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	<title>netzwerkB &#187; Opferentschädigungsgesetz</title>
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	<description>netzwerkB ist eine unabhängige Interessenvertretung in der sich Betroffene von sexualisierter Gewalt für die Rechte Betroffener einsetzen.</description>
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		<title>WEISSER RING raus, da „Altfall“</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/07/weisser-ring-raus-da-%e2%80%9ealtfall%e2%80%9c/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 04:09:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Bagatellisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Briefe]]></category>
		<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[netzwerkB 07.05.2012 Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Einzige in Sachen „Altfall“ bin Ein Kommentar von W. O. (Name der Redaktion bekannt) Sehr geehrter Herr Denef, ich habe Ihren Artikel „Der Weisse Ring und die Verjährungsfristen“ gelesen. Anscheinend warten Sie bis zum heutigen Tag auf eine Antwort vom Weißen Ring. Mein Kommentar dazu: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>netzwerkB 07.05.2012</p>
<p><strong>Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Einzige in Sachen „Altfall“ bin</strong></p>
<p>Ein Kommentar von W. O. (Name der Redaktion bekannt)</p>
<p><img title="netzwerkBdrachen" src="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/netzwerkBdrachen-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" /></p>
<p>Sehr geehrter Herr Denef,</p>
<p>ich habe Ihren Artikel <a href="http://netzwerkb.org/2012/05/04/der-weisse-ring-und-die-verjahrungsfristen/" target="_blank">„Der Weisse Ring und die Verjährungsfristen“</a> gelesen. Anscheinend warten Sie bis zum heutigen Tag auf eine Antwort vom Weißen Ring.<br />
Mein Kommentar dazu: Ich habe im Mai letzten Jahres einen Brief an den Weissen Ring geschrieben und bis heute keine Stellungnahme von ihnen erhalten.<br />
Ich hatte mich sehr geärgert über  den Weissen Ring, weil ich nach einem halben Jahr der Betreuung durch eine Mitarbeiterin und der Empfehlung eines Anwaltes für das Opferentschädigungsgesetz durch den Weissen Ring, dann letztendlich als „Altfall“ tituliert und wie eine heiße Kartoffel fallengelassen wurde.</p>
<p>Nähere Angaben und Erklärung folgt aus dem Brief an den Weissen Ring, den ich im Mai 2011 an Mainz geschickt hatte.</p>
<p>Herzlichen Dank, Herr Denef und liebe Grüße</p>
<p>W. O.</p>
<p>Nachfolgenden Inhalt im Mai 2011, der wie folgt lautete:<br />
<span id="more-13283"></span><br />
Sehr geehrte Damen und Herren vom Vorstand „Weißen Ring“,<br />
zu aller erst ein „Danke“, dass es Ihre Organisation überhaupt gibt!<br />
Heute wende ich mich an Sie, weil ich mich im November 2010 an den „Weißen Ring“ in Eutin wandte und bekam auch sofort einen Anruf von Frau Renate M. Wir vereinbarten gleich einen persönlichen Termin bei mir Zuhause für den nächsten Tag, am 14. November 2010. Ich war sehr angetan, weil der 14. ein Sonntag war. Frau M. war so einfühlsam und hatte sich an dem besagten Sonntag ganz viel Zeit für mich genommen. Ich erzählte ihr meine Geschichte (Gewalt- und sexueller Missbrauch), die lange Jahre zurückliegt, mich aber im vergangenen Jahr so exzessiv überrollte ( dadurch die entstandene Posttraumatische Belastungsstörung), so dass ich wusste, ich muss mir Unterstützung holen. Dazu fiel mir der Weißen Ring ein! Allen Mut und Kraft zusammen genommen und mich dem Weißen Ring anvertraut. Nach unserem Gespräch kamen Frau M. und ich überein, dass sie sich am nächsten Tag mit ihren Chef vom Weißen Ring in Verbindung setzten wollte, um zu besprechen, inwieweit man mich auch finanziell unterstützen kann. Am 16.11.2010 kam Frau  M. wieder zu mir nach Hause, mit einigen Formularen…es ging dabei unter anderem um einen Beratungsscheck für den Anwalt, der direkt vom Weißen Ring zu dem Anwalt geschickt werden sollte und auf finanzieller Unterstützung.<br />
Wegen meiner gesundheitlichen Situation war ich sehr froh, dass ich im Namen des Weißen Ringes einen Anwalt empfohlen bekommen hatte, der mich in Sachen Opferschutz beraten und verteidigen sollte. So habe ich mich an diesem empfohlenen Anwalt gewandt und ihm auch meine privaten Angelegenheiten anvertraut! Das lief schon schief!<br />
Da meine Psyche und die damit verbundenen körperlichen Beschwerden sich seit 2009 nicht wieder erholten, sah ich mich gezwungen im letzten Jahr die EU-Rente zu beantragen. In der Zwischenzeit wurde mir im Februar 2011 ab dem 09. August 2010 die Rente zugesprochen und ein Feststellungsbescheid vom Landesamt für soziale Dienste Schleswig Holstein einen Grad der Behinderung  (GDB) von 50% zugesprochen bekommen.<br />
Im Laufe der Zeit habe ich mich mit Frau M. zu Gesprächen, ihrer Betreuung und sogar die Begleitung zu Behörden, ganz unbürokratisch, verlassen und freuen können.<br />
Am 09. Mai 2011, also knapp ein halbes Jahr später, wurde mir von Frau M. offeriert, dass am vergangen Freitag eine Sitzung des Weißes Ringes stattfand und sie meinen Fall, aus aktuellem Anlass,  nochmals vorstellig machte und leider die Aussage bekam: „In meinem Fall sei der Weiße Ring raus, da ich ein „Altfall“ bin und für solche Fälle keine Möglichkeiten zur finanziellen Hilfe gesehen werden! Ist es denn möglich, dass es in solchen Fällen wie der Meinigen, solche Gruppierungen aus der finanziellen Leistung herausfallen. Durch meine Historie hatte ich sehr viele Ausgaben für Kuren und ärztliche Betreuung und Verdienstausfall. Was mich in große finanzielle Nöte gerade seit 2009/2010 stürzte.<br />
