehr geehrte Abgeordnete der GRÜNEN,</p>
<p>als Verein für Betroffene sexualisierter Gewalt waren wir sehr erfreut, dass es in Ihrer Partei vermehrt Stimmen gibt, die sich für die Aufhebung der Verjährungsfristen einsetzen. Vor allem dass diese Frage auf ihrem Parteitag eine Rolle spielte, hat uns positiv überrascht, denn als Verein glauben wir, dass der gegenwärtige Formalismus in der pauschalen Anwendung der Verjährungsfristen vor allem die substantielle Sonderstellung der sexualisierten Gewalt vernachlässigt. Da der komplizierte Gegenstand der sexualisierten Gewalt noch nicht in der Öffentlichkeit angekommen ist, gibt es hier allerdings einige aus unserer Sicht falsche Darstellungen. So hat auch die Gegenrednerin zu dieser Gesetzesinitiative behauptet, dass Betroffene eine Aufhebung der Verjährungsfristen nicht wünschten. Mit Sicherheit auch aufgrund dieser Gegenrede kam es zu einer schnellen Ablehnung auf dem Parteitag.<span id="more-11312"></span></p>
<p>Als Verein, wobei wir uns auch um die statistische Erfassung bei solchen Fragestellungen kümmern, müssen wir die Argumentation ihrer Gegenrednerin strikt ablehnen. Bis jetzt haben wir über 20.000 Unterstützer, die für eine Abschaffung der Verjährungsfristen im Zivilrecht eintreten. Betroffene wollen die Aufhebung der Verjährungsfristen.</p>
<p>Besondere Beachtung sollte hier auch auf der Frage liegen, warum wir die Aufhebung der Verjährungsfristen wollen. Es geht uns nicht vordergründig um die Frage der Strafe oder um eine menschenunwürdige Behandlung der Täter, sondern wir wollen mit der Aufhebung der Verjährungsfristen vorrangig eine bessere und gewaltlose Gesellschaft erreichen. Aus diesem Grunde geht es für uns bei diesem Thema immer um mehr als um Entschädigungszahlungen (zumal wir glauben, dass die Aufhebung zu keiner erhöhten Klagelast führen wird, da in der Regel die Beweislage für die Betroffenen schwierig ist). Wir glauben, dass durch diese symbolische Geste der Aufhebung der Verjährungsfristen ein Signal für die freie Entwicklung der Person gesetzt wird, Betroffene zumindest ideal in ihrem Status als Betroffene gestärkt werden und so letztlich auch ein gesellschaftliches Umdenken stattfindet.</p>
<p>Sie werden daher verstehen, dass wir als Verein von der schnellen Abhandlung des Themas auf Ihrem Parteitag enttäuscht sind. Für uns bedarf die Frage nach sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft erhöhter Aufmerksamkeit, weil gerade die tiefen Eingriffe in die freie Entwicklung unserer Kinder starke Rückwirkungen auf die Gesellschaft haben. Sie müssen dabei bedenken, dass Betroffene sich jahrelang selbst im Glauben einer gewissen Freiwilligkeit für die sexualisierte Gewalt an Ihnen schämen, sich selbst die Schuld geben. Die Traumaforschung gibt uns hier Recht und auch viele Statistiken bis hin zur Pfeiffer-Studie zeigen, dass mehr als 10% der Gesellschaft Betroffene sind. Die Dunkelziffer mag dabei noch weit höher liegen. Die Verdrängung der sexualisierten Gewalt führt zu Persönlichkeiten, die in grundlegenden Fähigkeiten geschädigt sind. Eine Stärkung der Betroffenenrechte kann daher auch eine positive Aufarbeitung in unserer Gesellschaft bewirken und diese damit besser machen. Aus diesem Grunde lehnen wir die Aussage, dass Betroffene eine Aufhebung der Verjährungsfristen nicht wollten, strikt ab. Wir sehen, dass ohne diesen substantiellen Eingriff in unser formales Rechtsgefüge durch die Aufhebung der Verjährungsfristen wenig Chancen bestehen, eine Entlastung der Betroffenen zu bewirken. Wenn viele Jahrzehnte nach der Tat Betroffene begreifen und unter hohen Schmerzen ihr Leid aufarbeiten, dann aber auch sehen müssen, dass sie nicht einmal ideal in ihrer Aufarbeitung unterstützt werden, dann fühlen Sie sich gedrängt Ihr Leid auch weiterhin zu unterdrücken; ein gesellschaftliches Umdenken wird hierbei nicht geschehen.</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass wir hier nur wenige Gründe aufgeführt haben; der Gegenstand der sexualisierten Gewalt ist weitaus komplexer. Ich stelle Ihnen daher noch eine Linkliste zur Verfügung, wo Sie sich tiefgründiger über unser Anliegen und dessen Gründe informieren können:</p>
<p>In unserem alternativen Gesetzentwurf behandeln wir einige der Gründe, die aus Sicht der Betroffenen eine Rolle spielen und warum diese eine Aufhebung der Verjährungsfristen wünschen:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen</a></p>
<p>Die fehlende Unterstützung aus der Politik hat uns bisher zu dem Schritt einer Klage gegen den Deutschen Staat veranlasst:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/2011/11/23/betroffene-sexualisierter-gewalt-wollen-deutschen-staat-verklagen" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/11/23/betroffene-sexualisierter-gewalt-wollen-deutschen-staat-verklagen</a></p>
<p>Im Interview mit DIE ZEIT vom 24.11.11 habe ich, Norbert Denef, weitere viele Gründe dargelegt, warum wir für die Aufhebung der Verjährungsfristen eintreten:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/2011/11/23/schluss-mit-dem-taterschutz" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/11/23/schluss-mit-dem-taterschutz</a></p>
<p>Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als Verein Betroffener sexualisierter Gewalt in Zukunft zu dem Thema der Verjährungsfristen substantiell beraten können, damit es auf Ihren Parteitagen nicht mehr zu falscher Gegenrede kommt und eine tatsächliche Auseinandersetzung mit einem gesellschaftlich hochrelevanten Thema stattfindet.</p>
<p>Freundliche Grüße</p>
<p>Norbert Denef<br />
&#8211;<br />
netzwerkB &#8211; Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.<br />
Norbert Denef, Vorsitzender</p>
<p>Postanschrift:<br />
Schulstr. 2 B<br />
23683 Scharbeutz</p>
<p>Telefon: +49 (0)4503 892782<br />
Mobil: +49 (0)163 1625091<br />
Fax: +49 (0)4503 892783<br />
norbert.denef@netzwerkb.org<br />
www.netzwerkB.org</p>
<p>http://twitter.com/#!/norbertdenef</p>
<p>Bankverbindung:<br />
Sparkasse Holstein<br />
Girokonto-Nr.: 135855153<br />
Bankleitzahl: 21352240<br />
IBAN: DE97 2135 2240 0135 8551 53<br />
SWIFT-BIC: NOLADE21HOL</p>
<p>Vereinsregisternummer:<br />
AG Lübeck Nr. VR3272HL</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/28/antrag-keine-verjahrung-fur-vergewaltigung-und-sexuellen-missbrauch-abgelehnt/" target="_blank">Antrag keine Verjahrung für Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch abgelehnt</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/27/keine-verjahrung-fur-vergewaltigung-und-sexuellen-missbrauch/" target="_blank">Keine Verjahrung für Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Ein Rettungsversuch unter Freunden</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/25/ein-rettungsversuch-unter-freunden/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 12:10:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Odenwaldschule]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Frankfurter Rundschau 25.11.2011 Hartmut von Hentig nennt Missbrauch an der Odenwaldschule erstmals Verbrechen – und löst trotzdem Empörung aus. Die Opfer klagen an Betroffene sexueller Gewalt haben angekündigt, die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verklagen. Sie wollen damit eine Aufhebung der Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch erreichen. Der Runde Tisch der Regierung, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurter Rundschau 25.11.2011</p>
<p>Hartmut von Hentig nennt Missbrauch an der Odenwaldschule erstmals Verbrechen – und löst trotzdem Empörung aus.</p>
<p><strong>Die Opfer klagen an<span id="more-11247"></span></strong></p>
<p>Betroffene sexueller Gewalt haben angekündigt, die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verklagen. Sie wollen damit eine Aufhebung der Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch erreichen. Der Runde Tisch der Regierung, der am 30. November letztmals tagt, konnte sich lediglich auf den Vorschlag einigen, die Verjährungsfrist im Zivilrecht auch in leichten Fällen auf 30 Jahre zu verlängern – allerdings würde diese Frist dann nicht mehr ab dem 21. Lebensjahr des Opfers, sondern ab dem Tatzeitpunkt gelten.</p>
<p><strong>„Der Runde Tisch hat versagt“</strong>, sagte Norbert Denef, Sprecher der Betroffenenvereinigung netzwerkB, der FR. Insbesondere die katholische Kirche habe ihren Einfluss geltend gemacht, um Täter weiter zu schützen. netzwerkB bereite daher nun eine Sammelklage vor.</p>
<p><a href="http://www.fr-online.de/missbrauch/odenwaldschule-ein-rettungsversuch-unter-freunden,1477336,11214382.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Fluch der falschen Moral</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/25/fluch-der-falschen-moral/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 11:59:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wahrheitskommission]]></category>

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		<description><![CDATA[Humanistischer Pressedienst hpd 25.11.2011 SCHARBEUTZ. (hpd) Weil er die staatliche Justiz und Regierung bei der Aufklärung des Missbrauchs von Kindern außer Stande sieht, will Norbert Denef nun den deutschen Staat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an den Pranger stellen. Das Ziel einer angekündigten Sammelklage gegen die Bundesrepublik Deutschland sind die Verjährungsfristen für Opfer von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Humanistischer Pressedienst hpd 25.11.2011</p>
<p>SCHARBEUTZ. (hpd) Weil er die staatliche Justiz und Regierung bei der Aufklärung des Missbrauchs von Kindern außer Stande sieht, will Norbert Denef nun den deutschen Staat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an den Pranger stellen.<span id="more-11240"></span></p>
