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	<title>netzwerkB &#187; – Politik</title>
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	<description>netzwerkB ist eine unabhängige Interessenvertretung in der sich Betroffene von sexualisierter Gewalt für die Rechte Betroffener einsetzen.</description>
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		<title>Verjährungsfristen ein „schwerwiegender Makel des deutschen Rechts“</title>
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		<pubDate>Thu, 17 May 2012 17:11:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
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		<description><![CDATA[netzwerkB 17.05.2012 Deutsche Verjährungsvorschriften stammen aus römischen Recht Der britische Kronanwalt Geoffrey Robertson ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte. Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Robertson ist Mitglied der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 17.05.2012</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Deutsche Verjährungsvorschriften stammen aus römischen Recht</strong></p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-13844" title="netzwerkB-Ball_bka" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/netzwerkB-Ball_bka-480x340.jpg" alt="" width="480" height="340" /></p>
<p>Der britische Kronanwalt Geoffrey Robertson ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte. Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Robertson ist Mitglied der angesehenen Anwaltsvereinigung Middle Temple. 2008 wurde er als herausragender Jurist zum Mitglied des Internal Justice Council der UNO ernannt.</p>
<p>In seinem Buch „Angeklagt: Der Papst“ (2011) nennt Robertson die deutschen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.<span id="more-13809"></span></p>
<p>„Die europäischen Länder müssen ihre unsinnigen, dem Code Napoléon zu verdankenden Verjährungsfristen für die Strafverfolgung von Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern abschaffen“, schreibt der Menschenrechtsanwalt. Es gebe „keinerlei Rechtfertigung für eine Verjährung von Verbrechen, die den Opfern eine derartige Scham einflößen, dass viele erst 20 oder 30 Jahre später darüber sprechen können.“ Das englische Common Law kenne keine solchen Fristen, so Robertson, und es gebe „erdrückende Beweise dafür, dass die zeitliche Beschränkung der Strafverfolgung in den französischsprachigen Ländern es Hunderten von Missbrauchstätern erlaubt hat, der Gerechtigkeit zu entgehen.“ (Robertson, S. 319)</p>
<p>Robertson hält Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ausführlich erläutert Robertson in „Angeklagt: Der Papst“ sowohl die komplexen rechtlichen und völkerrechtlichen Hintergründe zu dieser seiner Einschätzung, wie er ebenso ausführlich darlegt, wieso der Vatikan kein Staat ist und dementsprechend Papst nicht immun.</p>
<p>Es könne „mit einiger Sicherheit gesagt werden, dass der sexuelle Missbrauch kleiner Kinder durch Artikel 7 der Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) implizit abgedeckt werde. Dieser definiert „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ unter Einschluss von „Vergewaltigung“ und „sexueller Sklaverei“ oder „jeder anderen Form sexueller Gewalt vergleichbarer Schwere“ sowie „andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.“ (Robertson, S. 246)</p>
<p>Sexueller Missbrauch hat, so Robertson, „nachweislich schwere Auswirkungen auf die geistige Gesundheit und verursacht durchaus seelische Pein“, geschehe er doch „unter Verrat der Fürsorgepflichten“ und sei „häufig gegen sehr junge und sehr verletzliche Personen gerichtet. Nach dem Explanatory Memorandum des IStGH sind derartige Verbrechen „besonders abstoßende Verbrechen dahingehend, dass sie einen schwerwiegenden Angriff auf die menschliche Würde oder eine schwere Demütigung oder Herabsetzung eines oder mehrerer Menschen darstellen. Diese Vorkommnisse treten nicht isoliert oder sporadisch auf, sondern sind Teil einer breit angelegten Verübung von Gräueltaten, die von einer Regierung oder einer De-facto-Autorität toleriert oder gebilligt werden.“ (Robertson, S. 247)</p>
<p>Die Vorstellung, hier seien nur Verbrechen gemeint, die sich in Kriegs- oder bewaffneten Konfliktsituationen vollziehen, hat die Berufungskammer des IStGH für das frühere Jugoslawien laut Robertson zurückgewiesen: Die Kammer hat festgestellt, dass es mittlerweile eine feste Regel im Völkergewohnheitsrecht ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit keines Zusammenhangs mit einem internationalen bewaffneten Konflikts bedürfen. (Robertson, S. 244)</p>
<p>Daher fasst Robertson schließlich (u.a.) zusammen: „Der Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche weltweit stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar oder entspricht einem solchen Verbrechen, dessen Strafverfolgung nach internationalem Recht nicht durch Verjährungsfristen beschränkt werden kann“. (Robertson, S. 319)</p>
<p>Die in Deutschland geltenden straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch, wonach beispielsweise jemand, der mit 12 Jahren missbraucht wird, dies spätestens mit 28 Jahren offenlegen muss, andernfalls der Täter nie mehr (!!) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird und er auch nur dann einen zivilrechtlichen Schadensersatz erhält, wenn er sich spätestens mit 24 Jahren meldet, nennt der renommierte Menschenrechtsanwalt „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.</p>
<p>Diese [deutschen] Verjährungsvorschriften, so führt Robertson aus, stammten aus dem römischen Recht (erstmals erschienen sie 450 vor Chr. Auf den „Zehn Tafeln“). Zitat Robertson: „Deutschland muss Kindesmissbrauch ernst nehmen, ob er von Priestern verübt wird oder von anderen Personengruppen. Da wir heute im Gegensatz zu den alten Römern wissen, dass es sich hier um Verbrechen handelt, das die Opfer häufig erst lange nach dem Missbrauch zur Anzeige bringen, sollte der deutsche Gesetzgeber dringend handeln, um sämtliche Verjährungsfristen für die Verfolgung dieses Verbrechens abzuschaffen – Verjährungsfristen, die so vielen Missbrauchstätern ein Entkommen ermöglicht haben.“ (Robertson, S. 320)</p>
<p>(Quelle: Geoffrey Robertson QC, „Angeklagt: Der Papst“, Gabriele-Verlag 2011, unbedingt lesenswert auch für nicht durch die katholische Kirche Betroffene und andere Interessierte!)</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/24/angeklagt-der-papst/" target="_blank">Angeklagt der Papst</a></p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen</em></p>

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		</item>
		<item>
		<title>3 Fragen an &#8230; Johannes-Wilhelm Rörig</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/17/3-fragen-an-johannes-wilhelm-rorig/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 23:11:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[ZDF 16.05.2012 Frage 1: Fünf Prozent mehr gemeldete Fälle von Kindesmissbrauch in 2011 Was bedeuten das? Rörig: Einmal ist es erschreckend wenn die Zahlen sexuellen Missbrauch in Deutschland ansteigen. Hier geht es um Anzeigen solcher Fälle. Zeigt aber auch, dass vielleicht in der Bevölkerung eine höhere Sensibilität entstanden ist und wenn es ein Ergebnis der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ZDF 16.05.2012</p>
<p><strong>Frage 1:</strong><br />
Fünf Prozent mehr gemeldete Fälle von Kindesmissbrauch in 2011</p>
<p>Was bedeuten das?</p>
<p><strong>Rörig:</strong><br />
Einmal ist es erschreckend wenn die Zahlen sexuellen Missbrauch in Deutschland ansteigen. Hier geht es um Anzeigen solcher Fälle. Zeigt aber auch, dass vielleicht in der Bevölkerung eine höhere Sensibilität entstanden ist und wenn es ein Ergebnis der Arbeit des Runden Tisches gewesen sein sollte, dann ist das ein kleiner positiver Aspekt.<span id="more-13776"></span></p>
<p><strong>Frage 2:</strong><br />
Hat sich in den vergangenen Jahren in der Gesellschaft etwas verändert?</p>
<p>Gehen wir anders mit Kindesmissbrauch um?</p>
<p><strong>Rörig:</strong><br />
Das Thema sexueller Kindesmissbrauch ist bei uns in Deutschland leider immer noch ein Tabuthema. Aber in den letzten Jahren ist das Thema mehr in das Licht der Öffentlichkeit gekommen und das ist auch gut so. Das ist eine der ganz wichtigen Präventionsaspekte, dass die Gesellschaft ein Bewusstsein hat, dass sexualisierte Gewalt in unserer Gesellschaft stattfindet.</p>
<p><strong>Frage 3:</strong><br />
Odenwaldschule, Canisius-Kolleg: 2010 bekamen Missbrauchsfälle an kirchlichen Schulen eine große Aufmerksamkeit.</p>
<p>Hat sich seitdem viel getan? Wurde mehr für den Schutz von Kindern unternommen?</p>
<p><strong>Rörig:</strong><br />
Ich hab in den vielen, vielen Gesprächen die ich jetzt seit November oder Dezember letzten Jahres geführt hab insgesamt festgestellt, dass alle Verantwortlichen in den verschiedenen Trägerorganisationen ein ganz, ganz großes Interesse dafür haben, dass die Kinder die ihnen anvertraut sind vor sexualisierter Gewalt geschützt sind und ich glaube, dass wir in den nächsten Jahren tatsächlich eine enorme Verbesserung in Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt verzeichnen können.</p>
<p><a href="http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1643438/Drei-Fragen-an...-Johannes-Wilhelm-Roerig?bc=kua884718" target="_blank">ZDFmediathek/beitrag/video&#8230;</a></p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/02/aufklarung/" target="_blank">Aufklärung</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/16/ein-verbotskatalog-fur-lehrer/" target="_blank">Ein Verbotskatalog für Lehrer</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Vatikan und Mafia</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/16/vatikan-und-mafia/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 13:24:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 15.05.2012 Der rätselhafte Tod der Emanuela Orlandi Von Annette Langer Vor fast drei Jahrzehnten verschwand Emanuela Orlandi spurlos aus dem Vatikan. Jetzt hoben römische Ermittler das Grab eines verdächtigen Mafia-Bosses aus. Das Rätsel um korrupte Geistliche und die Machenschaften der Magliana-Bande bleibt jedoch ungelöst. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 15.05.2012</p>
<p>Der rätselhafte Tod der Emanuela Orlandi</p>
<p>Von Annette Langer</p>
<p>Vor fast drei Jahrzehnten verschwand Emanuela Orlandi spurlos aus dem Vatikan. Jetzt hoben römische Ermittler das Grab eines verdächtigen Mafia-Bosses aus. Das Rätsel um korrupte Geistliche und die Machenschaften der Magliana-Bande bleibt jedoch ungelöst.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/vatikan-und-magliana-bande-der-raetselhafte-tod-der-emanuela-orlandi-a-833361.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Diskussion um Facebook: Verbände stellen sich gegen Verbot für Lehrer</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/16/diskussion-um-facebook-verbande-stellen-sich-gegen-verbot-fur-lehrer/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 13:03:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[news4teachers.de, 16.05.2012 DÜSSELDORF. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, hat sich gegen einen Kodex ausgesprochen, der Lehrern den Umgang mit Schülern über soziale Netzwerke verbietet. “Damit würde die Lehrerschaft unter einen Generalverdacht gestellt. Bei jedem Kontakt über Facebook würde dann sofort ein Missbrauchshintergrund angenommen”, sagte er in einem Gespräch mit News4teachers. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>news4teachers.de, 16.05.2012</div>
<p>DÜSSELDORF. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, hat sich gegen einen Kodex ausgesprochen, der Lehrern den Umgang mit Schülern über soziale Netzwerke verbietet. “Damit würde die Lehrerschaft unter einen Generalverdacht gestellt. Bei jedem Kontakt über Facebook würde dann sofort ein Missbrauchshintergrund angenommen”, sagte er in einem Gespräch mit News4teachers. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, stellte nach öffentlichem Druck derweil klar, dass es auch künftig den Verbänden und Schulen überlassen bleiben soll, wie sie mit Facebook umgingen.</p>
<p><a href="http://www.news4teachers.de/2012/05/lehrerverbande-stellen-sich-gegen-facebook-verbot/" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Gericht prüft Auflösung von Pädophilen-Vereinigung</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/16/gericht-pruft-auflosung-von-padophilen-vereinigung/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/05/16/gericht-pruft-auflosung-von-padophilen-vereinigung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 10:08:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[donaukurier.de 16.05.2010 Ein Zivilgericht im niederländischen Assen prüft heute die Auflösung der Pädophilen-Vereinigung Martijn. Deren rund 60 Mitglieder fordern Akzeptanz für Beziehungen zwischen Minderjährigen und Erwachsenen, wenn diese freiwillig sind. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>donaukurier.de 16.05.2010</p>
<p>Ein Zivilgericht im niederländischen Assen prüft heute die Auflösung der Pädophilen-Vereinigung Martijn. Deren rund 60 Mitglieder fordern Akzeptanz für Beziehungen zwischen Minderjährigen und Erwachsenen, wenn diese freiwillig sind.</p>
<p><a href="http://www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/Niederlande-Paedophilie-Justiz-Gericht-prueft-Aufloesung-von-Paedophilen-Vereinigung;art154776,2606157" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Ein Verbotskatalog für Lehrer</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/16/ein-verbotskatalog-fur-lehrer/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/05/16/ein-verbotskatalog-fur-lehrer/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 07:50:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=13744</guid>
		<description><![CDATA[…ein Halbtagsblog… 15.05.2012 Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit vielen wichtigen Leuten einen Verhaltenskodex aus, der unter anderem festlegt, dass Lehrer und Erzieher bei gemeinsamen Übernachtungen die Räume der Minderjährigen erst nach Anklopfen betreten dürfen die Kinder nicht im eigenen PKW nach Hause fahren dürfen Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>…ein Halbtagsblog… 15.05.2012</p>
<p><img src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/fc/Vienna-convention-sign-B2a.svg/576px-Vienna-convention-sign-B2a.svg.png" alt="Datei:Vienna-convention-sign-B2a.svg" width="216" height="216" align="right" border="0" /></p>
<p>Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit vielen wichtigen Leuten einen Verhaltenskodex aus, der unter anderem festlegt, dass Lehrer und Erzieher</p>
<ul>
<li>bei gemeinsamen Übernachtungen die Räume der Minderjährigen erst nach Anklopfen betreten dürfen</li>
<li>die Kinder nicht im eigenen PKW nach Hause fahren dürfen</li>
<li>Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und Schülern verbietet.</li>
<li>und die Anwesenheit in Dusch- und Waschräumen generell untersagt [<a href="http://www.ln-online.de/nachrichten/3442745/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schuelern-verbieten" target="_blank">Link</a>]</li>
</ul>
<p>Sexueller Missbrauch ist ein ernstes Thema und ich kann nachvollziehen, dass das Erstellen von Verbotskatalogen nach einem richtigen Schritt klingt, mit dem man Kinder schützt. Ich behaupte jedoch, dass ein solcher Katalog den Kindern – zumindest in der Schule – eher schadet, als nützt und vielleicht kann der ein odere andere Lehrer meine Sichtweise bestätigen (oder widerlegen).<span id="more-13744"></span></p>
<p>Ich möchte mich gar nicht mit den harmloseren Dingen wie “erst nach Klopfen die Räume betreten” oder “Kinder ohne Körperkontakt wecken” auseinandersetzen. Kein Lehrer mit halbwegs gesundem Menschenverstand wird ein Zimmer mit SchülerInnen betreten, ohne vorher zu klopfen.  Was die verbotenen Facebook-Kontate angeht: Sollte man vielleicht <a href="http://www.taz.de/CDU-Nordchef-tritt-wegen-16-jaehriger-zurueck/!76258/" target="_blank">Christian von Boetticher </a>(“Es war schlichtweg Liebe.”) von der CDU mal befragen und evtl. Politikern den Kontakt mit dem Volk verbieten…!? Im Ernst – das ist doch Unsinn. Wie schon an <a href="http://www.generation-bildung.de/schule/ein-pladoyer-fur-facebook/" target="_blank">mehreren Stellen</a> ausgeführt, nutzen viele Lehrer Facebook als reines Werkzeug.</p>
<p>Spannend – und auf den ersten Blick harmlos – ist die Forderung, Lehrer dürften “Dusch- und Waschräume nicht mehr betreten”. Denn obwohl dieser Grundsatz erstmal vernünftig klingt, wäre er im Alltag eine Katastrophe! Übersetzt heißt heißt das nämlich, Rörig fordert Aufsichts-freie Räume.</p>
<p>Mal Schritt für Schritt gedacht.  Erstens: Wie oft habe ich es erlebt, dass mein Sportlehrer in die Duschen gekommen ist? Nie. Nicht ein einziges Mal. Habe ich an meinen Schulen je gehört, dass dies der Fall gewesen ist? Auch nie. Im Normallfall passiert so etwas auch nicht. Das weiß jeder Sportlehrer selbst.  Zweitens: Jeder kennt die Stellen auf dem Schulhof, die relativ uneinsichtig sind. Die Aufsicht kann hier nur schwer oder gar nicht reingucken. An diesen Stellen findet man zum einen die Raucher, zum anderen die Schläger. Wird irgendwer verhauen oder beklaut, dann in diesen dunklen Ecken, wo es keine Aufsicht gibt.</p>
<p>Wenn nun Lehrern offiziell verboten würde, die Duschen zu betreten, hätte man eine solche aufsichtsfreie Zone geschaffen. Was immer dort passiert – der Lehrer darf dort nicht rein.  Kerngedanke der “Aufsicht” in der Schule ist nämlich nicht die totale Kontrolle wie im Gefängnis. “Aufsicht” bedeutet, die Kinder müssen sich “beaufsichtigt fühlen”. Sie müssen also das Gefühl haben, dass ein Lehrer jeden Moment dazukommen kann. Auch in der Dusche kann Johannes dem Wilhelm nicht eine zimmern, weil der Lehrer jederzeit das Recht hat, dazwischenzufahren.</p>
<p>Solche Verbotskataloge nützen gar nichts. Ganz im Gegenteil, sie richten nur Schaden an. Was wir brauchen, ist mehr Transparenz und nicht mehr Verbote.</p>
<p>Quelle: <a href="http://halbtagsblog.de/2012/05/15/ein-verbotskatalog-fr-lehrer/" target="_blank">http://halbtagsblog.de/2012/05/15/ein-verbotskatalog-fr-lehrer/</a></p>
<p>–</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/17/%e2%80%9efacebook-nimmt-mir-arbeit-ab%e2%80%9c/" target="_blank">Facebook nimmt mir Arbeit ab</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/16/diskussion-um-facebook-verbande-stellen-sich-gegen-verbot-fur-lehrer/" target="_blank">Diskussion um Facebook &#8211; Verbände stellen sich gegen Verbot für Lehrer</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/15/pressemeldung-%e2%80%93-richtigstellung/" target="_blank">Pressemeldung &#8211; Richtigstellung</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/13/berlin-plant-scharfe-masnahmen-wahnsinn-ist-keine-alternative/" target="_blank">Berlin plant scharfe Masnahmen – Wahnsinn ist keine Alternative</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/kraft-auftanken/" target="_blank">Kraft auftanken</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schulern-verbieten/" target="_blank">Bund will Facebook-Kontakte von Lehrern zu Schülern verbieten </a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Pressemeldung – Richtigstellung</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/15/pressemeldung-%e2%80%93-richtigstellung/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 18:51:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Pressemeldung – Richtigstellung 15.05.2012 Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung hat keinen Maßnahmenkatalog zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufgestellt Berlin, 15.05.2012. In den letzten Tagen wurde auf Grund einer Meldung in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) vom 12.05.2012 („Keine Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und Schülern“) bundesweit darüber berichtet, dass der Unabhängige Beauftragte für Fragen des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemeldung – Richtigstellung 15.05.2012</p>
<p><strong>Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung hat keinen Maßnahmenkatalog zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufgestellt</strong></p>
<p>Berlin, 15.05.2012. In den letzten Tagen wurde auf Grund einer Meldung in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) vom 12.05.2012 („Keine Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und Schülern“) bundesweit darüber berichtet, dass der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, einen konkreten Maßnah- menkatalog zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erstellt habe, der jetzt Gegenstand von Vereinbarungen mit rund 20 Dachorganisationen sei.</p>
<p><strong>Richtigstellung:<span id="more-13734"></span></strong></p>
<p>1. In den bereits geschlossenen Vereinbarungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Run- den Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ zwischen dem Unabhängigen Beauftragten und den Dachorganisationen verpflichten sich die Unterzeichnenden, innerhalb ihrer jeweiligen Organisationsstruktur von der Bundesebene bis auf die konkrete Ebene vor Ort Verbindlich- keit für die Umsetzung und Anwendung von Schutzkonzepten herzustellen. Dazu bedarf es im Hinblick auf die jeweils unterschiedlichen Organisationsstrukturen weiterer Entscheidungen und Beschlussfassungen der vielfältigen Untergliederungen der Dachorganisationen.</p>
<p>2. Die Vereinbarungen mit Dachorganisationen enthalten keinen konkreten Maßnahmenkata- log. Ziel der Vereinbarungen ist es, dass Einrichtungen vor Ort, unterstützt durch die Dachor- ganisationen, konkrete Maßnahmen (z.B. ein Verhaltenskodex, Risikoanalyse, Fortbildungen für die Fachkräfte oder ein Notfallplan bei Vorliegen eines Verdachts) selbst entwickeln und anwenden.</p>
<p>3. Die Dachorganisationen erklären außerdem ihre konkrete Unterstützung des Unabhängigen Beauftragten bei der Durchführung von zwei bundesweiten Befragungen zu Schutzkonzepten in Einrichtungen, die in den Jahren 2012 und 2013 durchführt werden sollen.</p>
<p>4. Der Unabhängige Beauftragte plädiert nicht für ein pauschales Facebook-Verbot zwischen Lehrern und Schülern. Im Hinblick auf die gebotene Trennung von privaten und dienstlichen Kontakten sollten Lehrer jedoch Freundschaftsanfragen von Ihnen anvertrauten jungen Menschen grundsätzlich ablehnen.</p>
<p>Erste Vereinbarungen wurden bereits mit dem DOSB, dem AWO Bundesverband e.V. und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband unterzeichnet. Sie finden die Vereinbarungen unter <a href="http://www.beauftragter-missbrauch.de/" target="_blank">www.beauftragter-missbrauch.de</a> im Download-Bereich.</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/PM_Richtigstellung-Missbrauchsbeauftragter_-Beitrag-MAZ.pdf" target="_blank">Pressemeldung&#8230;</a></p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/13/berlin-plant-scharfe-masnahmen-wahnsinn-ist-keine-alternative/" target="_blank">Berlin plant scharfe Masnahmen &#8211; Wahnsinn ist keine Alternative</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/kraft-auftanken/" target="_blank">Kraft auftanken</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schulern-verbieten/" target="_blank">Bund will Facebook-Kontakte von Lehrern zu Schülern verbieten </a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Strauss-Kahn verklagt Zimmermädchen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/15/strauss-kahn-verklagt-zimmermadchen/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 16:41:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 15.05.2012 Dominique Strauss-Kahn geht in die Offensive: Er fordert eine Million Dollar Schadensersatz von dem Zimmermädchen, das ihm Vergewaltigung vorwirft. Mit ihren &#8220;infamen und mutwilligen falschen Vorwürfen&#8221; habe sie sein Ansehen und seine politische Karriere ruiniert. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 15.05.2012</p>
<p>Dominique Strauss-Kahn geht in die Offensive: Er fordert eine Million Dollar Schadensersatz von dem Zimmermädchen, das ihm Vergewaltigung vorwirft. Mit ihren &#8220;infamen und mutwilligen falschen Vorwürfen&#8221; habe sie sein Ansehen und seine politische Karriere ruiniert.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dominique-strauss-kahn-reicht-klage-gegen-zimmermaedchen-ein-a-833367.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen &#8211; Merk fordert längere Verjährungsfrist</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/15/falle-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-angestiegen-merk-fordert-langere-verjahrungsfrist/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 05:21:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[WELT ONLINE 14.05.2012 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen 12.444 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das ist ein Anstieg von 4,9 Prozent. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle dürfte noch höher sein. Von Martin Lutz Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>WELT ONLINE 14.05.2012</p>
<p><strong>Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen</strong></p>
<p>12.444 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das ist ein Anstieg von 4,9 Prozent. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle dürfte noch höher sein. Von Martin Lutz</p>
<p>Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2011, die &#8220;Welt Online&#8221; vorliegt, erneut zugenommen. Die Zahl erhöhte sich um 4,9 Prozent auf 12.444 von der Polizei erfasste Taten.<span id="more-13714"></span></p>
<p>In diesem Deliktsbereich muss allerdings nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld nicht gemeldeter Fälle ausgegangen werden.  Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will das 67-Seiten-Dossier am Mittwoch vorstellen.</p>
<p>Außerdem nahmen der Besitz und die Beschaffung von Kinderpornografie dramatisch zu (plus 23,3 Prozent auf 3896 Fälle). Eine Abnahme wurde hingegen bei der Verbreitung pornografischer Schriften registriert (minus 0,6 Prozent auf 8724 Fälle). Und die Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet ging um 2,1 Prozent auf 5168 Fälle zurück.</p>
<p><strong>Merk fordert längere Verjährungsfrist</strong></p>
<p>Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte wegen des Anstiegs eine schnelle Gesetzesverschärfung. Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch solle von 10 beziehungsweise 20 auf 30 Jahre verlängert werden, betonte Merk.<br />
Außerdem will Merk die Verjährungsfrist auf andere Art und Weise verlängern: Schon bisher werden den Tätern bei Kindesmissbrauch die Jahre bis zur Volljährigkeit ihrer Opfer nicht für die Verjährung angerechnet. Merk will das noch einmal um drei Jahre bis zum 21. Geburtstag der Opfer verlängern.<br />
&#8220;Es gibt Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können&#8221;, sagte Merk. &#8220;So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können.&#8221;</p>
<p><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article106306857/Faelle-sexuellen-Missbrauchs-von-Kindern-angestiegen.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Bayerns Justizministerin Merk fordert schärfere Gesetze</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/14/bayerns-justizministerin-merk-fordert-scharfere-gesetze/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 10:04:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Augsburger Allgemeine 14.05.2012 Laut Kriminalstatistik haben die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern in Deutschland erneut zugenommen. Eine erste Reaktion kommt von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Augsburger Allgemeine 14.05.2012</p>
<p>Laut Kriminalstatistik haben die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern in Deutschland erneut zugenommen. Eine erste Reaktion kommt von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU).</p>
<p><a href="http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Bayerns-Justizministerin-Merk-fordert-schaerfere-Gesetze-id20121906.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der Fall Strauss-Kahn</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/13/der-fall-strauss-kahn/</link>
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		<pubDate>Sun, 13 May 2012 17:55:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=13655</guid>
		<description><![CDATA[europeonline-magazine.eu 13.05.2012 Berlin (dpa) &#8211; Mehr als ein Jahr nach dem angeblichen Vergewaltigungsversuch in einem New Yorker Hotel ist der Fall für den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, noch nicht abgeschlossen. Ein Rückblick auf den sogenannten Fall DSK: 14. Mai: Dominique Strauss-Kahn wird in New York festgenommen&#8230;. &#8230;21./22. Februar 2012: In Lille [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>europeonline-magazine.eu 13.05.2012</p>
<p>Berlin (dpa) &#8211; Mehr als ein Jahr nach dem angeblichen Vergewaltigungsversuch in einem New Yorker Hotel ist der Fall für den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, noch nicht abgeschlossen. Ein Rückblick auf den sogenannten Fall DSK:</p>
<p>14. Mai: Dominique Strauss-Kahn wird in New York festgenommen&#8230;.</p>
<p>&#8230;21./22. Februar 2012: In Lille wird Strauss-Kahn wegen der Teilnahme an illegalen Sex-Partys verhört. Bei der Affäre geht es um unterschlagene Firmengelder, mit denen ein Zuhälterring Prostituierte vermittelt haben soll.</p>
<p>26. März: Die französische Justiz leitet ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Der Vorwurf: Beteiligung an bandenmäßiger Zuhälterei. Strauss-Kahn kommt gegen Zahlung von 100 000 Euro unter Auflagen auf freien Fuß.</p>
<p>1. Mai: In New York wird die Zivilklage des Zimmermädchens wegen versuchter Vergewaltigung zugelassen.</p>
<p><a href="http://www.europeonline-magazine.eu/der-fall-strauss-kahn_209578.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Berlin plant scharfe Maßnahmen &#8211; Wahnsinn ist keine Alternative</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/13/berlin-plant-scharfe-masnahmen-wahnsinn-ist-keine-alternative/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/05/13/berlin-plant-scharfe-masnahmen-wahnsinn-ist-keine-alternative/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 13 May 2012 08:48:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=13647</guid>
		<description><![CDATA[netzwerkB 13.05.2012 ein Kommentar von Doro Kennt ihr den schon? (Zitat) „Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit 20 Dachverbänden wie der Bischofskonferenz oder der Arbeiterwohlfahrt Vereinbarungen aus, in denen sich die Mitglieder dieser Verbände verpflichten, konkrete Regeln einzuhalten.“ Der ist auch gut: (Zitat) „Berlin plant scharfe Maßnahmen gegen sexuellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 13.05.2012</p>
