Ein Land hält den Atem an


Deutschlandfunk 2.09.2010

In Portugal geht spektakulärer Kinderschänderprozess zu Ende

Von Jochen Farget

Ein staatliches Kinderheim und Waisenhaus, in dem jahrelang Jugendliche sexuell missbraucht wurden. Ein Kinderschänderring, dem angeblich Spitzenpolitiker und Fernsehstars angehörten. Der Fall Casa Pia hat Portugal zutiefst erschüttert. Jetzt geht der Prozess zu Ende.

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Es geschah am hellichten Tag


BÜRGERSTIMME 01.09.2010

Heinz Rühmann und Gerd Fröbe, zwei phantastische Schauspieler, spielten im Jahr 1958 die Hauptrolle in dem gleichnamigen Film. Friedrich Dürrenmatt schrieb das Drehbuch.

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In jedem Fall immer zuerst zum Staatsanwalt?


STUTTGARTER ZEITUNG 27.08.2010

Missbrauch Die Kirchen und Runde Tische dürfen ihre Verantwortung als helfende Institutionen nicht abwälzen.

Von Thomas Mörsberger

Dass es in manchen Heimen früher übel zuging, ist keine besonders überraschende Mitteilung. Man hat davon gewusst, zumindest andeutungsweise. Aber das Thema schien erledigt zu sein, galt als Thema von vorgestern. Es seien im Übrigen Ausnahmefälle gewesen und “so was” sei in ähnlicher Weise damals auch in ganz normalen Familien passiert: “So war das eben früher!” Mittlerweile dämmert dieser Gesellschaft, dass wir es uns nicht ganz so leicht machen können.

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Missbrauchsfälle verjährt: Bischof Ackermann hebt Beurlaubung eines Pfarrers auf


Saarbrücker Zeitung 23.08.2010

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat mit sofortiger Wirkung die Beurlaubung eines Pfarrers aus Neunkirchen aufgehoben. Der Pfarrer hatte sich im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in den 80er Jahren am Homburger Johanneum selbst angezeigt. Die Ermittlungen wurden wegen Verjährung eingestellt.

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„Es muss ein Miteinander sein“


humanistischer pressedienst 23.08.2010

TRIER. (hpd) Robert Nieporte ist der Anwalt, der nun die Interessen der ehemaligen Heimkinder vertritt. Der hpd sprach mit dem Juristen über seine Strategie, über das pragmatische Vorgehen von Regierung und Kirche in anderen Ländern, das beharrliche Schweigen der deutschen Kirche, institutionalisiertes Unrecht und welche Anerkennung den Opfern gerecht werden würde.

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Keine Ermittlungen mehr gegen den “Seelenverderber”


General-Anzeiger 23.08.2010

Von Ebba Hagenberg-Miliu

Bonn. Der des vielfachen sexuellen Missbrauchs an Internatsschülern des ehemaligen Bonner St. Ludwig Kollegs beschuldigte Franziskaner-Minoriten-Pater Damian Mai wird strafrechtlich nicht mehr zu belangen sein.

Nach fünf Monaten ist das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den heute 76-jährigen Pater eingestellt worden. Wie der stellvertretende Chef der Würzburger Staatsanwaltschaft, Burkhard Pöpperl, der Main-Post mitteilte, seien acht Vorwürfe von sexuellem Missbrauch und Nötigung sowie tätlicher Beleidigung untersucht worden.

Nach GA-Informationen handelte es sich bei den in den sechziger und siebziger Jahren in Bonn verübten Taten sehr wohl um strafrechtlich relevante, auf jeden Fall moralisch verwerfliche Handlungen an Kindern. Die meisten Vorwürfe seien verjährt, die neueren strafrechtlich nicht verfolgbar, so nun die Würzburger Justiz. Laut Pöpperl seien vier ehemalige Schüler des St. Ludwig Kollegs in Bonn befragt worden.

Die Ermittlungen über die zwischen 1963 und 1977 datierten Fälle hätten eingestellt werden müssen, weil der dem damaligen Kollegsleiter Pater Damian vorgeworfene sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen länger als 20 Jahre nach der Volljährigkeit der Schüler zurückliege und damit die Verjährungsfrist abgelaufen sei.

Verjährt seien aber auch die meisten Fälle aus der Tätigkeit des Paters als Diözesankaplan in der Katholischen Studentischen Jugend (KSJ) in Würzburg, sagte der Staatsanwalt der Main-Post. Wie berichtet, war im Februar 2010 die Ermittlungsarbeit wegen möglicher in den Jahren 2000 und 2001 in Würzburg stattgefundener Übergriffe aufgenommen worden. Pater Damian selbst streitet alle Vorwürfe vehement ab.

In Bonn hatten schon 1971 Eltern mit Nachdruck die Versetzung des damaligen Kollegsleiters wegen Missbrauchs gefordert. Die Justiz hatte den umtriebigen und dominanten Pater jedoch für sauber erklärt, so dass der von Opfern “Seelenverderber” genannte Pater bis 1977 leitend am Kolleg und danach in den Bistümern Würzburg und Bamberg ungehindert in der Jugendarbeit tätig sein konnte.

Wie berichtet, vermuten Opfer des Paters, dass die damaligen Ermittlungen wegen der exzellenten Kontakte des Geistlichen zur damaligen Justiz im Sande verliefen. Die Frau eines damaligen Bonner Oberstaatsanwalts war eine im Arbeitnehmerverhältnis zum Pater stehende Psychologin, die in St. Ludwig ein und ausging und fatalerweise gerade mit Opfern des Paters therapeutisch arbeitete.

Die Akten der Staatsanwaltschaft sind inzwischen fristgerecht vernichtet. “Es ist mehr als enttäuschend. Ich bin wütend, dass Pater Damian wieder davonkommt. Es bleibt die moralische Schuld”, klagt dem GA ein Mann, der in den siebziger Jahren am St. Ludwig Kolleg missbraucht wurde. Es sei ungeheuerlich, dass der Geistliche bis zum heutigen Tage lüge und damit die Persönlichkeitsrechte der von ihm zutiefst geschädigten Menschen erneut verletze.

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Missbrauchsfälle – ML zieht Billanz


ZDF Mona Lisa 25.07.2010


Opfer fordern Aufklärung


sueddeutsche.de 17.07.2010

Baden-Baden – Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, sieht bei der Aufklärung im Kloster Ettal ‘kräftigen Nachholbedarf’. Die Hauptforderung der Opfer sexuellen Missbrauchs, die sich bei ihr gemeldet hätten, sei Aufklärung, sagte Bergmann am Freitag dem Südwestrundfunk (SWR). Eine weitere einheitliche Forderung sei auch die Abschaffung von Verjährungsfristen.

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“Keine Verjährung mehr bei Kindesmissbrauch”


Lübecker Nachrichten 16.07.2010

Sie fordert mehr Aufklärung: Christine Bergmann ist Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung.

LN: Sollte due relativ kurze Verjährungsfrist für Fälle sexueller Gewalt verlängert werden?

Bergmann: Die eindeutige Botschaft der Betroffenen lautet: Weg mit den Verjährungsfristen. Und die nehme ich sehr ernst. Dabei wissen die Betroffenen, dass nach langer Zeit die Taten kaum noch nachweisbar sind. Aber sie wollen selbst entscheiden, ob sie den Rechtsweg gehen möchten oder nicht. Sie halten es für unerträglich, dass sie ein Leben lang leiden müssen, während die Täter ungestraft davon kommen….

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Dichtmachen!


ZEIT ONLINE 15.07.2010

Die Odenwaldschule muss die Missbrauchsopfer entschädigen

…Die Würde der Opfer muss endlich an erster Stelle stehen. Verkauft die Schule, und gebt den Opfern das Geld! Wer das Geld nicht will, möge es weitergeben an Hilfsorganisationen und die vielen anderen Opfer sexueller Gewalt. Die Schule könnte so ihre Schuld auf achtenswerte Weise eingestehen und versuchen, Wiedergutmachung zu leisten.

