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	<title>netzwerkB &#187; – Verjährungsfrist</title>
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	<description>netzwerkB ist eine unabhängige Interessenvertretung in der sich Betroffene von sexualisierter Gewalt für die Rechte Betroffener einsetzen.</description>
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		<title>Sexueller Missbrauch: Ehemaliges Heimkind klagt Land Oberösterreich</title>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 13:03:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[nachrichten.at 18.05.2012 LINZ. Auf 1,1 Millionen Euro klagt ein 44-jähriger gebürtiger Ischler das Land. Als ehemaliger Zögling des Kinderheims Leonstein im im Bezirk Kirchdorf soll er von Erzieherinnen missbraucht und verprügelt worden sein. Außerdem habe er nicht genug zu essen bekommen. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>nachrichten.at 18.05.2012</p>
<p>LINZ. Auf 1,1 Millionen Euro klagt ein 44-jähriger gebürtiger Ischler das Land. Als ehemaliger Zögling des Kinderheims Leonstein im im Bezirk Kirchdorf soll er von Erzieherinnen missbraucht und verprügelt worden sein. Außerdem habe er nicht genug zu essen bekommen.</p>
<p><a href="http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,888164" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Verjährungsfristen ein „schwerwiegender Makel des deutschen Rechts“</title>
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		<pubDate>Thu, 17 May 2012 17:11:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Buch]]></category>
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		<description><![CDATA[netzwerkB 17.05.2012 Deutsche Verjährungsvorschriften stammen aus römischen Recht Der britische Kronanwalt Geoffrey Robertson ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte. Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Robertson ist Mitglied der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 17.05.2012</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Deutsche Verjährungsvorschriften stammen aus römischen Recht</strong></p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-13844" title="netzwerkB-Ball_bka" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/netzwerkB-Ball_bka-480x340.jpg" alt="" width="480" height="340" /></p>
<p>Der britische Kronanwalt Geoffrey Robertson ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte. Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Robertson ist Mitglied der angesehenen Anwaltsvereinigung Middle Temple. 2008 wurde er als herausragender Jurist zum Mitglied des Internal Justice Council der UNO ernannt.</p>
<p>In seinem Buch „Angeklagt: Der Papst“ (2011) nennt Robertson die deutschen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.<span id="more-13809"></span></p>
<p>„Die europäischen Länder müssen ihre unsinnigen, dem Code Napoléon zu verdankenden Verjährungsfristen für die Strafverfolgung von Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern abschaffen“, schreibt der Menschenrechtsanwalt. Es gebe „keinerlei Rechtfertigung für eine Verjährung von Verbrechen, die den Opfern eine derartige Scham einflößen, dass viele erst 20 oder 30 Jahre später darüber sprechen können.“ Das englische Common Law kenne keine solchen Fristen, so Robertson, und es gebe „erdrückende Beweise dafür, dass die zeitliche Beschränkung der Strafverfolgung in den französischsprachigen Ländern es Hunderten von Missbrauchstätern erlaubt hat, der Gerechtigkeit zu entgehen.“ (Robertson, S. 319)</p>
<p>Robertson hält Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ausführlich erläutert Robertson in „Angeklagt: Der Papst“ sowohl die komplexen rechtlichen und völkerrechtlichen Hintergründe zu dieser seiner Einschätzung, wie er ebenso ausführlich darlegt, wieso der Vatikan kein Staat ist und dementsprechend Papst nicht immun.</p>
<p>Es könne „mit einiger Sicherheit gesagt werden, dass der sexuelle Missbrauch kleiner Kinder durch Artikel 7 der Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) implizit abgedeckt werde. Dieser definiert „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ unter Einschluss von „Vergewaltigung“ und „sexueller Sklaverei“ oder „jeder anderen Form sexueller Gewalt vergleichbarer Schwere“ sowie „andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.“ (Robertson, S. 246)</p>
<p>Sexueller Missbrauch hat, so Robertson, „nachweislich schwere Auswirkungen auf die geistige Gesundheit und verursacht durchaus seelische Pein“, geschehe er doch „unter Verrat der Fürsorgepflichten“ und sei „häufig gegen sehr junge und sehr verletzliche Personen gerichtet. Nach dem Explanatory Memorandum des IStGH sind derartige Verbrechen „besonders abstoßende Verbrechen dahingehend, dass sie einen schwerwiegenden Angriff auf die menschliche Würde oder eine schwere Demütigung oder Herabsetzung eines oder mehrerer Menschen darstellen. Diese Vorkommnisse treten nicht isoliert oder sporadisch auf, sondern sind Teil einer breit angelegten Verübung von Gräueltaten, die von einer Regierung oder einer De-facto-Autorität toleriert oder gebilligt werden.“ (Robertson, S. 247)</p>
<p>Die Vorstellung, hier seien nur Verbrechen gemeint, die sich in Kriegs- oder bewaffneten Konfliktsituationen vollziehen, hat die Berufungskammer des IStGH für das frühere Jugoslawien laut Robertson zurückgewiesen: Die Kammer hat festgestellt, dass es mittlerweile eine feste Regel im Völkergewohnheitsrecht ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit keines Zusammenhangs mit einem internationalen bewaffneten Konflikts bedürfen. (Robertson, S. 244)</p>
<p>Daher fasst Robertson schließlich (u.a.) zusammen: „Der Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche weltweit stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar oder entspricht einem solchen Verbrechen, dessen Strafverfolgung nach internationalem Recht nicht durch Verjährungsfristen beschränkt werden kann“. (Robertson, S. 319)</p>
<p>Die in Deutschland geltenden straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch, wonach beispielsweise jemand, der mit 12 Jahren missbraucht wird, dies spätestens mit 28 Jahren offenlegen muss, andernfalls der Täter nie mehr (!!) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird und er auch nur dann einen zivilrechtlichen Schadensersatz erhält, wenn er sich spätestens mit 24 Jahren meldet, nennt der renommierte Menschenrechtsanwalt „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.</p>
<p>Diese [deutschen] Verjährungsvorschriften, so führt Robertson aus, stammten aus dem römischen Recht (erstmals erschienen sie 450 vor Chr. Auf den „Zehn Tafeln“). Zitat Robertson: „Deutschland muss Kindesmissbrauch ernst nehmen, ob er von Priestern verübt wird oder von anderen Personengruppen. Da wir heute im Gegensatz zu den alten Römern wissen, dass es sich hier um Verbrechen handelt, das die Opfer häufig erst lange nach dem Missbrauch zur Anzeige bringen, sollte der deutsche Gesetzgeber dringend handeln, um sämtliche Verjährungsfristen für die Verfolgung dieses Verbrechens abzuschaffen – Verjährungsfristen, die so vielen Missbrauchstätern ein Entkommen ermöglicht haben.“ (Robertson, S. 320)</p>
<p>(Quelle: Geoffrey Robertson QC, „Angeklagt: Der Papst“, Gabriele-Verlag 2011, unbedingt lesenswert auch für nicht durch die katholische Kirche Betroffene und andere Interessierte!)</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/24/angeklagt-der-papst/" target="_blank">Angeklagt der Papst</a></p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen</em></p>

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		<item>
		<title>netzwerkB-Vortrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen an der Uni Köln</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/16/netzwerkb-vortrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-an-der-uni-koln/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 13:12:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Vortrag]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsarbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 16.05.2012 Am 3. Mai 2012 hat Norman Schultz, Beirat bei netzwerkB, einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gehalten. Zentrales Anliegen war es, eines der Hauptargumente aus den Positionspapieren von netzwerkB weiterzuentwickeln. Gleichwohl die lebensweltliche Perspektive, Verjährungsfristen aufzuheben, den meisten Menschen intuitiv klar ist, gibt es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 16.05.2012</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/J5QSYzeAWts" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>
<p>Am 3. Mai 2012 hat Norman Schultz, Beirat bei netzwerkB, einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gehalten. Zentrales Anliegen war es, eines der Hauptargumente aus den <a href="http://netzwerkb.org/netzwerkb%e2%80%93positionspapiere/" target="_blank">Positionspapieren von netzwerkB</a> weiterzuentwickeln.<span id="more-13711"></span><br />
Gleichwohl die lebensweltliche Perspektive, Verjährungsfristen aufzuheben, den meisten Menschen intuitiv klar ist, gibt es vor allem Widerstände aus einer formaljuristischen Betrachtung der Tatbestände.  Unter Berufung auf ein formal bestehendes Recht (welches aber aus Sicht von netzwerkB keine Gültigkeit besitzt, solange es derart dramatische Ungerechtigkeiten hervorbringt), rechtfertigen Juristen zumeist, dass eine rückwirkende Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt nicht möglich sei. Aus diesem Grund geht es in diesem Vortrag nicht allein um die lebensweltlichen Argumente, sondern auch und vor allem um die Frage, ob bei den Prämissen unseres Verfassungsstaates Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt zulässig sind. Das vorgetragene Hauptargument bezieht sich daher auf einen Widerspruch in der Argumentation der Aufhebungsgegner. Zwar hat dies keine Bedeutung für innerjuristische Argumentationen trägt aber dazu bei, die Forderung nach einer Systemänderung zu bestärken und durchsichtiger zu machen.<br />
Der Vortrag dauerte ca. 40 Minuten und wurde von Christian Aldenhoff (studierter Jurist) beantwortet. Es folgte eine kurze Diskussion und danach ein Umtrunk mit der Möglichkeit, das Thema weiter zu entfalten. Der Videoausschnitt zeigt nur den Vortragsteil von Norman Schultz.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Ein Verbotskatalog für Lehrer</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/16/ein-verbotskatalog-fur-lehrer/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/05/16/ein-verbotskatalog-fur-lehrer/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 07:50:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[…ein Halbtagsblog… 15.05.2012 Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit vielen wichtigen Leuten einen Verhaltenskodex aus, der unter anderem festlegt, dass Lehrer und Erzieher bei gemeinsamen Übernachtungen die Räume der Minderjährigen erst nach Anklopfen betreten dürfen die Kinder nicht im eigenen PKW nach Hause fahren dürfen Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>…ein Halbtagsblog… 15.05.2012</p>
<p><img src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/fc/Vienna-convention-sign-B2a.svg/576px-Vienna-convention-sign-B2a.svg.png" alt="Datei:Vienna-convention-sign-B2a.svg" width="216" height="216" align="right" border="0" /></p>
<p>Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit vielen wichtigen Leuten einen Verhaltenskodex aus, der unter anderem festlegt, dass Lehrer und Erzieher</p>
<ul>
<li>bei gemeinsamen Übernachtungen die Räume der Minderjährigen erst nach Anklopfen betreten dürfen</li>
<li>die Kinder nicht im eigenen PKW nach Hause fahren dürfen</li>
<li>Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und Schülern verbietet.</li>
<li>und die Anwesenheit in Dusch- und Waschräumen generell untersagt [<a href="http://www.ln-online.de/nachrichten/3442745/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schuelern-verbieten" target="_blank">Link</a>]</li>
</ul>
<p>Sexueller Missbrauch ist ein ernstes Thema und ich kann nachvollziehen, dass das Erstellen von Verbotskatalogen nach einem richtigen Schritt klingt, mit dem man Kinder schützt. Ich behaupte jedoch, dass ein solcher Katalog den Kindern – zumindest in der Schule – eher schadet, als nützt und vielleicht kann der ein odere andere Lehrer meine Sichtweise bestätigen (oder widerlegen).<span id="more-13744"></span></p>
<p>Ich möchte mich gar nicht mit den harmloseren Dingen wie “erst nach Klopfen die Räume betreten” oder “Kinder ohne Körperkontakt wecken” auseinandersetzen. Kein Lehrer mit halbwegs gesundem Menschenverstand wird ein Zimmer mit SchülerInnen betreten, ohne vorher zu klopfen.  Was die verbotenen Facebook-Kontate angeht: Sollte man vielleicht <a href="http://www.taz.de/CDU-Nordchef-tritt-wegen-16-jaehriger-zurueck/!76258/" target="_blank">Christian von Boetticher </a>(“Es war schlichtweg Liebe.”) von der CDU mal befragen und evtl. Politikern den Kontakt mit dem Volk verbieten…!? Im Ernst – das ist doch Unsinn. Wie schon an <a href="http://www.generation-bildung.de/schule/ein-pladoyer-fur-facebook/" target="_blank">mehreren Stellen</a> ausgeführt, nutzen viele Lehrer Facebook als reines Werkzeug.</p>
<p>Spannend – und auf den ersten Blick harmlos – ist die Forderung, Lehrer dürften “Dusch- und Waschräume nicht mehr betreten”. Denn obwohl dieser Grundsatz erstmal vernünftig klingt, wäre er im Alltag eine Katastrophe! Übersetzt heißt heißt das nämlich, Rörig fordert Aufsichts-freie Räume.</p>
<p>Mal Schritt für Schritt gedacht.  Erstens: Wie oft habe ich es erlebt, dass mein Sportlehrer in die Duschen gekommen ist? Nie. Nicht ein einziges Mal. Habe ich an meinen Schulen je gehört, dass dies der Fall gewesen ist? Auch nie. Im Normallfall passiert so etwas auch nicht. Das weiß jeder Sportlehrer selbst.  Zweitens: Jeder kennt die Stellen auf dem Schulhof, die relativ uneinsichtig sind. Die Aufsicht kann hier nur schwer oder gar nicht reingucken. An diesen Stellen findet man zum einen die Raucher, zum anderen die Schläger. Wird irgendwer verhauen oder beklaut, dann in diesen dunklen Ecken, wo es keine Aufsicht gibt.</p>
<p>Wenn nun Lehrern offiziell verboten würde, die Duschen zu betreten, hätte man eine solche aufsichtsfreie Zone geschaffen. Was immer dort passiert – der Lehrer darf dort nicht rein.  Kerngedanke der “Aufsicht” in der Schule ist nämlich nicht die totale Kontrolle wie im Gefängnis. “Aufsicht” bedeutet, die Kinder müssen sich “beaufsichtigt fühlen”. Sie müssen also das Gefühl haben, dass ein Lehrer jeden Moment dazukommen kann. Auch in der Dusche kann Johannes dem Wilhelm nicht eine zimmern, weil der Lehrer jederzeit das Recht hat, dazwischenzufahren.</p>
<p>Solche Verbotskataloge nützen gar nichts. Ganz im Gegenteil, sie richten nur Schaden an. Was wir brauchen, ist mehr Transparenz und nicht mehr Verbote.</p>
<p>Quelle: <a href="http://halbtagsblog.de/2012/05/15/ein-verbotskatalog-fr-lehrer/" target="_blank">http://halbtagsblog.de/2012/05/15/ein-verbotskatalog-fr-lehrer/</a></p>
<p>–</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/17/%e2%80%9efacebook-nimmt-mir-arbeit-ab%e2%80%9c/" target="_blank">Facebook nimmt mir Arbeit ab</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/16/diskussion-um-facebook-verbande-stellen-sich-gegen-verbot-fur-lehrer/" target="_blank">Diskussion um Facebook &#8211; Verbände stellen sich gegen Verbot für Lehrer</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/15/pressemeldung-%e2%80%93-richtigstellung/" target="_blank">Pressemeldung &#8211; Richtigstellung</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/13/berlin-plant-scharfe-masnahmen-wahnsinn-ist-keine-alternative/" target="_blank">Berlin plant scharfe Masnahmen – Wahnsinn ist keine Alternative</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/kraft-auftanken/" target="_blank">Kraft auftanken</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/05/12/bund-will-facebook-kontakte-von-lehrern-zu-schulern-verbieten/" target="_blank">Bund will Facebook-Kontakte von Lehrern zu Schülern verbieten </a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Missbrauchsüberlebende und Pastorin, Sussanne Jensen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/15/missbrauchsuberlebende-und-pastorin-sussanne-jensen/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 11:12:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie hat als Kind jahrelang durch ihren Vater sexualisierte Gewalt erlebt und hat sich erst sehr spät als Missbrauchsüberlebende geoutet. Im Gespräch mit Moderator Wolfgang Severin erzählt sie, wie sie die schrecklichen Erlebnisse als Pastorin aufarbeitet und wieso sie bewusst eine Glatze trägt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/KI4Ne3xKIvU" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe><br />
Sie hat als Kind jahrelang durch ihren Vater sexualisierte Gewalt erlebt und hat sich erst sehr spät als Missbrauchsüberlebende geoutet. Im Gespräch mit Moderator Wolfgang Severin erzählt sie, wie sie die schrecklichen Erlebnisse als Pastorin aufarbeitet und wieso sie bewusst eine Glatze trägt.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen &#8211; Merk fordert längere Verjährungsfrist</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/15/falle-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-angestiegen-merk-fordert-langere-verjahrungsfrist/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 05:21:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wissenschaft/Forschung]]></category>

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		<description><![CDATA[WELT ONLINE 14.05.2012 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen 12.444 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das ist ein Anstieg von 4,9 Prozent. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle dürfte noch höher sein. Von Martin Lutz Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>WELT ONLINE 14.05.2012</p>
<p><strong>Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen</strong></p>
<p>12.444 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das ist ein Anstieg von 4,9 Prozent. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle dürfte noch höher sein. Von Martin Lutz</p>
<p>Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2011, die &#8220;Welt Online&#8221; vorliegt, erneut zugenommen. Die Zahl erhöhte sich um 4,9 Prozent auf 12.444 von der Polizei erfasste Taten.<span id="more-13714"></span></p>
<p>In diesem Deliktsbereich muss allerdings nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld nicht gemeldeter Fälle ausgegangen werden.  Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will das 67-Seiten-Dossier am Mittwoch vorstellen.</p>
<p>Außerdem nahmen der Besitz und die Beschaffung von Kinderpornografie dramatisch zu (plus 23,3 Prozent auf 3896 Fälle). Eine Abnahme wurde hingegen bei der Verbreitung pornografischer Schriften registriert (minus 0,6 Prozent auf 8724 Fälle). Und die Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet ging um 2,1 Prozent auf 5168 Fälle zurück.</p>
<p><strong>Merk fordert längere Verjährungsfrist</strong></p>
<p>Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte wegen des Anstiegs eine schnelle Gesetzesverschärfung. Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch solle von 10 beziehungsweise 20 auf 30 Jahre verlängert werden, betonte Merk.<br />
Außerdem will Merk die Verjährungsfrist auf andere Art und Weise verlängern: Schon bisher werden den Tätern bei Kindesmissbrauch die Jahre bis zur Volljährigkeit ihrer Opfer nicht für die Verjährung angerechnet. Merk will das noch einmal um drei Jahre bis zum 21. Geburtstag der Opfer verlängern.<br />
&#8220;Es gibt Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können&#8221;, sagte Merk. &#8220;So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können.&#8221;</p>
<p><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article106306857/Faelle-sexuellen-Missbrauchs-von-Kindern-angestiegen.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Bayerns Justizministerin Merk fordert schärfere Gesetze</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/14/bayerns-justizministerin-merk-fordert-scharfere-gesetze/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 10:04:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Augsburger Allgemeine 14.05.2012 Laut Kriminalstatistik haben die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern in Deutschland erneut zugenommen. Eine erste Reaktion kommt von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Augsburger Allgemeine 14.05.2012</p>
<p>Laut Kriminalstatistik haben die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern in Deutschland erneut zugenommen. Eine erste Reaktion kommt von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU).</p>
<p><a href="http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Bayerns-Justizministerin-Merk-fordert-schaerfere-Gesetze-id20121906.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der WEISSE RING und die Verjährungsfristen &#8211; nachgefragt</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/11/der-weisse-ring-und-die-verjahrungsfristen-nachgefragt/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 14:40:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 11.05.2012 (Offenen Brief als PDF herunter laden) WEISSER RING e. V. Bundesgeschäftsstelle Roswitha Müller-Piepenkötter Weberstraße 16 55130 Mainz Fax 06131 / 83 03-45 Offener Brief &#8211; Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter, Vielen Dank für ihre ausführliche und schnelle Antwort vom 10.05.2012, durch Ihre Geschäftsführerin Frau Gabriele Holthaus, auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 11.05.2012 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/Weisser-Ring_11.05.2012.pdf" target="_blank">Offenen Brief als PDF herunter laden</a>)</p>
<p><img title="Ball_Kanzleramt" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/Ball_Kanzleramt1-480x432.jpg" alt="" width="480" height="432" /></p>
<p>WEISSER RING e. V.<br />
Bundesgeschäftsstelle<br />
Roswitha Müller-Piepenkötter<br />
Weberstraße 16<br />
55130 Mainz</p>
<p>Fax 06131 / 83 03-45</p>
<p><strong>Offener Brief &#8211; Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,</p>
<p>Vielen Dank für ihre ausführliche und schnelle <a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/Schr20120510.pdf" target="_blank">Antwort vom 10.05.2012</a>, durch Ihre Geschäftsführerin Frau Gabriele Holthaus, auf unseren <a href="http://netzwerkb.org/2012/05/04/der-weisse-ring-und-die-verjahrungsfristen/" target="_blank">offenen Brief vom 04.05.2012.</a><span id="more-13560"></span></p>
<p>Wir haben Ihnen dort zwei Fragen gestellt. Zum ersten wollten wir wissen, wie sich der WEISSE RING am ”Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch” zum Thema „Deckelung der Entschädigungszahlen“ verhalten hat. Hier haben sie uns eine klare Antwort gegeben. Der WEISSE RING hat sich im Sinne der Betroffenen klar gegen eine Deckelung ausgesprochen.</p>
<p>In einer zweiten Frage wollten wir das Verhalten des WEISSEN RINGS  am Runden Tisch zu den Verjährungsfristen in Erfahrung bringen. Aus ihrer Stellungnahme geht hervor, dass Sie der Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht zustimmten und sich darüber hinaus für eine weitere Überarbeitung der Verjährungsfristen im Strafrecht  aussprachen, welche im Referentenentwurf des Runden Tischs keine Rolle spielte.</p>
<p>Diese Stellungnahme des WEISSEN RINGs zu den Verjährungsfristen ist für netzwerkB unangemessen. Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder bedeuten aus verschiedensten Gründen immer, dass Betroffene unter den Druck der Verjährungsfristen geraten werden, die Gründe haben wir in vielfacher Hinsicht in unseren Positionspapieren dargelegt, s. unter: <a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verj%C3%A4hrungsfristen_27.03.12.pdf " target="_blank">http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verj%C3%A4hrungsfristen_27.03.12.pdf </a></p>
<p>Wir möchten Ihnen daher als Verein mit dem Anspruch, Betroffene zu vertreten, dringend empfehlen, ihre Position zu überarbeiten. Schon die SPD hatte auf der Vollversammlung im letzten Jahr durch Einsicht in die Lebenswelt des Betroffenen Norbert Denef den Antrag zur Aufhebung von Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt ohne Gegenstimme angenommen, s. unter: <a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">http://youtu.be/j3sUibSUnu0</a></p>
<p>Dies war ein klares Signal dafür, dass nicht nur Betroffene Gerechtigkeit wollen, sondern dass diese Forderung nach Gerechtigkeit auch bei vielen Nicht-Betroffenen auf breites Verständnis trifft. Eine bloße Verlängerung der derzeit unhaltbaren Verjährungsfristen kann nicht im Sinne aller Betroffenen sein. Zu viele beiläufig bezeichnete Altfälle blieben bei einer bloßen Verlängerung außen vor, obwohl diese immense seelische Schäden besitzen und auch für zukünftig Betroffene würden diese Verjährungsfristen immer noch großes Leid bedeuten. Gerechtigkeit stellt eine bloße Verlängerung der Verjährungsfristen nicht her.</p>
<p>Die Position netzwerkBs stößt auf ein immer breiteres Verständnis. Viele Mitglieder der SPD haben sich so bereits eindeutig für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen. Sie können sich hier auch diesem Gesetzentwurf (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf" target="_blank">http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf</a>)  anschließen und so Anteil haben, an einer maßgeblichen Veränderung, die zu Gunsten der Betroffenen in den nächsten Jahren ansteht.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Norbert Denef</p>
<p>&#8211;<br />
Für Journalisten-Rückfragen:<br />
netzwerkB &#8211; Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.<br />
Norbert Denef, Vorsitzender<br />
Telefon: +49 (0)4503 892782<br />
Mobil: +49 (0)163 1625091<br />
&#8211;<em><br />
Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.</em></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der lange Weg zur Gerechtigkeit</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/05/der-lange-weg-zur-gerechtigkeit/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/05/05/der-lange-weg-zur-gerechtigkeit/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 05 May 2012 06:23:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Jetzt unterschreiben &#8230; Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen. &#8211; Mehr auf netzwerkB: Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen &#160;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/pnbStdY4VBM" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/petition" target="_blank"><strong>Jetzt unterschreiben &#8230;</strong></a></p>
<p><em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.</em></p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der WEISSE RING und die Verjährungsfristen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/04/der-weisse-ring-und-die-verjahrungsfristen/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 18:39:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 04.05.2012 (als PDF herunter laden) WEISSER RING e. V. Bundesgeschäftsstelle Roswitha Müller-Piepenkötter Weberstraße 16 55130 Mainz Fax 06131 / 83 03-45 Offener Brief &#8211; Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter, Am 21.02.2012 haben wir Ihren stellvertretenden Bundesvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Jürgen Witt gebeten, uns Informationen über das Abstimmungsverhalten des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 04.05.2012 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/WEISSER-RING_04.05.2012.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p>WEISSER RING e. V.<br />
Bundesgeschäftsstelle<br />
Roswitha Müller-Piepenkötter<br />
Weberstraße 16<br />
55130 Mainz</p>
<p>Fax 06131 / 83 03-45</p>
<p><strong>Offener Brief &#8211; Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Roswitha_M%C3%BCller-Piepenk%C3%B6tter" target="_blank">Müller-Piepenkötter</a>,</p>
<p>Am 21.02.2012 haben wir Ihren stellvertretenden Bundesvorsitzenden Herrn <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=dr.%20j%C3%BCrgen%20witt%20&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CFYQFjAA&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.weisser-ring.de%2Finternet%2Flandesverbaende%2Fschleswig-holstein%2Flandesverband-schleswig-holstein%2Fnews%2Fdetails%2Farticle%2F20458%2Findex.html&amp;ei=ETqmT9DrHoSLswaOh53MBA&amp;usg=AFQjCNEO7Vgm_I5vrt128Rf-VK6jwgivNA&amp;sig2=oTzYr1Um37BhRzy49kxCjw&amp;cad=rja" target="_blank">Prof. Dr. Jürgen Witt </a>gebeten, uns Informationen über das Abstimmungsverhalten des WEISSEN RING’s am &#8220;Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch&#8221; zukommen zu lassen.</p>
<p>Da wir keine Antwort erhielten, wendeten wir uns mit Schreiben vom 12.03.2012 an Sie, uns die nachfolgenden Fragen zu beantworten.</p>
<p>Ein Telefongespräch mit Ihrer Bundesgeschäftsführerin Frau Gabriele Holthaus führte leider auch nicht dazu, Antworten auf unsere Fragen zu erhalten.</p>
<p>Wir wenden uns deshalb mit diesem offenen Brief erneut an Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:<span id="more-13167"></span></p>
<p>Unsere Recherchen ergeben keine klaren Aussagen darüber wie sich der WEISSE RING bei der Abstimmung über die Begrenzung des Hilfesystems auf 10.000 Euro pro Betroffene(r) verhalten hat.</p>