<p>ein Kommentar von Doro</p>
<p>Kennt ihr den schon?</p>
<p>(Zitat) „Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit 20 Dachverbänden wie der Bischofskonferenz oder der Arbeiterwohlfahrt Vereinbarungen aus, in denen sich die Mitglieder dieser Verbände verpflichten, konkrete Regeln einzuhalten.“</p>
<p>Der ist auch gut:</p>
<p>(Zitat) „Berlin plant scharfe Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch.“<span id="more-13647"></span></p>
<p>Echt, ich schmeiß mich weg! (*Tränenlach*)</p>
<p>(*glucks*) … verpflichten, konkrete Regeln einzuhalten ….</p>
<p>(*prust*) …. scharfe Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch …</p>
<p>Zur Erinnerung:</p>
<p>In Deutschland gibt es ein Strafgesetz und das verbietet sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.</p>
<p>Welchen Teil von „Wer sexuelle Handlungen an Kindern oder Jugendlichen vornimmt, wird bestraft“ haben die bisher nicht verstanden?</p>
<p>Welche noch „konkreteren Regeln“ brauchen die Verbände/Institutionen??</p>
<p>Und warum, bitteschön, müssen diese Verbände/Institutionen (die ja alle den deutschen Gesetzen unterliegen) „verpflichtet werden“, sich an Regeln zu halten???????</p>
<p>Hallo??</p>
<p>Wenn das hier wirklich das Ergebnis der zweijährigen „Aufarbeitung“ des jahrzehntelangen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Deutschland sein soll, dann entlarvt das doch nur die seit Jahrzehnten bestehenden geistigen Verdrehungen:</p>
<p>Bislang hat es offenbar niemanden gestört, dass in Deutschland tagtäglich die Strafgesetze gebrochen werden und schwere Straftaten gegen Kinder und Jugendliche Alltag in diesem Land sind.</p>
<p>Bislang waren die entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch allenfalls humanistische Folklore, etwas, das zum „must have“ eines „demokratischen“, „modernen“ Staates gehört – jedenfalls auf dem Papier.</p>
<p>In Deutschland haben bislang (scheinbar) nur vereinzelte „Sexmonster“ gegen diese Paragraphen verstoßen. Väter, Brüder, Cousins, Stiefväter, Großväter, Lehrer, Pfarrer, Nachbarn, Trainer, Polizisten, Richter, Professoren, Psychologen, Vereinskollegen, Erzieher, Babysitter, Kirchengemeinderäte, Ingenieure, Ärzte, Handwerker und andere Kindervergewaltiger werden dagegen nicht als Sexualverbrecher wahrgenommen.</p>
<p>Das Strafgesetz sieht bereits heute für entsprechende Straftaten Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Frage: Welche „schärferen Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch“ kann es noch geben? Kopf ab? Arbeitslager in Sibirien? Vierteilen??</p>
<p>Nein, viiiel schlimmer: Lehrer und Erzieher müssen zukünftig Anklopfen, wenn sie das Zimmer von Minderjährigen betreten. Wow! Das nenne ich mal „konkret“. Jetzt wissen PÄDAGOGISCHE „FACHKRÄFTE“ endlich mal, was sich auch gegenüber Jüngeren gehört.</p>
<p>Lehrer dürfen zukünftig auch keine medizinische Versorgung im Intimbereich sowie an Bauch und Oberschenkeln vornehmen. Ja jetzt wo Sie’s sagen…! Vermutlich dürfen dann zukünftig Ärzte auch nicht mehr Mathe-Unterricht geben…?</p>
<p>Ach ja: Gemeinsame Saunabesuche von Lehrern und Schüler_innen oder Pfarrern mit Kommunionkindern oder Babysittern mit Babys sind zukünftig auch nicht mehr erlaubt. Gut, dass das jetzt mal „konkretisiert“ wurde. Konnte man(n) ja bisher nicht ahnen, dass das nicht zum allgemeinen Betreuungsumfang gehört.</p>
<p>Abschluss: Ich bin schon gespannt auf die Vereinbarungen, die der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig mit den Familien in Deutschland aushandelt, in denen sich die Väter, Brüder, Cousins, Stiefväter, Großväter, Onkel usw. verpflichten, konkrete Regeln einzuhalten. („Ach, es gibt „konkrete Regeln“? Na, wenn die „konkret“ sind…. Is ja schon was anderes, als so „unkonkrete“ Strafgesetze. Äh, wo genau endet dann zukünftig „konkret“ und fängt dann „unkonkret“ wieder an? – Schließlich bin ich es nicht gewohnt, mich an „konkrete Regeln“ wie beispielsweise Gesetze zu halten…“)</p>
<p>Ja, manchmal hilft nur noch die Flucht in den Zynismus. Wahnsinn ist keine Alternative.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/kraft-auftanken/" target="_blank">Kraft auftanken</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schulern-verbieten/" target="_blank">Bund will Facebook-Kontakte von Lehrern zu Schülern verbieten </a></p>

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		<title>Kraft auftanken</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/12/kraft-auftanken/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 May 2012 18:06:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 12.05.2012 ein Kommentar von Norbert Denef Scharbeutz &#8211; Berlin plant scharfe Maßnahmen gegen &#8220;sexuellen Missbrauch&#8221; und will Facebook-Kontakte von Lehrern zu Schülern verbieten. Ein Verbotskatalog für Schulen, Sportvereine und Kirchen soll den Erfolg bringen. Keine gemeinsamen Saunabesuche, kein Nachhausefahren von Jugendlichen, damit will die Bundesregierung den &#8220;sexuellen Missbrauch&#8221; von Kindern und Jugendlichen stärker als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 12.05.2012</p>
<p>ein Kommentar von Norbert Denef</p>
<p>Scharbeutz &#8211; Berlin plant scharfe Maßnahmen gegen &#8220;sexuellen Missbrauch&#8221; und will Facebook-Kontakte von Lehrern zu Schülern verbieten.</p>
<p>Ein Verbotskatalog für Schulen, Sportvereine und Kirchen soll den Erfolg bringen. Keine gemeinsamen Saunabesuche, kein Nachhausefahren von Jugendlichen, damit will die Bundesregierung den &#8220;sexuellen Missbrauch&#8221; von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher bekämpfen.</p>
<p>Was haben sich die Berliner Politiker denn da wieder für dummes Zeug ausgedacht &#8211; die Verjährungsfristen müssen weg &#8211; alles andere ist nichts weiter als politisches Lügentheater!</p>
<p>Das ist nicht mehr auszuhalten, dachte ich und ging in die Natur &#8211; Kraft auftanken&#8230;</p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-13608" title="netzwerkB tankt auf_12.05.12_1" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/netzwerkB-tankt-auf_12.05.12_1-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" /><span id="more-13607"></span></p>
<p><img title="netzwerkB tankt auf_12.05.12_3" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/netzwerkB-tankt-auf_12.05.12_3-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" /></p>
<p><img title="netzwerkB tankt auf_12.05.12_2" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/netzwerkB-tankt-auf_12.05.12_2-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" /></p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schulern-verbieten/" target="_blank">Bund will Facebook-Kontakte von Lehrern zu Schülern verbieten</a></p>

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		<item>
		<title>&#8220;Von Heilung kann selten die Rede sein&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/12/von-heilung-kann-selten-die-rede-sein/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/05/12/von-heilung-kann-selten-die-rede-sein/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 12 May 2012 12:18:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>

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		<description><![CDATA[EMMA Sommer 2011 Frank Urbaniok ist Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Diensts für Justizvollzug des Kantons Zürich. Experten wie er wissen: Das Maximum, das Therapeuten bei Sexualverbrechern erreichen können, ist Bereitschaft zur Selbstkontrolle. EMMA Herr Urbaniok, was erhoffen Sie sich bei einem Gewaltverbrecher von einer Therapie?   Frank Urbaniok Risikosenkung: also Opferschutz. Dabei handelt es sich meist um ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>EMMA Sommer 2011</p>
<p>Frank Urbaniok ist Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Diensts für Justizvollzug des Kantons Zürich. Experten wie er wissen: Das Maximum, das Therapeuten bei Sexualverbrechern erreichen können, ist Bereitschaft zur Selbstkontrolle.</p>
<p>EMMA Herr Urbaniok, was erhoffen Sie sich bei einem Gewaltverbrecher von einer Therapie?   Frank Urbaniok Risikosenkung: also Opferschutz. Dabei handelt es sich meist um ein Risikomanagement auf Dauer. Von Heilung kann man in den meisten Fällen nicht sprechen, von der Bereitschaft und den entwickelten Fähigkeiten zur Selbstkontrolle. Dem muss natürlich ein Problembewusstsein vorausgehen.</p>
<p>Wie der Fall Nicole Dill zeigt, weiß man nicht immer, ob die Therapie wirkungsvoll war oder nicht, weil dies bei der Haftentlassung nicht überall obligatorisch geprüft wird. Somit gelangen unter Umständen jedes Jahr hunderte von erfolglos therapierten Gewalt-, und Sexualstraftäter in Freiheit. Wiegt sich die Öffentlichkeit in einer falschen Sicherheit?</p>
<p><a href="http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/von-heilung-kann-selten-die-rede-sein/" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Angrapschen ist jetzt legal</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/12/angrapschen-ist-jetzt-legal/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 May 2012 11:49:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[taz.de 12.05.2012 Die französischen Verfassungshüter haben den Straftatbestand der sexuellen Belästigung abgeschafft. Der Begriff sei zu unpräzise. Ein Schock für Betroffene. PARIS taz &#124; Vor drei Jahren reichte die klein gewachsene blonde 37-jährige Sekretärin A. D. gegen ihre Vorgesetzten Klage wegen sexueller Belästigung ein. Unterstützt wurde sie von der Vereinigung Association européenne contre les violences [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>taz.de 12.05.2012</p>
<p>Die französischen Verfassungshüter haben den Straftatbestand der sexuellen Belästigung abgeschafft. Der Begriff sei zu unpräzise. Ein Schock für Betroffene.</p>
<p>PARIS taz | Vor drei Jahren reichte die klein gewachsene blonde 37-jährige Sekretärin A. D. gegen ihre Vorgesetzten Klage wegen sexueller Belästigung ein. Unterstützt wurde sie von der Vereinigung Association européenne contre les violences faites aux femmes au travail (AVFT) als Nebenklägerin.<br />
A. D. beschuldigte ihren heute 72-jährigen Vorgesetzten in der Rentnervereinigung der Banque de France, sie sexuell belästigt und an Brüsten und Beinen angefasst zu haben. Der Prozess fand vor wenigen Wochen statt. Am Mittwoch sollte das Pariser Strafgericht sein Urteil verkünden. A. D. zweifelte keine Sekunde an der Verurteilung ihres Peinigers.</p>
<p>Doch zu ihrer Überraschung und Empörung erklärte ihr der Gerichtspräsident, es werde kein Urteil geben, da für die Klage gar keine gesetzliche Grundlage existiere. Der Angeklagte war fein raus, sie aber fühlte sich als Opfer verachtet. In ihrer Wut stürzte sie sich auf ihn und bezichtigte ihn, er sei ein widerlicher Kerl.</p>
<p><a href="http://www.taz.de/Gesetzgebung-in-Frankreich/!93218/" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<item>
		<title>Bund will Facebook-Kontakte von Lehrern zu Schülern verbieten</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/12/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schulern-verbieten/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 May 2012 11:36:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Lübecker Nachrichten 12.05.2012 Kiel/Berlin – Berlin plant scharfe Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch. Verbotskatalog für Schulen, Sportvereine und Kirchen stößt in Schleswig-Holstein nicht nur auf Zustimmung. Keine Facebook-Kontakte zwischen Schülern und Lehrern, keine gemeinsamen Saunabesuche, kein Nachhausefahren von Jugendlichen: Mit einem umfangreichen Verbots- und Maßnahmenkatalog will die Bundesregierung den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen schärfer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lübecker Nachrichten 12.05.2012</p>
<p>Kiel/Berlin – Berlin plant scharfe Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch. Verbotskatalog für Schulen, Sportvereine und Kirchen stößt in Schleswig-Holstein nicht nur auf Zustimmung.</p>
<p>Keine Facebook-Kontakte zwischen Schülern und Lehrern, keine gemeinsamen Saunabesuche, kein Nachhausefahren von Jugendlichen: Mit einem umfangreichen Verbots- und Maßnahmenkatalog will die Bundesregierung den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen schärfer als bisher bekämpfen. Der Vorstoß findet in Schleswig-Holstein Zustimmung, erntet aber auch Kritik.</p>
<p><a href="http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/3442745/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schuelern-verbieten" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Legionäre Christi unter Missbrauchsverdacht</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/12/legionare-christi-unter-missbrauchsverdacht/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 May 2012 06:36:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 11.05.2012 Legionäre Christi unter Missbrauchsverdacht Von Simone Utler Es geht um mindestens sieben Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger: Die Legionäre Christi haben dem Vatikan mehrere mutmaßliche Vergehen ihrer Priester gemeldet. Der verstorbene Gründer Marcial Maciel Degollado brachte den Orden in Verruf, weil er sich an Kindern vergangen hatte. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 11.05.2012</p>
<p>Legionäre Christi unter Missbrauchsverdacht</p>
<p>Von Simone Utler</p>
<p>Es geht um mindestens sieben Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger: Die Legionäre Christi haben dem Vatikan mehrere mutmaßliche Vergehen ihrer Priester gemeldet. Der verstorbene Gründer Marcial Maciel Degollado brachte den Orden in Verruf, weil er sich an Kindern vergangen hatte.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/legionaere-christi-raeumen-verdachtsfaelle-von-sexuellem-missbrauch-ein-a-832679.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kardinal deckte pädophilen Priester</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/10/kardinal-deckte-padophilen-priester/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 05:36:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[taz.de 10.05.2012 Katholische Kirche in Irland Hunderte sexuelle Übergriffe eines katholischen Priesters wurden von Kardinal Brady vertuscht. Dafür soll Brady angeklagt werden, fordern die Opfer. von Ralf Sotscheck DUBLIN taz &#124; Wenn er im Fernsehen auftritt, wirkt er unsympathisch und arrogant. Das ist Seán Brady auch. Er ist Kardinal und höchster Würdenträger der katholischen Kirche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>taz.de 10.05.2012</p>
<p>Katholische Kirche in Irland</p>
<p>Hunderte sexuelle Übergriffe eines katholischen Priesters wurden von Kardinal Brady vertuscht. Dafür soll Brady angeklagt werden, fordern die Opfer. von Ralf Sotscheck</p>
<p>DUBLIN taz | Wenn er im Fernsehen auftritt, wirkt er unsympathisch und arrogant. Das ist Seán Brady auch. Er ist Kardinal und höchster Würdenträger der katholischen Kirche Irlands. Forderungen nach seinem Rücktritt wischt er lässig vom Tisch. Dabei hätte er allen Grund, sein Amt zur Verfügung zu stellen.</p>
<p><a href="http://www.taz.de/Katholische-Kirche-in-Irland/!92906/" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Pater L. und die Zäpfchen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/07/pater-l-und-die-zapfchen/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 12:43:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Redemptoristen/Josephinum Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=13382</guid>
		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 07.05.2012 Eliteschule Collegium Josephinum Von Julia Jüttner Eine katholische Jungenschule in Bonn verabreichte kranken Schülern jahrelang Zäpfchen. Die umstrittene Praxis wurde zwar eingestellt, ein Konzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt erarbeitet. Doch die steht ausgerechnet unter der Leitung des Paters, der die Zäpfchen-Medikation befürwortete. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 07.05.2012</p>
<p>Eliteschule Collegium Josephinum <strong></strong></p>
<p>Von Julia Jüttner</p>
<p>Eine katholische Jungenschule in Bonn verabreichte kranken Schülern jahrelang Zäpfchen. Die umstrittene Praxis wurde zwar eingestellt, ein Konzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt erarbeitet. Doch die steht ausgerechnet unter der Leitung des Paters, der die Zäpfchen-Medikation befürwortete.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/collegium-josephinum-umstrittener-priester-erstellt-konzept-gegen-sexuellen-missbrauch-a-831214.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Prävention! Prävention!</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/05/pravention-pravention/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/05/05/pravention-pravention/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 05 May 2012 13:44:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=13195</guid>
		<description><![CDATA[netzwerkB 05.05.2012 Ein Gastbeitrag Prävention! Prävention! oder: „Wir tun alles, was in unserer Macht steht“ Wir schreiben den Januar 2010. An einer Berliner Jesuitenschule werden Fälle von jahrelangem sexuellem Kindesmissbrauch bekannt. In einer Art Dominoeffekt kommen innerhalb weniger Wochen zahlreiche weitere Fälle an die Öffentlichkeit. Wie konnte das nur geschehen?, fragen jetzt alle. Wie konnte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 05.05.2012</p>
<p>Ein Gastbeitrag</p>
<p><strong>Prävention! Prävention!</strong></p>
<p>oder: „Wir tun alles, was in unserer Macht steht“</p>
<p>Wir schreiben den Januar 2010. An einer Berliner Jesuitenschule werden Fälle von jahrelangem sexuellem Kindesmissbrauch bekannt. In einer Art Dominoeffekt kommen innerhalb weniger Wochen zahlreiche weitere Fälle an die Öffentlichkeit. Wie konnte das nur geschehen?, fragen jetzt alle. Wie konnte das so lange Zeit verborgen bleiben? die anderen. Skandal! Skandal! rauscht es durch den Blätterwald. Kinder sind unser wertvollstes Gut und müssen geschützt werden! kräht es quer durch die Parteien. Prävention! Prävention! blökt es plötzlich von allen Seiten. Forschung! Forschung! Vernetzung! Vernetzung! Wir müssen! Wir müssen!</p>
<p>Als hätte es nie zuvor auch nur den Hauch einer Ahnung gegeben.</p>
<p>Die Wahrheit sieht u.a. so aus:<span id="more-13195"></span></p>
<p><strong>1999</strong> wurde an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Abteilung Benediktbeuren, das eigenständige Forschungsprojekt „Zentrale Informationsstelle Sexuelle Gewalt (ZISSG)“ ins Leben gerufen.</p>
<p>Die Aufgaben von ZISSG:</p>
<p>Flächendeckende und systematische Erfassung möglichst aller Einrichtungen in Bayern, die zu diesem Thema arbeiten, um sie über Internet Fachexpert_innen und Betroffenen zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Förderung der Vernetzung der zuständigen Einrichtungen innerhalb einer Stadt, eines Landkreises, einer Region im Falle von sexueller Gewalt sowie Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen;</p>
<p>Entwicklung, Förderung und Bereitstellung von Präventions-Konzepten einschl. Konzepte für die MultiplikatorInnen-Fortbildung in Zusammenarbeit mit den betreffenden Einrichtungen in der Praxis und den Verbänden der Jugendhilfe;</p>
<p>Fortführung der Forschungstätigkeit z. B. in Bezug auf Qualitätskriterien präventiver Arbeit.</p>
<p>Ziel der Arbeit war die Primärprävention, d. h. es wurden Angebote entwickelt und bereit gestellt, die Fachleute unterstützen sollen, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorzubeugen.</p>
<p>Das Forschungsprojekt erreichte Beachtliches (sic!): Informationen zur Definition von sexuellem Kindesmissbrauch und Erklärungsansätze, wie es dazu kommt; Formen, Folgen und Symptome sexueller Gewalt, die Häufigkeit von sexuellem Missbrauch, Besonderheiten und Merkmale im Hinblick auf die Täter und ihre Strategien; Präventionsansätze und -modelle werden dargestellt und Bewältigungskonzepte für Betroffene. Zusammengefasst: Wer Augen hat zu lesen und Ohren zu hören, der konnte wissen. Und handeln.</p>
<p>Finanziell gefördert wurde das Forschungsprojekt durch das Bayerische Sozialministerium.</p>
<p>Am 30.09.2001 endete der Forschungsstatus von ZISSG.</p>
<p>Vom 01.10.2001 bis 31.12.2004 war ZISSG Teil des Referats der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e. V. „Prävention gegen sexuelle Gewalt / Sexualpädagogik“.</p>
<p><strong>Aufgrund fehlender Finanzmittel konnte die Arbeit anschließend in dieser Form nicht mehr weitergeführt werden.</strong></p>
<p>Dann kommt das Jahr 2010. An einer Berliner Jesuitenschule werden Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch bekannt. In einer Art Dominoeffekt kommen innerhalb weniger Wochen zahlreiche weitere Fälle an die Öffentlichkeit. Wie konnte das nur geschehen?, fragen jetzt alle. Wie konnte das so lange Zeit verborgen bleiben? die anderen. Skandal! Skandal! rauscht es durch den Blätterwald. Kinder sind unser wertvollstes Gut und müssen geschützt werden! kräht es quer durch die Parteien. Prävention! Prävention! blökt es plötzlich von allen Seiten. Forschung! Forschung! Vernetzung! Vernetzung! Wir müssen! Wir müssen!</p>
<p>(Für Interessierte: <a href="http://www.zissg.de/" target="_blank">www.zissg.de</a>)</p>

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		</item>
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		<title>Der lange Weg zur Gerechtigkeit</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/05/der-lange-weg-zur-gerechtigkeit/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 May 2012 06:23:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Jetzt unterschreiben &#8230; Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen. &#8211; Mehr auf netzwerkB: Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen &#160;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/pnbStdY4VBM" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/petition" target="_blank"><strong>Jetzt unterschreiben &#8230;</strong></a></p>
<p><em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.</em></p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		<title>Kastriert im Namen des Herrn</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/04/kastriert-im-namen-des-herrn/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 10:57:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wahrheitskommission]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 04.05.2012 Von Benjamin Schulz Die katholische Kirche in den Niederlanden ließ 1956 einen Jungen kastrieren &#8211; angeblich, um ihn von seiner Homosexualität zu heilen. Diesen und mögliche weitere Fälle erwähnt ein Bericht über Missbrauch in der Kirche nicht, obwohl die Verfasser davon wussten. Der Skandal wird politisch. Als Henk Heithuis 1958 mit Anfang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 04.05.2012</p>
<p>Von Benjamin Schulz</p>
<p>Die katholische Kirche in den Niederlanden ließ 1956 einen Jungen kastrieren &#8211; angeblich, um ihn von seiner Homosexualität zu heilen. Diesen und mögliche weitere Fälle erwähnt ein Bericht über Missbrauch in der Kirche nicht, obwohl die Verfasser davon wussten. Der Skandal wird politisch.</p>
<p>Als Henk Heithuis 1958 mit Anfang zwanzig starb, hatte er so viel gelitten, dass es für mehrere Leben reicht. Über Jahre von katholischen Geistlichen gequält und sexuell missbraucht, entließ die Kirche ihn erst in die Freiheit, nachdem sie ihn durch Kastration für den kurzen Rest seines Lebens gezeichnet hatte.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,829437,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Ein Brief an Karlheinz Deschner</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/03/ein-brief-an-karlheinz-deschner/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 16:48:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 03.05.2012 Gastbeitrag von Ingo Bading Sehr geehrter Herr Deschner, in einem Interview vom 23.3.2010 mit der Deutschen Presseagentur, veröffentlicht vom Humanistischen Pressedienst (http://hpd.de/node/9114) werden Sie gleich zu Anfang gefragt, ob es ähnliche Razzien wie im März 2010 im Kloster Ettal schon einmal in der Kirchengeschichte gegeben hätte. Und Sie verneinen diese Frage: &#8220;Etwas wirklich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 03.05.2012</p>
<p>Gastbeitrag von Ingo Bading</p>
<p>Sehr geehrter Herr Deschner,</p>
<p>in einem Interview vom 23.3.2010 mit der Deutschen Presseagentur, veröffentlicht vom Humanistischen Pressedienst (<a href="http://hpd.de/node/9114" target="_blank">http://hpd.de/node/9114</a>) werden Sie gleich zu Anfang gefragt, ob es ähnliche Razzien wie im März 2010 im Kloster Ettal schon einmal in der Kirchengeschichte gegeben hätte. Und Sie verneinen diese Frage:</p>
<p>&#8220;Etwas wirklich Vergleichbares kaum, zumindest schweigt meine &#8216;Kriminalgeschichte des Christentums&#8217; hierzu ebenso wie meine Sexualgeschichte &#8216;Das Kreuz mit der Kirche&#8217;.&#8221;</p>
<p>Und das scheint mir doch, wie ich denke – Entschuldigen Sie bitte! – ein Irrtum zu sein. <span id="more-13137"></span>Aus dem Buch des Historikers Hans Günter Hockerts &#8220;Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937 – Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf&#8221;, schon 1971 im Matthias-Grünewald-Verlag in Mainz erschienen (<a href="http://www.wissenbloggt.de/go.php?http://epub.ub.uni-muenchen.de/4650/" target="_blank">im Netz frei zugänglich</a>), geht klar hervor, daß es solche Razzien in deutschen Klöstern während des Dritten Reiches sehr wohl und sehr umfangreich gegeben hat, und daß die dabei gewonnenen Ergebnisse was die damalige Verbreitung von Kindesmißbrauch in kirchlichen Institutionen betrifft, offenbar sehr weitgehend der damals vorliegenden historischen Wahrheit entsprachen, die sich mit den vorliegenden Verhältnissen des Jahres 2010 offenbar sehr weitgehend deckte, wenn die damaligen Verhältnisse die heutigen nicht sogar übertroffen haben.</p>
<p>Hockerts ist sogar ein sehr bewußt katholischer Historiker, der das Thema sehr sachlich aufarbeitet in diesem Buch und sehr scharf trennt zwischen offenbar damals weitgehend ordentlicher juristischer Aufarbeitung der Thematik und der diesbezüglich natürlich wieder einmal maßlos übertriebenen Goebbel&#8217;schen Propaganda, die vom damaligen Justizminister deshalb auch scharf kritisiert wurde.</p>
<p>Ich halte diese Umstände für eine sehr wesentliche Erkenntnis, schließlich muß daraus die Frage abgeleitet werden:</p>
<p><strong>Ist die katholische Kirche eigentlich wirklich fähig und willens, aus der Vergangenheit lernen zu wollen?</strong></p>
<p>Ich denke, diese Frage muß klar verneint werden, schließlich wurden aus den Erfahrungen der 1930er Jahre auch nach 1971 schlichtweg – soweit mir übersehbar – KEINERLEI Schlußfolgerungen gezogen.</p>
<p>Ich habe über diese Thematik im Oktober 2011 einen zweiteiligen Blogbeitrag geschrieben:</p>
<p><a href="http://studgenpol.blogspot.de/2011/10/katholische-kirche-kein-lernen-aus-der.html" target="_blank">http://studgenpol.blogspot.de/2011/10/katholische-kirche-kein-lernen-aus-der.html</a></p>
<p><a href="http://studgenpol.blogspot.de/2011/10/katholische-kirche-kein-lernen-aus-der_02.html" target="_blank">http://studgenpol.blogspot.de/2011/10/katholische-kirche-kein-lernen-aus-der_02.html</a></p>
<p>(Bzw. parallel auf Paperblog: Teil 1, Teil 2.) Das kann man sicherlich auch noch anders aufbereiten. Aber die wesentlichen Sachverhalte, die hier vorliegen, das NICHTLERNEN aus der Vergangenheit, halte ich für zentral.</p>
<p>Und ich denke, <strong>selbst kirchenkritische Kreise könnten viel Anlaß haben, sich selbstkritisch zu fragen, warum nach der Veröffentlichung von Hans Günter Hockerts im Jahr 1971 nicht wesentlich vehementer gefordert worden ist, daß endlich aus der Vergangenheit gelernt würde, und warum Kinder und Jugendliche deshalb bis zum Jahr 2010 in kirchlichen Zusammenhängen so wenig geschützt waren, Eltern nicht mit Hilfe der geschichtlichen Erfahrungen gewarnt wurden.</strong></p>
<p>Vielleicht fühlen Sie oder andere sich doch veranlaßt, den etwaig von Ihnen im März 2010 geäußerten Irrtum öffentlich richtigzustellen (natürlich ggfs. auch in künftigen Werken, bzw. Neuauflagen). Insbesondere sollte sicherlich auch angeregt werden, daß die damaligen Forschungen von Hockerts von dem Erfahrungsstand von heute aus erneut aufgegriffen und vertieft würden.</p>
<p>Mit herzlichem Dank – und sehr großem Respekt – für Ihr umfangreiches und so ungeheuer wesentliches Lebenswerk,</p>
<p>sowie mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>Ingo Bading</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Gerechtigkeit und Freiheit &#8211; Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/02/gerechtigkeit-und-freiheit-uber-verjahrungsfristen-bei-sexualisierter-gewalt/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 14:04:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Vortrag]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 02.05.2012 Norman Schultz hält Vortrag an der Uni Köln Gerechtigkeit und Freiheit &#8211; Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt Ort: Uni Köln, Albertus Magnus Platz, Hauptgebäude 4.016 Zeit: Donnerstag, 3. Mai 2012 um 19:30 Uhr Norman Schultz aus dem Beirat von netzwerkB hält am 3. Mai 2012 einen Vortrag an der Universität Köln über die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 02.05.2012</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/beirat/" target="_blank">Norman Schultz</a> hält Vortrag an der Uni Köln</p>
<p><strong>Gerechtigkeit und Freiheit &#8211; Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt</strong></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/Ball_Kanzleramt.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-13121" title="Ball_Kanzleramt" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/Ball_Kanzleramt-480x355.jpg" alt="" width="480" height="355" /></a></p>
<p>Ort: <strong>Uni Köln</strong>, Albertus Magnus Platz, Hauptgebäude 4.016</p>
<p>Zeit: <strong>Donnerstag, 3. Mai 2012 um 19:30 Uhr</strong></p>
<p>Norman Schultz aus dem Beirat von netzwerkB hält am 3. Mai 2012 einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt. Zentrales Anliegen ist es, eines der Hauptargumente aus den <a href="http://netzwerkb.org/netzwerkb%e2%80%93positionspapiere/" target="_blank">Positionspapieren von netzwerkB</a> weiterzuentwickeln.<span id="more-13119"></span></p>
