Sexueller Missbrauch: Ehemaliges Heimkind klagt Land Oberösterreich


nachrichten.at 18.05.2012

LINZ. Auf 1,1 Millionen Euro klagt ein 44-jähriger gebürtiger Ischler das Land. Als ehemaliger Zögling des Kinderheims Leonstein im im Bezirk Kirchdorf soll er von Erzieherinnen missbraucht und verprügelt worden sein. Außerdem habe er nicht genug zu essen bekommen.

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Verjährungsfristen ein „schwerwiegender Makel des deutschen Rechts“


netzwerkB 17.05.2012

Deutsche Verjährungsvorschriften stammen aus römischen Recht

Der britische Kronanwalt Geoffrey Robertson ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte. Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Robertson ist Mitglied der angesehenen Anwaltsvereinigung Middle Temple. 2008 wurde er als herausragender Jurist zum Mitglied des Internal Justice Council der UNO ernannt.

In seinem Buch „Angeklagt: Der Papst“ (2011) nennt Robertson die deutschen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.

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netzwerkB-Vortrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen an der Uni Köln


netzwerkB 16.05.2012

Am 3. Mai 2012 hat Norman Schultz, Beirat bei netzwerkB, einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gehalten. Zentrales Anliegen war es, eines der Hauptargumente aus den Positionspapieren von netzwerkB weiterzuentwickeln.

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Ein Verbotskatalog für Lehrer


…ein Halbtagsblog… 15.05.2012

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Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit vielen wichtigen Leuten einen Verhaltenskodex aus, der unter anderem festlegt, dass Lehrer und Erzieher

  • bei gemeinsamen Übernachtungen die Räume der Minderjährigen erst nach Anklopfen betreten dürfen
  • die Kinder nicht im eigenen PKW nach Hause fahren dürfen
  • Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und Schülern verbietet.
  • und die Anwesenheit in Dusch- und Waschräumen generell untersagt [Link]

Sexueller Missbrauch ist ein ernstes Thema und ich kann nachvollziehen, dass das Erstellen von Verbotskatalogen nach einem richtigen Schritt klingt, mit dem man Kinder schützt. Ich behaupte jedoch, dass ein solcher Katalog den Kindern – zumindest in der Schule – eher schadet, als nützt und vielleicht kann der ein odere andere Lehrer meine Sichtweise bestätigen (oder widerlegen).

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Missbrauchsüberlebende und Pastorin, Sussanne Jensen



Sie hat als Kind jahrelang durch ihren Vater sexualisierte Gewalt erlebt und hat sich erst sehr spät als Missbrauchsüberlebende geoutet. Im Gespräch mit Moderator Wolfgang Severin erzählt sie, wie sie die schrecklichen Erlebnisse als Pastorin aufarbeitet und wieso sie bewusst eine Glatze trägt.


Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen – Merk fordert längere Verjährungsfrist


WELT ONLINE 14.05.2012

Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern angestiegen

12.444 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das ist ein Anstieg von 4,9 Prozent. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle dürfte noch höher sein. Von Martin Lutz

Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2011, die “Welt Online” vorliegt, erneut zugenommen. Die Zahl erhöhte sich um 4,9 Prozent auf 12.444 von der Polizei erfasste Taten.

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Bayerns Justizministerin Merk fordert schärfere Gesetze


Augsburger Allgemeine 14.05.2012

Laut Kriminalstatistik haben die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern in Deutschland erneut zugenommen. Eine erste Reaktion kommt von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU).

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Der WEISSE RING und die Verjährungsfristen – nachgefragt


netzwerkB 11.05.2012 (Offenen Brief als PDF herunter laden)

WEISSER RING e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Roswitha Müller-Piepenkötter
Weberstraße 16
55130 Mainz

Fax 06131 / 83 03-45

Offener Brief – Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“

Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,

Vielen Dank für ihre ausführliche und schnelle Antwort vom 10.05.2012, durch Ihre Geschäftsführerin Frau Gabriele Holthaus, auf unseren offenen Brief vom 04.05.2012.

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Der lange Weg zur Gerechtigkeit


Jetzt unterschreiben …

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Mehr auf netzwerkB:

Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland

Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen

 


Der WEISSE RING und die Verjährungsfristen


netzwerkB 04.05.2012 (als PDF herunter laden)

WEISSER RING e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Roswitha Müller-Piepenkötter
Weberstraße 16
55130 Mainz

Fax 06131 / 83 03-45

Offener Brief – Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“

Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,

Am 21.02.2012 haben wir Ihren stellvertretenden Bundesvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Jürgen Witt gebeten, uns Informationen über das Abstimmungsverhalten des WEISSEN RING’s am “Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch” zukommen zu lassen.