<p>Das Ziel einer angekündigten Sammelklage gegen die Bundesrepublik Deutschland sind die Verjährungsfristen für Opfer von Verletzungen des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung – oft Missbrauch genannt. Die Fristen sollen endlich weg. Gegenüber der ZEIT sagte Denef gestern außerdem, er wolle von der Politik eine „Wahrheitskommission“.</p>
<p><a href="http://hpd.de/node/12367?page=0,0" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Ehemalige Heimkinder beim Bundesverfassungsgericht</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/25/ehemalige-heimkinder-beim-bundesverfassungsgericht/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 11:37:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/w8-7N_llSiM" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Missbrauchsopfer wollen Verjährung mit Klage abschaffen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/25/missbrauchsopfer-wollen-verjahrung-mit-klage-abschaffen-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 06:50:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[ZEIT ONLINE 24.11.2011 Der Sprecher des deutschlandweiten Netzwerks Betroffener von sexuellem Missbrauch, Norbert Denef, will Deutschland mit einer Klage dazu zwingen, die Verjährungsfristen für Missbrauchstaten aufzuheben. „Deshalb werden wir beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?”, sagte der 62-Jährige der ZEIT. Denef [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ZEIT ONLINE 24.11.2011</p>
<p>Der Sprecher des deutschlandweiten Netzwerks Betroffener von sexuellem Missbrauch, Norbert Denef, will Deutschland mit einer Klage dazu zwingen, die Verjährungsfristen für Missbrauchstaten aufzuheben. „Deshalb werden wir beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?”, sagte der 62-Jährige der ZEIT. Denef wurde als Kind jahrelang von einem katholischen Priester und einem Kantor missbraucht. Beide Täter gestanden, wurden jedoch nicht belangt, weil ihre Taten verjährt waren.<span id="more-11220"></span></p>
<p>„Abhängigkeit vom Täter, Traumatisierung und Verdrängung führen dazu, dass viele Betroffene sich, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren zur Klage durchringen. Aktuelle Forschungsergebnisse sagen, dass die Schweigezeit von der Tat bis zum Outing oft Jahrzehnte dauert. Dem trägt weder unser Strafrecht noch unser Zivilrecht Rechnung”, begründete Denef seine Kritik an der Verjährung derartiger Taten. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung verjähren nach 20 Jahren, sexueller Missbrauch innerhalb von nur zehn Jahren – jeweils gerechnet vom vollendeten 18. Lebensjahr des Betroffenen an. „Das Missbrauchserleben ist extrem scham- und angstbesetzt, fast immer haben die Opfer Schuldgefühle. Deshalb können die meisten ihr Leid zunächst nicht artikulieren”, sagte Denef.</p>
<p>Der Opfervertreter kritisierte auch den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch, den die Bundesregierung im Frühjahr 2010 angestoßen hatte. „Man darf nicht vergessen, dass das nicht aus gutem Willen, sondern unter Druck geschah. Erst gab es eine Enthüllungslawine zum Missbrauch in katholischen Einrichtungen, dann prangerte die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Kirche an: Ihr habt verschwiegen, verleugnet, vertuscht. Sofort intervenierte Erzbischof Robert Zollitsch bei Angela Merkel, und die Kanzlerin schwächte die berechtigte Kritik der Justizministerin ab. Der Kompromiss war der Runde Tisch. Er hob die Kirchen in den Stand der Aufklärer, die dann zusammen mit der CDU den Kurs bestimmten, während die Opfer zuerst gar nicht repräsentiert waren. Am ersten Runden Tisch am 23. April 2010 saß kein einziger Betroffener. Dafür die CDU-Ministerinnen Schavan und Schröder. Und die Täterorganisation Kirche durfte das Signal aussenden: Wir klären auf!” Er betrachte den Runden Tisch als gescheitert, weil die Runde die Verjährungsfristen nicht antasten wolle. Am 30. November tagt das Gremium zum letzten Mal.</p>
<p><a href="http://www.zeit.de/vorabmeldungen/neu-in-der-aktuellen-zeit/seite-2" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Missbrauchsopfer wollen Verjährung mit Klage abschaffen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/24/missbrauchsopfer-wollen-verjahrung-mit-klage-abschaffen/</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 11:12:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[dernewsticker.de 25.11.2011 Der Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexuellem Missbrauch, Norbert Denef, will durch eine Klage die Verjährungsfristen für Missbrauchstaten aufheben. Lübeck (dts Nachrichtenagentur) &#8211; &#8220;Deshalb werden wir beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?&#8221;, sagte der Denef der &#8220;Zeit&#8221;. Denef wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>dernewsticker.de 25.11.2011</p>
<p>Der Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexuellem Missbrauch, Norbert Denef, will durch eine Klage die Verjährungsfristen für Missbrauchstaten aufheben.</p>
<p>Lübeck (dts Nachrichtenagentur) &#8211; &#8220;Deshalb werden wir beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?&#8221;, sagte der Denef der &#8220;Zeit&#8221;. Denef wurde als Kind jahrelang von einem katholischen Priester und einem Kantor missbraucht.</p>
<p><a href="http://www.dernewsticker.de/news.php?id=225600&amp;i=jipfnj" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Pressemitteilung: Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/23/pressemitteilung-betroffene-sexualisierter-gewalt-wollen-deutschen-staat-verklagen/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 18:21:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wahrheitskommission]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB Pressemitteilung 24.11.2011 Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen Dazu erklärt Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB: „Unsere Regierung ist nicht bereit, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen. Der Runde Tisch hat das entscheidende Aufarbeitungs-Problem nicht angepackt: die dringend notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen. Deshalb halte ich ihn für gescheitert, und so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB Pressemitteilung 24.11.2011</p>
<p>Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen</p>
<p>Dazu erklärt Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB:</p>
<p>„Unsere Regierung ist nicht bereit, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen. Der Runde Tisch hat das entscheidende Aufarbeitungs-Problem nicht angepackt: die dringend notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen. Deshalb halte ich ihn für gescheitert, und so geht es vielen Opfern. Am 30. November wird das Gremium zum letzten Mal tagen, die abschließenden Vorschläge aller Parteien liegen auf dem Tisch, aber keine unterstützt uns Betroffene bei unserem wichtigsten Anliegen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?“</p>
<p>Eine ausführlichere Stellungnahme von Norbert Denef in DIE ZEIT am 24.11.2011:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/GZ-Zeit_2011_48_0078.pdf" target="_blank">http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/GZ-Zeit_2011_48_0078.pdf</a><span id="more-11198"></span></p>
<p>Zahlreiche Betroffene von sexualisierter Gewalt in verschiedensten Institutionen wie z.B. der Kirche, in Heimen, in Schulen oder in der Familie fühlen sich vom deutschen Staat bei der Aufarbeitung ihrer traumatischen Erlebnisse sowie bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche allein und im Stich gelassen.</p>
<p>Entschädigungsansprüche, etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Täter, existieren durchaus. Allerdings führt der Versuch, diese Ansprüche durchzusetzen, allzu oft zu erneuten traumatischen Erlebnissen der Betroffenen.</p>
<p>Diese müssen häufig feststellen, dass die Taten zu lange zurückliegen und nicht mehr verfolgt werden können, da die Täter durch die geltenden Verjährungsfristen im deutschen Straf- und Zivilrecht geschützt werden.</p>
<p>Das heißt, die Täter gehen oftmals straflos, die Betroffenen entschädigungslos aus.</p>
<p>Nicht selten können sich Betroffene erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten dazu überwinden, die Täter anzuzeigen oder sich anderen Personen hinsichtlich der schrecklichen Geschehnisse anzuvertrauen.</p>
<p>Die deliktischen Verjährungsfristen im Zivilrecht zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen betragen derzeit 30 Jahre, im Strafrecht allenfalls – und dies auch nur in „besonders schweren Fällen“ – 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen seit der Tatbegehung können die Täter nicht mehr verfolgt und verurteilt werden. Sie werden also häufig für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen, während die Betroffenen ein ganzes Leben lang erheblich unter diesen Taten leiden.</p>
<p>Dem deutschen Gesetzgeber ist diese in höchstem Maße inakzeptable Situation bekannt.</p>
<p>Dennoch sehen auch die neuesten Gesetzesentwürfe eine Aufhebung der Verjährungsfristen nicht vor. Im Zivilrecht wird eine Verlängerung der Fristen für die Zukunft diskutiert. Eine rückwirkende Aufhebung oder zumindest Verlängerung der Fristen kommt für den Gesetzgeber dagegen ausdrücklich nicht in Betracht. Dies gilt erst recht hinsichtlich der strafrechtlichen Verjährungsfristen, da das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot eine solche Gesetzesänderung grundsätzlich verbietet.</p>
<p>Der Schutz der Täter wird demnach weiterhin über den Schutz der Opfer gestellt, welche sich hierdurch – einmal mehr – entwürdigt sehen.</p>
<p>Dies ist in keiner Weise hinnehmbar und kann nicht totgeschwiegen werden.</p>
<p>Aus diesem Grund wollen die Betroffenen nicht weiter schweigen, sondern den deutschen Staat unter Federführung von netzwerkB, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter  Gewalt, mittels einer „Sammelklage“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für sein weiterhin massives Versagen im Hinblick auf den Schutz und die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt anprangern.</p>