<p>Gleichwohl die lebensweltliche Perspektive den meisten Menschen intuitiv klar ist, gibt es vor allem Widerstände aus einer formaljuristischen Betrachtung der Tatbestände. Systemkonforme Politiker berufen sich vor allem auf geltendes Recht, welches aber aus Sicht von netzwerkB keine Gültigkeit besitzt, solange es derart dramatische Ungerechtigkeiten hervorbringt. Aus diesem Grund geht es in diesem Vortrag nicht allein um die lebensweltlichen Argumente, sondern auch und vor allem um die Frage, ob auf Grundlage der Prämissen unseres Verfassungsstaates Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt zulässig sind. Das vorgetragene Hauptargument bezieht sich daher auf einen Widerspruch in der Argumentation der Aufhebungsgegner. Zwar hat dies keine Bedeutung für innerjuristische Argumentationen trägt aber dazu bei, die Forderung nach einer Systemänderung zu bestärken.</p>
<p>Der Vortrag dauert ca. 45 Minuten und wird von Christian Aldenhoff (studierter Jurist) beantwortet werden. Es folgt eine kurze Diskussion und danach ein Umtrunk mit der Möglichkeit, das Thema weiter zu entfalten.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Die Opfer können nicht warten!&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/02/die-opfer-konnen-nicht-warten/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 13:04:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Bayerisches Staatsministerium der Justiz 02. Mai 2012 &#8211; Pressemitteilung Nr. 92/12 Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs: &#8220;Die Opfer können nicht warten!&#8221; Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch erinnert. &#8220;Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bayerisches Staatsministerium der Justiz 02. Mai 2012 &#8211; Pressemitteilung Nr. 92/12</p>
<p><strong>Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs: </strong></p>
<p><strong>&#8220;Die Opfer können nicht warten!&#8221;</strong></p>
<p>Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch erinnert. &#8220;Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs wird nun seit 9 Monaten im Deutschen Bundestag beraten. Im Interesse der Opfer des Kindesmissbrauchs würde ich mir wünschen, dass sich bei der Frage der Verjährung etwas bewegt&#8221;, mahnte Merk.<span id="more-13117"></span></p>
<p>Merk hält eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von 10 bzw. 20 auf 30 Jahre für unabdingbar. Außerdem fordert sie, dass die strafrechtliche Verjährung bei Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des Opfers ruht. Merk: &#8220;Den Opfern muss eine möglichst große Chance zuteil werden, ein Trauma vor Verjährungseintritt so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich ist. Das vielfach ins Feld geführte Gegenargument, dass nach längerer Zeit der Beweis der Taten nur schwer zu führen sei, lasse ich nicht gelten. Wir haben Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können.&#8221;</p>
<p><em>Text: <a href="http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2012/detail/92.php" target="_blank">Pressestelle Justizministerium Bayern</a></em></p>

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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Man hat Taten verjähren lassen&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/30/man-hat-taten-verjahren-lassen/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/30/man-hat-taten-verjahren-lassen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 11:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Odenwaldschule]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Frankfurter Rundschau 30.04.2012 Vor zwei Jahren versprachen alle, die sexuellen Übergriffe an der Odenwaldschule aufzuklären, den Opfern zu helfen und neue Taten zu verhindern. Doch dieses Versprechen sei gebrochen worden, sagt der Grünen-Sozialpolitiker Marcus Bocklet. Die sexuelle Gewalt an der Odenwaldschule ist noch immer nicht aufgearbeitet, beklagt Markus Bocklet. Vor zwei Jahren sorgten die Enthüllungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurter Rundschau 30.04.2012</p>
<p>Vor zwei Jahren versprachen alle, die sexuellen Übergriffe an der Odenwaldschule aufzuklären, den Opfern zu helfen und neue Taten zu verhindern. Doch dieses Versprechen sei gebrochen worden, sagt der Grünen-Sozialpolitiker Marcus Bocklet.</p>
<p>Die sexuelle Gewalt an der Odenwaldschule ist noch immer nicht aufgearbeitet, beklagt Markus Bocklet.</p>
<p>Vor zwei Jahren sorgten die Enthüllungen über systematische sexuelle Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche an der Odenwaldschule für Aufregung. Was ist seither geschehen?</p>
<p>Die Odenwaldschule hat damals gesagt, sie werde eine rückhaltlose Aufklärung in Auftrag geben und alles dafür tun, dass die Umstände der Taten schnell aufgeklärt werden. Nach zwei Jahren muss ich feststellen, dass die Schule die wissenschaftliche Aufklärung noch immer nicht in Auftrag gegeben hat. Das ist der Bruch eines Versprechens. Das empört mich zutiefst. Zwei Jahre sind genug!</p>
<p><a href="http://www.fr-online.de/rhein-main/odenwaldschule--man-hat-taten-verjaehren-lassen-,1472796,15045324.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>„Geschwisterliebe“ oder schwerer sexueller Missbrauch?</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 15:46:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 27.04.2012 „Geschwisterliebe“ oder schwerer sexueller Missbrauch? von Doro Susann K. und Patrick S. kennt mittlerweile jeder. Sie sind das Geschwisterpaar, das von einigen Anwälten, Politikern sowie Vertretern der Medien dazu auserkoren wurde, in Deutschland als Präzedenzfall einer breiten medialen und juristischen Debatte über das so genannte Inzestverbot (§ 173 StGB) missbraucht zu werden. Aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 27.04.2012</p>
<p><strong>„Geschwisterliebe“ oder schwerer sexueller Missbrauch?</strong></p>
<p>von Doro</p>
<p>Susann K. und Patrick S. kennt mittlerweile jeder. Sie sind das Geschwisterpaar, das von einigen Anwälten, Politikern sowie Vertretern der Medien dazu auserkoren wurde, in Deutschland als Präzedenzfall einer breiten medialen und juristischen Debatte über das so genannte Inzestverbot (§ 173 StGB) missbraucht zu werden. Aber eignet sich das Geschwisterpaar tatsächlich als Pfand für die Forderung nach Abschaffung des so genannten „Inzest-Paragraphen“?<span id="more-13065"></span></p>
<p>Am 12. April 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGFM) in Straßburg das deutsche Inzestverbot, das 2008 bereits vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt worden war, bestätigt. Wie in der Mehrheit der Mitgliedsländer des Europarats ist damit Beischlaf zwischen Verwandten auch in Deutschland weiterhin verboten.</p>
<p>Beide höchstrichterlichen Entscheidungen finden aber bei manchem Vertreter der Anwaltschaft, der Medien sowie der Politik keine Anerkennung. Sie inszenieren stattdessen die rührselige Geschichte einer tragischen Liebe.</p>
<p>„Das Europäische Menschenrechtsgericht hätte einem Menschen helfen können, dessen schwieriges Leben deutsche Gerichte durch brachiale Gefängnisstrafen zerstört haben, dessen Beziehung zu seiner Schwester und den Kindern unter dem Druck des staatlichen Strafapparats zerbrochen ist.“ So herzergreifend schreibt etwa Helmut Kerscher, Kommentator der Süddeutschen Zeitung (13.04.2012), über Patrick S. und die Entscheidung des EGFM.</p>
<p>„Zwei sehr einsame Menschen, die gar nicht miteinander aufgewachsen sind, hatten sich gefunden. Doch sie haben dem rechtlichen und gesellschaftlichen Druck nicht standgehalten. Drei der vier Kinder wurden der Mutter weggenommen. Die Beziehung ist auseinandergebrochen“, schmalzt Parvin Sadigh auf ZEIT Online (12.04.2012).</p>
<p>FOCUS Online (22.05.2011) macht aus Patrick S. den tragischen Helden: „Durch alle Instanzen hat der Inzest-Vater für die Legalisierung der Geschwisterliebe gekämpft – und verloren.“</p>
<p>Ob das Geschwisterpaar tatsächlich als „Präzendenzfall“ für die Forderung nach Abschaffung des Inzestverbots in Deutschland missbraucht werden kann, ist äußerst fraglich. Möglicherweise stecken ganz andere Interessen und Interessierte hinter dem anhaltenden Hype um das deutsche Inzestverbot.</p>
<p>Der von einigen so heftig kritisierte so genannte „Inzest-Paragraph“ (§ 173 StGB) verbietet den Beischlaf zwischen erwachsenen Verwandten. Also nicht nur den zwischen erwachsenen Geschwistern, sondern auch den zwischen Eltern (Großeltern) mit ihren erwachsenen Kindern (Enkelkindern). Die beispielsweise von der Piratenpartei oder dem Grünen-Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele geforderte „Abschaffung des Inzest-Paragraphen“ hätte also nicht nur die Straffreiheit für Geschwisterpaare zur Folge, sondern würde auch Väter und Großväter, die mit ihren erwachsenen leiblichen Abkömmlingen Geschlechtsverkehr betreiben, von der Strafverfolgung ausnehmen.</p>
<p><strong>Adolf B. und sein „Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“</strong></p>
<p>Ein passendes Beispiel hierfür ist der Fall des Adolf B.: Der zum Zeitpunkt seiner Gerichtsverhandlung (November 2011) 69-Jährige hat seine damals 46-jährige Tochter seit ihrem 12. Lebensjahr über mindestens 34 Jahre hinweg mindestens 500 mal vergewaltigt. Schläge, Haareziehen, Einsatz von Messer und Analverkehr haben für Adolf B., der die sexuellen Kontakte mit seiner Tochter als „einvernehmlich“ darstellte, dazu gehört. Gesichert ist, dass die Tochter drei Söhne vom ihrem Vater bekam – zwei starben kurz nach der Geburt, der lebende Sohn ist behindert. Die mangelnde Intelligenz der Tochter soll ein wesentlicher Grund gewesen sein, weshalb sie in all den Jahren keine Möglichkeit fand, sich von ihrem autoritären Vater zu lösen.</p>
<p>Dieser Mann wurde weder für den jahrelangen schweren sexuellen Kindesmissbrauch an seiner minderjährigen leiblichen Tochter (Verjährung), noch wegen der offensichtlichen Gewalt, die er gegen sie eingesetzt hat, und auch nicht wegen des Analverkehrs verurteilt. Einzig und allein die Gesetzeslage in Deutschland hinsichtlich des § 173 StGB (so genannter „Inzest-Paragraph“) hat überhaupt zu einer Verurteilung des Mannes geführt. Adolf B. wurde 2011 wegen „Beischlaf mit Verwandten“ in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Hätte das Bundesverfassungsgericht 2008 anders entschieden, wäre es vermutlich zu keiner Verurteilung gekommen und dieser Gewalttäter wäre heute ein freier Mann.</p>
<p>Die PIRATEN-Partei begründet ihre Forderung nach Streichung des so genannten „Inzest-Paragraphen“ mit dem „grundlegenden Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“. Heißt konkret im Fall des Adolf B.: Seine jahrelangen und hundertfachen schweren Vergewaltigungen seiner Tochter fallen für die Piraten unter das „Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“.</p>
<p>Der GRÜNE Ströbele hält § 173 StGB für „ein einsames Relikt aus anderen Zeiten“, der „nicht mehr in diese Zeit der geläuterten Auffassung über Ehe und Familie hinein“ passe und daher „weg müsse“. Die „geläuterte Auffassung von Ehe und Familie“, von der Ströbele spricht, hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich gezeigt: Knapp 60 Prozent derer, die sich an die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland, Dr. Christine Bergmann, gewandt haben, wurden in ihrer eigenen Familie sexuell missbraucht. Auch andere Statistiken sprechen hier eine deutliche Sprache: Der gefährlichste Ort für Kinder in Deutschland ist das Wohnzimmer, bzw. die eigene Familie. Natürlich geht es beim § 173 StGB nicht um den sexuellen Missbrauch von Kindern, aber diese Fakten machen deutlich, wie sehr das Familienbild, das der Grünen-Politiker da zeichnet, von der Realität abweicht. Insofern taugt es auch nicht als Begründung, den so genannten „Inzest-Paragraphen“ abzuschaffen.</p>
<p>Der Justiziar der LINKE-Fraktion im Bundestag und ehemalige BGH-Richter Wolfgang Neskovic spricht sich ebenfalls gegen den § 173 StGB aus: Das Strafrecht solle „nicht dazu dienen, Moralverstöße zu sanktionieren, sondern die Verletzung von Rechtsgütern und sozialschädliches Verhalten”.</p>
<p>Frage: Hat Adolf B. nicht „Rechtsgüter verletzt“ und sich nicht „sozialschädlich verhalten“ oder gründet seine Verurteilung auf (scheinbar unangebrachten) Moralvorstellungen? Außer § 173 StGB jedenfalls sah das Landgericht Nürnberg-Fürth keinerlei rechtlich begründbare Sanktionsmöglichkeiten für sein „sozialschädliches Verhalten“ und seine „Verletzung eines Rechtsguts“. Und die gesellschaftlichen Moralvorstellungen, die Adolf B. durch seine Taten sicherlich weit strapaziert hat, hatten in diesem Fall auch keinerlei strafrechtliche Relevanz.</p>
<p><strong>„Geschwisterliebe“?</strong></p>
<p>Doch zurück zu Susann K. und Patrick S., dem Geschwisterpaar, das – vordergründig – diesen ganzen Wirbel um den § 173 StGB ausgelöst hat. „Bei einvernehmlichen Beziehungen zwischen Geschwistern werde niemand geschädigt“, lautet der breite Tenor der Inzestverbots-Gegner.</p>
<p>Grund genug, einmal genauer hinter die Geschichte dieser „Geschwisterliebe“ und ihrer „Einvernehmlichkeit“ zu schauen.</p>
<p>Patrick S. kommt 1976 in Leipzig zur Welt, als zweites von fünf Kindern, Susann K. acht Jahre später. Obwohl sie leibliche Geschwister sind, wachsen die beiden getrennt voneinander auf, heißt es. Allerdings gibt es auch Meldungen, wonach die beiden trotz der belasteten Familienumstände auch als Kinder Kontakt gehabt haben sollen.</p>
<p>Der Vater ist Alkoholiker und gewalttätig. Unter anderem erinnert sich Patrick daran, dass ihm sein Vater bereits als Dreijähriger ein scharfes Messer an die Kehle gehalten hat. Das Kleinkind wird von seinem Vater auch sexuell missbraucht, woraufhin er erst in ein Pflegeheim und später in eine Pflegefamilie kommt.</p>
<p>Susann K. kommt 1984 zur Welt. 1992 wird sie altersgerecht in eine Lernförderschule eingeschult, die sie mit der 8. Klasse abschließt. Ein anschließendes Berufsvorbereitungsjahr bricht sie wegen der Geburt ihres ersten Kindes (2001) ab. Laut ihrem Anwalt hat Susann K. „erhebliche Probleme mit Lesen und Schreiben, weshalb ihre Fähigkeit zur Selbstvertretung erheblich beschränkt“ sei. Zu ihrem Bruder schaue sie auf, weil er im Vergleich zu ihr so kompetent und so erfahren sei, berichtet SPIEGEL Online.</p>
<p>Von Patrick S.s Anwalt sowie den Medien wird verbreitet, Patrick S. habe sich mit 18 Jahren (oder 23 Jahren – es kursieren unterschiedliche Versionen teilweise in ein und demselben Medium) auf die Suche nach seinen leiblichen Eltern gemacht, und im Mai 2000 seine Mutter und seine Schwester Susann K. kennengelernt. Der Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, ebenso die restlichen drei leiblichen Geschwister.</p>
<p>Patrick S. gibt seine Wohnung und seine damalige Freundin in Berlin auf und zieht in die Vierzimmerwohnung zu Mutter, Stiefvater, Schwester und Stiefbruder in Leipzig. Dort haben sowohl der Stiefbruder wie die leibliche Schwester Susann K. ein eigenes Zimmer. Patrick S. teilt sich fortan das Zimmer mit seiner Schwester. Ein halbes Jahr später stirbt die gemeinsame Mutter mit 50 Jahren. Patrick S. rückt danach laut SPIEGEL Online an die Stelle des Familienoberhauptes, jedenfalls sei die Bindung zur leiblichen Schwester „stärker geworden, weil wir doch die einzigen Kinder waren, die von unseren Eltern übrig geblieben sind“, soll Patrick S. gesagt haben.</p>
<p>Zum (öffentlich verbreiteten) Zeitpunkt des Kennenlernens der Geschwister im Jahr 2000 ist Patrick S. 24 Jahre, Susann K. 16 Jahre alt. Die Minderjährige wird schwanger. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts schöpft Verdacht und erstattet Anzeige gegen Patrick S.. Im Beisein ihres Amtsvormunds und einer weiteren Jugendamtsmitarbeiterin wird Susann K. daraufhin von der Kriminalpolizei vernommen. Als sie über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wird, soll Susann in Tränen ausgebrochen sein. Ihre Betreuerin habe um eine kurze Pause gebeten; unter vier Augen habe ihr Susann gestanden, dass das Kind von Patrick sei, sie aber nicht gegen ihren Bruder aussagen wolle. Zurück im Vernehmungsraum wird protokolliert, dass Susan keine Aussage macht, berichtet SPIEGEL Online.</p>
<p>Die Betreuerin habe im Anschluss jedoch in einem Schreiben an die Polizei bezeugt, dass Susann K. ihr bestätigt habe, dass Patrick S. tatsächlich „der Vater des von ihr zu erwartenden Kindes“ sei. SPIEGEL Online nennt dieses Vorgehen des Amtsvormunds von Susann K. einen „Vertrauensbruch in Stasi-Manier“ und macht ihn für das nun folgende „Unheil“ verantwortlich. Nun sei auch Patrick vernommen worden, einen Anwalt hätte er nicht gehabt. Er habe zugegeben, mit seiner Schwester Sex gehabt zu haben, aber beteuert, sie hätten „es doch beide gewollt“.</p>
<p>2001 wird das erste gemeinsame Kind von Patrick S. und Susann K. geboren. 2002, 2004 und 2005 folgen weitere gemeinsame Kinder. Zwei von ihnen sind behindert.</p>
<p>Ein halbes Jahr nach der Geburt des ersten Kindes kommt es vor dem Amtsgericht Borna zum Prozess gegen Patrick S.. „Seine Schwester war zur Tatzeit noch minderjährig, deshalb wird nur er angeklagt“, hält SPIEGEL Online fest.</p>
<p>Patrick S. habe zu diesem Zeitpunkt nicht verstanden, was er falsch gemacht haben soll, schreibt SPIEGEL Online weiter. „Vielleicht hätte Patrick es verstanden, wenn ihm jemand erläutert hätte, was dazu in juristischen Fachbüchern steht: Knutschen ist okay, Fummeln geht auch, selbst Oral- und Analverkehr sind erlaubt. Nur normaler Blümchensex ist verboten – und wenn die Frau schwanger wird, kann man den Inzest leicht beweisen.“ So also erklärt SPIEGEL Online am 10.03.2008 das „eigentliche“ Problem: Geschlechtsverkehr ist demnach „normaler Blümchensex“ und der ist zwar zwischen Geschwistern verboten, aber erst dann ein Problem, wenn er zu beweisen ist.</p>
<p><strong>Opfer oder Täter?</strong></p>
<p>In sämtlichen Medien wird die Geschichte des Geschwisterpaars mehr oder weniger ähnlich romantisiert: Sie würden sich lieben, sie hätten keine Ahnung gehabt, ihnen hätten anfangs keine Anwälte zur Seite gestanden, usw. Besonders Patrick S. wird in dieser Geschichte als Opfer dargestellt: des deutschen Rechtsstaats, einer überkommenen Moral, der schwierigen Familienverhältnisse, usw.</p>
<p>Weil es in diese Inszenierung vom Opfer Patrick S. nicht passt, wird auch in den allermeisten Fällen verschwiegen, dass Patrick S. nicht nur wegen Beischlafs zwischen Verwandten in 16 Fällen verurteilt worden ist, sondern auch mit anderen Gesetzesverstößen und Verhaltensauffälligkeiten wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung (2003) in Erscheinung getreten ist. Das Amtsgericht Borna hat Patrick S. zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt, weil er seine Schwester Susann K. mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat.</p>
<p>Der als „zurückhaltender, schüchterner Mensch“ beschriebene Patrick S., der „immer wieder die Augen niederschlägt, wenn er redet“ und „seine Geschichte mit sparsamen Worten und sanfter Stimme“ erzählt, hat also auch eine wesentlich gewalttätigere und aggressivere Seite.</p>
<p>Angesichts seiner eigenen frühkindlichen Erfahrungen mit schwerer Gewalt und sexuellem Missbrauch kein unüblicher Fakt. Männliche Opfer von früher familiärer Gewalt, insbesondere sexuellem Missbrauch, neigen offenbar eher als weibliche Opfer dazu, das (sexuelle) Kindheitstrauma und den damit verbundenen Opferstatus dadurch abzuwehren, dass sie nach außen besonders „männlich“ und (sexuell) aggressiv auftreten. Silke-Birgitta Gahleitner (2000) nennt dies „einen wichtigen Unterschied zwischen weiblichen und männlichen erwachsenen Missbrauchsopfern“: Bei Männern steige die Wahrscheinlichkeit der Aggressivität bzw. das Auftauchen eines sexuellen Interesses an Kindern und damit eine Entwicklung zum Täter.</p>
<p>Diese gewalttätige und täteraffine Seite von Patrick S. wird aber – weil sie die Geschichte von dem sich liebenden Geschwisterpaar und dem „einvernehmlichen Beischlaf“ massiv stören würde – in den Medien und von den Anwälten zumeist verschwiegen.</p>
<p>Die Grundzüge dieser vermeintlichen „Love-Story“ lassen sich also wie folgt zusammenfassen:</p>
<p><strong>Weiblicher Part:</strong> Susann K. ist aufgewachsen in äußerst schwierigen Familienverhältnissen, insgesamt geistig eher zurückgeblieben und in ihrer Fähigkeit zur Selbstvertretung laut ihrem Anwalt „erheblich beschränkt“. Selbstverständlich kann ihr intellektuelles Mindervermögen angeboren sein; es kann aber auch ein Hinweis auf Traumatisierung (einschließlich sexuellem Missbrauch) in der Familie sein. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass dem Mädchen Susann in ihrer Familie ein eher hierarchisches Männerbild, in dem Männer dominieren und Männergewalt als „normal“ und „berechtigt“ gilt, vermittelt wurde. Ziemlich sicher kann auch von einem äußerst labilen seelischen Zustand zum Zeitpunkt des Beginns der „Beziehung“ zu ihrem Bruder ausgegangen werden: die 16-Jährige hatte gerade ihre Mutter auf ungeklärte Weise verloren. Auf jeden Fall können die äußerst schwierigen Familienverhältnisse die große emotionale Verlorenheit und Bedürftigkeit von Susann K. erklären. Als die sexuellen Kontakte zu ihrem Bruder beginnen, ist Susann K. minderjährig und steht unter Amtsvormundschaft. Als Susann K. ihr erstes Kind gebiert, ist sie immer noch minderjährig.</p>
<p><strong>Männlicher Part:</strong> Patrick S. ist ebenfalls in äußerst schwierige Familienverhältnisse hineingeboren; von seinem leiblichen Vater wird Patrick S. im Kleinkindalter sexuell missbraucht und damit schwer traumatisiert. Von seinen Pflegeeltern erfährt man, dass sie ihn adoptierten, und für ihn „Mutter und Vater werden, auch wenn sie ihm später erklären, dass sie nicht seine leiblichen Eltern sind“ (SPIEGEL Online). Patrick S. geht ebenfalls auf eine Förderschule, schließt aber eine Schlosserlehre praktisch ab (scheitert an der theoretischen Prüfung). Auch für Patrick S. ist der Tod der leiblichen Mutter sicher ein einschneidendes Erlebnis, zumal er sie ja gerade erst kennengelernt hat. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass er aufgrund seiner Adoption keine so starke emotionale Bindung zu seiner Mutter hatte wie die Schwester, die 16 Jahre mit ihr lebte. Als Patrick S. 24-jährig bei der Familie seiner Mutter einzieht, bezieht er nicht mit dem männlichen, sondern mit dem weiblichen (Stief-)Geschwisterteil ein Zimmer (was ein Hinweis auf die Familienrangfolge sein kann, in der die Schwester die schwächste Position hat, und/oder ein Schutzschild gegen einen evtl. ebenfalls sexuell übergriffigen Stiefvater). Der Altersunterschied zwischen Patrick S. und der zum Zeitpunkt des Beginns der sexuellen Kontakte minderjährigen Susann K. beträgt acht Jahre. Patrick tritt gegenüber seiner Schwester nach dem Tod der gemeinsamen Mutter als „Familienoberhaupt“ auf und wird mindestens einmal gegen die jüngere Susann K. schwer gewalttätig.</p>
<p><strong>Schwerer sexueller Missbrauch nach § 182 StGB</strong></p>
<p>Fakt eins daraus lautet: Zumindest für den Beginn bzw. den Zeitraum bis zur Volljährigkeit von Susann K. handelt es sich bei den sexuellen Kontakten (und konkret dem Geschlechtsverkehr) zwischen dem Geschwisterpaar mitnichten um einen Fall des so genannten „Inzestparagraphen“, da nur Beischlaf zwischen erwachsenen Verwandten unter § 173 StGB fällt. Dieser Geschwisterinzest muss im Gegenteil nach seriöser Reflektion seiner Ursprungsumstände als ein Fall des § 182 StGB angesehen werden, nämlich des schweren sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen.</p>
<p>§ 182 StGB Satz 1 lautet: „Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>§ 182 StGB Satz 3 lautet: „Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt (…) und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>Bei der rechtlichen Einordnung des Falls muss unbedingt berücksichtigt werden, dass Susann K. zu Beginn der sexuellen Kontakte zwar bereits 16 Jahre alt war, es aber fraglich ist, ob sie auch über die geistige Reife einer 16-Jährigen und damit über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt hat. Jedenfalls kann nach allem, was man über den geistigen Reifegrad von Susann K. zum Zeitpunkt der ersten sexuellen Kontakte weiß, nicht zwangsläufig eine Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung vorausgesetzt werden. Noch 2005 hält ihr eigener Verteidiger – also jemand, dem zumindest mehrere persönliche Kontakte und somit eine gewisse Kenntnis der Befindlichkeit von Susann K. unterstellt werden kann – die zu diesem Zeitpunkt bereits 19-Jährige für „vermindert“ und bezeugt, dass ihre „Fähigkeit zur Selbstvertretung erheblich eingeschränkt“ sei. Wie sieht es zu diesem Zeitpunkt dann wohl mit Susann K.s „Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ aus? Die Beurteilung der Konstellation als „einvernehmlich“ ist also deutlich zu hinterfragen.</p>
<p>Der acht Jahre ältere Patrick S. kann unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit seiner Schwester zur sexuellen Selbstbestimmung und unter Einsatz von Gewalt die sexuellen Kontakte einseitig forciert haben. Wie bereits erwähnt, ist (sexuelle) Aggressivität eine Form der Abwehr eigener Missbrauchserfahrungen. Ein Altersunterschied von mindestens 5 Jahren zwischen Opfer und Täter gilt zudem als ein Definitionskriterium für sexuellen Missbrauch. Auch die – erwiesene – mindesten einmalige massive Gewalttätigkeit des Bruders gegen die Schwester kann als Hinweis gewertet werden, dass sich Susann K. gegenüber ihrem Bruder in einer Zwangslage empfunden haben könnte. Sie kann zusammen mit einem traditionellen Geschlechtsrollenverständnis zumindest als Indiz für ein Machtgefälle und damit als Indiz für sexuellen Missbrauch gelten.</p>
<p>Somit stellt sich der Fall des „Geschwisterinzests“, wegen dem mittlerweile das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt wurden, und der als „Präzedenzfall“ für nicht strafbaren einvernehmlichen Beischlaf zwischen erwachsenen Geschwistern gelten soll, in seinem Ursprung als Fall von sexuellem Missbrauch zwischen einem acht Jahre älteren, gewalttätigen Bruder und seiner geistig eingeschränkten, minderjährigen Schwester dar. Auch wenn die sexuellen Kontakte (Beischlaf) nach der Volljährigkeit von Susann K. nach deutschem Recht vermutlich tatsächlich nach § 173 StGB behandelt würden.</p>
<p>Keineswegs jedenfalls haben wir es hier mit zwei erwachsenen Menschen zu tun, die vom § 173 StGB in ihrem „Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ behindert werden. Vielmehr muss von zwei in der Kindheit schwer Traumatisierten ausgegangen werden. Diese „Geschwisterliebe“ einschließlich ihrer vermeintlichen „Einvernehmlichkeit“ ist nach allem, was bekannt ist, eher vor dem Hintergrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung zu interpretieren.</p>
<p><strong>„Geschwisterinzest“-Debatte: Cui bono?</strong></p>
<p>Der von einigen Anwälten, Politikern sowie Vertretern der Medien zur Abschaffung des so genannten „Inzestparagraphen“ in Deutschland auserkorene „Präzedenzfall“ stellt sich bei genauerer Betrachtung also in Wahrheit als Präzedenzfall für den Missbrauch von Menschen (durch Anwälte, Journalisten, Politiker usw.) und die Manipulation der Öffentlichkeit zu sehr eigenen Interessen heraus.</p>
<p>Beide Fälle – der des Geschwisterpaares Patrick S. und Susann K. wie der des Adolf B. – machen überaus deutlich: Vor einer Abschaffung des so genannten „Inzestparagraphen“ muss erst einmal sichergestellt sein, dass echte Inzestfälle nach § 173 StGB (also Beischlaf zwischen erwachsenen Verwandten) von Fällen des fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von Abhängigen, die über die Gewalttaten erwachsen geworden sind, unterschieden werden. Inzest unter erwachsenen Verwandten muss endlich von seinem Anfang und nicht von seinem Ende her gedacht werden!</p>
<p>Wenn man bedenkt, auf welch magerer Datenlage (wie viele erwachsene Geschwister tatsächlich unter § 173 StGB leiden) diese Debatte seit mehr als vier Jahren heftigst geführt und sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezerrt wurde, muss die Frage erlaubt sein, wer hat wirklich ein gesteigertes Interesse an der Abschaffung der Strafbarkeit des Beischlafs unter Verwandten? Wer hat ein gesteigertes Interesse daran, Inzest zu bagatellisieren oder sein Verbot als „grundlegenden Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ zu diskreditieren? Wer hat ein gesteigertes Interesse daran, die Opfer zu Mittäter/innen zu machen und die Täter als „Liebende“ zu inszenieren? Wer scheut dazu auch nicht vor Anwendung seiner Macht (als Anwalt, Richter, Journalist, Politiker usw.) und vor Manipulation (der Öffentlichkeit, der Justiz, der Politik usw.) zurück?</p>
<p>Genau.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/04/24/das-%e2%80%9einzestverbot%e2%80%9c/" target="_blank">Das Inzestverbot</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Das „Inzestverbot“</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/24/das-%e2%80%9einzestverbot%e2%80%9c/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 16:03:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 24.04.2012 Zur aktuellen Debatte um das „Inzestverbot“ von Doro Bei der aktuellen Inzest-Debatte wird ja – von denen, die den Inzest-Paragraphen abschaffen wollen – öffentlich hauptsächlich auf den so genannten „Geschwister-Inzest“ fokussiert. Dazu werden zwei, drei rührselig aufgemachte „Schicksale“ von angeblich einvernehmlich sexuell verkehrenden Geschwistern (die sich im Übrigen zumeist als Kinder nicht gekannt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 24.04.2012</p>
<p><strong>Zur aktuellen Debatte um das „Inzestverbot“</strong></p>
<p>von Doro</p>
<p>Bei der aktuellen Inzest-Debatte wird ja – von denen, die den Inzest-Paragraphen abschaffen wollen – öffentlich hauptsächlich auf den so genannten „Geschwister-Inzest“ fokussiert. Dazu werden zwei, drei rührselig aufgemachte „Schicksale“ von angeblich einvernehmlich sexuell verkehrenden Geschwistern (die sich im Übrigen zumeist als Kinder nicht gekannt haben sollen) durch die Medien gejagt. <span id="more-13045"></span></p>
<p>Tatsächlich untersagt § 173 StGB in Absatz 1 ganz zentral den Vollzug des Beischlafs mit leiblichen Abkömmlingen. Hier geht es also zuallererst um den „Beischlaf“ (also GV) zwischen Eltern mit ihren leiblichen (!) Kindern bzw. Enkelkindern („Abkömmlinge“). Und im Falle des § 173 StGB ist es zunächst unerheblich, ob der sexuelle Kontakt einvernehmlich stattfindet oder es sich um Vergewaltigung handelt. Zentraler Punkt der Strafbarkeit ist die Verwandtschaft und der „Beischlaf“. Wer mit erwachsenen (!) „leiblichen Abkömmlingen“ „Beischlaf“ (also GV, und nur dieser!) praktiziert, macht sich nach § 173 StGB strafbar.</p>