So wie ich das Aufgabengebiet vom weißen Ring nun verstanden habe, gibt es für mich keine finanzielle Hilfe, weil ich als Altfall gelte.<br />
Für mich als „Altfall“ kann ich nichts für die Spätfolgen meiner Gesundheit! Ich fühle mich alleingelassen! Ist schon schlimm genug, das mein gesundheitlicher Zustand mich immer wieder zusammen brechen lässt und lähmt!<br />
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Einzige in Sachen „Altfall“ bin und würde mich freuen, wenn Sie unsere „Gruppierung ALTFALL“ nochmals überdenken und innerhalb des weißen Ringes nochmals diskutieren könnten, inwieweit man uns auch finanziell unterstützen kann.<br />
Mein außerordentliches Dankeschön gilt nachwievor Ihrer Mitarbeiterin  M.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>W. O.</p>

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		<title>Entschädigung nach vielen Jahren</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/05/03/entschadigung-nach-vielen-jahren/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 14:51:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Süddeutsche.de 03.05.2012 Recht &#8211; Urteile: Sexueller Missbrauch: Entschädigung nach vielen Jahren Stuttgart (dpa/tmn) &#8211; Laut Opferentschädigungsgesetz haben Missbrauchte auch Jahre nach der Tat noch Anspruch auf Entschädigung, hat die Deutsche Anwaltsauskunft bekanntgegeben. Wer als Kind oder Jugendlicher sexuell durch den Vater missbraucht worden ist, kann bei einer psychischen Erkrankung Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen. Dies [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Süddeutsche.de 03.05.2012</p>
<p><strong>Recht &#8211; Urteile: Sexueller Missbrauch: </strong><br />
<strong>Entschädigung nach vielen Jahren</strong></p>
<p>Stuttgart (dpa/tmn) &#8211; Laut Opferentschädigungsgesetz haben Missbrauchte auch Jahre nach der Tat noch Anspruch auf Entschädigung, hat die Deutsche Anwaltsauskunft bekanntgegeben.<br />
Wer als Kind oder Jugendlicher sexuell durch den Vater missbraucht worden ist, kann bei einer psychischen Erkrankung Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen. Dies gilt auch noch nach Jahren. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 6 VG 584/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.</p>
<p><a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1309857" target="_blank">Weiter lesen&#8230;</a></p>

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		<title>LSG Stuttgart stärkt Missbrauchsopfer</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2012/03/07/lsg-stuttgart-starkt-missbrauchsopfer/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 11:03:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[– Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[– Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[– Verjährungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Juraforum 07.03.2012 Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch der Opfer von sexuellem Missbrauch auf staatliche Hilfen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 6. März 2012, bekanntgegebenen Urteil kann ihnen Opferentschädigung auch dann zustehen, wenn sie dies erst Jahre später beantragen (Az.: L 6 VG 584/11). Weiter leiten&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Juraforum 07.03.2012</p>
<p>Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch der Opfer von sexuellem Missbrauch auf staatliche Hilfen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 6. März 2012, bekanntgegebenen Urteil kann ihnen Opferentschädigung auch dann zustehen, wenn sie dies erst Jahre später beantragen (Az.: L 6 VG 584/11).</p>
<p><a href="http://www.juraforum.de/recht-gesetz/lsg-stuttgart-staerkt-missbrauchsopfer-390986" target="_blank">Weiter leiten&#8230;</a></p>

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		<title>Opferentschädigungsrecht und besondere Probleme in Fällen sexuellen Missbrauchs</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2011/08/04/opferentschadigungsrecht-und-besondere-probleme-in-fallen-sexuellen-missbrauchs/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 14:39:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Dr. Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht/ Essen, Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“, 22.07.2011 Quelle: http://beauftragte-missbrauch.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht/ Essen, Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“, 22.07.2011</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://beauftragte-missbrauch.de/file.php/113/Opferentschaedigungsrecht_und_besondere_Probleme_in_Faellen_sexuellen_Missbrauchs_22_07_11.pdf" target="_blank">http://beauftragte-missbrauch.de</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Präzedenzfall enthüllt: Runder Tisch Heimerziehung fällt hinter geltendes Recht zurück</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/12/24/prazedenzfall-enthu%cc%88llt-runder-tisch-heimerziehung-fallt-hinter-geltendes-recht-zuru%cc%88ck/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Dec 2010 08:54:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[gbs-Pressemitteilung (Zur Veröffentlichung freigegeben am 22.12.2010) Präzedenzfall enthüllt: Runder Tisch Heimerziehung fällt hinter geltendes Recht zurück Eine angemessene Entschädigung vieler Heimopfer ist bereits möglich Berlin. Am Runden Tisch Heimerziehung forderten die Opfervertreter eine Rentenzahlung in Höhe von 300 Euro monatlich. Zu viel, meinten die Experten des Staates und der Kirchen. Ein aktueller Präzedenzfall zeigt jedoch, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>gbs-Pressemitteilung (Zur Veröffentlichung freigegeben am 22.12.2010)</p>
