Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch der Opfer von sexuellem Missbrauch auf staatliche Hilfen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 6. März 2012, bekanntgegebenen Urteil kann ihnen Opferentschädigung auch dann zustehen, wenn sie dies erst Jahre später beantragen (Az.: L 6 VG 584/11).
Sexueller Missbrauch von Kindern darf nicht mehr verjähren, so entschied das Stimmvolk vor drei Jahren. Der Nationalrat beriet die Umsetzung der Initiative. Die SVP scheiterte gleich mit mehreren Anträgen.
Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Mit diesem Grundsatz will der Nationalrat die Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen. Anträge für höhere Alterslimiten hatten in der Debatte keine Chance.
Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.
Am Dienstag beginnt in Dresden ein Verleumdungs-Prozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte: Sie hatten Richter und Staatsanwälte als ehemalige Freier benannt
netzwerkB Positionspapier “Selbsternannte Opfervertreter” Stand 24.02.2012 (als PDF herunter laden)
Position netzwerkB’s zur Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V. (http://www.die-bundesinitiative.de/)
Zur Koordination der über 500 Opfervereine gründete sich am 20. August 2011 die Bundesinitiative für Betroffene (BI) und wurde am 2. Dezember 2011 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Scharlottenburg eingetragen unter: 95 VR 31053 B. Anspruch war es, den aufwändigen Dialog zwischen den Betroffenen zu koordinieren und eine einheitliche Position der verschiedenen Betroffenenverbände für den Runden Tisch zu erfassen. Es dürfte klar sein, dass sich allein aus diesem Anspruch noch kein Alleinvertretungsanspruch der BI für die Betroffenen ergab. Ein halbes Jahr nach Gründung der BI steht die Einlösung des Anspruchs dieser Initiative mehr als in Frage. Gerade fünf Vereine sind noch Mitglied. Dennoch gilt die Initiative der Regierung als repräsentative Stimme der Betroffenen und wird nun mit mehr als 27.000 Euro finanziert.
Der Fall Benno Ohnesorg
Der 2. Juni 1967, der Tag, an dem der Student Benno Ohnesorg starb, hat die Bundesrepublik verändert, eine ganze Generation politisiert und Teile von ihr in den Terrorismus geführt. Die Recherchen des Journalisten Uwe Soukup haben ergeben: Ohnesorg ist vorsätzlich ermordet worden. Was heißt es für die Bundesrepublik Deutschland, wenn Soukup Recht hat?
Habe ich es richtig verstanden, dass eine Verjährung nach z.B. 30 Jahren auch im Interesse eines ehemaligen Opfers für Rechtsfrieden sorgt und dass eine mögliche nachträgliche Verfolgung auf Antrag des Betroffenen wünschenswert wäre?
Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab – und suspendiert einen Pater.
Mehr als 40 Jahre ist es her, als Christian C.* im Internat des Zisterzienserklosters Mehrerau von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Jetzt will er das Kloster zur Verantwortung ziehen und fordert 150.000 Euro Schmerzengeld sowie 50.000 Euro wegen Verdienstentgangs. Vergangene Woche brachte er seine Klage beim Landesgericht Feldkirch ein. Es ist die erste und bislang einzige Klage im Zusammenhang mit den 2010 publik gewordenen Missbrauchsfällen an der Bregenzer Klosterschule. Christian C.s Martyrium beginnt im Jahr 1968, er ist damals 14 Jahre alt. Es ist die Zeit, von der er heute sagt, sie habe seine Seele kaputt gemacht. „Der Pater ging mit unermesslich hoher pädokrimineller Energie vor. Unzählige Male hat er mich in seinem Zimmer vergewaltigt, drei Jahre lang“, schildert C. im Gespräch mit den VN.
Privatsphäre. Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten.
Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht
Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden.
OLG: Kein “Obhutsverhältnis” zwischen 32-Jährigem und 14-Jähriger – Besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch gefordert
KOBLENZ (nob). Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) fordert von der Politik eine Überprüfung, wie der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte verbessert werden kann.
Mainz/Koblenz – Scharf kritisiert hat das Bildungsministerium in Mainz den Freispruch des Lehrers aus dem Kreis Neuwied. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin angeklagt. Dass das OLG hier kein dauerhaftes Obhutsverhältnis sieht, “werde der schulischen Realität nicht gerecht”, so das Ministerium.
Seit Jahresbeginn müssen in Finnland Lehrer, Ärzte und kirchliche Mitarbeiter aufgrund eines in Kraft getreten Kinderschutzgesetzes jeden Verdacht des sexuellen Missbrauch von Kindern an die Polizei melden. Aus dieser Anzeigepflicht ist wiederum das Beichtgeheimnis ausgenommen worden, was die Tageszeitung Keskisiomalainen kritisiert.
