Häusliche Gewalt und Traumatisierung
Geschrieben von: Barbara – Rose Legeler
Teil 1 – Gewalt in Gesellschaft und Strafrecht
Kassel. Zunächst einmal zur häuslichen Gewalt allgemein: Sucht man im Internet unter dem Stichwort Gewalt in der Familie, so taucht als erstes der Gewaltbericht der österreichischen Bundesregierung auf. Im Vorwort stellen die Autoren dar, dass ein Unrechtsempfinden für Gewalt in Familien im Grunde über Jahrtausende nicht vorhanden war. So hatte z. B. eine Form des römischen Strafrechts im Jahre 374 nach Christus erstmalig überhaupt zu einer Ächtung der Kindstötung als Mord geführt. Die Begründung für diesen Schritt lag jedoch weniger in einer Ächtung von Gewalt oder respektvolleren Haltung gegenüber Kindern, sondern in der Besorgnis um die abnehmende Bevölkerungszahl Roms.
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Folgende Übersicht zum Opferentschädigunsgesetz (OEG) kann/soll jederzeit ergänzt werden – Datenpflege und Erweiterung erfolgt durch Ihre Mitarbeit.
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Wikipedia
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein deutsches Bundesgesetz im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts. Es trat am 7. Januar 1985 in Kraft. Es löste das bisherige OEG vom 15. Mai 1976 ab.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz
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Bundesministerium der Justiz
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG)
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/BJNR011810976.html
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Opferperspektive
Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
Wer in Deutschland durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Finanzierungsanspruch für die gesundheitliche Versorgung geltend machen.
Die Leistungen umfassen Kosten für Heil- und Krankenbehandlung sowie Hinterbliebenen- oder Beschädigtenrenten. Schäden an Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz werden finanziert, weitere »Sachschäden« allerdings nicht. Bei Erwerbsunfähigkeit nach einem Angriff werden verschiedene Leistungen wie Versorgungskrankengeld und Beihilfen gezahlt. Im Falle einer verminderten oder ausgefallenen Erwerbstätigkeit über ein halbes Jahr wird eine Rente gezahlt.
Einen Antrag können alle stellen… den ganzen Beitrag lesen
Quelle:
http://www.opferperspektive.de/Beratung/Finanzielles/406.html