<p>netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf" target="_blank">http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf</a></p>
<p>&#8211;<br />
netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.</p>
<p>netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.<br />
&#8211;<br />
Für Journalisten-Rückfragen:<br />
netzwerkB &#8211; Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.<br />
Nobert Denef, Vorsitzender<br />
Telefon: +49 (0)4503 892782<br />
Mobil: +49 (0)163 1625091</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Schluss mit dem Täterschutz!</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/23/schluss-mit-dem-taterschutz/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 18:10:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bündnis gegen Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[DIE ZEIT GLAUBEN &#38; ZWEIFELN 24. November 2011 Missbrauchsopfer wollen endlich die Verjährungsfristen kippen. Sie planen jetzt, die Bundesrepublik zu verklagen. Ein Gespräch mit Norbert Denef vom Netzwerk Betroffener &#160; Als PDF herunter laden&#8230; DIE ZEIT: Herr Denef, wieso wollen Sie die Bundesrepublik Deutschland verklagen? Norbert Denef: Weil unsere Regierung nicht bereit ist, ihre politische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DIE ZEIT<br />
GLAUBEN &amp; ZWEIFELN 24. November 2011</p>
<p><strong>Missbrauchsopfer wollen endlich die Verjährungsfristen kippen. Sie planen jetzt, die Bundesrepublik zu verklagen. Ein Gespräch mit Norbert Denef vom Netzwerk Betroffener<span id="more-11174"></span></strong></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/GZ-Zeit_2011_48_0078.pdf" target="_blank"><img title="G&amp;Z-Zeit_2011_48_0078" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/GZ-Zeit_2011_48_0078_foto-332x480.jpg" alt="" width="332" height="480" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/GZ-Zeit_2011_48_0078.pdf" target="_blank">Als PDF herunter laden&#8230;</a></p>
<p><strong>DIE ZEIT:</strong> Herr Denef, wieso wollen Sie die Bundesrepublik Deutschland verklagen?<br />
<strong>Norbert Denef:</strong> Weil unsere Regierung nicht bereit ist, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wie das? Sie hat doch letztes Jahr einen Runden Tisch zum sexuellen Missbrauch gegründet.<br />
<strong>Denef:</strong> Ja, aber jetzt ist klar, dass dieser Runde Tisch das entscheidende Aufarbeitungs-Problem nicht angepackt hat: die dringend notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen. Deshalb halte ich ihn für gescheitert, und so geht es vielen Opfern. Am 30. November wird das Gremium zum letzten Mal tagen, die abschließenden Vorschläge aller Parteien liegen auf dem Tisch, aber keine unterstützt uns Betroffene bei unserem wichtigsten Anliegen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?<br />
<strong>ZEIT:</strong> Was spricht gegen die Verjährungsregel?<br />
<strong>Denef:</strong> Dass sie den Charakter der sexualisierten Gewalt vollkommen verkennt. Wir haben es hier mit Taten zu tun, die einer Psychologie des Schweigens folgen. Das Missbrauchserleben ist extrem scham- und angstbesetzt, fast immer haben die Opfer Schuldgefühle. Deshalb können die meisten ihr Leid zunächst nicht artikulieren. Abhängigkeit vom Täter, Traumatisierung und Verdrängung führen dazu, dass viele Betroffene sich, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren zu einer Klage durchringen. Aktuelle Forschungsergebnisse sagen, dass die Schweigezeit von der Tat bis zum Outing oft Jahrzehnte dauert. Dem trägt weder unser Strafrecht noch unser Zivilrecht Rechnung.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wie ist die geltende Rechtslage im Strafrecht?<br />
<strong>Denef:</strong> Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur 10 Jahren – jeweils gerechnet ab dem vollendeten 18. Lebensjahr des Betroffenen. Im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen sind es sogar nur 5 Jahre.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wieso diese Unterscheidung? Sind Minderjährige weniger schutzwürdig?<br />
Denef: Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen definiert. Das ist ein Skandal, gegen den die Justizministerin von Bayern nun schon seit Jahren kämpft.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Und was sagt das Zivilrecht?<br />
<strong>Denef:</strong> Im Zivilrecht verjähren derzeit die Ansprüche Betroffener sexuellen Missbrauchs innerhalb von 3 Jahren. Nur wenn Leib und Leben bedroht sind, beträgt die Frist 30 Jahre. Das will der Runde Tisch ändern, so dass auch die Verjährungsfrist für sogenannten leichten Missbrauch auf dreißig Jahre angehoben wird. Allerdings rechnet man dann nicht mehr wie bisher ab der Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers, sondern ab dem Zeitpunkt der Tat.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Was heißt denn leichter Missbrauch?<br />
<strong>Denef:</strong> Schon der Begriff »Missbrauch« ist falsch, denn es handelt sich bei einem Menschen nicht um einen Gebrauchsgegenstand, den man auch gebrauchen könnte, sondern um jemanden, der Gewalt erlebt hat. Da diese Verbrechen weder etwas mit Sexualität, noch mit Liebe und Zuneigung zu tun haben, sprechen wir von sexualisierter Gewalt. Leider verwendet der Gesetzgeber immer noch die falschen Wörter, wodurch die Verbrechen der Täter bagatellisiert werden, nach dem Motto: Das Opfer soll sich nicht so haben. Oft kann angeblich »leichter Missbrauch« einen Menschen so sehr schädigen, dass er lebenslang darunter leidet oder sich sogar das Leben nimmt. Hier ist die Politik gefragt, endlich die richtigen Wörter zu verwenden, ganz besonders in den Gesetzestexten.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Sind dreißig Jahre gar kein Fortschritt?<br />
<strong>Denef:</strong> Nein, das ist politische Kosmetik. Warum werden die Verjährungsfristen nicht vollständig aufgehoben? Sie setzen Opfer unter Druck, im vorgegebenen Zeitrahmen zu klagen. Im Zivilrecht sind die Fristen besonders absurd, weil es hier auch um Entschädigungszahlungen geht, für die die Spätfolgen der Tat einkalkuliert werden müssen. Spätfolgen zeigen sich nun einmal spät.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Sie haben das am eigenen Leib erfahren.<br />
<strong>Denef:</strong> Bei mir hat es 35 Jahre gedauert, bis ich das Schweigen brechen und den Satz sagen konnte: Ich wurde sexuell missbraucht. Da war ich 44 Jahre alt. Ich litt unter Panikattacken, Schlafstörungen und einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Sie wurden als Kind gleich von zwei Tätern missbraucht, beides Kirchenmänner.<br />
Denef: Ich bin der klassische Fall eines Ministranten, der in der Kirche die Hölle erlebt hat. Von meinem 10. bis zum 16. Lebensjahr missbrauchte mich mein katholischer Gemeindepfarrer, danach verging sich zwei Jahre lang der Kantor an mir, der meine Vertrauensperson gewesen war und die Versetzung des Pfarrers bewirkt hatte.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Waren Sie nicht froh, als die Bundesregierung im Frühjahr 2010 den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch initiierte?<br />
<strong>Denef:</strong> Ja. Aber man darf nicht vergessen, dass das nicht aus gutem Willen, sondern unter Druck geschah. Erst gab es eine Enthüllungslawine zum Missbrauch in katholischen Einrichtungen, dann prangerte die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Kirche an: Ihr habt verschwiegen, verleugnet, vertuscht. Sofort intervenierte Erzbischof Robert Zollitsch bei Angela Merkel, und die Kanzlerin schwächte die berechtigte Kritik der Justizministerin ab. Der Kompromiss war der Runde Tisch. Er hob die Kirchen in den Stand der Aufklärer, die dann zusammen mit der CDU den Kurs bestimmten, während die Opfer zuerst gar nicht repräsentiert waren. Am ersten Runden Tisch am 23. April 2010 saß kein einziger Betroffener. Dafür die CDU-Ministerinnen Schavan und Schröder. Und die Täterorganisation Kirche durfte das Signal aussenden: Wir klären auf!<br />
<strong>ZEIT:</strong> Warum glauben Sie nicht an ein redliches Aufklärungsinteresse der katholischen Kirche?<br />
Denef: Weil sie sonst endlich alle Akten offenlegen müsste. Viele Opfer haben keinerlei Beweise, weil kircheninterne Akten unter Verschluss bleiben.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Fast zur selben Zeit haben Sie netzwerkB gegründet, einen der politisch aktivsten Opfervereine, dessen Sprecher Sie heute sind.<br />
<strong>Denef:</strong> Unser Netzwerk Betroffener war über mehr als 15 Jahre hinweg entstanden, doch jetzt mussten wir uns politisch einmischen.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Im Juni 2010 forderten Sie, dass Betroffene am Runden Tisch sitzen. Wieviele Opferverbände gab es zu dem Zeitpunkt in Deutschland?<br />
<strong>Denef:</strong> Es gab über 500, darunter so bekannte wie Wildwasser, die in jeder größeren Stadt Anlaufstellen haben. All diese Initiativen sind wichtig, aber um demokratisch legitimierte Opfervertreter zu stellen, wäre ein überwölbender Opferverband nötig, und für dessen Gründung hätte die Politik Mittel bereitstellen müssen. Das habe ich damals auch der Bundesbeauftragten für die Aufklärung des Missbrauchs, Christine Bergmann, gesagt.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Frau Bergmann hatte Sie als ersten Opfervertreter an den Runden Tisch eingeladen.<br />
<strong>Denef:</strong> Das war nach meinem öffentlichen Protest beim Kirchentag in München, im Mai 2010.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Sie hatten dort ein Podium gestürmt, wo man ohne die Opfer über Missbrauch diskutierte. Warum haben Sie Frau Bergmanns Einladung nicht angenommen?<br />
