Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
Herrn 11011 Berlin, 10.12.2008
Norbert Denef Platz der Republik 1
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich
Pet 4-16-07-40-027211
Sehr geehrter Herr Denef,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 04.12.2008 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/11092), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
Anlage: – 1 –
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Die Ablehnung der Petition durch den Deutschen Bundestag verstößt aus meiner Sicht gegen die Menschenrechte, weshalb ich beabsichtige, eine Beschwerde beim Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen auf der Grundlage des Grundgesetztes für die BRD. An erster Stelle des Grundgesetztes stehen die Grundrechte, von denen Artikel 1, (1) und Artikel 2, (2) für die Petition und die Beschwerde von besonderer Bedeutung sind.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html
Die hier zitierten Grundrechte schließen nicht aus, dass die Verjährungsfrist für Straftaten in Bezug auf sexualisierte Gewalt aufgehoben werden kann.
Dagegen ist die bestehende Verjährungsfrist angesichts der desolaten und desaströsen Lebenslage der Opfer ein Versagen des Gesetzgebers gegenüber den Grundrechten, sie ist ein gesellschaftlicher Skandal, dem die Gesellschaft durch ihr Aufbegehren entgegenwirken kann. Das Versprechen, das den Menschen durch die Grundrechte gegeben wird, ist eine Aufforderung an den Gesetzgeber, die gegenwärtige Gesetzeslage zu korrigieren und die Verjährungsfrist bei sexualisierter Gewalt abzuschaffen.
Ich fühle mich verpflichtet an diesem Ziel weiter zu arbeiten, denn es hängt für unzählige Opfer und deren Umfeld alles von der Abschaffung der Verjährungsfrist ab. Deshalb halte ich es auch für sinnvoll, die Sammlung der Unterschriften fortzusetzen, um die Politiker von der Notwendigkeit und Richtigkeit der Aufhebung der Verjährungsfrist im Sinne der Verwirklichung einer menschlichen Gemeinschaft zu überzeugen.
Für die Vorbereitungen meiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bedarf es juristischer Unterstützung – dafür benötige ich die notwendigen Fördermittel!
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Vorschläge oder ihre konkrete Beteiligung bitten und ich würde mich freuen, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen.
Kontaktadresse: norbert@denef.com
Freundliche Grüße
Norbert Denef
Nachfolgend die „Begründungen“ des Bundestages, mit Kommentaren von Monika Gerstendörfer (Lobby für Menschenrechte e.V.)
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