Da wir keine Antwort erhielten, wendeten wir uns mit Schreiben vom 12.03.2012 an Sie, uns die nachfolgenden Fragen zu beantworten.

Ein Telefongespräch mit Ihrer Bundesgeschäftsführerin Frau Gabriele Holthaus führte leider auch nicht dazu, Antworten auf unsere Fragen zu erhalten.

Wir wenden uns deshalb mit diesem offenen Brief erneut an Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

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Kastriert im Namen des Herrn


SPIEGEL ONLINE 04.05.2012

Von Benjamin Schulz

Die katholische Kirche in den Niederlanden ließ 1956 einen Jungen kastrieren – angeblich, um ihn von seiner Homosexualität zu heilen. Diesen und mögliche weitere Fälle erwähnt ein Bericht über Missbrauch in der Kirche nicht, obwohl die Verfasser davon wussten. Der Skandal wird politisch.

Als Henk Heithuis 1958 mit Anfang zwanzig starb, hatte er so viel gelitten, dass es für mehrere Leben reicht. Über Jahre von katholischen Geistlichen gequält und sexuell missbraucht, entließ die Kirche ihn erst in die Freiheit, nachdem sie ihn durch Kastration für den kurzen Rest seines Lebens gezeichnet hatte.

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Entschädigung nach vielen Jahren


Süddeutsche.de 03.05.2012

Recht – Urteile: Sexueller Missbrauch:
Entschädigung nach vielen Jahren

Stuttgart (dpa/tmn) – Laut Opferentschädigungsgesetz haben Missbrauchte auch Jahre nach der Tat noch Anspruch auf Entschädigung, hat die Deutsche Anwaltsauskunft bekanntgegeben.
Wer als Kind oder Jugendlicher sexuell durch den Vater missbraucht worden ist, kann bei einer psychischen Erkrankung Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen. Dies gilt auch noch nach Jahren. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 6 VG 584/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Gerechtigkeit und Freiheit – Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt


netzwerkB 02.05.2012

Norman Schultz hält Vortrag an der Uni Köln

Gerechtigkeit und Freiheit – Über Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt

Ort: Uni Köln, Albertus Magnus Platz, Hauptgebäude 4.016

Zeit: Donnerstag, 3. Mai 2012 um 19:30 Uhr

Norman Schultz aus dem Beirat von netzwerkB hält am 3. Mai 2012 einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt. Zentrales Anliegen ist es, eines der Hauptargumente aus den Positionspapieren von netzwerkB weiterzuentwickeln.

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“Die Opfer können nicht warten!”


Bayerisches Staatsministerium der Justiz 02. Mai 2012 – Pressemitteilung Nr. 92/12

Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs:

“Die Opfer können nicht warten!”

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch erinnert. “Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs wird nun seit 9 Monaten im Deutschen Bundestag beraten. Im Interesse der Opfer des Kindesmissbrauchs würde ich mir wünschen, dass sich bei der Frage der Verjährung etwas bewegt”, mahnte Merk.

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Geistlicher muss in den Ruhestand


Studio Franken 30.04.2012

Ein Kirchengericht hat einen ehemaligen Bamberger Domkapitular wegen sexuellen Missbrauchs dauerhaft in den Ruhestand versetzt. Zudem ist ihm in Zukunft jede seelsorgerische Tätigkeit untersagt, teilte das Erzbistum Bamberg mit.

Das Gericht des Erzbistums München hat außerdem beschlossen, dass der Geistliche den Titel “Domkapitular” ab sofort nicht mehr führen darf. Der 67 Jahre alte Priester war wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch bereits im Jahr 2008 vorläufig in den Ruhestand versetzt worden. Er war von 1978 bis 1984 im Bamberger Ottonianum tätig.

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr

Der Geistliche soll nach Ansicht des Kirchengerichts während seiner Zeit in dem Bamberger Kircheninternat Schüler sexuell missbraucht haben. Das kirchliche Gericht spricht von sechs “minderschweren Fällen”. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen bereits 2009 eingestellt. Strafrechtlich konnte der mutmaßliche sexuelle Missbrauch nicht mehr verfolgt werden, da die Taten bereits verjährt waren. Das Erzbistum Bamberg veranlasste dennoch die Klärung der Vorwürfe durch ein kirchliches Gericht.