<p>Wir haben Informationen, dass angebliche Opfervertreter bei dieser Abstimmung die Behauptung aufgestellt haben, Betroffene seien mit der Deckelung von 10.000 Euro einverstanden. So sei es dann dazu gekommen, dass dadurch die Widersprüche des Behindertenverbandes und des WEISSEN RING‘s unterlaufen wurden und es so zu einer Zustimmung kam.</p>
<p>Wie hat sich der WEISSE RING am &#8221;Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch&#8221; zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen verhalten?</p>
<p>Auf der Bundesdelegiertenkonferenz des Bündnis90/Grüne hat die am RT vertretene Delegierte Fr. Deligöz sich gegen einen Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen ausgesprochen, in dem sie wie folgt argumentierte:</p>
<p>Zitat:<br />
&#8220;Der zu diskutierende Antrag auf der Bundesdelegiertenkonferenz am vergangenen Wochenende enthielt die Forderung einer vollständigen Aufhebung der Verjährungsfristen, d.h. sowohl des Zivil- als auch des Strafrechts. Ich bezog meine Äußerung, von den Betroffenen sei diese Aufhebung der Verjährungen nicht gewünscht, auf den breiten Diskussionszusammenhang des Runden Tisches. Dort ist die Forderung der Aufhebung von den dort vertretenen Betroffenen und auch den ihnen nahestehenden Institutionen nicht erhoben worden. Auch ist mir nicht bekannt, dass diese Forderung in einer der verschiedenen Unterarbeitsgruppen (die abermals in Arbeitseinheiten unterteilt wurden) erhoben worden ist.&#8221;<br />
Zitatende</p>
<p>Wenn tatsächlich am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ dieser Eindruck entstanden ist, dass &#8220;die Forderung der Aufhebung von den dort vertretenen Betroffenen und auch den ihnen nahestehenden Institutionen nicht erhoben wurde&#8221;, warum hat der WEISSE RING nicht interveniert, bzw. diese Fehleinschätzung korrigiert?</p>
<p>Sicherlich werden Sie Verständnis dafür haben, dass die Beantwortung unserer Fragen durch Sie sehr wichtig ist. Denn unsere Mitglieder wollen wissen, in wie weit der WEISSE RING uns in Sachen Aufhebung der Verjährungsfristen unterstützt.</p>
<p>Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.</p>
<p>Freundliche Grüße</p>
<p>Norbert Denef</p>
<p>&#8211;<br />
Für Journalisten-Rückfragen:<br />
netzwerkB &#8211; Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.<br />
Norbert Denef, Vorsitzender<br />
Telefon: +49 (0)4503 892782<br />
Mobil: +49 (0)163 1625091<br />
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		</item>
		<item>
		<title>Kastriert im Namen des Herrn</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/04/kastriert-im-namen-des-herrn/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 10:57:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Wahrheitskommission]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 04.05.2012 Von Benjamin Schulz Die katholische Kirche in den Niederlanden ließ 1956 einen Jungen kastrieren &#8211; angeblich, um ihn von seiner Homosexualität zu heilen. Diesen und mögliche weitere Fälle erwähnt ein Bericht über Missbrauch in der Kirche nicht, obwohl die Verfasser davon wussten. Der Skandal wird politisch. Als Henk Heithuis 1958 mit Anfang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 04.05.2012</p>
<p>Von Benjamin Schulz</p>
<p>Die katholische Kirche in den Niederlanden ließ 1956 einen Jungen kastrieren &#8211; angeblich, um ihn von seiner Homosexualität zu heilen. Diesen und mögliche weitere Fälle erwähnt ein Bericht über Missbrauch in der Kirche nicht, obwohl die Verfasser davon wussten. Der Skandal wird politisch.</p>
<p>Als Henk Heithuis 1958 mit Anfang zwanzig starb, hatte er so viel gelitten, dass es für mehrere Leben reicht. Über Jahre von katholischen Geistlichen gequält und sexuell missbraucht, entließ die Kirche ihn erst in die Freiheit, nachdem sie ihn durch Kastration für den kurzen Rest seines Lebens gezeichnet hatte.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,829437,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Entschädigung nach vielen Jahren</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/03/entschadigung-nach-vielen-jahren/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 14:51:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Süddeutsche.de 03.05.2012 Recht &#8211; Urteile: Sexueller Missbrauch: Entschädigung nach vielen Jahren Stuttgart (dpa/tmn) &#8211; Laut Opferentschädigungsgesetz haben Missbrauchte auch Jahre nach der Tat noch Anspruch auf Entschädigung, hat die Deutsche Anwaltsauskunft bekanntgegeben. Wer als Kind oder Jugendlicher sexuell durch den Vater missbraucht worden ist, kann bei einer psychischen Erkrankung Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen. Dies [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Süddeutsche.de 03.05.2012</p>
<p><strong>Recht &#8211; Urteile: Sexueller Missbrauch: </strong><br />
<strong>Entschädigung nach vielen Jahren</strong></p>
<p>Stuttgart (dpa/tmn) &#8211; Laut Opferentschädigungsgesetz haben Missbrauchte auch Jahre nach der Tat noch Anspruch auf Entschädigung, hat die Deutsche Anwaltsauskunft bekanntgegeben.<br />
Wer als Kind oder Jugendlicher sexuell durch den Vater missbraucht worden ist, kann bei einer psychischen Erkrankung Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen. Dies gilt auch noch nach Jahren. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 6 VG 584/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.</p>
<p><a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1309857" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Gerechtigkeit und Freiheit &#8211; Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/02/gerechtigkeit-und-freiheit-uber-verjahrungsfristen-bei-sexualisierter-gewalt/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 14:04:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Vortrag]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 02.05.2012 Norman Schultz hält Vortrag an der Uni Köln Gerechtigkeit und Freiheit &#8211; Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt Ort: Uni Köln, Albertus Magnus Platz, Hauptgebäude 4.016 Zeit: Donnerstag, 3. Mai 2012 um 19:30 Uhr Norman Schultz aus dem Beirat von netzwerkB hält am 3. Mai 2012 einen Vortrag an der Universität Köln über die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 02.05.2012</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/beirat/" target="_blank">Norman Schultz</a> hält Vortrag an der Uni Köln</p>
<p><strong>Gerechtigkeit und Freiheit &#8211; Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt</strong></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/Ball_Kanzleramt.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-13121" title="Ball_Kanzleramt" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/Ball_Kanzleramt-480x355.jpg" alt="" width="480" height="355" /></a></p>
<p>Ort: <strong>Uni Köln</strong>, Albertus Magnus Platz, Hauptgebäude 4.016</p>
<p>Zeit: <strong>Donnerstag, 3. Mai 2012 um 19:30 Uhr</strong></p>
<p>Norman Schultz aus dem Beirat von netzwerkB hält am 3. Mai 2012 einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt. Zentrales Anliegen ist es, eines der Hauptargumente aus den <a href="http://netzwerkb.org/netzwerkb%e2%80%93positionspapiere/" target="_blank">Positionspapieren von netzwerkB</a> weiterzuentwickeln.<span id="more-13119"></span></p>
<p>Gleichwohl die lebensweltliche Perspektive den meisten Menschen intuitiv klar ist, gibt es vor allem Widerstände aus einer formaljuristischen Betrachtung der Tatbestände. Systemkonforme Politiker berufen sich vor allem auf geltendes Recht, welches aber aus Sicht von netzwerkB keine Gültigkeit besitzt, solange es derart dramatische Ungerechtigkeiten hervorbringt. Aus diesem Grund geht es in diesem Vortrag nicht allein um die lebensweltlichen Argumente, sondern auch und vor allem um die Frage, ob auf Grundlage der Prämissen unseres Verfassungsstaates Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt zulässig sind. Das vorgetragene Hauptargument bezieht sich daher auf einen Widerspruch in der Argumentation der Aufhebungsgegner. Zwar hat dies keine Bedeutung für innerjuristische Argumentationen trägt aber dazu bei, die Forderung nach einer Systemänderung zu bestärken.</p>
<p>Der Vortrag dauert ca. 45 Minuten und wird von Christian Aldenhoff (studierter Jurist) beantwortet werden. Es folgt eine kurze Diskussion und danach ein Umtrunk mit der Möglichkeit, das Thema weiter zu entfalten.</p>

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		<title>&#8220;Die Opfer können nicht warten!&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/02/die-opfer-konnen-nicht-warten/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 13:04:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Bayerisches Staatsministerium der Justiz 02. Mai 2012 &#8211; Pressemitteilung Nr. 92/12 Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs: &#8220;Die Opfer können nicht warten!&#8221; Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch erinnert. &#8220;Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bayerisches Staatsministerium der Justiz 02. Mai 2012 &#8211; Pressemitteilung Nr. 92/12</p>
<p><strong>Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs: </strong></p>
<p><strong>&#8220;Die Opfer können nicht warten!&#8221;</strong></p>
<p>Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch erinnert. &#8220;Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs wird nun seit 9 Monaten im Deutschen Bundestag beraten. Im Interesse der Opfer des Kindesmissbrauchs würde ich mir wünschen, dass sich bei der Frage der Verjährung etwas bewegt&#8221;, mahnte Merk.<span id="more-13117"></span></p>
<p>Merk hält eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von 10 bzw. 20 auf 30 Jahre für unabdingbar. Außerdem fordert sie, dass die strafrechtliche Verjährung bei Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des Opfers ruht. Merk: &#8220;Den Opfern muss eine möglichst große Chance zuteil werden, ein Trauma vor Verjährungseintritt so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich ist. Das vielfach ins Feld geführte Gegenargument, dass nach längerer Zeit der Beweis der Taten nur schwer zu führen sei, lasse ich nicht gelten. Wir haben Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können.&#8221;</p>
<p><em>Text: <a href="http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2012/detail/92.php" target="_blank">Pressestelle Justizministerium Bayern</a></em></p>

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		<title>Geistlicher muss in den Ruhestand</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/30/geistlicher-muss-in-den-ruhestand/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 19:44:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Studio Franken 30.04.2012 Ein Kirchengericht hat einen ehemaligen Bamberger Domkapitular wegen sexuellen Missbrauchs dauerhaft in den Ruhestand versetzt. Zudem ist ihm in Zukunft jede seelsorgerische Tätigkeit untersagt, teilte das Erzbistum Bamberg mit. Das Gericht des Erzbistums München hat außerdem beschlossen, dass der Geistliche den Titel &#8220;Domkapitular&#8221; ab sofort nicht mehr führen darf. Der 67 Jahre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Studio Franken 30.04.2012</p>
<p>Ein Kirchengericht hat einen ehemaligen Bamberger Domkapitular wegen sexuellen Missbrauchs dauerhaft in den Ruhestand versetzt. Zudem ist ihm in Zukunft jede seelsorgerische Tätigkeit untersagt, teilte das Erzbistum Bamberg mit.</p>
<p>Das Gericht des Erzbistums München hat außerdem beschlossen, dass der Geistliche den Titel &#8220;Domkapitular&#8221; ab sofort nicht mehr führen darf. Der 67 Jahre alte Priester war wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch bereits im Jahr 2008 vorläufig in den Ruhestand versetzt worden. Er war von 1978 bis 1984 im Bamberger Ottonianum tätig.</p>
<p>Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr</p>
<p>Der Geistliche soll nach Ansicht des Kirchengerichts während seiner Zeit in dem Bamberger Kircheninternat Schüler sexuell missbraucht haben. Das kirchliche Gericht spricht von sechs &#8220;minderschweren Fällen&#8221;. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen bereits 2009 eingestellt. Strafrechtlich konnte der mutmaßliche sexuelle Missbrauch nicht mehr verfolgt werden, da die Taten bereits verjährt waren. Das Erzbistum Bamberg veranlasste dennoch die Klärung der Vorwürfe durch ein kirchliches Gericht.</p>
<p><a href="http://www.br.de/franken/inhalt/aktuelles-aus-franken/domkapitular-ruhestand-missbrauch100.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Man hat Taten verjähren lassen&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/30/man-hat-taten-verjahren-lassen/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 11:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Odenwaldschule]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Frankfurter Rundschau 30.04.2012 Vor zwei Jahren versprachen alle, die sexuellen Übergriffe an der Odenwaldschule aufzuklären, den Opfern zu helfen und neue Taten zu verhindern. Doch dieses Versprechen sei gebrochen worden, sagt der Grünen-Sozialpolitiker Marcus Bocklet. Die sexuelle Gewalt an der Odenwaldschule ist noch immer nicht aufgearbeitet, beklagt Markus Bocklet. Vor zwei Jahren sorgten die Enthüllungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurter Rundschau 30.04.2012</p>
<p>Vor zwei Jahren versprachen alle, die sexuellen Übergriffe an der Odenwaldschule aufzuklären, den Opfern zu helfen und neue Taten zu verhindern. Doch dieses Versprechen sei gebrochen worden, sagt der Grünen-Sozialpolitiker Marcus Bocklet.</p>
<p>Die sexuelle Gewalt an der Odenwaldschule ist noch immer nicht aufgearbeitet, beklagt Markus Bocklet.</p>
<p>Vor zwei Jahren sorgten die Enthüllungen über systematische sexuelle Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche an der Odenwaldschule für Aufregung. Was ist seither geschehen?</p>
<p>Die Odenwaldschule hat damals gesagt, sie werde eine rückhaltlose Aufklärung in Auftrag geben und alles dafür tun, dass die Umstände der Taten schnell aufgeklärt werden. Nach zwei Jahren muss ich feststellen, dass die Schule die wissenschaftliche Aufklärung noch immer nicht in Auftrag gegeben hat. Das ist der Bruch eines Versprechens. Das empört mich zutiefst. Zwei Jahre sind genug!</p>
<p><a href="http://www.fr-online.de/rhein-main/odenwaldschule--man-hat-taten-verjaehren-lassen-,1472796,15045324.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Missbrauch auf der Bühne geht Zuschauern nahe</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/27/missbrauch-auf-der-buhne-geht-zuschauern-nahe/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/27/missbrauch-auf-der-buhne-geht-zuschauern-nahe/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 06:27:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA["Ich wurde sexuell missbraucht"]]></category>
		<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Promi-Opfer]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Gießener Anzeiger 27.04.2012 (kjf). „Die Taten verjähren, die Folgen des Verbrechens an den Kindern bleiben ein Leben lang und darin liegt die große Ungerechtigkeit“, sagte der Marburger Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl in der Diskussion über Missbrauch im Gießener Polizeipräsidium. Der Jurist, der viele Missbrauchsopfer vertritt, diskutierte mit dem Publikum nach der Vorführung des Theaterstücks „Missbraucht“ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gießener Anzeiger 27.04.2012</p>
<p>(kjf). „Die Taten verjähren, die Folgen des Verbrechens an den Kindern bleiben ein Leben lang und darin liegt die große Ungerechtigkeit“, sagte der Marburger Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl in der Diskussion über Missbrauch im Gießener Polizeipräsidium. Der Jurist, der viele Missbrauchsopfer vertritt, diskutierte mit dem Publikum nach der Vorführung des Theaterstücks „Missbraucht“ durch das Frankfurter Autorentheater&#8230;.<span id="more-13054"></span></p>
<p>Schon nach den ersten Sätzen versetzte Schauspieler Ilja Kamphues die 90 Besucher in starre Betroffenheit. Von Regisseur Wolfgang Spielvogel in minimalistischer Manier in Szene gesetzt, bekam das Publikum die Texte zweier Missbrauchsopfer zu hören. Kamphues brauchte für den ersten Monolog, den der Schriftsteller Bodo Kirchhoff verfasst hat, nur ein paar Playmobilfiguren. „Sprachloses Kind“ schildert die inneren Verletzungen, die der Missbrauch durch eine Vertrauensperson anrichtet. Kirchhoff wurde als Schüler einer evangelischen Internatsschule am Bodensee vom dortigen Kantor missbraucht. In seinem Text macht er den Sprachverlust, den Vertrauensverlust und den Schaden an der Seele spürbar, den ein Missbrauchsopfer erfährt. Die Scham, die dem Opfer oft erst nach Jahrzehnten erlaubt, über das Erlebte zu sprechen, hilft dabei den Tätern über die Verjährungsfrist.</p>
<p>Der zweite Monolog basierte auf dem <a href="http://netzwerkb.org/aktuell/ich-wurde-sexuell-missbraucht/" target="_blank">autobiografischen Bericht von Norbert Denef</a>, der sich ein Jahr lang darauf vorbereitete, sich seiner Familie zu offenbaren und den Missbrauch durch den heimischen Priester öffentlich zu machen. Walter Jauernich spielte den Mann, der sich nach 35 Jahren der Sprachlosigkeit darauf vorbereitet, das Verbrechen des Priesters auf einem Familientreffen zu offenbaren. Der Mann auf der Bühne ringt nach Worten, ist sich bewusst, dass die Familie sich auf die Seite des Priesters stellen könnte und dass er auch seine Ehe aufs Spiel setzt.</p>
<p><a href="http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/kultur/11909300.htm" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Hinschauen müssen auch wir …</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/21/hinschauen-mussen-auch-wir-%e2%80%a6/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/21/hinschauen-mussen-auch-wir-%e2%80%a6/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 21 Apr 2012 15:59:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bündnis gegen Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=13018</guid>
		<description><![CDATA[netzwerkB 21.04.2012 ein Kommentar von Hildegard Verhees zum Artikel: Im Zweifel gegen die Opfer Hinschauen müssen auch wir … “Riegel” – die hat irgendwie, irgendwann, irgendwer, irgendwo vorgeschoben vor die Herzen von TäterInnen, MittäterInnen, MitwisserInnen. Diese Riegel sind sehr wohl zu erklären – zwar nicht genetisch – genetisch geworden ist allein die Angst, die Tag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 21.04.2012</p>
<p>ein Kommentar von Hildegard Verhees zum Artikel:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/2012/04/19/im-zweifel-gegen-die-opfer/" target="_blank">Im Zweifel gegen die Opfer</a></p>
<p><strong>Hinschauen müssen auch wir …</strong></p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/T2xE9ODCpq0" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>
<p>“Riegel” – die hat irgendwie, irgendwann, irgendwer, irgendwo vorgeschoben vor die Herzen von TäterInnen, MittäterInnen, MitwisserInnen.<br />
Diese Riegel sind sehr wohl zu erklären – zwar nicht genetisch – genetisch geworden ist allein die Angst, die Tag für Tag die Gewalt produziert, heimlich und unheimlich – rechts wie links …<br />
Aber – der “freie Wille” zum Bösen …?<span id="more-13018"></span></p>
<p>Die Bundesregierung bleibt uns die Erklärung schuldig, wieso sie mich und dich und die mindestens 10 Mio. anderen Kinder aus der gesamten Nachkriegszeit so respektlos + verächtlich + menschenunwürdig von entarteten Kriminellen wie schnöde Gegenstände “GEBRAUCHEN” ließ.</p>
<p>Der Staat verschloss sich – auch – dieser Verbrechensbekämpfung, und die ach so liberale Justiz will die Augen noch immer nicht öffnen …</p>
<p>Menschenrechte für jeden Menschen! – einverstanden!</p>
<p>Aber: Schloss und Riegel und lebenslänglich für 10 Mio. heutige Erwachsene, die diese Gesellschaft als Kinder durch kaputte, kriegsgeschädigte Existenzen quälen und leiden ließ und sie heute immer noch isoliert??? – Rehabilitierung brauchen wir, nicht Isolierung!!!</p>
<p>Gott, gib uns eine zivilisiertere Rechtsprechung! AMEN.</p>

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		<title>Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 16:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB Pressemitteilung 19.04.2012 (als PDF herunter laden) Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte Betroffene von sexualisierter Gewalt beteiligen sich an einer Sammelklage gegen den deutschen Staat Betroffene sexualisierter Gewalt stoßen häufig auf das Problem, dass sie ihre Ansprüche auf Entschädigungsleistungen und somit auf Anerkennung als Opfer von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht durchsetzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB Pressemitteilung 19.04.2012 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/netzwerkB_Pressemitteilung_19.04.2012.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p><strong>Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte </strong></p>
<p><strong>Betroffene von sexualisierter Gewalt beteiligen sich an einer Sammelklage gegen den deutschen Staat </strong></p>
<p>Betroffene sexualisierter Gewalt stoßen häufig auf das Problem, dass sie ihre Ansprüche auf Entschädigungsleistungen und somit auf Anerkennung als Opfer von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht durchsetzen können. Verursacht wird dies durch die im deutschen Zivilrecht derzeit sowie in der Vergangenheit geltenden Verjährungsfristen. Gegen diese Regelung wollen wir gemeinsam vorgehen, bitte unterstützen sie uns, indem sie sich beteiligen.<span id="more-12996"></span></p>
<p><strong>Zur Erklärung</strong></p>
<p>Vor dem 01.01.2002 (Inkrafttreten des sogenannten Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes) galt eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen, maximal bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der Betroffenen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sah insoweit zwar eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren vor, dies jedoch ausschließlich für die allenfalls in Einzelfällen auftretende Konstellation, dass die Betroffenen von den an ihnen begangenen Taten und den Tatumständen keine Kenntnis hatten oder haben konnten. Diese Regelungen gelten auch heute noch für Taten, welche zum 01.01.2002 bereits verjährt  waren.</p>
<p>Sämtliche Ansprüche, welche sich aus Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ergeben, die vor dem 01.01.2002 begangen wurden, sind daher nach derzeitiger Gesetzeslage nicht mehr durchsetzbar. Ansprüche, die sich aus Taten ergeben, die nach dem 01.01.2002 begangen wurden, verjähren ebenfalls nach 3 Jahren; dies jedoch mit der Möglichkeit der Verjährungshemmung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der Betroffenen. Dies bedeutet, dass die Verjährungsfristen für Betroffene, welche im Kindesalter sexualisierte Gewalt erleiden, spätestens mit Vollendung des 24. Lebensjahres enden. Ebenso werden die Verjährungsfristen gehemmt, soweit zwischen dem Betroffenen und dem Täter eine häusliche Gemeinschaft besteht bis diese beendet wird.</p>
<p>Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist es jedoch immanent, dass die hiervon Betroffenen die Taten häufig über viele Jahre oder gar Jahrzehnte verdrängen, sei es aus Scham, aus Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird oder zum reinen Selbstschutz.</p>
<p>Der Kreis der Täter ist hierbei äußerst vielfältig. Diese finden sich insbesondere in Familien, in der erweiterten Verwandtschaft, in der Nachbarschaft, in Heimen, in Kindergärten und Schulen, in Kirchen oder anderweitigen religiösen Vereinigungen und Orden. Angesichts der geltenden Verjährungsfristen gehen diese Täter in vielen Fällen nicht nur straffrei, sondern darüber hinaus auch ohne jegliche Entschädigungsleistungen an ihre Opfer aus.</p>
<p><strong>In vielen Fällen führen die geltenden Verjährungsfristen somit faktisch zu Verstößen gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie das Gebot des Bereithaltens eines wirksamen innerstaatlichen  Rechtsbehelfs und damit zu Verstößen gegen Menschenrechte.</strong></p>
<p>Für die von diesen unhaltbaren Umständen Betroffenen besteht die Möglichkeit, eine Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) zu richten. Aus diesem Grund hat netzwerkB das Projekt „Sammelklage“ ins Leben gerufen, an welchem sich alle Betroffenen, die ihre eigene Geschichte in den vorstehenden Ausführungen wiedererkennen, kostenfrei beteiligen können. <strong><span style="text-decoration: underline;">Bitte beteiligen Sie sich!</span></strong></p>
<p><strong>Unter welchen Bedingungen können Sie sich beteiligen</strong></p>
<p>Für eine Beteiligung ist die Angabe etwaiger Tatzeugen, die Vorlage von Gutachten und ärztlichen Attesten sowie von Nachweisen über den (erfolglosen) Versuch, den oder die Täter strafrechtlich und zivilrechtlich zu belangen.</p>
<p>Obwohl in den meisten Fällen Strafanzeigen aufgrund der strafrechtlichen Verjährungsfristen zu Verfahrenseinstellungen führen, können diese Strafanzeigen hilfreich sein, um die entsprechenden Einstellungsnachrichten der Staatsanwaltschaft als Nachweis der Ineffektivität und Aussichtslosigkeit der innerstaatlich zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe vorlegen zu können.</p>
<p>Ein Musterformular für eine solche Strafanzeige können Sie unter nachstehendem Link herunterladen:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/Musterformular.pdf" target="_blank">http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/Musterformular.pdf</a></p>
<p>Wenn Sie sich beteiligen möchten, so lesen sie bitte die weiteren Angaben unter:<br />
<a href="http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/" target="_blank">http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/</a></p>
<p>&#8211;<br />
Für Journalisten-Rückfragen:<br />
netzwerkB &#8211; Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.<br />
Norbert Denef, Vorsitzender<br />
Telefon: +49 (0)4503 892782<br />
Mobil: +49 (0)163 1625091</p>
<p>&nbsp;</p>

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		<title>Im Zweifel gegen die Opfer?</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/19/im-zweifel-gegen-die-opfer/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 07:07:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Bayerisches Fernsehen 18.04.2012 Im Zweifel gegen die Opfer? Das Bistum Regensburg und die Missbrauchsfälle Als Symbol der Anerkennung soll Opfern sexuellen Missbrauchs eine Entschädigung gezahlt werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz vor einem Jahr versprochen. Mehrere Diözesen haben bereits offengelegt, wie viele Anträge positiv beschieden wurden. Nicht so Regensburg. Das Bistum schweigt. Zu Wort [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bayerisches Fernsehen 18.04.2012</p>
<p>Im Zweifel gegen die Opfer?</p>
<p><strong>Das Bistum Regensburg und die Missbrauchsfälle</strong></p>
<p><a href="http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/120418-kontrovers-missbrauch102.html" target="_blank"><img title="BR_180412" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/BR_180412-480x299.png" alt="" width="480" height="299" /></a></p>
<p>Als Symbol der Anerkennung soll Opfern sexuellen Missbrauchs eine Entschädigung gezahlt werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz vor einem Jahr versprochen. Mehrere Diözesen haben bereits offengelegt, wie viele Anträge positiv beschieden wurden. Nicht so Regensburg. Das Bistum schweigt. Zu Wort melden sich Opfer, die sich von der Kirche verraten fühlen. Zum zweiten Mal.</p>
<p><a href="http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/120418-kontrovers-bistumregensburg100.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Dass sie mich wieder zu packen kriegen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/18/dass-sie-mich-wieder-zu-packen-kriegen/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/18/dass-sie-mich-wieder-zu-packen-kriegen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 06:04:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Frankfurter Allgemeine 14.04.2012 Missbrauchsskandal in den Niederlanden Späte Enthüllung: Das düstere Bild katholischer Missbrauchsfälle in den Niederlanden wird nun um Fälle von Zwangskastrationen erweitert. Sogar ein ehemaliger Ministerpräsident gerät dabei ins Visier. Von Dirk Schümer Zehntausende Opfer, so eine unabhängige Untersuchungskommission, habe der Missbrauch von Kindern in den Niederlanden gefordert; Tausende Kinder seien vergewaltigt worden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurter Allgemeine 14.04.2012</p>
<p>Missbrauchsskandal in den Niederlanden</p>
<p>Späte Enthüllung: Das düstere Bild katholischer Missbrauchsfälle in den Niederlanden wird nun um Fälle von Zwangskastrationen erweitert. Sogar ein ehemaliger Ministerpräsident gerät dabei ins Visier.</p>
<p>Von Dirk Schümer</p>
<p>Zehntausende Opfer, so eine unabhängige Untersuchungskommission, habe der Missbrauch von Kindern in den Niederlanden gefordert; Tausende Kinder seien vergewaltigt worden, und die kirchliche Hierarchie habe Täter systematisch geschützt und die Reputation der Kirche über das Leid der Opfer gestellt. Als wären die Folgerungen der „Deetman-Kommission“, geleitet von einem protestantischen Politiker, für Hollands Katholizismus noch nicht vernichtend genug, gerät nun ein weiterer furchtbarer Aspekt katholischer Sexualpolitik ins Gesichtsfeld: Zeitzeugen melden den Fall eines jungen Mannes, der in den fünfziger Jahren seine sexuelle Ausbeutung in einem katholischen Heim bei der Polizei anzeigte, danach in eine katholische Klinik eingewiesen und schließlich als Minderjähriger kastriert wurde. Die Begründung damals: Der Junge habe als perverser Homosexueller die Patres verführt.</p>