<p>Auch in Absatz 2 des § 173 StGB geht es zunächst um den „Beischlaf“ zwischen Verwandten „aufsteigender Linie“, also wieder Menschen aus unterschiedlichen Generationen, NICHT um Geschwister (= gleiche Generation). Erst in einer Erweiterung zu Absatz 2 und dann in Absatz 3 fokussiert der § 173 StGB den so genannten „Geschwister-Inzest“: „Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen“, heißt es in Absatz 2 Satz 2. Einschränkend allerdings heißt es in Absatz 3 § 173 StGB: „Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.“ Absatz 3 verweist also – so wie ich das verstehe &#8211; den „Beischlaf“ mit jemandem, der verwandt und unter 18 Jahre alt ist, aus dem § 173 StGB.</p>
<p>Das heißt (so verstehe ich das): Wenn es um „Beischlaf“ (also GV) zwischen Verwandten geht, bei denen einer oder beide Beteiligte UNTER 18 Jahre alt sind, kommt § 173 StGB sowieso nicht zur Anwendung. Sondern – theoretisch – § 176 StGB („Sexueller Missbrauch mit Kindern“, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank">http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html</a>) oder § 182 StGB („Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html" target="_blank">http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html</a>).</p>
<p>Absatz 2 (Satz 1) und Absatz 3 des so genannten Inzestparagraphen (§ 173 StGB) sind aber insofern äußerst entlarvend (für das deutsche Rechtsverständnis), als dass in Absatz 2 Satz 1 derjenige bestraft wird, der „Beischlaf“ mit leiblichen Verwandten in „aufsteigender Linie“ vollzieht, bzw. in Absatz 3 die „Abkömmlinge“ nicht bestraft werden.</p>
<p>Beide Absätze fokussieren damit kurioserweise (oder mit System?) auf die jeweils „Unteren“ als die/den Aktive/n („vollzieht“) und damit zu Bestrafenden (!):</p>
<p>Der Terminus „Beischlaf mit leiblichen Verwandten in aufsteigender Linie“ (§ 173 StGB Absatz 2 Satz 1) zielt ja im Kern NICHT auf den Vater/Großvater, denn das Verhältnis Vater/Großvater zu Tochter oder Sohn ist absteigend. „Aufsteigend“ dagegen ist das Verwandtschaftsverhältnis von Tochter oder Sohn zu Eltern/Großeltern. Der Satz „Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, ist (…) zu bestrafen“ zielt damit eindeutig auf Tochter oder Sohn (und jeweils andere „Untere“) als zu Bestrafende. Dagegen verschwindet der tatsächlich Mächtigere (Macht funktioniert nicht „aufsteigend“, sondern absteigend!) völlig aus der Wahrnehmung. So lässt dieser Passus sprachlich die tatsächlich mit der Macht zum Vollzug des „Beischlafs“ ausgestatteten (und damit sich strafbar machenden) verschwinden und rückt stattdessen die Unterlegenen ins Zentrum der Strafbarkeit. Wenn das nicht paradox ist!</p>
<p>„Abkömmlinge“ unter 18 Jahren nach Absatz (3) § 173 StGB von der Bestrafung auszunehmen, zielt ebenfalls auf die völlig falsche Personengruppe. Denn das große Problem in Deutschland sind doch nicht die vielen Töchter und Söhne, Enkelinnen und Enkel („Abkömmlinge“), die ihre Mütter und Väter, Großmütter und Großväter zum „Beischlaf“ bewegen wollen (um es mal neutral auszudrücken), sondern genau umgekehrt: die Millionen (siehe Häuser-Studie*) – vorwiegend – Väter und Großväter (und weitere Verwandte), die Töchter und Söhne, Enkelinnen und Enkel vergewaltigen! Auch hier wird also sprachlich eine völlig unangemessene Perspektive vermittelt.</p>
<p>(* Natürlich sind es laut der Häuser-Studie zunächst über 10 Millionen OPFER von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und das über mehrere Jahrzehnte hinweg; aber zu diesen Opfern gibt es ja Täter. Und es werden nicht zehn Täter 10 Millionen Opfer „erzeugt“ haben, schon gar nicht über mehrere Jahrzehnte hinweg. Auch nicht tausend Täter. Selbst wenn sicherlich auf einen Täter mehrere Opfer kommen können, erlaube ich mir, von ein bis mehreren Millionen Kindervergewaltigern in Deutschland zu sprechen)</p>
<p>Festzuhalten ist also erst einmal: § 173 StGB bezieht sich zuallererst und hauptsächlich auf den „Beischlaf“ (und nur den „Beischlaf“!) zwischen ERWACHSENEN Verwandten gleicher oder „aufsteigender“/absteigender Linie. Dieses Gesetz wird nun mit einiger Aufregung und medialer Aufmerksamkeit öffentlich breit diskutiert und infrage gestellt wegen des sehr speziellen Falls des „Beischlafs“ zwischen ERWACHSENEN GESCHWISTERN.</p>
<p>Frage: Wie viele solcher Fälle gibt es? Wie groß ist dieses Problem in Deutschland tatsächlich? Wie häufig kommt es vor, dass ZWEI (!) ERWACHSENE (!) Menschen, die MITEINANDER VERWANDT SIND, EINVERNEHMLICH (!) sexuellen Kontakt MITEINANDER wollen? Wie groß also ist die Zahl der ERWACHSENEN, die unter Absatz 2 Satz 2 § 173 StGB wirklich zu leiden haben? Hierzu belastbare Zahlen zu bekommen, ist nahezu unmöglich. Dazu wird allein mit dem Begriff „Inzest“ viel zu fahrlässig und undifferenziert umgegangen.</p>
<p>In der Süddeutschen Zeitung beispielsweise wurde vor kurzem (13. April 2012) der Leiter des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie an der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf (!), Peer Briken, zum „gesetzlichen Verbot einer sexuellen Beziehung zwischen Geschwistern“ befragt. Merke: Nicht zum „gesetzlichen Verbot einer sexuellen Beziehung zwischen ERWACHSENEN Geschwistern“, obwohl der Hintergrund des Interviews die aktuelle Diskussion über die Rechtmäßigkeit des Inzest-Verbots bei ERWACHSENEN Geschwistern war.</p>
<p>Auf die Frage, wie oft es zu inzestuösen Beziehungen zwischen Geschwistern komme, antwortete Briken: „Es gibt Daten darüber, dass sexuelle Erfahrungen in einem weiteren Sinne zwischen Geschwistern gar nicht so selten sind. Eine Studie nannte in den 1980erJahren die Zahl von zehn Prozent aller Kinder. Da geht es aber in der Regel um Fummeleien oder Berühren. Tatsächliche sexuelle Grenzverletzungen sind &#8211; nach allem was wir darüber wissen &#8211; sehr viel seltener.“</p>
<p>Frage: Wovon GENAU spricht dieser „Experte“??? Antwort: Von sexuellen Kontakten zwischen Geschwistern im Kindesalter („zehn Prozent aller Kinder“)! Er spricht also über sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen (§ 176 StGB, § 182 StGB) und nicht von „Inzest zwischen erwachsenen Geschwistern“ (§ 173 StGB), um den es aber in dem Artikel eigentlich gehen soll. Hier werden also munter Begriffe, Zahlen und Informationen gemischt und so eher verwirrt und verunsichert als aufgeklärt.</p>
<p>Zudem stellt dieser „Experte“ diese sexuellen Kontakte zwischen KINDLICHEN Geschwistern bagatellisierend als „sexuelle Erfahrungen“, „Fummeleien“ oder (harmloses) „Berühren“ dar, obwohl er einen Satz später selbst betont, dass „bei Inzest zwischen Geschwistern, also Kindern, nur sehr selten ein Gleichgewicht [herrscht]. Es gibt Altersunterschiede und damit unter Umständen auch ein Machtgefälle. In solchen Fällen kann auch Zwang eine Rolle spielen, der manchmal auch subtil ausgeübt wird. Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Die psychischen Folgen einer solchen Grenzüberschreitung unterscheiden sich manchmal nicht von denen sexuellen Missbrauchs durch den Vater oder Stiefvater.“ (Zitatende) Ich wiederhole: „sehr selten ein Gleichgewicht“, „Machtgefälle“, „Zwang“. Hier wird also tatsächlich von sexuellem Kindesmissbrauch im strafrechtlichen Sinn gesprochen!</p>
<p>Zur Frage, ob sich „Bruder und Schwester verlieben können“, führt Briken u.a. aus: „Schwärmereien für die Geschwister sind an der Tagesordnung und gehören zur kindlichen Entwicklung. Eine Liebe über längere Zeit mit sexueller Beziehung ist eher die Ausnahme“ und „zahlenmäßig ist Geschwisterinzest doch eher eine Randerscheinung“. (<a href="http://www.sueddeutsche.de/leben/psychiater-ueber-inzest-unter-geschwistern-aehnliche-psychische-folgen-wie-durch-missbrauch-1.1332160" target="_blank">http://www.sueddeutsche.de/leben/psychiater-ueber-inzest-unter-geschwistern-aehnliche-psychische-folgen-wie-durch-missbrauch-1.1332160</a>)</p>
<p>Abgesehen davon, dass auch dieser „Experte“ hier weitere Falschinformationen verbreitet und Bagatellisierung von sexuellem Missbrauch durch Brüder betreibt – indem er sexuellen Missbrauch durch Brüder, dem er noch wenige Sätze zuvor „Machtgefälle“, „Zwang“ bescheinigte, als „Liebe“ bezeichnet, und ihn als „Randerscheinung“ abtut, obwohl er ebenfalls kurz zuvor von 10 Prozent sprach! –, spricht er wieder eindeutig von sexuellen Kontakten im Kindesalter und NICHT von dem, um was es in der derzeitigen „Inzestverbot“-Debatte (anscheinend) geht.</p>
<p>Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht stellt zur Datenlage des Geschwisterinzests fest: „Die Sekundäranalyse empirischer Forschung zu Inzidenz (Häufigkeit von inzestuösen Handlungen, Dauer und Intensität von inzestuösen Beziehungen) und Prävalenz des Geschwisterinzests (Anteil einer bestimmten Population, der jedenfalls einmal inzestuöse Handlungen begangen hat oder inzestuösen Handlungen ausgesetzt war) verweist aber auf eine NUR BESCHRÄNKTE DATENLAGE, die KEINE SICHEREEN RÜCKSCHLÜSSE auf die Frage erlaubt, mit welcher Häufigkeit inzestuöse Handlungen zwischen Geschwistern auftreten und wie sich die Dauer sowie die Intensität der Beziehungen entwickeln“ (Hervorhebungen durch mich). In Forschungslinien werde der Inzest weitgehend mit sexuellem Missbrauch gleichgesetzt. Insoweit ergäben sich Beschränkungen, die sich auf das Alter (das Forschungsinteresse konzentriert sich auf sexuelle Handlungen im Kindheits- und Jugendalter) sowie die Opferstellung (des kindlichen oder jugendlichen Sexualpartners) bezögen. Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen (oder gleichaltrigen) Familienmitgliedern würden lediglich am Rande, miterfasst oder von vornherein ausgeschlossen.</p>
<p>Deshalb also noch einmal die Frage: Auf welcher Datenlage wird eigentlich die aktuelle „Inzestverbots“-Debatte geführt bzw. ihre Notwendigkeit begründet?</p>
<p>Ach ja, stimmt, da gibt es ja noch den einen oder anderen plakativen Einzelfall, wie derzeit beispielsweise den von Susann K. und ihrem Bruder Patrick S., der rührselig durch die Medien gezogen wird. Sie werden herzergreifend zu Opfern eines „unnötigen Gesetzes“ stilisiert, einer überkommenen Moralvorstellung, die zwei Erwachsenen, die sich „lieben“ und die „einvernehmlichen Beischlaf“ haben, scheinbar zu „Verbrechern“ macht.</p>
<p>Nun, die tatsächliche Geschichte dürfte sich etwas anders gestalten. Jedenfalls geht aus einer Stellungnahme von „M.E.L.I.N.A. Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung“ (Verein von so genannten Inzestkindern) hervor, dass Susann K. (geb. 1984) eine Förderschule bis zur 8. Klasse besucht hat. Laut ihrem Anwalt (!) hat Susann K. „erhebliche Probleme mit Lesen und Schreiben, weshalb ihre Fähigkeit zur Selbstvertretung erheblich beschränkt sei“!</p>
<p>Zweitens wird daraus ersichtlich, dass Patrick S. (geb. 1976), der Bruder von Susann K. und Vater der gemeinsamen Kinder, acht Jahre älter ist als seine Schwester (!). Beide sollen im Übrigen in den frühen Kinderzeiten auch zusammen gelebt haben (also von wegen „erst als Erwachsene begegnet“). Laut Urteilsbegründung des Amtsgerichts Leipzig (Hauptverhandlung 2005 wegen „Beischlafs“ zwischen Verwandten) trat Patrick S. auch mit anderen Gesetzesverstößen und Verhaltensauffälligkeiten hervor wie beispielsweise Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Laut Urteil des Amtsgerichts Borna wurde er wegen VORSÄTZLICHER KÖRPERVERLETZUNG (Hervorhebung durch mich) verurteilt: Er hatte seiner Schwester Susann K. (!) mit der Faust ins Gesicht geschlagen.</p>
<p>Wer hier noch von „Geschwisterliebe“ faselt, gehört meiner Ansicht nach wegen unterlassener Hilfeleistung (für Susann K.) und Verschleierung eines Straftatbestands (Schwerer sexueller Missbrauch) angezeigt. Sowohl der Altersunterschied (ein Altersunterschied von mindestens 5 Jahren zwischen Opfer und Täter gilt als ein Definitionskriterium für sexuellen Missbrauch), wie der Reifegrad (Förderschule) des Missbrauchsopfers (was auf ein Machtgefälle schließen lässt), wie die – nachgewiesene – Gewalt des Missbrauchstäters gegen sein Opfer, lassen überhaupt keinen anderen Schluss zu. Mögliche abschwächende Aussagen des Opfers Susann K. lassen sich klar mit aktuellen Erkenntnissen der Traumaforschung in Einklang bringen.</p>
<p>Hier bestätigt sich also wieder einmal, dass sexueller Missbrauch GERADE UNTER GESCHWISTERN häufig verleugnet oder – siehe Interview Briken/Süddeutsche Zeitung – als „Fummeleien“ oder „sexuelle Erfahrungen“ bagatellisiert wird. Als besonders dreist allerdings kann der Missbrauch (!) dieses Einzelfalles (Geschwister Susann K. und Patrick S.) zum Zwecke der öffentlichen INZESTdebatte (DENN DARUM GEHT ES TATSÄCHLICH!) bezeichnet werden. Tatsächlich geht es nämlich nicht um eine „Inzestverbot“- oder „Geschwisterinzest“-Debatte (wie zu beweisen ist, s.o. Ausführungen zu § 173 StGB) sondern es geht um die Thematisierung von Inzest. Es geht darum, das Thema den Opfern (wieder) zu entreißen und es wieder im Sinne der Täter zu füllen/definieren.</p>
<p>Die Täter und ihre Lobby verfolgen mit dieser Debatte auf einem (was die Missbrauchsdebatte betrifft) eigentlich eher als „Nebenschauplatz“ (EINVERNEHMLICHER „Beischlaf“ zwischen ERWACHSENEN Geschwistern) zu bezeichnenden Feld das Ziel, wieder die Definitionsmacht über sexuelle Kontakte von Erwachsenen zu Verwandten (bevorzugt hauptsächlich Kindern) zu erlangen. Dazu nutzen sie die auch in „Fachkreisen“ sowie in der Öffentlichkeit und in den Medien weit verbreitete undifferenzierte und damit fahrlässige Umgangsweise mit dem Begriff „Inzest“.</p>
<p>„Inzest“ als allgemeiner Begriff für sexuelle Kontakte zwischen Verwandten macht die tatsächlichen Machtverhältnisse, die „Selbstbedienungsmentalität“ der erwachsenen und überwiegend männlichen Täter gegenüber ihren eigenen Kindern (oder Stiefkindern), die Einseitigkeit der Interessen, die Schwere der Straftaten sowie die Gefühle der unterworfenen und vergewaltigten Opfer unsichtbar. Die aktuelle Debatte führt die Aufmerksamkeit und die Emotionen sehr geschickt auf die „harmlose“ einvernehmliche sexuelle Verbindung zwischen erwachsenen Geschwistern, ihr „Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ (Piraten-Partei), und beklagt die „konservativen Werte- und Normenvorstellungen“ unserer Gesellschaft, die im Inzestverbot deutlich würden und überkommen seien (Ströbele, GRÜNE).</p>
<p>Nochmals: Man muss fragen, wieso ausgerechnet so ein marginales Thema wie einvernehmlicher sexueller Kontakt zwischen erwachsenen Geschwistern so in den Mittelpunkt gerückt wird?</p>
<p>Mit der Diskussion über einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen erwachsenen Geschwistern, deren Notwendigkeit durch keinerlei Zahlen oder ein pandemisches Ausmaß an Leid bei dieser speziellen „Inzestgruppe“ belegt ist, wird von der TATSÄCHLICH NACHGEWIESENEN vielfachen, häufig jahrelangen schweren sexualisierten Gewalt PANDEMISCHEN AUSMASSES an Kindern und Jugendlichen in diesem Land durch ihre Väter, Großväter, Brüder, Cousins, Onkel, Stiefväter usw., wie sie durch die Ereignisse seit 2010 aufgedeckt wurden, abgelenkt.</p>
<p>Damit schlagen die Täter und ihre Lobby mindestens zwei Fliegen mit einer Klappe: Da Aufmerksamkeit (und Platz in den Medien!) begrenzt ist, verdrängen sie die TATSÄCHLICHEN vielfachen Fälle von sexualisierter Kindervergewaltigung und ihre weitere intensive und differenzierte Aufklärung von der Bildfläche. Zweitens reißen sie damit die „Informations“- und Definitionsmacht wieder an sich. Zwar wird nach wie vor über „Inzest“ gesprochen. Nur nicht über den, der TATSÄCHLICH tagtäglich und in pandemischem Ausmaß stattfindet.</p>
<p>Gerade dadurch, dass die Diskussionsanführer/innen eigentlich einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen erwachsenen Geschwistern meinen, ihre Statements aber allgemein zu „Inzest“ abgeben, transportieren sie implizit auch eine ganze Menge täterentlastende und opferbelastende „Informationen“. Beispielsweise die Frage, ob jeder sexuelle Kontakt zwischen Verwandten überhaupt Opfer produziert. Oder die, dass manche Opfer gar nichts gegen die Annäherung von Verwandten haben. Oder auch die, dass nicht die Täter und die Taten das Problem sind, sondern die Gesetze, bzw. die „zu enge/veraltete Moral” und die MoralistInnen in unserer Gesellschaft.</p>
<p>Ziel (und leider Ergebnis) ist es, die breite Gesellschaft zu verwirren und zu verunsichern hinsichtlich des Umgangs mit Opfern und der adäquaten Beurteilung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Verwirrte, verunsicherte Menschen werden sich erst einmal nicht eindeutig auf die Seite der Opfer/Betroffenen stellen – schließlich weiß man ja nicht… Verwirrte, verunsicherte Menschen werden sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen immer als etwas empfinden, zu dem man keine eindeutige Haltung haben kann und bei dem die Rolle des Opfers nicht eindeutig ist. Insofern werden verwirrte, verunsicherte Menschen – in der Gesellschaft, in der Politik, der Justiz, den Facheinrichtungen – dann immer eher dazu neigen, „im Zweifel für die Angeklagten“ (Täter) zu stimmen. Und voilá: Sieg auf ganzer Linie für die Täterlobby.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2008 jedenfalls vorerst DEN ABSATZ 2 SATZ 2 StGB – also speziell den Passus des so genannten „Geschwisterinzests“ – für verfassungsgemäß erklärt (<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html" target="_blank">http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html</a>). Die „Bewahrung der familiären Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests, der Schutz der in einer Inzestbeziehung „unterlegenen“ Partner sowie ergänzend die Vermeidung schwerwiegender genetisch bedingter Erkrankungen bei Abkömmlingen aus Inzestbeziehungen“ reicht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts aus, „das in der Gesellschaft verankerte Inzesttabu strafrechtlich zu sanktionieren“. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: „Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Geschwisterinzest mit Strafe zu bewehren, ist nach dem in erster Linie anzulegenden Maßstab von Art. 2 Abs. 1 („Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“; Recht auf sexuelle Selbstbestimmung) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“</p>
<p>Richter Wilfried Hassemer, Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, hat der Entscheidung eine abweichende Meinung (sog. „Sondervotum“) angefügt. Nach seiner Auffassung steht die Norm mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht in Einklang. Er kritisiert beispielsweise die „Berücksichtigung eugenischer Gesichtspunkte“, die seiner Meinung nach „von vornherein kein verfassungsrechtlich tragfähiger Zweck einer Strafnorm“ sei. Er kritisiert außerdem die verfassungsrechtliche Rechtfertigung im Schutz von Ehe und Familie, der seiner Ansicht nach beim so genannten „Geschwisterinzest“ keine Rolle spiele/spielen könne (ausführlich siehe <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html" target="_blank">http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html</a>).</p>
<p>Inwieweit dieses so genannte „Sondervotum“ des Richters Hassemer in der anhaltenden Diskussion um den so genannten „Geschwisterinzest“ noch eine (gewichtige) Rolle spielt, ist schwer vorherzusagen. Laut Wikipedia spielen Sondervoten, gemessen an den Entscheidungen, eine relativ geringe Rolle. Von den 1.714 abgedruckten Entscheidungen in den Bänden BVerfGE 30–101 enthielten lediglich 108 Entscheidungen Sondervoten. Zitiert werde in der Literatur vor allem die Mehrheitsmeinung, während die Argumentation der Sondervoten im späteren wissenschaftlichen Diskurs häufig nur eine untergeordnete Rolle spiele. Dennoch könnten Sondervoten zu einer RECHTSSPRECHUNGSLENKUNG führen. So könne ein Sondervotum z. B. einen späteren Rechtsprechungswandel andeuten, wenn sich die MEINUNGEN AUFGRUND VON GESELLSCHAFTLICHEM WANDEL ändern. Auch bei der konkreten Entscheidung könne die Ankündigung eines Sondervotums zu einer intensiveren Debatte innerhalb des Kollegiums führen und so ein ausgeglicheneres Ergebnis ermöglichen. (Quelle: Wikipedia, Hervorhebungen durch mich)</p>
<p>Insofern ist die aktuelle Debatte, die – wie ich bereits dargestellt habe – durchaus die Züge der Täterlobby trägt, sicher nicht zu unterschätzen. Die Meinungen über sexualisierte Gewalt gegen Kinder, aber insbesondere gegen Jugendliche, sind in unserer Gesellschaft nach wie vor sehr stark von Falschinformationen, Stereotypen, Vorurteilen usw. geprägt. Auch die Medien fallen in der Mehrzahl nicht durch differenzierte Darstellung der Problematik auf, sondern bedienen im Gegenteil genau die gesellschaftlich weit verbreiteten Falschannahmen und Stereotype. Diese gesellschaftlich weit verbreiteten Fehl- und Falschannahmen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die unfassbare Bereitwilligkeit der Medien, sich ausschließlich auf diese zu stützen, sind der nach wie vor „gute Humus“ für die Täterlobby.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/04/13/piratenpartei-lehnt-inzestverbot-ab/" target="_blank">Piratenpartei lehnt Inzestverbot ab</a></p>

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		<item>
		<title>Der Preis der Sicherungsverwahrung</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/24/der-preis-der-sicherungsverwahrung/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 11:18:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 24.04.2012 Von Simone Utler Steht rechtswidrig in Sicherungsverwahrung gehaltenen Straftätern Schmerzensgeld zu? Und wenn ja, wie viel? Vier Männer fordern vom Land Baden-Württemberg insgesamt mehr als 400.000 Euro Entschädigung. Nun entscheidet das Landgericht Karlsruhe. Karlsruhe &#8211; Sie haben Frauen vergewaltigt, sexuell genötigt und in einem Fall zu töten versucht. Dafür wurden sie zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 24.04.2012</p>
<p>Von Simone Utler</p>
<p>Steht rechtswidrig in Sicherungsverwahrung gehaltenen Straftätern Schmerzensgeld zu? Und wenn ja, wie viel? Vier Männer fordern vom Land Baden-Württemberg insgesamt mehr als 400.000 Euro Entschädigung. Nun entscheidet das Landgericht Karlsruhe.</p>
<p>Karlsruhe &#8211; Sie haben Frauen vergewaltigt, sexuell genötigt und in einem Fall zu töten versucht. Dafür wurden sie zu fünf bis 15 Jahren Haft und weiteren zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt. Die vier Männer saßen seit ihren Verurteilungen in den achtziger Jahren in der Justizvollzugsanstalt Freiburg &#8211; erst in Haft, dann in Sicherungsverwahrung.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,829321,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<item>
		<title>Hinschauen müssen auch wir …</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/21/hinschauen-mussen-auch-wir-%e2%80%a6/</link>
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		<pubDate>Sat, 21 Apr 2012 15:59:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bündnis gegen Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 21.04.2012 ein Kommentar von Hildegard Verhees zum Artikel: Im Zweifel gegen die Opfer Hinschauen müssen auch wir … “Riegel” – die hat irgendwie, irgendwann, irgendwer, irgendwo vorgeschoben vor die Herzen von TäterInnen, MittäterInnen, MitwisserInnen. Diese Riegel sind sehr wohl zu erklären – zwar nicht genetisch – genetisch geworden ist allein die Angst, die Tag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 21.04.2012</p>
<p>ein Kommentar von Hildegard Verhees zum Artikel:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/2012/04/19/im-zweifel-gegen-die-opfer/" target="_blank">Im Zweifel gegen die Opfer</a></p>
<p><strong>Hinschauen müssen auch wir …</strong></p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/T2xE9ODCpq0" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>
<p>“Riegel” – die hat irgendwie, irgendwann, irgendwer, irgendwo vorgeschoben vor die Herzen von TäterInnen, MittäterInnen, MitwisserInnen.<br />
Diese Riegel sind sehr wohl zu erklären – zwar nicht genetisch – genetisch geworden ist allein die Angst, die Tag für Tag die Gewalt produziert, heimlich und unheimlich – rechts wie links …<br />
Aber – der “freie Wille” zum Bösen …?<span id="more-13018"></span></p>
<p>Die Bundesregierung bleibt uns die Erklärung schuldig, wieso sie mich und dich und die mindestens 10 Mio. anderen Kinder aus der gesamten Nachkriegszeit so respektlos + verächtlich + menschenunwürdig von entarteten Kriminellen wie schnöde Gegenstände “GEBRAUCHEN” ließ.</p>
<p>Der Staat verschloss sich – auch – dieser Verbrechensbekämpfung, und die ach so liberale Justiz will die Augen noch immer nicht öffnen …</p>
<p>Menschenrechte für jeden Menschen! – einverstanden!</p>
<p>Aber: Schloss und Riegel und lebenslänglich für 10 Mio. heutige Erwachsene, die diese Gesellschaft als Kinder durch kaputte, kriegsgeschädigte Existenzen quälen und leiden ließ und sie heute immer noch isoliert??? – Rehabilitierung brauchen wir, nicht Isolierung!!!</p>
<p>Gott, gib uns eine zivilisiertere Rechtsprechung! AMEN.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/19/verjahrungsfristen-im-deutschen-zivilrecht-verstosen-gegen-menschenrechte/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 16:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB Pressemitteilung 19.04.2012 (als PDF herunter laden) Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte Betroffene von sexualisierter Gewalt beteiligen sich an einer Sammelklage gegen den deutschen Staat Betroffene sexualisierter Gewalt stoßen häufig auf das Problem, dass sie ihre Ansprüche auf Entschädigungsleistungen und somit auf Anerkennung als Opfer von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht durchsetzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB Pressemitteilung 19.04.2012 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/netzwerkB_Pressemitteilung_19.04.2012.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p><strong>Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte </strong></p>
<p><strong>Betroffene von sexualisierter Gewalt beteiligen sich an einer Sammelklage gegen den deutschen Staat </strong></p>
<p>Betroffene sexualisierter Gewalt stoßen häufig auf das Problem, dass sie ihre Ansprüche auf Entschädigungsleistungen und somit auf Anerkennung als Opfer von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht durchsetzen können. Verursacht wird dies durch die im deutschen Zivilrecht derzeit sowie in der Vergangenheit geltenden Verjährungsfristen. Gegen diese Regelung wollen wir gemeinsam vorgehen, bitte unterstützen sie uns, indem sie sich beteiligen.<span id="more-12996"></span></p>
<p><strong>Zur Erklärung</strong></p>
<p>Vor dem 01.01.2002 (Inkrafttreten des sogenannten Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes) galt eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen, maximal bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der Betroffenen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sah insoweit zwar eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren vor, dies jedoch ausschließlich für die allenfalls in Einzelfällen auftretende Konstellation, dass die Betroffenen von den an ihnen begangenen Taten und den Tatumständen keine Kenntnis hatten oder haben konnten. Diese Regelungen gelten auch heute noch für Taten, welche zum 01.01.2002 bereits verjährt  waren.</p>
<p>Sämtliche Ansprüche, welche sich aus Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ergeben, die vor dem 01.01.2002 begangen wurden, sind daher nach derzeitiger Gesetzeslage nicht mehr durchsetzbar. Ansprüche, die sich aus Taten ergeben, die nach dem 01.01.2002 begangen wurden, verjähren ebenfalls nach 3 Jahren; dies jedoch mit der Möglichkeit der Verjährungshemmung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der Betroffenen. Dies bedeutet, dass die Verjährungsfristen für Betroffene, welche im Kindesalter sexualisierte Gewalt erleiden, spätestens mit Vollendung des 24. Lebensjahres enden. Ebenso werden die Verjährungsfristen gehemmt, soweit zwischen dem Betroffenen und dem Täter eine häusliche Gemeinschaft besteht bis diese beendet wird.</p>
<p>Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist es jedoch immanent, dass die hiervon Betroffenen die Taten häufig über viele Jahre oder gar Jahrzehnte verdrängen, sei es aus Scham, aus Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird oder zum reinen Selbstschutz.</p>
<p>Der Kreis der Täter ist hierbei äußerst vielfältig. Diese finden sich insbesondere in Familien, in der erweiterten Verwandtschaft, in der Nachbarschaft, in Heimen, in Kindergärten und Schulen, in Kirchen oder anderweitigen religiösen Vereinigungen und Orden. Angesichts der geltenden Verjährungsfristen gehen diese Täter in vielen Fällen nicht nur straffrei, sondern darüber hinaus auch ohne jegliche Entschädigungsleistungen an ihre Opfer aus.</p>
<p><strong>In vielen Fällen führen die geltenden Verjährungsfristen somit faktisch zu Verstößen gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie das Gebot des Bereithaltens eines wirksamen innerstaatlichen  Rechtsbehelfs und damit zu Verstößen gegen Menschenrechte.</strong></p>
<p>Für die von diesen unhaltbaren Umständen Betroffenen besteht die Möglichkeit, eine Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) zu richten. Aus diesem Grund hat netzwerkB das Projekt „Sammelklage“ ins Leben gerufen, an welchem sich alle Betroffenen, die ihre eigene Geschichte in den vorstehenden Ausführungen wiedererkennen, kostenfrei beteiligen können. <strong><span style="text-decoration: underline;">Bitte beteiligen Sie sich!</span></strong></p>
<p><strong>Unter welchen Bedingungen können Sie sich beteiligen</strong></p>
<p>Für eine Beteiligung ist die Angabe etwaiger Tatzeugen, die Vorlage von Gutachten und ärztlichen Attesten sowie von Nachweisen über den (erfolglosen) Versuch, den oder die Täter strafrechtlich und zivilrechtlich zu belangen.</p>
<p>Obwohl in den meisten Fällen Strafanzeigen aufgrund der strafrechtlichen Verjährungsfristen zu Verfahrenseinstellungen führen, können diese Strafanzeigen hilfreich sein, um die entsprechenden Einstellungsnachrichten der Staatsanwaltschaft als Nachweis der Ineffektivität und Aussichtslosigkeit der innerstaatlich zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe vorlegen zu können.</p>
<p>Ein Musterformular für eine solche Strafanzeige können Sie unter nachstehendem Link herunterladen:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/Musterformular.pdf" target="_blank">http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/Musterformular.pdf</a></p>
<p>Wenn Sie sich beteiligen möchten, so lesen sie bitte die weiteren Angaben unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/" target="_blank">http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/</a></p>
<p>&#8211;<br />
Für Journalisten-Rückfragen:<br />
netzwerkB &#8211; Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.<br />
Norbert Denef, Vorsitzender<br />
Telefon: +49 (0)4503 892782<br />