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“Man hat Taten verjähren lassen”


Frankfurter Rundschau 30.04.2012

Vor zwei Jahren versprachen alle, die sexuellen Übergriffe an der Odenwaldschule aufzuklären, den Opfern zu helfen und neue Taten zu verhindern. Doch dieses Versprechen sei gebrochen worden, sagt der Grünen-Sozialpolitiker Marcus Bocklet.

Die sexuelle Gewalt an der Odenwaldschule ist noch immer nicht aufgearbeitet, beklagt Markus Bocklet.

Vor zwei Jahren sorgten die Enthüllungen über systematische sexuelle Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche an der Odenwaldschule für Aufregung. Was ist seither geschehen?

Die Odenwaldschule hat damals gesagt, sie werde eine rückhaltlose Aufklärung in Auftrag geben und alles dafür tun, dass die Umstände der Taten schnell aufgeklärt werden. Nach zwei Jahren muss ich feststellen, dass die Schule die wissenschaftliche Aufklärung noch immer nicht in Auftrag gegeben hat. Das ist der Bruch eines Versprechens. Das empört mich zutiefst. Zwei Jahre sind genug!

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Missbrauch auf der Bühne geht Zuschauern nahe


Gießener Anzeiger 27.04.2012

(kjf). „Die Taten verjähren, die Folgen des Verbrechens an den Kindern bleiben ein Leben lang und darin liegt die große Ungerechtigkeit“, sagte der Marburger Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl in der Diskussion über Missbrauch im Gießener Polizeipräsidium. Der Jurist, der viele Missbrauchsopfer vertritt, diskutierte mit dem Publikum nach der Vorführung des Theaterstücks „Missbraucht“ durch das Frankfurter Autorentheater….

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Hinschauen müssen auch wir …


netzwerkB 21.04.2012

ein Kommentar von Hildegard Verhees zum Artikel:
Im Zweifel gegen die Opfer

Hinschauen müssen auch wir …

“Riegel” – die hat irgendwie, irgendwann, irgendwer, irgendwo vorgeschoben vor die Herzen von TäterInnen, MittäterInnen, MitwisserInnen.
Diese Riegel sind sehr wohl zu erklären – zwar nicht genetisch – genetisch geworden ist allein die Angst, die Tag für Tag die Gewalt produziert, heimlich und unheimlich – rechts wie links …
Aber – der “freie Wille” zum Bösen …?

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Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte


netzwerkB Pressemitteilung 19.04.2012 (als PDF herunter laden)

Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht verstoßen gegen Menschenrechte

Betroffene von sexualisierter Gewalt beteiligen sich an einer Sammelklage gegen den deutschen Staat

Betroffene sexualisierter Gewalt stoßen häufig auf das Problem, dass sie ihre Ansprüche auf Entschädigungsleistungen und somit auf Anerkennung als Opfer von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht durchsetzen können. Verursacht wird dies durch die im deutschen Zivilrecht derzeit sowie in der Vergangenheit geltenden Verjährungsfristen. Gegen diese Regelung wollen wir gemeinsam vorgehen, bitte unterstützen sie uns, indem sie sich beteiligen.

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Im Zweifel gegen die Opfer?


Bayerisches Fernsehen 18.04.2012

Im Zweifel gegen die Opfer?

Das Bistum Regensburg und die Missbrauchsfälle

Als Symbol der Anerkennung soll Opfern sexuellen Missbrauchs eine Entschädigung gezahlt werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz vor einem Jahr versprochen. Mehrere Diözesen haben bereits offengelegt, wie viele Anträge positiv beschieden wurden. Nicht so Regensburg. Das Bistum schweigt. Zu Wort melden sich Opfer, die sich von der Kirche verraten fühlen. Zum zweiten Mal.

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Dass sie mich wieder zu packen kriegen


Frankfurter Allgemeine 14.04.2012

Missbrauchsskandal in den Niederlanden

Späte Enthüllung: Das düstere Bild katholischer Missbrauchsfälle in den Niederlanden wird nun um Fälle von Zwangskastrationen erweitert. Sogar ein ehemaliger Ministerpräsident gerät dabei ins Visier.