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Verjährungsfrist vor Verlängerung


n-tv.de 14.07.2010

Der Runde Tisch der Bundesregierung zum sexuellen Missbrauch schlägt vor, die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf 30 Jahre zu verlängern. Bisher liegt sie bei drei Jahren. Damit können Opfer länger auf Schadensersatzansprüche hoffen.

Opfer sexuellen Missbrauchs sollen künftig bis zu 30 Jahre nach der Tat Schadenersatz vor Gericht geltend machen können. Das hat die Justiz-Arbeitsgruppe des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch in Berlin vorgeschlagen. Die Opfer hätten bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

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Hamburger Pröpstin: Keine Verjährung bei Missbrauch


Hamburger Abendblatt 28.06.2010

Margit Baumgarten unterstützt das Bestreben der Evangelischen Kirche nach einer Justizreform, denn die Opfer “leiden ein Leben lang”…

…Pröpstin Baumgarten: „Unsere Rechtsprechung geht mit dieser Geschichte falsch um. Es geht nicht an, dass es überhaupt Verjährungsfristen gibt – und dann auch noch so kurze. Für die Opfer verjähren die Taten auch nicht. Sie leiden ein Leben lang.“

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Aufhebung der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Missbrauchs – Jetzt unterschreiben


Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag

Ja, ich fordere die Aufhebung der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Missbrauchs und erkläre meine Unterstützung für die Beschwerde von Norbert Denef:

Jetzt unterschreiben…


Nach 30 Jahren: 65.000 Euro Schmerzensgeld


krone.ad

Vor 30 Jahren wurde ein Mädchen sexuell missbraucht, jetzt wurden dem Opfer 65.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Oberlandesgericht in Wien hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt. Bei der Summe berücksichtigte das Gericht auch die seelischen Qualen, die die Frau durch die sexuelle Belästigung in ihrer Kindheit erlitten hatte.

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Ein Kopf wird rollen


Frankfurter Allgemeine 19.06.2010

Die Täter, die an der Odenwaldschule Schüler sexuell missbrauchten, sollten sich nicht in Sicherheit wiegen. Bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt sind noch vier Verfahren offen – darunter mindestens ein Fall, der nicht verjährt ist.

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Diözese zahlt Rekordentschädigung für Missbrauchsopfer


ZEIT ONLINE 17.05.2010

Die Diözese von Vermont hat Missbrauchsopfer mit mehr als 20 Millionen Dollar entschädigt. Die Kirche muss Liegenschaften verkaufen, um die Summe aufzubringen.

Die 26 Betroffenen sollen 17,65 Millionen Dollar erhalten, teilte der Bischof von Burlington im Bundesstaat Vermont, Salvatore Matano, mit. Zudem habe sich die Kirche mit den Klägern in drei Berufungsprozessen auf nicht genannte Entschädigungssummen geeinigt. Der Rechtsvertreter vieler Missbrauchsopfer, Jerry O’Neill, sagte, die Gesamtsumme belaufe sich auf mehr als 20 Millionen Dollar.

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Kinderpornos an der Odenwaldschule


Frankfurter Allgemeine 2.05.2010

Von Volker Zastrow und Philip Eppelsheim (Mitarbeit)

In den siebziger und achtziger Jahren machte ein Musiklehrer an der Odenwaldschule pornographische Aufnahmen von Kindern. Er hatte Helfer. Niemand griff ein, niemand unternahm irgendetwas.

Es gibt zwei Arten von Pädokriminellen. Die einen werden erwischt. Die anderen nicht. Doch die Sexualität ist eine Großmacht, sie verlangt nach Betätigung, was auch immer ihre Objekte sein mögen. Wer einmal damit angefangen hat, Kinder sexuell zu benutzen, hört gewöhnlich nicht damit auf. In den Vereinigten Staaten haben Auswertungen unter verurteilten Päderasten als durchschnittliche Zahl der Opfer ergeben: knapp 170. Die gut 400 untersuchten Täter hatten zusammen 67 000 Kinder missbraucht. Und das waren Männer, die erwischt wurden. Es gibt auch solche, die niemand daran gehindert hat, weiterzumachen.

Wie den Musiklehrer Wolfgang Held, der von 1966 bis 1989 an der Odenwaldschule unterrichtete. Held war “Familienhaupt”, wie es an der Oso heißt, er lebte mit den Schülern zusammen. Meist waren es sechs, an vielen verging er sich; wer nicht mitmachte oder gefiel, verließ die “Familie” bald wieder. Held allein hat in diesen Jahren an der Schule, niedrig geschätzt, dreißig Jungen missbraucht, gewohnheitsmäßig. Seine Homosexualität war dort jedem bekannt, er hatte nur Jungen in seiner “Familie”, war ständig von einer Traube von ihnen umgeben, darunter auch kleinen, abhängigen Kindern, die eigentlich im Pestalozzi-Haus betreut werden sollten. Aber manche hübsche, weiche Jungs kamen eben zu Held ins Herder-Haus, unter das Dach. Die Vorhänge in seiner Wohnung waren immer zugezogen.

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Kindesmissbrauch soll in Holland nicht mehr verjähren


WELT ONLINE 28.03.2010

Amsterdam (dpa) – Für Kindesmissbrauch soll es in den Niederlanden künftig keine Verjährungsfrist mehr geben. Damit könnten Täter bis ans Lebensende strafrechtlich verfolgt werden, so Justizminister Ernst Hirsch Ballin. Für das Gesetz gebe es eine klare Mehrheit im Parlament. In Deutschland könnte die Verjährungsdebatte durch die Pläne in den Niederlanden neue Impulse bekommen. In der Bundesrepublik verjährt sexueller Missbrauch zehn Jahre nach dem 18. Geburtstag der Opfer – in besonders schweren Fällen 20 Jahre danach.

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Weisser Ring stellt Maßnahmenkatalog vor


ECHO online 26.03.2010

Forderung: Missbrauch an Kindern soll nicht mehr verjähren – Vorsitzender spricht von ,,Mord an Kinderseelen

Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch fordert der Landesvorsitzende des Weissen Ringes, Horst Cerny, hier bei einer Pressekonferenz vor drei Wochen in der Odenwaldschule. Foto: Hans Dieter Erlenbach
In einer Veranstaltung mit Ministerpräsident Roland Koch stellte der Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation ,,Weisser Ring”, Horst Cerny, einen Maßnahmenkatalog gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Er betonte, zwar werde derzeit viel von Missbrauch an Institutionen geredet, rund achtzig Prozent der Fälle würden sich aber in der Familie oder im familiären Umfeld abspielen.

Das wahre Ausmaß von sexuellem Missbrauch in verschiedenen Einrichtungen werde sich wohl erst in den kommenden Monaten zeigen. Bisher sei nur die Spitze des Eisbergs bekannt. Alle gesellschaftlich relevanten Institutionen seien jetzt aufgefordert, die Aufdeckung der Wahrheit zu forcieren, aber auch konkrete Maßnahmen umzusetzen, um sexuellen Missbrauch zu bekämpfen und zu verhindern.

So fordert der Weisse Ring eine besser Bewerberanalyse bei der Personalauswahl, vor allem wenn sich jemand auf eine Stelle bewirbt, auf der er mit Kindern und Jugendlichen umgeht.

Durch Schulungs- und Strukturmaßnahmen soll eine täterfeindliche Atmosphäre geschaffen werden.Sollte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch gegen jemanden ermitteln, müsse dies umgehend an den Arbeitgeber gemeldet werden.

Das sei umso wichtiger, als viele Verfahren aus Beweisnot eingestellt würden. Der Arbeitgeber müsse aber die Möglichkeit haben, einen Beschuldigten so einzusetzen, dass er nicht mehr mit Kindern in Berührung komme.

Bei Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs seien und sich offenbarten, müsse unbedingt das Jugendamt eingeschaltet werden. Unabhängige Ombudspersonen außerhalb von Einrichtungen sollten als Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung stehen.

Institutionen, die vorgeschriebene Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch nicht umsetzen, sollten sanktioniert werden.

Durch ein besonderes Kursangebot sollten Eltern gestärkt werden, ihre Kinder besser zu schützen.

In Ausbildungsordnungen für Kinderärzte, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen müsse sexueller Missbrauch als Pflichtlehrstoff aufgenommen werden.

Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch müsse als bindende Verpflichtung des Staates in das hessische Schulgesetz aufgenommen werden. Weiter fordert der Weisse Ring, die Verantwortungsgemeinschaft von Jugendämtern und Familiengerichten zu stärken.

Im Mittelpunkt steht jedoch die Forderung, die strafrechtliche Verfolgungsverjährung komplett aufzuheben und die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre zu verlängern.

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Gesetzgeberischer Handlungsauftrag schon jetzt gegeben


Zur Einberufung des Runden Tisches und Vorstellung der Missbrauchsbeauftragten Frau Bundesministerin a.D. Bergmann: Gesetzgeberischer Handlungsauftrag schon jetzt gegeben

Deutsche Kinderhilfe e.V.
(Verbandspresse, 25.03.2010 09:34)

(Berlin) – Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt die Einberufung eines Runden Tisches sowie die Einsetzung von Frau Bundesministerin a.D. Bergmann als Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Gerade gegenüber den Opfern von Sexualstraftätern ist dies ein wichtiges Signal. Jede Form der öffentlichen Debatte, die Schaffung eines Ansprechpartners und die Aufarbeitung insbesondere in der Vergangenheit liegender Missbrauchsfälle sind wichtige Schritte nach vorne.

Unabhängig von der Einberufung eines Runden Tisches liegen die Defizite im Umgang mit Sexualstraftaten auf der Hand und gesetzgeberisches Handeln ist bereits jetzt geboten. Kinder, die sexualisierte Gewalt erfahren mussten, sind aktuell Opfer zweiter Klasse:

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Frankfurter Rundschau – Abstimmen Verjährung bei sexuellem Missbrauch


Sollte die Verjährung für sexuellen Missbrauch an Kindern aufgehoben werden?

Abstimmen: Verjährung bei sexuellem Missbrauch?


Soll die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch fallen?


Die Presse.com 10.03.2010

Eine Serie von Missbrauchsfällen erschüttert die heimische Kirche. Die meisten der Fälle sind bereits verjährt. Derzeit gilt bei schwerem Missbrauch eine Frist bis zum 38. Lebensjahr des Opfers. Soll die Verjährungfrist für sexuellen Missbrauch fallen?

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Recht der Opfer


morgenweb 10.03.2010
Ursula Barth über die derzeitigen Verjährungsfristen nach sexuellem Kindesmissbrauch, die vor allem dem Täter nützen

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Missbrauch darf nicht verjähren


menschenzeitung.de 7.03.2010

Wer momentan Nachrichten hört oder liest, der kommt an einem Thema nicht vorbei, dem Thema Missbrauch. Missbrauch von Minderjährigen an Schulen, an kirchlichen, ptivaten aber auch in Heimen. Wer sich aber einmal zusätzlich anschaut, wieviele Kinder an diesen EInrichtungen unterrichtet wurden, und welch hoher Prozentsatz sich inzwischen gemeldet hat, der weiss auch, es ist nur die Spitze des Eisberges, die Dunkelziffer, sie liegt bei weitem wesentlich höher.

Fragen stellen sich, wieso stoppte das so plötzlich, ist das nicht merkwürdig? Alles ist verjährt, also darf man jetzt darüber sprechen. Das glaubt jemand, im Ernst?

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Die verkehrte Scham


ZEIT ONLINE 22.02.2010

Wie sexueller Missbrauch wirkt: Er lähmt nicht nur die Opfer, sondern auch die Politik. Plädoyer für eine Verlängerung der Verjährungsfrist

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Wissenschaftler werfen Papst Schwäche vor


Focus 19.02.2010

Ein schwacher Papst, mangelnde Koordination und Strukturen, die Intrigen Vorschub leisten: Wissenschaftler stellen dem Vatikan ein verheerendes Zeugnis aus.

Die Kurie sei bis heute wie eine Monarchie strukturiert, die Intrigen Vorschub leiste, berichtete die Forschungsgruppe „Religion und Politik“ der Universität Münster am Freitag. Die Mitteilung bezieht sich auf die Vortragsveranstaltung „Fünf Jahre Benedikt XVI. -­ nichts als Pannen?“ am Donnerstagabend unter anderen mit dem Berliner Politologen Otto Kallscheuer und dem Münsteraner Sozialethiker Karl Gabriel. „In fünf Jahren hat Benedikt XVI. nie ein Machtwort gesprochen oder eine klare Entscheidung getroffen“, wurde Kallscheuer zitiert. Den Vatikan-Behörden warfen die Wissenschaftler einen „katastrophalen Mangel an Koordination“ vor.

Als Beispiele für Pannen nannte der Wissenschaftler den Umgang mit dem Holocaust-Leugner Richard Williamson von der Piusbruderschaft und Äußerungen des Papstes, Kondome seien keine Lösung für das Aids-Problem. Kallscheuer verwies zudem auf eine missverständliche Rede des Papstes in Auschwitz und die Islam-Vorlesung in Regensburg. All das führte zu vorhersehbaren Konflikten, an deren Ende der Papst stets die Medien beschuldigte, ihn missverstehen zu wollen.

Weltpolitische Chance vertan

Gabriel kritisierte die zentralistische Autoritätsstruktur des Vatikans. Eine solche Institution lasse sich nicht mehr von einer Person allein regieren. Er warf dem Papst außerdem vor, er ignoriere das Säkulare der modernen Welt. Er komme nicht damit zurecht, dass die katholische Kirche nur noch eine von vielen Religionen im globalen Weltanschauungsmarkt darstellt.

Beide Experten bedauerten, dass Benedikt XVI. durch die Pannen eine weltpolitische Chance vergebe. Die Kirche könne wie kaum eine andere Institution die Rolle eines moralischen Global Player übernehmen. Seit Beginn des Pontifikats scheine jedoch das Gegenteil der Fall zu sein.

„Wir sind Kirche“ fordert Sexualdebatte

Auch die Laienbewegung „Wir sind Kirche“ hat die Kirchenoberen zum Handeln aufgefordert. „Die Bischöfe und der Vatikan stehen in vorderster Verantwortung. Es liegt an ihnen, endlich die richtigen Lehren und Konsequenzen zu ziehen“, sagte der Sprecher der Reformbewegung, Christian Weisner mit Blick auf zuvor bekanntgewordene neue Missbrauchsfälle. Die katholische Kirche müsse ihre Sexuallehre und ihr Priesterbild überdenken. Zudem müssten die Sanktionen für die Täter verschärft, etwa die Verjährung abgeschafft werden.

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Quelle:

http://www.focus.de/politik/ausland/papst/katholische-kirche-wissenschaftler-werfen-papst-schwaeche-vor_aid_482171.html


Missbrauch dürfte verjährt sein


Badische Zeitung 5.02.2010

FREIBURG. Immer mehr Fälle sexuellen Missbrauchs werden an katholischen Schulen bekannt, auch an der Jesuitenschule St. Blasien soll es zu Übergriffen gegenüber männlichen Schülern im Alter von 13 bis 16 Jahren gekommen sein. Am Donnerstag wurde bekannt, dass es auch am Bonner Aloisiuskolleg des Jesuitenordens Fälle sexuellen Missbrauchs gegeben hat.

Da die Fälle jedoch bereits in den 70er- und 80er-Jahren stattfanden, stellt sich die Frage, ob die Täter heute noch mit Strafverfolgung und Schadensersatzansprüchen rechnen müssen. Strafrechtlich gilt, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern grundsätzlich zehn Jahre nach der Tat verjährt. Wenn das Kind dabei auch penetriert wurde, gilt der Missbrauch als Vergewaltigung und verjährt erst nach zwanzig Jahren.

Seit 1994 beginnt die Verjährung von Sexualdelikten allerdings erst zu laufen, wenn das Opfer volljährig geworden ist. So soll verhindert werden, dass gerade die Taten von Kindesmissbrauch in der Familie schon verjährt sind, wenn das Opfer wagt, sich von den übergriffigen Eltern oder Verwandten zu lösen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese nachträgliche Verlängerung der Verjährung im Jahr 2000 auch für ältere Fälle gebilligt.