<strong>Denef:</strong> Weil ich kein Stimmrecht hatte. Und weil das ein undemokratischer Vorschlag war. Bei 60 Mitgliedern am Runden Tisch ist das Problem nicht dadurch erledigt, dass man eine Handvoll Betroffener einlädt. Wir wollten keine Statisten sein, sondern echte Mitsprache und ausreichendes Stimmrecht haben. Stattdessen gab es die Anhörung einiger Opfer. Da habe ich gesagt: Wir lassen uns nicht benutzen, um den Politikern unsere leidvollen Geschichten vorzuheulen. Die wussten doch längst, was los war: dass die Staatsanwaltschaft in den Kirchen hätte ermitteln müssen. Aber das ging meist schon wegen der Verjährungsfristen nicht. Viele Opfer können nicht mehr klagen, nicht entschädigt werden – und das will der Runde Tisch so lassen. Aus Sicht von netzwerkB ist er deshalb gescheitert.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Was ist denn das entscheidende Argument Ihrer Gegner für die Verjährungsfristen?<br />
<strong>Denef:</strong> Der sogenannte Rechtsfrieden – dass irgendwann Schluss sein muss mit dem Streit. In Wahrheit ist aber kaum gestritten, sondern geschwiegen worden. Und die wenigen Prozesse gegen Missbrauchstäter enden meist mit einem Deal: wenn der Täter gesteht, bekommt er Bewährung.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Es ist ein teuer erkaufter Frieden, man kann es auch Friedhofsruhe nennen.<br />
Denef: Ich selber darf meinen zweiten Täter nicht namentlich nennen, sein Anwalt drohte mir eine Verleumdungsklage an, wenn ich den Namen veröffentliche.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wieso das? Sie haben doch Geständnisse von beiden Tätern. Die Kirche hat Ihnen das schriftlich gegeben und Ihnen deswegen Entschädigung gezahlt, wenn auch in lächerlicher Höhe.<br />
<strong>Denef:</strong> Solange ein Täter nicht von einem Gericht verurteilt ist, gilt er als unschuldig und kann Geständnisse jederzeit widerrufen. Als ich meine Täter beim Bistum Limburg angezeigt habe, den ersten 1996, den anderen 2003, da waren die Verjährungsfristen schon verstrichen. Das Bistum Limburg hat zwar schriftlich bestätigt, dass jeder der beiden intern geständig war, der zweite Täter sogar im Beisein einer Justitiarin. Aber wirklich belangt wurden die Täter nie. Sie werden durch die bestehenden Verjährungsfristen geschützt.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Sie haben einmal gesagt, dass die katholische Kirche Serientäter schafft. Was meinten Sie damit?<br />
<strong>Denef:</strong> Wer Missbrauchstäter nicht anzeigt, sondern nur stillschweigend versetzt, gibt ihnen immer neue Gelegenheiten für diese Gewaltverbrechen. Nach meinen Recherchen wurde Pfarrer Kamphusmann, der mich jahrelang quälte, in sieben verschiedene Gemeinden versetzt. Um dem Ansehen der Kirche nicht zu schaden, opferte das Bistum Magdeburg lieber Kinder, anstatt den Täter zu stoppen. Im Fall Pfarrer Kamphusmann schätze ich, es waren mehr als 150. Denn allein in meiner alten Gemeinde weiß ich von 22 Opfern.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wodurch ist es Ihnen gelungen, das Schweigen zu brechen?<br />
<strong>Denef:</strong> Weil ich psychisch am Ende war und weil ich merkte, dass ich mich in einem Opfer-Täter-Opfer-Täter-Kreislauf befand. Ich sah, in welche Katastrophe ich schliddere, wenn ich nicht versuche, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Mein Ziel war es, nach den Ursachen der Gewalt zu fragen. Daraus hat sich bei mir die Vision einer gewaltfreien Gesellschaft entwickelt.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wie haben Sie selber sich geoutet?<br />
<strong>Denef:</strong> Ich habe zu einer Familienfeier 1993 beide Täter eingeladen und eine Rede gehalten, in denen ich ihre Taten zum ersten Mal offenbarte. Einer der Täter war zugleich Familienmitglied. Deshalb brach in der Familie ein Tumult aus. Später schrieb mir der neue Pfarrer der Gemeinde, ich dürfe durch Nennung der Täter die Kirche und die Familie nicht beschädigen. Wörtlich heißt es in dem Brief: »Auch der beschuldigten Person ist dadurch nicht geholfen. Eine solche Schuld kann nur in einem geschützten Bereich aufgearbeitet werden, der jeden Missbrauch ausschließt.«<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wie reagierte die Kirche auf Ihre Schadensersatzforderung?<br />
Denef: Obwohl es die Geständnisse gab, hat das zuständige Bistum Magdeburg, ohne auch nur einmal mit mir zu sprechen, einen Anwalt auf mich gehetzt. Der behauptete, ich hätte ja keinen Schaden genommen. Daraufhin musste ich durch ein Gutachten beweisen, dass ich geschädigt bin. Das Bistum bot mir dann einen Bruchteil der Therapiekosten an, 25 000 Euro, aber nur unter der Bedingung, dass ich künftig schweige. Das war mein absoluter Tiefpunkt.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Sie baten dann den Papst um Hilfe.<br />
<strong>Denef:</strong> Ja, aber er schrieb nur, dass er für mich betet, dass ich wieder vergeben kann. Damals wollte ich mir das Leben nehmen.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Was half Ihnen aus diesem Tief heraus?<br />
<strong>Denef:</strong> Der Zusammenhalt mit anderen Betroffenen und der Mut zur Wahrheit. Ich habe meine Geschichte im SPIEGEL öffentlich gemacht, habe ein Buch geschrieben, bin mit unserem netzwerkB ins Internet gegangen. Und als 2010 der kirchenweite Skandal kam und mein Verein mich zum Sprecher kürte, da gab es kein Zurück mehr.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wieviele Mitglieder hat netzwerkB heute?<br />
<strong>Denef:</strong> Wir haben 5514 Emailkontakte zu Betroffenen, 8497 haben uns mit Kommentaren im Internet unterstützt, insgesamt sind es 20 698 passive Mitglieder und 142 aktive. Mit manchen Gründungsmitgliedern aus meiner Selbsthilfegruppe von 1994 verbindet mich bis heute eine tiefe Freundschaft.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Wie stehen Sie heute zur katholischen Kirche?<br />
<strong>Denef:</strong> Ich bin am 23. März 1995 ausgetreten, aber nicht aus Wut und Hass, sondern um mit Abstand die an mir begangenen Verbrechen besser betrachten zu können. Grundsätzlich finde ich, dass Täterorganisationen ihre Verbrechen nicht selbst aufarbeiten sollten, denn wenn die Mafia das machen würde, hätte man ja auch kein Vertrauen.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Was sagen Sie den Betroffenen, die noch schweigen?<br />
<strong>Denef:</strong> Schweigen hilft nicht. Man muss sich selber eingestehen, dass man Schaden genommen hat. Das fiel mir selber auch am schwersten: die Scham zu überwinden und meine Verletzung, meine Ängste, meine Macken nach außen zuzugeben. Wenn man soweit ist, dann gibt es nur noch den Weg der Wahrheit. Wenn man schweigt, geht die Verleugnung durch die Gesellschaft immer weiter. Wie es bei Shakespeare heißt: »Schmerz der nicht frei spricht, flüstert im Herzen bis es birst und bricht.« Die Verjährungsfristen müssen weg, damit das gesellschaftliche Schweigen ein Ende hat.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Was kann die Politik tun?<br />
<strong>Denef:</strong> Mein Vorschlag wäre, wir bilden eine Wahrheitskommission, die befugt ist, alle Missbrauchsfälle aufzuarbeiten, egal ob sie verjährt sind oder nicht.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Sie haben vor fast drei Jahren Klage beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg eingereicht – für die vollständige Aufhebung der Verjährungsfristen.<br />
<strong>Denef:</strong> Ja, die Klage läuft. Außerdem hat netzwerkB soeben einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung vorgelegt. Darin erklären wir, warum die Fristen weg müssen und welchen Effekt das hätte.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Welchen?<br />
<strong>Denef:</strong> Auf diese Weise erhalten Opfer mehr Raum für die Verarbeitung der Taten. Der Druck, binnen einer bestimmten Frist Strafanzeige zu erstatten oder Entschädigungsansprüche zu stellen, fällt weg. Wichtig ist uns dabei, dass die Gründe für das Schweigen der Opfer auch in der Art und Weise liegen, wie die Gesellschaft ihr Leid anerkennt. Diese Anerkennung muss durch eine machtvolle symbolische Geste bekräftigt werden.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Von wem erhoffen Sie sich Unterstützung?<br />
<strong>Denef:</strong> Wir hoffen natürlich, dass eine Partei sich des Gesetzesentwurfs annimmt, denn wir liefern der Politik darin Argumente für eine Änderung.  Und ich setze auf den Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer. Er hat mir gegenüber bereits signalisiert, dass wir beim Thema Verjährungsfristen übereinstimmen.<br />
<strong>ZEIT:</strong> Denken Sie nie daran, zu kapitulieren?<br />
<strong></strong> Doch. Aber wir haben bei netzwerkB schon zuviel erreicht, um aufzugeben. Ich hätte ja nie geglaubt, dass ich diese breite Diskussion über sexualisierter Gewalt noch erlebe. Ich dachte, das kommt erst nach meinem Tod. Aber plötzlich gibt es einen Aufbruch. Wir haben jetzt die riesige Chance, etwas zu verändern.</p>
<p>Das Interview führte Evelyn Finger</p>
<p>-</p>
<p>Norbert Denef<br />
ist einer der aktivisten politischen Aufklärer in Sachen sexualisierte Gewalt. Als Sprecher des deutschlandweiten Netzwerks Betroffener (www.netzwerkB.org) streitet er öffentlich für die Rechte der Opfer. Jetzt will der Verein die Bundesrepublik verklagen, weil sie die Verjährungsfristen für Missbrauch nicht aufhebt. Denef, 62, wurde als Kind jahrelang von einem katholischen Priester und einem Kantor missbraucht. Beide Täter gestanden, wurden jedoch nicht belangt, weil ihre Taten verjährt waren. Denef erwirkte 2005 bei der Kirche eine Entschädigungszahlung – als erstes Opfer in Deutschland. Diese Woche veröffentlicht netzwerkB einen Gesetzentwurf zur Aufhebung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährungsfristen bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung</p>