Von Dirk Schümer

Zehntausende Opfer, so eine unabhängige Untersuchungskommission, habe der Missbrauch von Kindern in den Niederlanden gefordert; Tausende Kinder seien vergewaltigt worden, und die kirchliche Hierarchie habe Täter systematisch geschützt und die Reputation der Kirche über das Leid der Opfer gestellt. Als wären die Folgerungen der „Deetman-Kommission“, geleitet von einem protestantischen Politiker, für Hollands Katholizismus noch nicht vernichtend genug, gerät nun ein weiterer furchtbarer Aspekt katholischer Sexualpolitik ins Gesichtsfeld: Zeitzeugen melden den Fall eines jungen Mannes, der in den fünfziger Jahren seine sexuelle Ausbeutung in einem katholischen Heim bei der Polizei anzeigte, danach in eine katholische Klinik eingewiesen und schließlich als Minderjähriger kastriert wurde. Die Begründung damals: Der Junge habe als perverser Homosexueller die Patres verführt.

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An ihren Taten sollt ihr sie erkennen


Humanistischer Pressedienst 17.04.2012

WIEN. (hpd) Die katholische Kirche tut wenig bis gar nichts, um die jahrzehntelange Gewalt an Kindern in ihren Einrichtungen aufzuklären. Zu diesem Befund kommt die österreichische Plattform Betroffene Kirchlicher Gewalt bei einer Pressekonferenz in Wien. Auch der Staat tue wenig.

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Indianer bekommen Milliarde von US-Regierung


SPIEGEL ONLINE 12.04.2012

Die US-Regierung entschädigt 41 Indianerstämme mit einer Summe von insgesamt einer Milliarde Dollar. Die Ureinwohner hatten der Regierung Misswirtschaft vorgeworfen.

Washington – In einem als historisch eingestuften Schritt entschädigt die US-Regierung die Ureinwohner des Landes mit rund einer Milliarde Dollar (knapp 780 Millionen Euro). Das Geld kommt insgesamt 41 Indianerstämmen zugute, wie das Justiz- und das Innenministerium ankündigten. Vorausgegangen war ein fast zwei Jahre dauernder Rechtsstreit.

Die Ureinwohner hatten der Regierung Misswirtschaft bei der Verwaltung von Stammesgeldern und der Einnahmen aus der Nutzung ihrer Gebiete vorgeworfen, etwa aus dem Öl- und Gasgeschäft oder den Weiderechten. Die Klagen reichen zum Teil mehr als 100 Jahre zurück. In anderen Fällen wird noch verhandelt.


Geheuchelte Fürsorge


Gastbeitrag von Alexa Whiteman 11.04.2012

BONN/OBERWESEL (hpd/gbs) Die katholische Kirche will auf die Einrede der Verjährung bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Dies lässt sich aus einem Brief der Deutschen Bischofskonferenz schließen, der der Giordano-Bruno-Stiftung vorliegt.

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Keine Verjährung der Tat


Offener Brief 10.04.2012

Dr. Ursula von der Leyen MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 – 227 – 76234

Betr.: Keine Verjährung der Tat

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

Sie werden als Frauenärztin mit den Folgen sexualisierter Gewalt bestens vertraut sein und wissen, dass die Entwicklung des betroffenen Kindes mit der Tat um so nachhaltiger gestört bleiben wird, je früher das Verbrechen geschieht, je näher sein Täter/seine Täterin sich in seinem Umfeld aufhält.
Häufig führt gesellschaftliche Ignoranz die Betroffenen später in folgenschwere Isolierung und treibt so die gesamte Gesellschaft auf erhebliche Folge-Kosten im Gesundheits-, Sozial- und Arbeitswesen.

Ihnen wird die Initiative netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.) bekannt sein.
Im Dezember 2011 hielt Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB, eine Rede auf dem Bundesparteitag der SPD, die Sie hier nachhören können:
http://youtu.be/j3sUibSUnu0

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10 Millionen Menschen sind betroffen – Beschwerde jetzt unterschreiben …


netzwerkB 06.04.2012

10 Millionen Menschen sind in Deutschland von sexualisierter Gewalt betroffen

Laut einer Studie sind 12,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, also mehr als 10 Millionen Menschen, von sexualisierter Gewalt betroffen.


(Der kleine Junge auf dem Foto ist einer von 10 Millionen)

Strassbourg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird die Beschwerde von Norbert Denef an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag voraussichtlich binnen diesen Jahres prüfen. Das teilte der Europäische Gerichtshof in einem Schreiben vom 26. März 2012 mit.

Die meisten Betroffenen von sexualisierter Gewalt können viele Jahrzehnte nicht darüber sprechen, aus Angst, Scham und Schuldgefühlen.

