netzwerkB Positionspapier “Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen”
Stand: 30. März 2012 (als PDF herunter laden)
Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
I. Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen
a) Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können
b) Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen für das Sozialgefüge in der Bundesrepublik positive Auswirkungen hat
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netzwerkB Positionspapier “Selbsternannte Opfervertreter” Stand 24.02.2012 (als PDF herunter laden)
Position netzwerkB’s zur Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V. (http://www.die-bundesinitiative.de/)
Zur Koordination der über 500 Opfervereine gründete sich am 20. August 2011 die Bundesinitiative für Betroffene (BI) und wurde am 2. Dezember 2011 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Scharlottenburg eingetragen unter: 95 VR 31053 B. Anspruch war es, den aufwändigen Dialog zwischen den Betroffenen zu koordinieren und eine einheitliche Position der verschiedenen Betroffenenverbände für den Runden Tisch zu erfassen. Es dürfte klar sein, dass sich allein aus diesem Anspruch noch kein Alleinvertretungsanspruch der BI für die Betroffenen ergab. Ein halbes Jahr nach Gründung der BI steht die Einlösung des Anspruchs dieser Initiative mehr als in Frage. Gerade fünf Vereine sind noch Mitglied. Dennoch gilt die Initiative der Regierung als repräsentative Stimme der Betroffenen und wird nun mit mehr als 27.000 Euro finanziert.
Fragwürdige Entscheidungen der Bundesinitiative
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The Myth of Forgiveness translation of “Mythos der Vergebung” by netzwerkB
Again and again, the keyword “forgive the perpetrator” appears in connection with the processing and healing of traumatic childhood experiences. It is time to put away with different myths, which are entwined around it.
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netzwerkB – Positionspapier
Stand: 24. Januar 2012 (als PDF herunter laden)
Mythos der Vergebung
Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und Heilung von traumatischen Kindheitserlebnissen das Stichwort „dem Täter vergeben“ auf.
Es ist Zeit, mit verschiedenen Mythen aufzuräumen, die sich darum ranken.
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netzwerkB – Positionspapier
Stand: 20.01.2012 (als PDF herunter laden)
Bundeskinderschutzgesetz
Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht
Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden.
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netzwerkB 28.12.2011
Positionspapier (als PDF herunter laden)
Engagement
Wofür setzen wir uns ein?
netzwerkB ist eine Vereinigung, die sich für die Rechte und Belange von Betroffenen von sexualisierter Gewalt einsetzt. Dazu zählen auch die Bereiche des jahrelangen systematischen Missbrauchs, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, durch Angehörige der Familie oder von Institutionen. Die Initiative ist aus den Reihen der Opfer und ihrer Angehörigen entstanden. netzwerkB informiert über die Ursachen und gravierenden Auswirkungen von sexualisierter Gewalt und den Hilfebedarf für die Opfer und macht sich für konkrete Änderungen stark. Wir setzen uns für mehr intensivere Hilfen für die Opfer sexualisierter Gewalt, für die gesellschaftliche Aufklärung und die Verhinderung sexualisierter Gewalt ein. Dazu koordinieren wir uns mit anderen Opfergruppen im Land und internationalen Opferorganisationen. Insbesondere stellt das Forum netzwerkb.org für Betroffene eine Möglichkeit dar, sich zu informieren, aktuelle Meldungen zu lesen und mit anderen besprechen zu können, die rege genutzt wird. Wir wollen den Opfern in der Gesellschaft ein Gehör verschaffen.
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netzwerkB 22.11.2011
netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen als PDF herunter laden…
Gesetzentwurf
der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Liza Stein, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
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netzwerkB–Positionspapier Stand: 5. Juli 2011
Verlängerung der Verjährungsfrist: Kein Fortschritt für Betroffene
Wer in Deutschland sexuelle Handlungen an Kindern bzw. Minderjährigen vornimmt oder solche von diesen an sich vornehmen lässt, begeht eine Straftat. Menschen, die dies tun, verstoßen gegen das Strafgesetz (§§ 174 – 184g StGB). In der Regel handelt es sich bei diesen Straftaten (sexuelle Handlungen an Kindern bzw. Minderjährigen) nicht um einmalige, sondern um mehrmalige Übergriffe, oftmals über Jahre hinweg. Insofern verbergen sich hinter dem Begriff „sexueller Missbrauch“ häufig eine Vielzahl an Straftaten, bzw. handelt es sich bei den Tätern um notorische Gesetzesbrecher.
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netzwerkB–Positionspapier Stand: 27. Januar 2011
Entschädigung
Wie viel ist ein Menschenleben wert? Dies – und nicht die Zahlungsfähigkeit der Täter – muss in den Mittelpunkt der Frage nach einer Entschädigung von Opfern von sexualisierter Gewalt in der Kindheit rücken. Es geht um den Schaden, den das Opfer durch den/die Täter erlitten hat. Es geht nicht um den Schaden, der dem Täter aus seinen Straftaten entstanden ist.
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netzwerkB–Positionspapier Stand: 23. Januar 2011
Wer sind die Täter?