<p><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/missbrauchsskandal-in-den-niederlanden-dass-sie-mich-wieder-zu-packen-kriegen-11715604.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>An ihren Taten sollt ihr sie erkennen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/17/an-ihren-taten-sollt-ihr-sie-erkennen/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 09:56:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Humanistischer Pressedienst 17.04.2012 WIEN. (hpd) Die katholische Kirche tut wenig bis gar nichts, um die jahrzehntelange Gewalt an Kindern in ihren Einrichtungen aufzuklären. Zu diesem Befund kommt die österreichische Plattform Betroffene Kirchlicher Gewalt bei einer Pressekonferenz in Wien. Auch der Staat tue wenig. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Humanistischer Pressedienst 17.04.2012</p>
<p>WIEN. (hpd) Die katholische Kirche tut wenig bis gar nichts, um die jahrzehntelange Gewalt an Kindern in ihren Einrichtungen aufzuklären. Zu diesem Befund kommt die österreichische Plattform Betroffene Kirchlicher Gewalt bei einer Pressekonferenz in Wien. Auch der Staat tue wenig.</p>
<p><a href="http://hpd.de/node/13234" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Indianer bekommen Milliarde von US-Regierung</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/12/indianer-bekommen-milliarde-von-us-regierung/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 11:20:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 12.04.2012 Die US-Regierung entschädigt 41 Indianerstämme mit einer Summe von insgesamt einer Milliarde Dollar. Die Ureinwohner hatten der Regierung Misswirtschaft vorgeworfen. Washington &#8211; In einem als historisch eingestuften Schritt entschädigt die US-Regierung die Ureinwohner des Landes mit rund einer Milliarde Dollar (knapp 780 Millionen Euro). Das Geld kommt insgesamt 41 Indianerstämmen zugute, wie das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 12.04.2012</p>
<p>Die US-Regierung entschädigt 41 Indianerstämme mit einer Summe von insgesamt einer Milliarde Dollar. Die Ureinwohner hatten der Regierung Misswirtschaft vorgeworfen.</p>
<p>Washington &#8211; In einem als historisch eingestuften Schritt entschädigt die US-Regierung die Ureinwohner des Landes mit rund einer Milliarde Dollar (knapp 780 Millionen Euro). Das Geld kommt insgesamt 41 Indianerstämmen zugute, wie das Justiz- und das Innenministerium ankündigten. Vorausgegangen war ein fast zwei Jahre dauernder Rechtsstreit.</p>
<p>Die Ureinwohner hatten der Regierung Misswirtschaft bei der Verwaltung von Stammesgeldern und der Einnahmen aus der Nutzung ihrer Gebiete vorgeworfen, etwa aus dem Öl- und Gasgeschäft oder den Weiderechten. Die Klagen reichen zum Teil mehr als 100 Jahre zurück. In anderen Fällen wird noch verhandelt.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Geheuchelte Fürsorge</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/11/geheuchelte-fursorge/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/11/geheuchelte-fursorge/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 11:11:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Gastbeitrag von Alexa Whiteman 11.04.2012 BONN/OBERWESEL (hpd/gbs) Die katholische Kirche will auf die Einrede der Verjährung bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Dies lässt sich aus einem Brief der Deutschen Bischofskonferenz schließen, der der Giordano-Bruno-Stiftung vorliegt. Dem Schreiben war ein Offener Brief des Opferanwalts Christian Sailer vorangegangen, der die Bischöfe dazu aufgefordert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gastbeitrag von Alexa Whiteman 11.04.2012</p>
<p>BONN/OBERWESEL (hpd/gbs) Die katholische Kirche will auf die Einrede der Verjährung bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Dies lässt sich aus einem Brief der Deutschen Bischofskonferenz schließen, der der Giordano-Bruno-Stiftung vorliegt.<span id="more-12935"></span></p>
<p>Dem Schreiben war ein Offener Brief des Opferanwalts Christian Sailer vorangegangen, der die Bischöfe dazu aufgefordert hatte, auf die Verjährungseinrede zu verzichten, um die von kirchlicher Seite immer wieder versprochene „restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle“ zu ermöglichen.</p>
<p>Das Antwortschreiben des „Büros für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich“ ist auf den 15. März datiert und mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich“ versehen. Rechtsanwalt Sailer wird darin gebeten, das Schreiben nicht zu veröffentlichen. Allerdings hatte Sailer nicht privat gefragt, sondern öffentlich – nicht zuletzt auch im Auftrag seiner Mandantin Alexa Whiteman, die über Jahre hinweg sexuelle wie nicht-sexuelle Gewalt in katholischen Heimen erleiden musste. Aufgrund der öffentlichen Bedeutung der Sache kann es Whiteman und Sailer zufolge gar nicht angehen, „dass die Antwort der Kirche nun in der Schublade verschwindet, bloß weil sie der Bischofskonferenz peinlich ist“.</p>
<p>Im Brief heißt es, dass der für Missbrauchsfälle zuständige Bischof Ackermann die Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuellen Kindesmissbrauch ausdrücklich unterstütze. Solange allerdings die bisherige Rechtslage Bestand habe, sei die Regelung der Kirche, die Opfer freiwillig zu entschädigen, für die Betroffenen „fairer und unbürokratischer“ als der Gerichtsweg. „Das klingt menschenfreundlich, ist aber in puncto Heuchelei kaum zu übertreffen!“, meint dazu der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. „Denn die Kirche müsste keineswegs auf die Verjährung sexueller Straftaten bestehen, da dies bei Zivilgerichtsprozessen in ihrem eigenen Ermessen liegt.“</p>
<p>Umso ungeheuerlicher sei die Argumentation im vorliegenden Brief: „Im Kern behauptet die Deutsche Bischofskonferenz, dass sie sich deshalb auf die Verjährung beruft, um den Opfern der Straftaten den mühseligen Weg vor Gericht zu ersparen! Ein Akt der selbstlosen Fürsorge sozusagen! Sogar dafür, dass die Kirche die Opfer sexueller Gewalt mit Almosen abspeist, findet sich im Brief eine originelle Erklärung: Die Bischöfe meinen nämlich, dass das entstandene Leid ohnehin durch finanzielle Entschädigungen nicht auszugleichen sei, weshalb sie ihren Beitrag als ‚symbolische Leistung‘ verstanden wissen wollen. Man kann gut verstehen, dass vergewaltigten, missbrauchten Heimkindern wie Alexa Whiteman beim Lesen solch zynischer Zeilen speiübel wurde.“</p>
<p>Das Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz sei ein „Dokument der Scheinheiligkeit, das das fehlende Unrechtsbewusstsein der Verantwortlichen in aller Klarheit zum Vorschein bringt“, sagt Schmidt-Salomon. Da von der katholischen Kirche spätestens nach diesem Brief keine fairen Lösungen mehr zu erwarten seien, empfiehlt er Betroffenen, sich an die entsprechenden Opfer-Verbände, etwa den „Verein ehemaliger Heimkinder“ (VEH), zu wenden. Darüber hinaus sei es sinnvoll, einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen, wenn die dafür erforderlichen Bedingungen gegeben seien. Schließlich habe der „Fall Whiteman“ bewiesen, „dass sich kirchliche Gewaltopfer keinesfalls mit bloß ‚symbolischen Leistungen‘ abspeisen lassen müssen. Auch wenn es für sie keine ‚Wiedergutmachung‘ im eigentlichen Sinne des Wortes geben kann, haben sie ein Anrecht auf angemessene, finanzielle Entschädigung – sie sollten sich in diesem Punkt weder von Vertretern des Staates noch von Vertretern der Kirche einschüchtern lassen.“</p>
<p>GBS</p>
<p>Links zu diesem Artikel:<br />
<a href="http://www.kanzlei-sailer.de/kirche_soll_auf_verjaehrung_verzichten-200212.pdf" target="_blank">Offener Brief</a> von Rechtsanwalt Sailer an Bischof Ackermann<br />
<a href="http://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/default/files/download/pm-221210.pdf" target="_blank">„Präzedenzfall Whiteman“</a> – Angemessene Entschädigung vieler Heimopfer bereits möglich<br />
<a href="http://www.jetzt-reden-wir.org/" target="_blank">„Jetzt reden wir!“</a> &#8211; Aktionshomepage ehemaliger Heimkinder<br />
Website des <a href="http://www.veh-ev.info/" target="_blank">Vereins ehemaliger Heimkinder</a> (VEH)</p>
<p>Quelle: <a href="http://hpd.de/node/13212" target="_blank">http://hpd.de/node/13212</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Keine Verjährung der Tat</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/10/keine-verjahrung-der-tat/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/10/keine-verjahrung-der-tat/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 13:22:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12923</guid>
		<description><![CDATA[Offener Brief 10.04.2012 Dr. Ursula von der Leyen MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Fax: 030 &#8211; 227 &#8211; 76234 Betr.: Keine Verjährung der Tat Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen, Sie werden als Frauenärztin mit den Folgen sexualisierter Gewalt bestens vertraut sein und wissen, dass die Entwicklung des betroffenen Kindes mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Offener Brief 10.04.2012</p>
<p>Dr. Ursula von der Leyen MdB<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin<br />
Fax: 030 &#8211; 227 &#8211; 76234</p>
<p><strong>Betr.: Keine Verjährung der Tat</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,</p>
<p>Sie werden als Frauenärztin mit den Folgen sexualisierter Gewalt bestens vertraut sein und wissen, dass die Entwicklung des betroffenen Kindes mit der Tat um so nachhaltiger gestört bleiben wird, je früher das Verbrechen geschieht, je näher sein Täter/seine Täterin sich in seinem Umfeld aufhält.<br />
Häufig führt gesellschaftliche Ignoranz die Betroffenen später in folgenschwere Isolierung und treibt so die gesamte Gesellschaft auf erhebliche Folge-Kosten im Gesundheits-, Sozial- und Arbeitswesen.</p>
<p>Ihnen wird die Initiative netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.) bekannt sein.<br />
Im Dezember 2011 hielt Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB, eine Rede auf dem Bundesparteitag der SPD, die Sie hier nachhören können: <a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank"><br />
http://youtu.be/j3sUibSUnu0</a><span id="more-12923"></span></p>
<p>Vor mehr als drei Jahren hatte Norbert Denef eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag eingereicht. Diese Beschwerde können Sie einsehen unter: <a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank"></p>
<p>http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/</a></p>
<p>Als einzig wirklich wirksame Warnung vor Übergriffen (und zwar für alle Zeiten!) scheint mir nur diese Art der Vorbeugung geeignet zu sein.<br />
Der Täter muss wissen, dass es <strong>keine Verjährung der Tat</strong> geben wird &#8211; niemals!</p>
<p>Der Gesetzgeber hätte mit der not-wendigen Aufhebung der Verjährung bereits vor Jahrzehnten neues Leid unendlich vieler Kinder verhindern können; Kinder brauch(t)en bis zu acht &#8220;Anläufe&#8221;, um überhaupt einmal angehört, um erst einmal ernst genommen zu werden. Sie wurden gezwungen die Tat zu verdrängen &#8211; oft auf Jahrzehnte.<br />
Die Aufhebung der Verjährungsfristen bei Schäden an Psyche, Leib und Leben muss daher &#8211; zur gesellschaftlichen Rehabilitierung ehemaliger Opfer &#8211; rückwirkend erfolgen.</p>
<p>Aus einem Gastbeitrag in netzwerkb.org möchte ich gern dies zitieren: &#8221; &#8230; wie weit wir noch von der tatsächlichen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vorwiegend an Mädchen, vorwiegend von Männern und vorwiegend in der Familie und den komplexen Zusammenhängen und Folgen dieser massiven Grundgesetz-und Körperverletzungen entfernt sind.<br />
Zwei Jahre nachdem sich „gut situierte Männer&#8221; als Opfer von sexualisierter Kindesmisshandlung in so genannten „Kaderschmieden&#8221; geoutet haben, ist das „Wissen&#8221; über sexualisierte Gewalt an Kindern und deren lebenslänglichen Folgen und volkswirtschaftlichen Schäden sowohl bei den so genannten „Expert/innen&#8221;, wie leider auch in den Medien (und ihrem ungeheuerlichen gesellschaftlichen Einfluss) erschreckend von veralteten, klischeehaften, populistischen und klar täterperspektivischen Vorstellungen geprägt.&#8221;<br />
Zitatende  (Quelle: <a href="http://netzwerkb.org/2012/04/04/eine-art-von-fruhem-%e2%80%9eeinverstandnis%e2%80%9c/" target="_blank">http://netzwerkb.org/2012/04/04/eine-art-von-fruhem-%e2%80%9eeinverstandnis%e2%80%9c/</a>)</p>
<p>Unser Staat hätte seit seiner Gründung also für die Einhaltung bestehender Gesetze und für die längst überfällige Neufassung dieser nachweisbar fehlerhaften Gesetzgebung sorgen müssen.  In Politik und Gesellschaft bediente man sich statt dessen einer sträflichen Gleichgültigkeit dem Leben gegenüber &#8211; Wirtschaft und Banken erfuhren [bis heute] jede Priorität.</p>
<p>Bitte, helfen Sie uns, das BEWUSSTSEIN für diese schlimmen Versäumnisse in der Vergangenheit bei Frau Dr. Merkel (sie plädierte anfangs für &#8220;Wahrheit und Klarheit&#8221;), im Kabinett, in der gesamten Gesellschaft zu stärken.</p>
<p>Bei 10 Mio. Überlebenden(!) müssen irgendwie ALLE beteiligt gewesen sein.</p>
<p>Über Ihre Antwort, über Ihre Solidarität und Ihre Intervention würde ich mich sehr freuen.</p>
<p>Mit hoffnungsvollen Wünschen und</p>
<p>mit freundlichen Grüßen</p>
<p>H. Verhees</p>

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		</item>
		<item>
		<title>10 Millionen Menschen sind betroffen &#8211; Beschwerde jetzt unterschreiben &#8230;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/06/10-millionen-menschen-sind-betroffen-beschwerde-jetzt-unterschreiben/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/06/10-millionen-menschen-sind-betroffen-beschwerde-jetzt-unterschreiben/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Apr 2012 10:28:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 06.04.2012 10 Millionen Menschen sind in Deutschland von sexualisierter Gewalt betroffen Laut einer Studie sind 12,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, also mehr als 10 Millionen Menschen, von sexualisierter Gewalt betroffen. (Der kleine Junge auf dem Foto ist einer von 10 Millionen) Strassbourg &#8211; Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird die Beschwerde von Norbert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 06.04.2012</p>
<p><strong>10 Millionen Menschen sind in Deutschland von sexualisierter Gewalt betroffen</strong></p>
<p>Laut <a href="http://www.aerzteblatt.de/archiv/87643" target="_blank">einer Studie</a> sind 12,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, also mehr als 10 Millionen Menschen, von sexualisierter Gewalt betroffen.</p>
<p><a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-12820" title="norbert denef_1959" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/norbert-denef_1959-339x480.jpg" alt="" width="339" height="480" /></a><br />
<em>(Der kleine Junge auf dem Foto ist einer von 10 Millionen)</em></p>
<p>Strassbourg &#8211; Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird die <a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank">Beschwerde von Norbert Denef</a> an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition <a href="http://norbert.denef.com/petition_bundestag" target="_blank">‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’</a> durch den Deutschen Bundestag voraussichtlich binnen diesen Jahres prüfen. Das teilte der Europäische Gerichtshof in einem <a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/EGMR-Schreiben-vom-26.03.2012.pdf" target="_blank">Schreiben vom 26. März 2012</a> mit.</p>
<p>Die meisten Betroffenen von sexualisierter Gewalt können viele Jahrzehnte nicht darüber sprechen, aus Angst, Scham und Schuldgefühlen.</p>
<p>Auch Norbert Denef hat geschwiegen. Erst nach 35 Jahren war er dazu in der Lage diesen Satz auszusprechen:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/aktuell/ich-wurde-sexuell-missbraucht/" target="_blank">&#8220;Ich wurde sexuell missbraucht&#8221;</a></p>
<p>Für eine Anzeige war es zu spät. Weil alles verjährt sei, sagte man ihm.</p>
<p>&#8220;Verjährt? Alles verjährt? Und ich soll wieder schweigen? Der Gesetzgeber sagt, ich soll Ruhe geben und wieder schweigen?</p>
<p>Er möchte eine gerechte Aufarbeitung dieser Verbrechen.</p>
<p>Wir bitten Sie herzlich darum, die vielen Millionen Menschen die nicht darüber sprechen können zu unterstützen, dass die Verjährungsfristen aufgehoben werden – jetzt und nicht erst irgendwann später.</p>
<p><strong>10 Millionen Menschen sind betroffen! </strong></p>
<p><strong>Geben Sie Ihnen eine Stimme!</strong></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/petition" target="_blank"><strong>Beschwerde jetzt unterschreiben &#8230;</strong></a></p>
<p>Ihr netzwerkB Team</p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>Bitte weiter twittern,</em><br />
<em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.<span id="more-12817"></span></em></p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="../2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Antrag zur Aufhebung der Verjahrungsfristen einstimmig angenommen</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2011/12/06/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen/" target="_blank">netzwerkb Gesetzentwurf Verjährungsfristen</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2011/12/17/netzwerkb-positionspapier-ruckwirkungsverbot/" target="_blank">Rückwirkungsverbot</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2011/12/06/2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%e2%80%a8/" target="_blank">Sammelklage gegen den deutschen Staat</a></p>
<p><a href="http://norbert.denef.com/Beschwerde_12805_09.pdf" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Für die Aufhebung der Verjährungsfristen ohne Kompromisse</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/04/fur-die-aufhebung-der-verjahrungsfristen-ohne-kompromisse/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/04/fur-die-aufhebung-der-verjahrungsfristen-ohne-kompromisse/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 18:44:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12768</guid>
		<description><![CDATA[netzwerkB 04.04.2012 Treffen mit Burkhart Lischka, Christine Lambrecht und Marlene Rupprecht am 28.03.2012 in Berlin (Foto v.l. Burghard Lischka MdB, SPD, Norbert Denef, netzwerkB) Der Beschluss des SPD-Parteitags, die Verjährungsfristen aufzuheben, liegt schon fast ein halbes Jahr zurück. Seit diesem Tag hat netzwerkB seine Bestrebungen ausgeweitet und konnte viele Politiker für die Sache des Gerechten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 04.04.2012</p>
<p><strong>Treffen mit Burkhart Lischka, Christine Lambrecht und Marlene Rupprecht am 28.03.2012 in Berlin</strong></p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-12769" title="Lischka_Denef_280312" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/04/Lischka_Denef_280312-480x346.jpg" alt="" width="480" height="346" /><br />
(Foto v.l. Burghard Lischka MdB, SPD, Norbert Denef, netzwerkB)</p>
<p>Der <a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">Beschluss des SPD-Parteitags</a>, die Verjährungsfristen aufzuheben, liegt schon fast ein halbes Jahr zurück. Seit diesem Tag hat netzwerkB seine Bestrebungen ausgeweitet und konnte viele Politiker für die Sache des Gerechten gewinnen. Doch wäre die Aufhebung der Verjährungsfristen einfach durchzusetzen, dann hätten sich vernünftige Politiker längst dazu durchgerungen. Wenn jedoch Bundestagsabgeordnete Lambrecht, um nur ein Beispiel zu nennen, schon nach einer Rede im Bundestag über die schlichte Verlängerung der Verjährungsfristen einiges an unsachlicher Kritik und Häme einstecken muss, dann weiss netzwerkB, dass selbst ein eindeutiger <a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">Beschluss der Bundesdeligiertenkonferenz der SPD</a> noch einen weiten Weg zur Umsetzung hat.<span id="more-12768"></span></p>
<p>Im folgenden Video können Sie die Rede von Christine Lambrecht für die Verlängerung der Verjährungsfristen anschauen. Obwohl ihre Argumente durchaus richtig sind, ist die Forderung für netzwerkB zu wenig. Dennoch ist es aus Sicht von netzwerkB gleichsam ernüchternd, dass Frau Lambrecht mit der Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfristen schon an zu viele Grenzen stößt und politisch zu viel riskiert. Bitte machen Sie sich hiervon ein eigenes Bild und teilen Sie uns ihre Einschätzung in den Kommentaren mit:<a href="http://youtu.be/tvZ_NYJKXEI" target="_blank"> http://youtu.be/tvZ_NYJKXEI</a><strong></strong></p>
<p>Um also zu erfahren, wie die Politiker den Beschluss des Parteitags vom 6. Dezember 2011 (<a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">http://youtu.be/j3sUibSUnu0</a>) umsetzen wollen, traf sich netzwerkB nun mit den Mitgliedern des Rechtsausschuss‘ <a href="http://www.burkhard-lischka.de/" target="_blank">Burkhart Lischka</a>, <a href="http://www.christine-lambrecht.de/" target="_blank">Christina Lambrecht</a> und <a href="http://www.marlene-rupprecht.de/" target="_blank">Marlene Rupprecht</a>.</p>
<p>Die Ergebnisse dieses Gesprächs haben netzwerkB nicht überrascht. Gerade aus der Rechtsperspektive sei es schwierig, den Parteitagsbeschluss umzusetzen. Die dafür notwendige Mehrheit eine entsprechende Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag durchzusetzen, würde schlichtweg fehlen. Eine Umsetzung des Parteitagsbeschlusses würde nach Ansicht von Lamprecht, Lischka und Ruprecht bedeuten, dass die Bundestagsfraktion der SPD einen neuen Gesetzentwurf einbringen müsste, nämlich, die Verjährungsfristen nicht mehr wie bisher nur zu verlängern, sondern grundsätzlich aufzuheben.</p>
<p>Die aktuellen Machtverhältnisse würden hierbei jedoch eine Niederlage herbeiführen, wenn es zur Abstimmung der Gesetzesvorlage im Deutschen Bundestag kommt. Offenbar sperrt sich vor allem die christlich geführte Regierungskoalition dagegen die Verjährungsfristen wenigstens zu verlängern. Es scheint als wäre ein lebensfernes, aber systematisch bindendes Recht wichtiger als das Leid der Betroffenen. Auch Frau Ruprecht, als Kinderschutzbeauftragte der SPD, berichtete darüber, wie schwierig es sei, unter der jetzigen Bundesregierung die Rechte der Kinder durchzusetzen.</p>
<p>Wenig Mut zeigt sich also bei der SPD-Fraktion für das Gerechte auch gegen Widerstände anzugehen. Anders als der Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach, der das Scheitern ins Kalkül zieht, um für das moralisch Richtige einzutreten, kann der Rechtsausschuss sich nicht ohne weiteres dazu durchringen, diese Position, die Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt aufzuheben, vollends und sofort zu vertreten.</p>
<p>Die Gewissheit einer Niederlage sollte nach Ansicht netzwerkBs nicht dazu führen, einen fragwürdigen Kompromiss einzureichen (die Verlängerung der Verjährungsfristen), sondern das Gerechte an sich einzufordern und die gegenwärtige Niederlage in Kauf zu nehmen. Allein die Verlängerung der Verjährungsfristen als Kompromiss ist aus Sicht von netzwerkB kein Erfolg und würde, auch wenn sie sich als kleiner Erfolg herausstellte, die tatsächliche Aufhebung auf Jahre hinaus verzögern. netzwerkB geht es um die Aufhebung der Verjährungsfristen, weil Verjährungsfristen bei den Verbrechen der sexualisierten Gewalt, immer zu substantiellen Ungerechtigkeiten bei Betroffenen führen. Allein der Klagedruck oder die fehlende Anerkennung der Spätfolgen durch Verjährungsfristen sind bedeutende Einwände (Für eine umfassende Darlegung unserer Position, die sich nicht auf die tatsächlichen Konsequenzen in Prozessen beziehen, lesen sie unseren <a href="http://netzwerkb.org/2012/03/30/argumente-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen/" target="_blank">Artikel Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen</a>)</p>
<p>Die Bedenken von Frau Lamprecht, Frau Ruprecht und Herr Lischka hinsichtlich der Niederlage sind zwar realistisch, netzwerkB ist jedoch der Auffassung, dass den Delegierten auf dem Parteitag die aktuelle Machtsituation durchaus bewusst war und sie dennoch ein klares Signal setzen wollten, in dem sie mit ihrem eindeutigen Votum sich auf die Seite der Betroffenen gestellt haben. Die eindringliche Darstellung der Ungerechtigkeit, die beispielsweise Norbert Denef widerfahren ist, der eindeutige Nachweis, dass es sich bei den Verjährungsfristen um Täterschutz handelt, hat den Bundesparteitag überzeugt und so hat dieser sich klar gegen die Verjährungsfristen positioniert. Kompromisse, nun doch wieder nur für die Verlängerung der Verjährungsfristen einzutreten, sind seit diesem Beschluss demokratisch undenkbar. Das Eintreten der SPD für die Aufhebung der Verjährungsfristen auch im Bundestag würde hingegen ein klares, politisches Signal setzen und zugleich die Lobby derer, die ein Fortkommen in diesen Fragen blockieren, offen an den Tag legen. Hier hat die SPD allen Grund sich klar zu positionieren und sich von der nun zögerlichen und somit ungerechten Politik klar zu distanzieren.</p>
<p>Diese Einschätzung netzwerkBs zeigte sich auch, wie schon oben erwähnt, im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach als richtig (<a href="http://netzwerkb.org/2012/04/02/der-verlierer-ist-der-moralische-gewinner%e2%80%a8/" target="_blank">LINK zu Reichenbachartikel</a>). Auch Reichenbach ist der Auffassung, dass es nicht darum geht, das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen im ersten Anlauf durchzubekommen. Es geht auch nicht darum mit der CDU Kompromisse einzugehen, sondern es geht darum, dass die SPD den Beschluss des Parteitages umsetzt und somit deutlich das Ziel verfolgt, die Verjährungsfristen grundsätzlich aufzuheben. Dieses Bekenntnis der SPD, sich unmissverständlich auf die Seite der Betroffenen zu stellen, wäre das notwendige Signal an unsere Gesellschaft, Gerechtigkeit endlich wieder in den Blick zu nehmen. Das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen würde dann spätestens umgesetzt, wenn die SPD im Deutschen Bundestag wieder die Mehrheit hat.</p>
<p>netzwerkB fordert also die Bundestagsfraktion der SPD auf, den Beschluss der Delegierten des Bundesparteitages der SPD auch umzusetzen. Wir wollen Frau Lambrecht, Herr Lischka und Frau Rupprecht bewegen, einen großen Schritt nach vorn zu gehen, anstatt sich mit vielen kleinen Schritten in der Zeit zu verlaufen. 10 Millionen Betroffene (<a href="http://netzwerkb.org/2012/04/04/jeder-achte-ist-betroffen/" target="_blank">Jeder Achte ist betroffen</a>) haben ein  Recht darauf, dass die Gesellschaft ihr Leid in dieser Weise anerkannt  und ernst nimmt. Es ist an der Zeit, dass eine Partei diese Betroffenen endlich auch ernsthaft vertritt.</p>
<p>Nachtrag:<br />
Nach dem aufschlussreichen Gespräch verwiesen uns Herr Lischka und Frau Lambrecht darauf, dass wir mehr Aufmerksamkeit für das Thema der Verjährungsfristen benötigen. Wir müssen mehr Leute davon überzeugen und dürfen nach der hervorragenden Arbeit der Medien, dieses Thema anzugehen, den Druck nicht weniger werden lassen. Bitte unterstützen Sie uns daher. Kommentieren Sie beispielsweise unter diesem Artikel  und bringen Sie Ideen, wie wir die Bevölkerung für die Aufhebung der Verjährungsfristen sensibilisieren können. Twittern Sie unsere Beiträge weiter und veröffentlichen Sie diese Beiträge auf anderen Medien wie zum Beispiel Facebook. Auch so können Sie helfen.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/04/02/der-verlierer-ist-der-moralische-gewinner%e2%80%a8/" target="_blank">Der Verlierer ist der moralische Gewinner</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/02/18/damit-das-am-endeffekt-auch-erfolgreich-ist/" target="_blank">Damit das im Endeffekt auch erfolgreich ist</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Wirkungsweise des Rückwirkungsverbotes</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/04/04/wirkungsweise-des-ruckwirkungsverbotes/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/04/04/wirkungsweise-des-ruckwirkungsverbotes/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 06:47:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12754</guid>
		<description><![CDATA[netzwerkB 04.04.2012 Das Rückwirkungsverbot gilt sowohl für Vergehen als auch für Verbrechen (Straftatbestände die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr bestraft werden). Es gelten insofern allerdings unterschiedliche Verjährungsfristen – je nach dem möglichen Höchstmaß der Freiheitsstrafe, welche für die Straftat verhängt werden kann. Das Rückwirkungsverbot spielt eine Rolle für die Forderung nach einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 04.04.2012</p>
<p>Das Rückwirkungsverbot gilt sowohl für Vergehen als auch für Verbrechen (Straftatbestände die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr bestraft werden).</p>
<p>Es gelten insofern allerdings unterschiedliche Verjährungsfristen – je nach dem möglichen Höchstmaß der Freiheitsstrafe, welche für die Straftat verhängt werden kann.<span id="more-12754"></span></p>
<p>Das Rückwirkungsverbot spielt eine Rolle für die Forderung nach einer auch rückwirkenden Aufhebung der Verjährungsfristen, also auch für Taten, die nach der derzeitigen Gesetzeslage bereits verjährt sind und daher nicht mehr verfolgt werden können.</p>
<p>Liegt ein Missbrauchsfall beispielsweise bereits 40 Jahre zurück und wird im Jahr 2012 Strafanzeige gegen den Täter erstattet, ist die Staatsanwaltschaft gezwungen, das Verfahren aufgrund der eingetretenen Verfolgungsverjährung einzustellen.</p>