Mobil: +49 (0)163 1625091</p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Im Zweifel gegen die Opfer?</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/19/im-zweifel-gegen-die-opfer/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 07:07:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Bayerisches Fernsehen 18.04.2012 Im Zweifel gegen die Opfer? Das Bistum Regensburg und die Missbrauchsfälle Als Symbol der Anerkennung soll Opfern sexuellen Missbrauchs eine Entschädigung gezahlt werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz vor einem Jahr versprochen. Mehrere Diözesen haben bereits offengelegt, wie viele Anträge positiv beschieden wurden. Nicht so Regensburg. Das Bistum schweigt. Zu Wort [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bayerisches Fernsehen 18.04.2012</p>
<p>Im Zweifel gegen die Opfer?</p>
<p><strong>Das Bistum Regensburg und die Missbrauchsfälle</strong></p>
<p><a href="http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/120418-kontrovers-missbrauch102.html" target="_blank"><img title="BR_180412" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/BR_180412-480x299.png" alt="" width="480" height="299" /></a></p>
<p>Als Symbol der Anerkennung soll Opfern sexuellen Missbrauchs eine Entschädigung gezahlt werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz vor einem Jahr versprochen. Mehrere Diözesen haben bereits offengelegt, wie viele Anträge positiv beschieden wurden. Nicht so Regensburg. Das Bistum schweigt. Zu Wort melden sich Opfer, die sich von der Kirche verraten fühlen. Zum zweiten Mal.</p>
<p><a href="http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/120418-kontrovers-bistumregensburg100.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Dass sie mich wieder zu packen kriegen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/18/dass-sie-mich-wieder-zu-packen-kriegen/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 06:04:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Frankfurter Allgemeine 14.04.2012 Missbrauchsskandal in den Niederlanden Späte Enthüllung: Das düstere Bild katholischer Missbrauchsfälle in den Niederlanden wird nun um Fälle von Zwangskastrationen erweitert. Sogar ein ehemaliger Ministerpräsident gerät dabei ins Visier. Von Dirk Schümer Zehntausende Opfer, so eine unabhängige Untersuchungskommission, habe der Missbrauch von Kindern in den Niederlanden gefordert; Tausende Kinder seien vergewaltigt worden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurter Allgemeine 14.04.2012</p>
<p>Missbrauchsskandal in den Niederlanden</p>
<p>Späte Enthüllung: Das düstere Bild katholischer Missbrauchsfälle in den Niederlanden wird nun um Fälle von Zwangskastrationen erweitert. Sogar ein ehemaliger Ministerpräsident gerät dabei ins Visier.</p>
<p>Von Dirk Schümer</p>
<p>Zehntausende Opfer, so eine unabhängige Untersuchungskommission, habe der Missbrauch von Kindern in den Niederlanden gefordert; Tausende Kinder seien vergewaltigt worden, und die kirchliche Hierarchie habe Täter systematisch geschützt und die Reputation der Kirche über das Leid der Opfer gestellt. Als wären die Folgerungen der „Deetman-Kommission“, geleitet von einem protestantischen Politiker, für Hollands Katholizismus noch nicht vernichtend genug, gerät nun ein weiterer furchtbarer Aspekt katholischer Sexualpolitik ins Gesichtsfeld: Zeitzeugen melden den Fall eines jungen Mannes, der in den fünfziger Jahren seine sexuelle Ausbeutung in einem katholischen Heim bei der Polizei anzeigte, danach in eine katholische Klinik eingewiesen und schließlich als Minderjähriger kastriert wurde. Die Begründung damals: Der Junge habe als perverser Homosexueller die Patres verführt.</p>
<p><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/missbrauchsskandal-in-den-niederlanden-dass-sie-mich-wieder-zu-packen-kriegen-11715604.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Piratenpartei lehnt Inzestverbot ab</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/13/piratenpartei-lehnt-inzestverbot-ab/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 14:25:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[ARTIKEL-PRESSE.de 13.04. 2012 Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag eine Klage auf Aufhebung des Inzestverbotes abgewiesen hat [1], bekräftigt die Piratenpartei ihre bereits 2010 auf einem Parteitag mehrheitlich unterstützte Forderung nach Streichung des Inzestparagraphen 173 StGB [2]. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ARTIKEL-PRESSE.de 13.04. 2012</p>
<p>Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag eine Klage auf Aufhebung des Inzestverbotes abgewiesen hat [1], bekräftigt die Piratenpartei ihre bereits 2010 auf einem Parteitag mehrheitlich unterstützte Forderung nach Streichung des Inzestparagraphen 173 StGB [2].</p>
<p><a href="http://www.artikel-presse.de/?p=514818" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Geheuchelte Fürsorge</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/11/geheuchelte-fursorge/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/11/geheuchelte-fursorge/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 11:11:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Gastbeitrag von Alexa Whiteman 11.04.2012 BONN/OBERWESEL (hpd/gbs) Die katholische Kirche will auf die Einrede der Verjährung bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Dies lässt sich aus einem Brief der Deutschen Bischofskonferenz schließen, der der Giordano-Bruno-Stiftung vorliegt. Dem Schreiben war ein Offener Brief des Opferanwalts Christian Sailer vorangegangen, der die Bischöfe dazu aufgefordert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gastbeitrag von Alexa Whiteman 11.04.2012</p>
<p>BONN/OBERWESEL (hpd/gbs) Die katholische Kirche will auf die Einrede der Verjährung bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Dies lässt sich aus einem Brief der Deutschen Bischofskonferenz schließen, der der Giordano-Bruno-Stiftung vorliegt.<span id="more-12935"></span></p>
<p>Dem Schreiben war ein Offener Brief des Opferanwalts Christian Sailer vorangegangen, der die Bischöfe dazu aufgefordert hatte, auf die Verjährungseinrede zu verzichten, um die von kirchlicher Seite immer wieder versprochene „restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle“ zu ermöglichen.</p>
<p>Das Antwortschreiben des „Büros für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich“ ist auf den 15. März datiert und mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich“ versehen. Rechtsanwalt Sailer wird darin gebeten, das Schreiben nicht zu veröffentlichen. Allerdings hatte Sailer nicht privat gefragt, sondern öffentlich – nicht zuletzt auch im Auftrag seiner Mandantin Alexa Whiteman, die über Jahre hinweg sexuelle wie nicht-sexuelle Gewalt in katholischen Heimen erleiden musste. Aufgrund der öffentlichen Bedeutung der Sache kann es Whiteman und Sailer zufolge gar nicht angehen, „dass die Antwort der Kirche nun in der Schublade verschwindet, bloß weil sie der Bischofskonferenz peinlich ist“.</p>
<p>Im Brief heißt es, dass der für Missbrauchsfälle zuständige Bischof Ackermann die Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuellen Kindesmissbrauch ausdrücklich unterstütze. Solange allerdings die bisherige Rechtslage Bestand habe, sei die Regelung der Kirche, die Opfer freiwillig zu entschädigen, für die Betroffenen „fairer und unbürokratischer“ als der Gerichtsweg. „Das klingt menschenfreundlich, ist aber in puncto Heuchelei kaum zu übertreffen!“, meint dazu der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. „Denn die Kirche müsste keineswegs auf die Verjährung sexueller Straftaten bestehen, da dies bei Zivilgerichtsprozessen in ihrem eigenen Ermessen liegt.“</p>
<p>Umso ungeheuerlicher sei die Argumentation im vorliegenden Brief: „Im Kern behauptet die Deutsche Bischofskonferenz, dass sie sich deshalb auf die Verjährung beruft, um den Opfern der Straftaten den mühseligen Weg vor Gericht zu ersparen! Ein Akt der selbstlosen Fürsorge sozusagen! Sogar dafür, dass die Kirche die Opfer sexueller Gewalt mit Almosen abspeist, findet sich im Brief eine originelle Erklärung: Die Bischöfe meinen nämlich, dass das entstandene Leid ohnehin durch finanzielle Entschädigungen nicht auszugleichen sei, weshalb sie ihren Beitrag als ‚symbolische Leistung‘ verstanden wissen wollen. Man kann gut verstehen, dass vergewaltigten, missbrauchten Heimkindern wie Alexa Whiteman beim Lesen solch zynischer Zeilen speiübel wurde.“</p>
<p>Das Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz sei ein „Dokument der Scheinheiligkeit, das das fehlende Unrechtsbewusstsein der Verantwortlichen in aller Klarheit zum Vorschein bringt“, sagt Schmidt-Salomon. Da von der katholischen Kirche spätestens nach diesem Brief keine fairen Lösungen mehr zu erwarten seien, empfiehlt er Betroffenen, sich an die entsprechenden Opfer-Verbände, etwa den „Verein ehemaliger Heimkinder“ (VEH), zu wenden. Darüber hinaus sei es sinnvoll, einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen, wenn die dafür erforderlichen Bedingungen gegeben seien. Schließlich habe der „Fall Whiteman“ bewiesen, „dass sich kirchliche Gewaltopfer keinesfalls mit bloß ‚symbolischen Leistungen‘ abspeisen lassen müssen. Auch wenn es für sie keine ‚Wiedergutmachung‘ im eigentlichen Sinne des Wortes geben kann, haben sie ein Anrecht auf angemessene, finanzielle Entschädigung – sie sollten sich in diesem Punkt weder von Vertretern des Staates noch von Vertretern der Kirche einschüchtern lassen.“</p>
<p>GBS</p>
<p>Links zu diesem Artikel:<br />
<a href="http://www.kanzlei-sailer.de/kirche_soll_auf_verjaehrung_verzichten-200212.pdf" target="_blank">Offener Brief</a> von Rechtsanwalt Sailer an Bischof Ackermann<br />
<a href="http://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/default/files/download/pm-221210.pdf" target="_blank">„Präzedenzfall Whiteman“</a> – Angemessene Entschädigung vieler Heimopfer bereits möglich<br />
<a href="http://www.jetzt-reden-wir.org/" target="_blank">„Jetzt reden wir!“</a> &#8211; Aktionshomepage ehemaliger Heimkinder<br />
Website des <a href="http://www.veh-ev.info/" target="_blank">Vereins ehemaliger Heimkinder</a> (VEH)</p>
<p>Quelle: <a href="http://hpd.de/node/13212" target="_blank">http://hpd.de/node/13212</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Keine Verjährung der Tat</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/10/keine-verjahrung-der-tat/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/10/keine-verjahrung-der-tat/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 13:22:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12923</guid>
		<description><![CDATA[Offener Brief 10.04.2012 Dr. Ursula von der Leyen MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Fax: 030 &#8211; 227 &#8211; 76234 Betr.: Keine Verjährung der Tat Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen, Sie werden als Frauenärztin mit den Folgen sexualisierter Gewalt bestens vertraut sein und wissen, dass die Entwicklung des betroffenen Kindes mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Offener Brief 10.04.2012</p>
<p>Dr. Ursula von der Leyen MdB<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin<br />
Fax: 030 &#8211; 227 &#8211; 76234</p>
<p><strong>Betr.: Keine Verjährung der Tat</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,</p>
<p>Sie werden als Frauenärztin mit den Folgen sexualisierter Gewalt bestens vertraut sein und wissen, dass die Entwicklung des betroffenen Kindes mit der Tat um so nachhaltiger gestört bleiben wird, je früher das Verbrechen geschieht, je näher sein Täter/seine Täterin sich in seinem Umfeld aufhält.<br />
Häufig führt gesellschaftliche Ignoranz die Betroffenen später in folgenschwere Isolierung und treibt so die gesamte Gesellschaft auf erhebliche Folge-Kosten im Gesundheits-, Sozial- und Arbeitswesen.</p>
<p>Ihnen wird die Initiative netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.) bekannt sein.<br />
Im Dezember 2011 hielt Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB, eine Rede auf dem Bundesparteitag der SPD, die Sie hier nachhören können: <a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank"><br />
http://youtu.be/j3sUibSUnu0</a><span id="more-12923"></span></p>
<p>Vor mehr als drei Jahren hatte Norbert Denef eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag eingereicht. Diese Beschwerde können Sie einsehen unter: <a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank"></p>
<p>http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/</a></p>
<p>Als einzig wirklich wirksame Warnung vor Übergriffen (und zwar für alle Zeiten!) scheint mir nur diese Art der Vorbeugung geeignet zu sein.<br />
Der Täter muss wissen, dass es <strong>keine Verjährung der Tat</strong> geben wird &#8211; niemals!</p>
<p>Der Gesetzgeber hätte mit der not-wendigen Aufhebung der Verjährung bereits vor Jahrzehnten neues Leid unendlich vieler Kinder verhindern können; Kinder brauch(t)en bis zu acht &#8220;Anläufe&#8221;, um überhaupt einmal angehört, um erst einmal ernst genommen zu werden. Sie wurden gezwungen die Tat zu verdrängen &#8211; oft auf Jahrzehnte.<br />
Die Aufhebung der Verjährungsfristen bei Schäden an Psyche, Leib und Leben muss daher &#8211; zur gesellschaftlichen Rehabilitierung ehemaliger Opfer &#8211; rückwirkend erfolgen.</p>
<p>Aus einem Gastbeitrag in netzwerkb.org möchte ich gern dies zitieren: &#8221; &#8230; wie weit wir noch von der tatsächlichen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vorwiegend an Mädchen, vorwiegend von Männern und vorwiegend in der Familie und den komplexen Zusammenhängen und Folgen dieser massiven Grundgesetz-und Körperverletzungen entfernt sind.<br />
Zwei Jahre nachdem sich „gut situierte Männer&#8221; als Opfer von sexualisierter Kindesmisshandlung in so genannten „Kaderschmieden&#8221; geoutet haben, ist das „Wissen&#8221; über sexualisierte Gewalt an Kindern und deren lebenslänglichen Folgen und volkswirtschaftlichen Schäden sowohl bei den so genannten „Expert/innen&#8221;, wie leider auch in den Medien (und ihrem ungeheuerlichen gesellschaftlichen Einfluss) erschreckend von veralteten, klischeehaften, populistischen und klar täterperspektivischen Vorstellungen geprägt.&#8221;<br />
Zitatende  (Quelle: <a href="http://netzwerkb.org/2012/04/04/eine-art-von-fruhem-%e2%80%9eeinverstandnis%e2%80%9c/" target="_blank">http://netzwerkb.org/2012/04/04/eine-art-von-fruhem-%e2%80%9eeinverstandnis%e2%80%9c/</a>)</p>
<p>Unser Staat hätte seit seiner Gründung also für die Einhaltung bestehender Gesetze und für die längst überfällige Neufassung dieser nachweisbar fehlerhaften Gesetzgebung sorgen müssen.  In Politik und Gesellschaft bediente man sich statt dessen einer sträflichen Gleichgültigkeit dem Leben gegenüber &#8211; Wirtschaft und Banken erfuhren [bis heute] jede Priorität.</p>
<p>Bitte, helfen Sie uns, das BEWUSSTSEIN für diese schlimmen Versäumnisse in der Vergangenheit bei Frau Dr. Merkel (sie plädierte anfangs für &#8220;Wahrheit und Klarheit&#8221;), im Kabinett, in der gesamten Gesellschaft zu stärken.</p>
<p>Bei 10 Mio. Überlebenden(!) müssen irgendwie ALLE beteiligt gewesen sein.</p>
<p>Über Ihre Antwort, über Ihre Solidarität und Ihre Intervention würde ich mich sehr freuen.</p>
<p>Mit hoffnungsvollen Wünschen und</p>
<p>mit freundlichen Grüßen</p>
<p>H. Verhees</p>

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		</item>
		<item>
		<title>10 Millionen Menschen sind betroffen &#8211; Beschwerde jetzt unterschreiben &#8230;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/06/10-millionen-menschen-sind-betroffen-beschwerde-jetzt-unterschreiben/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Apr 2012 10:28:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 06.04.2012 10 Millionen Menschen sind in Deutschland von sexualisierter Gewalt betroffen Laut einer Studie sind 12,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, also mehr als 10 Millionen Menschen, von sexualisierter Gewalt betroffen. (Der kleine Junge auf dem Foto ist einer von 10 Millionen) Strassbourg &#8211; Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird die Beschwerde von Norbert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 06.04.2012</p>
<p><strong>10 Millionen Menschen sind in Deutschland von sexualisierter Gewalt betroffen</strong></p>
<p>Laut <a href="http://www.aerzteblatt.de/archiv/87643" target="_blank">einer Studie</a> sind 12,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, also mehr als 10 Millionen Menschen, von sexualisierter Gewalt betroffen.</p>
<p><a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-12820" title="norbert denef_1959" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/norbert-denef_1959-339x480.jpg" alt="" width="339" height="480" /></a><br />
<em>(Der kleine Junge auf dem Foto ist einer von 10 Millionen)</em></p>
<p>Strassbourg &#8211; Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird die <a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank">Beschwerde von Norbert Denef</a> an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition <a href="http://norbert.denef.com/petition_bundestag" target="_blank">‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’</a> durch den Deutschen Bundestag voraussichtlich binnen diesen Jahres prüfen. Das teilte der Europäische Gerichtshof in einem <a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/EGMR-Schreiben-vom-26.03.2012.pdf" target="_blank">Schreiben vom 26. März 2012</a> mit.</p>
<p>Die meisten Betroffenen von sexualisierter Gewalt können viele Jahrzehnte nicht darüber sprechen, aus Angst, Scham und Schuldgefühlen.</p>
<p>Auch Norbert Denef hat geschwiegen. Erst nach 35 Jahren war er dazu in der Lage diesen Satz auszusprechen:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/aktuell/ich-wurde-sexuell-missbraucht/" target="_blank">&#8220;Ich wurde sexuell missbraucht&#8221;</a></p>
<p>Für eine Anzeige war es zu spät. Weil alles verjährt sei, sagte man ihm.</p>
<p>&#8220;Verjährt? Alles verjährt? Und ich soll wieder schweigen? Der Gesetzgeber sagt, ich soll Ruhe geben und wieder schweigen?</p>
<p>Er möchte eine gerechte Aufarbeitung dieser Verbrechen.</p>
<p>Wir bitten Sie herzlich darum, die vielen Millionen Menschen die nicht darüber sprechen können zu unterstützen, dass die Verjährungsfristen aufgehoben werden – jetzt und nicht erst irgendwann später.</p>
<p><strong>10 Millionen Menschen sind betroffen! </strong></p>
<p><strong>Geben Sie Ihnen eine Stimme!</strong></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/petition" target="_blank"><strong>Beschwerde jetzt unterschreiben &#8230;</strong></a></p>
<p>Ihr netzwerkB Team</p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>Bitte weiter twittern,</em><br />
<em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.<span id="more-12817"></span></em></p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="../2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Antrag zur Aufhebung der Verjahrungsfristen einstimmig angenommen</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2011/12/06/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen/" target="_blank">netzwerkb Gesetzentwurf Verjährungsfristen</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2011/12/17/netzwerkb-positionspapier-ruckwirkungsverbot/" target="_blank">Rückwirkungsverbot</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2011/12/06/2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%e2%80%a8/" target="_blank">Sammelklage gegen den deutschen Staat</a></p>
<p><a href="http://norbert.denef.com/Beschwerde_12805_09.pdf" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Frustration über Hilfsfonds für Heimkinder</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/05/frustration-uber-hilfsfonds-fur-heimkinder/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 12:47:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[WELT ONLINE 02.04.2012 Die Leiterin der Berliner Beratungsstelle wirft den Job hin und beklagt mangelhafte Ausstattung und Vorgaben. Beratungsstellen in anderen Bundesländern teilen ihre Kritik an zu viel Bürokratie. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>WELT ONLINE 02.04.2012</p>
<p>Die Leiterin der Berliner Beratungsstelle wirft den Job hin und beklagt mangelhafte Ausstattung und Vorgaben. Beratungsstellen in anderen Bundesländern teilen ihre Kritik an zu viel Bürokratie.</p>
<p><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article106148458/Frustration-ueber-Hilfsfonds-fuer-Heimkinder.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Mordfall Lena in Emden</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/05/mordfall-lena-in-emden/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 11:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Radio]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12796</guid>
		<description><![CDATA[Radio DIE NEUE 107.7 04.04.2012 Osnabrück &#8211; Im Mordfall Lena hat die Polizeidirektion Osnabrück ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen mehrere Beamte der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund. Dabei geht es um den Verdacht von Pflichtverletzungen bei den Ermittlungen gegen den 18 jährigen Tatverdächtigen. Der junge Mann hatte sich wegen pädophiler Neigungen im November 2011 selbst angezeigt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Radio DIE NEUE 107.7 04.04.2012</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/I87aFMefaTk" frameborder="0" width="480" height="100"></iframe></p>
<p>Osnabrück &#8211; Im Mordfall Lena hat die Polizeidirektion Osnabrück ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen mehrere Beamte der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund. Dabei geht es um den Verdacht von Pflichtverletzungen bei den Ermittlungen gegen den 18 jährigen Tatverdächtigen. Der junge Mann hatte sich wegen pädophiler Neigungen im November 2011 selbst angezeigt. Eine angeordnete Hausdurchsuchung kam nie zustande.</p>
<p>Norbert Denef, vom Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt fordert ohnehin ein Umdenken bei Kinderpornografie:</p>
<p>&#8220;Genau da liegt das Problem, dass wir, bzw. die Politik, diesen Straftatbestand nicht ganz ernst nimmt oder viel, viel leichter nimmt als wenn jemand ein Auto anzündet. Wenn jemand Autos anzündet, was ja jetzt ganz aktuell ist, der bekommt sieben Jahre Haft und wenn jemand einem Kind sexualisierte Gewalt antut der bekommt in der Regel eine Bewährungsstrafe.&#8221;</p>
<p>Inzwischen ist bekannt geworden, dass der Emder Tatverdächtige bereits 2010 eine siebenjährige genötigt hat.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/04/04/fatale-folgen-der-bestehenden-rechtslage/" target="_blank">Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Für die Aufhebung der Verjährungsfristen ohne Kompromisse</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/04/fur-die-aufhebung-der-verjahrungsfristen-ohne-kompromisse/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/04/fur-die-aufhebung-der-verjahrungsfristen-ohne-kompromisse/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 18:44:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12768</guid>
		<description><![CDATA[netzwerkB 04.04.2012 Treffen mit Burkhart Lischka, Christine Lambrecht und Marlene Rupprecht am 28.03.2012 in Berlin (Foto v.l. Burghard Lischka MdB, SPD, Norbert Denef, netzwerkB) Der Beschluss des SPD-Parteitags, die Verjährungsfristen aufzuheben, liegt schon fast ein halbes Jahr zurück. Seit diesem Tag hat netzwerkB seine Bestrebungen ausgeweitet und konnte viele Politiker für die Sache des Gerechten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 04.04.2012</p>
<p><strong>Treffen mit Burkhart Lischka, Christine Lambrecht und Marlene Rupprecht am 28.03.2012 in Berlin</strong></p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-12769" title="Lischka_Denef_280312" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/Lischka_Denef_280312-480x346.jpg" alt="" width="480" height="346" /><br />
(Foto v.l. Burghard Lischka MdB, SPD, Norbert Denef, netzwerkB)</p>
<p>Der <a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">Beschluss des SPD-Parteitags</a>, die Verjährungsfristen aufzuheben, liegt schon fast ein halbes Jahr zurück. Seit diesem Tag hat netzwerkB seine Bestrebungen ausgeweitet und konnte viele Politiker für die Sache des Gerechten gewinnen. Doch wäre die Aufhebung der Verjährungsfristen einfach durchzusetzen, dann hätten sich vernünftige Politiker längst dazu durchgerungen. Wenn jedoch Bundestagsabgeordnete Lambrecht, um nur ein Beispiel zu nennen, schon nach einer Rede im Bundestag über die schlichte Verlängerung der Verjährungsfristen einiges an unsachlicher Kritik und Häme einstecken muss, dann weiss netzwerkB, dass selbst ein eindeutiger <a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">Beschluss der Bundesdeligiertenkonferenz der SPD</a> noch einen weiten Weg zur Umsetzung hat.<span id="more-12768"></span></p>
<p>Im folgenden Video können Sie die Rede von Christine Lambrecht für die Verlängerung der Verjährungsfristen anschauen. Obwohl ihre Argumente durchaus richtig sind, ist die Forderung für netzwerkB zu wenig. Dennoch ist es aus Sicht von netzwerkB gleichsam ernüchternd, dass Frau Lambrecht mit der Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfristen schon an zu viele Grenzen stößt und politisch zu viel riskiert. Bitte machen Sie sich hiervon ein eigenes Bild und teilen Sie uns ihre Einschätzung in den Kommentaren mit:<a href="http://youtu.be/tvZ_NYJKXEI" target="_blank"> http://youtu.be/tvZ_NYJKXEI</a><strong></strong></p>
<p>Um also zu erfahren, wie die Politiker den Beschluss des Parteitags vom 6. Dezember 2011 (<a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">http://youtu.be/j3sUibSUnu0</a>) umsetzen wollen, traf sich netzwerkB nun mit den Mitgliedern des Rechtsausschuss‘ <a href="http://www.burkhard-lischka.de/" target="_blank">Burkhart Lischka</a>, <a href="http://www.christine-lambrecht.de/" target="_blank">Christina Lambrecht</a> und <a href="http://www.marlene-rupprecht.de/" target="_blank">Marlene Rupprecht</a>.</p>
<p>Die Ergebnisse dieses Gesprächs haben netzwerkB nicht überrascht. Gerade aus der Rechtsperspektive sei es schwierig, den Parteitagsbeschluss umzusetzen. Die dafür notwendige Mehrheit eine entsprechende Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag durchzusetzen, würde schlichtweg fehlen. Eine Umsetzung des Parteitagsbeschlusses würde nach Ansicht von Lamprecht, Lischka und Ruprecht bedeuten, dass die Bundestagsfraktion der SPD einen neuen Gesetzentwurf einbringen müsste, nämlich, die Verjährungsfristen nicht mehr wie bisher nur zu verlängern, sondern grundsätzlich aufzuheben.</p>
<p>Die aktuellen Machtverhältnisse würden hierbei jedoch eine Niederlage herbeiführen, wenn es zur Abstimmung der Gesetzesvorlage im Deutschen Bundestag kommt. Offenbar sperrt sich vor allem die christlich geführte Regierungskoalition dagegen die Verjährungsfristen wenigstens zu verlängern. Es scheint als wäre ein lebensfernes, aber systematisch bindendes Recht wichtiger als das Leid der Betroffenen. Auch Frau Ruprecht, als Kinderschutzbeauftragte der SPD, berichtete darüber, wie schwierig es sei, unter der jetzigen Bundesregierung die Rechte der Kinder durchzusetzen.</p>
<p>Wenig Mut zeigt sich also bei der SPD-Fraktion für das Gerechte auch gegen Widerstände anzugehen. Anders als der Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach, der das Scheitern ins Kalkül zieht, um für das moralisch Richtige einzutreten, kann der Rechtsausschuss sich nicht ohne weiteres dazu durchringen, diese Position, die Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt aufzuheben, vollends und sofort zu vertreten.</p>
<p>Die Gewissheit einer Niederlage sollte nach Ansicht netzwerkBs nicht dazu führen, einen fragwürdigen Kompromiss einzureichen (die Verlängerung der Verjährungsfristen), sondern das Gerechte an sich einzufordern und die gegenwärtige Niederlage in Kauf zu nehmen. Allein die Verlängerung der Verjährungsfristen als Kompromiss ist aus Sicht von netzwerkB kein Erfolg und würde, auch wenn sie sich als kleiner Erfolg herausstellte, die tatsächliche Aufhebung auf Jahre hinaus verzögern. netzwerkB geht es um die Aufhebung der Verjährungsfristen, weil Verjährungsfristen bei den Verbrechen der sexualisierten Gewalt, immer zu substantiellen Ungerechtigkeiten bei Betroffenen führen. Allein der Klagedruck oder die fehlende Anerkennung der Spätfolgen durch Verjährungsfristen sind bedeutende Einwände (Für eine umfassende Darlegung unserer Position, die sich nicht auf die tatsächlichen Konsequenzen in Prozessen beziehen, lesen sie unseren <a href="http://netzwerkb.org/2012/03/30/argumente-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen/" target="_blank">Artikel Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen</a>)</p>
<p>Die Bedenken von Frau Lamprecht, Frau Ruprecht und Herr Lischka hinsichtlich der Niederlage sind zwar realistisch, netzwerkB ist jedoch der Auffassung, dass den Delegierten auf dem Parteitag die aktuelle Machtsituation durchaus bewusst war und sie dennoch ein klares Signal setzen wollten, in dem sie mit ihrem eindeutigen Votum sich auf die Seite der Betroffenen gestellt haben. Die eindringliche Darstellung der Ungerechtigkeit, die beispielsweise Norbert Denef widerfahren ist, der eindeutige Nachweis, dass es sich bei den Verjährungsfristen um Täterschutz handelt, hat den Bundesparteitag überzeugt und so hat dieser sich klar gegen die Verjährungsfristen positioniert. Kompromisse, nun doch wieder nur für die Verlängerung der Verjährungsfristen einzutreten, sind seit diesem Beschluss demokratisch undenkbar. Das Eintreten der SPD für die Aufhebung der Verjährungsfristen auch im Bundestag würde hingegen ein klares, politisches Signal setzen und zugleich die Lobby derer, die ein Fortkommen in diesen Fragen blockieren, offen an den Tag legen. Hier hat die SPD allen Grund sich klar zu positionieren und sich von der nun zögerlichen und somit ungerechten Politik klar zu distanzieren.</p>
<p>Diese Einschätzung netzwerkBs zeigte sich auch, wie schon oben erwähnt, im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach als richtig (<a href="http://netzwerkb.org/2012/04/02/der-verlierer-ist-der-moralische-gewinner%e2%80%a8/" target="_blank">LINK zu Reichenbachartikel</a>). Auch Reichenbach ist der Auffassung, dass es nicht darum geht, das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen im ersten Anlauf durchzubekommen. Es geht auch nicht darum mit der CDU Kompromisse einzugehen, sondern es geht darum, dass die SPD den Beschluss des Parteitages umsetzt und somit deutlich das Ziel verfolgt, die Verjährungsfristen grundsätzlich aufzuheben. Dieses Bekenntnis der SPD, sich unmissverständlich auf die Seite der Betroffenen zu stellen, wäre das notwendige Signal an unsere Gesellschaft, Gerechtigkeit endlich wieder in den Blick zu nehmen. Das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen würde dann spätestens umgesetzt, wenn die SPD im Deutschen Bundestag wieder die Mehrheit hat.</p>