Soweit bisher bekannt, fanden die letzten Missbrauchsfälle an Jesuitenschulen 1984 statt. Wenn das Kind damals 13 Jahre alt war, dann begann die Verjährungsfrist 1989 zu laufen. Selbst eine Vergewaltigung wäre dann also 2009 strafrechtlich verjährt.

In der Schweiz wurde im November 2008 per Volksabstimmung die Verjährung für Sexualdelikte an Kindern völlig aufgehoben. In Deutschland wird dies bisher vor allem von Opfergruppen gefordert. Bisher ist bei uns nur Mord nicht verjährbar und auch dies war früher nicht der Fall. Erst als Mitte der 60er-Jahre das bis dahin kaum geahndete NS-Unrecht zu verjähren drohte, wurde die Verjährung für Mord mehrfach verlängert und schließlich 1979 ganz aufgehoben.

Andere Verjährungsregeln gelten für zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere wenn die Opfer Schadensersatz von den damaligen Tätern fordern wollen. Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche drei Jahre nachdem der Schaden eingetreten ist und der Verursacher bekannt wurde, maximal zehn Jahre nach der Tat. Allerdings hat auch hier der Gesetzgeber inzwischen Sonderregeln geschaffen, die den Opfern sexuellen Missbrauchs helfen sollen. So beginnt die zivilrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten erst mit dem 21. Geburtstag des Opfers zu laufen. Doch auch dann wäre die dreijährige Verjährungsfrist in den Jesuiten-Fällen längst abgelaufen.

Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat 2001 entschieden, dass die zivilrechtliche Verjährung generell gehemmt ist, solange sich ein traumatisiertes Opfer gar nicht an die Tat erinnert. Dies gilt dann als “höhere Gewalt”, muss allerdings durch ärztliche Gutachten belegt werden. In solchen Ausnahmefällen könnte auch heute noch Schadensersatz gefordert werden.

Quelle:

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/missbrauch-duerfte-verjaehrt-sein–26565734.html


Zivilklage als letztes Mittel


Warum Missbrauch oft ohne juristische Folgen bleibt und Mitwisserschaft nur schwer zu beweisen ist

Werner van Bebber
3.2.2010

Am Tiergartener Canisius-Kolleg sollen zwei dort unterrichtende Patres Schüler missbraucht haben. Die Vorfälle, die erst vor kurzem öffentlich bekannt geworden sind, sollen sich in den Jahren 1975 bis 1983 zugetragen haben. Von mehr als zwanzig Fällen ist inzwischen die Rede.

DIE BESCHULDIGTEN

Im Mittelpunkt des Skandals stehen zwei Patres: Wolfgang S. unterrichtete von 1975 bis 1979 Deutsch, Religion und Sport am Kolleg; danach wechselte er an die Sankt-Ansgar-Schule in Hamburg. Auch dort haben ehemalige Schüler jetzt Missbrauchsvorwürfe erhoben. Pater S. wechselte 1982 an das Kolleg in Sankt Blasien. Dort hat er sich angeblich dem Schulleiter offenbart und die Schule verlassen. 1985 zog er nach Chile. 1992 trat er aus dem Jesuiten-Orden aus.

Auch der zweite Beschuldigte, Peter R., hatte nach seiner Zeit als Lehrer am Canisius-Kolleg weiter mit Jugendlichen zu tun: In Göttingen sollte er sich um die Jugendarbeit an Pfarreien kümmern. Als ihm vorgeworfen wurde, ein Mädchen belästigt zu haben, zog er vorübergehend nach Mexiko. Nach seiner Rückkehr beurlaubte ihn die Ordensleitung und legte ihm den Austritt nahe. 1995 verließ R. den Orden – und wurde vom Bischof in Hildesheim weiterbeschäftigt, obwohl ihm auch dort vorgeworfen wurde, sich an einem 14 Jahre alten Mädchen vergriffen zu haben.

DIE VORWÜRFE

Völlig unklar ist derzeit, welche rechtlichen Folgen die Missbrauchsvorwürfe haben – für die beiden beschuldigten Männer, aber auch für diejenigen, die von den Vorwürfen gegen die beiden wussten, sie aber gewähren ließen. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob sich Wolfgang S. und Peter R. des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, von Kindern und von Jugendlichen schuldig gemacht haben können. Außerdem werden die Ermittler prüfen, ob einer der beiden Patres Schüler sexuell genötigt hat.

DIE STRAFVERFOLGUNG

Bislang haben der Jesuitenchef Stefan Dartmann und der Rektor des Kollegs, Klaus Mertes, über die Art und Weise des Missbrauchs nichts gesagt. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, weil die Vorwürfe durch einen Brief von Mertes bekannt geworden sind. Einer Anzeige bedurfte es nicht. Es gibt allerdings auch keine Anzeigepflicht bei diesen Delikten,wie die Kieler Professorin für Strafrecht, Monika Frommel, sagt. Am Anfang der Ermittlungen stehe die „Kenntnis der Strafverfolgungsorgane“. Woher die kommt, ist nicht wichtig.

Die beiden Beschuldigten können aber nach allem, was bislang bekannt geworden ist, davon ausgehen, dass die Taten aus den Jahren bis 1982 verjährt sind. Die Verjährung bei diesen Delikten ruht zwar, bis die Betroffenen 18 Jahre alt sind. Danach aber richtete sie sich nach den möglichen Höchststrafen. Sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen kann mit fünf Jahren Haft bestraft werden – die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Ein Missbrauch zum Beispiel an einem Zehnjährigen, verübt 1982, war also 1995 verjährt.

MITVERANTWORTUNG

Vieles deutet darauf, dass die beschuldigten Patres Wolfgang S. und Peter R. jahrelang gedeckt worden sind. So hatte Wolfgang S. offenbar schriftlich gestanden, Jugendliche missbraucht zu haben. Peter R. war nahegelegt worden, den Orden zu verlassen – und doch fand er eine neue Anstellung bei der Kirche. Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht an der Humboldt-Universität, sagt dazu: „Strafbar machen sich Schulleiter, Eltern und Vertrauenslehrer – wenn sie ihre Garantenpflicht verletzten.“ Das bedeutet in der Praxis: Rektoren, Eltern oder Vertrauenslehrer müssen einschreiten und etwas unternehmen, doch dafür müssen sie auch wissen, dass zum Beispiel ein Lehrer einen Schüler missbraucht oder misshandelt. „Dass man einen Verdacht hat, reicht nicht aus“, sagt Tatjana Hörnle. Und strafbar macht sich generell auch nur derjenige, „der vorsätzlich handelt“, sagt die Professorin. Anders gesagt: Die reine Ahnung von Verstößen gegen das Strafgesetzbuch ist moralisch problematisch, strafrechtlich aber nicht. Das erklärt jedenfalls ansatzweise, warum Wolfgang S. und Peter R. allen angedeuteten Vorwürfen zum Trotz jahrelang im Schuldienst bleiben konnten.

WEITERE RECHTLICHE FOLGEN

Missbrauchsopfer haben in den nun bekannt gewordenen Fällen nicht viele Möglichkeiten, Strafen und Sanktionen zu erwirken. Zwar können die Gerichte Auflagen gegen Sexualstraftäter verhängen – aber das setzt deren Verurteilung voraus. Nur gegen verurteilte Straftäter können zum Beispiel Berufsverbote ausgesprochen werden.

Die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel sieht außerdem für Missbrauchsopfer die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen diejenigen vorzugehen, die sie missbraucht haben. Diese Möglichkeit haben Verbrechensopfer generell, doch führt sie in Deutschland selten zu hohen Schadenersatzzahlungen.

Frommel hält solche Klagen in den jetzt bekannt gewordenen Fällen dennoch für sinnvoll – auch wenn erfolgreiche Klagen in solchen Fällen „nicht bekannt“ geworden sind. Institutionell gedeckter Missbrauch werde seit dreißig Jahren diskutiert, sagt Frommel. Nach ihrer Ansicht hat sich am einschlägigen Muster Verdacht, Verschweigen, Versetzen nichts geändert. Das gelte im Übrigen nicht nur für Patres, denen Missbrauch vorgeworfen werde, sondern auch für Lehrer, die sich an Schülern vergreifen.