<p>Sofern die Verjährungsfristen vollständig aufgehoben werden, würde dies für die vor 40 Jahren begangene Tat keine Rolle spielen, da die Aufhebung ausschließlich für die Zukunft wirkt.</p>
<p>Gegen die Forderung der auch rückwirkenden Aufhebung wird immer wieder das Rückwirkungsverbot ins Feld geführt.</p>
<p>Dieses besagt, dass keine Gesetze erlassen werden dürfen, die bereits in der Vergangenheit liegende Sachverhalte regeln – zum Beispiel und insbesondere keine Gesetze, die Taten unter Strafe stellen, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung noch nicht unter Strafe standen.</p>
<p>Das Rückwirkungsverbot hat Verfassungsrang, wird also u.a. durch das Grundgesetz vorgeschrieben.</p>
<p>Im Hinblick auf die Verjährungsfristen ist den Gegnern einer auch rückwirkenden Aufhebung jedoch entgegen zu halten, dass nach derzeitigem Rechtsstand verjährte Straftaten auch bereits zum Zeitpunkt ihrer Begehung unter Strafe standen und “nur” nicht mehr verfolgt werden können.</p>
<p>Die Aufhebung würde folglich gerade keinen neuen Straftatbestand schaffen, der zum Zeitpunkt der Tatbehung noch nicht existierte.</p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>Bitte weiter twittern,</em><br />
<em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.</em></p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/aktuell/sammelklage/" target="_blank">Sammelklage</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/30/argumente-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen/" target="_blank">Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf" target="_blank">netzwerkB Gesetzentwurf </a></p>
<p><a href="../2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Antrag zur Aufhebung der Verjahrungsfristen einstimmig angenommen</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2012/01/17/kampf-der-opfer-gegen-die-verja%cc%88hrungsfristen/" target="_blank">Kampf der Opfer gegen die Verjährungsfristen</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2011/12/17/netzwerkb-positionspapier-ruckwirkungsverbot/" target="_blank">Rückwirkungsverbot</a></p>
<p><a href="../2012/02/18/2011/12/06/2011/12/07/beteiligen-sie-sich-an-der-sammelklage-gegen-den-deutschen-staat%e2%80%a8/" target="_blank">Sammelklage gegen den deutschen Staat</a></p>
<p><a href="http://norbert.denef.com/Beschwerde_12805_09.pdf" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>

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		<title>Der Verlierer ist der moralische Gewinner </title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 12:38:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 02.04.2012 Politisches Dilemma Der Verlierer ist der moralische Gewinner  (Foto netzwerkB &#8211; SPD Parteitag, 6. Dezember 2011, in Berlin) netzwerkB trifft sich mit dem Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach und stellt fest, dass Verlieren dennoch ein moralischer Erfolg sein kann   Berlin/Scharbeutz &#8211; In der Politik sind eindeutige Beschlüsse eine Seltenheit. Im Kampf um das Gerechte geht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 02.04.2012</p>
<p><strong>Politisches Dilemma</strong></p>
<p><strong>Der Verlierer ist der moralische Gewinner </strong></p>
<p><a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-11443" title="SPD_Parteitag_6.12.2011" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/12/SPD_Parteitag_6.12.2011-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" /></a><br />
<em>(Foto netzwerkB &#8211; SPD Parteitag, 6. Dezember 2011, in Berlin)</em></p>
<p><strong>netzwerkB trifft sich mit dem Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach und stellt fest, dass Verlieren dennoch ein moralischer Erfolg sein kann  </strong></p>
<p>Berlin/Scharbeutz &#8211; In der Politik sind eindeutige Beschlüsse eine Seltenheit. Im Kampf um das Gerechte geht es zu häufig darum, das Gesicht und damit die eigenen Positionen zu wahren. Daher ist es Aufgabe der Vereine mit Vehemenz für die Sache des Gerechten einzutreten, um fragwürdige Kompromisse immer wieder aufzuhellen und zu demaskieren. Auch aus diesen Gründen enthielt sich netzwerkB der Zusammenarbeit am Runden Tisch. Dort stimmten die Mitglieder einer bloßen Verlängerung der Verjährungsfristen zu und einigten sich so auf einen fragwürdigen Kompromiss. <span id="more-12727"></span></p>
<p>Der Erfolg netzwerkB’s bei der kompromisslosen Rede Norbert Denefs auf dem SPD-Parteitag (<a href="http://youtu.be/j3sUibSUnu0" target="_blank">http://youtu.be/j3sUibSUnu0</a>) bedeutete nun ein politisches Dilemma. Dass netzwerkB mit dem Antrag, die Verjährungsfristen aufzuheben, erfolgreich war, hieß zugleich, dass ein <a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf" target="_blank">bestehender Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion</a> zurückgewiesen worden ist. Dieser zurückgewiesene Antrag, die Verjährungsfristen schlicht nur zu verlängern, war mit Sicherheit Resultat von Kompromissverhandlungen, die sich an dem angeblich realistisch Machbaren orientierten, aber nicht an das vollends Gerechte in den Blick nahmen. Der <a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf" target="_blank">Antrag netzwerkBs, die Verjährungsfristen aufzuheben</a>, ist nun insbesondere für den Rechtsausschuss der SPD-Fraktion ein Problem. Wie geht die Fraktion nun mit dem gegenwärtigen Gesetzesentwurf zur bloßen Verlängerung der Verjährungsfristen um?</p>
<p>Zu diesem Problem hat sich nun der Abgeordnete <a href="http://www.gerold-reichenbach.de/" target="_blank">Gerold Reichenbach </a>unmissverständlich geäußert. Im persönlichen Gespräch mit Norbert Denef antwortete Gerold Reichenbach, wie die Bundestagsfraktion der SPD mit Bundesparteitagsbeschluss umgehen könne. Gerold Reichenbach stellte diesbezüglich fest, dass es zwei Möglichkeiten gebe:</p>
<ol>
<li>Den Gesetzentwurf zurückziehen und einen neuen einbringen</li>
<li>Den jetzigen Entwurf im Verfahren lassen und dazu Änderungsanträge zu stellen</li>
</ol>
<p><strong>Der Verlierer ist der moralische Gewinner </strong></p>
<p>Von Anfang an war es netzwerkB bewusst, dass die SPD sich zunächst nur symbolisch für das Gerechte einsetzen könnte. Da die Mehrheiten im Bundestag nicht gegeben waren, konnte der SPD Parteitagsbeschluss nicht bedeuten, dass die Verjährungsfristen sogleich fallen, wohl aber war es gelungen, eine Partei direkt von der Sache des Gerechten zu überzeugen. Gleichwohl die SPD keine Mehrheit hatte, diesen Beschluss auch politisch umzusetzen, zeigte der Bundesparteitag der SPD, dass sich eine Partei nicht den angeblichen Sachzwängen eines formalen Rechtssystems beugt, sondern sich für das Gerechte der Betroffenen einsetzte.</p>
<p>Als wichtiger Unterstützer bei dieser Sache des Gerechten offenbarte sich nun auch Gerold Reichenbach, der zwar die politischen Realitäten erkennt, aber dennoch den oppositionellen Signalcharakter sieht, den die Forderung nach Aufhebung der Verjährungsfristen haben kann. Auch zu dem Preis, dass es für die Aufhebung der Verjährungsfristen keine Mehrheit im Deutschen Bundestag geben wird, weil die Übermacht der christlichen Parteien besteht, sei dies das richtige Signal, so Reichenbach im Gespräch mit Norbert Denef.</p>
<p>Nach Auffassung von Gerold Reichenbach geht es nicht darum, das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen im ersten Anlauf durchzubekommen. Es geht auch nicht darum mit der CDU Kompromisse einzugehen, sondern es gehe darum, dass die SPD den Beschluss des Parteitages umsetzt und langfristig das Ziel verfolgt, die Verjährungsfristen grundsätzlich aufzuheben. Dass der Bundestag diesen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Verjährungsfristen ablehnt, muss Kalkül sein, denn das Bekenntnis der SPD, sich unmissverständlich auf die Seite der Betroffenen zu stellen, wäre das richtige Signal an unsere Gesellschaft, Gerechtigkeit wieder herzustellen. Darüber hinaus würde es auch bedeuten, dass das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen spätestens umgesetzt werden würde, wenn die SPD im Deutschen Bundestag wieder die Mehrheit hat. Für netzwerkB ist dies eine eindeutige Absage an die Politik der kleinen Schritte, wonach eine Aufhebung der Verjährungsfristen erst in den Jahren 2030 oder 2040 als realistisch gelte.</p>
<p>In Folge dieses sehr aufschlussreichen Gesprächs mit Gerold Reichenbach und den Eindrücken des Politikbetriebs muss netzwerkB nun unweigerlich die Frage an die Politiker stellen, ob eine Partei im Bundestag wirklich als Verlierer gelten könne, weil eine Koalition der Bundesregierung sich für den Täterschutz entscheidet, während diese Partei für das Gerechte der Betroffenen eintritt. Gerold Reichenbach zeigt, dass eine derartige Niederlage zumindest den moralischen Erfolg bedeutet und damit aus Sicht der Betroffenen für die SPD keine Niederlage sein kann.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/02/18/damit-das-am-endeffekt-auch-erfolgreich-ist/" target="_blank">Damit das am Endeffekt auch Erfolgreich ist</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/30/argumente-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen/" target="_blank">Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen</a></p>
<p>&#8211;</p>
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		<item>
		<title>Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/30/argumente-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 15:17:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Positionspapiere]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB Positionspapier &#8220;Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen&#8221; Stand: 30. März 2012 (als PDF herunter laden)  Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen  Inhaltsverzeichnis: Einleitung I.  Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen a)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können b)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB Positionspapier &#8220;Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen&#8221;</p>
<p>Stand: 30. März 2012 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verjährungsfristen_27.03.12.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p><strong> Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen </strong></p>
<p>Inhaltsverzeichnis:</p>
<p>Einleitung</p>
<p><strong>I.  Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen</strong></p>
<p>a)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können</p>
<p>b)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen für das Sozialgefüge in der Bundesrepublik positive Auswirkungen hat<span id="more-12705"></span></p>
<p><strong>II. Allgemeine Positionen zu Fragen der Aufhebung der Verjährungsfristen<br />
</strong><br />
a)    Warum das Rückwirkungsverbot bei der Aufhebung der Verjährungsfristen nicht greift</p>
<p>b)    Warum der Staat eine höhere Verantwortung bei Sexualstraftaten gegen Jugendliche trägt</p>
<p>c)     Warum der Staat seiner Verantwortung gegenüber Kindern bisher ungenügend nachkam</p>
<p>d)    Wie die gegenwärtige Regelung der Verjährungsfristen aussieht</p>
<p>e)    Warum die geplante Verlängerung der Verjährungsfristen keine Verbesserung darstellt</p>
<p>f)    Warum Verjährungsfristen Täterschutz bedeuten</p>
<p><strong>III. Warum Verjährung für Straftaten sexualisierter Gewalt gegen Kinder substantiell ungerecht ist<br />
</strong><br />
a)    Warum die Frage der Verjährungsfristen bis an die Grundfeste unserer Demokratie heranreicht und warum der Mensch Vorrang vor dem System hat</p>
<p>b)    Warum der Mensch bei sexualisierter Gewalt vor formalen Regeln Vorrang hat</p>
<p>c)    Warum sexualisierte Gewalt ein Verbrechen besonderer Schwere ist und unser Gerechtigkeitsverständnis herausfordert</p>
<p>d)    Warum es bei sexualisierter Gewalt den Tätern um die Einschränkung der Freiheit Betroffener geht</p>
<p>e)     Warum es Betroffenen bei sexualisierter Gewalt um mehr als Entschädigung geht<strong> </strong></p>
<p>f)    Warum unsere Gesetzgebung eine erzieherische Funktion für das Sozialgefüge hat und dieses bei sexualisierter Gewalt besonders zum Tragen kommt</p>
<p>g)    Warum der Staat mit der Einschränkung der Klagemöglichkeiten die Verbrechen fortsetzt</p>
<p>h)    Warum Nicht-Erinnern Teil des Verbrechens ist</p>
<p>i)    Warum sich der Staat mit der Gewährung von Ausgleichsgerechtigkeit in Form von Verjährungsfristen gegenüber dem Täter selbst widerspricht</p>
<p>j)    Warum der Staat sich für seine eigenen Grundlagen der Gerechtigkeit entscheiden muss und warum die Aufhebung der Verjährungsfristen damit im Einklang steht</p>
<p>&#8211;</p>
<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p>Dieses komplexe Positionspapier von netzwerkB dient dazu, die vielfältigen Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen zu sortieren und darzustellen. Es sind bei weitem nicht alle Argumente erfasst, aber sie dienen als Grundlage, um sich in Diskussionen zu diesem Thema schnell mit den nötigsten Argumenten versorgen und orientieren zu können.</p>
<p>Das Positionspapier ist dabei in drei Teile gegliedert, wobei wir zunächst die Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen in Bezug auf die Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen klären sowie die Konsequenzen der Aufhebung in den Blick nehmen. In einem zweiten Punkt bearbeiten wir allgemeinere Positionen zu den Verjährungsfristen, wobei gegenwärtige Auffassungen zu den Verjährungsfristen argumentativ geprüft werden. Im dritten und letzten Punkt finden sich starke philosophische Argumente, die weniger durch das gegenwärtige Recht ausargumentierbar sind, zugleich aber doch das Verhältnis von sexualisierter Gewalt, Freiheit der Entwicklung und der Grundgerechtigkeit in unserem Staat in den Blick nimmt. Diese Argumente mögen hilfreich sein, doch aufgrund ihrer Komplexität sind sie als eher theoretische Untermauerung am Ende zu finden.</p>
<p>Vielen Dank, dass sie sich mit diesen notwendigen Ausführungen auseinandersetzen</p>
<p>Ihr netzwerkB-Team</p>
<p>&#8211;</p>
<p><strong>I.    Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen</strong></p>
<p><strong>a)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können</strong></p>
<p>Zunächst muss netzwerkB natürlich eingestehen, dass es tragisch ist, wenn Betroffene gegen ihre Täter prozessieren und dann aus Mangel an Beweisen scheitern. Dies geschieht schon heute sehr häufig, insofern es überhaupt zu einer Anklage kommt. Dennoch glauben wir, dass es nicht eine Frage der Konsequenzen ist, ob wir uns für eine Aufhebung der Verjährungsfristen entscheiden oder nicht. Für netzwerkB steht die Frage der grundlegenden Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen im Mittelpunkt. Hier ist es gerecht wie bei anderen Straftaten auch, dass die Betroffenen bei Kenntnis über die Straftaten, wenn sie denn klagen wollen und für sich das Für und Wider einer Klage abgewogen haben, auch klagen können.</p>
<p>Unserer Auffassung schließt die Abschaffung der Verjährungsfristen also eine Gerechtigkeitslücke gegenüber Betroffenen. Unsere Argumentationen hierzu sind sehr vielfältig. Wir wollen einige, wenn auch nicht alle Gründe für die Verjährungsfristen auflisten und auch einige andere Fragen für den Diskurs zur Verfügung stellen.</p>
<p>Gründe für die Abschaffung der Verjährungsfristen, die nicht die Konsequenzen möglicher Prozesse in den Blick nehmen:</p>
<p>1.    <strong>Gerechtigkeit gegenüber Betroffenen:</strong>  Durch die Abschaffung gewährleistet der Rechtsstaat, dass der Betroffene die Möglichkeit bekommt, Anzeige zu erstatten, insofern er es will. Momentan dürfen Betroffene von so bezeichneten Altfällen, die klagen wollen, nicht klagen. Gleich wie ein möglicher Prozess ausgehen mag, nimmt der Staat hier eine Vorentscheidung über die Beweismöglichkeit vor und verwehrt Betroffenen pauschal ihr Recht dies vor Gericht prüfen zu lassen. Aber auch in Fällen, wo aufgrund von Zeugenaussagen sexualisierte Gewalt noch eindeutig beweisbar ist, verhindert der Staat eine gerechte Aufarbeitung.</p>
<p>2.    <strong>Anerkennung der Langzeitschäden bei Betroffenen:</strong> Angeblich wäre mit den Verjährungsfristen ein Rechtsfrieden wieder hergestellt. Diese Annahme ist jedoch falsch, insofern sich der Betroffene mit den Spätfolgen der verübten Taten auseinander setzen muss. Hier gibt es keinen Rechtsfrieden, da der oftmals immense Schaden noch nicht reguliert ist und für den Betroffenen tagtägliches Leid bedeutet. Allein mit der Gewährung der Klagemöglichkeit, auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind, erkennt der Staat zumindest an, dass die lebenslangen Schäden nicht wie bei Sachgegenständen abgelten. Seelische Verletzung bestehen weitaus länger als etwa der Schaden beim Diebstahl einer Handtasche. Demzufolge bedeutet die Abschaffung der Verjährungsfristen auch eine Anerkennung des Leids Betroffener und dass sich beim psychischen Wohl Rechtsfrieden nicht allein durch verstrichene Zeit einstellt.</p>
<p>3.    <strong>Schwere der Tat:</strong> Sexualisierte Gewalt zeichnet sich durch die besondere Schwere der psychischen Folgen aus. Zwar ist das Ereignisfeld sexualisierter Gewalt sehr differenziert, allerdings haben gerade Betroffene, die in einer mehrjährigen vom Täter bezeichneten Beziehung stehen, einen immensen Eingriff in ihre Psyche zu verkraften und dies oftmals in noch sehr jungen Jahren ihrer Entwicklung. Täter machen Betroffene in vielfältigen Handlungen über Jahre hinaus von ihnen abhängig und sie in diesem Maße auch bis hin zu einem perfiden Schein von Freiwilligkeit gefügig. Gerade diese tiefgreifende Manipulation zerreißt Betroffene und hat oftmals lebenslange Selbstbeschuldigung, Ängste, Depressionen und Scham zur Folge. Da der Langzeitschaden ein ganzes Leben betrifft, ist der Wert oftmals nicht mehr in einem vernünftigen Rahmen bezifferbar, da ein Menschenleben schlicht zerstört worden ist. Derart schwere Verbrechen dürfen nicht verjähren. Gerade eine Aufhebung der Verjährungsfristen erkennt die Schwere der Verbrechen an und zeigt an, dass die Bundesrepublik diese Formen der angeblichen Kindesliebe ächtet und auf das Schärfste verurteilt.</p>
<p>4.    <strong>Beseitigung des Klagedrucks bei Betroffenen:</strong> Die Abschaffung der Verjährungsfristen beseitigt den Klagedruck, den viele Betroffene verspüren. netzwerkB liegt so beispielsweise ein Fall vor, wo an eine junge Frau die Klagefrist heranrückt und sie bereits in der Therapie die schwere Entscheidung treffen muss, ob sie anzeigt oder nicht. Dazu ist sie noch nicht bereit. Im Gegenzug hält der Täter momentan noch still und äußert sich nicht. Mit der Verjährung seiner Taten kann sich dieses dramatisch ändern. Auch dieses übt wiederrum Druck auf die Betroffene aus. Der Druck muss hier beseitig werden, um die Betroffenen beispielsweise in ihrer Therapie zu unterstützen. Diese Verbesserung erreicht die Abschaffung der Verjährungsfristen unmittelbar.</p>
<p>5.    <strong>Täterschutz durch Unterlassungserklärungen:</strong> Verjährungsfristen führen momentan dazu, dass bestimmte Betroffene nicht klagen dürfen, obwohl Geständnisse vorliegen. Stattdessen werden die Betroffenen mit Unterlassungserklärungen unter Druck gesetzt. Diese Form des Täterschutzes wäre mit einer Aufhebung der Verjährungsfristen ebenfalls beseitigt.</p>
<p>6.    <strong>Opferschutz vor Täterschutz:</strong> Den Opfern, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer beeinträchtigt sind, muten wir offenbar zu, dass der Rechtsstaat die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als nicht geschehen betrachtet bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“ (so genannter „Rechtsfrieden“). Aufgrund dieser Rechtspraxis beim so genannten „sexuellen Kindesmissbrauch“ haben wir faktisch Straffreiheit für die Täter, wenn die Tat nur genügend lange zurückliegt. Diese Straffreiheit empfinden Betroffene als gesellschaftlichen Verrat und als Ignoranz gegenüber ihren Rechten und den Folgen solcherart Gewalterfahrungen. Die Aufhebung der Verjährungsfristen würde so zumindest ein Bekenntnis zum Opferschutz sein und den Staat in den Augen der Betroffenen nicht zum Mittäter machen.</p>
<p>7.    <strong>Anerkennung des Schweigens bei Betroffenen:</strong> Die Schwere der Verbrechen bei sexualisierter Gewalt zeichnet sich oftmals dadurch aus, dass Betroffene sich nicht äußern (aufgrund von Scham, Angst, Selbstbeschuldigung) oder sich darüber hinaus nicht erinnern können, da sie verdrängen müssen. Diesem Schweigen muss Rechnung getragen werden. Die Aufhebung der Verjährungsfristen erkennt das Schweigen der Betroffenen an und vermindert so den gesellschaftlichen Druck auf Betroffene.</p>
<p>8.    <strong>Anerkennung der Verjährungshemmung bis zur Klageerhebung durch den Betroffenen:</strong> Insofern ein Betroffener erst spät über die Gründe seiner psychischen Qualen erfährt, so muss er das Recht haben, zu klagen. Wir von netzwerkB sehen es als Verletzung der Menschenrechte an, wenn der Staat dem Betroffenen dieses Recht verwehrt (wie schon unter Punkt 1 erwähnt), noch dazu in besonderen Maße wenn die Betroffenen zuvor psychisch nicht in der Lage waren, zu klagen. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass hier allein durch das Verbot von Rechtswegen her, Betroffene sich unter Druck fühlen. Sie spüren, dass die Verjährung womöglich gar ihre eigene Schuld war. Aufhebung der Verjährungsfristen beseitigt dies.</p>
<p>Im Mittelpunkt der vormaligen Argumente stand vorwiegend die Frage der Gerechtigkeit. Neben diesen Gründen legt netzwerkB noch Wert auf andere konsequenzialistische Argumentationsstränge, gleichwohl diese Argumente ferner die Verjährungsfristen betreffen, sondern diese Argumente das Verhältnis zwischen Vergangenheitsbewältigung und der Entwicklung unserer Gesellschaft betreffen. Dieses möchten wir auch erläutern:</p>
<p><strong>b)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen für das Sozialgefüge in der Bundesrepublik positive Auswirkungen hat</strong></p>
<p>netzwerkB betont besonders einen gesellschaftlichen Wandel, wobei es darum geht, sozial vererbte Gewalt und Gegengewalt zu beenden. Nicht Wut und Hass oder etwaige Rachegedanken begründen daher unsere Haltung. Bei der Aufhebung der Verjährungsfristen geht es nicht darum Täter zu strafen. Mittelpunkt unseres Bemühens ist es, dass sich die Gesellschaft ändert, so dass keine Täter mehr in unserer Gesellschaft entstehen. Um dieses zu erreichen, benötigen wir eine konsequente, objektive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Die Aufhebung der Verjährungsfristen gibt an dieser Stelle ein erstes Signal, dass wir die Vergangenheit als Herkunft unserer gegenwärtigen Probleme ernst nehmen. In vielen Fällen, so glaubt netzwerkB, ist die Ursache der Taten in den Umständen der kindlichen Entwicklung zu suchen; auf Seiten der Täter und der Betroffenen. Die Aufhebung der Verjährungsfristen vor allem im Zivilrecht zeigt eine erhöhte Bereitschaft nach den Gründen für seelisches Leid zu suchen und sensibilisiert schließlich unsere Gesellschaft für ihre eigene Entwicklung.</p>
<p>Die Aufhebung der Verjährungsfristen ist ein Federstrich, zugleich aber ein klares, moralisches Signal für die Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen und damit sogar ein Votum für die freie Entwicklung unserer Kinder. Dieses klingt utopisch kann sich in der Konsequenz jedoch als radikaler Schnitt in den Gewaltketten erweisen, denn wir würden ein bagatellisiertes Vergehen als Verbrechen, das es ist, behandeln und zugleich eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unterstützen.</p>
<p>Zudem mag es ebenso sein, dass sich aus der Aufhebung eine präventive Wirkung vor sexualisierter Gewalt ergibt, da wir ein höheres Bewusstsein für viele Fälle sexualisierter Gewalt schaffen (vergleichbar wären hier die Auswirkungen in Schweden, wo der Staat Gewalt gegen Kinder stark sanktioniert).</p>
<p><strong>II. Allgemeine Positionen zu Fragen der Aufhebung der Verjährungsfristen</strong></p>
<p><strong>a)    Warum das Rückwirkungsverbot bei der Aufhebung der Verjährungsfristen nicht greift</strong></p>
<p>netzwerkB ist die Problematik des Rückwirkungsverbotes bei einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen bewusst. Das  Rückwirkungsverbot ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie aus § 2 des Strafgesetzbuches.  Das Rückwirkungsverbot bewirkt, dass ein Täter ausschließlich für Taten bestraft werden kann, welche zum Zeitpunkt der Begehung der Tat bereits den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt haben.</p>
<p>Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot bezieht sich allerdings nur auf eine materielle Straftat, das heißt, die Straftatbestände (z.B. Körperverletzung gem. § 223 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB) an sich. Formelle Vorschriften, mithin das strafrechtliche Verfahrensrecht, unterliegen dem Rückwirkungsverbot nicht. Hinsichtlich der Verjährungsvorschriften war in der juristischen Literatur und Rechtsprechung lange Zeit die Frage  umstritten, ob diese dem materiellen oder dem formellen Straf(verfahrens)recht zuzuordnen sind.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner in der Entscheidungssammlung als BVerfGE 25, 269 ff. veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die Verjährungsfristen formeller Natur sind und eine rückwirkende Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen hinsichtlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohter Straftaten für zulässig erachtet.</p>
<p>Das von den Gegnern der Aufhebung der Verjährungsfristen vorwiegend angebrachte Argument, das verfassungsrechtlich verankerte Rückwirkungsverbot ließe eine vollständige Aufhebung generell nicht zu, ist in dieser abschließenden Konsequenz nicht zutreffend. Eine Durchbrechung ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts vielmehr, wenn auch unter engen Voraussetzungen, durchaus zulässig.</p>
<p><strong>b)    Warum der Staat eine höhere Verantwortung bei Sexualstraftaten gegen Jugendliche trägt</strong></p>
<p>Grundlage des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Hier wird geregelt, wer für welche Vergehen oder Verbrechen wie hoch bestraft wird. Der Staat (als Vertreter des Volkes) hat dafür Sorge zu tragen, dass die Regeln der Gemeinschaft (Gesetze) eingehalten werden, bzw. dass Verstöße gegen diese Regeln entsprechend geahndet werden. Er tut dies im öffentlichen Interesse („im Namen des Volkes“). Nun handelt es sich bei sexueller Gewalt gegen Kinder per definitionem um Straftaten, in denen die  Opfer regelmäßig nicht über die Entwicklungsreife verfügen, das deutsche Strafrecht zu kennen, bzw. die daraus resultierende Rechtslage entsprechend einfordern zu können. Das heißt: Der Staat – in Kenntnis des Informationsungleichgewichts zwischen Täter und Opfer und der deutlich schwächeren Position der kindlichen Opfer – trägt eine weitaus größere Verantwortung dafür, dass Kinder und Minderjährige vor solcherart Straftaten geschützt bzw. ihm solcherart Straftaten auch unabhängig vom kindlichen Reifegrad bekannt werden.</p>
<p><strong>c)    Warum der Staat seiner Verantwortung gegenüber Kindern bisher ungenügend nachkam</strong></p>
<p>Bislang beschränkte sich der Staat darauf, die entsprechenden Gesetze zwar im Strafgesetzbuch zu verankern, die Aufdeckung dieser Straftaten bürdete er allerdings überwiegend den (minderjährigen) Betroffenen auf.</p>
<p>Hinzu kommt, dass der Staat es lange Zeit versäumte vernünftige Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu schaffen. Da es für Sexualstraftaten selten Zeugen gibt, steht  im Falle des so genannten „sexuellen Missbrauchs“ oftmals Aussage gegen Aussage und in Deutschland ist es so, dass Betroffenen von Sexualstraftaten allgemein, aber besonders Kindern, die über sexualisierte Gewalt durch Erwachsene berichten, wenig Glauben geschenkt wird. Glaubwürdigkeitsgutachten über die Opfer werden im Strafrecht nur selten angeordnet, u.a. aus finanziellen Gründen.</p>
<p>Bis heute trägt sowohl der Staat als auch die Gesellschaft Mitverantwortung dafür, dass Sexualstraftaten gegen Kinder bzw. Minderjährige zumeist lange nicht aufgedeckt werden und dementsprechend strafrechtlich nicht geahndet werden, da sich um das Problem in verschiedenster Weise nicht gekümmert wurde. So verweist der Staat beispielsweise auf die strafgesetzlichen Verjährungsfristen, doch ist bekannt, dass  traumabedingt Betroffene langjährig schweigen. Dieses traumabedingte Schweigen ist mittlerweile breit erforscht und gründet u.a. in neuronalen und endokrinologischen Stressreaktionen. Das heißt, die Erinnerungen sind den Betroffenen aufgrund der traumatischen Reaktion oftmals lange Zeit kognitiv nicht zugänglich. Selbst wenn die Informationen zugänglich sind, dann erfolgen Angst und Scham. Die derzeitige strafrechtliche Verjährungsregelung leugnet faktisch diese Traumatisierung der Opfer, und kommt daher den Täter/innen zugute.</p>
<p><strong>d)    Wie die gegenwärtige Regelung der Verjährungsfristen aussieht</strong></p>
<p>Anfang 2010 wurde der so genannte „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene“ (RTsM) sowie die Stelle einer „Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs“ eingerichtet. Damals wurde unter anderem eine „schnellere Hilfe“ für Betroffene versprochen.</p>
<p>Ein gutes Jahr später liegen nun Vorschläge seitens der am RTsM vertretenen Ministerien(insbesondere Bundesjustizministerium) und Empfehlungen der „Unabhängigen Beauftragten“, Christine Bergmann, unter anderem zur Verjährung von sexueller Gewalt an Kindern bzw. Minderjährigen vor.</p>