Auch Norbert Denef hat geschwiegen. Erst nach 35 Jahren war er dazu in der Lage diesen Satz auszusprechen:

“Ich wurde sexuell missbraucht”

Für eine Anzeige war es zu spät. Weil alles verjährt sei, sagte man ihm.

“Verjährt? Alles verjährt? Und ich soll wieder schweigen? Der Gesetzgeber sagt, ich soll Ruhe geben und wieder schweigen?

Er möchte eine gerechte Aufarbeitung dieser Verbrechen.

Wir bitten Sie herzlich darum, die vielen Millionen Menschen die nicht darüber sprechen können zu unterstützen, dass die Verjährungsfristen aufgehoben werden – jetzt und nicht erst irgendwann später.

10 Millionen Menschen sind betroffen!

Geben Sie Ihnen eine Stimme!

Beschwerde jetzt unterschreiben …

Ihr netzwerkB Team

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Für die Aufhebung der Verjährungsfristen ohne Kompromisse


netzwerkB 04.04.2012

Treffen mit Burkhart Lischka, Christine Lambrecht und Marlene Rupprecht am 28.03.2012 in Berlin


(Foto v.l. Burghard Lischka MdB, SPD, Norbert Denef, netzwerkB)

Der Beschluss des SPD-Parteitags, die Verjährungsfristen aufzuheben, liegt schon fast ein halbes Jahr zurück. Seit diesem Tag hat netzwerkB seine Bestrebungen ausgeweitet und konnte viele Politiker für die Sache des Gerechten gewinnen. Doch wäre die Aufhebung der Verjährungsfristen einfach durchzusetzen, dann hätten sich vernünftige Politiker längst dazu durchgerungen. Wenn jedoch Bundestagsabgeordnete Lambrecht, um nur ein Beispiel zu nennen, schon nach einer Rede im Bundestag über die schlichte Verlängerung der Verjährungsfristen einiges an unsachlicher Kritik und Häme einstecken muss, dann weiss netzwerkB, dass selbst ein eindeutiger Beschluss der Bundesdeligiertenkonferenz der SPD noch einen weiten Weg zur Umsetzung hat.

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Wirkungsweise des Rückwirkungsverbotes


netzwerkB 04.04.2012

Das Rückwirkungsverbot gilt sowohl für Vergehen als auch für Verbrechen (Straftatbestände die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr bestraft werden).

Es gelten insofern allerdings unterschiedliche Verjährungsfristen – je nach dem möglichen Höchstmaß der Freiheitsstrafe, welche für die Straftat verhängt werden kann.

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Der Verlierer ist der moralische Gewinner



netzwerkB 02.04.2012

Politisches Dilemma

Der Verlierer ist der moralische Gewinner



(Foto netzwerkB – SPD Parteitag, 6. Dezember 2011, in Berlin)

netzwerkB trifft sich mit dem Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach und stellt fest, dass Verlieren dennoch ein moralischer Erfolg sein kann  

Berlin/Scharbeutz – In der Politik sind eindeutige Beschlüsse eine Seltenheit. Im Kampf um das Gerechte geht es zu häufig darum, das Gesicht und damit die eigenen Positionen zu wahren. Daher ist es Aufgabe der Vereine mit Vehemenz für die Sache des Gerechten einzutreten, um fragwürdige Kompromisse immer wieder aufzuhellen und zu demaskieren. Auch aus diesen Gründen enthielt sich netzwerkB der Zusammenarbeit am Runden Tisch. Dort stimmten die Mitglieder einer bloßen Verlängerung der Verjährungsfristen zu und einigten sich so auf einen fragwürdigen Kompromiss.

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Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen


netzwerkB Positionspapier “Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen”

Stand: 30. März 2012 (als PDF herunter laden)


Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen


Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

I.  Gründe für die Aufhebung der Verjährungsfristen

a)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen etwas für die Betroffenen ändert, auch wenn nur wenige Betroffene die Taten beweisen können

b)    Warum die Aufhebung der Verjährungsfristen für das Sozialgefüge in der Bundesrepublik positive Auswirkungen hat

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Vertuschung von Missbrauchsfällen im Bistum Trier


Offener Brief an den Bischof von Trier, Dr. Stephan Ackermann

Vertuschung von Missbrauchsfällen im Bistum Trier

,Niemals tut der Mensch das Böse so vollkommen und fröhlich, als wenn er es aus religiöser Überzeugung tut.‘ (Blaise Pascal)

Sehr geehrter Herr Bischof,

gemäß uns vorliegender Dokumente haben sich in der zu ihrem Bistum gehörenden saarländischen Pfarrei Herz Jesu, Püttlingen-Köllerbach zahlreiche Missbrauchsfälle ereignet.