Zumal im Umgang mit Missbrauchsfällen in Einrichtungen der Kirche „liegt auf der Hand, dass man hohe Schadenersatzansprüche stellen muss“, sagt die Kieler Professorin. Sie sieht im Umgang der Kirchen mit den gerüchteweise bekannten Missbrauchsfällen einen „ganz klaren Verstoß des Trägers“.

Nicht weniger wichtig erscheint es der Strafrechtlerin allerdings auch, „Fachleute besser zu schulen“, die mit Opfern von Missbrauch zu tun haben, Lehrer ebenso wie zum Beispiel Polizisten und Staatsanwälte. Werner van Bebber

Quelle:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,3019635


Deutsche Kinderhilfe fordert Debatte über Verjährungsfristen


Pressemitteilung

Deutsche Kinderhilfe fordert Debatte über Verjährungsfristen

- Zivilrechtliche Fristen müssen vollständig entfallen -

Angesichts des immer weiter Kreise ziehenden Missbrauchsskandals an diversen katholischen Schulen fordert die Deutsche Kinderhilfe im Interesse der Betroffenen eine offene Debatte über den offenkundigen Schaden, den die derzeit geltenden Verjährungsfristen für die Betroffenen anrichten. Neben der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung von maximal 20 Jahren, bei der es um den gesellschaftlichen Anspruch geht, Straftaten zu sühnen, geht es bei den zivilrechtlichen Fristen um die Ansprüche, die den Betroffenen gegenüber den Tätern und die hinter den Tätern stehenden Institutionen zustehen.

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Die grosse Wut des Volkes


Kinderschänder kann man nicht hart genug bestrafen – so die vorherrschende Meinung in der Bevölkerung. Eine Initiative will nun das Gesetz verschärfen. Doch sie geht selbst Opferhilfeorganisationen zu weit.

Norbert Sommer (Name geändert) war ausser sich: «Ich wollte ihn totschlagen.» Der 42-jährige Solothurner spricht von einem früheren Arbeitskollegen. Dabei kannten sich die beiden gut – der Kollege war zugleich Götti von Sommers Sohn. Dass er auch der Schänder seiner Tochter Sabine war, hatte ihm diese im April des vergangenen Jahres erzählt. «Ich wollte in meiner Wut sofort zu ihm hinfahren. Meine Frau überzeugte mich aber, dass ich besser bei der Polizei Anzeige erstatten sollte», sagt Sommer.

Nach der Anzeige nahm der staatliche Strafverfolgungsapparat seine Arbeit auf – Einvernahmen und Videobefragungen, Anwaltstermine folgten. Am Ende der Strafuntersuchung dann der Schock: Das Verfahren wurde eingestellt. Die sexuellen Handlungen mit dem Kind hätten, so formulierte es die Solothurner Staatsanwaltschaft im Februar lapidar, «nicht rechtsgenügend erhärtet werden können». Jetzt begegnet die elfjährige Sabine jenem Mann, der sie nach ihren Angaben geküsst, im Schambereich angefasst und ihr sein nacktes Glied gezeigt hat, regelmässig in den Strassen ihres gemeinsamen Wohnorts. «Sie kann nicht begreifen, wie so etwas möglich ist», erzählt ihr Vater.

Dass Verfahren im Zusammenhang mit Kindsmissbrauch für die Beschuldigten keine oder nur geringfügige strafrechtliche Konsequenzen haben, sorgt in der Bevölkerung immer wieder für Empörung. Zuletzt etwa im Kanton Thurgau. Dort verurteilte das Bezirksgericht Arbon einen ehemaligen Sekundarlehrer zu 16 Monaten Zuchthaus bedingt. Der Pädagoge hatte drei seiner Schüler wiederholt sexuell missbraucht. Auch das Bezirksgericht Zürich beliess es beim Urteil gegen den ehemaligen Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich bei einer bedingten Strafe. Zwölf Monate lautete das Verdikt gegen den Mann, der mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern zugegeben hatte.

Am liebsten die Todesstrafe

Repräsentativ sind solch milde Urteile für Pädokriminelle nicht – so zumindest lautet die Auskunft aus Justizkreisen. «Die Urteile sind seit den spektakulären Fällen Ende der neunziger Jahre» – etwa jenem von Babyquäler René Osterwalder – «klar härter geworden», heisst es bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Wird aber ein Ausreisser nach unten bekannt, macht sich in den Leserbriefspalten Unmut breit. «Ich habe eine riesengrosse Wut im Bauch! Wie lange noch werden kleine Kinder und Frauen sexuell misshandelt, vergewaltigt und geschlagen?», kommentierte eine Leserbriefschreiberin das Urteil des Bezirksgerichts Horgen ZH. Die dortigen Richter hatten das Verschulden eines Primarlehrers zwar für schwer befunden – er hatte zwölf Schülerinnen im Alter von neun bis dreizehn Jahren missbraucht -, die unbedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren aber zugunsten einer Therapie aufgehoben.

Kindsmissbrauch bewegt die Bevölkerung wie kaum ein anderes Verbrechen. Auf dem Internetportal yousay.ch etwa äussert sich der ungeschminkte Volkszorn. Die Kastrierung von Tätern wird gefordert, die Einführung der Todesstrafe – wobei die Hinrichtungen nach den Vorstellungen von Benutzer «TX 1000» öffentlich sein sollten. «Papa Hegel» wiederum möchte Kinderschänder mittels Tätowierung auf der Stirn brandmarken.

«Pädophilie entspricht nicht der gesellschaftlichen Norm. Der primäre Wunsch, Sex mit Kindern zu haben, ist immer abgelehnt worden», sagt Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes beim Justizvollzug des Kantons Zürich. Unschuld und Wehrlosigkeit der Kinder wecken Beschützerinstinkte. Umso grösser ist die Welle der Empörung, wenn diesen Instinkten zuwidergehandelt wird. Zusätzlich angeheizt wird die Stimmung durch die Verbreitung von Zahlen zum Ausmass, denen mitunter Plausibilität oder Seriosität fehlt (siehe Nebenartikel «Sexueller Missbrauch: Eine Frage der Definition»).

«Möchte es gern mit dir treiben»

Es ist eine Ironie der modernen Technik, dass ausgerechnet das Internet, in dem Wutentbrannte gegen Kindsmissbrauch mobil machen, zum bevorzugten Tummelplatz von Pädophilen geworden ist. Danièle Bersier, Sprecherin des Bundesamts für Polizei, spricht von einer «Besorgnis erregenden Tendenz». Immer mehr pädophil veranlagte Menschen würden versuchen, via Internet-Chats Kinder zu treffen. «Das Angebot an kinderpornografischen Inhalten im Internet ist hoch und leicht verfügbar. Das ist gefährlich, denn Personen können dadurch auf den Geschmack kommen und an eine Tathandlung herangeführt werden», sagt Frank Urbaniok. Unverblümt kommen die Täter in den Chats zur Sache: «Möchte es gern mit dir treiben», schrieb etwa der Pädokriminelle «Eduard» an «Marco», der sein Alter mit 14 angegeben hatte. Doch «Marco» war ein verdeckter Ermittler, und «Eduard» wurde wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt – bedingt.

Den bedingten Vollzug gesteht das schweizerische Strafrecht Ersttätern mit einer Strafe unter 18 Monaten zu, sofern ihnen eine gute Prognose gestellt wird. Dies mag ein Grund sein für die in der Bevölkerung vorherrschende Meinung, dass die Täter zu milde bestraft werden. Kommt hinzu: Viele der Taten sind zum Zeitpunkt ihrer Beurteilung bereits verjährt. Bei sexuellen Gewalttaten an Kindern unter zehn Jahren kann der Täter nach heutiger Gesetzgebung ab dem vollendeten 25. Altersjahr des Opfers strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Missbrauch an älteren Kindern verjährt generell nach 15 Jahren.

«Diese Regelung schützt die Täter und nimmt auf die Situation der Opfer keine Rücksicht», ärgert sich Ruth Ziltener, Vizepräsidentin der Kinderschutzorganisation Marche Blanche. Sexueller Missbrauch finde meist innerhalb der Familie oder im Beziehungsumfeld statt, so Ziltener. Die Betroffenen würden das Geschehene deshalb oft während Jahren, mitunter gar Jahrzehnten mit sich tragen, ehe sie sich überhaupt jemandem anvertrauen könnten (siehe Artikel zum Thema «Opfer: ‹Ich konnte mit niemandem reden›»). Der Schritt, den Peiniger anzuzeigen, brauche dann nochmals seine Zeit – doch diese sei nicht vorhanden. «Wegen der kurzen Verjährungsfrist kommen viele Täter ungeschoren davon», kritisiert Ziltener. «Das ist ein Hohn für die Opfer, die ein Leben lang leiden.»

Dem will Marche Blanche mit einer radikalen Forderung den Riegel schieben: Pädokriminelle Straftaten sollen in der Schweiz künftig unverjährbar sein, so verlangt es eine im März eingereichte Initiative. Das trifft den Puls des Volkes. Obwohl die 2001 in Genf von besorgten Eltern gegründete Bürgerbewegung bislang praktisch nur in der Romandie bekannt ist, kamen für das Begehren problemlos 116000 Unterschriften zusammen. «So einfach haben sich die Leute noch nie von einem politischen Vorstoss überzeugen lassen», sagt Vizepräsidentin Ziltener, die als CVP-Lokalpolitikerin im Kanton St. Gallen häufig Unterschriften sammelt.

Zur Abstimmung gelangt die eidgenössische Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» frühestens in zwei, eher erst in vier Jahren. Doch schon heute ist absehbar, dass sie eine emotionale Diskussion auslösen wird, in der das Vergeltungsbedürfnis im Vordergrund steht. Ruth Ziltener betont deshalb: «Die Bestrafung der Täter ist nicht unser Hauptanliegen.» Vielmehr gehe es den Initianten darum, dass sich die Opfer zu Wort melden und Anzeige erstatten könnten, wenn sie dazu bereit seien – ohne Zeitdruck durch das Gesetz. «Das ist eine Frage der Gerechtigkeit», sagt die vierfache Mutter.

Genug vom «Kuschelkurs»

Bei Marche Blanche, gebildet aus lauter Freiwilligen, stellt man sich auf einen einsamen Kampf ein. Ausser Sympathiebekundungen durch einzelne Exponenten steht die offizielle Politik weitgehend abseits. «Dafür haben wir das Volk im Rücken», gibt sich Ruth Ziltener gelassen. Sie beruft sich dabei auf die im Februar 2004 an der Urne gutgeheissene Verwahrungsinitiative, die die lebenslange Wegsperrung von besonders gefährlichen Straftätern anstrebt. Die Parallelen sind in der Tat frappant: Die Verwahrungsinitiative wurde ebenfalls von privaten Initiantinnen – gemieden von Parteien, belächelt von Fachleuten – im Alleingang zum Erfolg geführt, genährt von der Stimmung in der Bevölkerung, die den vermeintlichen Kuschelkurs satt hat. Und auch jetzt wird die Lösung des Problems in einer Verschärfung des Strafrechts gesehen. Wie sehr das aktuelle Unverjährbarkeitsbegehren von diesem Geist geprägt ist, zeigt eine «mathematische Logik» im Argumentarium von Marche Blanche: Je mehr Täter bis an ihr Lebensende verfolgt werden könnten, so die Gründerin Christine Bussat, umso weniger Opfer gebe es.

Derart einfache Rezepte rufen Kritiker auf den Plan. Juristen anerkennen zwar den Wunsch nach einem besseren Schutz der Kinder, doch erachten sie die Initiative als untaugliches Mittel dafür. Bereits schon die Formulierung des Volksbegehrens wird bemängelt: «Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.» «Pubertät» jedoch, moniert unter anderem der Zürcher Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger, sei juristisch kein trennscharfer Begriff. Zudem würden zwei Straftatbestände in unzulässiger Weise vermischt: sexuelle Handlungen mit Kindern und Kinderpornografie. «Die Bestimmungen im Strafgesetzbuch zur Pornografie sollen die Gesellschaft schützen, jene zu sexuellen Handlungen mit Kindern aber die Kinder selbst», so Schwarzenegger.

Die Annahme der Initiative hätte für das schweizerische Strafrecht weitreichende Folgen – viel weitreichendere, als die Verwahrungsinitiative haben wird. «Erhält das Volksbegehren an der Urne eine Mehrheit, gerät die Verjährung generell für alle Straftaten unter Druck», sagt der Lausanner Kriminologe Martin Killias. Sein Argument: Schwerstverbrechen wie Mord würden verjähren, sexuelle Handlungen mit Kindern aber nicht. Das wäre laut Killias höchst stossend. «In einem solchen Strafgesetzbuch würden die Proportionen überhaupt nicht mehr stimmen», findet auch Christian Schwarzenegger. Ausserdem schwinden die Aufklärungschancen, je weiter ein Verbrechen zurückliegt. Schwieriger wird gleichzeitig aber auch der Nachweis von entlastenden Tatsachen. «Die Aufhebung der Verjährung wird eine Welle von Fehlurteilen auslösen», prophezeit Killias.

Täter werden meist nicht angezeigt

Vom Beweisnotstand bei weit zurückliegenden Straftaten tangiert ist allerdings nicht nur die Rechtsprechung. Andrea Burgener Woeffray, Präsidentin von Kinderschutz Schweiz, verweist auf mögliche Auswirkungen für die Opfer der sexuellen Ausbeutung. «Wenn ein Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt werden muss, erlebt das Opfer erneut das Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber dem Täter – es steht ein zweites Mal als Opfer da», sagt sie. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit geht dem Kinderschutz der Wegfall der Verjährungsfrist zu weit – eine Verlängerung der Fristen «muss aber diskutiert werden». Andrea Burgener Woeffray regt die Einsetzung einer Expertengruppe an, die neben den rechtlichen Aspekten auch Fragen der Begleitung und der Therapie im Einzelfall einschliesst. Denn: «Die Verarbeitung von sexueller Ausbeutung ist wohl das Individuellste, das es gibt.»

Das weiss niemand besser als die Verantwortlichen der Opferhilfestellen. Sogar dort wird die Marche-Blanche-Initiative, obwohl «im Namen der Opfer» propagiert, kontrovers aufgenommen. Die Frage stellt sich: Inwieweit ist es überhaupt im Sinn von Betroffenen, dass ihre Missbrauchsgeschichte auch noch juristisch aufgearbeitet wird? «Entscheidend ist der Antrieb, der dahinter steht», sagt Regula Schwager, Psychologin bei der Zürcher Beratungsstelle Castagna. Reine Rachemotive würden kaum die erhoffte Genugtuung bringen. Wenn der Gang ins Strafverfahren Gewaltopfern hingegen helfe, aus ihrem Gefühl der Machtlosigkeit auszubrechen, sei die Anzeigeerstattung ein wichtiges Mittel. Für unabdingbar hält Schwager eine «deutliche Verlängerung» der Verjährungsfrist, die überdies erst ab der Volljährigkeit der Opfer beginnen dürfe. «Das wäre ein Schritt von der Täter- zur Opferorientierung. Da herrscht bei uns ein enormer Handlungsbedarf.»

Die Erfahrung der Beratungsstellen zeigt, dass innerhalb der gesetzten Fristen nur eine Minderheit von Personen, die in ihrer Kindheit ausgebeutet wurden, gegen ihren damaligen Peiniger eine Strafverfolgung auslöst: Angst, Abhängigkeiten und unvollendete Verarbeitungsprozesse fallen oft zu stark ins Gewicht. «In den mir bekannten Fällen erstattet vielleicht jedes zehnte Opfer Anzeige», schätzt Verena Müller vom Selbsthilfeverein gegen sexuellen Missbrauch (GSM). Dem Verein ist es ein Anliegen, aus der Sicht von Betroffenen die versteckten Folgen von pädosexueller Gewalt zu thematisieren.