<p>Sowohl die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als auch die „Unabhängige Beauftragte“ Christine Bergmann treten für die Beibehaltung der bisherigen strafrechtlichen  Verjährungsfristen ein. „Die Forderungen nach einer rückwirkenden Aufhebung strafrechtlicher Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch sowie nach einer Unverjährbarkeit von Delikten des sexuellen Kindesmissbrauchs können nicht unterstützt werden“, schreibt Christine Bergmann in ihrer Empfehlung an den so genannten „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“. Derzeit liegt die strafrechtliche Verjährungsfrist für sexuelle Gewalt gegen Kinder in „minderschweren“ Fällen bei zehn Jahren, in „schweren“ Fällen bei zwanzig Jahren. Für alle nach dem 30.06.1994 begangenen Sexualstraftaten ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB). Für alle anderen setzte sie ab dem/den Tatzeitpunkt(en) ein.</p>
<p>Damit verjährten Sexualstraftaten gegen Kinder und Minderjährige strafrechtlich spätestens ab deren vollendeten 28. bzw. 38. Lebensjahr. Für die meisten heute erwachsenen Betroffenen setzte die strafrechtliche Verjährung allerdings weitaus früher ein.</p>
<p>Für das Strafrecht sieht die aktuelle Empfehlung der „Unabhängigen Beauftragten“ lediglich die „Erweiterung des Ruhenzeitraums“ vor. Konkret empfiehlt Frau Bergmann, dass die Verjährung von sexuellen Handlungen an Kindern, bzw. Minderjährigen statt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers ruht.</p>
<p><strong>e)    Warum die geplante Verlängerung der Verjährungsfristen keine Verbesserung darstellt</strong></p>
<p>Es wird ständig von einer geplanten „Verlängerung der Verjährungsfrist auf dreißig Jahre“ gesprochen. Diese von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Christine Bergmann vorgeschlagene Änderung betrifft einzig und allein die zivilrechtliche Verjährungsfrist. Grundlage für das Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es regelt Rechtsgeschäfte wie Verträge, den Erwerb von Haus und Grund, Schulden, Erbschaften, Nachbarschaftsstreitereien usw. Im Zivilrecht klagt eine Privatperson (nicht der Staat).</p>
<p>Derzeit beträgt die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist drei Jahre, beginnend ab Beendigung des Jahres der Anspruchsentstehung und Kenntnis (§ 199 Abs. 1 BGB). In Fällen von sexueller Gewalt gegen Minderjährige ist die zivilrechtliche Verjährung für Taten nach dem 01.01.2002 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers gehemmt.</p>
<p>Bereits heute allerdings verjähren Schadensersatzansprüche, die auf der „Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an“ (§ 199 Abs. 2 BGB).Exkurs: Eine Körperverletzung begeht, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt (§ 223 StGB). Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird (BGHSt 14, 269; 25, 277). Eine Gesundheitsschädigung ist jeder gegenüber dem Normalzustand der körperlichen Funktionen nicht nur unerheblich verschlechterte, krankhafte Zustand körperlicher oder seelischer Art (BGHSt 36, 1, 6). (Quelle: Juraforum)</p>
<p>Jahrelange, wiederholte sexuelle Gewalt durch Erwachsene gegen Kinder bzw. Minderjährige stellt ganz sicher eine „Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit“ der Betroffenen dar. Sie ist ganz sicher eine „üble, unangemessene Behandlung“, die das Wohlbefinden des Opfers „mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“. Häufig führt die meist jahrelang und vielfach ausgeübte sexuelle Gewalt zu einem „nicht nur unerheblich verschlechterten, krankhaften Zustand körperlicher oder seelischer Art“.</p>
<p>Demzufolge ist davon auszugehen, dass für die meisten Betroffenen von (schwerer) sexueller Gewalt Schadensersatzansprüche bereits heute gemäß § 199 Abs. 2 BGB erst nach 30 Jahren verjähren. Lediglich in Fällen so genannter „einfacher sexueller Gewalt“ (bspw. Exhibitionismus) würde die angekündigte Fristverlängerung eine gewisse Verbesserung darstellen.</p>
<p>Die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der „Unabhängigen Beauftragten“ Christine Bergmann geplante „Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre“ bringt also für die meisten Betroffenen keine wesentlichen Fortschritte. Noch nicht einmal der Fortschritt wurde erreicht, der den Beginn der Verjährungsfrist mit den bereits heute bestehenden Voraussetzungen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB verknüpft, so dass die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt gerechnet wird, ab dem der Anspruch auf Schadensersatz entstanden ist und der/die Geschädigte von den Umständen, die den Anspruch begründen, sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben kann. Im Klartext: Die Verjährung bei sexueller Gewalt gegen Kinder sowohl im Strafrecht wie im Zivilrecht dürfte – wenn überhaupt – erst mit dem Tag beginnen, an dem der/die Betroffene von dem schädigenden Ereignis Kenntnis hat und ihr/ihm der Schädiger namentlich bekannt ist. Im Hinblick auf die Umstände, die mit sexueller Gewalt gegen Kinder einhergehen, und die traumatisierenden Folgen (bspw. Amnesie) ein überaus wichtiger Aspekt.</p>
<p><strong>f)    Warum Verjährungsfristen Täterschutz bedeuten</strong><br />
Tatsächlich steht immer noch der Täterschutz im Vordergrund. Die (rückwirkende) Abschaffung von Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen Kinder lehnt die „Unabhängige Beauftragte“ Christine Bergmann mit der Begründung ab, dass sich die Täter/innen auf das Gesetz verlassen können sollen: „Nach dem Rechtsstaatsprinzip sollte man sich darauf verlassen dürfen, dass der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als es zum Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (Rückwirkungsverbot).“ (Abschlussbericht vom 24.05.2011, S. 166)</p>
<p>Die Täter/innen also, die bereits zum Zeitpunkt der Ausübung ihrer Straftaten wussten, dass sie das Gesetz brechen (dieses also bewusst taten), die sich dadurch aber in den meisten Fällen nicht von Wiederholungen abhalten ließen, notorische Gesetzesbrecher also sollen darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und sie nicht rückwirkend für ihre Straftaten zur Rechenschaft zieht. Den Betroffenen dagegen, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer beeinträchtigt sind, kann offenbar zugemutet werden, dass der Rechtsstaat die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als nicht geschehen betrachtet bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“ (so genannter „Rechtsfrieden“).</p>
<p>Es wird also deutlich: Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen Kinder nützen nicht den Betroffenen, sondern den Täter/innen. Selbst die jetzt so öffentlichkeitswirksam vorgestellte  Verlängerung der Verjährungsfrist im Zivilrecht hebt die im deutschen Strafrecht grundsätzlich bestehenden Vorteile für die Täter/innen (Beweislast) nicht auf.</p>
<p><strong>III. Warum Verjährung für Straftaten sexualisierter Gewalt gegen Kinder substantiell ungerecht ist</strong></p>
<p>Das Recht, erfahrenes Leid thematisieren zu dürfen und dieses vor der Gesellschaft, genau diese Möglichkeit spricht unser so bezeichneter Rechtsstaat Millionen von Betroffenen ab. Dabei haben, wie bereits erörtert, die Taten schwerwiegende Konsequenzen. Sexualisierte Gewalt stellt einen Eingriff in das Werden einer Person dar, die erst ihre Freiheit gewinnen muss. Der Schutz dieser Heranwachsenden muss im Vordergrund stehen, denn hier legt der Staat tatsächlich den Grundstein für das, was wir als Freiheit in unserem Staat verstehen. Auf der Freiheit basiert unser Verständnis von Gerechtigkeit. Gerechtigkeit soll diese Freiheit sichern und ist damit die Bedingung für das eigene gute Leben (Ethik), sogleich aber auch nur durch diese Freiheit begründet. Dieses Argument wollen wir mit den folgenden Fragen untermauern.</p>
<p><strong>a)    Warum die Frage der Verjährungsfristen bis an die Grundfeste unserer Demokratie heranreicht und warum der Mensch Vorrang vor dem System hat</strong></p>
<p>Wir werden kein lebenswertes Leben empfinden können, wenn wir nicht Gerechtigkeit in unserem Leben erfahren und gerecht handeln. Aber was heißt das? netzwerkB geht davon aus, dass wir uns nur als freie Person fühlen können, insofern wir uns in unserer Freiheit entfalten dürfen und durften. Diese Entfaltungsfreiheit schließt das gegenseitige Verständnis mit ein, dieses auch einem anderen zu gewähren, so wie er es mir gewährt. Diese Grundgerechtigkeit aber nahmen Täter den Betroffenen in dramatischer Weise.</p>
<p>Es ist anzumerken, dass jedwede Form von Handlungskoordination, die der Gesetzgeber anstrebt und die als Ausgleichsgerechtigkeit zu bezeichnen ist, ihre Legitimation in der Freiheit der Bürger besitzt. <strong>Jedwede Form der Ausgleichsgerechtigkeit bezieht ihre Legitimation erst daraus, dass Individuen sich gegenseitig als freie Personen anerkennen.</strong> Ein Staat ist daher nicht gerecht, weil er irgendeine Form der Ausgleichsgerechtigkeit praktiziert, sondern weil er durch die Anerkennung der Individuen untereinander die freie Ausgleichsgerechtigkeit als Ideal erst etabliert. Diese Etablierung aber können wir als Gerechtigkeitsfrage überhaupt betrachten. Diese Würde des Menschen, sich selbst als frei am anderen zu begreifen, ist Grundlage für jede Form von Gerechtigkeitsvorstellung überhaupt und ist damit die Grundgerechtigkeit. Grundgerechtigkeit heißt somit vor allem dies: Als freie Person anerkannt werden.</p>
<p>Sexualisierte Gewalt an Kindern richtet sich gegen die Freiheit des Menschen überhaupt und bedroht somit zugleich nicht nur die Ausgleichsgerechtigkeit, sondern die Grundfeste des Staates, nämlich die Anerkennung von Freiheit und die Erfahrung von grundlegender Gerechtigkeit (Zur Erklärung: Die Schädigung des Staates findet de facto im Sozialen statt, wo aufgrund mangelnder Freiheit und der Erfahrung von Ungerechtigkeit die Achtung oder die Einsicht in die Prinzipien des Staates bei Betroffenen verloren geht. Aus diesem Grund ließe sich sicher auch erklären, warum viele Bürger zu drakonischen Strafen im Falle von sexualisierter Gewalt neigen. netzwerkB ächtet solcherleich Forderungen natürlich).</p>
<p><strong>b)    Warum der Mensch bei sexualisierter Gewalt vor formalen Regeln Vorrang hat</strong></p>
<p>Gerade im westlichen Staatsverständnis setzt sich die Forderung nach Ausgleich gleichberechtigter Interessen durch. Hierbei verliert unsere Gemeinschaft in vielen Fällen die Übersicht und vor allem den Blick auf das Individuum, das Ursprung dieser Ausgleichsgerechtigkeit ist. Dieses Individuum verliert im Theoriegebäude der Ausgleichsforderungen seinen Stellenwert. Erst dieses Individuum als freie Person aber fundiert doch mit allen anderen Individuen als freie Personen den Bezugsrahmen unter dem Ausgleichsgerechtigkeit erst möglich ist. Daher muss dieses Individuum bei jeder Ausgleichsgerechtigkeit besonders berücksichtigt werden und dieses gilt insbesondere bei Fällen sexualisierter Gewalt. Denn bei sexualisierter Gewalt steht weniger die Frage nach Ausgleich im Vordergrund, sondern die Frage nach Grundgerechtigkeit.</p>
<p>Für die Gesetzgebungspraxis bedeutet dies: Es darf nicht sogleich auf formale Rückwirkungsverbote geachtet werden, sondern wir müssen vermittelst unserer eigenen Urteilskraft zunächst die tatsächlichen Fälle aus der Lebenswelt berücksichtigen. Hier dürfen formale Richtlinien, so sie sich denn als ungerecht erweisen, nicht dazu dienen, Forderungen von Betroffenen pauschal zurückzuweisen. Der Mensch muss in den Mittelpunkt der Gesetzgebung und nicht das Gesetz.</p>
<p><strong>c)    Warum sexualisierte Gewalt ein Verbrechen besonderer Schwere ist und unser Gerechtigkeitsverständnis herausfordert</strong></p>
<p>Frühkindliche sexualisierte Gewalt fordert unser Verständnis von Ausgleichsgerechtigkeit aus vielerlei Gründen heraus, vor allem aber, da das Kind hier einer Grundfreiheit tiefgehend beraubt ist. Hier geht es nicht um zivilrechtlichen Ausgleich, denn die Waage der Justizia kann mit Geld nicht mehr ins Lot gebracht werden.</p>
<p>Wir wollen dies an Beispielen verdeutlichen:</p>
<p>Prämisse 1: Person A verprügelt Person B<br />
Prämisse 2: Person B verklagt Person A und erhält Recht. Person B erhält damit eine Entschädigungszahlung und Person A eine Haftstrafe.<br />
Konklusion: Die Ausgleichsgerechtigkeit ist hergestellt.</p>
<p>Dieses Argument verkennt einen wichtigen Aspekt. Zwar ist Person B von Person A entschädigt worden, das heißt aber nicht, dass die etwaige Demütigung und die Folgen für die Psyche von Person B beseitigt worden sind. Im Falle des Kindermissbrauchs wird das deutlicher:</p>
<p>Prämisse 1: Person A missbraucht Person B sexuell.<br />
Prämisse 2: Person B verklagt Person A und erhält Recht. Person B erhält damit eine Entschädigungszahlung und Person A eine Haftstrafe.<br />
Konklusion: ?</p>
<p>Warum zögern wir hier davon zu sprechen, dass Gerechtigkeit wiederhergestellt worden ist? Weil wir davon ausgehen, dass hier nicht nur irgendeine Form des gerechten Zusammenlebens verletzt worden ist, sondern die Gerechtigkeit überhaupt. Wir glauben, dass hier die Gerechtigkeit, die die Grundlage für uns als freie Personen ausmacht, verletzt worden ist. Was in Beispiel I nur diffus sichtbar war, erscheint uns in Fällen sexualisierter Gewalt als offensichtlich.</p>
<p>Im Falle der frühkindlichen, sexualisierten Gewalt nimmt der Täter das Opfer nicht mehr im Rahmen der persönlichen Freiheitsrechte wahr und schädigt dieses Opfer dabei so nachhaltig, dass in den meisten Fällen Wiedergutmachung einfach nicht zu leisten ist. In diesem Sinne ist die Frage nach Gerechtigkeit keine Frage mehr, die sich auf materiale Entschädigung bezieht, die vielleicht nach einem Verständnis von Ausgleichsgerechtigkeit verhandelbar wäre. Ausgleichsgerechtigkeit kann hier nicht mehr walten, da das Opfer selbst so massiv in seiner Integrität beschädigt worden ist, so dass anscheinend nichts dieses mehr zurücknehmen kann.</p>
<p>Um es klarer zu sagen: Der Täter schädigt das Opfer nicht nur in dem Moment der Tat mit vielleicht physischen Verletzungen, sondern greift tief in die Entwicklung zu einer freien Persönlichkeit ein. Freie Persönlichkeitsentfaltung ist aber Voraussetzung dafür, dass Ausgleichsgerechtigkeit überhaupt ihre Grundlage findet. Dieses ist die Grundgerechtigkeit, wobei wir uns als freie Individuen in einer Gesellschaft ernst nehmen.</p>
<p>Was wir bei sexualisierter Gewalt als physischen Vorgang beobachten, bedeutet den Schrecken erst auf der psychischen Ebene, deren Dimension wir nur in Gesprächen erfahren, aber niemals vollends erfassen können und nicht nach Fragen der Ausgleichsgerechtigkeit abhandeln können. Der Täter zerstört den Bezugsrahmen für eine gesunde Psyche womöglich unwiderruflich, da er den Betroffenen zwar “nur” in seiner Physis attakiert, darüber hinaus aber viel stärker in seiner freiheitlichen Selbstbestimmung zum Objekt degradiert. Diese Demütigung ist so einschneidend, da das, was uns als Menschen ausmacht, nämlich unsere persönliche Freiheit, in einem Stadium übergangen wird, da diese sich erst entwickelt. Unser Körper, den wir immer selbst besitzen, aber dem wir zugleich auch ausgeliefert sind, wird bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder nur auf das reine Körpersein reduziert und das, was wir vielleicht als Seele in Form unserer freien Selbstbestimmung bezeichnen können, wird somit so stark mit den erzwungenen sexuellen Handlungen verdinglicht, dass ein Entfremdungseffekt beim Betroffenen zu sich selbst seinen Ursprung nehmen muss. Das heißt der Betroffene kann sich nicht mehr so leicht in seiner Freiheit begreifen und wird biographisch immer auf seine Geschichte als Betroffener zurückbezogen sein.</p>
<p>Dies ist keine Psychologie, sondern schlicht die Analyse unseres Verständnisses von freien Personen. Was sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass ein Mensch sich als vollwertige Persönlichkeit unserer Gesellschaft mit aller Selbstgewissheit erfahren kann? Hierzu gehört unweigerlich, die Anerkennung und Einbeziehung als freie Person in diese Gemeinschaft. Dieses aber wird bei sexualisierter Gewalt der sich entwickelnden Persönlichkeit verwehrt.</p>
<p><strong>d)    Warum es bei sexualisierter Gewalt den Tätern um die Einschränkung der Freiheit Betroffener geht</strong></p>
<p>Unser Selbstverständnis müssen wir in Auseinandersetzung mit der Welt gewinnen, wenn wir im Falle der sexualisierten Gewalt aber als Gegenstand in der Welt zur Welt nur noch in dieser Weise dazugenommen werden, so ist der Zugang zur Welt als solcher durch allerlei Hindernisse verstellt. Erschwerend kommt nun hinzu, dass der Täter den Betroffener nicht nur als Gegenstand behandelt, sondern noch als Person mit Freiheit, die er zum Gegenstand degradieren kann. Warum muss er denn einen Menschen wählen? Es geht also nicht rein um Befriedigung der Sexualität, sondern dem Täter geht es selbst immer schon um den Angriff auf die Freiheit des betroffenen Menschen. Es muss doch klar sein, dass die Schuld für die Tat nicht beim Betroffenen liegt, sondern nur ein hemmungsloser Sexualdrang, der in Bezug auf die Degradierung der Freiheit eines anderen ausgeübt wird, Motiv ist. Dieses Motiv aber ist damit nicht nur ein Angriff auf eine andere Person, das Tätermotiv ist bestimmt durch eine tiefgreifende Ablehnung gegenüber eines Prinzips, das unseren Staat erst ausmacht, nämlich die Freiheit seiner Mitbürger. Die Perfidität dieses Verbrechens zeigt sich also so deutlich darin, dass es dem Täter vor allem um ein immaterielles Gut geht, nämlich die Integrität einer anderer Person.</p>
<p>Die Dimensionen sind hier also begrifflich noch in vielfältiger Weise zu erweitern und zu durchdenken, wichtig aber ist, dass der Täter den Betroffenen so schädigt, dass keine Ausgleichsgerechtigkeit mehr geschehen kann, da niemand dem Betroffenen seine freie Persönlichkeitsentfaltung zurückgeben kann und der Betroffene sich immer nur unter dem Eindruck seiner psychischen Reduzierung auf Gegenständlichkeit nachhaltig bewegen kann. Da der Täter dieses aber auch will, handelt es sich nicht nur um einen Angriff auf eine Person, sondern <strong>um eine nachhaltige Störung der gesellschaftlichen Gerechtigkeit und nicht nur ihres momentanen Friedens</strong>. Sexualisierte Gewalt hat Konsequenzen für die empirisch beobachtbare Grundkonstitution unserer Gesellschaft und daher argumentieren wir für die Aufhebung der Verjährungsfristen, um diese Grundkonstitution unserer Gesellschaft, nämlich die Freiheit ihrer Individuen in den Blick zu nehmen. Ohne diese Freiheit gibt es keine Gerechtigkeit.</p>
<p><strong>e)    Warum es Betroffenen bei sexualisierter Gewalt um mehr als Entschädigung geht</strong></p>
<p>Die Waage der Justizia kann in diesen Fällen der sexualisierten Gewalt nie wieder zum Ausgleich gebracht werden. Kein weltliches Verfahren kann Wiedergutmachung für Betroffene leisten. Auch wenn der Täter lebenslang hinter Gittern verbringt, er seine Einsicht zeigen mag, um Wiedergutmachung ringt, wo erst ein Mensch sich so tiefgreifend als Nichts erfahren musste und so stark in seiner Entwicklung entwertet wurde, dort kann sich das Opfer nicht mehr ohne Weiteres in der Welt die Freiheit zurückgewinnen. Das Ringen um das Selbst, wird zur existentialen Frage, die erschüttert ist von dem Erlebnis nur das niedrigste Ding unter den Dingen sein zu müssen und nicht, wie es dem Wesen des Menschen gemäß ist, sein eigener und letzter Wert (Zweck) wahrgenommen zu werden.</p>
<p>Wie könnte eine Entschädigungszahlung diesen Wert des Selbst-Seins zurückgeben? Wie könnte ein Wert aufwerten, was überhaupt erst Werte spontan erzeugen kann. Der Mensch in seiner Freiheit ist durch kein Geld der Welt wieder herstellbar. Hier sind Kinder von einem Täter in ein Schicksal ohne Schuld eingefügt worden und das ohne Recht auf das, was jedem zusteht: Ein ungestörtes Selbst sein zu dürfen. Ein anderer Mensch hat sie mit klarer Absicht in ihrer Freiheit entwertet und dies ist die tiefste Ungerechtigkeit, die empfunden werden kann.</p>
<p>Natürlich Entschädigungszahlungen helfen, die Betroffenen bekommen notwendige Therapien, die vage Möglichkeit sich selbst zurückzuerlangen. Doch darin liegt keine Garantie. Für viele Betroffene verbleiben Selbstzweifel ein Leben lang in Form einer zerrissenen Psyche, die auch nur frei sein will. Die Vergangenheit holt sie immer wieder in ihre Dunkelheit des ungewissen Selbst zurück. Das Vergessen kann die Geworfenheit in das eigene Schicksal nicht verbergen. Hier ist die Ungerechtigkeit Betroffener sein zu müssen, obwohl er oder sie doch Person ist. Doch wäre die <strong>Alternative ein Leben ohne Vergangenheit</strong> zu führen? Wir können uns nur in Auseinandersetzung mit unserem Werden gewinnen, ein Verdrängen ist kein Glück, aber Erinnern auch nicht mehr. Das Verhältnis des Menschen in sich selbst, zu dem seine gesamte Vergangenheit dazu gehört, ist gestört. Vergessen ist oftmals die einzige Alternative, um nicht die Schmerzen noch mal zu erleben, doch zu einem Menschen gehört doch seine gesamte Existenz. Betroffenen geht es daher darum ohne Verjährungsfristen sich in einem freien Rechtsraum über die Taten zu jederzeit äußern zu dürfen. Dies ist die erste Freiheit, die wir ihnen zurückgeben müssen.</p>
<p><strong>f)     Warum unsere Gesetzgebung eine erzieherische Funktion für das Sozialgefüge hat und dieses bei sexualisierter Gewalt besonders zum Tragen kommt</strong></p>
<p>Betroffenen von sexualisierter Gewalt bedürfen Gerechtigkeit, um sich selbst als Teil der Gesellschaft fühlen zu können. Dieses haben gerade Betroffene der frühkindlichen sexualisierten Gewalt nötig, da sie in ihrer Reifung zur vollwertigen Person so nachhaltig gestört worden sind, dass sie sich nicht mehr selbst als freie Personen erleben können, die sie vom Rechtsanspruch her aber darstellen. Es ist somit eine Überwindung für das Betroffenen überhaupt einen Prozess anzustrengen, selbst wenn die Beweislast erdrückend ist. Der Prozess aber ist ein Teil der Rückgewinnung der eigenen Freiheit über die grausame Vergangenheit.</p>
<p>Genau genommen konnten sich Betroffene sexualisierter Gewalt nie als Teil einer gerechten Ordnung empfinden, denn die Taten haben in ihnen dieses Grundempfinden fast zum Erliegen gebracht. Erst das Erlebnis der Gerechtigkeit kann ihnen die freie Persönlichkeit geben, die sie sind. Da sie aber das Schicksal als tiefste Ungerechtigkeit erleben mussten, sich nur als Objekt in einer degradierenden Beziehung zu einem Menschen verstehen durften, muss in ihnen erst das Grundfest unseres Staates gesetzt sein und das heißt sich als freie Person vollständig zu begreifen, so dass überhaupt die Frage nach der Gerechtigkeit gestellt wird. Damit aber ist die Frage nach der ersten Anerkennung ihrer Person, die durch den Täter auf Jahre hinaus verstellt worden ist, essentiell.</p>
<p><strong>g)    Warum der Staat mit der Einschränkung der Klagemöglichkeiten die Verbrechen fortsetzt</strong></p>
<p>Der Rechtsanspruch an Betroffene nach dem 18. oder 21. Lebensjahr als eine freie Person mit einem biologisch abhängigen Gehirnpotenzial ist verfehlt. Tatsächlich erlebte Freiheit basiert auf einer freiheitlichen Grundordnung, die unsere Gesellschaft gewährleisten muss. Betroffene aber nutzen nun über Jahrzehnte hinaus diese moralische Gerechtigkeit des gesellschaftlichen Miteinanders nicht. Woran liegt es, dass sie diese moralische Gerechtigkeit nicht rechtzeitig nutzen können? Nun der Grund, dass diese Personen als Betroffene das nicht können, liegt beim Täter. Auch aus diesem Grund ist die Verjährung in diesem speziellen Fall abzulehnen, denn der Täter ist Grund dafür, dass es zur Verjährung kommt. Zwar hat er dieses nicht durch Arglist erwirkt, doch aber durch eine Missachtung der grundsätzlichen Freiheitsrechte eines Menschen bewirkt.</p>
<p>Hinzu kommt verschärfend, dass gemäß der ethischen Auffassung von Gerechtigkeit eine Person sich nicht eher als Person in einer Gesellschaft erfahren kann, als dass sie Grundgerechtigkeit erfährt (nämlich die Anerkennung in allen Verhältnissen). Das bedeutet, dass sie in allen Belangen als uneingeschränkt freie Person wahrgenommen wird. Diese Freiheit ist dem Betroffenen aber mit der ersten Ablehnung als Person in früher Kindheit genommen worden. Die Person als Betroffener konnte sich nicht früher zurückgewinnen und womöglich kann sie sich auch erst nach einem gerechten Verfahren zurückgewinnen, wo sie zum Beispiel erfährt, dass die Ereignisse nicht eigenes Verschulden waren, sondern einem fremden Menschen, der sie selbst nicht sind, zuzuschreiben sind und das auch, wenn das Verfahren in seiner Anlage naturgemäß schwierig ist, da die Beweislage alles andere als einfach ist.</p>
<p>Natürlich sind die Betroffenen freie Personen. Diese Freiheit wird aber immer wieder durch die Erlebnisse so stark eingeschränkt, so dass sie selbst immer wieder gezwungen sind, an ihrer Freiheit zu zweifeln. Daher ist es ein Verbrechen des Staates gegen sich selbst, dass diese massive Beschädigung teilweise nicht mal mehr im Rahmen der Ausgleichsgerechtigkeit zur Anzeige gebracht werden kann, weil eine angebliche Verjährung eingesetzt hat. Dort hat ein Täter einem Menschen seine Freiheit der unbeschwerten Vergangenheit in der Weise genommen, dass er sich erst viele Jahre danach als Person in Bezug auf diese Vergangenheit zurückgewinnen kann. <strong>Dieser sich zurückgewinnenden Person diesen Rechtsanspruch zu verweigern, heißt dass der Staat das Verbrechen des Täters fortsetzt</strong>. Der Staat erkennt im Weiteren wie der Täter nicht die sich gewinnende Persönlichkeit des Betroffenen an. Damit wird das Verbrechen des Täters aber auch zu einem Verbrechen des Staates gegen sich selbst.</p>
<p><strong>h)    Warum Nicht-Erinnern Teil des Verbrechens ist</strong></p>
<p>Nach Auffassung von netzwerkB zeigt sich klar, dass das Nichterinnern Teil des Verbrechens ist, auch wenn der Täter diese Verjährung nicht intentional erzwingen wollte, so war die Verdrängung des Betroffenen aufgrund der schweren Schädigung doch Teil seiner Tat. Zu Deutsch: Er wusste bei der Straftat, dass er den Betroffenen in seiner prinzipiellen Freiheit beschädigt.</p>
<p>Wir können es auch in einem Gedankenexperiment verdeutlichen: Wenn ein Opfer von einem Mann für 45 Jahre ins Koma geprügelt wird. Warum hätte das Opfer nach 45 Jahren, wenn es erwacht, nicht mehr das Recht, diese Tatsache zur Anzeige zu bringen?</p>
<p><strong>i)    Warum sich der Staat mit der Gewährung von Ausgleichsgerechtigkeit in Form von Verjährungsfristen gegenüber dem Täter selbst widerspricht</strong></p>
<p>Die Grundgerechtigkeit gegenüber dem Opfer, sich selbst gewinnen zu dürfen, ist erst die Grundlage für Ausgleichsgerechtigkeit, daher muss der Staat auch ein Interesse daran haben, diese Chancen einzuräumen. Tut er dieses nicht aufgrund der Tatsache, dass er irgendwelche Ausgleichsgerechtigkeiten in Form von Verjährung gewähren will, so nimmt er dabei Gerechtigkeit in Anspruch, die er dem Opfer in diesem Moment nicht zugesteht. Dieses ist ein performativer Selbstwiderspruch, das heißt, er sagt Ausgleichsgerechtigkeit performativ dem Täter zu, obwohl er dem Betroffenen die Grundgerechtigkeit nicht gewährt, die die Ausgleichsgerechtigkeit erst fundiert. Damit entzieht sich der Staat die Grundlage für die mögliche Ausgleichsgerechtigkeit. Die Grundgerechtigkeit für den Betroffenen ist aber in jedem Fall höher zu werten als die Ausgleichsgerechtigkeit für den Täter.</p>
<p>netzwerkB spricht also von objektiven Gründen aus der Anlage unseres Rechtsstaates, die die Aufhebung der Verjährungsfrist fordern. Das Argument besteht darin, dass der Betroffene sich erst unter der Perspektive der Gerechtigkeit aus dem Abhänigkeitsverhältnis des Täters beginnen kann zu lösen. Zu Deutsch: Es gehört Mut in Form von Selbstbewusstsein dazu, sich einer Öffentlichkeit zu stellen und darüber hinaus über ein Verbrechen an der eigenen Intimität des Selbstseins im Rahmen eines Gerichtsprozesses zu berichten. Erst nach einem Prozess könnte daher eine Verjährungsfrist beginnen, was mit dem Prozess dann aber hinfällig ist.</p>
<p>Die Form der Grundgerechtigkeit, die erst im Individuum ihren Ausgang nimmt, ist höher zu bewerten als die Form der Ausgleichsgerechtigkeit, die nur unser Zusammenleben regelt. Es gibt keine anwendbare Ausgleichsgerechtigkeit, solange der Betroffene nicht als Mitglied einer gerechten Gesellschaft rehabilitiert worden ist. Darüber hinaus kann es aber für den Betroffenen ohnehin so gut wie keine Ausgleichsgerechtigkeit mehr geben, da das erfahrene Leid nicht mehr zum Ausgleich zu bringen ist. Der Betroffene hat zwar dennoch Recht auf Entschädigung (Erstattung der möglichen Verdienstausfälle, Therapiekosten, Schmerzensgeld), das Eigentliche kann aber nicht mehr zum Ausgleich gebracht werden, nämlich die bis an die äußerste Grenze geschwundene Möglichkeit sich selbst zu gewinnen. Das Verfahren selbst aber ist ein erster möglicher Schritt zur Rehabilitierung des Opfers vor sich selbst als Person, die sich selbst gewinnen will. Dieses muss im Rechtsstaat Vorrang vor jeder Ausgleichsgerechtigkeit haben.</p>
<p><strong>j)    Warum der Staat sich für seine eigenen Grundlagen der Gerechtigkeit entscheiden muss und warum die Aufhebung der Verjährungsfristen damit im Einklang steht</strong></p>