Im Jahr 2009 meldete sich ein Missbrauchsopfer bei Pfarrer Guido Ittmann, der unser Familienmitglied ist, und berichtete ihm, dass er durch den Priester V. sexuell missbraucht worden sei. Der mutmaßliche Täter soll, wie wir inzwischen wissen, an die dreißig(!) Kinder vergewaltigt haben, viele der Opfer stammen aus der Pfarrei Herz Jesu, Püttlingen-Köllerbach. Der Täter wurde bereits vor Jahren verurteilt und befindet sich wieder im Dienst des Bistums Trier. Von Pfarrer Ittmann hierauf angesprochen, teilte ihm ein Mitarbeiter der Bistumsleitung mit, dass Priester V. ein hochangesehener Priester des Bistums sei.

Im Jahr 2010 erfuhr Pfarrer Ittmann von weiteren Missbrauchsfällen innerhalb seiner Pfarrei.

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Aufklärung auf katholisch


SPIEGEL ONLINE 29.03.2012

Von Anna Loll und Peter Wensierski

Vertuschung statt Aufdeckung: Schont ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann Kinderschänder? In seinem Bistum scheinen die Aufklärer zum Schweigen verdammt zu sein.

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Experte: “Das ist keine angemessene Rehabilitierung für Heimkinder”


CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag 26.03.2012

Gleichwertige Hilfen für DDR-Heimkinder erreicht
Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR anerkannt

Bundesregierung und ostdeutsche Länder haben heute den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgestellt. Hierzu erklärt der für den Bereich Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz:

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Aufklärung auf Katholisch



derStandard.at 25.03.2012

Kommentar von Martin Kaltenbrunner

Aufklärung auf Katholisch


Zwei Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Stift Kremsmünster sehen die Konsequenzen der Kirchenführung aus Sicht der Opfer dürftig aus – Zwischenbilanz eines Konvikt-Absolventen

Zwei Jahre ist es nun her, seit ein ehemaliger Schüler des Stiftsgymnasiums Kremsmünster das Schweigen gebrochen hat. Zwei Jahre ist es nun auch her, seit Abt Ambros Ebhart nach anfänglichem Zögern eine umfassende Aufklärung der Missbrauchs- und Gewaltfälle im Stift Kremsmünster angekündigt hat.

Mit Unterstützung prominenter Medienberater wurde die Öffentlichkeit mittlerweile davon in Kenntnis gesetzt, dass hier nicht, wie anfänglich reflexartig behauptet wurde, “einer nach 20 Jahren sich etwas zusammengereimt hat”, sondern dass es durchaus einschlägige Neigungen gewisser Mitbrüder gegeben haben soll, über die man intern aber oft nur ” gewitzelt” hätte. Der Abt hat seither auch in jedem Interview gebetsmühlenartig wiederholt, dass er sich schon bei jedem der Opfer mehrmals persönlich entschuldigt habe, und jene seine Geste auch freundlich und dankbar entgegengenommen hätten.

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Stiftsleitung von Kremsmünster schützte pädophilen Mitbruder 



derStandard.at 25.03.2012

Man sei schockiert, Konkretes habe man aber nicht gewusst: Die Verteidigungslinie des Stifts Kremsmünster ist klar definiert – Polizeiliche Akten belegen aber gezielte Vertuschung

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„Vertuschung statt Aufklärung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche”


wochenblatt 25.03.2012

Gegen den Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, gibt es neue Vorwürfe. Bereits letzte Woche hatte der Spiegel berichtet, in der Diözese Ackermanns seien Priester nur versetzt worden, denen man sexuellen Missbrauch vorwerfe.

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Angeklagt: Der Papst


Angeklagt: Der Papst
Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen
von Geoffrey Robertson


“Die Kirche verhöhnt die Opfer”


ZDF Drehscheibe Deutschland 21.03.2012

Mehr auf netzwerkB:

Täterschutz vor Opferschutz


Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung


Bischof Ackermann antwortet Opferanwalt: Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Mit Schreiben vom 20.2.2012 hatte Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, dem Beauftragten der Bischofskonferenz folgendes geschrieben:

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Täterschutz vor Opferschutz


ZDF heute Nacht 22.03.2012


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