<p>Präzedenzfall enthüllt: Runder Tisch Heimerziehung fällt hinter geltendes Recht zurück</p>
<p>Eine angemessene Entschädigung vieler Heimopfer ist bereits möglich</p>
<p>Berlin. Am Runden Tisch Heimerziehung forderten die Opfervertreter eine Rentenzahlung in Höhe von 300 Euro monatlich. Zu viel, meinten die Experten des Staates und der Kirchen. Ein aktueller Präzedenzfall zeigt jedoch, dass ehemalige Heimkinder schon jetzt eine etwa doppelt so hohe Entschädigungsrente erhalten können.</p>
<p>Manchmal zahlt sich Hartnäckigkeit aus: Alexa Whiteman, die als junges Mädchen im Würzburger Marienheim von einem Priester sexuell missbraucht und von Ordensschwestern geschlagen und terrorisiert wurde, verklagte das Bistum Würzburg auf Schmerzensgeld und stellte gleichzeitig einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Während das Verfahren gegen die Kirche scheiterte, da das Bistum auf die Verjährung der Taten pochte, kam die bayerische Sozialverwaltung zu dem Ergebnis, dass die Schilderungen der Antragstellerin über die erlittenen „körperlichen Misshandlungen und den sexuellen Missbrauch“ glaubhaft sind und Frau Whiteman schwere Schäden davontrug, weshalb ihr eine Schwerbeschädigtenrente zugesprochen wurde.</p>
<p>Auch wenn kein Einzelfall mit dem anderen vergleichbar ist (so musste bei Alexa Whiteman neben der Schädigung im Heim ein Gewaltakt im Jahr 2000 berücksichtigt werden), lässt sich der Vorgang als Präzedenzfall einstufen. Nach vorsichtigen Schätzungen ihres Rechtsanwalts Christian Sailer sowie der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die Frau Whiteman in ihrem Verfahren unterstützte, lässt sich die Entschädigung, die die Fünfzigjährige allein aufgrund ihres Heimaufenthaltes erhält, auf etwa 600 Euro monatlich bemessen – das Doppelte der Summe, die die Heimkinder vergeblich am Runden Tisch forderten!</p>
<p>Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, empfahl betroffenen Heimkindern, dem Vorbild von Alexa Whiteman zu folgen und einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen: „Der Runde Tisch Heimerziehung hat das Ausmaß des Unrechts an ehemaligen Heimkindern deutlich gemacht. Das ist ebenso zu begrüßen wie die vorgeschlagenen Beratungsstellen für Heimopfer. Allerdings sind die in Aussicht gestellten Entschädigungssummen beschämend. Sie liegen nicht nur weit unter dem, was in anderen Ländern gezahlt wurde, sondern fallen sogar hinter das zurück, was nach geltendem Recht hier in Deutschland möglich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die hochrangigen Vertreter des Staates und der Kirchen, die am Runden Tisch saßen, davon keine Kenntnis hatten.“</p>
<p>Rechtsanwalt Christian Sailer kritisierte in seiner Bewertung des Falls vor allem die „unrühmliche Rolle“ der Kirchen: „Der Fall Whiteman zeigt in exemplarischer Form, wie verlogen die kirchlichen Beteuerungen sind, für die Opfer zu sorgen. Wenn es um Wiedergutmachung geht, entzieht sich die Kirche ihrer Verantwortung und verlegt sich unbarmherzig auf den juristischen Trick der Einrede der Verjährung. Sie überlässt es dem Staat, die größte Not der Opfer kirchlicher Verbrechen zu lindern, demselben Staat, von dem sie aufgrund uralter Verträge Milliarden kassiert – mit dem Hinweis, der Staat könne sich nicht auf Verjährung berufen.“</p>
<p>gbs-Sprecher Schmidt-Salomon machte deutlich, dass die direkten Verursacher des Unrechts, überwiegend kirchliche Institutionen, von den Sozialbehörden für die Entschädigungen nach dem OEG in Regress genommen werden können: „Die deutschen Kirchen sind die reichsten der Welt mit einem Vermögen von über 700 Milliarden Euro. Es ist an der Zeit, ihnen klarzumachen, dass sie sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen können.“</p>
<p>Der Verein ehemaliger Heimkinder (VeH), der die Empfehlungen des Runden Tisch Heimerziehung in der vergangenen Woche scharf kritisiert hatte, gab heute bekannt, dass er Kontakt mit Rechtsanwalt Sailer aufnehmen werde, um seine Mitglieder entsprechend beraten zu können. „Der Fall Whiteman gibt uns Hoffnung, dass wir Heimkinder letztlich doch nicht mit leeren Händen dastehen werden“, erklärte VeH-Vorsitzende Monika Tschapek-Güntner.</p>
<p>Zum rechtlichen Hintergrund: Heimkinder können im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes Rentenzahlungen für Gewalttaten in Heimen erhalten, auch wenn die Vorfälle weit zurückliegen und die unmittelbaren Schädiger (Kirchen, Sozialeinrichtungen etc.) sich auf Verjährung berufen. Liegen die Heimaufenthalte vor 1976 (dem Jahr des Inkrafttretens des OEG), so sind sie zu berücksichtigen, sofern durch sie ein Schädigungsgrad in Höhe von mindestens 50 Prozent erreicht wird. Dies wurde von der Behörde im Fall von Frau W. anerkannt. Durch die zweite, im Jahr 2000 stattgefundene Gewalteinwirkung wurde der Schädigungsgrad im vorliegenden Fall auf 70 Prozent erhöht, doch auch bei einem Schädigungsgrad von „nur“ 50 Prozent hat ein Opfer Anspruch auf eine Schwerbeschädigtengrundrente sowie auf eine Ausgleichsrente.</p>
<p>Wichtig ist dabei, dass das Opferentschädigungsverfahren Beweiserleichterungen für die Geltendmachung der Schäden vorsieht. (Auch hier gehen die Empfehlungen des Runden Tisch Heimerziehung nicht über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus!) Sofern ein Antragsteller beim Nachweis der mit der Schädigung in Zusammenhang stehenden Tatsachen in Beweisnot gerät, können seine eigenen Angaben der Entscheidung zugrunde gelegt werden, wenn sie glaubhaft erscheinen. Eine zweite Beweiserleichterung besteht darin, dass der Ursachenzusammenhang zwischen den Schädigungshandlungen und den daraus resultierenden gesundheitlichen und beruflichen Folgen nicht stringent nachgewiesen werden muss. Es genügt, dass der Ursachenzusammenhang wahrscheinlich ist. Diese Beweiserleichterungen wurden im vorliegenden Fall genutzt – und könnten auch von anderen Heimkindern geltend gemacht werden, die in Folge ihres Heimaufenthalts schwer beschädigt sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden.</p>