Dass den Tätern weniger Schlupflöcher geboten werden, um ihrer «gerechten Strafe» zu entgehen, ist für Verena Müller ein vordringliches Ziel. Und Teil des Heilungsprozesses für die Opfer, wie in einem Lied zum Ausdruck kommt, das ein Vereinsmitglied aus eigener Betroffenheit komponiert hat: «Vergangnes ist gut verdaut / aus meiner Mitte bricht Licht / Liebe dringt unter meine Haut / Täter vor nem Gericht.»

Quelle:

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/artikel/kindsmissbrauch_die-grosse-wut-des-volkes/


Jugendamt-Skandal kommt zu den Akten


Von Christoph Scharf

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen eine Amts-Mitarbeiterin wegen Verjährung ein. Sie soll in einem Missbrauchs-Fall nicht reagiert haben.

Ein Jahr nach Ermittlungsbeginn hat die Bautzener Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren gegen eine Mitarbeiterin des Kreis-Jugendamts eingestellt. Auslöser waren Vorwürfe, das Amt sei in den Neunzigern von Fällen sexuellen Missbrauchs unterrichtet gewesen, habe aber nichts unternommen (siehe Beitrag unten). Bei einem Prozess gegen den Bautzener Dieter K. Ende 2008 hatte die jahrelang missbrauchte Tochter angegeben, das Amt rechtzeitig von den Vorfällen informiert zu haben. Das Landgericht warf daraufhin dem Jugendamt „krasses Versagen“ vor.

„Wir halten die Aussage des Mädchens nach wie vor für glaubhaft“, sagt Oberstaatsanwalt Christopher Gerhardi jetzt der SZ. „Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin des Jugendamts mussten wir allerdings wegen Verjährung einstellen.“

Konkret ging es um eine Verletzung der Fürsorgepflicht und eine so genannte Urkundenunterdrückung. Das Mädchen hatte angegeben, Mitte der Neunziger mit einer Tante beim Jugendamt gewesen zu sein und dort darüber berichtet zu haben, dass der Vater nachts zu ihr ins Bett steige. Detailliertere Auskünfte habe sie dabei wohl aus Scham nicht gegeben. Statt dessen soll sie nach Absprache einen Brief mit den Vorwürfe ans Jugendamt geschickt haben. Das reagierte jedoch nicht, als das Mädchen Jahre später Einsicht in ihre Akte nehmen wollte, war weder diese noch ihr Brief von damals zu finden.

Details nicht mehr zu klären

Juristisch bleibt das Verschwinden jedoch folgenlos. „Es ließ sich jetzt nicht mehr aufklären, wann und wie der Brief des Mädchens verschwunden ist“, sagt Christopher Gerhardi. Da bei den vorgeworfenen Delikten fünf Jahre Verjährungsfrist gelte, sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden.

Anders verhält es sich im Jugendamt selber, wo diese Fristen nicht gelten. Auch die Behörde selbst habe zu dem Fall recherchiert, sagt Pressesprecherin Sabine Rötschke. „Wir konnten aus der jetzigen Sicht allerdings keinerlei Anhaltspunkte für ein unkorrektes Vorgehen der Mitarbeiter finden.“ Gleichwohl arbeite man stets daran, die Arbeitsweise des Jugendamts zu „optimieren“.

Ob es bei dem Fall dienstrechtliche Konsequenzen gab, sagt Sabine Rötschke nicht. „Hierbei handelt es sich um interne Abläufe, die auch aus persönlichen Gründen nicht nach außen gegeben werden.“

Quelle:

http://www.sz-online.de/Nachrichten/Bautzen/Jugendamt-Skandal_kommt_zu_den_Akten/articleid-2356141


Das Lebenslang der Opfer


Sie ist ein Schulkind, als der Großvater sie missbraucht. Jahrzehntelang verschweigt sie ihr schrecklichstes Geheimnis. Erst als sie psychisch krank wird, spricht sie darüber – und stellt fest, dass es zu spät ist. Sein Verbrechen ist verjährt.

Von Christina Keck

Sie hat sich schlafend gestellt. Die Augen fest geschlossen, der kleine Körper bewegungslos wie ein Stück Totholz. Kein Wort kam über ihre Lippen, kein Schluchzen. Sie lag auf einer aufgeklappten Schaumstoffmatratze, auf der ihr Großvater erst die Rheumadecke ausgebreitet hat, dann das Leintuch, das er danach in die Reinigung trug, um die Flecken entfernen zu lassen.

Bloß nicht blinzeln. Sie wollte nicht sehen, was nicht sein darf, und hat sogar ihre einzige Verbündete aus dem Zimmer verbannt, die Pudeldame Finni mit ihren schwarzen Knopfaugen. Sie schämte sich vor ihr.

Als es losging mit dem Unaussprechlichen war Antje Gruber, die so nicht wirklich heißt, gerade eingeschult worden. Ein fröhliches Mädchen, blond, mit Zöpfen, aus einer gutbürgerlichen Familie.

Sie hat sich ausgezogen, weil ihr Großvater, bei dem sie so oft war, den sie doch über alles liebte, es so wollte.

Deshalb erduldete sie seine Perversionen. Ertrug ihn auf der schmalen Schaumstoffmatratze in seinem Büro bei Stuttgart und nachts in seinem Schlafzimmer, wenn sie bei ihm übernachten sollte, und in den Hotels im gemeinsamen Urlaub. Sieben Jahre lang verging sich der heute 97-jährige Mann an seiner Enkelin.

Nie hat sie Stopp gesagt, sich gewehrt oder geschrieen. Und keiner will etwas davon mitbekommen haben.

„Ich fühlte mich als Mittäterin“, erinnert sich Antje Gruber. Sie spricht leise, aber entschieden, wenn sie von damals erzählt. Greift immer wieder auch zum Wasserglas und trinkt, als müsse sie den Kloß wegspülen, der sie in der Kehle drückt. „Ich wollte, dass er endlich bestraft wird“, drängt sie und kann nicht fassen, was ihr die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt hat: dass da leider nichts mehr zu machen sei. Die Taten des Großvaters sind verjährt.

Bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eines Kindes endet die Verjährungsfrist je nach Schwere des Übergriffs zehn bis 20 Jahre nachdem das Opfer volljährig wurde, sprich: mit dessen 28. oder 38. Geburtstag. Und Antje Gruber ist 39.

Sie hat sich ein Jahr zu spät getraut, den Mann anzuzeigen, der ihr Leben zerstört hat.

In der Schweiz hat vor einem Jahr der Kinderschutzverein Marche Blanche ein Referendum angestoßen, um die Verjährung von Sexualdelikten zu kippen. Mit knapper Mehrheit stimmten die Eidgenossen im November 2008 dafür, dass Kinderschänder bis an ihr Lebensende nicht vor Strafverfolgung sicher sind.

Für die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, SPD, war das kein Vorbild. Und auch ihre Nachfolgerin im Amt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, die doch seit Jahren schon Schirmherrin des Opferschutzvereins „Dunkelziffer – Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder“ und Mitglied des „Deutschen Kinderschutzbundes“ ist, wird nicht tätig. Man habe im Verjährungsbereich ein „ausgewogenes System“, an dem etwas zu ändern man keinen Anlass sehe, ließ sie auf Anfrage mitteilen.

Dabei brauchen gerade diese Opfer, die das Verbrechen, das ihnen angetan wurde, oft weit verdrängt haben, tief versteckt, so wie Antje Gruber viel Zeit, um eines Tages über das zu sprechen, was sie sprachlos machte, sagen deren Betreuer, Vertreter, Anwälte.

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Roman Polanski


Kommentare zu Fall Star-Regisseurs Roman Polanski:

Die weltweiten Reaktionen von Promis auf die Festnahme von Polanski sind ungeheuer skandalös und dabei doch so typisch.
Ich höre da immer den Satz eines alten Kripo-Freundes: “Die Lobby für die Täter ist viel stärker als die für die Opfer.”

Genau das findet hier (einmal wieder) statt. Ja, es wird geradezu zelebriert!

