An: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europarat, F-67075 Strassbourg Cedex
Denef ./. Deutschland
Beschwerde Nr. 12805/09
Die vollständige Beschwerde als PDF laden »
Liebe Freundinnen und Freunde,
der Deutsche Bundestag hat meine Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ abgelehnt. Deshalb habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil sie damit ihre Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.
Meine Geschichte ist eine von vielen.
Ich wurde sexuell missbraucht.
Ich habe geschwiegen aus Angst, Scham und Schuldgefühlen.
In der Bundesrepublik Deutschland verjähren sexualisierte Verbrechen.
Dadurch werden die Täter geschützt und die Opfer müssen schweigen.
Ich engagiere mich normalerweise nicht in der Politik, deshalb brauche ich Ihre Hilfe!
Einige Unanständige machen Druck,
damit die Verjährungsfrist nicht abgeschafft wird.
Falls sie erfolgreich sind, müssen Opfer weiter schweigen.
Unterzeichnen Sie das Unterstützungsschreiben.
Sie helfen damit auch anderen.
Unterzeichnen Sie jetzt - Danke!
Hoffnungsvoll
Norbert Denef
Ja, ich fordere die Aufhebung der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Missbrauchs und erkläre meine Unterstützung für die Beschwerde von Norbert Denef: