netzwerkB Pressemitteilung: Ulmer Wissenschaftler und die katholische Kirche (in der Anlage als PDF)
Die Täterorganisation katholische Kirche beruft einen internationalen Kongress in Rom ein, um die Risiken ihrer Verbrechen erkennen zu lernen – Ulmer Wissenschaftler beteiligen sich mit einem E-Learning-Konzept.
Der Vatikan ist nach wie vor nicht bereit, seine geheimen Akten über die Verbrechen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zu öffnen.
Indem sich der Vatikan gegen die Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt ausspricht, verhindert er die Aufarbeitung seiner Verbrechen.
Hätte eine Terrorzelle drei Kinder pro Woche auf dem Gewissen, stünde der Staat Kopf. Familien aber, die für Kinder Orte des Terrors sind, lässt man weitermachen. Das System der Jugendhilfen muss reformiert werden.
Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab – und suspendiert einen Pater.
In Lübeck werden die Frauenhaus-Plätze knapp, nachdem eines der beiden Häuser schließen musste. Die schwarz-gelbe Landesregierung will die Frauen über ganz Schleswig-Holstein verteilen.
Mehr als 40 Jahre ist es her, als Christian C.* im Internat des Zisterzienserklosters Mehrerau von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Jetzt will er das Kloster zur Verantwortung ziehen und fordert 150.000 Euro Schmerzengeld sowie 50.000 Euro wegen Verdienstentgangs. Vergangene Woche brachte er seine Klage beim Landesgericht Feldkirch ein. Es ist die erste und bislang einzige Klage im Zusammenhang mit den 2010 publik gewordenen Missbrauchsfällen an der Bregenzer Klosterschule. Christian C.s Martyrium beginnt im Jahr 1968, er ist damals 14 Jahre alt. Es ist die Zeit, von der er heute sagt, sie habe seine Seele kaputt gemacht. „Der Pater ging mit unermesslich hoher pädokrimineller Energie vor. Unzählige Male hat er mich in seinem Zimmer vergewaltigt, drei Jahre lang“, schildert C. im Gespräch mit den VN.
Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht
Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden.
Die Forschung verkündet sexueller Missbrauch geht zurück und die Politik lässt sich feiern. Betroffenenverbände üben scharfe Kritik und werden mit Schulbuchplagiaten abgespeist.
OLG: Kein “Obhutsverhältnis” zwischen 32-Jährigem und 14-Jähriger – Besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch gefordert
KOBLENZ (nob). Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) fordert von der Politik eine Überprüfung, wie der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte verbessert werden kann.
Mainz/Koblenz – Scharf kritisiert hat das Bildungsministerium in Mainz den Freispruch des Lehrers aus dem Kreis Neuwied. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin angeklagt. Dass das OLG hier kein dauerhaftes Obhutsverhältnis sieht, “werde der schulischen Realität nicht gerecht”, so das Ministerium.
Griechische Behinderten-Vereine laufen gegen die Entscheidung der Regierung Sturm, Pädophilie als Behinderung anzuerkennen.
Große Aufregung herrscht in Griechenland über den Umgang mit Pädophilen. Laut der Nachrichtenagentur AP soll Pädophilie demnach als staatlich anerkannte Behinderung aufscheinen. Die Regierung hat in diesem Sinne eine erweiterte Liste mit allen staatlich anerkannten Behinderungen beschlossen. Die neue Liste umfasst neben Pädophilen auch Exhibitionisten und Kleptomanen.
Seit Jahresbeginn müssen in Finnland Lehrer, Ärzte und kirchliche Mitarbeiter aufgrund eines in Kraft getreten Kinderschutzgesetzes jeden Verdacht des sexuellen Missbrauch von Kindern an die Polizei melden. Aus dieser Anzeigepflicht ist wiederum das Beichtgeheimnis ausgenommen worden, was die Tageszeitung Keskisiomalainen kritisiert.
Die Darstellung der Kirche, sei unangemessen, dass „ein reuiger Mensch in der Beichte auch über schwierige Dinge sprechen kann. So kann man sich mit Hilfe des Pfarrers von seiner Last befreien. Die strafrechtliche Verantwortung liegt dann beim Menschen selbst.“
Wenn es die Kirche als Aufgabe verstehe, sich um die Schwächsten zu kümmern, dann brauchten diese Kinder ihre Hilfe. Missbrauchte Kinder seien die Schwächsten unter den Schwachen.
Egal wie oft von Bund, Ländern und Kirchen betont wird, egal wie oft es in den Medien wiederholt wird, dass es Entschädigungszahlungen gäbe – es gibt sie nicht.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.