<p>Betroffene Heimkinder können sich an den VeH wenden (www.veh-ev.info). Rechtsanwalt Sailer kann leider keine Mandate mehr übernehmen. Auch ist die gbs aufgrund ihres begrenzten Budgets nicht in der Lage, weitere Einzelverfahren zu unterstützen. Juristischen Beistand erhalten Heimopfer u.a. bei Opferanwalt Robert Nieporte (www.kanzlei-nieporte.de). Weitere Infos unter: www.jetzt-reden-wir.org.</p>
<p>Pressekontakt: Elke Held (gbs-Presseabteilung), 0651/9679503, presse@giordano-bruno-stiftung.de www.giordano-bruno-stiftung.de</p>
<p><a href="http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2010/12/pm_221210.pdf" target="_blank">Pressemitteilung als PDF herunter laden</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>zu Gunsten eines Ehemaligen Heimkindes</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2010/11/30/zu-gunsten-eines-ehemaligen-heimkindes/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 19:55:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://netzwerkb.org/?p=5479</guid>
		<description><![CDATA[Entscheidung des Landesversorgungsamtes Bayern vom 7.10.2010 zu Gunsten eines Ehemaligen Heimkindes Im Oktober 2010 hat das Landesversorgungsamt (Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth) „als Folge von Schädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz“ einer heute neunundvierzigjährigen Frau, die viele Jahre ihrer Kindheit und Jugend in einem (kirchlich geführten) Heim der Jugendfürsorge leben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entscheidung des Landesversorgungsamtes Bayern vom 7.10.2010 zu Gunsten eines Ehemaligen Heimkindes</p>
<p>Im Oktober 2010 hat das Landesversorgungsamt (Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth) „als Folge von Schädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz“ einer heute neunundvierzigjährigen Frau, die viele Jahre ihrer Kindheit und Jugend in einem (kirchlich geführten) Heim der Jugendfürsorge leben musste, eine Schwerbeschädigten-Versorgung zuerkannt.<br />
In der Begründung heißt es: „Sie sind während ihres Aufenthalts im Marienheim Würzburg in der Zeit von Mai 1964 bis September 1974 das Opfer von Gewalttaten im Sinne des § 1 OEG in Form von körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch geworden.<br />
Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung ist die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs erforderlich, woran vorliegend kein Zweifel besteht.“<br />
Die Antragstellerin hat über lange Zeit in einem Heim der Jugendfürsorge sexuelle Gewalt und andere Misshandlungen erdulden müssen. Diese Taten wurden an ihr vor der Verabschiedung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) im Jahre 1976 verübt. Folgen von Gewalttaten, die vor diesem Datum stattfanden, werden in Verfahren nach dem OEG in der Regel nicht anerkannt. Es gibt in diesem Gesetz aber eine Härteregelung (§ 10a Abs. 1 OEG), nach der Personen, die in der Zeit vom 23.5.1949 bis 15.5.1976 Opfer von Gewalttaten wurden, entschädigt werden können, wenn sie „allein in Folge dieser Schädigung schwerbeschädigt sind“ und „bedürftig“ sind.<br />
Die „Beschädigtenversorgung“ beinhaltet in diesem Fall auch einen „Berufsschadensausgleich“ und eine „Ausgleichsrente“.<br />
Entscheidend für den Beschluss des Landesversorgungsamtes Bayern waren die im OEG vorgesehenen „Beweiserleichterungen“: Soweit ein Antragsteller beim Nachweis der mit der Schädigung im Zusammenhang stehenden Tatsachen in Beweisnot gerät, können seine eigenen Angaben der Entscheidung zugrunde gelegt werden, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls glaubhaft erscheinen. Der „Ursachenzusammenhang“ zwischen den Schädigungshandlungen und den aus ihnen resultierenden gesundheitlichen und beruflichen Folgen muss nicht stringent nachgewiesen werden, sondern es genügt, dass der Ursachenzusammenhang wahrscheinlich ist.<br />
Für die Empfehlungen des Rundes Tisches Heimerziehung bezogen auf finanzielle Entschädigungsleistungen für Ehemalige Heimkinder durch den Bund, die Länder, die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände hat dieser Beschluss des Landesversorgungsamtes Bayern große Bedeutung. Viele Ehemalige Heimkinder haben unter ähnlichen Gewalttaten leiden müssen wie die Antragstellerin. Bei vielen<br />
11<br />
ist das „Einkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit durch die Schädigungsfolgen gemindert“ worden und viele können „in Folge ihres Gesundheitszustands (…) eine ihnen zumutbare Erwerbstätigkeit nicht oder nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben“ (Zitate aus der Begründung des Beschlusses des Landesversorgungsamtes Bayern).<br />
Damit erkennt das Landesversorgungsamt an, dass die während der Heimerziehung erlittenen Schädigungen zu einer erheblichen Minderung der Lebenschancen (berufliche Teilhabe und Einkommen) geführt haben, und es berechnet auf dieser Grundlage einer monatliche Entschädigungsrente für eine Schwerbeschädigte, die sehr viel höher ist als der von den Ehemaligen Heimkindern am Runden Tisch Heimerziehung geforderte Entschädigungsbetrag. Dieser Beschluss macht 1. deutlich, wie unhaltbar die Abwehr der VertreterInnen der Öffentlichen und Freien Träger der Jugendhilfe am Runden Tisch Heimerziehung gegenüber einer für den Einzelnen spürbaren, seine finanzielle Situation wirklich verbessernden Entschädigungszahlung ist, und er zeigt 2. wie zurückhaltend die Forderungen der Ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung auf eine Rente von Euro 300 monatlich oder wahlweise von ca. 60.000 Euro Einmalzahlung ist, die nicht auf andere soziale Transferleistungen angerechnet werden darf.<br />