<p>netzwerkB fordert also die Bundestagsfraktion der SPD auf, den Beschluss der Delegierten des Bundesparteitages der SPD auch umzusetzen. Wir wollen Frau Lambrecht, Herr Lischka und Frau Rupprecht bewegen, einen großen Schritt nach vorn zu gehen, anstatt sich mit vielen kleinen Schritten in der Zeit zu verlaufen. 10 Millionen Betroffene (<a href="http://netzwerkb.org/2012/04/04/jeder-achte-ist-betroffen/" target="_blank">Jeder Achte ist betroffen</a>) haben ein  Recht darauf, dass die Gesellschaft ihr Leid in dieser Weise anerkannt  und ernst nimmt. Es ist an der Zeit, dass eine Partei diese Betroffenen endlich auch ernsthaft vertritt.</p>
<p>Nachtrag:<br />
Nach dem aufschlussreichen Gespräch verwiesen uns Herr Lischka und Frau Lambrecht darauf, dass wir mehr Aufmerksamkeit für das Thema der Verjährungsfristen benötigen. Wir müssen mehr Leute davon überzeugen und dürfen nach der hervorragenden Arbeit der Medien, dieses Thema anzugehen, den Druck nicht weniger werden lassen. Bitte unterstützen Sie uns daher. Kommentieren Sie beispielsweise unter diesem Artikel  und bringen Sie Ideen, wie wir die Bevölkerung für die Aufhebung der Verjährungsfristen sensibilisieren können. Twittern Sie unsere Beiträge weiter und veröffentlichen Sie diese Beiträge auf anderen Medien wie zum Beispiel Facebook. Auch so können Sie helfen.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/04/02/der-verlierer-ist-der-moralische-gewinner%e2%80%a8/" target="_blank">Der Verlierer ist der moralische Gewinner</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/02/18/damit-das-am-endeffekt-auch-erfolgreich-ist/" target="_blank">Damit das im Endeffekt auch erfolgreich ist</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/04/fatale-folgen-der-bestehenden-rechtslage/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 15:34:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12771</guid>
		<description><![CDATA[Deutsche Kinderhilfe e.V. 04.04.2012 Zu den Ermittlungspannen im Fall des mutmaßlichen Mörders von Lena: Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage (Berlin) &#8211; Die Polizei in Wittmund sieht sich derzeit schweren Vorwürfen ausgesetzt. Es ist die Rede von schweren Ermittlungspannen bis hin zur Frage, ob der Tod von Lena hätte verhindert werden können. Es ist wenig nachvollziehbar, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deutsche Kinderhilfe e.V. 04.04.2012</p>
<p><strong>Zu den Ermittlungspannen im Fall des mutmaßlichen Mörders von Lena: Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage</strong></p>
<p>(Berlin) &#8211; Die Polizei in Wittmund sieht sich derzeit schweren Vorwürfen ausgesetzt. Es ist die Rede von schweren Ermittlungspannen bis hin zur Frage, ob der Tod von Lena hätte verhindert werden können. Es ist wenig nachvollziehbar, dass der Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts nicht umgesetzt wurde und nach der Anzeige des Stiefvaters wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien sowie der Selbstanzeige des Täters keine weiteren Ermittlungen erfolgten. Es bedarf der gründlichen und schonungslosen Aufklärung aller Umstände.<span id="more-12771"></span></p>
<p>Eine der wesentlichen Ursachen wurde bislang von den Verantwortlichen, insbesondere der Politik, nicht angesprochen. Nach bestehender Rechtslage sind die in Rede stehenden Delikte nur &#8220;Kriminalität niederen Ranges&#8221;. Der Besitz kinderpornographischer Dateien wird nach § 185 b StGB nur mit einer Höchststrafe von zwei Jahren geahndet. Zum Vergleich: das Herunterladen illegaler Software oder kommerzieller Filme wird mit bis zu drei Jahren Haft und einfacher Diebstahl mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Dies obwohl die Kinderpornographie den realen Missbrauch immer jüngerer Opfer zeigt und eine pädokriminelle Neigung des Täters deutlich manifestiert. In der Praxis wird die überwiegende Zahl der Verfahren entweder gegen Auflage eingestellt oder im Strafbefehlswege abgeurteilt. Therapieauflagen werden nicht angeordnet. Zu Haftstrafen kommt es wegen der geringen Höchststrafe von zwei Jahren praktisch nie. Aus diesem Grund werden auch beschlagnahmte Rechner häufig erst nach langer Zeit ausgewertet. In Sachsen-Anhalt trat der international anerkannte Oberstaatsanwalt Peter Vogt, der sich im Kampf gegen Pädokriminalität im Internet einen Namen gemacht hat, im Jahr 2010 zurück, da zahlreiche Verfahren wegen zu langer Auswertungszeiten eingestellt werden mussten.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund hat eine Bewertung des Verhaltens der Polizei zu erfolgen. Wenn nun aus der Politik harsche Kritik an den ermittelnden Beamten erfolgt, dann darf dabei die Verantwortung der Politik für die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht außer Acht bleiben. Sexualdelikte an Kindern haben einen anderen Stellenwert als solche an Erwachsenen. Der Grundtatbestand des sexuellen Kindesmissbrauches &#8211; dazu zählt der Besitz von Kinderpornographie ohnehin nicht &#8211; ist im Grundtatbestand nur ein Vergehen. Im Gegensatz dazu sind Raub, Drogenhandel oder die sexuelle Nötigung Erwachsener ein Verbrechen. Auch dies ist zu berücksichtigen, wenn nun Kritik geäußert wird. Wenn ein Kind durch einen Pädokriminellen zu Schaden kommt, werden Rufe nach höchstmöglichen Strafen und gründlichen Ermittlungen laut. Strafrechtlich und strafprozessual werden dafür allerdings in keiner Weise die Rahmenbedingungen gesetzt. Dies spiegelt sich auch in der geringen personellen Ausstattung der Polizeibehörden für diesen Deliktsbereich wieder.</p>
<p>Unabhängig von dem fatalen Signal, dass Kinder Opfer zweiter Klasse und die Täter nur mild bestraft werden, sprechen auch präventive Gesichtspunkte für einen höheren Strafrahmen. Würde es zu Hauptverhandlungen auch in diesem Deliktsbereich kommen, könnten Therapieauflagen angeordnet werden. Auch hier hält sich die Politik vornehm zurück &#8211; flächendeckende Therapieangebote für noch nicht straffällig gewordene Männer mit entsprechenden Neigungen gibt es ebenso wenig wie solche für verurteilte Pädokriminelle. Es scheint einfacher zu sein, nun auf Einzelne zu zeigen, als auf die gravierenden Defizite der Rechtslage und der politischen Rahmenbedingungen einzugehen.</p>
<p>&#8220;Die Deutsche Kinderhilfe fordert seit Jahren eine Strafrechtsreform: der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen und sollte auch im StGB diesen Unrechtsgehalt haben. Die derzeitige Rechtslage ist einer Gesellschaft, die Kinder ernst nimmt, unwürdig. Die so genannte Kinderpornographie wird seit Jahren von der Politik unterschätzt. Vielleicht bedurfte es erst wieder eines tragischen Falles, um Politik zum Handeln zu bewegen. Wenn dieses Delikt ein Höchststrafmaß von fünf Jahren erhält, dann ist dies ein klares lägst überfälliges rechtspolitisches Signal&#8221;, so RA Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.</p>
<p>Daneben sollten sich Politik und Gesellschaft darüber verständigen, die Taten der Pädokriminellen nicht länger als Taten &#8220;Pädophiler&#8221; (aus dem Griechischen: Kinderfreunde) zu verharmlosen.</p>
<p><strong>Quelle und Kontaktadresse:</strong><br />
Deutsche Kinderhilfe e.V.<br />
Julia M. Hofmann, Vorstandssprecherin<br />
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin<br />
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949<br />
E-Mail: <a href="mailto:presse@kinderhilfe.de">presse@kinderhilfe.de</a><br />
Internet: <a href="http://www.kinderhilfe.de/" target="_blank">http://www.kinderhilfe.de</a></p>
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		<item>
		<title>Eine Art von frühem „Einverständnis“</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 11:50:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Promi-Opfer]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 04.04.2012 Gastbeitrag zum Artikel &#8220;Jeder Achte ist betroffen&#8221;, Augsburger Allgemeine 04.04.2012 Professor Jörg Fegert klärt bei seinem Vortrag über die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit auf von Doro Jörg Fegert als Gründer und Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm scheint einfach andere Stärken zu haben als die der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 04.04.2012</p>
<p>Gastbeitrag zum Artikel <a href="http://netzwerkb.org/2012/04/04/jeder-achte-ist-betroffen/" target="_blank">&#8220;Jeder Achte ist betroffen&#8221;</a>, Augsburger Allgemeine 04.04.2012</p>
<p><strong>Professor Jörg Fegert klärt bei seinem Vortrag über die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit auf</strong></p>
<p>von Doro</p>
<p>Jörg Fegert als Gründer und Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm scheint einfach andere Stärken zu haben als die der Sprache. Oder ist (soll) es wieder der Redakteur (sein), der Fegert falsch wiedergibt?<span id="more-12765"></span></p>
<p>Zunächst mal stößt auf, dass „Jeder Achte“ betroffen sein soll. Richtiger ist wohl, dass es JEDE ACHTE (weiblich) ist! Es ist mittlerweile Standardwissen, dass der Großteil der Opfer von sexualisierter Kindesmisshandlung weiblich ist (wie übrigens der Großteil der Täter männlich ist), auch wenn ich die männlichen Opfer (und weiblichen Täterinnen) nicht wegdiskutieren will. Aber die Aussage „Jeder Achte“ konstruiert einfach etwas, das so nicht der Realität entspricht.</p>
<p>Ich weiß: Es ist üblich, beide Geschlechter in der männlichen Sprachform zu subsummieren. Aber gerade wenn das tatsächliche Verhältnis bzgl. der Geschlechterverteilung so auffallend einseitig ist, ist es einfach absurd, von „Jedem Achten“ zu sprechen. So wie sich im allgemeinen Sprachgebrauch Frauen, Mädchen, weibliche Opfer von Gewalt selbstverständlich mit der männlichen Ausdrucksweise „mitgemeint“ fühlen sollen, würde die im Falle der sexualisierten Kindesmisshandlung der Realität entsprechende Verwendung von „JEDE Achte“ selbstverständlich auch die männlichen Opfer meinen. Durch die Verwendung der subsummierenden männlichen Ausdrucksweise wird dagegen ein falsches Bild konstruiert und der Großteil der Opfer wieder in die Unsichtbarkeit verdrängt.</p>
<p>Aber wie gesagt, das kann ja auch der übliche Sprachgebrauch des Redakteurs sein. Erschreckend genug, dass seine Entscheidung für „Jeder Achte“ tatsächlich mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen kann als wenn die Headline „nur“ von „jeder Achten“ sprechen würde. Mädchen/Frauen als Opfer von sexualisierter Gewalt interessieren einfach niemanden.</p>
<p>Das wird u.a. durch weitere Zitate (von Fegert oder dem Redakteur, wie er Fegert verstanden hat) untermauert:</p>
<p>„2010, so der Referent, sei die Problematik in den Medien besonders ins Blickfeld gerückt, denn die Opfer des sexuellen Missbrauchs, die sich damals an die Presse wandten, seien alle gut situierte Männer gewesen.“</p>
<p>Sollte der FACHBERATER der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, der sich eigenen Aussagen zufolge schon viele Jahre mit der Thematik sexualisierter Kindesmisshandlung befasst, sich tatsächlich so geäußert haben, dann lässt dies – meiner Meinung nach – auf eine sehr „spezielle“ Sichtweise schließen.</p>
<p>Demnach ist die Problematik der sexualisierten Kindesmisshandlung 2010 deshalb in das Blickfeld der Medien gerückt, weil es sich bei den Opfern um „gut situierte Männer“ handelte. Heißt das, dass die Medien bis 2010 die Opfer – wie gesagt überwiegend weiblich – nur deshalb nicht zur Kenntnis nehmen wollten, weil sie nicht männlich waren und nicht gut situiert? Und wenn das daraus zu lesen ist: Welche Verantwortung tragen diese Medien und auch die Gesellschaft diesen vielen Opfern der Jahrzehnte davor gegenüber?</p>
<p>„Die Politik habe sich gezwungen gefühlt, zu handeln“, wird Fegert weiter zitiert oder interpretiert. Ein Satz, der in den Augen und Ohren von Nichtbetroffenen vielleicht harmlos erscheinen mag. Tatsächlich aber sagt er doch aus, dass die Politik gezwungen werden musste zu handeln. Also dass es ihr zuvor nicht als selbstverständlich erschienen war, etwas gegen diese Pandemie („jede Achte“ immerhin!) zu unternehmen und Kinder (weibliche und männliche) endlich vor ihren Verwandten, Lehrern, Priestern oder sonstigen Machtpersonen zu schützen.</p>
<p>Hier erinnere ich an das Grundgesetz, das ja offensichtlich auch für Kinder in diesem Land gilt:</p>
<p>Grundgesetz Artikel 1, Abs. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“</p>
<p>Grundgesetz Artikel 2, Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“</p>
<p>Grundgesetz Artikel 6, Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (!)</p>
<p>Grundgesetz Artikel 7, Abs. 1: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“</p>
<p>Grundgesetz Artikel 34: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“</p>
<p>Grundgesetz Artikel 37, Absatz 1: „Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.“</p>
<p>Grundgesetz Artikel 37, Absatz 2: „Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.“</p>
<p>Meiner Ansicht nach hätte die Politik (und der Rechtsstaat) schon lange vor 2010 und den „gut situierten männlichen Opfern“ Grund genug gehabt, sich zum Handeln gezwungen zu fühlen! Sexualisierte Gewalt verletzt die grundgesetzlich gesicherten Rechte der Kinder und der Staat ist allein schon deshalb VERPFLICHTET, diese zu sichern, bzw. Verstöße dagegen zu ahnden. Und zwar nicht erst, wenn ihm keine andere Wahl bleibt, weil er aufgrund der Öffentlichkeit nicht mehr wegsehen kann, sondern weil es GRUNDGESETZE sind. KINDER SIND TRÄGER/INNEN VON GRUNDRECHTEN, und wenn Erwachsene diese nicht respektieren können, dann ist es Aufgabe des Staates, für die Einhaltung der Grundgesetze zu sorgen. Punkt.</p>
<p>(Im Übrigen begründet sich meiner Ansicht nach auch genau aus diesen Grundgesetzverletzungen der berechtigte Anspruch der Opfer – kindlicher oder heute erwachsener – gegen den Staat (bsplw. im Sinne von Entschädigung und Ausgleich der schweren Nachteile durch die erfahrene Gewalt während der Kindheit). Der Staat hat seine Schutzpflichten gegenüber den Kindern und seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Handeln der Eltern bzw. anderer Personen, denen das Kind als GRUNDRECHTRSTRÄGER anvertraut war, massiv verletzt, bzw. verletzt diese noch immer. Dafür muss er haften.)</p>
<p>Die Aussage „2010 sei die Problematik in den Medien besonders ins Blickfeld gerückt, denn die Opfer des sexuellen Missbrauchs, die sich damals an die Presse wandten, seien alle gut situierte Männer gewesen“ (die Fegert zugeschrieben wird: Zitat „so der Referent“) ist ein Offenbarungseid von Politik, Staat und Fachlichkeit. Denn es kann nicht sein, dass den vielen „Experten“ das Ausmaß und die schweren Folgen dieser Gewalt gegen Kinder so lange verborgen geblieben ist:</p>
<p>Schon viele, viele Jahre lang machen Opfer (überwiegend weiblich, weil die meisten Opfer nun einmal weiblich sind) – insbesondere im Zuge der Frauenbewegung – auf diese üble (überwiegend) männliche Gewalt aufmerksam. Das ist anhand der vielfach vorhandenen Literatur nachweisbar (Kavemann/Lohstöter, Trube-Becker, Rijnaarts, Herman, Wirtz, Bange, Gahleitner, Schalleck, Heiliger/Engelfried, etc).</p>
<p>Auch „dem Staat“ und „der Politik“ sind die (hauptsächlich männliche) Gewalt gegen (hauptsächlich) Frauen und Kinder und ihre dramatischen gesundheitlichen, aber auch volkswirtschaftlichen Folgen vor 2010 nicht verborgen geblieben. Nachzulesen u.a. in Heft 42 der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut) von 2008 (!) zum Thema „Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen“ (<a href="http://edoc.rki.de/documents/rki_fv/ren4T3cctjHcA/PDF/26Herxag1MT4M_27.pdf" rel="nofollow" target="_blank">http://edoc.rki.de/documents/rki_fv/ren4T3cctjHcA/PDF/26Herxag1MT4M_27.pdf</a>). Schon darin wird darauf hingewiesen, dass sexualisierte und speziell häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder erstmals bereits in den der 1970er-Jahren durch die Frauenbewegung thematisiert worden ist, dass es dann aber nahezu weitere 20 Jahre bis in den 1990er-Jahren dauerte, bis diese Gewalt auf nationaler und internationaler Ebene als gesellschaftliches Problem wahrgenommen wurde. Die Frage des Ausmaßes häuslicher Gewalt wurde seither auch auf europäischer Ebene durch zahlreiche Gewaltprävalenzstudien untersucht, u.a. auch in Deutschland (!).</p>
<p>Wenn sich „die Politik“ erst 2010 gezwungen gefühlt [hat], zu handeln, dann muss gefragt werden, wozu eigentlich vorher das viele Geld für Gewaltprävalenzstudien und Gesundheitsberichterstattung usw. ausgegeben wurde?? Und es darf gefragt werden, was wohl aus den vielen nach 2010 angestoßenen Forschungen werden kann, wenn die Ergebnisse dann doch letztlich niemanden zu interessieren scheinen und nicht in den Schutz und eine fachlich fundierte Unterstützung für die Betroffenen münden.</p>
<p>Klaren Widerspruch erfordert folgende Aussage:</p>
<p>„Ein weiteres großes Problem sei die Tatsache, dass Kinder „sexuellen Missbrauch zum Zeitpunkt der Tat als normal empfinden.“ Erst in der Pubertät würden die Opfer realisieren, was ihnen angetan worden ist.“</p>
<p>Frage: Wie kann ein Außenstehender – was Fegert ist, auch wenn er sich eigenen Angaben zufolge schon lange mit der Thematik beschäftigt – wissen, was Betroffene (Kinder) zum „Zeitpunkt der Tat“ empfinden? Welche Anmaßung steckt hinter solch einer Aussage (oder redaktionellen Interpretation)?? „Experten“, die definieren, was Betroffene empfinden oder nicht, missbrauchen ihre Definitionsmacht und stehen damit in der Tätertradition, nicht im Opferempfinden.</p>
<p>Ich kann aus eigener Erfahrung und von der Erfahrung zahlreicher anderer Gewaltopfer berichten, dass wir VOM ERSTEN AUGENBLICK AN dieses sexualisierte und gewalttätige (und im Übrigen STRAFBARE) Handeln der Täter ÜBERHAUPT NICHT NORMAL EMPFINDEN! Und wer – wie Fegert von sich behauptet – schon viele Jahre mit der Situation der Opfer beschäftigt ist, weiß das auch.</p>
<p>Egal, wie alt das Kind ist: es spürt sofort die Demütigung, den Verrat, die Ohnmacht, den Ekel, die Manipulation usw., die mit diesen Übergriffen einhergehen. Natürlich hat es aufgrund seines Alters und seiner Abhängigkeit von Erwachsenen überhaupt keine Möglichkeit, die „Unnormalität“ oder „Normalität“ dieser Handlungen einordnen zu können. Aber das darf doch nicht dem Kind angelastet werden, indem man – noch dazu als „Experte“ und Fachberater der Bundesregierung! – unterstellt, Kinder würden „sexuellen Missbrauch zum Zeitpunkt der Tat als normal empfinden“!!! Höchstenfalls (!!!!!) MÜSSEN Kinder „sexuellen Missbrauch zum Zeitpunkt der Tat als normal empfinden“, um in der gestörten Umgebung, der sie ausgeliefert sind, überhaupt überleben zu können. Welches (abhängige) Kind kann sich schon ernsthaft gegen sein gesamtes nahes Umfeld positionieren?? Das sind doch einfach potemkinsche Dörfer, die hier (von einem „Experten“) inszeniert werden! Sie entsprechen nicht der Realität!</p>
<p>Im Übrigen ist die Argumentation, Kinder würden sexualisierte Gewalt an sich nicht als problematisch empfinden, sondern erst der Kontakt mit den gesellschaftlich vermittelten Normen und Werten (die in der Pubertät bewusst würden) wäre dann traumatisierend, eine veraltete, gleichwohl von so genannten „Pädophilen“ und anderen am Täterschutz orientierten Menschen gerne verwendete Täterentlastungskonstruktion.</p>
<p>So konnte Dr. Herbert Maisch in seinem 1968 (!) in der Reihe „rororo sexologie“ erschienenen Buch „Inzest“ tatsächlich behaupten, dass „Die psychische Belastung weniger durch die Schwangerschaft [als FOLGE VON SEXUELLEM Missbrauch durch den Vater!!!] an sich [entstand], als durch die meist negativen Reaktionen der engeren oder weiteren Umwelt.“ Die schwerwiegende Folge „Schwangerschaft“ soll also für das Mädchen nicht weiter belastend sein (HALLOOO???), während die – meiner Meinung nach durchaus nachvollziehbare – Empörung über solch ein Geschehen im Umfeld das eigentlich Verwerfliche sein soll?? Gut: Die Empörung hat leider nie die Richtigen – nämlich die Täter – getroffen, sondern wurde und wird nach wie vor auf die Opfer projiziert. Dass sich aber auch die „Experten“ schon damals an der Schuldverschiebung beteiligt haben und dies – siehe Fegert (oder Fegertinterpretation) – bis heute offenbar tun, entsetzt. GERADE nach 2010!</p>
<p>Nochmals zum Mitschreiben: Kinder wissen und spüren sehr genau und sehr direkt, dass das, was gewalttätige Erwachsene mit ihnen tun, nicht in Ordnung ist, dass es sie ängstigt, ekelt, überfordert und zu psychischen Notreaktionen zwingt. Sie können aber aufgrund ihres Alters nicht wissen, dass ihre „Normalität“ (die ja eigentlich eine „Gestörtheit“ ist) nicht die „Normalität“ aller Kinder ist (wenn auch – wie wir heute wissen – vieler).</p>
<p>Dass sie sich an die ihnen vermittelte (gestörte) „Normalität“ anpassen, dient ihrem Schutz und ist eine Überlebens- bzw. Traumareaktion (Tipp: Fachliteratur lesen!). Es ist eigentlich eine Höchstleistung der kindlichen Psyche und müsste insofern von einem „Experten“ (Fegert) völlig anders konnotiert werden. Seine (?) Darstellung des Zusammenhangs konstruiert ein Fehlverhalten und/oder sogar eine Art von frühem „Einverständnis“ der Opfer mit der Missbrauchssituation. Das ist das seit Jahrzenten übliche „Blaming the victim“. Schlimm, dass das vom Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm und Fachlichen Berater der Bundesregierung beim Thema sexualisierte Kindesmisshandlung kommt.</p>
<p>Wie gesagt: Es ist nicht klar – da wir nicht dabei waren – welche Aussagen der Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm tatsächlich gemacht hat und was die Schlüsse und Interpretationen des Redakteurs aus dem Referat von Fegert sind. So oder so aber machen diese Einlassungen deutlich, wie weit wir noch von der tatsächlichen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vorwiegend an Mädchen, vorwiegend von Männern und vorwiegend in der Familie und den komplexen Zusammenhängen und Folgen dieser massiven Grundgesetz- und Körperverletzungen entfernt sind.</p>
<p>Zwei Jahre nachdem sich „gut situierte Männer“ als Opfer von sexualisierter Kindesmisshandlung in so genannten „Kaderschmieden“ geoutet haben, ist das „Wissen“ über sexualisierte Gewalt an Kindern und deren lebenslänglichen Folgen und volkswirtschaftlichen Schäden sowohl bei den so genannten „Expert/innen“, wie leider auch in den Medien (und ihrem ungeheuerlichen gesellschaftlichen Einfluss) erschreckend von veralteten, klischeehaften, populistischen und klar täterperspektivischen Vorstellungen geprägt.</p>
<p>Es ist noch ein so weiter Weg.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2010/11/11/fegert-nennt-missbrauchsopfer-%e2%80%9elugner%e2%80%9c-2/" target="_blank">Fegert nennt Missbrauchsopfer Lügner</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2010/11/16/acht9-interview-sorgt-fur-wirbel/" target="_blank">Interview sorgt für Wirbel</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2010/12/28/kindesmissbrauch-einseitig/" target="_blank">Kindesmissbrauch einseitig</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/30/missbrauchsopfer-%e2%80%93-selbst-schuld%e2%80%a8/" target="_blank">Missbrauchsopfer? -  Selbst Schuld!</a></p>
<p>&#8211;</p>
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<em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.</em></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Jeder Achte ist betroffen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/04/jeder-achte-ist-betroffen/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 05:40:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>

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		<description><![CDATA[Augsburger Allgemeine 04.04.2012 Professor Jörg Fegert klärt bei seinem Vortrag über die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit auf Von Konrad Dreyer Reisensburg Es war ein ernstes Thema bei den Reisensburger Schlossgesprächen, die jetzt zum zehnten Mal im Günzburger Stadtteil stattfanden. Professor Jörg Fegert sprach dort vor etwa 70 Hörern über das Thema „Sexueller Missbrauch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Augsburger Allgemeine 04.04.2012</p>
<p>Professor Jörg Fegert klärt bei seinem Vortrag über die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit auf</p>
<p>Von Konrad Dreyer</p>
<p>Reisensburg Es war ein ernstes Thema bei den Reisensburger Schlossgesprächen, die jetzt zum zehnten Mal im Günzburger Stadtteil stattfanden. Professor Jörg Fegert sprach dort vor etwa 70 Hörern über das Thema „Sexueller Missbrauch in der Kindheit, die Bedeutung für das weitere Leben“. Was die etwa 70 Hörer schockierte, war die hohe Zahl der Betroffenen. Laut einer Studie sind 12,5 Prozent der Bevölkerung, also jeder Achte, von sexuellem Missbrauch betroffen.</p>
<p><a href="http://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Jeder-Achte-ist-betroffen-id19497251.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der Verlierer ist der moralische Gewinner </title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 12:38:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 02.04.2012 Politisches Dilemma Der Verlierer ist der moralische Gewinner  (Foto netzwerkB &#8211; SPD Parteitag, 6. Dezember 2011, in Berlin) netzwerkB trifft sich mit dem Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach und stellt fest, dass Verlieren dennoch ein moralischer Erfolg sein kann   Berlin/Scharbeutz &#8211; In der Politik sind eindeutige Beschlüsse eine Seltenheit. Im Kampf um das Gerechte geht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 02.04.2012</p>
<p><strong>Politisches Dilemma</strong></p>
<p><strong>Der Verlierer ist der moralische Gewinner </strong></p>
<p><a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-11443" title="SPD_Parteitag_6.12.2011" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/12/SPD_Parteitag_6.12.2011-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" /></a><br />
<em>(Foto netzwerkB &#8211; SPD Parteitag, 6. Dezember 2011, in Berlin)</em></p>
<p><strong>netzwerkB trifft sich mit dem Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach und stellt fest, dass Verlieren dennoch ein moralischer Erfolg sein kann  </strong></p>
<p>Berlin/Scharbeutz &#8211; In der Politik sind eindeutige Beschlüsse eine Seltenheit. Im Kampf um das Gerechte geht es zu häufig darum, das Gesicht und damit die eigenen Positionen zu wahren. Daher ist es Aufgabe der Vereine mit Vehemenz für die Sache des Gerechten einzutreten, um fragwürdige Kompromisse immer wieder aufzuhellen und zu demaskieren. Auch aus diesen Gründen enthielt sich netzwerkB der Zusammenarbeit am Runden Tisch. Dort stimmten die Mitglieder einer bloßen Verlängerung der Verjährungsfristen zu und einigten sich so auf einen fragwürdigen Kompromiss. <span id="more-12727"></span></p>
<p>Der Erfolg netzwerkB’s bei der kompromisslosen Rede Norbert Denefs auf dem SPD-Parteitag (<a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">http://youtu.be/j3sUibSUnu0</a>) bedeutete nun ein politisches Dilemma. Dass netzwerkB mit dem Antrag, die Verjährungsfristen aufzuheben, erfolgreich war, hieß zugleich, dass ein <a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf" target="_blank">bestehender Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion</a> zurückgewiesen worden ist. Dieser zurückgewiesene Antrag, die Verjährungsfristen schlicht nur zu verlängern, war mit Sicherheit Resultat von Kompromissverhandlungen, die sich an dem angeblich realistisch Machbaren orientierten, aber nicht an das vollends Gerechte in den Blick nahmen. Der <a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf" target="_blank">Antrag netzwerkBs, die Verjährungsfristen aufzuheben</a>, ist nun insbesondere für den Rechtsausschuss der SPD-Fraktion ein Problem. Wie geht die Fraktion nun mit dem gegenwärtigen Gesetzesentwurf zur bloßen Verlängerung der Verjährungsfristen um?</p>
<p>Zu diesem Problem hat sich nun der Abgeordnete <a href="http://www.gerold-reichenbach.de/" target="_blank">Gerold Reichenbach </a>unmissverständlich geäußert. Im persönlichen Gespräch mit Norbert Denef antwortete Gerold Reichenbach, wie die Bundestagsfraktion der SPD mit Bundesparteitagsbeschluss umgehen könne. Gerold Reichenbach stellte diesbezüglich fest, dass es zwei Möglichkeiten gebe:</p>
<ol>
<li>Den Gesetzentwurf zurückziehen und einen neuen einbringen</li>
<li>Den jetzigen Entwurf im Verfahren lassen und dazu Änderungsanträge zu stellen</li>
</ol>
<p><strong>Der Verlierer ist der moralische Gewinner </strong></p>
<p>Von Anfang an war es netzwerkB bewusst, dass die SPD sich zunächst nur symbolisch für das Gerechte einsetzen könnte. Da die Mehrheiten im Bundestag nicht gegeben waren, konnte der SPD Parteitagsbeschluss nicht bedeuten, dass die Verjährungsfristen sogleich fallen, wohl aber war es gelungen, eine Partei direkt von der Sache des Gerechten zu überzeugen. Gleichwohl die SPD keine Mehrheit hatte, diesen Beschluss auch politisch umzusetzen, zeigte der Bundesparteitag der SPD, dass sich eine Partei nicht den angeblichen Sachzwängen eines formalen Rechtssystems beugt, sondern sich für das Gerechte der Betroffenen einsetzte.</p>
<p>Als wichtiger Unterstützer bei dieser Sache des Gerechten offenbarte sich nun auch Gerold Reichenbach, der zwar die politischen Realitäten erkennt, aber dennoch den oppositionellen Signalcharakter sieht, den die Forderung nach Aufhebung der Verjährungsfristen haben kann. Auch zu dem Preis, dass es für die Aufhebung der Verjährungsfristen keine Mehrheit im Deutschen Bundestag geben wird, weil die Übermacht der christlichen Parteien besteht, sei dies das richtige Signal, so Reichenbach im Gespräch mit Norbert Denef.</p>
<p>Nach Auffassung von Gerold Reichenbach geht es nicht darum, das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen im ersten Anlauf durchzubekommen. Es geht auch nicht darum mit der CDU Kompromisse einzugehen, sondern es gehe darum, dass die SPD den Beschluss des Parteitages umsetzt und langfristig das Ziel verfolgt, die Verjährungsfristen grundsätzlich aufzuheben. Dass der Bundestag diesen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Verjährungsfristen ablehnt, muss Kalkül sein, denn das Bekenntnis der SPD, sich unmissverständlich auf die Seite der Betroffenen zu stellen, wäre das richtige Signal an unsere Gesellschaft, Gerechtigkeit wieder herzustellen. Darüber hinaus würde es auch bedeuten, dass das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen spätestens umgesetzt werden würde, wenn die SPD im Deutschen Bundestag wieder die Mehrheit hat. Für netzwerkB ist dies eine eindeutige Absage an die Politik der kleinen Schritte, wonach eine Aufhebung der Verjährungsfristen erst in den Jahren 2030 oder 2040 als realistisch gelte.</p>