Die Darstellung der Kirche, sei unangemessen, dass „ein reuiger Mensch in der Beichte auch über schwierige Dinge sprechen kann. So kann man sich mit Hilfe des Pfarrers von seiner Last befreien. Die strafrechtliche Verantwortung liegt dann beim Menschen selbst.“
Wenn es die Kirche als Aufgabe verstehe, sich um die Schwächsten zu kümmern, dann brauchten diese Kinder ihre Hilfe. Missbrauchte Kinder seien die Schwächsten unter den Schwachen.
Nürnberg – Mit einer Mahnwache haben am Mittwoch in Nürnberg SPD-Frauen und Mitglieder einer Selbsthilfeinitiative gegen das Urteil im Nürnberger Inzest-Prozess protestiert.
netzwerkB ist eine Vereinigung, die sich für die Rechte und Belange von Betroffenen von sexualisierter Gewalt einsetzt. Dazu zählen auch die Bereiche des jahrelangen systematischen Missbrauchs, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, durch Angehörige der Familie oder von Institutionen. Die Initiative ist aus den Reihen der Opfer und ihrer Angehörigen entstanden. netzwerkB informiert über die Ursachen und gravierenden Auswirkungen von sexualisierter Gewalt und den Hilfebedarf für die Opfer und macht sich für konkrete Änderungen stark. Wir setzen uns für mehr intensivere Hilfen für die Opfer sexualisierter Gewalt, für die gesellschaftliche Aufklärung und die Verhinderung sexualisierter Gewalt ein. Dazu koordinieren wir uns mit anderen Opfergruppen im Land und internationalen Opferorganisationen. Insbesondere stellt das Forum netzwerkb.org für Betroffene eine Möglichkeit dar, sich zu informieren, aktuelle Meldungen zu lesen und mit anderen besprechen zu können, die rege genutzt wird. Wir wollen den Opfern in der Gesellschaft ein Gehör verschaffen.
München – Verjährung sexueller Missbrauch – Dr. Beate Merk fordert Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch: “Opferschutz darf nicht an der Verjährung scheitern!”…
…Merk: “Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Opfer ihr Leben lang leiden, während die Täter in vielen Fällen bereits nach zehn Jahren vor jeder Strafverfolgung sicher sind. Ein Täter, der ein Kind sexuell missbraucht, begeht ein abscheuliches Delikt. Das gehört konsequent verfolgt und hart bestraft. Scheitert die Strafverfolgung an dem Ablauf von Fristen, verhöhnen wir die Gerechtigkeit!”….
Es ist die höchste Geldstrafe, die in den USA je verhängt wurde: Geschworene eines Zivilprozesses in Texas haben den Hinterbliebenen eines Verbrechensopfers eine Entschädigung von 150 Milliarden Dollar zugesprochen. Doch die Summe wird vermutlich nie ausgezahlt werden.
Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner eigenen Tochter geschlafen, aber nach Ansicht der Richter nicht gegen deren Willen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 69 Jahre alten Rentner aus Bayern wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Den Vergewaltigungsvorwurf ließ das Gericht dabei fallen. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte Adolf B. seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
netzwerkB ist die Problematik des einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen grundsätzlich entgegenstehenden Rückwirkungsverbotes bekannt und bewusst.
In der katholischen Kirche, so scheint es, wurden überall auf der Welt Männer zu Priestern geweiht, die zwar fromm schienen, aber ungeeignet waren für das Amt. Eine Studie in den Niederlanden deckt nun erschreckende Zahlen auf. In Deutschland fragt man lieber nicht so genau nach.
In den Niederlanden sind nach Erkenntnissen einer Untersuchungskommission seit 1945 Zehntausende Kinder sexuell missbraucht worden. Viele der Täter sollen noch leben.
In den Niederlanden sind nach Angaben einer Untersuchungskommission in Einrichtungen der katholischen Kirche zwischen 1945 und 2010 “mehrere zehntausend Minderjährige” sexuell missbraucht worden. Die Kinder seien “leichtem, schwerem und sehr schwerem” Missbrauch ausgesetzt gewesen, teilte die Kommission in ihrem Abschlussbericht mit.
Zwei Millionen Amerikaner sind aus der katholischen Kirche ausgetreten, weil immer neue Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt werden. In Geheimarchiven fanden Online-Aktivisten nun Beweise, dass auch Bischöfe die Vorfälle systematisch vertuschten – und die Täter so schützten.
Der neue Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich viel vorgenommen: In den nächsten zwei Jahren soll sich die Lage von Opfern sexualisierter Gewalt in Deutschland konkret verbessern….
…Andere Betroffenen-Organisationen wie das netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) setzen wenig Hoffnung auf Johannes-Wilhelm Rörig. Schon der Runde Tisch sei von den Täterorganisationen wie den Kirchen dominiert worden, sagt der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef. Denef setzt sich vor allem für eine rückwirkende Aufhebung der Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt ein: “Wir brauchen Symbole, dass man dem Täter sagt, ‘ein Leben lang musst Du damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden’. Das ist das Umdenken, das wir brauchen, in der Gesellschaft”. Anfang Dezember erreichte Norbert Denef auf dem Bundesparteitag der SPD die einstimmige Unterstützung der Genossen für dieses Ziel….