<p>Die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt ist eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen unserer Gesellschaft. Es geht nicht nur um das gestörte, friedliche Zusammenleben, sondern um die Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft überhaupt. Es geht um das, was erst Gerechtigkeit stiftet, die Gewähr sich als Kind frei entfalten zu dürfen und sich als freie Person ergreifen zu können. Wenn wir diese Rechte nicht uneingeschränkt zugestehen, so negiert der Staat, freie Person sein zu dürfen und setzt die Tat des Täters fort. Dieses sollte jedem Richter oder Staatsanwalt bewusst sein, der für Verjährung argumentiert. Und noch eine viel drastischere Konsequenz ergibt sich daraus: Strafverfolgung auch über den Tod der Täter hinaus. Denn es geht hier nicht (nur) um Ausgleichsgerechtigkeit zwischen Täter und Opfer, sondern der Rechtsstaat übernimmt hier die Rolle dem Opfer seine Reifung zur Person zu bestätigen und hat damit eine therapeutische Funktion für das Opfer und für sich selbst. Es geht also um eine erste Form der Anerkennung der Opfer. Der Staat kann sich hier nicht nur prozedural verhalten, sondern muss substantiell tätig werden. <strong>Er stellt nicht nur Interessensausgleich her, sondern kämpft für die Gerechtigkeit, die ihn selbst erst legitimiert.</strong></p>
<p>&#8211;</p>
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		<item>
		<title>Vertuschung von Missbrauchsfällen im Bistum Trier</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/29/vertuschung-von-missbrauchsfallen-im-bistum-trier/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 19:25:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

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		<description><![CDATA[Offener Brief an den Bischof von Trier, Dr. Stephan Ackermann Vertuschung von Missbrauchsfällen im Bistum Trier ,Niemals tut der Mensch das Böse so vollkommen und fröhlich, als wenn er es aus religiöser Überzeugung tut.‘ (Blaise Pascal) Sehr geehrter Herr Bischof, gemäß uns vorliegender Dokumente haben sich in der zu ihrem Bistum gehörenden saarländischen Pfarrei Herz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Offener Brief an den Bischof von Trier, Dr. Stephan Ackermann</p>
<p>Vertuschung von Missbrauchsfällen im Bistum Trier</p>
<p>,Niemals tut der Mensch das Böse so vollkommen und fröhlich, als wenn er es aus religiöser Überzeugung tut.‘ (Blaise Pascal)</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bischof,</p>
<p>gemäß uns vorliegender Dokumente haben sich in der zu ihrem Bistum gehörenden saarländischen Pfarrei Herz Jesu, Püttlingen-Köllerbach zahlreiche Missbrauchsfälle ereignet.</p>
<p>Im Jahr 2009 meldete sich ein Missbrauchsopfer bei Pfarrer Guido Ittmann, der unser Familienmitglied ist, und berichtete ihm, dass er durch den Priester V. sexuell missbraucht worden sei. Der mutmaßliche Täter soll, wie wir inzwischen wissen, an die dreißig(!) Kinder vergewaltigt haben, viele der Opfer stammen aus der Pfarrei Herz Jesu, Püttlingen-Köllerbach. Der Täter wurde bereits vor Jahren verurteilt und befindet sich wieder im Dienst des Bistums Trier. Von Pfarrer Ittmann hierauf angesprochen, teilte ihm ein Mitarbeiter der Bistumsleitung mit, dass Priester V. ein hochangesehener Priester des Bistums sei.</p>
<p>Im Jahr 2010 erfuhr Pfarrer Ittmann von weiteren Missbrauchsfällen innerhalb seiner Pfarrei.<span id="more-12697"></span></p>
<p>Auf dem Gebiet der Pfarrei Herz-Jesu, Püttlingen-Köllerbach befindet sich auch das Kirchengebäude der Gemeinde St. Martin, einer Gruppe traditionalistisch eingestellter Katholiken.<br />
Hier soll es durch zwei der dort vormals tätigen Priester und einem ehrenamtlich tätigen Laien zu Sexualdelikten an Kindern bzw. Jugendlichen gekommen sein.</p>
<p>Priester H. soll ein Kleinkind vergewaltigt haben. Der Vater dieses Kindes soll seine Tochter missbraucht haben. Als diese sich hilfesuchend an den damaligen Seelsorger der Gemeinde, Priester U. gewandt habe, soll sie durch diesen ebenfalls vergewaltigt worden sein. Die Täter deckten sich dabei wohl jahrelang gegenseitig.</p>
<p>Von diesen Vorfälle erlangte Anfang 2010 der zu dieser Zeit in der Gemeinde St. Martin tätige Seelsorger, Herr Pater Gorges, mehr und mehr Kenntnis und leitete diese an seine Oberen, an das Bistum Trier als auch an den Ortspfarrer von Püttlingen-Köllerbach, Herrn Pfarrer Ittmann weiter.</p>
<p>In der Karwoche 2010 stellten Sie, Herr Bischof, im Rahmen einer Pressekonferenz die Beratungshotline der Deutschen Bischofskonferenz für Opfer sexuellen Missbrauchs der Öffentlichkeit vor. Zuvor waren Sie zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich ernannt worden.</p>
<p>Im Anschluss an diese Pressekonferenz teilte ein Mitglied der Bistumsleitung Pfarrer Ittmann mit, dass die Trierer Bistumsleitung beschlossen habe, die Missbrauchsfälle in Püttlingen-Köllerbach aus dem Bistum Trier heraushalten zu wollen. Pfarrer Ittmann wurde aufgefordert, in der Angelegenheit nichts zu unternehmen.</p>
<p>Die Bistumsleitung erklärte sich Pfarrer Ittmann gegenüber wiederholt für die Aufklärung und den Schutz möglicher weiterer Opfer nicht für zuständig. Man argumentierte beispielsweise, Priester H. habe sich zum Zeitpunkt der Vergewaltigung des Kleinkindes nicht in einem Dienstverhältnis des Bistums Trier befunden.</p>
<p>In Absprache mit Pater Gorges ist Pfarrer Ittmann daraufhin auf eigene Verantwortung den im Raum stehenden Missbrauchsvorwürfen weiter nachgegangen, um etwaige Zweifel an den Geschehnissen auszuräumen. In einem Gespräch mit einem Betroffenen wurde er Zeuge einer Morddrohung gegen einen der möglichen Täter. Daraufhin erstattete er im Sommer 2010 pflichtgemäß Anzeige bei der Kriminalpolizei Saarbrücken gegen die drei Täter wegen sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen.</p>
<p>Das polizeiliche Ermittlungsverfahren musste kurz darauf allein aufgrund der geltenden Verjährungsfristen für Sexualstraftaten abgebrochen und eingestellt werden.</p>
<p>Bis zur Stunde gibt es von Ihrer Seite zu diesen Geschehnissen keine öffentliche Erklärung an die Katholiken und Betroffenen in Püttlingen-Köllerbach.</p>
<p>Der tatverdächtige Laie ist weiterhin in leitender ehrenamtlicher Funktion innerhalb der Gemeinde tätig. Priester H., der wegen Sexualdelikte bereits einmal verurteilt wurde und in vier weiteren Ländern Kinder missbraucht haben soll, ist nach unserer Kenntnis 2011 in der Schweiz erneut verhaftet worden und sitzt seitdem im Gefängnis. Priester U. feiert nach wie vor im Saarland die Hl. Messe.</p>
<p>Zur Abklärung (Vertuschung?) der Missbrauchsfälle in Püttlingen-Köllerbach sowie anderer Konflikte innerhalb der Gemeinde St. Martin war durch bischöfliche Ernennung der Dechant des Dekanates Völklingen, wozu auch die Gemeinde Püttlingen-Köllerbach gehört, Herrn Pfarrer Klaus Leist, zuständig.</p>
<p>Dieser hat die Missbrauchsfälle in Püttlingen-Köllerbach in offensiver Weise von Anfang an unter Berufung auf die Bistumsleitung bestritten.</p>
<p>Pater Gorges, der die Missbrauchsfälle wesentlich mit aufgedeckt hat, wurde durch Dechant Leist als unglaubwürdig diffamiert. Pfarrer Ittmann gegenüber bezeichnete Dechant Leist wiederholt Pater Gorges als psychisch krank und deshalb als nicht glaubwürdig. Er würde haltlose und unbewiesene Gerüchte verbreiten. Ohne je Pater Gorges Gelegenheit zu geben, sich gegen die Verleumdungen zur Wehr zu setzen, vertrat Dechant Leist seine Position auch offen gegenüber anderen Priestern des Dekanates Völklingen.<br />
Pater Gorges wurde als Seelsorger der Martinkirche entpflichtet und in die Arbeitslosigkeit entlassen.<br />
Dann folgte eine Rufmordkampagne gegen unser Familienmitglied, Pfarrer Ittmann.</p>
<p>Dechant Leist streute innerhalb der Pfarrgemeinde das Gerücht, Pfarrer Ittmann habe sich selbst etwas zu Schulden kommen lassen. Er sei deshalb aus seinem Heimatbistum Paderborn rausgeflogen. Schlimmer noch: Es sei in Berlin, wo Pfarrer Ittmann in einer renommierten Jugendhilfeeinrichtung einige Jahre tätig war und Jugendliche betreut hat, etwas vorgefallen, worauf Pfarrer Ittmann fünf Jahre vom priesterlichen Dienst suspendiert worden sei.</p>
<p>Durch derartige Verleumdungen aufgeputscht, kam es zu einer regelrechten Hetz- und Rufmordkampagne seitens einer kleinen Gruppe der Pfarrgemeinde gegen Pfarrer Ittmann. Seit Herbst 2010 erhielt Pfarrer Ittmann zahlreiche anonyme Drohbriefe. Es wurde ihm auch körperliche Gewalt angedroht.</p>
<p>Derart selbst als Sexualstraftäter diffamiert und von bischöflicher Seite im Stich gelassen, flüchtete Pfarrer Ittmann Ostern 2011 aus seiner Pfarrei und kehrte nach Berlin zurück. Aufgrund der Bedrohungslage und der Verleumdungen erkrankte er und verblieb neun Monate in Berlin. Die Kriminalpolizei bot ihm Polizeischutz an.</p>
<p>In diesen Monaten gab es weitere Verleumdungen gegen ihn. Man bescheinigte ihm im Sommer 2011 seitens der bischöflichen Behörde eine Paranoia. Auch sei er selbst schuld an den anonymen Drohbriefen.<br />
Noch Anfang dieses Jahres unterstellte ihm der als Pfarrverwalter für Püttlingen-Köllerbach eingesetzte Pfarrer Hans Thul auf einer öffentlichen Sitzung des Pfarrgemeinderates erneut eine Paranoia.</p>
<p>Pfarrer Ittmann, der nicht durchgehend erkrankt war, wurde seitens Ihrer bischöflichen Behörde in den Monaten seiner Flucht untersagt, mit Mitgliedern seiner Pfarrei, wozu auch einige Freunde zählen, zu reden und Kontakte zu pflegen. Man verbot ihm, wie es in einem amtlichen Schreiben heißt, in seine Gemeinde hineinzuwirken.</p>
<p>Veröffentlichungen im Pfarrbrief wurden ebenfalls untersagt bzw. der Zensur unterworfen.</p>
<p>Angesichts dieser Faktenlage erklären wir:</p>
<p>Zum ersten:<br />
In Übereinstimmung mit Papst Benedikt XVI sind wir der Auffassung, dass ein Priester, der ein Kind vergewaltigt hat, nie mehr Priester sein kann.</p>
<p>Zum zweiten:<br />
In Übereinstimmung mit der christlich-abendländischen Moralauffassung und auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind wir entschieden der Meinung, dass jeder Mensch, der von einer Vergewaltigung eines Kindes erfährt, moralisch unbedingt persönlich zuständig und zum Handeln verpflichtet ist.<br />
Hier darf man sich nicht durch juristische Winkelzüge der Verantwortung entziehen.</p>
<p>Es ist ein beispielloser Skandal, dass kirchlich Angestellte um ihre berufliche Existenz, ja ihr Leben fürchten müssen, wenn sie Kapitalverbrechen pflichtgemäß zur Anzeige bringen (wollen). Ein solches, offenbar nicht nur im Bistum Trier herrschende Binnenklima, begünstigt und fördert geradezu weitere Sexualdelikte.</p>
<p>Zum dritten:<br />
Pater Gorges und Pfarrer Ittmann sind unverzüglich öffentlich zu rehabilitieren.<br />
In der einzigen amtlichen Stellungnahme, die es seit Ostern 2010 zu den Vorfällen in Püttlingen-Köllerbach gegeben hat, steht kein Wort zu den durch Pater Gorges und Pfarrer Ittmann aufgedeckten Missbrauchsfällen, kein Wort zu den Drohbriefen, kein Wort zu den Verleumdungen durch Dechant Leist und anderen Personen.</p>
<p>Die im Pfarrbrief vom 28. Januar 2012 veröffentlichte Mitteilung umfasst ganze sieben Sätze.<br />
Wir zitieren den zweiten und dritten Satz:<br />
‚Nach Absprache mit unserem Bischof hat er (Pfarrer Ittmann) seit 1. Januar einen neuen Dienst in einer Pfarrei in seinem Heimatbistum Paderborn angetreten. Wie sie aus der Presse bereits erfahren konnten, laufen auf verschiedenen Ebenen noch Ermittlungen.‘</p>
<p>Hierzu stellen wir klar: Es gab und gibt keine Ermittlungen gegen unser Familienmitglied Pfarrer Ittmann. Schon gar nicht auf verschiedenen Ebenen. Woran soll man dabei denken? Etwa an Kindesentführung, Steuerhinterziehung, Zuhälterei, Totschlag….?</p>
<p>Wahr ist hingegen, dass gegen Ihren bischöflich Beauftragten zur Abklärung der Konflikte und Missbrauchsfälle in Püttlingen-Köllerbach, Herrn Dechant Leist, zur Stunde noch kriminalpolizeiliche Ermittlungen wegen angedrohter Körperverletzung und Verleumdung gegenüber Pfarrer Ittmann laufen.</p>
<p>Zum vierten:<br />
Nachdem Pfarrer Ittmann im Sommer 2010 Anzeige gegen drei Sexualstraftäter erstattet hatte, wurde er seitens bischöflicher Mitarbeiter wiederholt eingeschüchtert und genötigt.<br />
Wir appellieren deshalb eindringlich an Sie, die auf Einschüchterung und Nötigung basierende Form der Mitarbeiterführung in ihrem Bistum unverzüglich zu beenden und durch einen Stil zu ersetzen, der von christlicher Humanität und Respekt vor der Menschenwürde Ihrer Mitarbeiter geprägt ist.</p>
<p>Wir werden ab sofort alle an Pfarrer Ittmann gerichteten Briefe Ihrer oder auch einer anderen bischöflichen Behörde, die Elemente der Einschüchterung und Nötigung enthalten und somit strafrechtliche Relevanz besitzen könnten, an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken und die Medien, insbesondere an den ,Spiegel‘ zur Veröffentlichung weiterleiten.</p>
<p>Zum fünften:<br />
Wie oben aufgeführt, wurde Pfarrer Ittmann das Recht auf freie Meinungsäußerung genommen.<br />
Mehr noch: Ihm und seinen Mitarbeitern wurde unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen untersagt, die unzutreffenden Behauptungen bischöflicher Mitarbeiter, Pfarrer Ittmann sei paranoid und ein Sexualstraftäter, öffentlich zu dementieren.</p>
<p>Dies ist äußerst gravierend.</p>
<p>Jeder Bürger dieses Landes ist, auch dann, wenn er katholisch ist und sich in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis befindet, jederzeit im vollumfänglichen Besitz der durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantierten Grundrechte.</p>
<p>,Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.‘ (Artikel 5,(1) des Grundgesetzes)</p>
<p>Zum sechsten:<br />
Im Hinblick auf die möglichen Missbrauchsopfer in Püttlingen-Köllerbach fragen wir Sie:<br />
Welche Hilfe bieten Sie den Opfern an?</p>
<p>Wir sind wie Hundertausende andere Bürger in diesem Land zutiefst darüber beschämt, dass Missbrauchsopfer und Vertreter von Missbrauchsverbänden bis heute allzu oft von kirchlichen Würdenträgern wie Bittsteller und Störenfriede behandelt werden. Gespräche werden verweigert, Aufklärungsmaßnahmen verschleppt oder ganz verhindert. Nicht selten werden die Opfer von Kapitalverbrechen, die von kirchlichen Mitarbeitern verübt wurden, nicht wie Opfer, sondern wie Täter behandelt.<br />
Diese skandalöse, zutiefst unchristliche Vorgehensweise muss ein für alle Mal ein Ende finden.</p>
<p>Wir erwarten von den Bischöfen dieses Landes und ganz besonders von Ihnen, dem Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, dass Sie Seite an Seite mit den Missbrauchsopfern für deren berechtigen Interessen und Anliegen kämpfen und aufhören, sich als deren Opposition zu verstehen.</p>
<p>Zahllose Missbrauchsopfer können, wie Sie wissen, oft erst nach dreißig oder vierzig Jahren über ihre erlittenen Folterungen erstmalig reden. Für sie gibt es aufgrund der skandalös kurzen Verjährungsfristen für Sexualdelikte bis zur Stunde überhaupt keine Möglichkeit der juristischen Aufarbeitung.<br />
Was für eine Schande, dass diese Menschen dann auch noch von Personen, die sich auf Christus berufen, verhöhnt und im Stich gelassen werden!</p>
<p>Da sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aufgrund der komplexen psychologischen Auswirkungen eine mit keiner anderen Straftat vergleichbare Verletzung der Menschenwürde darstellt und die Folgen für die Opfer ein Leben lang währen, muss auch der Gesetzgeber diesem Faktum endlich Rechnung tragen.</p>
<p>Wir fordern deshalb die Aufhebung der Verjährungsfristen für Sexualdelikte an Schutzbefohlenen und rufen Sie, Herr Bischof auf, dies konsequent politisch einzufordern und es nicht bei Sonntagsreden zu belassen.</p>
<p>Nach wie vor besitzen Missbrauchsopfer jedoch so gut wie keine Lobby in unserem Land.<br />
Die Katholische und Evangelische Kirche in Deutschland mit ihren über fünfzig Millionen Mitgliedern könnte und muss diese Lobby sein. Bislang ist dies leider nicht der Fall.</p>
<p>Geben sie, Herr Bischof, Ihren misshandelten Brüdern und Schwestern, ohne Wenn und Aber Ihre Stimme.</p>
<p>Wir schließen mit einem Bibelzitat aus dem Matthäusevangelium, Kapitel 25, Vers 40,45,46, in dem der Weltenrichter Christus spricht:</p>
<p>,Amen, das sage ich euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder (und Schwestern) getan habt, das habt ihr mir getan… Amen, ich sage euch: Was ihr für einen dieser Geringsten nicht getan habt, das habt ihr auch mir nicht getan: Und sie werden weggehen und die ewige Strafe erhalten, die Gerechten aber das ewige Leben.‘</p>
<p>Lennestadt, den 23. März 2012</p>
<p>Annemarie Ittmann</p>
<p>Pia Wipper</p>
<p>Willi Wipper</p>
<p>Lydia Körber</p>
<p>Erich Körber</p>
<p>Ronald Körber</p>
<p>Gertrudis Klein</p>
<p>Manuela Klein</p>

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		<title>Aufklärung auf katholisch</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 19:07:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[SPIEGEL ONLINE 29.03.2012 Von Anna Loll und Peter Wensierski Vertuschung statt Aufdeckung: Schont ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann Kinderschänder? In seinem Bistum scheinen die Aufklärer zum Schweigen verdammt zu sein. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPIEGEL ONLINE 29.03.2012</p>
<p>Von Anna Loll und Peter Wensierski</p>
<p>Vertuschung statt Aufdeckung: Schont ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann Kinderschänder? In seinem Bistum scheinen die Aufklärer zum Schweigen verdammt zu sein.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,824116,00.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Experte: &#8220;Das ist keine angemessene Rehabilitierung für Heimkinder&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/27/experte-das-ist-keine-angemessene-rehabilitierung-fur-heimkinder/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 05:58:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag 26.03.2012 Gleichwertige Hilfen für DDR-Heimkinder erreicht Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR anerkannt Bundesregierung und ostdeutsche Länder haben heute den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgestellt. Hierzu erklärt der für den Bereich Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz: „Mit dem heute vorgelegten Bericht zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag 26.03.2012</p>
<p><strong>Gleichwertige Hilfen für DDR-Heimkinder erreicht</strong><br />
Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR anerkannt</p>
<p>Bundesregierung und ostdeutsche Länder haben heute den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgestellt. Hierzu erklärt der für den Bereich Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz:<span id="more-12680"></span></p>
<p>„Mit dem heute vorgelegten Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR wird das Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR von der Bundesregierung und den ostdeutschen Landesregierungen umfassend öffentlich anerkannt. Wir begrüßen, dass nun konkrete Planungen für finanzielle Hilfen zugunsten der Opfer vorliegen. Mit der Einrichtung des 40 Millionen Euro umfassenden Fonds ‚Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990‘ werden gleichwertige Hilfen wie für ehemalige Heimkinder aus Westdeutschland auch für die Opfer der DDR-Heimerziehung möglich. Diese Forderung hat die CDU/CSU-Fraktion von Anfang an in der Debatte zu dieser Frage vertreten. Wir werden nun für eine schnelle Umsetzung sorgen, damit so bald wie möglich tatsächlich Hilfe geleistet werden kann.</p>
<p>Der vorliegende Bericht gibt bereits einen guten Einblick in das Unrechtssystem der DDR-Heimerziehung. Dass die Aufarbeitung in einigen Bereichen der DDR-Heime aber noch ganz am Anfang steht, zeigen exemplarisch erste Erkenntnisse über das ‚Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch psychologische Therapie‘. Hier ging man über die bekannten Methoden der sozialistischen Indoktrination hinaus. Inwieweit hier Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren unter Psychopharmaka gesetzt und Elternrechte verletzt wurden, ist noch weiter zu erforschen.“</p>
<p><a href="http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_gleichwertige_hilfen_fuer_ddr_heimkinder_erreicht/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__21591/Inhalte.aspx" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p><strong></strong>MDR INFO 26.03.2012</p>
<p><strong>Experte Kappeler kritisierte unterschiedliche Behandlung von Heimkindern</strong></p>
<p>Experte: &#8220;Das ist keine angemessene Rehabilitierung für Heimkinder&#8221;</p>
<p>Der Sozialpädagoge Manfred Kappeler hat der Politik vorgeworfen, sich bei der Misshandlung von Heimkindern nach wie vor einer umfassenden Wiedergutmachung zu entziehen.</p>
<p>Kappeler sagte MDR INFO, er könne überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Abschlussberichte für Ost und West zu dem Schluss kämen, es hätte sich nicht um Unrechtssysteme gehandelt. Er sprach von einem Versuch der heute Verantwortlichen, den Opfern Entschädigungsleistungen vorzuenthalten. Die jetzt bereitgestellten 120 Millionen Euro für die Heimkinder im Westen und 40 Millionen im Osten seien meilenweit entfernt von einer wirklichen Entschädigung. Sie bedeuteten auch keine angemessene Rehabilitierung.</p>
<p><a href="http://www.mdr.de/nachrichten/heimkinder120.html" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Aufklärung auf Katholisch </title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/25/aufklarung-auf-katholisch%e2%80%a8/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Mar 2012 18:05:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[derStandard.at 25.03.2012 Kommentar von Martin Kaltenbrunner Aufklärung auf Katholisch  Zwei Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Stift Kremsmünster sehen die Konsequenzen der Kirchenführung aus Sicht der Opfer dürftig aus &#8211; Zwischenbilanz eines Konvikt-Absolventen Zwei Jahre ist es nun her, seit ein ehemaliger Schüler des Stiftsgymnasiums Kremsmünster das Schweigen gebrochen hat. Zwei Jahre ist es nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>derStandard.at 25.03.2012</p>
<p>Kommentar von Martin Kaltenbrunner</p>
<p><strong>Aufklärung auf Katholisch </strong></p>
<p>Zwei Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Stift Kremsmünster sehen die Konsequenzen der Kirchenführung aus Sicht der Opfer dürftig aus &#8211; Zwischenbilanz eines Konvikt-Absolventen</p>
<p>Zwei Jahre ist es nun her, seit ein ehemaliger Schüler des Stiftsgymnasiums Kremsmünster das Schweigen gebrochen hat. Zwei Jahre ist es nun auch her, seit Abt Ambros Ebhart nach anfänglichem Zögern eine umfassende Aufklärung der Missbrauchs- und Gewaltfälle im Stift Kremsmünster angekündigt hat.</p>
<p>Mit Unterstützung prominenter Medienberater wurde die Öffentlichkeit mittlerweile davon in Kenntnis gesetzt, dass hier nicht, wie anfänglich reflexartig behauptet wurde, &#8220;einer nach 20 Jahren sich etwas zusammengereimt hat&#8221;, sondern dass es durchaus einschlägige Neigungen gewisser Mitbrüder gegeben haben soll, über die man intern aber oft nur &#8221; gewitzelt&#8221; hätte. Der Abt hat seither auch in jedem Interview gebetsmühlenartig wiederholt, dass er sich schon bei jedem der Opfer mehrmals persönlich entschuldigt habe, und jene seine Geste auch freundlich und dankbar entgegengenommen hätten.</p>
<p><a href="http://derstandard.at/1332323735095/Martin-Kaltenbrunner-Aufklaerung-auf-Katholisch" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Stiftsleitung von Kremsmünster schützte pädophilen Mitbruder     </title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/25/stiftsleitung-von-kremsmunster-schutzte-padophilen-mitbruder-%e2%80%a8/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Mar 2012 18:02:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[derStandard.at 25.03.2012 Man sei schockiert, Konkretes habe man aber nicht gewusst: Die Verteidigungslinie des Stifts Kremsmünster ist klar definiert &#8211; Polizeiliche Akten belegen aber gezielte Vertuschung Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>derStandard.at 25.03.2012</p>
<p>Man sei schockiert, Konkretes habe man aber nicht gewusst: Die Verteidigungslinie des Stifts Kremsmünster ist klar definiert &#8211; Polizeiliche Akten belegen aber gezielte Vertuschung</p>
<p><a href="http://derstandard.at/1332323729198/Stiftsleitung-von-Kremsmuenster-schuetzte-paedophilen-Mitbruder" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>„Vertuschung statt Aufklärung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/25/%e2%80%9evertuschung-statt-aufklarung-von-missbrauchsfallen-in-der-katholischen-kirche/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Mar 2012 07:07:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[wochenblatt 25.03.2012 Gegen den Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, gibt es neue Vorwürfe. Bereits letzte Woche hatte der Spiegel berichtet, in der Diözese Ackermanns seien Priester nur versetzt worden, denen man sexuellen Missbrauch vorwerfe. Weiter lesen&#8230; Mehr auf netzwerkB: Hilfe-Missbrauch Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung Ende der Parallelgesellschaft Missbrauchsbeauftragter schont Padophile Stellungnahme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>wochenblatt 25.03.2012</p>
<p>Gegen den Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, gibt es neue Vorwürfe. Bereits letzte Woche hatte der Spiegel berichtet, in der Diözese Ackermanns seien Priester nur versetzt worden, denen man sexuellen Missbrauch vorwerfe.</p>
<p><a href="http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/ueberregionales/-Vertuschung-statt-Aufklaerung-von-Missbrauchsfaellen-in-der-katholischen-Kirche;art5578,103381" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a><span id="more-12661"></span></p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/23/12637/" target="_blank">Hilfe-Missbrauch</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/22/kein-verzicht-auf-die-einrede-der-verjahrung/" target="_blank">Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/20/ende-der-parallelgesellschaft/" target="_blank">Ende der Parallelgesellschaft</a></p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/18/missbrauchsbeauftragter-schont-padophile-stellungnahme-der-bischoflichen-pressestelle-trier/" target="_blank">Missbrauchsbeauftragter schont Padophile Stellungnahme</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Angeklagt: Der Papst</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/24/angeklagt-der-papst/</link>
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		<pubDate>Sat, 24 Mar 2012 06:39:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Buch]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Angeklagt: Der Papst Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen von Geoffrey Robertson]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/FRdqGBB1Yso" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>
<p><a href="http://www.amazon.de/s/ref=ntt_athr_dp_sr_1?_encoding=UTF8&amp;search-alias=books-de&amp;field-author=Geoffrey%20Robertson%20QC" target="_blank">Angeklagt: Der Papst</a><br />
Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen<br />
von <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Geoffrey_Robertson" target="_blank">Geoffrey Robertson</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Die Kirche verhöhnt die Opfer&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/23/12637/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/03/23/12637/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 23:43:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– TV]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[ZDF Drehscheibe Deutschland 21.03.2012 Mehr auf netzwerkB: Täterschutz vor Opferschutz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ZDF Drehscheibe Deutschland 21.03.2012</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/C0K3BeKmNn4" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe></p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/22/taterschutz-vor-opferschutz/" target="_blank">Täterschutz vor Opferschutz</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/22/kein-verzicht-auf-die-einrede-der-verjahrung/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/03/22/kein-verzicht-auf-die-einrede-der-verjahrung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 10:02:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12634</guid>
		<description><![CDATA[Bischof Ackermann antwortet Opferanwalt: Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung Mit Schreiben vom 20.2.2012 hatte Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, dem Beauftragten der Bischofskonferenz folgendes geschrieben: „Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, die als Kind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bischof Ackermann antwortet Opferanwalt: Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung</p>
<p>Mit <a href="http://netzwerkb.org/2012/02/25/verzicht-auf-verjahrungseinreden/" target="_blank">Schreiben vom 20.2.2012</a> hatte Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, dem Beauftragten der Bischofskonferenz folgendes geschrieben:<span id="more-12634"></span></p>
<p>„Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, die als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadensersatz für den größten Teil ihrer Leidenszeit von vornherein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft. Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstands und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen?“</p>
<p>Es handelte sich um einen offenen Brief mit der Bitte um eine öffentliche Antwort. Nun erhielt der Anwalt ein Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz/Büro für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich vom 15.3.2012 mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich“ und der Bitte, „von einer Veröffentlichung meines Schreibens abzusehen.“ Doch Sailer hatte nicht privat gefragt, sondern öffentlich, weshalb es auch nicht angeht, dass die Antwort in der Schublade verschwindet, weil sie der Bischofskonferenz peinlich ist.</p>