Von allergrößter Bedeutung für die „Nachweispflicht“ der Opfer der Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre sind die zitierten „Beweiserleichterungen“, weil sehr viele Ehemalige Heimkinder, deren Jugendamts-, Vormundschafts- und Heimakten vernichtet wurden oder nicht mehr auffindbar sind, nur so zu ihrem Recht kommen können.<br />
Dass der Ursachenzusammenhang zwischen den während der Erziehung im Heim erlittenen Schädigungen und ihren Folgen für das berufliche Leben nicht stringent nachgewiesen werden muss und es genügt, wenn dieser Zusammenhang wahrscheinlich ist, sollte bei der Entschädigung Ehemaliger Heimkinder aus einem einzurichtenden nationalen Entschädigungsfonds als Leitlinie für alle lebenslangen Negativfolgen der Erziehung im Heim übernommen werden.<br />
Der Antragstellerin wurde von der Behörde geglaubt, obwohl der Freie Jugendhilfeträger, in dessen Heim sie zehn Jahre lang misshandelt wurde, jeden einzelnen konkreten Vorwurf bestreitet und alles versucht hat, um in dem jahrelangen Verfahren die Glaubwürdigkeit der Antragstellerin infrage zu stellen.<br />
Diese hatte bereits 2003 dem zuständigen Versorgungsamt ihre Misshandlungen während der Jahre im Heim geschildert, das aber diese Mitteilungen nicht zum Anlass nahm, ein Opferentschädigungsverfahren einzuleiten. Im Jahre 2004 versuchte sie abermals, ein OEG-Verfahren zu erreichen. Der zuständige Beamte hielt sie aber von der Stellung eines formellen Antrags ab, indem er ihr einredete, dass sie damit keinen Erfolg haben werde. Den jetzt vom Landesversorgungsamt Bayern positiv entschiedenen Antrag stellte sie schließlich 2008. Im Bescheid des Landesversorgungsamtes werden das Nicht-Handeln beziehungsweise die Zurückweisung des ursprünglich zuständigen Versorgungsamtes gerügt: Das OEG sei „unrichtig“ angewendet worden und das Versorgungsamt sei von einem<br />
12<br />
„unrichtigen Sachverhalt“ ausgegangen. Der Antragstellerin seien „soziale Leistungen zu Unrecht“ vorenthalten worden.<br />
Wenn auch davon ausgegangen werden kann, dass diese Entscheidung des Landesversorgungsamtes Bayern im Kontext der gesellschaftlichen Aufklärung über die gewaltförmige Erziehung in den Heimen der Jugendfürsorge der vierziger bis siebziger Jahre möglich geworden ist, muss dennoch leider gesagt werden, dass es sich um eine Einzelentscheidung handelt. Es ist nicht zu erwarten, dass die Versorgungsämter bundesweit der Argumentation des Landesversorgungsamtes Bayern folgen werden. Außerdem ist der „lange Weg“ eines OEG-Verfahrens den allermeisten Ehemaligen Heimkindern altersmäßig und kräftemäßig nicht mehr zuzumuten. Die Antragstellerin in dem hier berichteten Verfahren war zu Beginn dieses langes Weges dreiundvierzig Jahre alt und ist damit eines der jüngsten Ehemaligen Heimkinder, die gegenwärtig um ihre Rehabilitation und ihre Entschädigung kämpfen. Dass sie nicht aufgegeben hat und sich schließlich durchsetzen konnte, ist ihrer persönlichen Stärke, einem außergewöhnlich unterstützenden sozialen Netz und einigen glücklichen Umständen zu verdanken. Auch die entwürdigende, mit der Gefahr posttraumatischer Reaktionen verbundene Prozedur eines OEG-Verfahrens, in dem in der Regel die Glaubwürdigkeit Ehemaliger Heimkinder infrage gestellt wird, ist unzumutbar. Es geht also nicht, mit dem Verweis auf die Entscheidung des Landesversorgungsamtes Bayern Ehemalige Heimkinder auf ein Opferentschädigungsverfahren nach dem OEG zu verweisen.<br />
Der Beschluss des Landesversorgungsamtes Bayern zeigt aber, wie eine Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung in seinem im Dezember 2010 zu erwartenden Endbericht, bezogen auf die finanzielle Entschädigung Ehemaliger Heimkinder, und das Verfahren zur Erlangung einer solchen Entschädigung aussehen müsste. Das Landesversorgungsamt Bayern ist keine humanistisch orientierte Sozialstation, sondern eine juristisch nüchtern erwägende und rechnende Behörde, die geltendes Recht angewendet und das nicht rechtmäßige Handeln vorgelagerter Behörden kritisiert und korrigiert hat. Die VertreterInnen des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Kirchen und Wohlfahrtsverbände sollten sich an diesem Beispiel orientieren.<br />
Die Antragstellerin hat die Unterzeichnenden, die sie in ihrem OEG-Verfahren juristisch und fachlich geholfen haben, gebeten, mit dieser Stellungnahme die in jeder Hinsicht berechtigten Forderungen der Ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung in Berlin zu unterstützen.<br />
Berlin, 9. November 2010<br />
Dr. Christian Sailer Prof. Dr. Manfred Kappeler<br />
Rechtsanwalt Erziehungswissenschaftler</p>

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		<title>Gewalt in Gesellschaft und Strafrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 17:42:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Häusliche Gewalt und Traumatisierung Geschrieben von: Barbara &#8211; Rose Legeler Teil 1 &#8211; Gewalt in Gesellschaft und Strafrecht Kassel. Zunächst einmal zur häuslichen Gewalt allgemein: Sucht man im Internet unter dem Stichwort Gewalt in der Familie, so taucht als erstes der Gewaltbericht der österreichischen Bundesregierung auf. Im Vorwort stellen die Autoren dar, dass ein Unrechtsempfinden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Häusliche Gewalt und Traumatisierung</strong></p>