<p>-</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/25/ein-rettungsversuch-unter-freunden/" target="_blank">Frankfurter Rundschau 25.11.2011 Ein Rettungsversuch unter Freunden</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/25/fluch-der-falschen-moral/" target="_blank">Humanistischer Pressedienst 25.11.2011 Fluch der falschen moral</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/24/missbrauchsopfer-wollen-verjahrung-mit-klage-abschaffen/" target="_blank">dernewsticker.de 25.11.201 Missbrauchsopfer wollen Verjährung mit Klage abschaffen</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/11/25/missbrauchsopfer-wollen-verjahrung-mit-klage-abschaffen-2/" target="_blank">ZEIT ONLINE 24.11.2011 Missbrauchsopfer wollen Verjahrung mit Klage abschaffen</a></p>
<p><a href="http://www.zeit.de/2011/48/Opfer-Missbrauch" target="_blank">ZEIT ONLINE 27.11.2011 Schluss mit dem Täterschutz!</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 17:50:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 23.11.2011 Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen Zahlreiche Betroffene von sexualisierter Gewalt in verschiedensten Institutionen wie z.B. der Kirche, in Heimen, in Schulen oder in der Familie fühlen sich vom deutschen Staat bei der Aufarbeitung ihrer traumatischen Erlebnisse sowie bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche allein und im Stich gelassen. Entschädigungsansprüche, etwa nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 23.11.2011</p>
<p><strong>Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen</strong></p>
<p>Zahlreiche Betroffene von sexualisierter Gewalt in verschiedensten Institutionen wie z.B. der Kirche, in Heimen, in Schulen oder in der Familie fühlen sich vom deutschen Staat bei der Aufarbeitung ihrer traumatischen Erlebnisse sowie bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche allein und im Stich gelassen.<span id="more-11106"></span></p>
<p>Entschädigungsansprüche, etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Täter, existieren durchaus. Allerdings führt der Versuch, diese Ansprüche durchzusetzen, allzu oft zu erneuten traumatischen Erlebnissen der Betroffenen.</p>
<p>Diese müssen häufig feststellen, dass die Taten zu lange zurückliegen und nicht mehr verfolgt werden können, da die Täter durch die geltenden Verjährungsfristen im deutschen Straf- und Zivilrecht geschützt werden.</p>
<p>Das heißt, die Täter gehen oftmals straflos, die Betroffenen entschädigungslos aus.</p>
<p>Nicht selten können sich Betroffene erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten dazu überwinden, die Täter anzuzeigen oder sich anderen Personen hinsichtlich der schrecklichen Geschehnisse anzuvertrauen.</p>
<p>Die deliktischen Verjährungsfristen im Zivilrecht zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen betragen derzeit 30 Jahre, im Strafrecht allenfalls – und dies auch nur in „besonders schweren Fällen“ – 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen seit der Tatbegehung können die Täter nicht mehr verfolgt und verurteilt werden. Sie werden also häufig für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen, während die Betroffenen ein ganzes Leben lang erheblich unter diesen Taten leiden.</p>
<p>Dem deutschen Gesetzgeber ist diese in höchstem Maße inakzeptable Situation bekannt.</p>
<p>Dennoch sehen auch die neuesten Gesetzesentwürfe eine Aufhebung der Verjährungsfristen nicht vor. Im Zivilrecht wird eine Verlängerung der Fristen für die Zukunft diskutiert. Eine rückwirkende Aufhebung oder zumindest Verlängerung der Fristen kommt für den Gesetzgeber dagegen ausdrücklich nicht in Betracht. Dies gilt erst recht hinsichtlich der strafrechtlichen Verjährungsfristen, da das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot eine solche Gesetzesänderung grundsätzlich verbietet.</p>
<p>Der Schutz der Täter wird demnach weiterhin über den Schutz der Opfer gestellt, welche sich hierdurch – einmal mehr – entwürdigt sehen.</p>
<p>Dies ist in keiner Weise hinnehmbar und kann nicht totgeschwiegen werden.</p>
<p>Aus diesem Grund wollen die Betroffenen nicht weiter schweigen, sondern den deutschen Staat unter Federführung von netzwerkB, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter  Gewalt, mittels einer „Sammelklage“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für sein weiterhin massives Versagen im Hinblick auf den Schutz und die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt anprangern.</p>
<p>i.A. für netzwerkB</p>
<p>Stefan Schulze (Rechtsanwalt), Anett Hildebrand (Rechstanwältin), R. Ossig (Rechtsanwalt)</p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>Betroffene die sich an dieser Klage beteiligen wollen können <em><em>Kontakt </em>mit uns </em>aufnehmen unter: </em><br />
<em>info@netzwerkb.org</em><br />
<em>Tel.: 04503 892782</em></p>

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		</item>
		<item>
		<title>netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 21:48:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Positionspapiere]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 22.11.2011 netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen als PDF herunter laden&#8230; Gesetzentwurf  der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Liza Stein, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 22.11.2011</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf" target="_blank">netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen als PDF herunter laden&#8230;</a></p>
<p><strong>Gesetzentwurf</strong><br />
<strong> der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Liza Stein, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB</strong></p>
<p><strong>Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung</strong><span id="more-11093"></span></p>
<p><strong>A. Problem</strong></p>
<p>Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur 10 Jahren (im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen innerhalb von nur 5 Jahren). Im Zivilrecht verjähren die Ansprüche Betroffener „sexuellen Missbrauchs“ sogar innerhalb von nur 3 Jahren. Zwar beginnt gemäß §208 (BGB) die Verjährungsfrist im Zivilrecht erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres bzw. der Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft (im Strafrecht mit Vollendung des 18. Lebensjahrs), dennoch erweisen sich die Verjährungsfristen prinzipiell als unangemessen.</p>
<p>Beide Verjährungsfristen sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht sind unangemessen, da Betroffene aus vielen wesentlichen Gründen nicht klagen können. Sowohl Angst, Scham, Selbstbeschuldigung, Abhängigkeit vom Täter als auch Verdrängung und Traumatisierung führen dazu, dass Betroffene, wenn überhaupt, sich erst im hohen Alter zu einer Klage durchringen können. Für zivilrechtliche Belange kommt hinzu, dass sich die Spätfolgen der Tat erst viele Jahrzehnte später zeigen können und somit nicht abzusehen ist, wann eine Klage im Zivilrecht erfolgen kann.</p>
<p>Verjährungsfristen setzen Betroffene „sexuellen Missbrauchs“ unter Druck im vorgegebenen Zeitrahmen zu klagen. Die Verantwortung liegt so beim Betroffenen, der unter gesellschaftlichem Zeitdruck eine Aufarbeitung seiner Verletzung durchführen soll, was oftmals auch Retraumatisierungen zur Folge hat. Verjährungsfristen implizieren an dieser Stelle, dass es sich bei den Taten um einfache Tatbestände handelt, die ohne psychologische Aufarbeitung vom Betroffenen schlicht festgestellt werden könnten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für viele Betroffene ist der Durchbruch des Schweigens an viele, komplizierte Weichenstellungen im Leben geknüpft, die nicht notwendig nach 3 Jahren, 20 Jahren oder 30 Jahren geschehen. Gerade der Durchbruch des Schweigens hängt von vielen, zufälligen (kontingenten) Lebensereignissen ab. Die schwierige Aufarbeitung durch den Betroffenen ist der oftmals komplexen Beziehung zum Täter geschuldet. Auch der tiefgreifende Eingriff durch „sexuellen Missbrauch“ in die freie Persönlichkeitsentwicklung bewirkt eine schwer vorhersehbare Aufarbeitung durch Betroffene. Verjährungsfristen verkennen hier die komplexen Folgen „sexuellen Missbrauch“ für die Psyche des Betroffenen und auch die zeitlich nicht verobjektivierbare, komplizierte Geschichte der Aufarbeitung. Damit wird mit Verjährungsfristen vor allem die schwierige Lage der Betroffenen verkannt. Für Betroffene ergibt sich damit die Situation, dass die Gesellschaft ihr Leid nicht anerkennt. Verjährungsfristen sind somit ungerecht in Anbetracht des Leids der Betroffenen und dessen Aufarbeitung.</p>
<p><strong>B. Lösung</strong></p>
<p>Mit dem Gesetzesentwurf wird eine Aufhebung der zivilrechtlichen sowie der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei einer vorsätzlichen Verletzung des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung vorgenommen.</p>
<p>Auf diese Weise erhalten Opfer sexualisierter Gewalt mehr Raum für die Verarbeitung der Tat(en). Der Druck, binnen einer bestimmten Frist zwingend tätig werden zu müssen, um Strafanzeige zu erstatten und / oder Entschädigungsansprüche geltend zu machen, wird den Betroffenen somit genommen.</p>
<p>Darüber hinaus wird eine größere Abschreckung für potentielle Täter und somit auch eine gewisse Präventivwirkung hinsichtlich der Vermeidung künftiger Verletzungen des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung erzeugt.</p>
<p>Die Aufhebung der  zivilrechtlichen sowie der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei einer vorsätzlichen Verletzung des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung auch für in der Vergangenheit verübte und nach bisheriger Rechtslage bereits verjährte Taten sowie die damit verbundene Durchbrechung des Rückwirkungsverbotes führt ferner zu einem höheren Gerechtigkeitsempfinden der Betroffenen.</p>
