netzwerkB Pressemitteilung: Ulmer Wissenschaftler und die katholische Kirche (in der Anlage als PDF)
Die Täterorganisation katholische Kirche beruft einen internationalen Kongress in Rom ein, um die Risiken ihrer Verbrechen erkennen zu lernen – Ulmer Wissenschaftler beteiligen sich mit einem E-Learning-Konzept.
Der Vatikan ist nach wie vor nicht bereit, seine geheimen Akten über die Verbrechen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zu öffnen.
Indem sich der Vatikan gegen die Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt ausspricht, verhindert er die Aufarbeitung seiner Verbrechen.
Habe ich es richtig verstanden, dass eine Verjährung nach z.B. 30 Jahren auch im Interesse eines ehemaligen Opfers für Rechtsfrieden sorgt und dass eine mögliche nachträgliche Verfolgung auf Antrag des Betroffenen wünschenswert wäre?
Einer unserer Spender hat uns einen Gutschein für eine Ferienwohnung für 4 Personen in Petersdorf auf der Insel Fehmarn im Zeitraum vom 15.04. bis 22.04.2012 zur Verfügung gestellt.
Das Collegium Josephinum, eine katholische Jungenschule in Bonn, gilt als Eliteschmiede. Nun haben Eltern Anzeige erstattet wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Schulleitung wiegelt ab – und suspendiert einen Pater.
Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und Heilung von traumatischen Kindheitserlebnissen das Stichwort „dem Täter vergeben“ auf.
Es ist Zeit, mit verschiedenen Mythen aufzuräumen, die sich darum ranken.
Gesetzentwurf der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Liza Stein, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Die Beschwerde wurde am 24.02.2009 im Namen von Herrn Denef beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Der Gerichtshof hat die Beschwerde Denef ./. Deutschland unter der Beschwerde Nr. 12805/09 registriert.
Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen “sexuellen Missbrauchs” aufgehoben wird. Die bestehende Rechtslage verstößt gegen Art. 3, 8 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach Art. 3 darf niemand unmenschlicher Behandlung unterworfen werden. “Sexueller Missbrauch” ist eine Form unmenschlicher Behandlung.
Herr Denef hatte zuvor eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um den Gesetzgeber zu einer Gesetzesänderung zu veranlassen. Die Petition hatte aber keinen Erfolg. Der Petitionsausschuss hat mit Schreiben vom 10.12.2008 mitgeteilt, dass das Petitionsverfahren abgeschlossen wird.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag. Unser Ziel ist es, mit der Klage von Norbert Denef die Fristen in Deutschland zu durchbrechen.
Das Netzwerk Betroffener setzt sich für die Opfer von sexualisierter Gewalt ein. Wir zeigen wie zerstörerisch sexualisierte Gewalt auf das gesamte Leben eines Opfers wirkt und wie Umwelt und Familie auf die Offenbarung reagieren.