<p>Geschrieben von: Barbara &#8211; Rose Legeler</p>
<p><strong>Teil 1 &#8211; Gewalt in Gesellschaft und Strafrecht</strong></p>
<p><strong>Kassel.</strong> Zunächst einmal zur häuslichen Gewalt allgemein: Sucht man im Internet unter dem Stichwort Gewalt in der Familie, so taucht als erstes der Gewaltbericht der österreichischen Bundesregierung auf. Im Vorwort stellen die Autoren dar, dass ein Unrechtsempfinden für Gewalt in Familien im Grunde über Jahrtausende nicht vorhanden war. So hatte z. B. eine Form des römischen Strafrechts im Jahre 374 nach Christus erstmalig überhaupt zu einer Ächtung der Kindstötung als Mord geführt. Die Begründung für diesen Schritt lag jedoch weniger in einer Ächtung von Gewalt oder respektvolleren Haltung gegenüber Kindern, sondern in der Besorgnis um die abnehmende Bevölkerungszahl Roms.<span id="more-577"></span></p>
<p>Demgegenüber wurden Misshandlungen an Kindern, Verstümmelungen, Aussetzen und Ähnliches bedenkenlos gebilligt. Ähnlich war es um die Rechte der Frau bestellt, noch dazu, wenn diese verheiratet war. Erst im Jahre 1900 wurde erstmals körperliche Gewaltanwendung gegenüber Frauen in der Ehe mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches strafbar. In Österreich wurde die Vergewaltigung in der Ehe 1989 der außerehelichen Vergewaltigung gleichgestellt, in der Bundesrepublik Deutschland erst im Jahre 1997. Bis 15.05.1997 wurde Vergewaltigung in und außerhalb der Ehe unterschiedlich behandelt und auch unterschiedlich gesehen.</p>
<p>Vergewaltigung innerhalb der Ehe war zuvor unter den Begriffen Nötigung und Körperverletzung ein „Vergehen mit  niedrigen Strafrahmen“. Dies bedeutete u. a., dass es in der Kriminalstatistik nicht in der Rubrik Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung erfasst wurde. Dies bedeutete natürlich auch, dass eine Bestrafung und Verfolgung von Tätern kaum stattfand, das sog. „öffentliche Interesse“ wie auch das Strafmaß gering war und demzufolge auch wegen subjektiver Aussichtslosigkeit kaum angezeigt wurde.</p>
<p>Wenn wir uns den Ereignissen in Deutschland zuwenden, so ist aus verschiedenen Informationsquellen Folgendes zusammenzutragen:</p>
<p>Die derzeitige Internetveröffentlichung der CDU gibt die oben genannten Daten zur strafrechtlichen Veränderung der Sichtweise zu innerehelicher sexueller Gewalt wieder. Diese Seite verweist auch auf die Höherstufung des sexuellen Missbrauchs an Kindern in 1997 vom „Vergehen“ zum „Verbrechen“, was dann auch mit einer Strafmaßerhöhung von maximal 10 auf maximal 15 Jahren bei Verurteilung einherging. Entsprechend dem Strafmaß veränderten sich auch die Verjährungsfristen, gleichzeitig wurde eine Veränderung des Beginns der Verjährungsfrist wirksam, seit dieser Strafrechtsreform beginnt die Verjährungsfrist ab dem 18. Lebensjahr. Bei einem Straftatbestand, der ein Strafmaß von 10 Jahren nach sich ziehen würde, beträgt die Verjährungsfrist daher ab dem 18. Lebensjahr jetzt 10 Jahre. Zuvor bestand eine, wie bei anderen Straftaten auch, laufende Verjährungsfrist beginnend mit dem Zeitpunkt der Straftat. Schon hieran wird sehr deutlich, was das für den Missbrauch an Kindern hieß. Im Einzelfall wurde dadurch verhindert, dass eine Anzeige der Straftat überhaupt zustande kommen konnte, da sich das Kind noch bei Ablauf der Verjährungsfrist in Abhängigkeit vom Täter im Sinne der elterlichen Gewalt befinden konnte.</p>
<p>Neben der veränderten Sichtweise im Strafrecht ist an dieser Stelle auch die Einführung des Opferentschädigungsgesetzes 1986 zu nennen, das erstmals versuchte, den Status der Opfer in einem gesicherteren Rahmen zu überführen. Nichts desto trotz muss aus der beobachteten Praxis angenommen werden, dass die Einführung und Umsetzung der Verwaltungsabläufe zur Beantragung von Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sehr schleppend verlief und erst in den letzten 2 bis 3 Jahren auch im Bewusstsein professioneller Helfer eine größere Rolle spielt. Sehr häufig wissen auch Mitarbeiter in Beratungsstellen nicht über die Abläufe des OEG Bescheid oder denken im entscheidenden Moment nicht daran, Betroffene zu informieren.</p>
<p>Häufig besteht eine Verwechslung oder unsachgemäße Verknüpfung zwischen der OEG &#8211; Antragstellung und der Erstattung einer Strafanzeige. Gelegentlich gehen auch die Integrationsämter (früher Versorgungsämter genannt) in ihren Umgangsweisen mit der Beantragung nach dem OEG von Verwaltungsrichtlinien aus, die über den Sinn und die Absicht des Gesetzes hinweggehen. So ist z. B. die Erstattung einer Strafanzeige für einen OEG- Antrag nicht zwingend erforderlich. Dies wird jedoch von meist juristisch wenig erfahrenen Verwaltungsangestellten den Opfern gegenüber häufig behauptet. Das OEG stellt den Versuch einer Entkopplung von strafrechtlicher Verfolgung mit nachfolgenden zivilrechtlichen Ansprüchen und einem Entschädigungsanspruch gegenüber der Gesellschaft aufgrund erlittener Schädigung dar. Hierauf soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter eingegangen werden, außer auf die bereits dadurch ankündigende Problematik, dass der  Umgang mit Opfern von Gewalt und insbesondere sexueller Gewalt immer noch dergestalt ist, dass Opfer gelegentlich auch durch Institutionen schlechter behandelt werden als Täter und man Opfern immer noch mit größerer Skepsis begegnet als Tätern.</p>
