Zu den Ermittlungspannen im Fall des mutmaßlichen Mörders von Lena: Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage
(Berlin) – Die Polizei in Wittmund sieht sich derzeit schweren Vorwürfen ausgesetzt. Es ist die Rede von schweren Ermittlungspannen bis hin zur Frage, ob der Tod von Lena hätte verhindert werden können. Es ist wenig nachvollziehbar, dass der Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts nicht umgesetzt wurde und nach der Anzeige des Stiefvaters wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien sowie der Selbstanzeige des Täters keine weiteren Ermittlungen erfolgten. Es bedarf der gründlichen und schonungslosen Aufklärung aller Umstände.
Professor Jörg Fegert klärt bei seinem Vortrag über die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit auf
von Doro
Jörg Fegert als Gründer und Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm scheint einfach andere Stärken zu haben als die der Sprache. Oder ist (soll) es wieder der Redakteur (sein), der Fegert falsch wiedergibt?
Professor Jörg Fegert klärt bei seinem Vortrag über die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit auf
Von Konrad Dreyer
Reisensburg Es war ein ernstes Thema bei den Reisensburger Schlossgesprächen, die jetzt zum zehnten Mal im Günzburger Stadtteil stattfanden. Professor Jörg Fegert sprach dort vor etwa 70 Hörern über das Thema „Sexueller Missbrauch in der Kindheit, die Bedeutung für das weitere Leben“. Was die etwa 70 Hörer schockierte, war die hohe Zahl der Betroffenen. Laut einer Studie sind 12,5 Prozent der Bevölkerung, also jeder Achte, von sexuellem Missbrauch betroffen.
(Foto netzwerkB – SPD Parteitag, 6. Dezember 2011, in Berlin)
netzwerkB trifft sich mit dem Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach und stellt fest, dass Verlieren dennoch ein moralischer Erfolg sein kann
Berlin/Scharbeutz – In der Politik sind eindeutige Beschlüsse eine Seltenheit. Im Kampf um das Gerechte geht es zu häufig darum, das Gesicht und damit die eigenen Positionen zu wahren. Daher ist es Aufgabe der Vereine mit Vehemenz für die Sache des Gerechten einzutreten, um fragwürdige Kompromisse immer wieder aufzuhellen und zu demaskieren. Auch aus diesen Gründen enthielt sich netzwerkB der Zusammenarbeit am Runden Tisch. Dort stimmten die Mitglieder einer bloßen Verlängerung der Verjährungsfristen zu und einigten sich so auf einen fragwürdigen Kompromiss.
CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag 26.03.2012
Gleichwertige Hilfen für DDR-Heimkinder erreicht
Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR anerkannt
Bundesregierung und ostdeutsche Länder haben heute den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgestellt. Hierzu erklärt der für den Bereich Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz:
Der Mann, der in der Öffentlichkeit das Gesicht der Kirche für Aufklärung und Prävention sexualisierter Gewalt ist, soll selbst Pädosexuelle beschäftigt haben.
100 Millionen Euro sollen von Bund und Ländern für Missbrauchsopfer bereitgestellt werden. Doch wie weit die Planungen fortgeschritten sind, weiß selbst Johannes-Wilhelm Rörig nicht. “Die Betroffenen drängen. Und das zu recht”, sagt der Missbrauchsbeauftragte.
Bischof Ackermann beschäftigt sieben pädosexuelle Täter in seinem Bistum Trier. Dem Beauftragten der Regierung stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit.
…Rörig berichtete unterdessen, dass es selbst in der Bundesregierung große Probleme im Umgang mit sexueller Gewalt gebe. Drei Ministerinnen der Regierung hatten jüngst versprochen, ein Konzept für eine sogenannte Clearingstelle zu entwerfen; das ist eine leicht zugängliche Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt, die professionell klärt, ob und wie Hilfe und Therapie den Opfern zuteil wird. Nun musste Rörig bekannt geben, dass es in der Regierung keinerlei Fortschritt bei dem Thema gibt. Seine Anfrage an fünf Bundesministerien konnten diese – angeblich aus Zeitgründen – nicht beantworten….
Erfreulicher Weise kann netzwerkB mitteilen, dass der Gesprächstermin mit Wolfgang Gunkel (MdB) nicht stattfindet. Wolfgang Gunkel (MdB) ließ uns am 16.03.2012 mitteilen, „dass er die Initiative von netzwerkB unterstützt, die Verjährungsfristen ganz wegfallen zu lassen.“ (netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen)
netzwerkB hatte Ende Januar 2012 alle Mitglieder des Rechtsausschusses der SPD, die den Gesetzentwurf SPD 17/3646 unterzeichnet hatten, um einen Gesprächstermin gebeten, um den Beschluss auf dem Bundesparteitag der SPD am 6. Dezember 2011 in Berlin die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufzuheben, transparent zu begleiten:
Warum die Piratenpartei für Pädokriminelle interessant ist
Wir benutzen bewusst den Begriff „pädokriminell“ und nicht „pädophil“, weil diese Menschen kriminell sind und weil der Begriff „pädophil“ beschönigend ist („Pädophile“ lieben Kinder nicht, denn Liebe schließt – sexualisierte – Gewalt aus)
nachfolgend nimmt netzwerkB Stellung zu offenen Fragen zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen, die im Zusammenhang mit dem Artikel “Die Frage der Verjährungsfristen” gestellt wurden:
Gesetz den Fall, die Verjährung kippt: Was sagen Sie Opfern, die gegen mutmaßliche Täter prozessieren und an Mangel an Beweisen scheitern? “Du hast Pech gehabt”, oder sagen Sie solchen Menschen? Wie hilft NetzwerkB in solchen Fällen? Wie kommen Sie damit klar, dass einige Leute erfolgreich gegen die Täter vorgehen können und andere nicht? Wie helfen Sie gescheiterten Klägern, die retraumatisiert sind, weil sie wieder nicht gegen die Täter – auf Prozesswegen – vorgehen konnten? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich was mit der Abschafftung der Verjährung für die Opfer verbessert? Wie naiv sind Sie denn?
Missbrauchsprozess gegen Parkeisenbahn-Mitarbeiter
Im Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Parkeisenbahn in der Berliner Wuhlheide hat das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag das Urteil gesprochen. Ein früherer Mitarbeiter erhielt eine 18-monatige Bewährungsstrafe.
Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat sich auf den “Warnschuss-Arrest” geeinigt: Jugendliche Gewalttäter sollen auch bei einer Bewährungsstrafe maximal vier Wochen inhaftiert werden können. Dieser Warnschuss kann zügig nach hinten losgehen, warnen Professor Dr. Jörg M. Fegert und Kollegen. Der Kurz-Arrest eignet sich zur Motivation und Ausbildung für eine langfristige kriminelle Karriere; das Knast-Milieu bietet dazu die optimalen Voraussetzungen.
Es freut uns, dass Sie unser Schreiben vom 02.01.2012 (http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/Merk_02.01.2012.pdf) zu einer Aufhebung der Verjährungsfristen so positiv aufgenommen haben. Dennoch machen Sie uns in ihrem Antwortschreiben vor allem auf die politischen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten aufmerksam, die unser Vorhaben, die Verjährungsfristen aufzuheben, hat. Sie versuchen, aus einer ihrer Auffassung realistischen Perspektive zu argumentieren und setzen demnach vor allem auf Verlängerung der Verjährungsfristen. Damit setzen Sie sich zwar politisch für das ihrer Einschätzung nach Mögliche ein, dennoch aber schreiben Sie:
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert schärfere Gesetze zum Schutz Jugendlicher vor sexuellem Missbrauch in der Schule. Künftig müsse der Missbrauch von Schutzbefohlenen auch dann strafbar sein, wenn ein Lehrer Schüler nur aushilfsweise betreue, teilten Merk und die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff (CDU), am Freitag mit. “Das besonders Verwerfliche am Missbrauch von Schutzbefohlenen” sei doch auch, “dass jemand eine Machtstellung missbraucht”.
Unter Berücksichtigung der „Priority Policy“ des Gerichtshofs wird gebeten, dem Beschwerdeverfahren Fortgang zu geben. Die Beschwerde rügt eine Verletzung des Art. 3 der Konvention, so dass ihr entsprechender Vorrang einzuräumen ist.
Sexueller Missbrauch von Kindern darf nicht mehr verjähren, so entschied das Stimmvolk vor drei Jahren. Der Nationalrat beriet die Umsetzung der Initiative. Die SVP scheiterte gleich mit mehreren Anträgen.
Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Mit diesem Grundsatz will der Nationalrat die Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen. Anträge für höhere Alterslimiten hatten in der Debatte keine Chance.
Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.
Am Dienstag beginnt in Dresden ein Verleumdungs-Prozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte: Sie hatten Richter und Staatsanwälte als ehemalige Freier benannt
SPD und netzwerkB treffen sich zur Frage der Verjährungsfristen
Aus Scharbeutz berichtet netzwerkB
Am 29.02.2012 hat sich netzwerkB mit Ralf Stegner (Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion) und mit Sandra Redmann (Abgeordnete der SPD im Landtag Schleswig-Holstein) getroffen. Besonders erfreulich war, dass Herr Stegner sich unmissverständlich für eine Aufhebung der Verjährungsfristen aussprach, „so dass die Täter nicht mehr davon kommen können und dass jeder der davon Kenntnis hat anzeigen muss.“ Die Zusammenarbeit könnte sich daher als fruchtbar erweisen.