<p>Der Eindruck vieler Betroffener und auch nicht selbst Betroffener, Täter würden besser geschützt als Opfer, könnte somit erheblich eingedämmt werden.</p>
<p><strong>C. Alternativen</strong></p>
<p>Die Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht sowie im Strafrecht ist alternativlos.</p>
<p>Insbesondere stellt eine bloße Ausweitung der Verjährungsfristen unter gleichzeitiger Abschaffung oder Verlängerung der Hemmungsregelungen keine gleichwertige Alternative dar.</p>
<p>Eine solche verhilft den Betroffenen nicht zu einem ausreichenden Zeitraum, um sich mit der erlittenen Traumatisierung auseinanderzusetzen und erhält darüber hinaus den Schutz der Täter vor einer zivil- und / oder strafrechtlichen Inanspruchnahme weitestgehend aufrecht.</p>
<p><strong>D. Kosten</strong></p>
<p>Durch die Aufhebung der Verjährungsfristen wird es zu einer nicht nur marginalen Mehrbelastung der Zivil- und Strafgerichte kommen.</p>
<p>Mit einer „Flut“ an Strafanzeigen und der damit verbundenen Einleitung von Strafverfahren sowie zivilrechtlichen Klagen ist indes nicht zu rechnen, da zum einen in vielen Fällen, in welchen die Taten weiter zurückliegen, die jeweiligen Täter bereits verstorben und aus diesem Grund strafrechtlich nicht mehr verfolgbar sind und zum anderen die üblichen zivilprozessualen Mechanismen zur Anwendung kommen, insbesondere das Erfordernis der zunächst außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen sowie der Vorschaltung einer Güteverhandlung vor Durchführung des eigentlichen Klageverfahrens.</p>
<p>Mit einer Mehrbelastung der Länder durch die Zahlung von Beratungs- und Prozesskosten(bei)hilfe sowie die Kosten der Beiordnung von Geschädigtenvertretern ist zu rechnen.</p>
<p>Dieser Mehrbelastung sind jedoch die Regressansprüche gegenüber den Tätern bzw. den Institutionen, für welche diese tätig sind oder waren, gegenüber zu stellen.</p>
<p>Ebenso ist diesen Mehrausgaben der volkswirtschaftliche Schaden, welcher durch eine weitere Traumatisierung der Betroffenen bei fehlender Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche sowie der fehlenden Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung der Täter entsteht, entgegen zu halten.</p>
<p><strong>Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung</strong></p>
<p>Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:</p>
<p><strong>Artikel 1 </strong><br />
<strong>Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs</strong></p>
<p>Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2011 (BGBl. I S. 34) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:</p>
<p>§ 194 wird wie folgt geändert:</p>
<p>1. In Absatz 2 wird der Satz:</p>
<p>„Ansprüche, welche aus der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung resultieren, unterliegen der Verjährung nicht.</p>
<p>“  neu eingefügt.</p>
<p>2. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.</p>
<p><strong>Artikel 2 </strong><br />
<strong>Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch</strong></p>
<p>Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Januar 2011 (BGBl. I S. 34) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:</p>
<p>In Artikel 229 wird folgender § 13 eingefügt:</p>
<p>„§ 13</p>
<p>Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung</p>
<p>Die Vorschrift des § 194 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt auch für die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung entstandenen Ansprüche, auch soweit diese nach der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Rechtslage bereits verjährt waren.“</p>
<p><strong>Artikel 3 </strong><br />
<strong>Änderung des Strafgesetzbuchs</strong></p>
<p>Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI vom 16. März 2011 (BGBl. I S. 418) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:</p>
<p>§ 78 Absatz 2 wird wie folgt geändert:</p>
<p>Nach dem Wort „(Mord)“ werden die Worte „sowie Verbrechen und Vergehen nach den §§ 174 bis 174c und 176 bis 180“  eingefügt.</p>
<p>§ 78b wird wie folgt geändert:</p>
<p>In Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 1 werden die Worte „den §§ 174 bis 174, 176 bis 179 und“ gestrichen.</p>
<p>In Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 1 wird vor der Ziffer „225“ das Zeichen „§“ eingefügt.</p>
<p><strong>Artikel 4 </strong><br />
<strong>Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch</strong></p>
<p>Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469; 1975 I S. 1916; 1976 I S. 507), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:</p>
<p>Nach Artikel 316e wird folgender Artikel 316f eingefügt:</p>
<p>„Artikel 316f</p>
<p>Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexualisierter Gewalt gegenüber und sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen</p>
<p>Die Änderung von § 78 des Strafgesetzbuchs gilt auch für vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexualisierter Gewalt gegenüber und sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen begangene Taten, auch, soweit deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt nach der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Rechtslage bereits verjährt war.“</p>
<p><strong>Artikel 5</strong><br />
<strong> Inkrafttreten</strong></p>
<p>Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.</p>
<p>Scharbeutz, den 22. November 2011                Norbert Denef und netzwerkB</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p><strong>A. Allgemeines</strong></p>
<p>Das Schweigen Betroffener sexuellen Missbrauchs hat viele Gründe. In gängigen Gesetzentwürfen werden vor allem die Zeitabstände zwischen Tat und Klageerhebung erörtert, wobei jedoch die Gründe des Schweigens erheblich verkannt werden. Die Gründe des Schweigens bestehen nicht einfach in der Tatsache, dass Betroffene allein Zeit bräuchten, um sich zu äußern. Die Gründe für das Schweigen liegen vielmehr in einer komplizierten Traumatisierung, in Scham und Ängsten, als auch in der Weise, wie gesellschaftlich das Leid Betroffener anerkannt wird. Diese Anerkennung des Leids ist auch wesentlich durch eine Aufhebung der Verjährungsfristen gesellschaftlich zu vermitteln. Erst mit solch machtvollen, symbolischen Gesten wird die Anerkennung des Leids Betroffener hinreichend gewährleistet.</p>
<p>Mit gegenwärtigen Lösungsvorschlägen zur Verlängerung der Verjährungsfristen wird der Tat des „sexuellen Missbrauchs“ jedoch ein unbegründetes und angeblich objektiv-zeitliches Maß der Aufarbeitung gesetzt. Mit der prinzipiellen Verjährbarkeit dieser Verbrechen verkennt der Gesetzgeber jedoch den Umstand, dass Verbrechen wie „sexueller Missbrauch“ nur an das individuelle Maß der Aufarbeitung seitens des Betroffenen gebunden sind. Der Gesetzgeber verkennt auch, dass gerade der Durchbruch des Schweigens von der gesellschaftlichen Akzeptanz des Schweigens abhängt als auch von der gesellschaftlichen Kenntnis des komplizierten Gegenstandes „Sexueller Missbrauch“. Die Aufhebung der Verjährungsfristen für Betroffene „sexuellen Missbrauchs“, das heißt die Möglichkeit, zu jeder Zeit klagen zu dürfen, stellt daher einen wesentlichen Teil der Anerkennung des Leids Betroffener dar und legt damit den Grundstein, die erhebliche Belastung der Gesellschaft durch sexualisierte Gewalt aufzuarbeiten. Die Gründe des Schweigens, welche stark von dem zufälligen Lebensverlauf jedes Einzelnen abhängig sind, werden mit Verjährungsfristen nicht erfasst. Mit Verjährungsfristen wird der Betroffene weiterhin dem Druck einer zeitlich begrenzten Klageerhebung ausgesetzt und erfährt nicht die Anerkennung seines Leids durch die Gesellschaft. Durch eine Aufhebung der Verjährungsfrist wird die Vielfalt der Gründe seines Schweigens anerkannt und damit der Grundstein für das Durchbrechen des Schweigens gelegt, denn der Betroffene wird hier des Vertrauens der Gesellschaft versichert. Die Gesellschaft beseitigt mit der Aufhebung der Verjährungsfristen also vor allem symbolisch einen Grund für das Schweigen und wirkt anerkennend für die Betroffenen. Erst nach dieser Anerkennung der Gesellschaft kann ein ernsthafter Diskurs über die Gründe des Schweigens innerhalb der Gesellschaft beginnen.</p>
<p><strong>Zu den Gründen des Schweigens</strong></p>
<p>Ein wesentlicher Grund für das Schweigen ist die Scham, Missbrauchsopfer zu sein. Der Status als Betroffener wird von außen als Schwäche interpretiert. Betroffene können es sich daher nicht immer leisten, durch Klageerhebung Aufmerksamkeit zu erregen. Dies trifft erheblich auf Betroffene zu, die in der Mitte ihrer Karriere stehen oder verstärkt der Öffentlichkeit ausgesetzt sind. Nur eine Aufhebung der Verjährungsfristen kann hier den Druck der Klageerhebung unterbinden und es den Betroffenen freistellen zu welchem Zeitpunkt sie Klage erheben.</p>
<p>Mit der Scham, Betroffener zu sein, sind zudem viele Ängste verknüpft. Betroffene, die sich oftmals selbst die Schuld an einer manipulativen „Liebesbeziehung“ zum Täter geben, haben Angst, dass innerfamiliär Ihnen dieses Verhältnis angelastet wird. Diese Aufarbeitung der innerfamiliären Verhältnisse ist nicht an ein objektiv zeitliches Maß gebunden, sondern von den zufälligen Lebensumständen der Betroffenen abhängig, somit zeigt auch hier die Aufhebung der Verjährungsfristen symbolische Anerkennung des Schweigens und der Schwere des Verbrechens an.</p>