<p>In Folge dieses sehr aufschlussreichen Gesprächs mit Gerold Reichenbach und den Eindrücken des Politikbetriebs muss netzwerkB nun unweigerlich die Frage an die Politiker stellen, ob eine Partei im Bundestag wirklich als Verlierer gelten könne, weil eine Koalition der Bundesregierung sich für den Täterschutz entscheidet, während diese Partei für das Gerechte der Betroffenen eintritt. Gerold Reichenbach zeigt, dass eine derartige Niederlage zumindest den moralischen Erfolg bedeutet und damit aus Sicht der Betroffenen für die SPD keine Niederlage sein kann.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/02/18/damit-das-am-endeffekt-auch-erfolgreich-ist/" target="_blank">Damit das am Endeffekt auch Erfolgreich ist</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/30/argumente-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen/" target="_blank">Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen</a></p>
<p>&#8211;</p>
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		<item>
		<title>Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/30/argumente-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 15:17:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
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		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB Positionspapier &#8220;Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen&#8221; Stand: 30. März 2012 (als PDF herunter laden)  Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen  Inhaltsverzeichnis: Einleitung I.  Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen a)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können b)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB Positionspapier &#8220;Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen&#8221;</p>
<p>Stand: 30. März 2012 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verjährungsfristen_27.03.12.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p><strong> Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen </strong></p>
<p>Inhaltsverzeichnis:</p>
<p>Einleitung</p>
<p><strong>I.  Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen</strong></p>
<p>a)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können</p>
<p>b)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen für das Sozialgefüge in der Bundesrepublik positive Auswirkungen hat<span id="more-12705"></span></p>
<p><strong>II. Allgemeine Positionen zu Fragen der Aufhebung der Verjährungsfristen<br />
</strong><br />
a)    Warum das Rückwirkungsverbot bei der Aufhebung der Verjährungsfristen nicht greift</p>
<p>b)    Warum der Staat eine höhere Verantwortung bei Sexualstraftaten gegen Jugendliche trägt</p>
<p>c)     Warum der Staat seiner Verantwortung gegenüber Kindern bisher ungenügend nachkam</p>
<p>d)    Wie die gegenwärtige Regelung der Verjährungsfristen aussieht</p>
<p>e)    Warum die geplante Verlängerung der Verjährungsfristen keine Verbesserung darstellt</p>
<p>f)    Warum Verjährungsfristen Täterschutz bedeuten</p>
<p><strong>III. Warum Verjährung für Straftaten sexualisierter Gewalt gegen Kinder substantiell ungerecht ist<br />
</strong><br />
a)    Warum die Frage der Verjährungsfristen bis an die Grundfeste unserer Demokratie heranreicht und warum der Mensch Vorrang vor dem System hat</p>
<p>b)    Warum der Mensch bei sexualisierter Gewalt vor formalen Regeln Vorrang hat</p>
<p>c)    Warum sexualisierte Gewalt ein Verbrechen besonderer Schwere ist und unser Gerechtigkeitsverständnis herausfordert</p>
<p>d)    Warum es bei sexualisierter Gewalt den Tätern um die Einschränkung der Freiheit Betroffener geht</p>
<p>e)     Warum es Betroffenen bei sexualisierter Gewalt um mehr als Entschädigung geht<strong> </strong></p>
<p>f)    Warum unsere Gesetzgebung eine erzieherische Funktion für das Sozialgefüge hat und dieses bei sexualisierter Gewalt besonders zum Tragen kommt</p>
<p>g)    Warum der Staat mit der Einschränkung der Klagemöglichkeiten die Verbrechen fortsetzt</p>
<p>h)    Warum Nicht-Erinnern Teil des Verbrechens ist</p>
<p>i)    Warum sich der Staat mit der Gewährung von Ausgleichsgerechtigkeit in Form von Verjährungsfristen gegenüber dem Täter selbst widerspricht</p>
<p>j)    Warum der Staat sich für seine eigenen Grundlagen der Gerechtigkeit entscheiden muss und warum die Aufhebung der Verjährungsfristen damit im Einklang steht</p>
<p>&#8211;</p>
<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p>Dieses komplexe Positionspapier von netzwerkB dient dazu, die vielfältigen Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen zu sortieren und darzustellen. Es sind bei weitem nicht alle Argumente erfasst, aber sie dienen als Grundlage, um sich in Diskussionen zu diesem Thema schnell mit den nötigsten Argumenten versorgen und orientieren zu können.</p>
<p>Das Positionspapier ist dabei in drei Teile gegliedert, wobei wir zunächst die Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen in Bezug auf die Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen klären sowie die Konsequenzen der Aufhebung in den Blick nehmen. In einem zweiten Punkt bearbeiten wir allgemeinere Positionen zu den Verjährungsfristen, wobei gegenwärtige Auffassungen zu den Verjährungsfristen argumentativ geprüft werden. Im dritten und letzten Punkt finden sich starke philosophische Argumente, die weniger durch das gegenwärtige Recht ausargumentierbar sind, zugleich aber doch das Verhältnis von sexualisierter Gewalt, Freiheit der Entwicklung und der Grundgerechtigkeit in unserem Staat in den Blick nimmt. Diese Argumente mögen hilfreich sein, doch aufgrund ihrer Komplexität sind sie als eher theoretische Untermauerung am Ende zu finden.</p>
<p>Vielen Dank, dass sie sich mit diesen notwendigen Ausführungen auseinandersetzen</p>
<p>Ihr netzwerkB-Team</p>
<p>&#8211;</p>
<p><strong>I.    Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen</strong></p>
<p><strong>a)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können</strong></p>
<p>Zunächst muss netzwerkB natürlich eingestehen, dass es tragisch ist, wenn Betroffene gegen ihre Täter prozessieren und dann aus Mangel an Beweisen scheitern. Dies geschieht schon heute sehr häufig, insofern es überhaupt zu einer Anklage kommt. Dennoch glauben wir, dass es nicht eine Frage der Konsequenzen ist, ob wir uns für eine Aufhebung der Verjährungsfristen entscheiden oder nicht. Für netzwerkB steht die Frage der grundlegenden Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen im Mittelpunkt. Hier ist es gerecht wie bei anderen Straftaten auch, dass die Betroffenen bei Kenntnis über die Straftaten, wenn sie denn klagen wollen und für sich das Für und Wider einer Klage abgewogen haben, auch klagen können.</p>
<p>Unserer Auffassung schließt die Abschaffung der Verjährungsfristen also eine Gerechtigkeitslücke gegenüber Betroffenen. Unsere Argumentationen hierzu sind sehr vielfältig. Wir wollen einige, wenn auch nicht alle Gründe für die Verjährungsfristen auflisten und auch einige andere Fragen für den Diskurs zur Verfügung stellen.</p>
<p>Gründe für die Abschaffung der Verjährungsfristen, die nicht die Konsequenzen möglicher Prozesse in den Blick nehmen:</p>
<p>1.    <strong>Gerechtigkeit gegenüber Betroffenen:</strong>  Durch die Abschaffung gewährleistet der Rechtsstaat, dass der Betroffene die Möglichkeit bekommt, Anzeige zu erstatten, insofern er es will. Momentan dürfen Betroffene von so bezeichneten Altfällen, die klagen wollen, nicht klagen. Gleich wie ein möglicher Prozess ausgehen mag, nimmt der Staat hier eine Vorentscheidung über die Beweismöglichkeit vor und verwehrt Betroffenen pauschal ihr Recht dies vor Gericht prüfen zu lassen. Aber auch in Fällen, wo aufgrund von Zeugenaussagen sexualisierte Gewalt noch eindeutig beweisbar ist, verhindert der Staat eine gerechte Aufarbeitung.</p>
<p>2.    <strong>Anerkennung der Langzeitschäden bei Betroffenen:</strong> Angeblich wäre mit den Verjährungsfristen ein Rechtsfrieden wieder hergestellt. Diese Annahme ist jedoch falsch, insofern sich der Betroffene mit den Spätfolgen der verübten Taten auseinander setzen muss. Hier gibt es keinen Rechtsfrieden, da der oftmals immense Schaden noch nicht reguliert ist und für den Betroffenen tagtägliches Leid bedeutet. Allein mit der Gewährung der Klagemöglichkeit, auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind, erkennt der Staat zumindest an, dass die lebenslangen Schäden nicht wie bei Sachgegenständen abgelten. Seelische Verletzung bestehen weitaus länger als etwa der Schaden beim Diebstahl einer Handtasche. Demzufolge bedeutet die Abschaffung der Verjährungsfristen auch eine Anerkennung des Leids Betroffener und dass sich beim psychischen Wohl Rechtsfrieden nicht allein durch verstrichene Zeit einstellt.</p>
<p>3.    <strong>Schwere der Tat:</strong> Sexualisierte Gewalt zeichnet sich durch die besondere Schwere der psychischen Folgen aus. Zwar ist das Ereignisfeld sexualisierter Gewalt sehr differenziert, allerdings haben gerade Betroffene, die in einer mehrjährigen vom Täter bezeichneten Beziehung stehen, einen immensen Eingriff in ihre Psyche zu verkraften und dies oftmals in noch sehr jungen Jahren ihrer Entwicklung. Täter machen Betroffene in vielfältigen Handlungen über Jahre hinaus von ihnen abhängig und sie in diesem Maße auch bis hin zu einem perfiden Schein von Freiwilligkeit gefügig. Gerade diese tiefgreifende Manipulation zerreißt Betroffene und hat oftmals lebenslange Selbstbeschuldigung, Ängste, Depressionen und Scham zur Folge. Da der Langzeitschaden ein ganzes Leben betrifft, ist der Wert oftmals nicht mehr in einem vernünftigen Rahmen bezifferbar, da ein Menschenleben schlicht zerstört worden ist. Derart schwere Verbrechen dürfen nicht verjähren. Gerade eine Aufhebung der Verjährungsfristen erkennt die Schwere der Verbrechen an und zeigt an, dass die Bundesrepublik diese Formen der angeblichen Kindesliebe ächtet und auf das Schärfste verurteilt.</p>
<p>4.    <strong>Beseitigung des Klagedrucks bei Betroffenen:</strong> Die Abschaffung der Verjährungsfristen beseitigt den Klagedruck, den viele Betroffene verspüren. netzwerkB liegt so beispielsweise ein Fall vor, wo an eine junge Frau die Klagefrist heranrückt und sie bereits in der Therapie die schwere Entscheidung treffen muss, ob sie anzeigt oder nicht. Dazu ist sie noch nicht bereit. Im Gegenzug hält der Täter momentan noch still und äußert sich nicht. Mit der Verjährung seiner Taten kann sich dieses dramatisch ändern. Auch dieses übt wiederrum Druck auf die Betroffene aus. Der Druck muss hier beseitig werden, um die Betroffenen beispielsweise in ihrer Therapie zu unterstützen. Diese Verbesserung erreicht die Abschaffung der Verjährungsfristen unmittelbar.</p>
<p>5.    <strong>Täterschutz durch Unterlassungserklärungen:</strong> Verjährungsfristen führen momentan dazu, dass bestimmte Betroffene nicht klagen dürfen, obwohl Geständnisse vorliegen. Stattdessen werden die Betroffenen mit Unterlassungserklärungen unter Druck gesetzt. Diese Form des Täterschutzes wäre mit einer Aufhebung der Verjährungsfristen ebenfalls beseitigt.</p>
<p>6.    <strong>Opferschutz vor Täterschutz:</strong> Den Opfern, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer beeinträchtigt sind, muten wir offenbar zu, dass der Rechtsstaat die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als nicht geschehen betrachtet bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“ (so genannter „Rechtsfrieden“). Aufgrund dieser Rechtspraxis beim so genannten „sexuellen Kindesmissbrauch“ haben wir faktisch Straffreiheit für die Täter, wenn die Tat nur genügend lange zurückliegt. Diese Straffreiheit empfinden Betroffene als gesellschaftlichen Verrat und als Ignoranz gegenüber ihren Rechten und den Folgen solcherart Gewalterfahrungen. Die Aufhebung der Verjährungsfristen würde so zumindest ein Bekenntnis zum Opferschutz sein und den Staat in den Augen der Betroffenen nicht zum Mittäter machen.</p>
<p>7.    <strong>Anerkennung des Schweigens bei Betroffenen:</strong> Die Schwere der Verbrechen bei sexualisierter Gewalt zeichnet sich oftmals dadurch aus, dass Betroffene sich nicht äußern (aufgrund von Scham, Angst, Selbstbeschuldigung) oder sich darüber hinaus nicht erinnern können, da sie verdrängen müssen. Diesem Schweigen muss Rechnung getragen werden. Die Aufhebung der Verjährungsfristen erkennt das Schweigen der Betroffenen an und vermindert so den gesellschaftlichen Druck auf Betroffene.</p>
<p>8.    <strong>Anerkennung der Verjährungshemmung bis zur Klageerhebung durch den Betroffenen:</strong> Insofern ein Betroffener erst spät über die Gründe seiner psychischen Qualen erfährt, so muss er das Recht haben, zu klagen. Wir von netzwerkB sehen es als Verletzung der Menschenrechte an, wenn der Staat dem Betroffenen dieses Recht verwehrt (wie schon unter Punkt 1 erwähnt), noch dazu in besonderen Maße wenn die Betroffenen zuvor psychisch nicht in der Lage waren, zu klagen. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass hier allein durch das Verbot von Rechtswegen her, Betroffene sich unter Druck fühlen. Sie spüren, dass die Verjährung womöglich gar ihre eigene Schuld war. Aufhebung der Verjährungsfristen beseitigt dies.</p>
<p>Im Mittelpunkt der vormaligen Argumente stand vorwiegend die Frage der Gerechtigkeit. Neben diesen Gründen legt netzwerkB noch Wert auf andere konsequenzialistische Argumentationsstränge, gleichwohl diese Argumente ferner die Verjährungsfristen betreffen, sondern diese Argumente das Verhältnis zwischen Vergangenheitsbewältigung und der Entwicklung unserer Gesellschaft betreffen. Dieses möchten wir auch erläutern:</p>
<p><strong>b)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen für das Sozialgefüge in der Bundesrepublik positive Auswirkungen hat</strong></p>
<p>netzwerkB betont besonders einen gesellschaftlichen Wandel, wobei es darum geht, sozial vererbte Gewalt und Gegengewalt zu beenden. Nicht Wut und Hass oder etwaige Rachegedanken begründen daher unsere Haltung. Bei der Aufhebung der Verjährungsfristen geht es nicht darum Täter zu strafen. Mittelpunkt unseres Bemühens ist es, dass sich die Gesellschaft ändert, so dass keine Täter mehr in unserer Gesellschaft entstehen. Um dieses zu erreichen, benötigen wir eine konsequente, objektive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Die Aufhebung der Verjährungsfristen gibt an dieser Stelle ein erstes Signal, dass wir die Vergangenheit als Herkunft unserer gegenwärtigen Probleme ernst nehmen. In vielen Fällen, so glaubt netzwerkB, ist die Ursache der Taten in den Umständen der kindlichen Entwicklung zu suchen; auf Seiten der Täter und der Betroffenen. Die Aufhebung der Verjährungsfristen vor allem im Zivilrecht zeigt eine erhöhte Bereitschaft nach den Gründen für seelisches Leid zu suchen und sensibilisiert schließlich unsere Gesellschaft für ihre eigene Entwicklung.</p>
<p>Die Aufhebung der Verjährungsfristen ist ein Federstrich, zugleich aber ein klares, moralisches Signal für die Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen und damit sogar ein Votum für die freie Entwicklung unserer Kinder. Dieses klingt utopisch kann sich in der Konsequenz jedoch als radikaler Schnitt in den Gewaltketten erweisen, denn wir würden ein bagatellisiertes Vergehen als Verbrechen, das es ist, behandeln und zugleich eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unterstützen.</p>
<p>Zudem mag es ebenso sein, dass sich aus der Aufhebung eine präventive Wirkung vor sexualisierter Gewalt ergibt, da wir ein höheres Bewusstsein für viele Fälle sexualisierter Gewalt schaffen (vergleichbar wären hier die Auswirkungen in Schweden, wo der Staat Gewalt gegen Kinder stark sanktioniert).</p>
<p><strong>II. Allgemeine Positionen zu Fragen der Aufhebung der Verjährungsfristen</strong></p>
<p><strong>a)    Warum das Rückwirkungsverbot bei der Aufhebung der Verjährungsfristen nicht greift</strong></p>
<p>netzwerkB ist die Problematik des Rückwirkungsverbotes bei einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen bewusst. Das  Rückwirkungsverbot ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie aus § 2 des Strafgesetzbuches.  Das Rückwirkungsverbot bewirkt, dass ein Täter ausschließlich für Taten bestraft werden kann, welche zum Zeitpunkt der Begehung der Tat bereits den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt haben.</p>
<p>Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot bezieht sich allerdings nur auf eine materielle Straftat, das heißt, die Straftatbestände (z.B. Körperverletzung gem. § 223 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB) an sich. Formelle Vorschriften, mithin das strafrechtliche Verfahrensrecht, unterliegen dem Rückwirkungsverbot nicht. Hinsichtlich der Verjährungsvorschriften war in der juristischen Literatur und Rechtsprechung lange Zeit die Frage  umstritten, ob diese dem materiellen oder dem formellen Straf(verfahrens)recht zuzuordnen sind.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner in der Entscheidungssammlung als BVerfGE 25, 269 ff. veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die Verjährungsfristen formeller Natur sind und eine rückwirkende Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen hinsichtlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohter Straftaten für zulässig erachtet.</p>
<p>Das von den Gegnern der Aufhebung der Verjährungsfristen vorwiegend angebrachte Argument, das verfassungsrechtlich verankerte Rückwirkungsverbot ließe eine vollständige Aufhebung generell nicht zu, ist in dieser abschließenden Konsequenz nicht zutreffend. Eine Durchbrechung ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts vielmehr, wenn auch unter engen Voraussetzungen, durchaus zulässig.</p>
<p><strong>b)    Warum der Staat eine höhere Verantwortung bei Sexualstraftaten gegen Jugendliche trägt</strong></p>
<p>Grundlage des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Hier wird geregelt, wer für welche Vergehen oder Verbrechen wie hoch bestraft wird. Der Staat (als Vertreter des Volkes) hat dafür Sorge zu tragen, dass die Regeln der Gemeinschaft (Gesetze) eingehalten werden, bzw. dass Verstöße gegen diese Regeln entsprechend geahndet werden. Er tut dies im öffentlichen Interesse („im Namen des Volkes“). Nun handelt es sich bei sexueller Gewalt gegen Kinder per definitionem um Straftaten, in denen die  Opfer regelmäßig nicht über die Entwicklungsreife verfügen, das deutsche Strafrecht zu kennen, bzw. die daraus resultierende Rechtslage entsprechend einfordern zu können. Das heißt: Der Staat – in Kenntnis des Informationsungleichgewichts zwischen Täter und Opfer und der deutlich schwächeren Position der kindlichen Opfer – trägt eine weitaus größere Verantwortung dafür, dass Kinder und Minderjährige vor solcherart Straftaten geschützt bzw. ihm solcherart Straftaten auch unabhängig vom kindlichen Reifegrad bekannt werden.</p>
<p><strong>c)    Warum der Staat seiner Verantwortung gegenüber Kindern bisher ungenügend nachkam</strong></p>
<p>Bislang beschränkte sich der Staat darauf, die entsprechenden Gesetze zwar im Strafgesetzbuch zu verankern, die Aufdeckung dieser Straftaten bürdete er allerdings überwiegend den (minderjährigen) Betroffenen auf.</p>
<p>Hinzu kommt, dass der Staat es lange Zeit versäumte vernünftige Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu schaffen. Da es für Sexualstraftaten selten Zeugen gibt, steht  im Falle des so genannten „sexuellen Missbrauchs“ oftmals Aussage gegen Aussage und in Deutschland ist es so, dass Betroffenen von Sexualstraftaten allgemein, aber besonders Kindern, die über sexualisierte Gewalt durch Erwachsene berichten, wenig Glauben geschenkt wird. Glaubwürdigkeitsgutachten über die Opfer werden im Strafrecht nur selten angeordnet, u.a. aus finanziellen Gründen.</p>
<p>Bis heute trägt sowohl der Staat als auch die Gesellschaft Mitverantwortung dafür, dass Sexualstraftaten gegen Kinder bzw. Minderjährige zumeist lange nicht aufgedeckt werden und dementsprechend strafrechtlich nicht geahndet werden, da sich um das Problem in verschiedenster Weise nicht gekümmert wurde. So verweist der Staat beispielsweise auf die strafgesetzlichen Verjährungsfristen, doch ist bekannt, dass  traumabedingt Betroffene langjährig schweigen. Dieses traumabedingte Schweigen ist mittlerweile breit erforscht und gründet u.a. in neuronalen und endokrinologischen Stressreaktionen. Das heißt, die Erinnerungen sind den Betroffenen aufgrund der traumatischen Reaktion oftmals lange Zeit kognitiv nicht zugänglich. Selbst wenn die Informationen zugänglich sind, dann erfolgen Angst und Scham. Die derzeitige strafrechtliche Verjährungsregelung leugnet faktisch diese Traumatisierung der Opfer, und kommt daher den Täter/innen zugute.</p>
<p><strong>d)    Wie die gegenwärtige Regelung der Verjährungsfristen aussieht</strong></p>
<p>Anfang 2010 wurde der so genannte „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene“ (RTsM) sowie die Stelle einer „Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs“ eingerichtet. Damals wurde unter anderem eine „schnellere Hilfe“ für Betroffene versprochen.</p>
<p>Ein gutes Jahr später liegen nun Vorschläge seitens der am RTsM vertretenen Ministerien(insbesondere Bundesjustizministerium) und Empfehlungen der „Unabhängigen Beauftragten“, Christine Bergmann, unter anderem zur Verjährung von sexueller Gewalt an Kindern bzw. Minderjährigen vor.</p>
<p>Sowohl die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als auch die „Unabhängige Beauftragte“ Christine Bergmann treten für die Beibehaltung der bisherigen strafrechtlichen  Verjährungsfristen ein. „Die Forderungen nach einer rückwirkenden Aufhebung strafrechtlicher Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch sowie nach einer Unverjährbarkeit von Delikten des sexuellen Kindesmissbrauchs können nicht unterstützt werden“, schreibt Christine Bergmann in ihrer Empfehlung an den so genannten „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“. Derzeit liegt die strafrechtliche Verjährungsfrist für sexuelle Gewalt gegen Kinder in „minderschweren“ Fällen bei zehn Jahren, in „schweren“ Fällen bei zwanzig Jahren. Für alle nach dem 30.06.1994 begangenen Sexualstraftaten ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB). Für alle anderen setzte sie ab dem/den Tatzeitpunkt(en) ein.</p>
<p>Damit verjährten Sexualstraftaten gegen Kinder und Minderjährige strafrechtlich spätestens ab deren vollendeten 28. bzw. 38. Lebensjahr. Für die meisten heute erwachsenen Betroffenen setzte die strafrechtliche Verjährung allerdings weitaus früher ein.</p>
<p>Für das Strafrecht sieht die aktuelle Empfehlung der „Unabhängigen Beauftragten“ lediglich die „Erweiterung des Ruhenzeitraums“ vor. Konkret empfiehlt Frau Bergmann, dass die Verjährung von sexuellen Handlungen an Kindern, bzw. Minderjährigen statt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers ruht.</p>
<p><strong>e)    Warum die geplante Verlängerung der Verjährungsfristen keine Verbesserung darstellt</strong></p>
<p>Es wird ständig von einer geplanten „Verlängerung der Verjährungsfrist auf dreißig Jahre“ gesprochen. Diese von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Christine Bergmann vorgeschlagene Änderung betrifft einzig und allein die zivilrechtliche Verjährungsfrist. Grundlage für das Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es regelt Rechtsgeschäfte wie Verträge, den Erwerb von Haus und Grund, Schulden, Erbschaften, Nachbarschaftsstreitereien usw. Im Zivilrecht klagt eine Privatperson (nicht der Staat).</p>
<p>Derzeit beträgt die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist drei Jahre, beginnend ab Beendigung des Jahres der Anspruchsentstehung und Kenntnis (§ 199 Abs. 1 BGB). In Fällen von sexueller Gewalt gegen Minderjährige ist die zivilrechtliche Verjährung für Taten nach dem 01.01.2002 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers gehemmt.</p>
<p>Bereits heute allerdings verjähren Schadensersatzansprüche, die auf der „Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an“ (§ 199 Abs. 2 BGB).Exkurs: Eine Körperverletzung begeht, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt (§ 223 StGB). Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird (BGHSt 14, 269; 25, 277). Eine Gesundheitsschädigung ist jeder gegenüber dem Normalzustand der körperlichen Funktionen nicht nur unerheblich verschlechterte, krankhafte Zustand körperlicher oder seelischer Art (BGHSt 36, 1, 6). (Quelle: Juraforum)</p>
<p>Jahrelange, wiederholte sexuelle Gewalt durch Erwachsene gegen Kinder bzw. Minderjährige stellt ganz sicher eine „Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit“ der Betroffenen dar. Sie ist ganz sicher eine „üble, unangemessene Behandlung“, die das Wohlbefinden des Opfers „mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“. Häufig führt die meist jahrelang und vielfach ausgeübte sexuelle Gewalt zu einem „nicht nur unerheblich verschlechterten, krankhaften Zustand körperlicher oder seelischer Art“.</p>
<p>Demzufolge ist davon auszugehen, dass für die meisten Betroffenen von (schwerer) sexueller Gewalt Schadensersatzansprüche bereits heute gemäß § 199 Abs. 2 BGB erst nach 30 Jahren verjähren. Lediglich in Fällen so genannter „einfacher sexueller Gewalt“ (bspw. Exhibitionismus) würde die angekündigte Fristverlängerung eine gewisse Verbesserung darstellen.</p>
<p>Die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der „Unabhängigen Beauftragten“ Christine Bergmann geplante „Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre“ bringt also für die meisten Betroffenen keine wesentlichen Fortschritte. Noch nicht einmal der Fortschritt wurde erreicht, der den Beginn der Verjährungsfrist mit den bereits heute bestehenden Voraussetzungen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB verknüpft, so dass die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt gerechnet wird, ab dem der Anspruch auf Schadensersatz entstanden ist und der/die Geschädigte von den Umständen, die den Anspruch begründen, sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben kann. Im Klartext: Die Verjährung bei sexueller Gewalt gegen Kinder sowohl im Strafrecht wie im Zivilrecht dürfte – wenn überhaupt – erst mit dem Tag beginnen, an dem der/die Betroffene von dem schädigenden Ereignis Kenntnis hat und ihr/ihm der Schädiger namentlich bekannt ist. Im Hinblick auf die Umstände, die mit sexueller Gewalt gegen Kinder einhergehen, und die traumatisierenden Folgen (bspw. Amnesie) ein überaus wichtiger Aspekt.</p>
<p><strong>f)    Warum Verjährungsfristen Täterschutz bedeuten</strong><br />
Tatsächlich steht immer noch der Täterschutz im Vordergrund. Die (rückwirkende) Abschaffung von Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen Kinder lehnt die „Unabhängige Beauftragte“ Christine Bergmann mit der Begründung ab, dass sich die Täter/innen auf das Gesetz verlassen können sollen: „Nach dem Rechtsstaatsprinzip sollte man sich darauf verlassen dürfen, dass der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als es zum Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (Rückwirkungsverbot).“ (Abschlussbericht vom 24.05.2011, S. 166)</p>
<p>Die Täter/innen also, die bereits zum Zeitpunkt der Ausübung ihrer Straftaten wussten, dass sie das Gesetz brechen (dieses also bewusst taten), die sich dadurch aber in den meisten Fällen nicht von Wiederholungen abhalten ließen, notorische Gesetzesbrecher also sollen darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und sie nicht rückwirkend für ihre Straftaten zur Rechenschaft zieht. Den Betroffenen dagegen, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer beeinträchtigt sind, kann offenbar zugemutet werden, dass der Rechtsstaat die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als nicht geschehen betrachtet bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“ (so genannter „Rechtsfrieden“).</p>
<p>Es wird also deutlich: Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen Kinder nützen nicht den Betroffenen, sondern den Täter/innen. Selbst die jetzt so öffentlichkeitswirksam vorgestellte  Verlängerung der Verjährungsfrist im Zivilrecht hebt die im deutschen Strafrecht grundsätzlich bestehenden Vorteile für die Täter/innen (Beweislast) nicht auf.</p>
<p><strong>III. Warum Verjährung für Straftaten sexualisierter Gewalt gegen Kinder substantiell ungerecht ist</strong></p>
<p>Das Recht, erfahrenes Leid thematisieren zu dürfen und dieses vor der Gesellschaft, genau diese Möglichkeit spricht unser so bezeichneter Rechtsstaat Millionen von Betroffenen ab. Dabei haben, wie bereits erörtert, die Taten schwerwiegende Konsequenzen. Sexualisierte Gewalt stellt einen Eingriff in das Werden einer Person dar, die erst ihre Freiheit gewinnen muss. Der Schutz dieser Heranwachsenden muss im Vordergrund stehen, denn hier legt der Staat tatsächlich den Grundstein für das, was wir als Freiheit in unserem Staat verstehen. Auf der Freiheit basiert unser Verständnis von Gerechtigkeit. Gerechtigkeit soll diese Freiheit sichern und ist damit die Bedingung für das eigene gute Leben (Ethik), sogleich aber auch nur durch diese Freiheit begründet. Dieses Argument wollen wir mit den folgenden Fragen untermauern.</p>
<p><strong>a)    Warum die Frage der Verjährungsfristen bis an die Grundfeste unserer Demokratie heranreicht und warum der Mensch Vorrang vor dem System hat</strong></p>
<p>Wir werden kein lebenswertes Leben empfinden können, wenn wir nicht Gerechtigkeit in unserem Leben erfahren und gerecht handeln. Aber was heißt das? netzwerkB geht davon aus, dass wir uns nur als freie Person fühlen können, insofern wir uns in unserer Freiheit entfalten dürfen und durften. Diese Entfaltungsfreiheit schließt das gegenseitige Verständnis mit ein, dieses auch einem anderen zu gewähren, so wie er es mir gewährt. Diese Grundgerechtigkeit aber nahmen Täter den Betroffenen in dramatischer Weise.</p>
<p>Es ist anzumerken, dass jedwede Form von Handlungskoordination, die der Gesetzgeber anstrebt und die als Ausgleichsgerechtigkeit zu bezeichnen ist, ihre Legitimation in der Freiheit der Bürger besitzt. <strong>Jedwede Form der Ausgleichsgerechtigkeit bezieht ihre Legitimation erst daraus, dass Individuen sich gegenseitig als freie Personen anerkennen.</strong> Ein Staat ist daher nicht gerecht, weil er irgendeine Form der Ausgleichsgerechtigkeit praktiziert, sondern weil er durch die Anerkennung der Individuen untereinander die freie Ausgleichsgerechtigkeit als Ideal erst etabliert. Diese Etablierung aber können wir als Gerechtigkeitsfrage überhaupt betrachten. Diese Würde des Menschen, sich selbst als frei am anderen zu begreifen, ist Grundlage für jede Form von Gerechtigkeitsvorstellung überhaupt und ist damit die Grundgerechtigkeit. Grundgerechtigkeit heißt somit vor allem dies: Als freie Person anerkannt werden.</p>