In der Öffentlichkeit werden sie hauptsächlich als „Sexmonster“, „pervers“, „irregeleitet“ oder „Pädophile“ wahrgenommen. Doch dies trifft nur auf eine sehr geringe Zahl der Täter zu. Der weitaus überwiegende Teil derer, die sexualisierte Gewalt an Kindern verüben, sind weder krank, noch „pädophil“ noch handeln sie aus irgendeinem sexuellen Notstand heraus. Die meisten sind ganz normale Durchschnittstypen, die von ihrer ganz normalen Möglichkeit der Machtausübung Gebrauch machen.
„Täter im sexuellen Missbrauch sind Menschen wie du und ich“, bringt es die Autorin Karin Jäckel (1) auf den Punkt. Sie entstammen allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten; es gibt sie in allen Berufsgruppen und Einkommensstufen. Sie sind nicht häufiger im psychiatrischen Sinne krank als der Bevölkerungsdurchschnitt und wirken auch nicht bereits auf den ersten Blick zwingend als Täter. Jäckel schreibt, sie habe es immer wieder erlebt, dass „gerade gutaussehende, gebildete, körperlich gepflegte und in ihrem Benehmen tadellose Männer Täter waren.“
Der überwiegende Teil der Täter (85 – 95 Prozent) ist männlich. In der Regel ist es ein heterosexueller Mann, egal ob er Jungen oder Mädchen vergewaltigt. Geschätzte 5 – 15 Prozent derer, die sexualisierte Gewalt auf Kinder verüben, sind Frauen. Täter sind ledig oder verheiratet, leben in einer Beziehung oder nicht. Altersmäßig geht man davon aus, dass etwa ein Drittel der männlichen Täter Jugendliche sind, zwei Drittel Erwachsene.
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netzwerkB–Positionspapier Stand: 15. Januar 2011
Warum sprechen wir von „Seelenmord“?
Der Begriff „Seelenmord“ wurde von der Autorin Ursula Wirtz geprägt. Wirtz nennt sexualisierte Gewalt an Kindern einen „Angriff auf die menschliche Würde, auf die seelische und körperliche Integrität und damit die Identität des Kindes“. Das wahre Selbst des Kindes, sein Kern, seine Seele, das, mit dem es bereits auf diese Welt kam, werde durch die Übergriffe „ermordet“, so Wirtz. (1)
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netzwerkB–Positionspapier Stand: 13. Januar 2011
Warum sprechen wir von „Überlebenden“?
„Sexualisierte Gewalt ist lebensbedrohlich, vor allem wenn sie Kinder betrifft.“ Eine Überlebende
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder stellt eine massive Form von Gewalt mit großem Zerstörungspotenzial dar. Expert/innen sprechen von Traumatisierung, wenn Menschen mit Ereignissen konfrontiert sind, die ihre normalen Anpassungsstrategien überfordern. „Anders als gewöhnliches Unglück bedeuten traumatische Ereignisse im allgemeinen eine Bedrohung für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, bringen sie die unmittelbare Begegnung des Betroffenen mit Gewalt und Tod“, so die US-amerikanische Traumaforscherin Judith L. Herman. (1)
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netzwerkB–Positionspapier Stand: 15. Januar 2011
Was kritisieren wir am Ausdruck „Pädophilie“?
Der Begriff „Pädophilie“ bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Personen, die noch nicht die Pubertät erreicht haben. Er setzt sich zusammen von griechisch „pais“: Knabe, Kind und „philia“: Freundschaft. Übersetzt also „Knabenfreundschaft“ oder „Kinderfreundschaft“. Vonseiten der Wissenschaft wird „Pädophilie“ als psychische Störung angesehen, und zwar als Störung der Sexualpräferenz (Paraphilie).
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netzwerkB–Positionspapier Stand: 11. Januar 2011
Was kritisieren wir am Begriff „Opfer“ bzw. am Umgang damit?
Die Bezeichnung „Opfer“ für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Das liegt in erster Linie an dem vorherrschenden gesellschaftlichen Paradigma, wonach „Opfer“ als Verlierer gelten. In hierarchisch strukturierten Gesellschaften (als die die unsere trotz einigen Jahrzehnten der Demokratisierung nach wie vor gekennzeichnet ist) genießen die „Gewinner“, die Handelnden, diejenigen, die aktiv sind, Ansehen. Sie werden mit Stärke, Kompetenz, Macht, Einfluss, Tatkraft, Lebenstüchtigkeit, Verdiensten, Souveränität usw. in Verbindung gebracht. Dem „Opfer“ dagegen wird Schwäche, Inkompetenz, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Inaktivität, Lebensuntüchtigkeit, Versagen, Dummheit usw. unterstellt.
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netzwerkB–Positionspapier Stand: 11. Januar 2011
Was kritisieren wir am Ausdruck „Missbrauch“?
Kennzeichen und Voraussetzung für so genannten „sexuellen Missbrauch“ ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer. Genau dieses Machtgefälle drückt sich in dem Begriff „Missbrauch“ aus: Nur jemand der Macht hat, kann etwas oder jemanden ge- bzw. „missbrauchen“. Der Begriff „Missbrauch“ ist somit ein Terminus aus Täterperspektive. Die Person, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurde, wird zum Missbrauchsobjekt.
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