<p>Bei vielen Fällen sexualisierter Gewalt wirkt sich zudem in besonderem Maße aus, dass der Gegenstand der sexualisierten Gewalt keineswegs immer mit den klaren Sexualverbrechen gleichzusetzen ist, die es in das Licht der Öffentlichkeit schaffen. Der Knackpunkt liegt in der diffusen Liebesbeziehung, die Pädokriminelle ohne Einsicht ihren Opfern aufzwingen. An dieser angeblichen Liebesbeziehung haben Betroffene unter dem falschen Selbsteindruck der Freiwilligkeit Jahrzehnte danach noch zu leiden und geben sich daran die Schuld. Die Erkenntnis, dass der damals Erwachsene die Verantwortung für die manipulative Beziehung hatte, wird durch verquere Idealisierungen lange Zeit nicht durchdrungen. Bestehende psychische Störungen Jahre nach dem Verbrechen werden mit dieser Beziehung zum Täter oftmals nicht in Verbindung gebracht. An Scham und Angst, sowie an die Selbstbeschuldigung knüpfen sich in der Folge Verdrängen und Vergessen. Ein wesentlicher Teil der Lebensgeschichte wird so von Betroffenen einfach ausgeblendet, weil er mit schwer zu verarbeitenden, negativen Gefühlen verbunden ist. Hinzu kommen die schweren posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Folge ist, dass Betroffene sich erst nach Jahrzehnten der Therapie in der Lage sehen, überhaupt die Gründe für ihre seelische Qual zu benennen. Die Aufhebung der Verjährungsfristen bewirkt auch hier, dass Betroffene bestärkt werden, sich früher und effizienter mit ihrem Leid auseinanderzusetzen, da die Gesellschaft die Schwere der Verbrechen und deren Auswirkungen auf das Leben anerkennt.</p>
<p>Nachdem Betroffene dann ihr Leid nach jahrelanger Aufarbeitung benennen können, beginnt heute die unangemessene Verjährungslage bei „sexuellem Missbrauch“. Diese gesetzliche Schieflage stellt somit nicht den Rechtsfrieden her, sondern hilft einseitig den Tätern. Gerade auch weil die Gesellschaft Verjährungsfristen nicht rückwirkend aufhebt, stellt diese sich auf Seiten der Täter. Erst mit der Aufhebung der Verjährungsfristen rückwirkend wird das Signal für den Opferausgleich gesetzt.</p>
<p><strong>Schlussfolgerung</strong></p>
<p>Der Glaube, dass Betroffene mit der Aufhebung der Verjährungsfristen Einmalzahlungen von 10.000 Euro oder welcher Summe auch immer durchsetzen wollen, ist ein Irrtum. Die tiefen seelischen Verletzungen können nicht ungeschehen gemacht werden. Die Anerkennung des Leids der Betroffenen durch Opferausgleich und Zahlungen ist zwar eine nötige Geste, bei der rückwirkenden Aufhebung der Verjährungsfristen geht es Betroffenen jedoch in erster Linie um die symbolische Akzeptanz ihres Leids und die Einsicht der Gesellschaft darin, warum sie lange Zeit schweigen. Gerade hier würde die Gesellschaft mit der Aufhebung ihr Schweigen respektieren und ihnen den von allen Verjährungsfristen unabhängig zu fassenden Entschluss zur eigenen Sprache zugestehen. Für die Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt ist den Betroffenen mit den dargelegten Gründen kein zeitliches Maß zu setzen. Aufgrund der Lebenssituation ist ein objektiv gerechtfertigtes Maß für eine Durchdringung und Aufarbeitung nicht ansetzbar. Mit dem Gesetzesentwurf wird daher also eine Aufhebung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen erzielt. Durch diese Gesetzesänderung wird schließlich bezweckt, dass vor allem die Betroffenen in ihrem Leid gesellschaftlich anerkannt werden. Es verdeutlicht, dass gerade Verjährungsfristen für Betroffene das eigentlich schmerzliche Element darstellen.</p>
<p>Wie gezeigt gibt es gute Gründe, von der Gebundenheit der Verjährungsfristen an das Strafmaß eine Ausnahme zu machen und von Obergrenzen völlig abzusehen. Es handelt sich um eine machtvolle symbolische Geste, die nicht zur Folge hätte, dass der Rechtsstatt in nennenswertem Umfang Mehrkosten bekäme.</p>
<p><strong>B. Einzelbegründung</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches)</strong></span></p>
<p><strong>Zu Nummer 1</strong> (§ 194 Absatz 2)</p>
<p>Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 sind die Verjährungsvorschriften im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) grundlegend neu geregelt worden. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist die zuvor geltende Regelverjährungsfrist von dreißig Jahren auf sodann drei Jahre reduziert worden. Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubten (deliktischen) Handlungen, darunter auch wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, galt über Jahrzehnte eine Regelverjährung von drei Jahren (vgl. § 852 BGB a. F.).</p>
<p>Diese dreijährige Verjährungsfrist hat sich als in jeder Hinsicht zu kurz erwiesen. Diesem Umstand wurde zunächst dadurch Rechnung getragen, dass in § 199 Abs. 2 BGB n. F. geregelt wurde, dass Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an verjähren.</p>
<p>Auch diese Regelung ist jedoch in keiner Weise auf die sich hinsichtlich der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufgrund von Verletzungen des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung stellende Problematik des oft durch vielfältige Konstellationen – auch durch die Täter beeinflusst – erfolgten jahre- oder jahrzehntelangen Schweigens der Betroffenen zugeschnitten.</p>
<p>Aufgrund der häufig bestehenden schweren Traumatisierung der Betroffenen sahen sich diese regelmäßig nicht in der Lage, entsprechende Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen innerhalb der geltenden Verjährungsfristen geltend zu machen.</p>
<p>Diese Problematik wurde auch am Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ verdeutlicht.</p>
<p>Mit der Einfügung der Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen in § 194 Abs. 2 BGB wird den Betroffenen sexualisierter Gewalt die Verarbeitung der Tat(en) erleichtert und wird eine für die Betroffenen weitaus gerechtere Regelung geschaffen, die den Opferschutz in den Vordergrund stellt und die Täter nicht aus ihrer Verantwortung für die begangenen Taten entlässt.</p>
<p><strong>Zu Nummer 2</strong> (§ 194 Absatz 3)</p>
<p>Es soll klargestellt werden, dass die bisherige Regelung des § 194 Abs. 2 beibehalten, jedoch künftig als Abs. 3 geführt wird.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch)</strong></span></p>
<p>Durch die Gesetzesänderung wird klargestellt, dass die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 194 Abs. 2 auch für bereits entstandene und auch für nach bisheriger Rechtslage bereits verjährte Ansprüche greift, mithin eine Durchbrechung des Rückwirkungsverbotes beabsichtigt ist.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Zu Artikel 3 (Änderung des Strafgesetzbuchs)</strong></span></p>
<p><strong>Zu Nummer 1</strong> (§ 78 Abs. 2)</p>
<p>Mit der Regelung wird die bisher ausschließlich für das Verbrechen des Mordes (§ 211) bestehende Unverjährbarkeit ergänzt und auf Taten, welche sich gegen das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung richten, ausgeweitet.</p>
<p>Die Verfolgbarkeit der Täter wird somit erheblich erleichtert und der Schutz der (potentiell) Betroffenen verbessert.</p>
<p>Weiterhin wird die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche der Betroffenen, insbesondere im Rahmen der Beweislast, erleichtert.</p>
<p><strong>Zu Nummer 2</strong> (§ 78b)</p>
<p>§ 78 b Absatz 1 Nummer 1 StGB ordnet nach bisheriger Rechtslage das Ruhen der Verjährung für bestimmte Sexualdelikte an (§§ 174, 174a, 174b, 174c, 176, 176a, 176b, 177, 178, 179 StGB).</p>
<p>Der Beginn der Verjährungsfrist ist in diesen Fällen nach der geltenden Regelung bis zum Erreichen der Volljährigkeit der Betroffenen hinausgeschoben.</p>
<p>Aufgrund der Neuregelung des § 78 werden die Regelungen hinsichtlich der Verjährungshemmung für Delikte im Bereich sexualisierter Gewalt obsolet und sind daher zu streichen.</p>
<p>Im übrigen bleibt § 78b unverändert.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Zu Artikel 4 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch)</strong></span></p>
<p>Durch die Übergangsvorschrift wird klargestellt, dass die Änderung des § 78 StGB auch für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangene Taten gilt, auch wenn deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt nach bisher geltender Rechtslage aufgrund der Eintritts der Verjährung nicht mehr möglich war, demzufolge eine Durchbrechung des Rückwirkungsverbotes erfolgt.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)</strong></span></p>
<p>Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf" target="_blank">netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen als PDF herunter laden&#8230;</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/01/netzwerkB_Positionspapier_Rückwirkungsverbot_17.12.2011.pdf" target="_blank">netzwerkB Positionspapier Rückwirkungsverbot</a></p>
<p>–</p>
<p>Gesetzentwürfe der Politik:</p>
<p><a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706261.pdf" target="_blank">Bundesregierung 17/6261</a></p>
<p><a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf" target="_blank">SPD 17/3646</a></p>
<p><a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/057/1705774.pdf" target="_blank">BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17/5774</a></p>

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		<item>
		<title>Kantor wegen 15 Fällen angeklagt</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/18/kantor-wegen-15-fallen-angeklagt/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 06:26:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[Lübecker Nachrichten 18.11.2011 Kinder missbraucht: Kantor wegen 15 Fällen angeklagt Geesthacht/Schwarzenbek – Erst neun Jahre alt war Lisa S. aus Geesthacht, als Andreas F. (46), der Kantor der Kirchengemeinde Geesthacht, das Mädchen mit den blonden Haaren sexuell missbraucht hat. Das ist jetzt zehn Jahre her. Und es ist kein Einzelfall geblieben. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lübecker Nachrichten 18.11.2011</p>
<p>Kinder missbraucht: Kantor wegen 15 Fällen angeklagt</p>
<p>Geesthacht/Schwarzenbek – Erst neun Jahre alt war Lisa S. aus Geesthacht, als Andreas F. (46), der Kantor der Kirchengemeinde Geesthacht, das Mädchen mit den blonden Haaren sexuell missbraucht hat. Das ist jetzt zehn Jahre her. Und es ist kein Einzelfall geblieben.</p>