<p>Die an den Bischof gerichtete Bitte, „auf Priester und alle verantwortlichen kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, bei Ansprüchen aufgrund von Fällen sexuellen Missbrauchs auf die Einrede der Verjährung zu verzichten“, geht das Schreiben gar nicht ein. Stattdessen wird behauptet, der Vorschlag des Anwalts liefe darauf hinaus, die Opfer anstatt unbürokratischer Hilfe „auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprechung zu verweisen“. Sailer: „Davon kann natürlich keine Rede sein; aber viele Opfer müssten eben klagen können, weil ihnen die unbürokratische Hilfe der Kirche nur Almosen bietet.“</p>
<p>Doch die klerikale Verdrehung der klaren Anfrage des Anwalts geht noch weiter: Wenn man die Opfer auf den Gerichtsweg verweise, seien sie doch voll beweispflichtig und es bestehe die große Gefahr, „dass sie mit ihren Ansprüchen vor Gericht scheitern“. Sailer: „Welch scheinheilige Fürsorge! Die meisten Opfer scheitern nicht, weil es keine Beweise gibt, sondern weil die Kirche den Opfern sagt, ‚ihr kommt zu spät, eure Ansprüche sind längst verjährt’. Und dies müsste sie nicht sagen, denn die Einrede der Verjährung steht in ihrem freien Ermessen!“</p>
<p>Dr. Christian Sailer<br />
Max-Braun-Straße 2<br />
97828 Marktheidenfeld</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/02/25/verzicht-auf-verjahrungseinreden/" target="_blank">Verzicht auf Verjährungseinreden</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Täterschutz vor Opferschutz</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/22/taterschutz-vor-opferschutz/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/03/22/taterschutz-vor-opferschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 07:03:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– TV]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[ZDF heute Nacht 22.03.2012 ZDF: Dürfen Pädophile katholische Priester weiter als Seelsorger tätig sein. Ja sagt das Bistum Trier. Das beschäftigt mindestens sieben Geistliche die durch entsprechende Neigungen aufgefallen sind. Und das sie ausgerechnet in Trier Aufnahme fanden macht die Sache noch ein bischen prisanter, denn Bischof Ackermann ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ZDF heute Nacht 22.03.2012</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/w9ypzFccTD0" frameborder="0" width="480" height="340"></iframe><br />
<span id="more-12624"></span></p>
<p>ZDF:</p>
<p>Dürfen Pädophile katholische Priester weiter als Seelsorger tätig sein.<br />
Ja sagt das Bistum Trier. Das beschäftigt mindestens sieben Geistliche die durch entsprechende Neigungen aufgefallen sind. Und das sie ausgerechnet in Trier Aufnahme fanden macht die Sache noch ein bischen prisanter, denn Bischof Ackermann ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Wie soll das zusammenpassen hat Barbara Völkel gefragt.</p>
<p>Es ist noch nicht so lange her. Auf einer Pressekonferenz in Trier stellt Bischof Stefan Ackermann Pläne vor, noch offensiver gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen, predigt null Toleranz. Doch ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz Stefan Ackermann hat gerade Geistliche eingestellt die trotz Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs wieder in Gemeinden arbeiten dürfen. Selbst aus den eigenen Reihen ist das Unverständnis darüber groß. </p>
<p>Jutta Lehnert (Leiterin katholische Jugend Trier):</p>
<p>Grund dafür ist, dass der Schmerz der Opfer zu groß ist wenn sie einen Täter weiterhin im Amt sehen. Ein Täter der seine spirituelle Macht missbraucht hat, darf diese spirituelle Macht in dieser Form nicht mehr ausüben.</p>
<p>Norbert Denef (netzwerkB):</p>
<p>Wenn die Kirche wirklich glaubwürdig wäre, dann würden sie sagen ja, wir arbeiten die Verbrechen auf. Der Ackermann würde sich hinstellen: Ja wir machen das in Deutschland, wir verzichten auf die Verjährungsfristen. Das wäre ein Signal. Alles andere ist verlogen. Nichts weiter als verlogen ist das.</p>
<p>ZDF:</p>
<p>Warum der Bischof die verurteilten Geistlichen wieder einstellte wollte dem ZDF gegenüber nicht beantworten, nur regionalen Medien. Lediglich der Pressesprecher der Bischofskonferenz äußerte sich.</p>
<p>Matthias Kopp (Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz):</p>
<p>Wir haben Leitlinien 2010 erlassen, die deutlich schärfer formuliert sind als die Leitlinien von 2002. Eine Wiederbeschäftigung ist unter strängen Auflagen möglich. Uns haben ja gerade Psychologen und Fachleute empfohlen, Priestern auch wieder eine Tätigkeit zu ermöglichen. Es wird ein forensisches, psychiatrisches Gutachten erstellt und dann wird unter bestimmten Auflagen eine Wiederbeschäftigung ermöglicht. Nicht im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. </p>
<p>Jutta Lehnert (Leiterin katholische Jugend Trier):</p>
<p>Das ist auch das Problem bei den Richtlinien die wir im Moment von 2010 vorliegen haben. Die sehen die Perspektive lediglich aus Sicht der Kirche und aus Sicht des Täters. Aber die Perspektive der Opfer und auch der betroffenen Gemeinden ist nicht eingenommen. Und das fehlt. Die Richtlinien sind hier zu überarbeiten. Dringend notwendig. </p>
<p>ZDF:</p>
<p>Der Druck wächst von den Opfern und Betroffenen. Die fordern nicht nur Worte&#8230; </p>

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		<slash:comments>19</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wo findet die Prävention denn statt?</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/18/wo-findet-die-pravention-denn-statt/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/03/18/wo-findet-die-pravention-denn-statt/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 20:25:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Coming-Out der Opfer]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12595</guid>
		<description><![CDATA[Ich habe heut mal was zu dem Artikel “Viele schweigen für ewig”, Der Sonntag im Dreiland, 18.03.2012, geschrieben. Ich werde wohl nicht die Einzige sein, der das passiert ist? Wo findet die Prävention denn statt? Und wo wird den Opfern geholfen und einen unbeschwerlicheren Weg zur Hilfe aufgezeigt?  Eine Hiobsbotschaft jagt doch die Nächste. Über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe heut mal was zu dem Artikel <a href="http://netzwerkb.org/2012/03/18/viele-schweigen-fur-ewig/" target="_blank">“Viele schweigen für ewig”</a>, Der Sonntag im Dreiland, 18.03.2012, geschrieben.</p>
<p>Ich werde wohl nicht die Einzige sein, der das passiert ist?</p>
<p>Wo findet die Prävention denn statt? Und wo wird den Opfern geholfen und einen unbeschwerlicheren Weg zur Hilfe aufgezeigt?  Eine Hiobsbotschaft jagt doch die Nächste. Über Täterschutz, Therapiemaßnahme für die Täter lese ich irgendwie mehr? Kann das sein?  Ich weiß nicht warum man solange über die Abschaffung der Verjährungsfrist diskutieren kann und muss. Geht es hier nicht auch um Menschenrechte, Schutz unserer aller Kinder, Seelenmord an die Opfer, die ein Leben lang um`s Überleben kämpfen? <span id="more-12595"></span> Ich selbst bin eine betroffene Überlebende, wo mir erst mit knapp 50 Jahren das Trauma um die Ohren flog, sodass das die psychischen Probleme auf meinen Körper schon längst übergegriffen hat und hinreichende Probleme im normalen Alltag mit sich bringen. Durch eine Mobbingsituation im Jahr 2004, kam ich ganz langsam, ganz leise auf meinen sexualisierten, psychischen und physischen Gewalterfahrungen seit Kindheitstagen. Im Jahr 2010 eine Traumagruppe, wo mich das Trauma so richtig einholte und ich bin seit etwa über einem Jahr  in der EU-Rente!  An jeder Front muss man als Betroffener kämpfen, und erlebe eine Katastrophe nach der anderen, trotz alledem!  Ich hatte mich nach längerer Zeit und Vorbereitung hinsichtlich Traumatherapie, mit Gesprächen, Stabilität mit meiner Psychologin und Therapeutin vorbereitet, eine Traumatherapie zu machen. Nach einem entsprechenden Vorgespräch sollte ein Antrag bei meiner  Krankenkasse auf Kostenübernahme eines stationären Aufenthaltes gestellt werden. In der Folge bekam ich einen Termin für einen Klinikaufenthalt. Nur, dass ich nicht, wie vorher eingehend besprochen, nicht auf der Akutstation gelandet bin, in der die Traumatherapie stattfinden sollte, sondern in der Reha- Abteilung verwiesen wurde. Ich war sehr erschrocken, da ich viel Hoffnung in die Behandlung gesetzt hatte. Mit letzten Kräften habe ich versucht den Sachverhalt zu klären, was mir leider bis heute nicht gelang. In der Folge den Ab- und weiteren Verlauf: Denn ich bekam seit meinem 1. Tag meines Aufenthaltes in der Klinik, unterschiedliche Antworten auf  meine Nachfragen. Zuerst war es von der Krankenkasse abgelehnt worden, dann war es die Ablehnung, der übergeordnete Stelle, also der MDK und dann ließ man mich eine Woche ohne weitere therapeutische Betreuung weiterlaufen, bis das ich die erste Therapiestunde bekam. Zu diesem ersten Termin mit der Therapeutin, bat ich auch um Klärung, ich hatte die leise Hoffnung für mich, dass während dieses Aufenthaltes, nach ein paar Tagen, die Therapieform für mich geklärt wird und ich endlich gut aufgehoben und betreut werde.  In der zweiten Therapiestunde mit der Therapeutin wurde mir der Vorschlag unterbreitet, dass ich den Aufenthalt abrechen sollte, weil man mir nicht den notwendigen, geschützten und stabilen  Rahmen bieten könnte. Das Gespräch fand an einem Donnerstag statt und die Entlassung sollte am nächsten Tag, einem Freitag stattfinden. Da ich alleine lebe, bat ich um Entlassung dann an dem Montag, weil das Wochenende dazwischen liegt und für mich sehr kritisch ist.  In diesem Gespräch erwähnte ich gegenüber der Therapeutin auch, wenn mir das im 2010 während meines Reha-Aufenthaltes in Ihrer Klinik passiert wäre, wären meine Selbstmordgedanken in die Tat um gesetzt worden. Da mir während dieses  Aufenthaltes  bewusst war, dass mich diese Situation wieder einholt, habe ich mich auf große Distanz gebracht. Um keinerlei Risiko für mich einzugehen, wusste ich zu gut, wie es mir Gesundheitlich 2010 ergangen ist und musste mich darauf einstellen, dass sich dieselbe Symptomatik wieder einstellen kann. Hierzu habe ich mich Monate lang auf eine Traumatherapie eingestellt Ich bestand auf einem Gespräch mit dem Oberarzt, in dem ich die Antworten die ich für das Fehlleiten auf der Reha bekam, waren:</p>
<ol>
<li>die Krankenkasse diese Therapieform nicht im  Jahr 2011 mehr genehmigt werden könnte oder</li>
<li>von vorn herein gleich abgelehnt werden würde, weil es das Budget nicht mehr in diesem Jahr hergibt. Der Arzt wollte sich  persönlich darum kümmern.</li>
</ol>
<p>Jedoch wurde ich trotz allem nach etwas über 14 Tagen nach Hause entlassen und frage mich natürlich, wo war die Verantwortung mir gegenüber.   Ich hatte während meines Aufenthaltes bei meiner Krankenkasse nachgefragt, wie mit meinen Therapieantrag verfahren wird. Die Antwort für mich, Seitens meiner Krankenkasse war:“ Frau O. wir können nichts genehmigen, was wir nicht vorliegen haben.“ Im Januar sprach ich wieder mit meiner Krankenkasse und die gab mir die Auskunft, dass sie nur den Einweisungsschein für das prästationäre Gespräch zur Traumatherapie zur Abrechnung vorliegen habe.   Voller Vertrauen, Zuversicht und großer zusätzlicher Belastung für mich, habe ich den Weg der Traumatherapie in die psychotherapeutischen Hände der  Klinik begeben, und wurde so alleine gelassen. Seitens der Klinik muss ich einen neuen Antrag für die Traumatherapie stellen und nochmals das prästionäre Gespräch über mich ergehen lassen! Wobei der alte Prozess des Traumatherapieantrages noch nicht abgeschlossen ist.  Inzwischen hatte ich der Klinik auch geschrieben und gefragt:</p>
<ul>
<li>wo ist der Antrag? Hierzu bitte ich Sie mir entsprechende Nachweise über den gesamten Bereich der Antragstellung zukommen zu lassen</li>
<li>Der Bearbeitungsprozess des Antrages auf eine Traumatherapie ist noch nicht abgeschlossen, da weder eine Ablehnung noch eine Bewilligung der KK vorliegt. Auch hierzu bitte ich um eine Klärung</li>
<li>Wieso muss ich nochmals zu einem erneuten prästionären Gespräch für eine Traumatherapie? Ein Ablehnungsbescheid des Antrages, der von ihnen gestellt worden sein müsste, liegt ihnen und mir nicht vor.</li>
</ul>
<p>Wie sie sehen ist mir in meiner Situation ein solches Unrecht widerfahren und ich denke, dass ich nicht die Einzige bin, der das so widerfahren ist. Ich habe mein Leben lang vieles ertragen müssen und konnte mich nicht wehren. Nun will ich alles versuchen um für mich, und vielleicht für andere Betroffene, zu kämpfen und deshalb erwarte ich auch eine eindeutige Klärung der Klinik. Ich will  nicht mehr schweigen! Ich kämpfe ….. ! Werde immer lauter….! Erhebe schriftliche Widersprüche….! … Wäre meine Freundin, die Sozialarbeiterin ist, nicht, dann wäre ich schon längst gegen die Wand gefahren. Sie hilft, unterstützt mich, auch in schriftlichen Angelegenheiten . So gibt es mehrere Fronten an denen ich als Opfer kämpfe, mich erklären… muss…..!</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>W.O.</p>

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		<title>Missbrauchsbeauftragter schont Pädophile: Stellungnahme der Bischöflichen Pressestelle Trier</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 17:02:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Bistum Trier 18.03.2012 Veröffentlichung bei SPIEGEL-Online vom 18. März 2012 Stellungnahme der Bischöflichen Pressestelle Trier Unter der Überschrift „Bischof Ackermann – Katholischer Missbrauchsbeauftragter schont Pädophile“ berichtet SPIEGEL Online am 18. März 2012. Es kann aber gar keine Rede davon sein, dass Bischof Ackermann von der „Null-Toleranz-Linie“ gegenüber dem Verbrechen des sexuellen Missbrauchs abweicht. „Sexueller Missbrauch, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<div>Bistum Trier 18.03.2012</div>
<div>Veröffentlichung bei SPIEGEL-Online vom 18. März 2012</div>
<div>Stellungnahme der Bischöflichen Pressestelle Trier</div>
</div>
<p>Unter der Überschrift „Bischof Ackermann – Katholischer Missbrauchsbeauftragter schont Pädophile“ berichtet <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822002,00.html" target="_blank">SPIEGEL Online</a> am 18. März 2012. Es kann aber gar keine Rede davon sein, dass Bischof Ackermann von der „Null-Toleranz-Linie“ gegenüber dem Verbrechen des sexuellen Missbrauchs abweicht. „Sexueller Missbrauch, vor allem an Kindern und Jugendlichen ist eine verabscheuungswürdige Tat. Dies gilt besonders, wenn Kleriker oder Ordensangehörige sie begehen“, so heißt es in den überarbeiteten Leitlinien der DBK, die seit dem 1. September 2010 in Kraft sind.</p>
<p><a href="http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?SID=C79B70486C56A5549530E4F1B2180E4B&amp;MODULE=Frontend&amp;ACTION=ViewPageView&amp;PageView.PK=7&amp;Document.PK=98059" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/03/18/katholischer-missbrauchsbeauftragter-schont-padophile/" target="_blank">Katholischer Missbrauchsbeauftragter schont Padophile</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Viele schweigen für ewig&#8221;</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/18/viele-schweigen-fur-ewig/</link>
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		<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 15:50:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Presse]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[– Vortrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Sonntag im Dreiland 18.03.2012 NORBERT DENEF kämpft für die Rechte von Opfern sexualisierter Gewalt Norbert Denef wurde als Kind über Jahre hinweg Opfer von sexualisierter Gewalt, nun kämpft er für seine und die Rechte anderer Betroffener, gegen die Verjährungsfrist, für eine neue Denkweise in der Gesellschaft. Am Donnerstag spricht er in Lörrach. Die meisten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Sonntag im Dreiland 18.03.2012</p>
<p>NORBERT DENEF kämpft für die Rechte von Opfern sexualisierter Gewalt</p>
<p>Norbert Denef wurde als Kind über Jahre hinweg Opfer von sexualisierter Gewalt, nun kämpft er für seine und die Rechte anderer Betroffener, gegen die Verjährungsfrist, für eine neue Denkweise in der Gesellschaft. Am Donnerstag spricht er in Lörrach.</p>
<p><em>Die meisten Betroffenen von sexualisierter Gewalt sprechen sich für eine Abschaffung der Verjährungsfristen aus. Der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“, der auf Initiative der Bundesregierung zwischen April 2010 und November 2011 fünfmal tagte, hat das ignoriert. Hat dieser Runde Tisch für die Opfer überhaupt etwas gebracht?</em><span id="more-12580"></span></p>
<p>Nein, er hat die Betroffenen verraten. Die Prävention stand im Vordergrund, nicht die Aufarbeitung der bisherigen Verbrechen. Die können nicht aufgearbeitet werden, weil die Verjährungsfristen das verhindern. Der Runde Tisch war nicht bereit sich dafür einzusetzen, dass diese Fristen rückwirkend aufgehoben werden, damit die Verbrechen aufgeklärt werden können. Stattdessen überlässt man es den Täterorganisationen, über Entschädigung zu entscheiden. Deshalb sprechen wir hier von Verrat.</p>
<p><em>Wurden die Opfer aus Ihrer Sicht beim Runden Tisch nicht genügend mit einbezogen?</em></p>
<p>Es war von Anfang an überhaupt nicht geplant, dass Opfer am Runden Tisch sitzen sollen,  vorwiegend waren die Täterschutzorganisationen vertreten. Erst nach meinem  lautstarken Protest im Mai 2010, beim <a href="http://netzwerkb.org/2010/05/16/ard-tagesschau-14-05-2010/" target="_blank">Ökumenischem Kirchentag in München</a>, hat die Politik versucht, mit Opfern zu reden. Wir von netzwerlB haben sehr schnell gemerkt, dass wir nur instrumentalisiert werden sollen. Von Augenhöhe oder Mitbestimmung war nichts zu spüren.</p>
<p><em>Warum ist es so schwer, Opfern eine gemeinsame, laute Stimme zu geben?</em></p>
<p>Das liegt an der Genialität des Verbrechens. Man weiß, dass die Opfer für Jahrzehnte, viele für ewig schweigen. Und Betroffene, die anfangen zu reden, merken ganz schnell, dass sie von der Gesellschaft ausgegrenzt werden. Das Leid der Betroffenen will niemand hören. Die Opfer spüren das unbewusst, und deshalb schweigen sie. Ich weiß, was passiert, wenn man das Schweigen bricht. Man wird als Opfer abgestempelt und ausgegrenzt.</p>
<p><em>Welche Folgen hat dieses Stigma?</em></p>
<p>Sie haben immer Angst zu sagen: Ich wurde sexuell missbraucht. Da gucken Sie alle schon schief an. Und wenn Sie dann noch sagen, dass Sie psychische Folgeschäden haben, dann ist das überhaupt nicht salonfähig. Dann will man mit Ihnen nichts mehr zu tun haben. Man hat wenig Chancen sich im Beruf durchzusetzen. Also schweigt man lieber und denkt oft darüber nach, sich das Leben zu nehmen.</p>
<p><em>Wie oft haben Sie den Satz schon gehört: Reiß Dich zusammen, stell Dich nicht so an?</em></p>
<p>Den höre ich ständig. Ich habe 1993 mein Schweigen im Familienkreis und im Beisein der beiden Täter gebrochen. In der Gesellschaft und in der Herkunftsfamilie führte das überall zu Katastrophen. Meine Frau und meine beiden Kinder hielten zu mir. Wir wurden ausgegrenzt &#8211; bis zum heutigen Tag. Da hat noch keiner mit uns geredet. Auch die Täterorganisation Kirche nicht, wir bekämpfen uns nur in öffentlichen Diskussionsrunden. Dem braven Opfer wirft man ein paar Krümel hin, dann heißt es: Jetzt ist Rechtsfrieden, Du hast jetzt zu schweigen, jetzt wird nicht mehr darüber gesprochen. Diese Praxis erfahre ich seit 28 Jahren jeden Tag.</p>
<p><em>Wie oft wurde schon versucht, Sie als Opfer zu instrumentalisieren?</em></p>
<p>Ständig (lacht). Das hört nie auf. Ich muss da immer aufpassen. Vor allem religiöse oder politische Fanatiker sind schwierig, die versuchen einen immer zu vereinnahmen. Es ist uns bei netzwerkB wichtig, dass wir uns weder von rechts noch von links vereinnahmen lassen, sondern dass wir neutral bleiben. Wir haben das Ziel, Gesetze zu verändern, da müssen wir uns in die Politik einmischen.</p>
<p><em>Sie kritisieren grundsätzlich, dass die falschen Begriffe verwendet werden. Was müsste sich da ändern?</em></p>
<p>Es wird die Tätersprache verwendet. Der Begriff „Sexueller Kindesmissbrauch“ dient dem Täterschutz. Es geht bei diesem Verbrechen weder um Sexualität noch um Missbrauch – es geht um Gewalt, um sexualisierte Gewalt. Ein Kind ist kein Gebrauchsgegenstand. Die falschen Wörter werden von den Tätern dazu benutzt, um ihre Verbrechen herunter zu spielen. Der Gesetzgeber hat leider diese Tätersprache übernommen. Er spricht sogar von leichtem und schwererem sexuellen Missbrauch. Aber schon ein nach dem Strafgesetzbuch als leicht eingestufter Missbrauch kann dazu führen, dass sich jemand das Leben nimmt! Die falschen Wörter prägen die falsche Denkweise. Es ist ein Gewaltverbrechen, das Schlimmste, was man einem Kind antun kann. Die Gesellschaft muss den Schaden anerkennen und dazu muss es einen Ruck im Denken geben. Die Aufhebung der Verjährungsfristen wäre dazu ein erster Anstoß.</p>
<p><em>Gab es durch die verstärkten Bemühungen der Aufarbeitung in den vergangenen Jahren nicht schon eine Bewegung in diese Richtung?</em></p>
<p>Die Medien haben sich bemüht, nicht mehr die Tätersprache zu benutzen. Beim Gesetzgeber ist das leider noch nicht angekommen. Es fehlt nach wie vor Hilfe an der Basis. Viele Opfer warten ein Jahr und länger auf eine geeignete Therapie, daran hat sich überhaupt nichts geändert. Die Familienministerin Kristina Schröder stellt sich hin und sagt: Wir müssen die Kinder stark machen. Das ist Unsinn, eine Lüge, das funktioniert nicht! Und es schiebt die Verantwortung auf die Schwächsten. Wir als Erwachsene müssen uns verändern! Wir müssen unser Denken über Kinder ändern. Nach wie vor schlagen knapp die Hälfte aller Deutschen ihre Kinder. Das ist eine Schande für unser Land. Wir Erwachsene müssen stark werden &#8211; Kinder brauchen Liebe.</p>
<p><em>Warum wird Ihrer Ansicht nach nicht mehr getan?</em></p>
<p>Die Täterlobby ist sehr, sehr stark. Und es gibt fast keine Opferlobby. Wenn es eine gäbe, hätten die Ergebnisse des Runden Tisches anders ausgesehen.</p>
<p><em>Haben Sie sich jemals gedacht, dass es besser gewesen wäre, wenn Sie geschwiegen hätten?</em></p>
<p>Nein. Es ist wie ein kleines Krebsgeschwür, das immer größer wird, während sie schweigen. Sie agieren das nur in anderen Formen aus. Die sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Sie werden entweder krank oder zum Tyrann oder Ministerpräsident oder Chef einer Bank und steuern uns in eine Krise. Seit dem Bekanntwerden der Verbrechen an Promischulen ist davon auszugehen, dass auch Betroffene in den Chefetagen und in verantwortlichen Stellungen sitzen. Es gilt den Opfer-Täter-Opfer-Täter Kreislauf zu durchbrechen.</p>
<p><em>Aber genau diese Mächtigen könnten eigentlich helfen, dass sich die Situation verbessert.</em></p>
<p>Aber das sind diejenigen, die nicht wollen, dass sich etwas ändert, weil sie Angst haben, dass ihr eigener Mist hoch kommt. In der Politik gab es bislang noch nicht einen einzigen, der eingeräumt hätte, dass er auch Opfer sei, dass er sexualisierte Gewalt erfahren hat. Dort könnte sich keiner halten, der sich so outet. Hinter den Kulissen erlebe ich sehr viel. Da kommt ein 72-jähriger, gestandener Politiker zu mir und spricht zum ersten Mal in seinem Leben darüber, dass er auch missbraucht wurde – fügt dann aber hinzu, dass es ihm jedoch nicht  geschadet habe. Die Angst als Opfer abgestempelt zu werden und damit Macht zu verlieren, ist zu groß, um sich öffentlich auf die Seite der Betroffenen zu stellen.</p>
<p><em>Wenn in hohen Kreisen Opfer sitzen, dann müssen da ja auch Täter zu finden sein.</em></p>
<p>Täter sitzen überall, auch in Super-Promi-Positionen, die zu Hause ihren Kindern sexualisierte Gewalt antun.</p>
<p><em>Glauben Sie, dass Sie die nötigen Veränderungen in Politik und Gesellschaft je erreichen können?</em></p>
<p>Das Ende kann man nicht absehen. Aber wir werden weiter kämpfen, so dass sich was in unserer Gesellschaft ändert. Die Zeiten können sich ändern und die Denkweisen können sich ändern.</p>
<p><em>DAS GESPRÄCH FÜHRTE KATHRIN GANTER</em></p>
<p>Norbert Denef  ist Sprecher des deutschlandweiten Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt (<a href="http://netzwerkb.org/" target="_blank">www.netzwerkB.org</a>). Er streitet öffentlich für die Rechte der Opfer. Denef, 62, wurde als Kind jahrelang von einem katholischen Priester und einem Kantor missbraucht. Beide Täter gestanden, wurden jedoch nicht belangt, weil ihre Taten verjährt waren. Denef erwirkte 2005 bei der Kirche eine Entschädigungszahlung – als erstes Opfer in Deutschland. Sein <a href="http://netzwerkb.org/aktuell/ich-wurde-sexuell-missbraucht/" target="_blank">Buch „Ich wurde sexuell missbraucht“</a> ist Zeugnis vom Leidensweg eines Menschen, der sexualisierte Gewalt erlebt hat. Den Erlös seines Buches verwendet er für die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof. Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen “sexuellen Missbrauchs” aufgehoben wird. Mehr als 21.300 Menschen haben bisher diese Beschwerde unterschrieben unter: <a href="http://netzwerkb.org/petition" target="_blank">http://netzwerkb.org/petition</a><br />
Auf der Homepage von netzwerkB gibt es zudem weitere Informationen.</p>
<p>VORTRAG: Anlässlich des &#8220;Tags der Kriminalitätsopfer&#8221; ist Norbert Denef auf Einladung des Weissen Rings in Lörrach. Am Donnerstag, 22. März, 20 Uhr, hält er einen Vortrag in der Stadtbibliothek, Basler Straße 152. Denef wird eine Bilanz des Runden Tischs ziehen und erläutern, wie Hilfe für Betroffene aussehen sollte. Zudem thematisiert er, wie man Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen kann. Der Eintritt ist frei, um Spenden für den Weissen Ring oder netzwerkB wird gebeten.</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/lok5_lor_18.03.2012_5.pdf" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>
<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/02/19/tag-der-kriminalitatsopfer-2012-netzwerkb-in-lorrach/" target="_blank">netzwerkB in Lorrach</a></p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>Bitte weiter twittern,</em></p>
<p><em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.</em></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kein Gesprächsbedarf bei Wolfgang Gunkel</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/18/kein-gesprachsbedarf-bei-wolfgang-gunkel/</link>
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		<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 08:32:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 17.03.2012 Kein Gesprächsbedarf bei Wolfgang Gunkel Erfreulicher Weise kann netzwerkB mitteilen, dass der Gesprächstermin mit Wolfgang Gunkel (MdB) nicht stattfindet. Wolfgang Gunkel (MdB) ließ uns am 16.03.2012 mitteilen, „dass er die Initiative von netzwerkB unterstützt, die Verjährungsfristen ganz wegfallen zu lassen.“ (netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen) netzwerkB hatte Ende Januar 2012 alle Mitglieder des Rechtsausschusses der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 17.03.2012</p>
<p><strong>Kein Gesprächsbedarf bei Wolfgang Gunkel</strong></p>
<p>Erfreulicher Weise kann netzwerkB mitteilen, dass der Gesprächstermin mit <a href="http://www.wolfgang-gunkel.de/" target="_blank">Wolfgang Gunkel (MdB)</a> nicht stattfindet. Wolfgang Gunkel (MdB) ließ uns am 16.03.2012 mitteilen, „dass er die Initiative von netzwerkB unterstützt, die Verjährungsfristen ganz wegfallen zu lassen.“ (<a href="http://netzwerkb.org/2012/02/18/2011/12/06/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen/" target="_blank">netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen</a>)</p>
<p>netzwerkB hatte Ende Januar 2012 alle Mitglieder des Rechtsausschusses der SPD, die den Gesetzentwurf <a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf" target="_blank">SPD 17/3646</a> unterzeichnet hatten, um einen Gesprächstermin gebeten, um den <a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">Beschluss auf dem Bundesparteitag der SPD</a> am 6. Dezember 2011 in Berlin die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufzuheben, transparent zu begleiten:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2012/02/18/damit-das-am-endeffekt-auch-erfolgreich-ist/" target="_blank"> Stand der Gespräche zur Abschaffung der Verjährungsfristen</a></p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>Bitte weiter twittern,</em></p>
<p><em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Wie naiv sind Sie denn?</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/15/wie-naiv-sind-sie-denn/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/03/15/wie-naiv-sind-sie-denn/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 11:44:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 15.03.2012 nachfolgend nimmt netzwerkB Stellung zu offenen Fragen zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen, die im Zusammenhang mit dem Artikel &#8220;Die Frage der Verjährungsfristen&#8221;  gestellt wurden: Gesetz den Fall, die Verjährung kippt: Was sagen Sie Opfern, die gegen mutmaßliche Täter prozessieren und an Mangel an Beweisen scheitern? “Du hast Pech gehabt”, oder sagen Sie solchen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 15.03.2012</p>