<p>Sexualisierte Gewalt an Kindern richtet sich gegen die Freiheit des Menschen überhaupt und bedroht somit zugleich nicht nur die Ausgleichsgerechtigkeit, sondern die Grundfeste des Staates, nämlich die Anerkennung von Freiheit und die Erfahrung von grundlegender Gerechtigkeit (Zur Erklärung: Die Schädigung des Staates findet de facto im Sozialen statt, wo aufgrund mangelnder Freiheit und der Erfahrung von Ungerechtigkeit die Achtung oder die Einsicht in die Prinzipien des Staates bei Betroffenen verloren geht. Aus diesem Grund ließe sich sicher auch erklären, warum viele Bürger zu drakonischen Strafen im Falle von sexualisierter Gewalt neigen. netzwerkB ächtet solcherleich Forderungen natürlich).</p>
<p><strong>b)    Warum der Mensch bei sexualisierter Gewalt vor formalen Regeln Vorrang hat</strong></p>
<p>Gerade im westlichen Staatsverständnis setzt sich die Forderung nach Ausgleich gleichberechtigter Interessen durch. Hierbei verliert unsere Gemeinschaft in vielen Fällen die Übersicht und vor allem den Blick auf das Individuum, das Ursprung dieser Ausgleichsgerechtigkeit ist. Dieses Individuum verliert im Theoriegebäude der Ausgleichsforderungen seinen Stellenwert. Erst dieses Individuum als freie Person aber fundiert doch mit allen anderen Individuen als freie Personen den Bezugsrahmen unter dem Ausgleichsgerechtigkeit erst möglich ist. Daher muss dieses Individuum bei jeder Ausgleichsgerechtigkeit besonders berücksichtigt werden und dieses gilt insbesondere bei Fällen sexualisierter Gewalt. Denn bei sexualisierter Gewalt steht weniger die Frage nach Ausgleich im Vordergrund, sondern die Frage nach Grundgerechtigkeit.</p>
<p>Für die Gesetzgebungspraxis bedeutet dies: Es darf nicht sogleich auf formale Rückwirkungsverbote geachtet werden, sondern wir müssen vermittelst unserer eigenen Urteilskraft zunächst die tatsächlichen Fälle aus der Lebenswelt berücksichtigen. Hier dürfen formale Richtlinien, so sie sich denn als ungerecht erweisen, nicht dazu dienen, Forderungen von Betroffenen pauschal zurückzuweisen. Der Mensch muss in den Mittelpunkt der Gesetzgebung und nicht das Gesetz.</p>
<p><strong>c)    Warum sexualisierte Gewalt ein Verbrechen besonderer Schwere ist und unser Gerechtigkeitsverständnis herausfordert</strong></p>
<p>Frühkindliche sexualisierte Gewalt fordert unser Verständnis von Ausgleichsgerechtigkeit aus vielerlei Gründen heraus, vor allem aber, da das Kind hier einer Grundfreiheit tiefgehend beraubt ist. Hier geht es nicht um zivilrechtlichen Ausgleich, denn die Waage der Justizia kann mit Geld nicht mehr ins Lot gebracht werden.</p>
<p>Wir wollen dies an Beispielen verdeutlichen:</p>
<p>Prämisse 1: Person A verprügelt Person B<br />
Prämisse 2: Person B verklagt Person A und erhält Recht. Person B erhält damit eine Entschädigungszahlung und Person A eine Haftstrafe.<br />
Konklusion: Die Ausgleichsgerechtigkeit ist hergestellt.</p>
<p>Dieses Argument verkennt einen wichtigen Aspekt. Zwar ist Person B von Person A entschädigt worden, das heißt aber nicht, dass die etwaige Demütigung und die Folgen für die Psyche von Person B beseitigt worden sind. Im Falle des Kindermissbrauchs wird das deutlicher:</p>
<p>Prämisse 1: Person A missbraucht Person B sexuell.<br />
Prämisse 2: Person B verklagt Person A und erhält Recht. Person B erhält damit eine Entschädigungszahlung und Person A eine Haftstrafe.<br />
Konklusion: ?</p>
<p>Warum zögern wir hier davon zu sprechen, dass Gerechtigkeit wiederhergestellt worden ist? Weil wir davon ausgehen, dass hier nicht nur irgendeine Form des gerechten Zusammenlebens verletzt worden ist, sondern die Gerechtigkeit überhaupt. Wir glauben, dass hier die Gerechtigkeit, die die Grundlage für uns als freie Personen ausmacht, verletzt worden ist. Was in Beispiel I nur diffus sichtbar war, erscheint uns in Fällen sexualisierter Gewalt als offensichtlich.</p>
<p>Im Falle der frühkindlichen, sexualisierten Gewalt nimmt der Täter das Opfer nicht mehr im Rahmen der persönlichen Freiheitsrechte wahr und schädigt dieses Opfer dabei so nachhaltig, dass in den meisten Fällen Wiedergutmachung einfach nicht zu leisten ist. In diesem Sinne ist die Frage nach Gerechtigkeit keine Frage mehr, die sich auf materiale Entschädigung bezieht, die vielleicht nach einem Verständnis von Ausgleichsgerechtigkeit verhandelbar wäre. Ausgleichsgerechtigkeit kann hier nicht mehr walten, da das Opfer selbst so massiv in seiner Integrität beschädigt worden ist, so dass anscheinend nichts dieses mehr zurücknehmen kann.</p>
<p>Um es klarer zu sagen: Der Täter schädigt das Opfer nicht nur in dem Moment der Tat mit vielleicht physischen Verletzungen, sondern greift tief in die Entwicklung zu einer freien Persönlichkeit ein. Freie Persönlichkeitsentfaltung ist aber Voraussetzung dafür, dass Ausgleichsgerechtigkeit überhaupt ihre Grundlage findet. Dieses ist die Grundgerechtigkeit, wobei wir uns als freie Individuen in einer Gesellschaft ernst nehmen.</p>
<p>Was wir bei sexualisierter Gewalt als physischen Vorgang beobachten, bedeutet den Schrecken erst auf der psychischen Ebene, deren Dimension wir nur in Gesprächen erfahren, aber niemals vollends erfassen können und nicht nach Fragen der Ausgleichsgerechtigkeit abhandeln können. Der Täter zerstört den Bezugsrahmen für eine gesunde Psyche womöglich unwiderruflich, da er den Betroffenen zwar “nur” in seiner Physis attakiert, darüber hinaus aber viel stärker in seiner freiheitlichen Selbstbestimmung zum Objekt degradiert. Diese Demütigung ist so einschneidend, da das, was uns als Menschen ausmacht, nämlich unsere persönliche Freiheit, in einem Stadium übergangen wird, da diese sich erst entwickelt. Unser Körper, den wir immer selbst besitzen, aber dem wir zugleich auch ausgeliefert sind, wird bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder nur auf das reine Körpersein reduziert und das, was wir vielleicht als Seele in Form unserer freien Selbstbestimmung bezeichnen können, wird somit so stark mit den erzwungenen sexuellen Handlungen verdinglicht, dass ein Entfremdungseffekt beim Betroffenen zu sich selbst seinen Ursprung nehmen muss. Das heißt der Betroffene kann sich nicht mehr so leicht in seiner Freiheit begreifen und wird biographisch immer auf seine Geschichte als Betroffener zurückbezogen sein.</p>
<p>Dies ist keine Psychologie, sondern schlicht die Analyse unseres Verständnisses von freien Personen. Was sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass ein Mensch sich als vollwertige Persönlichkeit unserer Gesellschaft mit aller Selbstgewissheit erfahren kann? Hierzu gehört unweigerlich, die Anerkennung und Einbeziehung als freie Person in diese Gemeinschaft. Dieses aber wird bei sexualisierter Gewalt der sich entwickelnden Persönlichkeit verwehrt.</p>
<p><strong>d)    Warum es bei sexualisierter Gewalt den Tätern um die Einschränkung der Freiheit Betroffener geht</strong></p>
<p>Unser Selbstverständnis müssen wir in Auseinandersetzung mit der Welt gewinnen, wenn wir im Falle der sexualisierten Gewalt aber als Gegenstand in der Welt zur Welt nur noch in dieser Weise dazugenommen werden, so ist der Zugang zur Welt als solcher durch allerlei Hindernisse verstellt. Erschwerend kommt nun hinzu, dass der Täter den Betroffener nicht nur als Gegenstand behandelt, sondern noch als Person mit Freiheit, die er zum Gegenstand degradieren kann. Warum muss er denn einen Menschen wählen? Es geht also nicht rein um Befriedigung der Sexualität, sondern dem Täter geht es selbst immer schon um den Angriff auf die Freiheit des betroffenen Menschen. Es muss doch klar sein, dass die Schuld für die Tat nicht beim Betroffenen liegt, sondern nur ein hemmungsloser Sexualdrang, der in Bezug auf die Degradierung der Freiheit eines anderen ausgeübt wird, Motiv ist. Dieses Motiv aber ist damit nicht nur ein Angriff auf eine andere Person, das Tätermotiv ist bestimmt durch eine tiefgreifende Ablehnung gegenüber eines Prinzips, das unseren Staat erst ausmacht, nämlich die Freiheit seiner Mitbürger. Die Perfidität dieses Verbrechens zeigt sich also so deutlich darin, dass es dem Täter vor allem um ein immaterielles Gut geht, nämlich die Integrität einer anderer Person.</p>
<p>Die Dimensionen sind hier also begrifflich noch in vielfältiger Weise zu erweitern und zu durchdenken, wichtig aber ist, dass der Täter den Betroffenen so schädigt, dass keine Ausgleichsgerechtigkeit mehr geschehen kann, da niemand dem Betroffenen seine freie Persönlichkeitsentfaltung zurückgeben kann und der Betroffene sich immer nur unter dem Eindruck seiner psychischen Reduzierung auf Gegenständlichkeit nachhaltig bewegen kann. Da der Täter dieses aber auch will, handelt es sich nicht nur um einen Angriff auf eine Person, sondern <strong>um eine nachhaltige Störung der gesellschaftlichen Gerechtigkeit und nicht nur ihres momentanen Friedens</strong>. Sexualisierte Gewalt hat Konsequenzen für die empirisch beobachtbare Grundkonstitution unserer Gesellschaft und daher argumentieren wir für die Aufhebung der Verjährungsfristen, um diese Grundkonstitution unserer Gesellschaft, nämlich die Freiheit ihrer Individuen in den Blick zu nehmen. Ohne diese Freiheit gibt es keine Gerechtigkeit.</p>
<p><strong>e)    Warum es Betroffenen bei sexualisierter Gewalt um mehr als Entschädigung geht</strong></p>
<p>Die Waage der Justizia kann in diesen Fällen der sexualisierten Gewalt nie wieder zum Ausgleich gebracht werden. Kein weltliches Verfahren kann Wiedergutmachung für Betroffene leisten. Auch wenn der Täter lebenslang hinter Gittern verbringt, er seine Einsicht zeigen mag, um Wiedergutmachung ringt, wo erst ein Mensch sich so tiefgreifend als Nichts erfahren musste und so stark in seiner Entwicklung entwertet wurde, dort kann sich das Opfer nicht mehr ohne Weiteres in der Welt die Freiheit zurückgewinnen. Das Ringen um das Selbst, wird zur existentialen Frage, die erschüttert ist von dem Erlebnis nur das niedrigste Ding unter den Dingen sein zu müssen und nicht, wie es dem Wesen des Menschen gemäß ist, sein eigener und letzter Wert (Zweck) wahrgenommen zu werden.</p>
<p>Wie könnte eine Entschädigungszahlung diesen Wert des Selbst-Seins zurückgeben? Wie könnte ein Wert aufwerten, was überhaupt erst Werte spontan erzeugen kann. Der Mensch in seiner Freiheit ist durch kein Geld der Welt wieder herstellbar. Hier sind Kinder von einem Täter in ein Schicksal ohne Schuld eingefügt worden und das ohne Recht auf das, was jedem zusteht: Ein ungestörtes Selbst sein zu dürfen. Ein anderer Mensch hat sie mit klarer Absicht in ihrer Freiheit entwertet und dies ist die tiefste Ungerechtigkeit, die empfunden werden kann.</p>
<p>Natürlich Entschädigungszahlungen helfen, die Betroffenen bekommen notwendige Therapien, die vage Möglichkeit sich selbst zurückzuerlangen. Doch darin liegt keine Garantie. Für viele Betroffene verbleiben Selbstzweifel ein Leben lang in Form einer zerrissenen Psyche, die auch nur frei sein will. Die Vergangenheit holt sie immer wieder in ihre Dunkelheit des ungewissen Selbst zurück. Das Vergessen kann die Geworfenheit in das eigene Schicksal nicht verbergen. Hier ist die Ungerechtigkeit Betroffener sein zu müssen, obwohl er oder sie doch Person ist. Doch wäre die <strong>Alternative ein Leben ohne Vergangenheit</strong> zu führen? Wir können uns nur in Auseinandersetzung mit unserem Werden gewinnen, ein Verdrängen ist kein Glück, aber Erinnern auch nicht mehr. Das Verhältnis des Menschen in sich selbst, zu dem seine gesamte Vergangenheit dazu gehört, ist gestört. Vergessen ist oftmals die einzige Alternative, um nicht die Schmerzen noch mal zu erleben, doch zu einem Menschen gehört doch seine gesamte Existenz. Betroffenen geht es daher darum ohne Verjährungsfristen sich in einem freien Rechtsraum über die Taten zu jederzeit äußern zu dürfen. Dies ist die erste Freiheit, die wir ihnen zurückgeben müssen.</p>
<p><strong>f)     Warum unsere Gesetzgebung eine erzieherische Funktion für das Sozialgefüge hat und dieses bei sexualisierter Gewalt besonders zum Tragen kommt</strong></p>
<p>Betroffenen von sexualisierter Gewalt bedürfen Gerechtigkeit, um sich selbst als Teil der Gesellschaft fühlen zu können. Dieses haben gerade Betroffene der frühkindlichen sexualisierten Gewalt nötig, da sie in ihrer Reifung zur vollwertigen Person so nachhaltig gestört worden sind, dass sie sich nicht mehr selbst als freie Personen erleben können, die sie vom Rechtsanspruch her aber darstellen. Es ist somit eine Überwindung für das Betroffenen überhaupt einen Prozess anzustrengen, selbst wenn die Beweislast erdrückend ist. Der Prozess aber ist ein Teil der Rückgewinnung der eigenen Freiheit über die grausame Vergangenheit.</p>
<p>Genau genommen konnten sich Betroffene sexualisierter Gewalt nie als Teil einer gerechten Ordnung empfinden, denn die Taten haben in ihnen dieses Grundempfinden fast zum Erliegen gebracht. Erst das Erlebnis der Gerechtigkeit kann ihnen die freie Persönlichkeit geben, die sie sind. Da sie aber das Schicksal als tiefste Ungerechtigkeit erleben mussten, sich nur als Objekt in einer degradierenden Beziehung zu einem Menschen verstehen durften, muss in ihnen erst das Grundfest unseres Staates gesetzt sein und das heißt sich als freie Person vollständig zu begreifen, so dass überhaupt die Frage nach der Gerechtigkeit gestellt wird. Damit aber ist die Frage nach der ersten Anerkennung ihrer Person, die durch den Täter auf Jahre hinaus verstellt worden ist, essentiell.</p>
<p><strong>g)    Warum der Staat mit der Einschränkung der Klagemöglichkeiten die Verbrechen fortsetzt</strong></p>
<p>Der Rechtsanspruch an Betroffene nach dem 18. oder 21. Lebensjahr als eine freie Person mit einem biologisch abhängigen Gehirnpotenzial ist verfehlt. Tatsächlich erlebte Freiheit basiert auf einer freiheitlichen Grundordnung, die unsere Gesellschaft gewährleisten muss. Betroffene aber nutzen nun über Jahrzehnte hinaus diese moralische Gerechtigkeit des gesellschaftlichen Miteinanders nicht. Woran liegt es, dass sie diese moralische Gerechtigkeit nicht rechtzeitig nutzen können? Nun der Grund, dass diese Personen als Betroffene das nicht können, liegt beim Täter. Auch aus diesem Grund ist die Verjährung in diesem speziellen Fall abzulehnen, denn der Täter ist Grund dafür, dass es zur Verjährung kommt. Zwar hat er dieses nicht durch Arglist erwirkt, doch aber durch eine Missachtung der grundsätzlichen Freiheitsrechte eines Menschen bewirkt.</p>
<p>Hinzu kommt verschärfend, dass gemäß der ethischen Auffassung von Gerechtigkeit eine Person sich nicht eher als Person in einer Gesellschaft erfahren kann, als dass sie Grundgerechtigkeit erfährt (nämlich die Anerkennung in allen Verhältnissen). Das bedeutet, dass sie in allen Belangen als uneingeschränkt freie Person wahrgenommen wird. Diese Freiheit ist dem Betroffenen aber mit der ersten Ablehnung als Person in früher Kindheit genommen worden. Die Person als Betroffener konnte sich nicht früher zurückgewinnen und womöglich kann sie sich auch erst nach einem gerechten Verfahren zurückgewinnen, wo sie zum Beispiel erfährt, dass die Ereignisse nicht eigenes Verschulden waren, sondern einem fremden Menschen, der sie selbst nicht sind, zuzuschreiben sind und das auch, wenn das Verfahren in seiner Anlage naturgemäß schwierig ist, da die Beweislage alles andere als einfach ist.</p>
<p>Natürlich sind die Betroffenen freie Personen. Diese Freiheit wird aber immer wieder durch die Erlebnisse so stark eingeschränkt, so dass sie selbst immer wieder gezwungen sind, an ihrer Freiheit zu zweifeln. Daher ist es ein Verbrechen des Staates gegen sich selbst, dass diese massive Beschädigung teilweise nicht mal mehr im Rahmen der Ausgleichsgerechtigkeit zur Anzeige gebracht werden kann, weil eine angebliche Verjährung eingesetzt hat. Dort hat ein Täter einem Menschen seine Freiheit der unbeschwerten Vergangenheit in der Weise genommen, dass er sich erst viele Jahre danach als Person in Bezug auf diese Vergangenheit zurückgewinnen kann. <strong>Dieser sich zurückgewinnenden Person diesen Rechtsanspruch zu verweigern, heißt dass der Staat das Verbrechen des Täters fortsetzt</strong>. Der Staat erkennt im Weiteren wie der Täter nicht die sich gewinnende Persönlichkeit des Betroffenen an. Damit wird das Verbrechen des Täters aber auch zu einem Verbrechen des Staates gegen sich selbst.</p>
<p><strong>h)    Warum Nicht-Erinnern Teil des Verbrechens ist</strong></p>
<p>Nach Auffassung von netzwerkB zeigt sich klar, dass das Nichterinnern Teil des Verbrechens ist, auch wenn der Täter diese Verjährung nicht intentional erzwingen wollte, so war die Verdrängung des Betroffenen aufgrund der schweren Schädigung doch Teil seiner Tat. Zu Deutsch: Er wusste bei der Straftat, dass er den Betroffenen in seiner prinzipiellen Freiheit beschädigt.</p>
<p>Wir können es auch in einem Gedankenexperiment verdeutlichen: Wenn ein Opfer von einem Mann für 45 Jahre ins Koma geprügelt wird. Warum hätte das Opfer nach 45 Jahren, wenn es erwacht, nicht mehr das Recht, diese Tatsache zur Anzeige zu bringen?</p>
<p><strong>i)    Warum sich der Staat mit der Gewährung von Ausgleichsgerechtigkeit in Form von Verjährungsfristen gegenüber dem Täter selbst widerspricht</strong></p>
<p>Die Grundgerechtigkeit gegenüber dem Opfer, sich selbst gewinnen zu dürfen, ist erst die Grundlage für Ausgleichsgerechtigkeit, daher muss der Staat auch ein Interesse daran haben, diese Chancen einzuräumen. Tut er dieses nicht aufgrund der Tatsache, dass er irgendwelche Ausgleichsgerechtigkeiten in Form von Verjährung gewähren will, so nimmt er dabei Gerechtigkeit in Anspruch, die er dem Opfer in diesem Moment nicht zugesteht. Dieses ist ein performativer Selbstwiderspruch, das heißt, er sagt Ausgleichsgerechtigkeit performativ dem Täter zu, obwohl er dem Betroffenen die Grundgerechtigkeit nicht gewährt, die die Ausgleichsgerechtigkeit erst fundiert. Damit entzieht sich der Staat die Grundlage für die mögliche Ausgleichsgerechtigkeit. Die Grundgerechtigkeit für den Betroffenen ist aber in jedem Fall höher zu werten als die Ausgleichsgerechtigkeit für den Täter.</p>
<p>netzwerkB spricht also von objektiven Gründen aus der Anlage unseres Rechtsstaates, die die Aufhebung der Verjährungsfrist fordern. Das Argument besteht darin, dass der Betroffene sich erst unter der Perspektive der Gerechtigkeit aus dem Abhänigkeitsverhältnis des Täters beginnen kann zu lösen. Zu Deutsch: Es gehört Mut in Form von Selbstbewusstsein dazu, sich einer Öffentlichkeit zu stellen und darüber hinaus über ein Verbrechen an der eigenen Intimität des Selbstseins im Rahmen eines Gerichtsprozesses zu berichten. Erst nach einem Prozess könnte daher eine Verjährungsfrist beginnen, was mit dem Prozess dann aber hinfällig ist.</p>
<p>Die Form der Grundgerechtigkeit, die erst im Individuum ihren Ausgang nimmt, ist höher zu bewerten als die Form der Ausgleichsgerechtigkeit, die nur unser Zusammenleben regelt. Es gibt keine anwendbare Ausgleichsgerechtigkeit, solange der Betroffene nicht als Mitglied einer gerechten Gesellschaft rehabilitiert worden ist. Darüber hinaus kann es aber für den Betroffenen ohnehin so gut wie keine Ausgleichsgerechtigkeit mehr geben, da das erfahrene Leid nicht mehr zum Ausgleich zu bringen ist. Der Betroffene hat zwar dennoch Recht auf Entschädigung (Erstattung der möglichen Verdienstausfälle, Therapiekosten, Schmerzensgeld), das Eigentliche kann aber nicht mehr zum Ausgleich gebracht werden, nämlich die bis an die äußerste Grenze geschwundene Möglichkeit sich selbst zu gewinnen. Das Verfahren selbst aber ist ein erster möglicher Schritt zur Rehabilitierung des Opfers vor sich selbst als Person, die sich selbst gewinnen will. Dieses muss im Rechtsstaat Vorrang vor jeder Ausgleichsgerechtigkeit haben.</p>
<p><strong>j)    Warum der Staat sich für seine eigenen Grundlagen der Gerechtigkeit entscheiden muss und warum die Aufhebung der Verjährungsfristen damit im Einklang steht</strong></p>
<p>Die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt ist eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen unserer Gesellschaft. Es geht nicht nur um das gestörte, friedliche Zusammenleben, sondern um die Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft überhaupt. Es geht um das, was erst Gerechtigkeit stiftet, die Gewähr sich als Kind frei entfalten zu dürfen und sich als freie Person ergreifen zu können. Wenn wir diese Rechte nicht uneingeschränkt zugestehen, so negiert der Staat, freie Person sein zu dürfen und setzt die Tat des Täters fort. Dieses sollte jedem Richter oder Staatsanwalt bewusst sein, der für Verjährung argumentiert. Und noch eine viel drastischere Konsequenz ergibt sich daraus: Strafverfolgung auch über den Tod der Täter hinaus. Denn es geht hier nicht (nur) um Ausgleichsgerechtigkeit zwischen Täter und Opfer, sondern der Rechtsstaat übernimmt hier die Rolle dem Opfer seine Reifung zur Person zu bestätigen und hat damit eine therapeutische Funktion für das Opfer und für sich selbst. Es geht also um eine erste Form der Anerkennung der Opfer. Der Staat kann sich hier nicht nur prozedural verhalten, sondern muss substantiell tätig werden. <strong>Er stellt nicht nur Interessensausgleich her, sondern kämpft für die Gerechtigkeit, die ihn selbst erst legitimiert.</strong></p>
<p>&#8211;</p>
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		<title>Missbrauchs-Beauftragter kämpft gegen das Vergessen</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 16:54:33 +0000</pubDate>
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<p>Seit rund 100 Tagen ist Johannes-Wilhelm Rörig im Amt und erhält bei seiner Arbeit nur wenig Unterstützung&#8230;.</p>
<p>&#8230;Die Amtszeit von Rörig läuft Ende 2013 aus. Auf die Frage, was dann aus der Umsetzung der Empfehlungen wird, muss er die Antwort schuldig bleiben.</p>
<p><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article13949150/Missbrauchs-Beauftragter-kaempft-gegen-das-Vergessen.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Experte: &#8220;Das ist keine angemessene Rehabilitierung für Heimkinder&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 05:58:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag 26.03.2012 Gleichwertige Hilfen für DDR-Heimkinder erreicht Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR anerkannt Bundesregierung und ostdeutsche Länder haben heute den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgestellt. Hierzu erklärt der für den Bereich Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz: „Mit dem heute vorgelegten Bericht zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag 26.03.2012</p>
<p><strong>Gleichwertige Hilfen für DDR-Heimkinder erreicht</strong><br />
Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR anerkannt</p>
<p>Bundesregierung und ostdeutsche Länder haben heute den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgestellt. Hierzu erklärt der für den Bereich Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz:<span id="more-12680"></span></p>
<p>„Mit dem heute vorgelegten Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR wird das Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR von der Bundesregierung und den ostdeutschen Landesregierungen umfassend öffentlich anerkannt. Wir begrüßen, dass nun konkrete Planungen für finanzielle Hilfen zugunsten der Opfer vorliegen. Mit der Einrichtung des 40 Millionen Euro umfassenden Fonds ‚Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990‘ werden gleichwertige Hilfen wie für ehemalige Heimkinder aus Westdeutschland auch für die Opfer der DDR-Heimerziehung möglich. Diese Forderung hat die CDU/CSU-Fraktion von Anfang an in der Debatte zu dieser Frage vertreten. Wir werden nun für eine schnelle Umsetzung sorgen, damit so bald wie möglich tatsächlich Hilfe geleistet werden kann.</p>
<p>Der vorliegende Bericht gibt bereits einen guten Einblick in das Unrechtssystem der DDR-Heimerziehung. Dass die Aufarbeitung in einigen Bereichen der DDR-Heime aber noch ganz am Anfang steht, zeigen exemplarisch erste Erkenntnisse über das ‚Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch psychologische Therapie‘. Hier ging man über die bekannten Methoden der sozialistischen Indoktrination hinaus. Inwieweit hier Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren unter Psychopharmaka gesetzt und Elternrechte verletzt wurden, ist noch weiter zu erforschen.“</p>
<p><a href="http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_gleichwertige_hilfen_fuer_ddr_heimkinder_erreicht/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__21591/Inhalte.aspx" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p><strong></strong>MDR INFO 26.03.2012</p>
<p><strong>Experte Kappeler kritisierte unterschiedliche Behandlung von Heimkindern</strong></p>
<p>Experte: &#8220;Das ist keine angemessene Rehabilitierung für Heimkinder&#8221;</p>
<p>Der Sozialpädagoge Manfred Kappeler hat der Politik vorgeworfen, sich bei der Misshandlung von Heimkindern nach wie vor einer umfassenden Wiedergutmachung zu entziehen.</p>
<p>Kappeler sagte MDR INFO, er könne überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Abschlussberichte für Ost und West zu dem Schluss kämen, es hätte sich nicht um Unrechtssysteme gehandelt. Er sprach von einem Versuch der heute Verantwortlichen, den Opfern Entschädigungsleistungen vorzuenthalten. Die jetzt bereitgestellten 120 Millionen Euro für die Heimkinder im Westen und 40 Millionen im Osten seien meilenweit entfernt von einer wirklichen Entschädigung. Sie bedeuteten auch keine angemessene Rehabilitierung.</p>
<p><a href="http://www.mdr.de/nachrichten/heimkinder120.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Angeklagt: Der Papst</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Mar 2012 06:39:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Buch]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
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		<description><![CDATA[Angeklagt: Der Papst Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen von Geoffrey Robertson]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/FRdqGBB1Yso" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>
<p><a href="http://www.amazon.de/s/ref=ntt_athr_dp_sr_1?_encoding=UTF8&amp;search-alias=books-de&amp;field-author=Geoffrey%20Robertson%20QC" target="_blank">Angeklagt: Der Papst</a><br />
Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen<br />
von <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Geoffrey_Robertson" target="_blank">Geoffrey Robertson</a></p>

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		<title>Täterschutz vor Opferschutz</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 07:03:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[ZDF heute Nacht 22.03.2012 ZDF: Dürfen Pädophile katholische Priester weiter als Seelsorger tätig sein. Ja sagt das Bistum Trier. Das beschäftigt mindestens sieben Geistliche die durch entsprechende Neigungen aufgefallen sind. Und das sie ausgerechnet in Trier Aufnahme fanden macht die Sache noch ein bischen prisanter, denn Bischof Ackermann ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ZDF heute Nacht 22.03.2012</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/w9ypzFccTD0" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe><br />
<span id="more-12624"></span></p>
<p>ZDF:</p>
<p>Dürfen Pädophile katholische Priester weiter als Seelsorger tätig sein.<br />
Ja sagt das Bistum Trier. Das beschäftigt mindestens sieben Geistliche die durch entsprechende Neigungen aufgefallen sind. Und das sie ausgerechnet in Trier Aufnahme fanden macht die Sache noch ein bischen prisanter, denn Bischof Ackermann ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Wie soll das zusammenpassen hat Barbara Völkel gefragt.</p>
<p>Es ist noch nicht so lange her. Auf einer Pressekonferenz in Trier stellt Bischof Stefan Ackermann Pläne vor, noch offensiver gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen, predigt null Toleranz. Doch ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz Stefan Ackermann hat gerade Geistliche eingestellt die trotz Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs wieder in Gemeinden arbeiten dürfen. Selbst aus den eigenen Reihen ist das Unverständnis darüber groß. </p>
<p>Jutta Lehnert (Leiterin katholische Jugend Trier):</p>
<p>Grund dafür ist, dass der Schmerz der Opfer zu groß ist wenn sie einen Täter weiterhin im Amt sehen. Ein Täter der seine spirituelle Macht missbraucht hat, darf diese spirituelle Macht in dieser Form nicht mehr ausüben.</p>
<p>Norbert Denef (netzwerkB):</p>
<p>Wenn die Kirche wirklich glaubwürdig wäre, dann würden sie sagen ja, wir arbeiten die Verbrechen auf. Der Ackermann würde sich hinstellen: Ja wir machen das in Deutschland, wir verzichten auf die Verjährungsfristen. Das wäre ein Signal. Alles andere ist verlogen. Nichts weiter als verlogen ist das.</p>
<p>ZDF:</p>
<p>Warum der Bischof die verurteilten Geistlichen wieder einstellte wollte dem ZDF gegenüber nicht beantworten, nur regionalen Medien. Lediglich der Pressesprecher der Bischofskonferenz äußerte sich.</p>
<p>Matthias Kopp (Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz):</p>
<p>Wir haben Leitlinien 2010 erlassen, die deutlich schärfer formuliert sind als die Leitlinien von 2002. Eine Wiederbeschäftigung ist unter strängen Auflagen möglich. Uns haben ja gerade Psychologen und Fachleute empfohlen, Priestern auch wieder eine Tätigkeit zu ermöglichen. Es wird ein forensisches, psychiatrisches Gutachten erstellt und dann wird unter bestimmten Auflagen eine Wiederbeschäftigung ermöglicht. Nicht im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. </p>
<p>Jutta Lehnert (Leiterin katholische Jugend Trier):</p>
<p>Das ist auch das Problem bei den Richtlinien die wir im Moment von 2010 vorliegen haben. Die sehen die Perspektive lediglich aus Sicht der Kirche und aus Sicht des Täters. Aber die Perspektive der Opfer und auch der betroffenen Gemeinden ist nicht eingenommen. Und das fehlt. Die Richtlinien sind hier zu überarbeiten. Dringend notwendig. </p>
<p>ZDF:</p>
<p>Der Druck wächst von den Opfern und Betroffenen. Die fordern nicht nur Worte&#8230; </p>

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		<title>Ende der Parallelgesellschaft</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/20/ende-der-parallelgesellschaft/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 11:26:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[taz.de 20.03.2012 Der Mann, der in der Öffentlichkeit das Gesicht der Kirche für Aufklärung und Prävention sexualisierter Gewalt ist, soll selbst Pädosexuelle beschäftigt haben. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>taz.de 20.03.2012</p>
<p>Der Mann, der in der Öffentlichkeit das Gesicht der Kirche für Aufklärung und Prävention sexualisierter Gewalt ist, soll selbst Pädosexuelle beschäftigt haben.</p>
<p><a href="http://www.taz.de/Paedophilie-in-der-katholischen-Kirche/!89957/" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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