<p>Als Beispiel möchte ich hierbei anführen, dass die so genannte „Handlung im Affekt“ im Fall eines Strafprozesses für einen Täter strafmildernd wirkt. Hierbei wird ihm auch zugebilligt, dass er sich bei einer Affekthandlung nicht an jedes Detail der Gewalt tat erinnern kann, die durch diese Erinnerungslücken fehlenden Tathergangsinformationen werden nicht als böswillig verschwiegen oder als Beleg für Unglaubwürdigkeit angesehen, sondern als psychische Auswirkung einer Affekthandlung gebilligt. Im Gegensatz hierzu werden Opfern immer noch, zum Teil nicht nur vor Gericht, sondern sogar im OEG – Verfahren, wo dies gar nicht hingehört, inkohärente Aussagen in Zusammenhang mit der Gewalt tat als unglaubwürdig ausgelegt. Eine psychische Traumatisierung wie sie durch das Ausgeliefertsein an einen Täter im Moment der Gewaltausübung oder sexuellen Bemächtigung auftritt, wird vollkommen ignoriert. Die affektive Belastung des Opfers, die aus psychotherapeutischer Sicht als wesentlich höher eingeschätzt werden muss als die des Täters, wird verleugnet. Es werden harte Maßstäbe an widersprüchliche Aussagen oder das Erinnerungsvermögen angelegt, die dem Täter erspart bleiben. Auf diese Weise wird die gesellschaftliche Tendenz, Opfer als unglaubwürdig darzustellen, sehr deutlich.</p>
<p>Woher kommt diese Tendenz? Wie im ersten Absatz dargestellt könnte man meinen, dass eine jahrtausendlange Übung der Täter – Opfer – Struktur, insbesondere in patriarchalischen Gesellschaften allgemein und in Familien im Besonderen, hier seine Wirkung hinterlassen hat. Nicht nur Kirche und Staat fordern hierarchische Unterordnung oder sind je nach Grundlagen der Ordnungssysteme erst am Ende der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts von einer klaren Unterprivilegierung Schwächerer abgerückt, nein, es ist auch in den Köpfen aller Beteiligten, dass ein Opfer meist selbst schuld ist, es schon Gründe haben wird, warum Misshandlung und Gewalt ausgeübt wurde, wobei gelegentlich entschuldigend der Faktor der Provokation ins Feld geführt wird. Gesellschaftlich ist es die schlechtere Rolle, Opfer zu sein, die aggressive Gewalthandlung des Täters ist die weniger geächtete Verhaltensweise im öffentlichen Bild, das nach wie vor durch eine Ideologie der Stärke gekennzeichnet ist.</p>
<p>Wie selbstverständlich hierarchische Bezüge immer noch im Kopf auch jedes einzelnen Gesellschaftsmitglied stecken und sich im Detail erneut einschleichen, kann vielfältig aufgefunden werden. Hier ist der gedankenlos bei weiblichen Vornamen durchgängig mit „Herr“ adressierte Werbebrief genauso zu sehen wie die Formularsätze der Steuererklärung, die noch heute den Hauptverdiener in einer ehelichen Gemeinschaft als Ehemann deklariert und Schwierigkeiten hat, wenn das Geschlechterverhältnis ein anderes ist. Selbstverständlich klingt es für uns alle ein wenig pingelig, wenn auf die weibliche Form in Texten bestanden wird, weil wir wieder daran erinnert werden, dass es diese Ungleichheit überhaupt gibt. Und diese Ungleichheit bedeutet nach wie vor ein Machtgefälle und bedeutet nach wie vor die Vorbereitung für familiäre und häusliche Gewalt, letztlich natürlich auch für gesellschaftliche Formen von Gewalt.</p>
<p>Das Internet gibt Aufschluss über die realen Machtverhältnisse: Hier kann man lesen, dass 96 % der Täter im Falle sexueller Gewalt Männer sind und diese sich in einem hohen Prozentsatz im so genannten Nahbereich des Opfers befinden. Wir können lesen, dass Opfer ab da kontinuierlich nur noch als weiblich definiert wird (immer noch Informationsseite der CDU) und dass Mädchen im Durchschnitt 6 Personen ansprechen, um sie über sexuelle Gewalt zu informieren und erst die 7. Person dem Kind glaubt bzw. reagiert . Wir erfahren, dass die Aufklärungsquote von sexueller Gewalt an Kindern bei 63,4 % liege. Bezüglich der Aktenkundigkeit von Vorfällen gehe man von einer Dunkelziffer von 2/3 bei ca. 20 % betroffenen Mädchen und 10 % betroffenen Jungen in der Allgemeinbevölkerung  aus.</p>
<p>Auf der Homepage der katholischen Universität Eichstätt findet man die Information, dass bei einer neueren Untersuchung (als Wiederauflage einer früheren Untersuchung in der Universität Dortmund), diesmal durchgeführt mit Hilfe telefonischer Umfragen, 62 % der Angerufenen telefonische Aussagen machen, diese die Eltern-Kind- Gewalt mit 28,4 % angeben, die Gewalt gegenüber Partnern und Kindern mit 3,5 % und gegenüber ausschließlich dem Partner mit 2,4 %. Befragt nach der Art der Gewaltausübung (z.B. Ohrfeigen, Faustschläge etc.) und der Tendenz, auch selbst Gewalt auszuüben wird deutlich, dass in einem sehr hohen Prozentsatz auf die Methode von Gewalt zurückgegriffen wird, die selbst erlebt wurde und dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemand körperliche Gewalt ausübt, mit der Häufung selbst erlittener Gewalt steigt.</p>
<p>Diese Ergebnisse sind bereits in früheren Untersuchungen vorgelegt worden.</p>
<p>Ein Blick in die vom Bundesministerium für Justiz veröffentliche Kriminalstatistik klärt uns auf, dass bei allen Schwerverbrechen die Täterhäufung zu Lasten männlicher Täter verschoben ist, d.h. über alle Schwerverbrechen wie Mord, Totschlag, schwerer Raub, schwere Körperverletzung, Geiselnahme, aber auch Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung 23 % der Täter weiblich sind, betrachtet man jedoch im engeren Sinne sexuelle Gewalt so sind die Täter nur noch zu 1,1 % weiblich und dies häufig in gemeinschaftlicher Tat mit einem männlichen Täter. Betrachtet man die Opferstatistik bzw. das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, so ist dies eindeutig zu Lasten der Frauen verschoben, so werden z. B. 16,1 Frauen pro 100.000 Einwohner Opfer sexueller Gewalt gegenüber nur 0,7 Männer pro 100.000 Einwohner.</p>
<p>Besonders gefährdet sind im Übrigen die Gruppen der 14- bis 18- und 18- bis 21-jährigen Mädchen und Frauen. Man muss jetzt aber sagen, dass in dieser Statistik z. B. der sexuelle Missbrauch an Kindern nicht einmal auftaucht.</p>