<p>nachfolgend nimmt netzwerkB Stellung zu offenen Fragen zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen, die im Zusammenhang mit dem Artikel <a href="http://netzwerkb.org/2012/03/03/die-frage-der-verjahrungsfristen/" target="_blank">&#8220;Die Frage der Verjährungsfristen&#8221;</a>  gestellt wurden:</p>
<p><em>Gesetz den Fall, die Verjährung kippt: Was sagen Sie Opfern, die gegen mutmaßliche Täter prozessieren und an Mangel an Beweisen scheitern? “Du hast Pech gehabt”, oder sagen Sie solchen Menschen? Wie hilft NetzwerkB in solchen Fällen? Wie kommen Sie damit klar, dass einige Leute erfolgreich gegen die Täter vorgehen können und andere nicht? Wie helfen Sie gescheiterten Klägern, die retraumatisiert sind, weil sie wieder nicht gegen die Täter – auf Prozesswegen – vorgehen konnten? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich was mit der Abschafftung der Verjährung für die Opfer verbessert? Wie naiv sind Sie denn?</em><span id="more-12531"></span></p>
<p>Zunächst muss netzwerkB natürlich eingestehen, dass es tragisch ist, wenn Betroffene gegen ihre Täter prozessieren und dann aus Mangel an Beweisen scheitern. Dies geschieht schon heute sehr häufig, insofern es überhaupt zu einer Anklage kommt. Dennoch glauben wir, dass es nicht eine Frage der Konsequenzen ist, ob wir uns für eine Aufhebung der Verjährungsfristen entscheiden oder nicht. Für netzwerkB steht die Frage der grundlegenden Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen im Mittelpunkt. Hier ist es gerecht wie bei anderen Straftaten auch, dass die Betroffenen, wenn sie denn klagen wollen und für sich das Für und Wider einer Klage abgewogen haben, auch klagen können.</p>
<p>Da sexualisierte Gewalt nun jedoch schwierig zu beweisen ist, sprechen Sie unserer Auffassung ein generelles und schwerwiegendes Problem an, was allerdings an den Gründen, die wir für die Aufhebung der Verjährungsfristen anführen, nur weniges ändert. Unserer Auffassung schließt die Abschaffung der Verjährungsfristen, wie schon erwähnt, eine Gerechtigkeitslücke gegenüber Betroffenen. Unsere Argumentationen hierzu sind sehr vielfältig. Wir wollen einige, wenn auch nicht alle Gründe auflisten (die Gründe wurden bereits detaillierter in <a href="http://netzwerkb.org/netzwerkb%e2%80%93positionspapiere/" target="_blank">Positionspapieren</a> dargelegt). Sie werden schnell bemerken, dass dabei der Ausgang etwaiger Prozesse nicht Hauptaugenmerk unseres Anliegens ist.</p>
<p>Zu den Gründen für die Abschaffung der Verjährungsfristen:</p>
<ol>
<li>Durch die Abschaffung gewährleistet der Rechtsstaat, dass der Betroffene die Möglichkeit bekommt, Anzeige zu erstatten, insofern er es will. Momentan dürfen Betroffene von so bezeichneten Altfällen, die klagen wollen, nicht klagen. Gleich wie ein möglicher Prozess ausgehen mag, nimmt der Staat hier eine Vorentscheidung über die Beweismöglichkeit vor und verwehrt Betroffenen pauschal ihr Recht dies vor Gericht prüfen zu lassen.</li>
<li>Angeblich wäre mit den Verjährungsfristen ein Rechtsfrieden wieder hergestellt. Diese Annahme ist jedoch falsch, insofern sich der Betroffene mit den Spätfolgen der verübten Taten auseinander setzen muss. Hier gibt es keinen Rechtsfrieden, da der oftmals immense Schaden noch nicht reguliert ist und für den Betroffenen tagtägliches Leid bedeutet. Allein mit der Gewährung der Klagemöglichkeit, auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind, erkennt der Staat zumindest an, dass die lebenslangen Schäden nicht wie bei Sachgegenständen abgelten. Seelische Verletzung bestehen weitaus länger als etwa der Schaden beim Diebstahl einer Handtasche. Demzufolge bedeutet die Abschaffung der Verjährungsfristen auch eine Anerkennung des Leids Betroffener und das sich beim psychischen Wohl Rechtsfrieden nicht allein durch verstrichene Zeit einstellt.</li>
<li>Die Abschaffung der Verjährungsfristen beseitigt den Klagedruck, den viele Betroffene verspüren. netzwerkB liegt so beispielsweise ein Fall vor, wo an eine junge Frau die Klagefrist heranrückt und sie bereits in der Therapie die schwere Entscheidung treffen muss, ob sie anzeigt oder nicht. Dazu ist sie noch nicht bereit. Im Gegenzug hält der Täter momentan noch still und äußert sich nicht. Mit der Verjährung seiner Taten kann sich dieses dramatisch ändern. Auch dieses übt wiederrum Druck auf die Betroffene aus. Der Druck muss hier beseitig werden, um die Betroffenen beispielsweise in ihrer Therapie zu unterstützen. Diese Verbesserung erreicht die Abschaffung der Verjährungsfristen unmittelbar.</li>
<li>Verjährungsfristen führen momentan dazu, dass bestimmte Betroffene nicht klagen dürfen, obwohl Geständnisse vorliegen. Stattdessen werden die Betroffenen mit Unterlassungserklärungen unter Druck gesetzt. Diese Form des Täterschutzes wäre mit einer Aufhebung der Verjährungsfristen ebenfalls beseitigt.</li>
<li>Die Schwere der Verbrechen bei sexualisierter Gewalt zeichnet sich oftmals dadurch aus, dass Betroffene sich nicht äußern (aufgrund von Scham, Angst, Selbstbeschuldigung) oder sich darüber hinaus nicht erinnern können, da sie verdrängen müssen. Diesem Schweigen muss Rechnung getragen werden. Die Aufhebung der Verjährungsfristen erkennt das Schweigen der Betroffenen an und vermindert so den gesellschaftlichen Druck auf Betroffene.</li>
<li>Insofern ein Betroffener erst spät über die Gründe seiner psychischen Qualen erfährt, so muss er das Recht haben, Klage erheben zu können. Dies Recht ist unabhängig von möglichen Konsequenzen. Wir von netzwerkB sehen es als Verletzung der Menschenrechte an, wenn der Staat dem Betroffenen dieses Recht verwehrt, noch dazu in besonderen Maße wenn die Betroffenen zuvor psychisch nicht in der Lage waren, zu klagen. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass hier allein durch das Verbot von Rechtswegen her, Betroffene sich vom Staat verlassen und verraten fühlen. Erinnerungen, die sich Jahrzente später wie ein Abgrund in der Psyche aufreißen, müssen auch im Recht Berücksichtigung finden.</li>
<li>Ungeachtet dessen gibt es die Betroffenen von so bezeichneten Altfällen, die tatsächlich ihr Recht durchsetzen könnten. Und nun seien Sie ehrlich. Ihrer Argumentation entsprechend müssten wir diesen Betroffenen, die schlagkräftige Beweise in Händen halten, sagen: „Wir dürfen Ihnen das Recht auf Klage nicht gewähren, da andernfalls Betroffene klagen würden, die ihre Taten nicht beweisen können und dann durch das Scheitern traumatisiert würden.“ Hieran sollten Sie klar sehen, dass eine derartige Argumentation sich ad absurdum führt. Gleichfalls überlegen Sie bitte auch, ihr Argument auf andere Rechtsfälle wie Vergewaltigung zu übertragen, welche ebenfalls schwer zu beweisen sind. Sollten wir hier etwa Betroffenen auch pauschal antworten, ihr dürft nicht klagen, weil es ohnehin schwierig zu beweisen ist?</li>
</ol>
<p>Im Mittelpunkt der vormaligen Argumente stand vorwiegend die Frage der Gerechtigkeit. Neben diesen Gründen legt netzwerkB noch Wert auf andere konsequenzialistische Argumentationsstränge, gleichwohl diese Argumente ferner die Verjährungsfristen betreffen, sondern diese Argumente das Verhältnis zwischen Vergangenheitsbewältigung und der Entwicklung unserer Gesellschaft betreffen. Dieses möchten wir auch erläutern:</p>
<p>netzwerkB betont besonders einen gesellschaftlichen Wandel, wobei es darum geht sozial vererbte Gewalt und Gegengewalt zu beenden. Nicht Wut und Hass oder etwaige Rachegedanken begründen daher unsere Haltung. Bei der Aufhebung der Verjährungsfristen geht es nicht darum Täter zu strafen. Mittelpunkt unseres Bemühens ist es, dass sich die Gesellschaft ändert, so dass keine Täter mehr in unserer Gesellschaft entstehen. Um dieses zu erreichen, benötigen wir eine konsequente, objektive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Die Aufhebung der Verjährungsfristen gibt an dieser Stelle ein erstes Signal, dass wir die Vergangenheit als Herkunft unserer gegenwärtigen Probleme ernst nehmen. In vielen Fällen, so glaubt netzwerkB, ist die Ursache der Taten in den Umständen der kindlichen Entwicklung zu suchen; auf Seiten der Täter und der Betroffenen. Die Aufhebung der Verjährungsfristen vor allem im Zivilrecht zeigt eine erhöhte Bereitschaft nach den Gründen für seelisches Leid zu suchen und sensibilisiert schließlich unsere Gesellschaft für ihre eigene Entwicklung.</p>
<p>Die Aufhebung der Verjährungsfristen ist ein Federstrich, zugleich aber ein klares, moralisches Signal für die Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen und damit sogar ein Votum für die freie Entwicklung unserer Kinder. Dieses klingt utopisch kann sich in der Konsequenz jedoch als radikaler Schnitt in den Gewaltketten erweisen, denn wir würden ein bagatellisiertes Vergehen als Verbrechen, das es ist, behandeln und zugleich eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unterstützen.</p>
<p>Zudem mag es ebenso sein, dass sich aus der Aufhebung eine präventive Wirkung vor sexualisierter Gewalt ergibt, da ein höheres Bewusstsein für viele Fälle sexualisierter Gewalt geschaffen wird (vergleichbar wären hier die <a href="http://netzwerkb.org/2012/01/20/schlagt-keine-kinder-mehr-2/" target="_blank">Auswirkungen in Schweden</a>, wo der Staat Gewalt gegen Kinder stark sanktioniert). Unabhängig von dieser empirischen Frage aber, die diskutabel sein mag, zeigt sich, dass die Aufhebung der Verjährungsfristen in erster Linie eine Frage der Gerechtigkeit ist. Damit machen wir die positiven Effekte einer Aufhebung weniger stark von realen Prozessverläufen und deren Konsequenzen abhängig, sondern erachten die Aufhebung der Verjährungsfristen als notwendige Handlung, um unseren Staat überhaupt gegenüber Betroffenen gerechter zu machen. Diese Grundintuition, die selbst den gesamten Bundesparteitag der SPD überzeugt hat, wollen Sie doch nicht wirklich als naiv bezeichnen?</p>
<p>Mit freundlich Grüßen</p>
<p>Ihr netzwerkB Team<br />
&#8211;<br />
<em>Bitte weiter twittern,</em></p>
<p><em>Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.</em></p>

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		<title>Holland: Kinderschänder missbrauchte Buben drei Jahrzehnte lang</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/12/holland-kinderschander-missbrauchte-buben-drei-jahrzehnte-lang/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 18:49:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Presse.com 12.03.2012 Die Bewohner eines niederländischen Dorfes waren informiert. Der Mann wurde aber niemals angezeigt. Alle schauten weg. Dreißig Jahre lang konnte ein Kinderschänder unbehelligt Minderjährige sexuell missbrauchen. Weiter lesen&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Presse.com 12.03.2012</p>
<p>Die Bewohner eines niederländischen Dorfes waren informiert. Der Mann wurde aber niemals angezeigt. Alle schauten weg. Dreißig Jahre lang konnte ein Kinderschänder unbehelligt Minderjährige sexuell missbrauchen.</p>
<p><a href="http://diepresse.com/home/panorama/welt/739653/Holland_Kinderschaender-missbrauchte-Buben-drei-Jahrzehnte-lang?_vl_backlink=/home/panorama/welt/index.do" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>Von da an begann mein Leidensweg</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/10/von-da-an-begann-mein-leidensweg/</link>
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		<pubDate>Sat, 10 Mar 2012 19:26:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Coming-Out der Opfer]]></category>
		<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Religion]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen Herren, im Jahre 1954 kam ich, Heinz Meng, mit 10 Jahren in das Nonnenkloster (Knabenheim Sankt Antonius Heiligenbronn) &#8211; von da an begann mein Leidensweg. Schläge, drei lange Jahre. Ich nässte nachts ins Bett und hatte Angst vor den Schlägen auf den nackten Hintern am Morgen in der Früh. Schwester Irmina war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen Herren,</p>
<p>im Jahre 1954 kam ich, Heinz Meng, mit 10 Jahren in das Nonnenkloster (Knabenheim Sankt Antonius Heiligenbronn) &#8211; von da an begann mein Leidensweg.</p>
<p>Schläge, drei lange Jahre.<span id="more-12499"></span></p>
<p>Ich nässte nachts ins Bett und hatte Angst vor den Schlägen auf den nackten Hintern am Morgen in der Früh.</p>
<p>Schwester Irmina war eine Sadistin, wass ich erst viele Jahre danach begriff.</p>
<p>Nach der Schule  mussten wir Kinder in der Landwirtschaft Schwerstarbeit verrichten.</p>
<p>Auch die Haare wurden mir kahl geschoren.</p>
<p>1958 kam ich von Heiligenbronn nach Schelklingen in das Heim Sankt Konradihaus. Dort arbeitete  ich auch in der Landwirtschaft. Dort wurde ich auch vom damaligen Heimleiter (Katzer) sexuel missbraucht. Im Zimmer neben dem Heimleiter seiner Wohnung. Ich habe diesen Vorfall dem Erzieher Herrn Eisenreich gesagt. Daraufhin sagte er zu mir, ich solle keine solchen Lügen verbreiten sonst würde es was setzen (Schläge). Es musste 1958-1959 noch etwas passiert sein, da dieser Heimleiter (H. Detzel) versetzt wurde.</p>
<p>1960 kam ich von Schelklingen Sankt Konradihaus nach Idstein/Ts. In das Psychoheim Kalmenhof. Dort arbeitete ich in der Schlosserei und auch bei einer Firma Klinger, außerhalb.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Zur Notwendigkeit der Verjährungsfristen</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/09/zur-notwendigkeit-der-verjahrungsfristen/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 14:34:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 09.03.2012 Offener Brief an Justizministerin Dr. Beate Merk &#8211; Zur Notwendigkeit der Verjährungsfristen (als PDF herunter laden) Sehr geehrte Frau Dr. Merk Es freut uns, dass Sie unser Schreiben vom 02.01.2012 (http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/Merk_02.01.2012.pdf)  zu einer Aufhebung der Verjährungsfristen so positiv aufgenommen haben. Dennoch machen Sie uns in ihrem Antwortschreiben vor allem auf die politischen Unwägbarkeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 09.03.2012</p>
<p><strong>Offener Brief an Justizministerin Dr. Beate Merk &#8211; Zur Notwendigkeit der Verjährungsfristen</strong></p>
<p>(<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/Merk_offener-Brief_09.03.2012.pdf" target="_blank">als PDF herunter laden</a>)</p>
<p>Sehr geehrte Frau Dr. Merk</p>
<p>Es freut uns, dass Sie unser Schreiben vom 02.01.2012 (<a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/Merk_02.01.2012.pdf" target="_blank">http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/Merk_02.01.2012.pdf</a>)  zu einer Aufhebung der Verjährungsfristen so positiv aufgenommen haben. Dennoch machen Sie uns in ihrem Antwortschreiben vor allem auf die politischen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten aufmerksam, die unser Vorhaben, die Verjährungsfristen aufzuheben, hat. Sie versuchen, aus einer ihrer Auffassung realistischen Perspektive zu argumentieren und setzen demnach vor allem auf Verlängerung der Verjährungsfristen. Damit setzen Sie sich zwar politisch für das ihrer Einschätzung nach Mögliche ein, dennoch aber schreiben Sie:<span id="more-12476"></span></p>
<p>„Für ihre [netzwerkB] darüber hinausgehende Forderung, die Verjährung bei Fällen sexualisierter Gewalt gänzlich abzuschaffen, habe ich viel Verständnis. Ich sehe diese Forderung jedoch anders als diejenige einer deutlichen Verlängerung der Fristen als politisch leider nicht durchsetzbar.“ (zitiert aus dem Schreiben von Frau Dr. Merk an netzwerkB vom 10.02.2012).</p>
<p>Da Sie bedauern, dass unsere Forderungen nicht durchsetzbar seien, werten wir Ihren Brief als indirekte Zustimmung und Unterstützung unseres Vorhabens. Bei netzwerkB geht es uns prinzipiell nicht um die politischen Möglichkeiten, sondern um die Notwendigkeiten, die sich aus den Einsichten in den Kindesschutz und aus den Konsequenzen von sexualisierter Gewalt überhaupt ergeben. Es ist unserer Ansicht eine Frage der allgemeinen Gerechtigkeit das Klagerecht für Betroffene einzufordern, die sich so viele Jahre nicht äußern konnten, Angst und Scham hatten, sich so gehemmt sahen oder gar über viele Jahre überhaupt nicht erinnern konnten.</p>
<p>Die Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt ist nach Ansicht netzwerkB‘s ein tiefes Bekenntnis zum Schutz der Menschenwürde des Einzelnen, der aufgrund der Schwere der Verbrechen an seiner Seele nicht mehr unter dem Druck einer Klageerhebung stehen würde. Die Aufhebung wäre darüber hinaus ein Signal, dass wir unsere Kinder gerade in ihrer Entwicklung unmissverständlich schützen wollen. Wir würden damit anerkennen, dass Eingriffe in die Psyche in so jungen Jahren, Konsequenzen für ein ganzes Leben haben. Es liegt hierin eine Chance begründet, Ketten der Gewalt in unserer Gesellschaft zu durchbrechen und eine nachhaltige Veränderung im Miteinander der Menschen zu bewirken. Diese Chance rückt näher und wir hoffen, dass sie sich bald von politisch programmierten Sachzwängen lösen und nicht nur eine quantitative Verbesserung, sondern den Qualitätssprung einer Aufhebung in den Blick nehmen.</p>
<p>Uns von netzwerkB geht es aus diesen Gründen weniger um die unmittelbaren Konsequenzen für mögliche Gerichtsverfahren, sondern es geht uns um die gesellschaftliche Gerechtigkeit, die wir gegenüber Kindern herstellen müssen und die wir so lange Zeit in unseren Gesetzen vernachlässigt haben. Allein die Tatsache, dass wir nach unserem gegenwärtigen Gesetz sexualisierte Gewalt gegen Kinder immer noch als Vergehen und nicht als Verbrechen werten, zeigt diesen Missstand an.</p>
<p>Sie haben an dieser Stelle nun gänzlich Recht, wenn Sie uns in ihrem Brief darauf hinweisen, dass unsere Forderung einer Aufhebung der Verjährungsfristen einen Systembruch bedeutet. Unserer Sicht aber hat das Gerechte gegenüber den Kinder als gegenüber dem Betroffenen, dem die Verjährungsfristen zusetzen, Vorrang vor einem formalen System, das allein irgendwie funktionieren mag. Um dieses immer wieder zu verdeutlichen, zeigt netzwerkB die tatsächlichen Leidensgeschichten Betroffener auf, die an den jetzigen Verjährungsfristen leiden. Da sich hier die Ungerechtigkeit anhand der lebensweltlichen Perspektive offenbart, so glauben wir, dass der Systembruch (gleich ob als möglich oder unmöglich diskutiert) als notwendig eingesehen werden kann. So geschah es auch auf dem Parteitag der SPD, wo ein eingebrachter Antrag auf Aufhebung der Verjährungsfristen ohne Gegenstimme angenommen wurde (Das Video hierzu ist unter folgendem Link zu finden: <a href=" http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/</a>).</p>
<p>Mit der Forderung nach rückwirkender Aufhebung der Verjährungsfristen beschränkt sich netzwerkB nicht auf das, was durch eine geltende Verfassung pauschal als gerecht ausgegeben wird, sondern hinterfragt die Gründe der Gültigkeit dieses Rechts. Wir glauben an eine Demokratie, die sich selbst am Maßstab der Gerechtigkeit, an den Weisungen der Lebenswelt immer wieder neu bestimmt und keine einmalig universalisierten Denkgesetze diktiert, sondern im Diskurs ihre Gültigkeit immer wieder neu bestimmt. Dieses Ideal der Gerechtigkeit verlangt es, dass wir zunächst angebliche Sachzwänge überwinden und uns für das Ideal des Gerechten auch einsetzen. Wir dürfen uns nicht schon im Vorfeld programmatisch auf Lösungen eines angeblich festgefügten Systems eingrenzen lassen.</p>
<p>Daher verstehen Sie: Ihre vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfristen ist zwar durchaus eine relative Verbesserung. Dies sehen wir ein, aber die Aufhebung der Verjährungsfristen unterscheidet sich nochmal erheblich in ihrer Qualität im Hinblick auf das, was nur gerecht sein kann.</p>
<p>Gleichwohl jedoch die Lebensperspektive Betroffener bei uns im Mittelpunkt steht (denn die Gerechtigkeit für die Menschen und nicht das formale Gesetz ist das höchste Maß für eine Demokratie), möchten wir zu ihrem Schreiben vom 10.02.2012 dennoch folgende, rechtliche Anmerkungen hinzufügen:</p>
<p>netzwerkB ist die Problematik des Rückwirkungsverbotes, das einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen grundsätzlich entgegensteht, durchaus bekannt und ebenso bewusst wie die Tatsache, dass sich eine bloße Verlängerung der Verjährungsfristen sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht politisch wesentlich leichter durchsetzen ließe. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung der bestehenden Regelungen würde daher ausdrücklich begrüßt werden.</p>
<p>netzwerkB hat allerdings schon häufig darauf verwiesen, dass das strafrechtliche Rückwirkungsverbot sich ausschließlich auf das materielle Straftat bezieht, folglich auf die Straftatbestände als solche, und formelle Vorschriften dem Rückwirkungsverbot gerade nicht unterliegen.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits (in seiner in der Entscheidungssammlung als BVerfGE 25, 269 ff. veröffentlichten Entscheidung) festgestellt, dass die Verjährungsfristen formeller Natur sind und eine rückwirkende Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen – selbstredend in engen Grenzen – durchaus für zulässig erachtet.</p>
<p>Die pauschale Behauptung einer vollständigen und rückwirkenden Aufhebung der Verjährungsfristen stehe das sich unter anderem aus Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ergebende Verbot der „echten  Rückwirkung“ entgegen, ist daher als unzutreffend anzusehen.</p>
<p>„Gern übersehen“ wird hier meist der Fakt, dass die betroffenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bereits zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbar waren und durch eine vollständige Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen gerade kein neuer Straftatbestand oder eine rückwirkende Änderung eines Straftatbestandes geschaffen wird.</p>
<p>Die Argumentation, die Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen erfordere einen Systembruch, ist grundsätzlich zutreffend, kann in Anbetracht des durch die Betroffenen sexualisierter Gewalt häufig über deren ganzes Leben hinweg erlebten Leides nicht zu einem Abrücken von der entsprechenden Forderung führen. Systembrüche sind darüber hinaus weder unter verfassungsrechtlichen, noch unter sonstigen Gesichtspunkten grundsätzlich verboten.</p>
<p>Im Vordergrund jedes politischen Vorhabens, insbesondere jedes Gesetzgebungsvorhabens, kann nach dieser Auffassung nur das Gemeinwohl und damit in Bezug auf die Debatte über die Verjährungsfristen auch das Wohl sowie die Gerechtigkeit gegenüber Betroffenen stehen. Keine Überlegung hinsichtlich der etwaigen politischen Durchsetzbarkeit oder etwaiger Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgrund der Einführung systematischer Änderungen in einem Gesetzbuch kann dies ohne Weiteres in Abweis bringen. Auch dieser Ansatz entspringt Art. 20 des Grundgesetzes, in diesem Fall dessen Absatz 1 – dem Gebot der Sozialstaatlichkeit.</p>
<p>Ich hoffe, Sie erkennen, dass das von netzwerkB als Notwendig erachtete (nämlich die Aufhebung der Verjährungsfristen) zugleich auch im Rahmen des Möglichen liegt. Neben ihrer politischen Eingebundenheit sprechen Sie sich schließlich selbst für die notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen aus. In diesem Sinne lassen Sie schließlich in der Südwestpresse verlauten:</p>
<p>„Während bei Vermögensdelikten drakonische Strafen verhängt werden, seien die Strafen bei sexuellem Missbrauch häufig zu gering. &#8220;Da muss sich im Gesetzbuch noch einiges ändern&#8221;, sagte Merk. Ein entscheidender Aspekt sei auch die Verjährung. Denn viele Opfer seien auch mit 18 Jahren noch nicht in der Lage, sich über das ihnen zugefügte Leid zu äußern. Die Kraft, darüber zu sprechen, könnten sie, wenn überhaupt, oftmals erst nach Jahrzehnten aufbringen. &#8220;Daher sollte die Verjährung wenigstens auf 30 Jahre angehoben oder abgeschafft werden&#8221;, sagte Merk.“ (<a href="http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Verjaehrung-gehoert-auf-den-Pruefstand;art4329,1365118" target="_blank">http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Verjaehrung-gehoert-auf-den-Pruefstand;art4329,1365118</a>)</p>
<p>Wir sehen durchaus, dass Sie hier in einem Konflikt zwischen dem politisch Möglichen und dem gesellschaftlich Notwendigen stehen; wir von netzwerkB aber wollen Sie darin bestärken, den Absprung von politischen Sachzwängen zu schaffen und ihre Angst zu überwinden, das Gerechte noch stärker einzufordern. Die Entscheidung für die Unverjährbarkeit (<a href="http://netzwerkb.org/2012/03/06/unverjahrbarkeit-altersgrenze-bei-zwolf-jahren/" target="_blank">http://netzwerkb.org/2012/03/06/unverjahrbarkeit-altersgrenze-bei-zwolf-jahren/</a>) in der Schweiz gibt uns und ihnen Rückenwind. Auch die SPD (<a href="http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/</a>) und die GRÜNEN (<a href="http://netzwerkb.org/2011/11/27/keine-verjahrung-fur-vergewaltigung-und-sexuellen-missbrauch/" target="_blank">http://netzwerkb.org/2011/11/27/keine-verjahrung-fur-vergewaltigung-und-sexuellen-missbrauch/</a>) mögen sich langsam zu einer geänderten Auffassung durchringen. Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung, insofern Sie sich für eine Aufhebung der Verjährungsfristen einsetzen. Deutschland könnte so endlich eine weltweite Vorreiterrolle in Fragen zum Kinderschutz einnehmen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Norbert Denef</p>
<p>&#8211;<br />
netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.</p>
<p>netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.<br />
&#8211;<br />
Für Journalisten-Rückfragen:<br />
netzwerkB &#8211; Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.<br />
Norbert Denef, Vorsitzender<br />
Telefon: +49 (0)4503 892782<br />
Mobil: +49 (0)163 1625091</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Wenn sie netzwerkB unterstützen wollen, dann sharen Sie diesen Beitrag bitte bei Facebook und verbreiten Sie ihn auf Twitter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der Beschwerdeführer erinnert</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/07/der-beschwerdefuhrer-erinnert/</link>
		<comments>http://netzwerkb.org/2012/03/07/der-beschwerdefuhrer-erinnert/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 11:44:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Politik]]></category>
		<category><![CDATA[– Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=12441</guid>
		<description><![CDATA[07.03.2012 Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M. Fleischstraße 14  ∙  54290 Trier Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europarat F-67075 Strassbourg Cedex Beschwerde Nr. 12805/09 Denef ./. Deutschland Der Beschwerdeführer erinnert an seine Beschwerde vom 24.02.2009, die seit drei Jahren anhängig ist. Er bittet darum, seine Rede auf dem Ordentlichen Parteitag der SPD, am 6. Dezember 2011 in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>07.03.2012</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M.<br />
Fleischstraße 14  ∙  54290 Trier</p>
<p>Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte<br />
Europarat<br />
F-67075 Strassbourg Cedex</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank"><strong>Beschwerde Nr. 12805/09</strong></a><br />
<strong>Denef ./. Deutschland</strong></p>
<p>Der Beschwerdeführer erinnert an seine <a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank">Beschwerde vom 24.02.2009</a>, die seit drei Jahren anhängig ist.</p>
<p>Er bittet darum, seine Rede auf dem Ordentlichen Parteitag der SPD, am 6. Dezember 2011 in Berlin, zur Kenntnis zu nehmen:</p>
<p><a href="http://www.youtube.com/watch?v=j3sUibSUnu0" target="_blank">http://www.youtube.com/watch?v=j3sUibSUnu0</a></p>
<p>Unter Berücksichtigung der „Priority Policy“ des Gerichtshofs wird gebeten, dem Beschwerdeverfahren Fortgang zu geben. Die Beschwerde rügt eine Verletzung des Art. 3 der Konvention, so dass ihr entsprechender Vorrang einzuräumen ist.</p>
<p>Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M.<br />
Rechtsanwalt<span id="more-12441"></span></p>
<p>&#8211;</p>
<p><em>netzwerkB befindet sich derzeit in intensiven Gesprächen mit vielen Verantwortlichen des Bundestags. Bitte unterstützen Sie dies, damit das am Ende auch erfolgreich ist.</em></p>
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<p>&#8211;</p>
<p>Mehr auf netzwerkB:</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/2009/02/24/515/" target="_blank">Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland</a></p>
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		<title>LSG Stuttgart stärkt Missbrauchsopfer</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/07/lsg-stuttgart-starkt-missbrauchsopfer/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 11:03:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Juraforum 07.03.2012 Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch der Opfer von sexuellem Missbrauch auf staatliche Hilfen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 6. März 2012, bekanntgegebenen Urteil kann ihnen Opferentschädigung auch dann zustehen, wenn sie dies erst Jahre später beantragen (Az.: L 6 VG 584/11). Weiter leiten&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Juraforum 07.03.2012</p>
<p>Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch der Opfer von sexuellem Missbrauch auf staatliche Hilfen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 6. März 2012, bekanntgegebenen Urteil kann ihnen Opferentschädigung auch dann zustehen, wenn sie dies erst Jahre später beantragen (Az.: L 6 VG 584/11).</p>
<p><a href="http://www.juraforum.de/recht-gesetz/lsg-stuttgart-staerkt-missbrauchsopfer-390986" target="_blank">Weiter leiten&#8230;</a></p>

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