Künftig sollen sich Kinder direkt bei den UN beschweren dürfen. Die UN-Kinderkonvention schützt Minderjährige besonders vor sexuellen Misshandlungen und Missbrauch.
netzwerkB Positionspapier “Selbsternannte Opfervertreter” Stand 24.02.2012 (als PDF herunter laden)
Position netzwerkB’s zur Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V. (http://www.die-bundesinitiative.de/)
Zur Koordination der über 500 Opfervereine gründete sich am 20. August 2011 die Bundesinitiative für Betroffene (BI) und wurde am 2. Dezember 2011 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Scharlottenburg eingetragen unter: 95 VR 31053 B. Anspruch war es, den aufwändigen Dialog zwischen den Betroffenen zu koordinieren und eine einheitliche Position der verschiedenen Betroffenenverbände für den Runden Tisch zu erfassen. Es dürfte klar sein, dass sich allein aus diesem Anspruch noch kein Alleinvertretungsanspruch der BI für die Betroffenen ergab. Ein halbes Jahr nach Gründung der BI steht die Einlösung des Anspruchs dieser Initiative mehr als in Frage. Gerade fünf Vereine sind noch Mitglied. Dennoch gilt die Initiative der Regierung als repräsentative Stimme der Betroffenen und wird nun mit mehr als 27.000 Euro finanziert.
Der Fall Benno Ohnesorg
Der 2. Juni 1967, der Tag, an dem der Student Benno Ohnesorg starb, hat die Bundesrepublik verändert, eine ganze Generation politisiert und Teile von ihr in den Terrorismus geführt. Die Recherchen des Journalisten Uwe Soukup haben ergeben: Ohnesorg ist vorsätzlich ermordet worden. Was heißt es für die Bundesrepublik Deutschland, wenn Soukup Recht hat?
netzwerkB hat Ende Januar 2012 alle Mitglieder des Rechtsausschusses der SPD, die den Gesetzentwurf SPD 17/3646 unterzeichnet hatten, um einen Gesprächstermin gebeten.
Durch persönliche Gespräche mit den verantwortlichen PolitikerInnen ist es uns möglich, den Beschluss auf dem Bundesparteitag der SPD am 6. Dezember 2011 in Berlin die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufzuheben, transparent zu begleiten – “damit das im Endeffekt auch erfolgreich ist” (Ralf Stegner, MdB).
Für diese Gespräche mit den PolitikerInnen entstehen für netzwerkB Reisekosten in Höhe von 3.000,- Euro.
Berlin (ots) – Die Ergebnisse der Studie “Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung in Deutschland”, die am 25. November durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt wurde, sind gravierend. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
“Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Die jüngsten Zahlen aus der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Einrichtungen sind alarmierend. Wir dürfen die Augen anhand solcher Ergebnisse nicht verschließen.
Zum ersten Mal untersuchte ein Wissenschaftlerteam im Rahmen einer repräsentativen Studie, wie viele Bewohnerinnen von Behindertenheimen sexuell missbraucht wurden.
netzwerkB Pressemitteilung: Ulmer Wissenschaftler und die katholische Kirche (in der Anlage als PDF)
Die Täterorganisation katholische Kirche beruft einen internationalen Kongress in Rom ein, um die Risiken ihrer Verbrechen erkennen zu lernen – Ulmer Wissenschaftler beteiligen sich mit einem E-Learning-Konzept.
Der Vatikan ist nach wie vor nicht bereit, seine geheimen Akten über die Verbrechen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zu öffnen.
Indem sich der Vatikan gegen die Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt ausspricht, verhindert er die Aufarbeitung seiner Verbrechen.
Hätte eine Terrorzelle drei Kinder pro Woche auf dem Gewissen, stünde der Staat Kopf. Familien aber, die für Kinder Orte des Terrors sind, lässt man weitermachen. Das System der Jugendhilfen muss reformiert werden.
Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab – und suspendiert einen Pater.
In Lübeck werden die Frauenhaus-Plätze knapp, nachdem eines der beiden Häuser schließen musste. Die schwarz-gelbe Landesregierung will die Frauen über ganz Schleswig-Holstein verteilen.
Mehr als 40 Jahre ist es her, als Christian C.* im Internat des Zisterzienserklosters Mehrerau von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Jetzt will er das Kloster zur Verantwortung ziehen und fordert 150.000 Euro Schmerzengeld sowie 50.000 Euro wegen Verdienstentgangs. Vergangene Woche brachte er seine Klage beim Landesgericht Feldkirch ein. Es ist die erste und bislang einzige Klage im Zusammenhang mit den 2010 publik gewordenen Missbrauchsfällen an der Bregenzer Klosterschule. Christian C.s Martyrium beginnt im Jahr 1968, er ist damals 14 Jahre alt. Es ist die Zeit, von der er heute sagt, sie habe seine Seele kaputt gemacht. „Der Pater ging mit unermesslich hoher pädokrimineller Energie vor. Unzählige Male hat er mich in seinem Zimmer vergewaltigt, drei Jahre lang“, schildert C. im Gespräch mit den VN.
Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht
Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.