Dass das Opfer seit der Tat lebenslänglich hat, interessiert niemanden. Das Leben dieser Frau wäre ganz anders verlaufen, wenn Polanski sie nicht brutal als Kind(!) vergewaltigt hätte. Eine entsetzliche, todesnahe Erfahrung mit der Aussage des Täters: “Du existierst nicht!” Genau das vermittelt nämlich sexualisierte Gewalt. Es ist eine besonders perfide, demütigende und menschenverachtende Tat. Vielleicht die schändlichste überhaupt. Polanskis Opfer hatte keine Chance auf eine normale Kindheit oder Jugend. Ihr Leben drehte sich seit der Tat ums reine Überleben. Opfer sexualisierter Gewalt sind noch nach Jahrzehnten suizid-gefährdet. Manche reden noch auf dem Totenbett davon!
Aber für solche Gewaltüberlebende stellt sich niemand mit Plakaten vor Kameras. Schon gar keine Promis, die doch ansonsten so gerne auf Charity-Veranstaltungen gehen…

Für den Täter Polanski fordert diese Leute jedoch eine Begnadigung!
Man höre und staune!
Sagte einer der Söhne von Uwe Ochsenknecht doch allen Ernstes in die Kamera: “Der ist über siebzig. Was soll er da noch im Knast?”
Hallo?
Bei Naziverbrechern oder Nicht-Prominenten reden solche Leute anders. Und sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich?
Zudem ist Polanski damals einfach geflohen. Er hat sich also ganz bewusst seiner Verantwortung entzogen. So muss er das jetzt nachholen!

Ich fordere Empathie, Gerechtigkeit und Gnade für die Überlebenden sexualisierter Gewalt!
Und ich fordere die Medien auf, sie nicht länger als “Sexopfer” zu bezeichnen, an denen sich jemand “verging”. Das ist unerhört! Man darf solche Gewaltverbrechen nicht sexualisieren und bagatellisieren. Sexualisierte Gewalt ist das Schlimmste, was man einem Menschen antun kann.

Doch ich höre schon die entsetzten Rufe, wenn demnächst wieder einmal ein Kind vergewaltigt wurde: “Wie kann ein Mensch so etwas tun? Die gehören für immer hinter Gitter!”
Geht es noch verlogener?

Monika Gerstendörfer, 30. September 2009
www.lobby-fuer-menschenrechte.de

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Hier eine Petition gegen die Polanski-Lobby!

http://www.thepetitionsite.com/405/petition-to-boycott-roman-polanski-petition-supporters

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Weitere Anmerkungen von Monika Gerstendörfer zum Fall Polanski, denn sie verfolgt diese unsägliche, opferfeindliche Berichterstattung weiter:

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Verjährungsfrist für Kinderschänder – Lebenslang für die Opfer


STUTTGARTER ZEITUNG

Verjährungsfrist für Kinderschänder – Lebenslang für die Opfer

Christine Keck, veröffentlicht am 15.07.2009

Stuttgart – Um zu überleben, hat sie sich schlafend gestellt. Die Augen fest geschlossen, der kleine Körper bewegungslos wie ein Stück Totholz. Kein Wort kommt über ihre Lippen, kein Schluchzen. Sie liegt auf einer aufgeklappten Schaumstoffmatratze, auf der ihr Großvater erst die Rheumadecke ausgebreitet hat, dann das Leintuch, das er danach in die Reinigung trägt, um die Flecken entfernen zu lassen. Bloß nicht blinzeln, die Dunkelheit ist ihre Rettung. Sie will nicht sehen, was nicht sein darf, und hat sogar ihre einzige Verbündete aus dem Zimmer verbannt, die Pudeldame Finni mit ihren schwarzen Knopfaugen. Sie schämt sich vor ihr…

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http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2126267_0_7476_-verjaehrungsfrist-fuer-kinderschaender-lebenslang-fuer-die-opfer.html

Lebenslang für die Opfer_badische_Zeitung.de

hier einer von vielen Kommentaren zu dem Artikel:

“Lebenslang für die Opfer”
Endlich einmal ein guter und so ungeheuer wichtiger Artikel zum Thema „Verjährungsfristen“ bei sexualisierten Gewalttaten!
Der Autorin sei Dank.
Sie bringt die sich abspielenden Dramen in der Lebenswirklichkeit für die Opfer auf den Punkt und vergisst auch nicht, die unsägliche und dilettantische Arbeit von Zypries anzusprechen. Eine Justizministerin, die noch nicht einmal weiß, was PTBS (post-traumatische Belastungsstörung) ist und für die Opfer bedeutet; jedoch unlängst ganz herzig versicherte, sie würde sich da mal kundig machen.
Das ist ungefähr so, als würde ich als Psychologin Autos konstruieren dürfen; bei gutem Gehalt samt bester Altersabsicherung und den erschreckten Autobesitzern, die ihr Auto noch nicht einmal aus der Garage bekommen (weil es nicht funktioniert!) versichern, ich würde mich demnächst erkundigen, was eine Maschine eigentlich ist.
Polemischer Vergleich? Nein. Leider, leider nicht.
Monika Gerstendörfer

www.lobby-fuer-menschenrechte.de


Deutsche Kinderhilfe unterstützt Beschwerde


Pressemitteilung

Erfolgreicher Auftakt der Kampagne

„Stop! – Meine Stimme gegen Kinder“pornographie“ im Internet“

Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Politik auf weitere Schritte gegen Kinder“pornographie“ zu unternehmen

Berlin, 14.05.2009

Gestern startete in Bielefeld die bundesweite Kampagne für das Gesetz gegen Kinder“pornographie“ im Internet. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Georg Ehrmann sammelten Teams der Deutschen Kinderhilfe LV Nordrhein-Westfalen anlässlich des Bundesligaspiels Arminia Bielefeld gegen Hoffenheim in nur 2 Stunden mehr als 2.000 Unterschriften für das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“. Dies war der Auftakt der bundesweiten Sammelaktion mit dem Ziel, bis Ende Mai mindestens 100.000 Unterschriften für die geplante Sperrung kinder“pornographischer“ Seiten nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten zu sammeln. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger äußerten in Gesprächen eine große Sympathie für die Aktion. Spontan nahmen sie Unterschriftenlisten mit, um selbst weitere Unterschriften zu sammeln.

„Mit dieser Aktion setzt die Deutsche Kinderhilfe ein klares Signal, dass dieser erste kleine Schritt der Politik nicht durch unberechtigte Sorgen vor einer generellen Zensur des Internets verhindert werden darf. Dieses Gesetz ist eine reine Zugangserschwerung und muss als Teil weiterer notwendiger Schritte gesehen werden. Die Politik ist daher aufgefordert, es nicht bei diesem Gesetz zu belassen. Weitere Maßnahmen müssen folgen! Die Länder sind aufgefordert, mehr hoch qualifizierte Sonderermittlungsstellen einzurichten, ferner muss gegen Betreiber einschlägiger Server ebenso konsequent vorgegangen werden wie gegen die Nutzer pädokrimineller Angebote im Netz. Eine enge internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ist ebenso geboten wie die Anfertigung einer internationalen schwarzen Liste. Auf dieser Liste müssen die Länder verzeichnet werden, die sich weigern, gegen Server mit pädokriminellen Inhalten vorzugehen und/oder die Zusammenarbeit mit deutschen Strafverfolgungsbehörden ablehnen. Darüber hinaus ist eine Reform des Strafrechts zwingend notwendig. Das Strafmaß für das Herunterladen dieser widerwärtigen Gewaltvideos muss endlich erhöht werden: immer noch wird das Herunterladen von Software und Hollywood-Filmen härter bestraft als das von pädokriminellen Dateien“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe gestern in Bielefeld.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert zudem eine Verbesserung des Opferschutzes: Für sexuelle Gewaltverbrechen gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des Zivilrechts. Dies schützt die Täter, denn die Opfer können häufig erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Die aktuellen Gesetze berücksichtigen nicht diese Besonderheit lebenslangen Leidens der Opfer. Die Deutsche Kinderhilfe fordert eine entsprechende Änderung des BGB und unterstützt ausdrücklich die von Norbert Denef beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil sie damit ihre Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.

Unter www.kinderhilfe.de können Bürgerinnen und Bürger das Unterschriftsformular sowie den Forderungskatalog der Deutschen Kinderhilfe im Kampf gegen Kinder“pornographie“ herunterladen und die Aktion durch Sammeln von Unterschriften unterstützen.