Pressemitteilung: Rörig gegen Aufhebung der Verjährungsfristen
Der Nachfolger der Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann, Ministerialdirigent im Bundesfamilienministerium Johannes-Wilhelm Rörig, spricht sich ebenfalls wie seine Vorgängerin dafür aus, dass die Verjährungsfristen sexualisierter Gewalt nicht aufgehoben werden sollen.
Selbst mit Anfang 20 konnte sich Monika Gerlach ihrem Peiniger immer noch nicht entziehen. Sie dachte ja, sie selbst sei schuld.
SAARBRÜCKEN
Jahrelang wurde eine Ministrantin von ihrem Pfarrer sexuell missbraucht. Der Täter leugnet – und die katholische Kirche zeigt, was ihre vollmundigen Versprechen wert sind….
Bundesregierung will Betroffene stärker unterstützen – Opferverband kritisiert Beschlüsse
Berlin (dapd). Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte. Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden.
Der Opferverband NetzwerkB kritisierte indessen die Beschlüsse.
Der Runde Tisch Kindesmissbrauch wurde im März 2010 von der Bundesregierung beschlossen. Anlass waren die vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen.
Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Beschlüsse des Runden Tisches seien einstimmig gefallen. Der Abschlussbericht enthalte eine Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber und die Institutionen. Deutlich geworden sei, dass ein “Lernprozess für die gesamte Gesellschaft notwendig” sei. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kündigte eine Präventionskampagne an, mit deren Hilfe für das Thema Sexueller Missbrauch sensibilisiert werden soll.
Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will 30 Millionen Euro für Forschungsprojekte, beispielsweise über die Traumatisierung von Opfern oder die Gewaltvorbeugung, zur Verfügung stellen.
Der Opferverband NetzwerkB kritisierte die Beschlüsse. Der Vorsitzende Norbert Denef sagte dapd: “Der Runde Tisch ist gescheitert: Dies war vorauszusehen und überrascht uns nicht.” Der Bericht enthalte vor allem Empfehlungen und keine konkreten Ergebnisse. Denef kündigte an, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche zu erheben. Dass diese nun auf 30 Jahre erhöht worden seien, sei “nicht ausreichend – die Verjährungsfristen müssen weg”.
Berlin. Die Arbeit beginnt jetzt erst, sagen die Verantwortlichen des Runden Tisches zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch. Sie legten gestern ihren Abschlussbericht vor. Es gab deutliche Kritik.
Norbert Denef lässt kaum ein gutes Haar an dem Runden Tisch zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. “Ich sehe wenig Positives”, wettert der Vorsitzende des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt. Seine Vermutung: Mit dem Runden Tisch, der gestern seinen Abschlussbericht vorlegte, habe die Politik nur Zeit schinden wollen nach dem Bekanntwerden vieler Missbrauchsfälle in der Kirche und anderen Institutionen Anfang 2010. Nun ist das Thema aus den Schlagzeilen verschwunden – und auf der Politik laste weniger Druck, Ergebnisse präsentieren zu müssen.
Der Runde Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch” hat seinen Abschlussbericht vorgestellt. Er empfiehlt längere Verjährungsfristen und Therapiehilfen….
…Enttäuschung bei den Opfern
Die Missbrauchsbeauftragten der beiden großen Kirchen und Fachpolitiker der verschiedenen Parteien haben die Ergebnisse des Runden Tisches begrüßt. “Jetzt muss sich bewähren, was auf den Weg gebracht wurde”, sagte der evangelische Bevollmächtigte Bernhard Felmberg. Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, sagte, die Arbeit in dem Gremium sei stets sehr konstruktiv gewesen. Die Vertreter der katholischen Kirche seien respektvoll behandelt worden.
“Mager” nannte dagegen die Leiterin der Kölner Beratungsstelle “Zartbitter” die Ergebnisse. Sie vermisst eine Aufstockung der Mittel für die Prävention. Auch Opferverbände zeigten sich enttäuscht. “Ich sehe wenig Positives”, sagte Norbert Denef, der Vorsitzende des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt. Und Christian Bahls von der Initiative MOGiS kritisierte insbesondere, dass die zusätzlichen Hilfen für Betroffene aus dem Fonds auf 10.000 Euro pro Person begrenzt sind. “Das Leid der Betroffenen ist ungedeckelt”, erklärte er.
Der Runde Tisch Kindesmissbrauch tagte über ein Jahr, jetzt gibt es Ergebnisse. Den Opfern sexuellen Missbrauchs geht die Hilfestellung nicht weit genug.
Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte.
Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden. Der Opferverband NetzwerkB kritisierte indessen die Beschlüsse.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.