<p>Hinzu kommt noch eine ganz schwierige Besonderheit des deutschen Strafrechts, die eine Zeitlang auch die Erfassung von sexuellen Missbrauchs in seinem vollständigen Ausmaß statistisch erschwert hat, so wurden z. B. Täter im familiären Kreis nicht erfasst, weil diese unter dem Begriff Inzest verzeichnet wurden und nicht unter sexueller Missbrauch. Auch hier hatte sich also eher eine Verschiebung der statistischen Realität durch veränderte Begrifflichkeit dargestellt.</p>
<p>•    Was heißt es denn, wenn mindestens 20 % der weiblichen Bevölkerung Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit waren?<br />
•    Was heißt es denn, wenn in einem hohen Prozentsatz von Familien Gewalt zwischen Partner mit und ohne Beteiligung der Kinder eine Rolle spielt?<br />
•    Was heißt dies für die Entwicklung späterer Folgen und Krankheiten?<br />
•    Was heißt es auch, wenn wir erfahren, dass entgegen früheren Schätzungen mindestens auch 10 % der männlichen Bevölkerung von sexueller Gewalt und Misshandlung betroffen ist und was heißt in diesem Zusammenhang, dass erlebte Gewalt zur Ausübung einer ähnlichen Form von Gewalt führt, wenn  ein geeignetes Machtverhältnis besteht?</p>
<p>Ich möchte an dieser Stelle bemerken, dass das Auftreten irgendeiner anderen Krankheitsursache dieses Ausmaßes in Deutschland bereits zu einem Seuchenprogramm geführt haben würde. Wir sprechen hier rund heraus von mindestens 20 % der Gesamtbevölkerung. Dies ist eine wesentlich häufigere Krankheitsursache als irgendeine andere schädigende Einflussgröße in unserem Gesundheitswesen.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.nh24.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=26760:haeusliche-gewalt-und-traumatisierung&amp;catid=156:allgemeines-aus-gesundheit-a-wellness&amp;Itemid=93" target="_blank">http://www.nh24.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=26760:haeusliche-gewalt-und-traumatisierung&amp;catid=156:allgemeines-aus-gesundheit-a-wellness&amp;Itemid=93</a></p>

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		<item>
		<title>Opferentschädigungsgesetz (OEG)</title>
		<link>http://netzwerkb.org/2009/10/18/opferentschadigungsgesetz-oeg/</link>
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		<pubDate>Sun, 18 Oct 2009 16:33:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Folgende Übersicht zum Opferentschädigunsgesetz (OEG) kann/soll jederzeit ergänzt werden &#8211; Datenpflege und Erweiterung erfolgt durch Ihre Mitarbeit. _____________________________________________ Wikipedia Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein deutsches Bundesgesetz im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts. Es trat am 7. Januar 1985 in Kraft. Es löste das bisherige OEG vom 15. Mai 1976 ab. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz _____________________________________________ Bundesministerium der Justiz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Folgende Übersicht zum Opferentschädigunsgesetz (OEG) kann/soll jederzeit ergänzt werden &#8211; Datenpflege und Erweiterung erfolgt durch Ihre Mitarbeit.<br />
</em></p>
<p>_____________________________________________</p>
<p><strong>Wikipedia</strong></p>
<p>Das <strong>Opferentschädigungsgesetz</strong> (OEG) ist ein deutsches <a title="Bundesgesetz (Deutschland)" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_%28Deutschland%29">Bundesgesetz</a> im Bereich des <a title="Soziales Entschädigungsrecht" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Soziales_Entsch%C3%A4digungsrecht">Sozialen Entschädigungsrechts</a>. Es trat am <a title="7. Januar" href="http://de.wikipedia.org/wiki/7._Januar">7. Januar</a> <a title="1985" href="http://de.wikipedia.org/wiki/1985">1985</a> in Kraft. Es löste das bisherige OEG vom 15. Mai 1976 ab.</p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz</a></p>
<p>_____________________________________________</p>
<p><strong>Bundesministerium der Justiz</strong></p>
<p><strong>Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz &#8211; OEG)</strong></p>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/BJNR011810976.html" target="_blank">http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/BJNR011810976.html</a></p>
<p>_____________________________________________</p>
<p><strong>Opferperspektive</strong></p>
<p><strong>Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz</strong></p>
<div id="abstract">
<p>Wer in Deutschland durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (<span class="caps">OEG</span>) einen Finanzierungsanspruch für die gesundheitliche Versorgung geltend machen.</p>
<p>Die Leistungen umfassen Kosten für Heil- und Krankenbehandlung sowie Hinterbliebenen- oder Beschädigtenrenten. Schäden an Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz werden finanziert, weitere »Sachschäden« allerdings nicht. Bei Erwerbsunfähigkeit nach einem Angriff werden verschiedene Leistungen wie Versorgungskrankengeld und Beihilfen gezahlt. Im Falle einer verminderten oder ausgefallenen Erwerbstätigkeit über ein halbes Jahr wird eine Rente gezahlt.</p>
<p>Einen Antrag können alle stellen&#8230; <a href="http://www.opferperspektive.de/Beratung/Finanzielles/406.html" target="_blank">den ganzen Beitrag lesen</a></p>
<div id="navigation"></div>
</div>
<p>Quelle:</p>
<p><a href="http://www.opferperspektive.de/Beratung/Finanzielles/406.html" target="_blank">http://www.opferperspektive.de/Beratung/Finanzielles/406.html</a></p>

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	</channel>
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