<p><a href="http://www.ln-online.de/lokales/lauenburg/3292718/kinder-missbraucht-kantor-wegen-15-faellen-angeklagt" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Kindesmissbrauch und die Frage der Verjährung</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 17:30:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wahrheitskommission]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[derStandard 13.11.2011 Warum die aus aktuellem Anlass oft erhobene Forderung nach einer rückwirkenden Strafrechtsänderung bei Sexualdelikten gegen Unmündige unangemessen ist. &#8211; Und was stattdessen sinnnvoll wäre Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>derStandard 13.11.2011</p>
<p>Warum die aus aktuellem Anlass oft erhobene Forderung nach einer rückwirkenden Strafrechtsänderung bei Sexualdelikten gegen Unmündige unangemessen ist. &#8211; Und was stattdessen sinnnvoll wäre</p>
<p><a href="http://derstandard.at/1319182714209/Strafrechtsexperte-Kindesmissbrauch-und-die-Frage-der-Verjaehrung" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Israels Ex-Präsident Katzav muss sieben Jahre in Haft</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 14:39:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[google.com 10.11.2011 Jerusalem — Der frühere israelische Präsident Mosche Katzav muss eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung antreten. Der Oberste Gerichtshof Israels bestätigte endgültig ein Urteil vom März, das von dem 65-Jährigen angefochten worden war. Katzav wurde im Juni 2007 wegen der Vorwürfe mehrerer Frauen zum Rücktritt vom höchsten Staatsamt gezwungen, bestritt diese aber beharrlich. Weiter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>google.com 10.11.2011</p>
<p>Jerusalem — Der frühere israelische Präsident Mosche Katzav muss eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung antreten. Der Oberste Gerichtshof Israels bestätigte endgültig ein Urteil vom März, das von dem 65-Jährigen angefochten worden war. Katzav wurde im Juni 2007 wegen der Vorwürfe mehrerer Frauen zum Rücktritt vom höchsten Staatsamt gezwungen, bestritt diese aber beharrlich.</p>
<p><a href="http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5gTV_G5o-WIkBn_WnDxgCJMmiq7-g?docId=CNG.572876963b7870aeeed22c778695b67e.401" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Katholische Kirche in Grossbritannien ist für Fehlverhalten von Priestern haftbar</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/10/katholische-kirche-in-grossbritannien-ist-fur-fehlverhalten-von-priestern-haftbar/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 11:12:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
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		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[NZZ ONLINE 08.11.2011 (ddp) Die katholische Kirche in Grossbritannien kann für das Fehlverhalten ihrer Priester zur Verantwortung gezogen werden. Das entschied ein britisches Gericht am Dienstag. Eine 47-jährige Frau will auf Schadenersatz klagen, weil sie als Kind von einem Priester sexuell belästigt worden sei. Die Verteidigung, die Portsmouth Roman Catholic Diocesan Trust, darf gegen das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>NZZ ONLINE 08.11.2011</p>
<p>(ddp) Die katholische Kirche in Grossbritannien kann für das Fehlverhalten ihrer Priester zur Verantwortung gezogen werden. Das entschied ein britisches Gericht am Dienstag. Eine 47-jährige Frau will auf Schadenersatz klagen, weil sie als Kind von einem Priester sexuell belästigt worden sei. Die Verteidigung, die Portsmouth Roman Catholic Diocesan Trust, darf gegen das Urteil in Berufung gehen. Richterin Alistair MacDuff sagte, der Fall werfe ein Schlaglicht auf ein Thema von allgemeiner Bedeutung bezüglich möglicher Forderungen gegen die katholische Kirche.</p>
<p><a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/grossbritannien_kirche_katholische_fehlverhalten_priester_haftbar_1.13261482.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>340facher Missbrauch: Stiefvater erhält Bewährungsstrafe</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/09/340-facher-missbrauch-von-tochter-bewahrung-fur-vater/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 04:53:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Radio]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsarbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Hit-Radio antenne 09.11.2011 Nach einem vergleichsweise milden Urteil gegen einen Sextäter aus Peine ist nun eine Diskussion über den Opferschutz entbrannt. Der Mann war gestern vom Landgericht in Braunschweig zu einer Geldstrafe und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte seine Stieftochter 340 Mal sexuell missbraucht. Der Verband netzwerkB zeigt sich darüber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hit-Radio antenne 09.11.2011</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/mcvyvoKi58s?hl=de&amp;fs=1" frameborder="0" width="480" height="100"></iframe></p>
<p>Nach einem vergleichsweise milden Urteil gegen einen Sextäter aus Peine ist nun eine Diskussion über den Opferschutz entbrannt. Der Mann war gestern vom Landgericht in Braunschweig zu einer Geldstrafe und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte seine Stieftochter 340 Mal sexuell missbraucht.</p>
<p>Der Verband netzwerkB zeigt sich darüber entsetzt und spricht von einer Verhöhnung der Opfer. Für netzwerkB-Sprecher Norbert Denef ist dieses Urteil ein Beweis dafür, dass die Täter und nicht die Opfer von sexueller Gewalt im Mittelpunkt stehen.</p>
<p>Der 41 jährige Angeklagte aus Peine hatte als Auslöser der Übergriffe seine Alkoholsucht genannt. Eine entsprechende Therapie werteten die Richter als strafmildernd. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, Christian Pfeiffer, hält die Bewährungsstrafe deshalb für angemessen.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr zum Thema:</p>
<p><a href="http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/15164827" target="_blank">newsclick.de 08.11.2011 Bewährung für Stiefvater</a></p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,796640,00.html" target="_blank">SPIEGEL ONLINE 08.11.2011 Stiefvater erhält Bewährungsstrafe</a></p>
<p><a href="http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2162/artid/15168968" target="_blank">newsclick.de 09.11.2011 Einmal wendet sich der Täter an sein Opfer</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Missbrauch &#8211; Bewährung für Stiefvater</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/08/missbrauch-bewahrung-fur-stiefvater/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 18:21:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=10933</guid>
		<description><![CDATA[newsclick.de 08.11.2011 Von Jens Radulovic Zu einer Strafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wurde ein 41-jähriger aus dem Kreis Peine vor dem Landgericht Braunschweig verurteilt. Er gestand, seine Stieftochter in rund 340 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Manfred Teiwes verurteilte den Angeklagten darüber hinaus wegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>newsclick.de 08.11.2011</p>
<p>Von Jens Radulovic</p>
<p>Zu einer Strafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wurde ein 41-jähriger aus dem Kreis Peine vor dem Landgericht Braunschweig verurteilt. Er gestand, seine Stieftochter in rund 340 Fällen sexuell missbraucht zu haben.<br />
Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Manfred Teiwes verurteilte den Angeklagten darüber hinaus wegen des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu einer Zahlung von 10.000 Euro an das Opfer. Damit folgte das Gericht weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich auch die Nebenklage angeschlossen hatte.</p>
<p><a href="http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/15164827" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Wenn die Liebesnacht in der Sexualtäter-Datei endet</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/08/wenn-die-liebesnacht-in-der-sexualtater-datei-endet/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 06:30:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[KLEINE ZEITUNG 07.11.2011 16-Jähriger, der einvernehmlich Sex mit 12-Jähriger hatte, wurde als Sexualstraftäter verurteilt. Er ist somit in &#8220;Sexualstraftäter-Datei&#8221; geführt &#8211; wie Kinderschänder. Experten kritisieren Justiz. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>KLEINE ZEITUNG 07.11.2011</p>
<p>16-Jähriger, der einvernehmlich Sex mit 12-Jähriger hatte, wurde als Sexualstraftäter verurteilt. Er ist somit in &#8220;Sexualstraftäter-Datei&#8221; geführt &#8211; wie Kinderschänder. Experten kritisieren Justiz.</p>
<p><a href="http://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/klagenfurt/2871749/wenn-liebesnacht-sexualtaeter-datei-endet.story" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Türkisches Gericht rechtfertigt Gruppenvergewaltigung</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/11/07/turkisches-gericht-rechtfertigt-gruppenvergewaltigung/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 16:52:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[DER TAGESSPIEGLE 03.11.2011 Zwei Dutzend Beamte, Lehrer und Soldaten haben in der Türkei eine 13-Jährige regelmäßig vergewaltigt. Möglich, dass keiner von ihnen hinter Gitter muss. Parteien und Regierung distanzieren sich von dem Urteil. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DER TAGESSPIEGLE 03.11.2011<br />
Zwei Dutzend Beamte, Lehrer und Soldaten haben in der Türkei eine 13-Jährige regelmäßig vergewaltigt. Möglich, dass keiner von ihnen hinter Gitter muss. Parteien und Regierung distanzieren sich von dem Urteil.</p>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/tuerkisches-gericht-rechtfertigt-gruppenvergewaltigung/5794640.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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